Der Druck durch internationale Katastrophen wie die Wirtschafts- und Flüchtlingskrise wird eine engere Zusammenarbeit der Länder bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Schaffung einer neuen Kreislaufwirtschaft vorantreiben, sagt Surendra Shrestha im Interview mit EurActiv.
Auf Russland kommt erneut eine milliardenschwere Schadenersatzklage zu – dieses Mal von einem ehemaligen Verbündeten des russischen Präsidenten.
Unmittelbar vor dem Sondertreffen der EU-Innenminister herrscht weiter Streit über die geplante Umverteilung von 120.000 Flüchtlingen auf die Mitgliedsstaaten. EU-Diplomaten können sich etwa nicht darauf einigen, zu welchem Preis sich einzelne Staaten von der Aufnahme von Flüchtlingen frei kaufen können.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble wird am Dienstagabend vor einem Sonderausschuss im EU-Parlament zur Affäre um massive Steuervergünstigungen für Großkonzerne in Luxemburg befragt.
Flüchtlingskrise, wachsende Ungleichheit, Klimawandel – Zahlreiche Gipfeltreffen verdeutlichen das Ringen der Weltgemeinschaft um Antworten auf die großen Fragen unserer Zeit. Doch statt auf konkrete Ergebnisse der internationalen Politik zu warten, sollte sich jeder Einzelne seiner eigenen Verantwortung bewusst werden, meinen Okka Lou Mathis und Matthias Ruchser.
Kurz vor einer Reihe von EU-Sondertreffen zur Flüchtlingskrise erlaubt Ungarn seiner Armee den Einsatz von Waffen gegen Flüchtlinge an der Grenze. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch wirft indes Mazedonien vor, Flüchtlinge zu misshandeln.
Deutschland steht bei der EU seit Jahren am Pranger wegen zu hoher Stickstoffdioxid-Werte in Städten und muss womöglich mit einer EuGH-Klage rechnen. Die Bundesregierung begründet das mit "viel zu hohen" Emissionen neuer Diesel-Autos.
Durch industrielle oder landwirtschaftliche Emissionen verursachte Atemwegsleiden töteten 2012 670.000 EU-Bürger. Männer waren stärker betroffen als Frauen. EurActiv Frankreich berichtet.
Am Wochenende gab es noch Differenzen, zu Wochenbeginn zog die österreichische Regierung wieder an einem Strang: Nach dem Vorstoß der Österreichischen Volkspartei für ein "Asyl auf Zeit" schließt sich auch die sozialdemokratische SPÖ diesem Vorschlag an.
Die Krise, die wir alle derzeit erleben, stellt unsere Menschlichkeit und unser Verantwortungsbewusstsein auf die Prüfung. Sie verursacht umfangreiche Spannungen und Anschuldigungen zwischen Politikern und Völkern in Europa. Und wir brauchen uns nichts vorzumachen: Europa wird sich dieser Herausforderung auch längerfristig – auf Jahre – stellen müssen. Daher möchte ich, dass wir uns um einen Gesamtansatz zur Bewältigung dieser Krise bemühen.
Unsere Reaktion kann jedoch nicht die brutale Realität verdecken. Wir sind – als Europäer – derzeit nicht in der Lage, das Management unserer gemeinsamen Außengrenzen sicherzustellen, und deshalb haben einige Staaten beschlossen, sich zu schützen, indem sie ihre nationalen Grenzen schließen. Der Schutz unserer europäischen Gemeinschaft ist unsere oberste Pflicht, und wir haben dabei versagt. Zu lange ist es bei unseren Beratungen nur darum gegangen, die Verantwortung auf andere zu übertragen. Die Liste der Punkte, bei denen wir uns gegenseitig die Schuld zuschieben könnten, ist lang, aber das wird uns nicht dabei helfen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Es ist jetzt definitiv an der Zeit, Strategien zu erarbeiten, die wir umsetzen können, um uns gegenseitig zu helfen. Daher richte ich die Bitte an uns alle, ehrlich darüber zu beraten, was die EU tun kann, um ihre Mitgliedstaaten bei der Bewältigung dieses Problems zu unterstützen. Wir müssen darüber hinaus unsere jeweilige Verantwortung auf nationaler Ebene erörtern. Niemand sollte sich vor seiner eigenen Verantwortung drücken, da wir ansonsten keine gemeinsame europäische Antwort auf der Grundlage von Einheit und Solidarität erarbeiten können. Wir müssen endgültig damit aufhören, uns gegenseitig die Verantwortung zuzuschieben und die Schuld zuzuweisen.
