Sauberes Trinkwasser und angemessene Sanitärversorgung sind von entscheidender Bedeutung für ein Leben in Gesundheit und Würde. 663 Millionen Menschen, das heißt einer von zehn Menschen in der ganzen Welt, haben aber immer noch keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, was bedeutet, dass ihnen ein grundlegendes Menschenrecht vorenthalten wird. Weltweit ist auch das Ziel der Sanitärversorgung noch nicht erreicht, denn 2,4 Milliarden Menschen, das heißt ein Drittel der Weltbevölkerung, haben keinen Zugang zu angemessener Sanitärversorgung. Das Fortbestehen von Wasserarmut und Wasserknappheit wird in der Zukunft aufgrund der klimatischen und demografischen Entwicklungen voraussichtlich mehr und mehr Menschen betreffen.
Anlässlich des Weltwassertages bekräftigt die Europäische Union ihre Zusage, durch die Agenda 2030 Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung und nachhaltige Wasserbewirtschaftung für alle, insbesondere aber für die am meisten betroffenen Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Unsere Zusage, dass niemand außer Acht gelassen wird, bedeutet, dass niemandem der Zugang zu sauberem Wasser vorenthalten wird. Wir bekräftigen außerdem, dass wir am Übereinkommen von Paris und der Proklamation von Marrakesch (Marrakech Action Proclamation) festhalten; darin ist bekräftigt worden, dass die Welt entschlossen ist, den Klimawandel zu bekämpfen und daran zu arbeiten, die Auswirkungen des Klimawandels auch auf die Wasserversorgung anzugehen.
Sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung sind grundlegende Dienste. Sie sind Grundvoraussetzungen für Gesundheit, Wachstum und Produktivität. Zusätzlich zu den bilateralen Kooperationsmaßnahmen ihrer Mitgliedstaaten hat die Europäische Union seit 2007 mehr als 2,2 Milliarden Euro für Wasser- und Sanitärversorgungsprojekte in mehr als 62 Ländern weltweit zur Verfügung gestellt. Die EU ist entschlossen, auf den steigenden humanitären Bedarf und wachsende Vertreibung zu reagieren und auch künftig Menschen, die von natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen betroffen sind, zu unterstützen, indem sie lebensrettenden Zugang zu sicherer Versorgung mit sauberem Wasser bereitstellt.
Die EU wird ferner die nachhaltige Wasserbewirtschaftung weiterhin durch ein strategisches Konzept für regionale Entwicklung auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Rates von 2013 zur Wasserdiplomatie unterstützen, indem sie weltweit ein grenzüberschreitendes Kooperationsmanagement fördert, das für Entwicklung und für Stabilität, Resilienz, Frieden und Sicherheit unerlässlich ist. In diesem Zusammenhang ist den kritischen Verknüpfungen zwischen Wasser, Energie und Ernährungssicherheit besonders Rechnung zu tragen. Die EU tritt außerdem für die Einhaltung internationaler Übereinkünfte über eine Zusammenarbeit bei der Wasserbewirtschaftung ein, insbesondere des UNECE-Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über das Recht der nichtschifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe. Wasser ist die Quelle des Lebens, das wir überall auf der Welt zu schützen haben.
Diese Erklärung wird anlässlich des Weltwassertags und des Europäischen Wassertags (22. März 2017) abgegeben.
Am 20. März 2017 hat der Rat vier hochrangige Militärs in die Liste der Personen aufgenommen, gegen die sich die von der EU gegen das syrische Regime verhängten restriktiven Maßnahmen richten. Die EU hat diese vier Personen aufgrund ihrer Rolle beim Einsatz von Chemiewaffen gegen die Zivilbevölkerung aufgenommen; dies steht mit der Strategie der EU zur Bekämpfung der Verbreitung und des Einsatzes chemischer Waffen in Einklang.
Infolge dieses Beschlusses sind nun insgesamt 239 Personen von Einreiseverboten und vom Einfrieren von Vermögenswerten betroffen, weil sie für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivilbevölkerung verantwortlich sind, vom Regime profitieren oder dieses unterstützen und/oder mit solchen Personen in Verbindung stehen.
Ferner sind die Vermögenswerte von 67 Einrichtungen eingefroren. Im weiteren Sinne umfassen die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien u. a. ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden können, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder zum Abhören des Internets und von Telefongesprächen. Diese Maßnahmen wurden zuletzt am 27. Mai 2016 verlängert und bleiben bis zum 1. Juni 2017 in Kraft.
Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, dass auf der Grundlage des vereinbarten VN-Rahmens eine dauerhafte politische Lösung für den Konflikt in Syrien gefunden wird, da es keine militärische Lösung für den Bürgerkrieg in Syrien gibt. Die EU ist außerdem der Hauptgeber bei den internationalen Bemühungen zur Bewältigung der Krise in Syrien: Seit Beginn des Konflikts haben die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen mehr als 9,4 Mrd. € für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe bereitgestellt. Um zu skizzieren, wie die EU eine noch größere Rolle spielen könnte, haben die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 14. März 2017 eine gemeinsame Mitteilung verabschiedet, in der eine zukunftsorientierte EU-Strategie für Syrien vorgeschlagen wird; diese Strategie wird dem Rat "Auswärtige Angelegenheiten" auf seiner nächsten Tagung am 3. April vorgestellt.
Die vom Rat angenommenen Rechtsakte einschließlich der Namen der Betroffenen werden im Amtsblatt vom 21. März 2017 veröffentlicht. Sie wurden im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.