Am 13. Dezember 2016 verständigte sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) auf die Verhandlungsposition des Rates zu einem Vorschlag zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU.
"Das ist ein wichtiger Durchbruch", so Peter Žiga, slowakischer Minister für Handel und Präsident des Rates. "Unsere handelspolitischen Schutzinstrumente sind seit über 15 Jahren weitgehend unverändert geblieben, während sich die Lage auf den Weltmärkten hat sich allerdings grundlegend gewandelt hat. Europa darf nicht naiv sein und muss seine Interessen verteidigen, insbesondere wenn es um Dumping geht. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer tragfähigen Lösung, die die Erzeuger in der EU besser gegen unlauteren Wettbewerb und unfaire Praktiken wappnen wird."
Mit der vorgeschlagenen Verordnung sollen die geltenden Antidumping- und Antisubventions-Verordnungen geändert werden, um besser gegen unlautere Handelspraktiken vorgehen zu können. Ziel ist es, die Erzeuger in der EU vor Schaden aufgrund unfairen Wettbewerbs zu schützen und einen freien und gerechten Handel sicherzustellen.
Die vorgeschlagene Verordnung zielt insbesondere darauf ab,
Es handelt sich hierbei um die erste grundlegende Überprüfung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU seit 1995. Im April 2013 legte die Kommission einen Vorschlag zur Modernisierung der bestehenden Instrumente vor, um sie für Hersteller, Einführer und Verwender in der EU zu verbessern. Auf seiner Tagung vom 20./21. Oktober 2016 hatte der Europäische Rat eine ausgewogene Einigung über den Standpunkt des Rates bis Ende 2016 gefordert.
Auf der 8. Tagung der Beitrittskonferenz mit Montenegro auf Ministerebene wurden heute in Brüssel die Verhandlungen über Kapitel 11 (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) und Kapitel 19 (Sozialpolitik und Beschäftigung) eröffnet. Außerdem wurde auf der Konferenz auf Ministerebene die Eröffnung von Kapitel 12 (Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik) und von Kapitel 13 (Fischerei) bestätigt; diese Kapitel waren auf der Tagung der Beitrittskonferenz mit Montenegro auf Stellvertreterebene am 30. Juni 2016 in Brüssel geprüft worden.
Die Delegation der Europäischen Union wurde von Herrn Miroslav Lajčák, Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten der Slowakischen Republik, im Namen des slowakischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union geleitet. Für die Europäische Kommission nahm Herr Johannes Hahn, Kommissionsmitglied für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, an der Tagung teil. Die montenegrinische Delegation wurde von Herrn Aleksandar Andrija Pejović, Minister für europäische Angelegenheiten, geleitet.
Nach der heutigen Konferenz sind von den insgesamt 35 Verhandlungskapiteln derzeit 26 Kapitel für Verhandlungen eröffnet, von denen 2 Kapitel bereits vorläufig abgeschlossen sind. Weitere Beitrittskonferenzen werden nach Bedarf geplant, um den Prozess im ersten Halbjahr 2017 voranzubringen. Die Beitrittsverhandlungen wurden im Juni 2012 eingeleitet.
Eröffnete KapitelDie Union hat bezüglich der Eröffnung von Verhandlungen über Kapitel 11 (Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums) und über Kapitel 19 (Sozialpolitik und Beschäftigung) den gegenwärtigen Stand der Vorbereitungen Montenegros genau überprüft. Unter dem Vorbehalt, dass Montenegro in diesen Kapiteln weitere Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand und dessen Umsetzung machen muss, stellte die EU fest, dass es Bedingungen gibt, die zur vorläufigen Schließung dieser Kapitel zu erfüllen sind.
Darüber hinaus wies die EU darauf hin, dass sie die Entwicklung bei allen in ihren gemeinsamen Standpunkten genannten speziellen Aspekten mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen wird. Die Fortschritte bei der Übernahme und Umsetzung des Besitzstands werden im gesamten Verlauf der Verhandlungen verfolgt. Möglicherweise wird die EU zu gegebener Zeit auf diese Kapitel zurückkommen.
Folgende Bedingungen sind für die jeweiligen eröffneten Kapitel zu erfüllen:
Kapitel 11 – Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen RaumsIm Anschluss an die informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 15. Dezember 2016 in Brüssel haben die 27 Staats- und Regierungschefs sowie der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Kommission die folgende Erklärung abgegeben.