Es gibt in der EU unterschiedliche Erfahrungswerte und Betrachtungsweisen, und deshalb gibt es auch keine einfachen Lösungen. Dies darf jedoch nicht als Ausrede dafür dienen, keine umfassende Strategie zu entwickeln oder keine wirksame und verantwortungsbewusste Migrationspolitik – unter Achtung unserer grundlegenden Werte – aufzubauen. Die derzeitige "Migrationspolitik" ist die Summe der Verzweiflung der Opfer von Krieg und Verfolgung, ihrer Entschlossenheit, sich ein besseres Leben zu erkämpfen, des Zynismus der Schleuser, und allzu oft des tragischen Schicksals der Flüchtlinge und Migranten. Daher müssen wir unbedingt eine glaubwürdige europäische Migrationspolitik erarbeiten.
Neben unserem Gesamtansatz zur Krise möchte ich unter anderem folgende Themen erörtern: Hilfe für die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen, Zusammenarbeit mit den Ländern des westlichen Balkans, mit der Türkei und mit den Nachbarländern Syriens, Finanzhilfe für das Hohe Flüchtlingskommissariat und das Welternährungsprogramm sowie die Umsetzung unserer Schlussfolgerungen zu Rückkehr und Rückübernahme. Ferner müssen wir diplomatische Bemühungen zur Lösung der Syrienkrise erörtern. Ich werde Ihnen meine Einschätzung der Lage im Anschluss an meine Besuche in den Ländern des Mittelmeerraums und des Nahen und Mittleren Ostens mitteilen.
Ein Punkt kann jedoch nicht so lange warten: Das Welternährungsprogramm benötigt Geld, um Lebensmittel für elf Millionen Menschen in Syrien und in der Region bereitzustellen. Es musste die Nahrungsmittelhilfe für Flüchtlinge bereits erheblich einschränken. Ich möchte an Sie alle appellieren, nicht bis zu unserer Tagung zu warten und sofort Spenden an das Welternährungsprogramm zu tätigen, in Abstimmung mit ECHO.
Ich hoffe, dass wir all diese Herausforderungen auf unserer außerordentlichen Tagung am kommenden Mittwoch ab 18.00 Uhr angehen können. Der Präsident des Europäischen Parlaments wird zu Beginn der Tagung anwesend sein. Nach dem Austausch mit Präsident Schulz werden wir die obengenannten Themen beim Abendessen erörtern.
Ich freue mich darauf, Sie alle in Brüssel begrüßen zu dürfen.
D. TUSK
Saturday 19 September 2015
Visit to Egypt
11.30 Meeting with President Abdel Fattah al-Sisi
12.45 Joint press statement
Sunday 20 September 2015
Visit to Jordan
12.00 Meeting with H.M. the King of Jordan, Abdullah II bin al-Hussein
Visit of a refugee camp
Tuesday 22 September 2015
13.00 Meeting with President of the European Commission Jean-Claude Juncker
Wednesday 23 September 2015
15.00 European People's Party Summit (Stanhope Hotel)
18.00 Informal meeting of Heads of State or Government
Thursday 24 September 2015
11.00 Meeting with President of the European Parliament Martin Schulz (European Parliament)
Der Rat der Europäischen Union –
1. BETONT, welch entscheidende Bedeutung der Pariser Konferenz 2015 als historischem Meilenstein im Hinblick auf die Verstärkung der globalen kollektiven Maßnahmen und den rascheren globalen Übergang zu einer Gesellschaft, die geringe CO2-Emissionen verursacht und klimaresilient ist, zukommt;
Dringlichkeit und Notwendigkeit von globalen Maßnahmen
2. NIMMT mit Besorgnis die Erkenntnisse des fünften Sachstandsberichts des Weltklimarates (IPCC) ZUR KENNTNIS; UNTERSTREICHT, dass die globale Erwärmung eine feststehende Tatsache ist und dass mit höchster Wahrscheinlichkeit der Einfluss des Menschen die Hauptursache für die seit Mitte des 20. Jahrhunderts beobachtete Erwärmung ist;
