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Der Rat hat am 13. Oktober eine Richtlinie gebilligt, die einer Vereinbarung der EU-Sozialpartner (COGECA, ETF, Europêche) im Seefischereisektor Rechtswirkung verleiht.
Damit kann das IAO-Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor von 2007 in der EU angewandt werden.
Der Ratspräsident und slowakische Minister für Arbeit, Soziales und Familie, Jan Richter, erklärte hierzu: "Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Fischern und ein wirklich hervorragendes Beispiel für einen erfolgreichen sozialen Dialog in einem bestimmten Sektor. Heute haben wir dafür gesorgt, dass diese Arbeit im Unionsrecht verankert wird, was allen Fischern in der EU zugutekommt."
Die Vereinbarung soll bessere Arbeitsbedingungen für Fischer und menschenwürdige Arbeit an Bord der unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats fahrenden Fischereifahrzeuge gewährleisten; dies gilt auch außerhalb der Unionsgewässer. Die Richtlinie enthält Mindestanforderungen hinsichtlich Arbeits- und Ruhezeiten für Seefischer, Dienstbedingungen, Arbeitssicherheit, Schutz bei Berufskrankheiten, Verfahren bei Unfällen oder Todesfällen, medizinische Versorgung an Bord, Bezahlung der Fischer sowie Unterkunft und Verpflegung.
Mit ihr werden die geltenden EU-Vorschriften mit neuen Bestimmungen im IAO-Übereinkommen in Einklang gebracht.
HintergrundDas IAO-Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor (C 188) wurde im Jahr 2007 angenommen. Es gilt für alle Arten von Fischereifahrzeugen, ungeachtet ihrer Größe, und enthält Mindestnormen für den Schutz von Fischern bei der Arbeit.
Die Kommission hat die EU-Sozialpartner im Jahr 2007 ersucht, die Möglichkeiten einer gemeinsamen Initiative zur Förderung der Anwendung des Übereinkommens C 188 in der EU zu prüfen.
Im Mai 2013 haben die Sozialpartner auf EU-Ebene – die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF), die Vereinigung der nationalen Verbände von Fischereiunternehmen in der EU (Europêche) und der Allgemeine Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften der EU (COGECA) – eine Vereinbarung geschlossen. Damit sollten die Bestimmungen des EU-Besitzstands und des IAO-Übereinkommens C 188 zusammengefasst werden. Sie ersuchten die Kommission, die Vereinbarung mittels einer Richtlinie in EU-Recht umzusetzen. Die Kommission hat dem Rat am 28. April 2016 ihren Richtlinienvorschlag vorgelegt.
Weiteres VorgehenDie Richtlinie wird auf einer der nächsten Ratstagungen förmlich angenommen.
Der Abschluss der europäisch-amerikanischen Verhandlungen über das Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ist mittlerweile zumindest in zeitliche Ferne gerückt. Damit hat das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) mit Kanada, bislang meist nur im Zusammenhang mit dem EU-USA-Abkommen wahrgenommen, auch für sich allein an Bedeutung gewonnen. CETA hat vielfältige Kritik ausgelöst, bei der organisierten Zivilgesellschaft vor allem in Deutschland ebenso wie bei europäischen Regierungen wie jenen Österreichs, Belgiens, Rumäniens und Bulgariens. Nun scheint eine politische Einigung näher; auch dank Überzeugungsarbeit der kanadischen Handelsministerin. Noch immer aber kann das fertig verhandelte Abkommen in verschiedenen Stadien gestoppt werden – sowohl im Ministerrat der EU als auch durch fehlende Ratifizierung seitens Europa-Parlament oder nationaler Parlamente. Doch welche der kritisierten Bestimmungen sind in CETA überhaupt noch enthalten, und wie können sie realistischerweise geändert werden? Abgesehen von diesen Fragen ist es an der Zeit, jene Streitpunkte zu benennen, die gar nichts mit dem Abkommen zu tun haben und die von der EU allein gelöst werden könnten.