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG
1. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat EU‑Serbien trat am 13. Dezember 2016 zu seiner dritten Tagung zusammen. Den Vorsitz der Tagung führte Jadranka JOKSIMOVIĆ, Ministerin ohne Geschäftsbereich, zuständig für die Integration Serbiens in die EU. Der slowakische Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten Miroslav LAJČÁK leitete die Delegation der Europäischen Union (im Namen der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini). Der Kommissar für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen Johannes HAHN vertrat die Europäische Kommission.
2. Die Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrats bot zum richtigen Zeitpunkt die Gelegenheit, die Fortschritte Serbiens bei den Beitrittsvorbereitungen zu überprüfen und die Prioritäten für die weiteren Arbeiten im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zu erörtern.
3. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat würdigte die wichtigen Schritte, die Serbien seit der letzten Tagung mit der Annahme seiner Aktionspläne für die Kapitel 23 und 24 zur Rechtsstaatlichkeit unternommen hat, und die Fortschritte, die bei dem von der EU unterstützten Dialog zwischen Belgrad und Pristina erzielt wurden, einschließlich der Verpflichtung zur regionalen Zusammenarbeit, wodurch die ersten Verhandlungskapitel eröffnet werden konnten. In diesem Zusammenhang begrüßte der Stabilitäts- und Assoziationsrat die Eröffnung der Kapitel 32 (Finanzkontrolle) und 35 (Sonstiges: Punkt 1 – Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo*) am 14. Dezember 2015 und der Kapitel 23 (Justiz und Grundrechte) und 24 (Recht, Freiheit und Sicherheit) am 18. Juli 2016 sowie die Eröffnung des Kapitels 5 (Öffentliche Auftragsvergabe) und die Eröffnung und vorläufige Schließung von Kapitel 25 (Wissenschaft und Forschung) am 13. Dezember 2016.
4. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat ermutigte Serbien, die vorhandene Dynamik zu nutzen, um die Reformbemühungen zu intensivieren und sich auf die konkrete Umsetzung von Reformen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte, demokratische Institutionen und öffentliche Verwaltung zu fokussieren sowie eine funktionierende Marktwirtschaft zu entwickeln und die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Er hob hervor, wie wichtig es ist, dass Serbien den in seinen Aktionsplänen eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die Kapitel 23 und 24 rechtzeitig nachkommt.
5. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm Kenntnis von der Durchführung der Wahlen vom 24. April 2016 in Serbien und sieht den fortdauernden Arbeiten der neuen Regierung im Hinblick auf das strategische Ziel Serbiens einer Mitgliedschaft in der EU mit Interesse entgegen. Er stellte fest, dass dem OSZE‑Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (OSZE/BDIMR) zufolge die Wahlen den Stimmberechtigten eine Vielzahl von Wahlmöglichkeiten boten und unter vollständiger Wahrung der Grundfreiheiten durchgeführt wurden. Er äußerte die Erwartung, dass Serbien sämtlichen Empfehlungen des OSZE/BDIMR nachkommt.
6. Was den von der EU unterstützten Dialog betrifft, so begrüßte der Stabilitäts- und Assoziationsrat die jüngsten Umsetzungsvereinbarungen in den Bereichen Freizügigkeit und Telekommunikation. Er nahm zur Kenntnis, dass in der ersten Jahreshälfte 2016 nur langsame Fortschritte bei diesem Dialog erzielt wurden, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der Vereinbarungen vom August 2015. Er forderte Serbien auf, seinen Teil aller bisherigen Vereinbarungen, insbesondere im Bereich Energie, in Treu und Glauben rasch umzusetzen und bei der Ausarbeitung und Umsetzung weiterer Vereinbarungen konstruktiv mit dem Kosovo zusammenzuarbeiten.
7. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat betonte, dass sich Serbien im Einklang mit dem Verhandlungsrahmen in der Zeit bis zum Beitritt schrittweise an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU angleichen muss. Er begrüßte den Beitrag Serbiens zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und nahm Kenntnis von den ersten Schritten, die bei dem Prozess zur Erneuerung der strategischen Dokumente im Bereich Sicherheit und Verteidigung unternommen wurden.
8. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat würdigte Serbiens Bemühungen und konstruktive Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Migrationskrise. Er verwies ferner auf die Bedeutung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus.
9. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat erinnerte daran, dass regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen wesentliche Bestandteile des Erweiterungsprozesses sowie des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sind. Er stellte mit Genugtuung fest, dass Serbien sich zunehmend konstruktiv an regionalen Kooperationsinitiativen beteiligt, und rief Serbien auf, weiter am Ausbau der gutnachbarlichen Beziehungen zu arbeiten. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat hob hervor, dass ungelöste Streitigkeiten und Fragen im Einklang mit dem Völkerrecht und bewährten Grundsätzen gelöst werden sollten.
10. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat sieht den nächsten Schritten in den Beitrittsverhandlungen mit Interesse entgegen und erinnerte daran, dass die Fortschritte Serbiens in Bezug auf die Kapitel 23 und 24 zur Rechtsstaatlichkeit und die Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo im Rahmen des Kapitels 35 für das allgemeine Tempo des Verhandlungsprozesses im Einklang mit dem Verhandlungsrahmen weiterhin von wesentlicher Bedeutung sind.
11. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat führte ferner einen Gedankenaustausch über die Entwicklungen im westlichen Balkan.
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status des Kosovos und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN‑Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
Der Europäische Rat hat am 15. Dezember 2016 Schlussfolgerungen zu den Themen Migration, Sicherheit, wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Jugend und Außenbeziehungen angenommen.
Der Rat "Landwirtschaft und Fischerei" hat am 12. Dezember 2016 eine politische Einigung über eine Verordnung erzielt, die die Fangbeschränkungen im Jahr 2017 für die wichtigsten kommerziell befischten Bestände im Atlantik, in der Nordsee und in internationalen Fischereien, an denen EU-Schiffe beteiligt sind, regelt.
Dies ist die dritte Quotenregelung, die unter slowakischem Vorsitz einstimmig verabschiedet wurde.
Maßgeblich war dabei das Ziel, möglichst schon im Jahr 2017, spätestens aber 2020 zu höchstmöglichen Dauererträgen (maximum sustainable yields = MSY) zu gelangen, gleichzeitig aber besonderen, vollauf gerechtfertigten sozioökonomischen Aspekten Rechnung zu tragen.
Mit der nun beschlossenen Verordnung des Rates wird die Zahl der auf MSY-Niveau bewirtschafteten Fischbestände im nächsten Jahr auf 44 erhöht und der positive Trend in Bezug auf Bestände innerhalb sicherer biologischer Grenzen verstärkt. Dabei wird auch die Frage der fangbegrenzten Arten in gemischten Fischereien gelöst, indem Flexibilitätselemente eingeführt werden.
"Die Triebfeder der heutigen Einigung war Nachhaltigkeit: die Nachhaltigkeit unserer Fischbestände, aber auch die unserer Fischereiwirtschaft. Wir haben erfolgreich und zum Nutzen aller Beteiligten die unterschiedlichen Standpunkte miteinander in Einklang gebracht und die Grundlage dafür geschaffen, dass der höchstmögliche Dauerertrag erreicht werden kann", erklärte die slowakische Ministerin für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums und Präsidentin des Rates, Gabriela Matečná.
Mit seiner Einigung hat der Rat den ursprünglichen Kommissionsvorschlag weitgehend bestätigt. Die Fangmöglichkeiten werden in Form jährlich zulässiger Gesamtfangmengen (total allowable catches = TAC) und Quoten je Fischbestand für die verschiedenen Fischereigebiete festgelegt. Sie gelten für Bestände, die die Union entweder allein oder gemeinsam mit Drittländern, etwa mit Norwegen in der Nordsee und im Skagerrak oder im Rahmen regionaler Fischereiorganisation (RFO), bewirtschaftet.
Der Vorschlag stützt sich auf die wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), insbesondere auf sein letztes Jahresgutachten vom 30. Juni 2016.
Übergeordnetes Ziel der EU ist es, bei den Beständen wieder ein Niveau zu erreichen, das einen höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) ermöglicht. Dieses Ziel zählt zu den Säulen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), die vorsieht, dass das MSY-Ziel spätestens 2020 bei allen Beständen erreicht wird.
Mit der GFP-Verordnung wurde auch eine Anlandeverpflichtung eingeführt, die im Zeitraum von Anfang 2015 bis 2019 schrittweise eingeführt wird. Das bedeutet, dass Fische, die früher zurückgeworfen worden wären, nun angelandet werden müssen. Da die Anlandeverpflichtung, die für bestimmte Fischereien auf Grundfischarten in der Nordsee sowie in den nordwestlichen und den südwestlichen Gewässern des Atlantiks bereits gilt, 2017 ausgeweitet wird, hat die Kommission als Ausgleich die Erhöhung der zulässigen Gesamtfangmengen bei bestimmten Fischbeständen vorgeschlagen.
Nach Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erlässt der Rat Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik. Die Beteiligung des Europäischen Parlaments und eine Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses sind für die Annahme dieser Verordnung daher nicht erforderlich.
Die nächsten SchritteDie Verordnung wird nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen vom Rat im schriftlichen Verfahren erlassen.