3. BETONT, dass gemäß den jüngsten Erkenntnissen des IPCC die weltweiten Treibhausgasemissionen spätestens 2020 ihren Höchststand erreicht haben müssen und dass sie dann bis 2050 gegenüber 1990 um mindestens 50 % verringert werden und im Jahre 2100 nahe Null oder darunter liegen müssen, um den Temperaturanstieg auf unter 2°C zu begrenzen; BEGRÜSST in diesem Zusammenhang die Erklärung der Staats- und Regierungschefs des G7-Gipfels vom Juni 2015 und BETONT, dass alle Parteien transformative Wege einschlagen sollten in Richtung einer langfristigen Vision einer weltumfassenden und nachhaltigen Klimaneutralität und Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts; ERINNERT an das Ziel der EU, im Rahmen der nach Ansicht der IPCC erforderlichen Reduzierungen durch die Gruppe der Industrieländer die Emissionen bis 2050 um 80 % bis 95 % im Vergleich zu 1990 zu verringern;
Ergebnisse der Pariser Konferenz
4. BETONT, wie wichtig es ist, auf der Pariser Konferenz über Folgendes Einvernehmen zu erzielen: i) eine ehrgeizige und dauerhafte rechtsverbindliche, für alle Vertragsparteien geltende Übereinkunft im Rahmen des UNFCCC ("Pariser Übereinkommen"), die die Aspekte Klimaschutz, Anpassung, Finanzierung, Technologieentwicklung und -transfer, Kapazitätsaufbau, Transparenz der Maßnahmen und Unterstützung in ausgewogener Weise sowie kostenwirksam berücksichtigt und ehrgeizige national festgelegte Klimaschutzverpflichtungen enthält, ii) ein umfassendes Paket von Beschlüssen, das die Umsetzung des Pariser Übereinkommens ermöglicht und mit dem Übergangsvereinbarungen für die Zeit vor dessen Inkrafttreten umrissen werden, und iii) einen Beschluss über die Verstärkung der globalen Klimaschutzziele für den Zeitraum bis 2020, was auch in der Lima-Paris-Aktionsagenda unterstützt wird;
5. UNTERSTREICHT, dass mit den Ergebnissen der Pariser Konferenz ein deutliches Zeichen zur Finanzierung gesetzt werden sollte, um arme und gefährdete Länder zu unterstützen und den Übergang zu einer gegen den Klimawandel gewappneten, treibhausgasarmen Wirtschaft zu ermöglichen;
Weiteres Vorgehen im Jahr 2015
6. STELLT FEST, dass noch eine beträchtliche Menge Arbeit erforderlich ist, damit in Paris das entsprechende Ergebnis erreicht wird; IST BESORGT über den bisherigen Mangel an substanziellen Fortschritten bezüglich des Verhandlungstextes; ERMUTIGT die Ko-Vorsitzenden der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Durban-Plattform für verstärktes Handeln, einen überarbeiteten, prägnanten Verhandlungstext auszuarbeiten, der die wichtigsten, auf die Meinungen der Parteien gestützten Optionen enthält, damit die Minister rechtzeitig vor der Pariser Konferenz positive Zusagen machen können;
Beabsichtigte national festgelegte Beiträge (INDC)
7. BEGRÜSST die bisher vorgelegten INDC; UNTERSTREICHT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre INDC am 6. März 2015 vorgelegt haben, die dem verbindlichen Ziel entsprechen, die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren; FORDERT alle Parteien, die dies noch nicht getan haben, AUF, möglichst bald in den nächsten Wochen faire und ehrgeizige INDC zu übermitteln; BEGRÜSST in diesem Zusammenhang Möglichkeiten für einen leichteren Gedankenaustausch über den Umfang der Gesamtmaßnahmen, um die Klimaerwärmung auf weniger als 2°C zu beschränken, unter anderem im Rahmen des anstehenden UNFCCC-Syntheseberichts und des INDC-Forums am 12./13. Oktober 2015 in Rabat, Marokko;
Pariser Übereinkommen
8. NIMMT die Mitteilung der Kommission "Das Paris-Protokoll – Ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020" als einen Beitrag zur Formulierung einer Vision der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Pariser Konferenz zur Kenntnis;
9. SCHLÄGT VOR, dass das internationale rechtsverbindliche Pariser Übereinkommen
- eine langfristige Vision des notwendigen Wandels hin zu emissionsarmen und klimaresistenten Volkswirtschaften im Laufe dieses Jahrhunderts bietet;
