Der Rat hat am 29. November 2016 Schlussfolgerungen zu Maßnahmen zur Unterstützung junger Forscher und zur Steigerung der Attraktivität wissenschaftlicher Laufbahnen angenommen. Die Schlussfolgerungen stützen sich auf die Bratislava-Erklärung, die den EU-Forschungsministern im vergangenen Sommer vorgestellt wurde und mit der das Ziel verfolgt wird, neue Generationen von Forschern und Wissenschaftlern zu unterstützen, die den Wohlstand Europas in entscheidendem Maße fördern sollen.
Der Rat hat am 1. Dezember 2016 ein Mandat erteilt, wonach die Kommission ermächtigt wird, Verhandlungen mit Armenien über ein umfassendes Luftverkehrsabkommen aufzunehmen.
Umfassende Luftverkehrsabkommen auf EU-Ebene sollen für eine bessere internationale Anbindung Europas, ein qualitativ hochwertiges Dienstleistungsangebot und mehr Auswahlmöglichkeiten für die Fluggäste sorgen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrtindustrie in der EU steigern.
Das Abkommen mit Armenien soll als ein Abkommen über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum ausgestaltet werden, da Armenien eines der Länder ist, zu denen die EU im Rahmen ihrer Nachbarschaftspolitik engere Bindungen aufbaut.
"Heutzutage ist das Reisen ohne Flugzeug kaum noch vorstellbar. Luftverkehrsabkommen sind bestens geeignet, um Europa die Teilnahme an den Wachstumsmärkten in anderen Teilen der Welt zu ermöglichen und für eine direkte Anbindung der EU an andere Regionen zu sorgen. Ich begrüße es sehr, dass der Rat heute grünes Licht für die Aufnahme von Verhandlungen mit Armenien gegeben hat. Wenn das Abkommen ausgehandelt ist, wird es einen regen Reiseverkehr fördern, für niedrigere Preise sorgen und unseren Unternehmen neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Es wird ein großartiges Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Armenien im Rahmen der Östlichen Partnerschaft sein.“
Arpád Érsek, slowakischer Minister für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung und Präsident des RatesDie Kommission wird diese Verhandlungen im Namen der EU und ihrer Mitgliedstaaten führen.