- die Teilnahme aller Parteien und das Engagement nichtstaatlicher Akteure ermöglicht;
- in Form eines Protokolls geschlossen wird, damit der politische Wille in der stärkstmöglichen Form festgeschrieben wird und Berechenbarkeit und Dauerhaftigkeit gegeben sind;
- nach der Ratifizierung durch eine erhebliche Zahl von Parteien, die für ein erhebliches Emissionsniveau stehen, in Kraft tritt, damit gewährleistet ist, dass das Pariser Übereinkommen tatsächlich ein weltweites und wirksames Übereinkommen ist;
Klimaschutz
10. SCHLÄGT VOR, dass das Pariser Übereinkommen
- ein langfristiges globales Klimaschutzziel festlegt, das mit dem "Unter-2°C-Ziel" in Einklang steht;
- faire, ehrgeizige und quantifizierbare Klimaschutzverpflichtungen aller Parteien enthält, die mit den Grundsätzen des VN-Klimaübereinkommens (UNFCCC), die angesichts der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten und im Wandel begriffenen wirtschaftlichen Realitäten und Kapazitäten angewendet werden, vereinbar sind;
- vorsehen sollte, dass alle Parteien eine Klimaschutzverpflichtung eingehen, aufrechterhalten und umsetzen müssen;
- einen dynamischen fünfjährlichen Klimaschutzmechanismus umfasst, nach dem alle Parteien verpflichtet werden sollen, entweder neue oder aktualisierte Verpflichtungen vorzulegen - ohne dabei unter das Niveau der bisherigen Verpflichtungen zurückzufallen - oder bestehende wieder vorzulegen;
- vereinfachte Verfahren für die Erneuerung und Anpassung von Klimaschutzverpflichtungen nach oben umfasst;
- ein System der Erfüllungskontrolle enthält, das die frühzeitige und wirksame Umsetzung fördert;
- Flexibilität für die Länder mit den geringsten Fähigkeiten bietet;
Anpassung
11. SCHLÄGT VOR, die Anpassung zu einem zentralen Element eines ausgewogenen Pariser Übereinkommens zu machen, das
- alle Parteien dazu verpflichtet, Maßnahmen gegen die schädlichen Folgen des Klimawandels zu planen, sich darauf vorzubereiten und darauf zu reagieren, die Anpassung in die nationalen Entwicklungsprozesse zu integrieren und Erfahrungen mitzuteilen, um zu einer klimaresistenten nachhaltigen Entwicklung zu gelangen;
- alle Parteien dazu auffordert, die Überwachung, die Berichterstattung, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zu verstärken und auf diese Weise die Wirksamkeit von Anpassungsmaßnahmen zu erhöhen;
- einen iterativen und dynamischen Ansatz zur kontinuierlichen Verbesserung der Wirksamkeit der Anpassungsmaßnahmen und ihrer Umsetzung umfasst;
- zur Unterstützung aller Länder, insbesondere der ärmsten und der besonders gefährdeten Länder, auf dem Weg zu einer klimaresistenten nachhaltigen Entwicklung beiträgt;
- unterstreicht, dass sowohl ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen als auch ehrgeizige Anpassungsmaßnahmen, einschließlich einer wirksamen Katastrophenvorsorge, für die Steuerung und Verringerung des von den schädlichen Auswirkungen des Klimawandels ausgehenden Risikos von wesentlicher Bedeutung sind; dazu gehören auch Vorkehrungen gegen drohende Verluste und Schäden;
12. ERINNERT daran, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die "Verpflichtungen der Europäischen Union im Rahmen der Anpassungsplanung" vorgelegt haben;
Nutzung der Märkte
13. BETONT, dass das Pariser Übereinkommen die internationale Nutzung der Märkte – vorbehaltlich der Anwendung robuster gemeinsamer Anrechnungsvorschriften, die sicherstellen, dass die Umweltwirksamkeit und die Klimaschutzverpflichtungen in vollem Umfang bestehen bleiben und dass Doppelanrechnungen vermieden werden – ermöglichen und Marktmechanismen vorsehen sollte, die verstärkte und kostenwirksame Klimaschutzmaßnahmen fördern, mit denen ein Nettobeitrag zu den globalen Klimaschutzanstrengungen geleistet und zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen wird;
Finanzierung
14. BEKRÄFTIGT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich nach wie vor verpflichten, die Mobilisierung von Mitteln für die Klimaschutzfinanzierung im Zusammenhang mit sinnvollen Klimaschutzmaßnahmen und transparenter Umsetzung zu intensivieren, um so ihren Beitrag zur Verwirklichung des Ziels der Industrieländer zu leisten, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Mrd. USD aus verschiedensten Quellen (öffentlich und privat, bilateral und multilateral sowie alternative Finanzierungsquellen) zu mobilisieren; VERWEIST in diesem Zusammenhang auf seine Schlussfolgerungen zur Finanzierung des Klimaschutzes vom 7. November 2014; BEKRÄFTIGT ERNEUT seine nachdrückliche Unterstützung für den globalen Klimaschutzfonds und SIEHT einer frühzeitigen Zuweisung der ersten Finanzierung MIT INTERESSE ENTGEGEN; BETONT, dass die Bestimmungen des Pariser Übereinkommens über die Finanzierung des Klimaschutzes dynamisch und so gestaltet sein müssen, dass sie an veränderte Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst werden können, indem sie den sich entwickelnden Fähigkeiten und Verantwortlichkeiten der Parteien Rechnung tragen; VERWEIST ferner auf die anstehenden Schlussfolgerungen zur Finanzierung des Klimaschutzes;
Transparenz und Anrechenbarkeit
15. UNTERSTREICHT, dass das Pariser Übereinkommen ein solides, auf gemeinsamen Regeln basierendes System mit für alle Parteien geltenden Regeln zu Transparenz und Anrechenbarkeit vorsehen muss, wobei eingeräumt wird, dass die Anwendung dieser Regeln unterschiedlich sein wird, je nach Art der Verpflichtungen, die den Fähigkeiten der Parteien und den nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen; BETONT, dass dieses System die Verwendung gemeinsamer Parameter vorsehen, die jüngsten IPCC-Leitlinien beachten und auf den im Rahmen des UNFCCC gewonnenen Erfahrungen aufbauen sollte;
16. HEBT HERVOR, dass das Pariser Übereinkommen für alle Parteien, die eine nachhaltige Land- und Bodenbewirtschaftung fördern, einen transparenten Anrechnungs- und Berichterstattungsrahmen für die Emission und den Abbau von Treibhausgasen für den Sektor Landnutzung auf der Grundlage der bestehenden einschlägigen Beschlüsse im Rahmen des UNFCCC vorsehen sollte;
Gemeinsame Erfüllung
17. BESTÄTIGT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Absicht haben, ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Übereinkommen gemeinsam zu erfüllen; BEGRÜSST die Absicht Norwegens und Islands, sich an dieser gemeinsamen Erfüllung zu beteiligen;
Sonstige Punkte
18. HEBT die Bedeutung der Menschenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter, eines gleichstellungsdifferenzierten Ansatzes, eines gerechten Wandels des Arbeitskräftepotenzials, von menschenwürdiger Arbeit, von Bildung und Sensibilisierung sowie der Gewährleistung von Ernährungssicherheit im Kontext der Klimapolitik HERVOR;
Umsetzung des Pariser Übereinkommens
19. SCHLÄGT VOR, auf der Pariser Konferenz neben einem technischen Arbeitsprogramm ein umfassendes Paket inhaltlicher Beschlüsse anzunehmen, mit denen die Regeln, Modalitäten und Verfahren unter anderem für Transparenz und Anrechenbarkeit von Klimaschutzverpflichtungen – auch für den Sektor Landnutzung – und für die internationale Nutzung der Märkte weiterentwickelt und 2017 zum Abschluss gebracht werden, damit das Pariser Übereinkommen umgesetzt werden kann;
Verstärkung der globalen Ziele für den Zeitraum bis 2020
20. WEIST ERNEUT DARAUF HIN, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die in Doha vereinbarte Änderung des Kyoto-Protokolls bereits umsetzen; UNTERSTREICHT die Entschlossenheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten, den Prozess der Ratifizierung der Doha-Änderung im dritten Quartal 2015 abzuschließen; und FORDERT die anderen Parteien AUF, dies ebenfalls zu tun, um ein rasches Inkrafttreten zu gewährleisten; BETONT in diesem Zusammenhang, dass auf der Pariser Konferenz die Durchführungsbestimmungen für den zweiten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls, wie in Warschau und Lima vereinbart, angenommen werden müssen;
21. BETONT, dass alle Parteien handeln müssen, um die Klimaschutzlücke für den Zeitraum bis 2020 zu schließen; WEIST auf die Fortschritte HIN, die im Rahmen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Durban-Plattform für verstärktes Handeln bei der Auslotung von Möglichkeiten erzielt wurden, wie für den Zeitraum bis 2020 in Bereichen mit hohem Klimaschutzpotenzial, insbesondere Energieeffizienz, erneuerbare Energien, REDD+, kurzlebige Klimaschadstoffe, vorgelagerte Emissionen von Methan, Fluorkohlenwasserstoffe, Exportkredite und Reform der Subventionsregelung für fossile Brennstoffe, ehrgeizigere globale Klimaschutzziele angestrebt werden können; UNTERSTREICHT die Bedeutung der multilateralen Zusammenarbeit, insbesondere durch die Lima-Paris-Aktionsagenda, in deren Rahmen Maßnahmen in diesen Bereichen ermittelt und beschleunigt werden sollen; UNTERSTREICHT in diesem Zusammenhang die Einbeziehung von und die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren; HEBT HERVOR, wie wichtig es ist, das Streben nach ehrgeizigeren Klimaschutzzielen für den Zeitraum bis 2020 auch über die Pariser Konferenz hinaus fortzusetzen und zu intensivieren und sicherzustellen, dass Optionen mit hohem Klimaschutzpotenzial kontinuierlich große politische Aufmerksamkeit zuteil wird, indem die technische Prüfung solcher Optionen – aufbauend auf der Lima-Paris-Aktionsagenda – mit regelmäßigen Veranstaltungen auf hoher Ebene verknüpft wird;
22. BETONT, dass die Prüfung von Möglichkeiten für Maßnahmen mit hohem Klimaschutzpotenzial auch über 2020 hinaus weiterhin von Bedeutung ist und als Beitrag zu dem Prozess, die globalen Klimaschutzziele im Rahmen des Pariser Übereinkommens im Laufe der Zeit anzuheben, dienen kann;
23. IST SICH BEWUSST, dass die kontinuierliche Umsetzung bestehender Beschlüsse im Rahmen des UNFCCC gefördert werden muss; BEGRÜSST in diesem Zusammenhang den Abschluss der REDD+-Verhandlungen;
Sonstige Prozesse
24. nimmt zur Kenntnis, dass das Pariser Übereinkommen Emissionen in allen Sektoren, die einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen, erfassen sollte, während die Anrechnung von Emissionen und die Emissionsberichterstattung weiterhin im Rahmen des UNFCCC erfolgen sollten, BETONT allerdings, dass Vorschriften für Treibhausgasemissionen aus dem internationalen See- und Luftverkehr bzw. aus Herstellung und Verbrauch von Fluorkohlenwasserstoffen so bald wie möglich auf effiziente Weise und im Einklang mit dem "Unter-2°C-Ziel" durch die IMO, die ICAO und das Montrealer Protokoll erlassen werden sollten;
25. BEGRÜSST das Ergebnis der Konferenz von Addis Abeba, das den Rahmen zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung und die Mittel zur Umsetzung der universellen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verstärkt; SIEHT mit großen Interesse dem bevorstehenden VN-Gipfel ENTGEGEN, auf dem die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ("Transforming our world: The 2030 agenda for sustainable development") angenommen wird, mit der der universellen Herausforderung der Armutsbekämpfung und der nachhaltigen Entwicklung begegnet werden soll und die Bedeutung der Bekämpfung des Klimawandels als Schlüsselelement zur Bewältigung dieser Herausforderung bestätigt wird.
[1] Vgl. beispielsweise 14790/09 (Nummer 7) und 14747/14 (Nummer 2).