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Diplomacy & Defense Think Tank News

wissenschaftliche/n MitarbeiterIn (w/m/div)

Die Abteilung Staat des DIW Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

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(39 h/Woche), Teilzeit möglich


Eine Mietensteuer in Berlin könnte 100 000 Wohnungen bezahlbar machen

Zusammenfassung:

Nachdem der Berliner „Mietendeckel“ gescheitert ist, sollen nun große private Wohnungsunternehmen enteignet werden. Dies ist ein weiterer fragwürdiger Versuch, den steigenden Wohnungsmieten in der Hauptstadt etwas entgegenzusetzen. Eine interessante Alternative wäre eine Mietensteuer, die alle ImmobilienbesitzerInnen moderat über die Steuer „enteignet“ – bevorzugt solche, die hohe Mieten nehmen und damit von den erheblichen Preissteigerungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt profitiert haben. Eine progressive Mietensteuer mit Grenzbelastungen von zehn bis 30 Prozent auf Nettokaltmieten oberhalb von 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete könnte ein Aufkommen von 201 Millionen Euro im Jahr für Berlin erzielen. Damit könnten beispielsweise die Mieten von 100 000 Wohnungen um 2,50 Euro je Quadratmeter und Monat gesenkt oder jährlich 7500 neue Wohnungen finanziert werden.


Was die globale Steuerreform für Entwicklungsländer bedeutet

Insgesamt 140 Staaten haben in den letzten Jahren unter dem Dach der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die Neugestaltung des internationalen Steuersystems verhandelt. Ursprünglich von der Gruppe der 20 größten Ökonomien (G20) angestoßen, haben sich am 8. Oktober 136 der 140 Mitgliedsstaaten des sogenannten Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) auf die Grundzüge einer globalen Steuerreform verständigt.

Die Reform birgt zwei große Hoffnungen: höhere Steuereinnahmen und mehr Fairness bei der internationalen Verteilung der Steuerrechte für Unternehmen. Theoretisch sollten hiervon auch Mittel- und Niedrigeinkommensländer profitieren, denn im Vergleich zu Industrieländern hängen sie stärker von Einnahmen aus Unternehmensbesteuerung ab und leiden entsprechend unter den Steuervermeidungspraktiken multinationaler Unternehmen (MNUs). Ob diese Hoffnungen sich erfüllen, ist allerdings fraglich.

Die Reform enthält durchaus Elemente einer historischen Neuordnung des internationalen Steuersystems. Galt bislang das Prinzip der Besteuerung von Unternehmensgewinnen im Land des Firmensitzes, erhalten zukünftig Länder, in denen Umsätze erzielt werden, die sogenannten „Marktstaaten“, mehr Rechte bei der Besteuerung der weltweit einhundert größten MNUs. Den Regierungen entgehen weltweit schätzungsweise 200 Milliarden US-Dollar an Einnahmen, weil Unternehmen ihren Hauptsitz – oder den Sitz besonders profitabler Unternehmenstöchter – in Steueroasen verlagern, wo keine oder kaum Steuern anfallen. Diese erste Reformsäule soll ab 2023 Unternehmensgewinne in Höhe von geschätzt 125 Milliarden US-Dollar auf Marktstaaten umverteilen und somit dort mehr Einnahmen generieren.

Eine zweite Neuerung besteht in der Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 Prozent für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Dies soll den weltweiten Abwärtstrend der Körperschaftsteuersätze stoppen. Eine Studie der OECD zeigt, dass diese Mindeststeuer weltweit rund 150 Milliarden US-Dollar an zusätzlichen Einnahmen in die Staatskassen fließen lassen könnte. Beim Gipfeltreffen der G20 in Rom am 30. und 31. Oktober bezeichnete Bundeskanzlerin Merkel die Mindeststeuer als „ein klares Gerechtigkeitssignal in Zeiten der Digitalisierung“.

Wie es scheint, kommt die Reform genau zum richtigen Zeitpunkt. Regierungen weltweit sind auf der Suche nach zusätzlichen Einnahmequellen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des globalen Klimawandels zu bekämpfen. Nun sollen endlich auch die großen Digitalunternehmen, die sich der Besteuerung bisher weitgehend entziehen konnten, ihren Beitrag liefern.

Alles gut also? Leider nein. Internationale NROs und unabhängige Expert*innen schätzen das Verhandlungsergebnis eher nüchtern ein, nicht zuletzt, weil in letzter Minute eine zehn-jährige Übergangsperiode mit großzügigen Sonderregelungen (sog. substance carve-outs) in das Abkommen aufgenommen wurde. Hinzu kommt, dass Mehreinnahmen aus der Mindeststeuer vor allem dort anfallen, wo Unternehmen ihren Hauptsitz haben – in der EU beispielsweise geschätzte 63 Milliarden Euro im Jahr 2023. Hingegen werden aus der Gruppe der Entwicklungsländer in erster Linie einige wenige große Schwellenländer von der Mindeststeuer profitieren können.

Auch die Umverteilung von Besteuerungsrechten auf die Marktstaaten begünstigt vor allem die reichen bzw. bevölkerungsreichen Länder mit großen Absatzmärkten. Die Erklärung der OECD sagt, dass Entwicklungsländer „im Verhältnis zu ihren existierenden Einnahmen“ stärker profitieren werden. Diese sind im Durchschnitt aber deutlich niedriger als jene der OECD-Mitgliedsländer. Im Übrigen müssen alle teilnehmenden Staaten künftig auf die eigene Besteuerung digitaler Unternehmen verzichten. Das kann in Einzelfällen erhebliche Steuerausfälle nach sich ziehen. Ein Ausweg wäre, jene Unternehmen, die nicht zu den einhundert größten gehören, weiterhin mit nationalen Digitalsteuern zu belegen. Dies ist in der aktuellen Reformvorlage aber nicht vorgesehen.

Warum haben Entwicklungsländer dem Reformpapier dann aber größtenteils zugestimmt? Zum einen haben es Organisationen wie das African Tax Administration Forum (ATAF) erreicht, dass einige Regelungen aufgenommen wurden, die im Interesse der Entwicklungsländer liegen. Dazu gehören beispielsweise niedrigere Schwellenwerte (250.000 statt 1 Mio. EUR) für Umsätze, ab denen die Besteuerungsrechte von Marktstaaten greifen, in Staaten mit einem Bruttoinlandsprodukt von weniger als 40 Milliarden Euro. So kommen auch viele Niedrigeinkommensländer zu zusätzlichen Einnahmen – soweit sie in der Lage sind, die komplexen Regelungen umzusetzen.

Zum anderen erhoffen sich manche Regierungen tatsächlich eine Einhegung des ruinösen internationalen Steuerwettbewerbs. Ein Mindeststeuersatz von lediglich 15 Prozent kann aber im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass die Körperschaftssteuersätze zumindest der Entwicklungsländer sich diesem Wert nähern. Die Suche nach einem effektiven und fairen internationalen Steuersystem ist mit dieser Reform also nicht beendet, sondern muss in eine neue Runde gehen.

Was die globale Steuerreform für Entwicklungsländer bedeutet

Insgesamt 140 Staaten haben in den letzten Jahren unter dem Dach der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die Neugestaltung des internationalen Steuersystems verhandelt. Ursprünglich von der Gruppe der 20 größten Ökonomien (G20) angestoßen, haben sich am 8. Oktober 136 der 140 Mitgliedsstaaten des sogenannten Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) auf die Grundzüge einer globalen Steuerreform verständigt.

Die Reform birgt zwei große Hoffnungen: höhere Steuereinnahmen und mehr Fairness bei der internationalen Verteilung der Steuerrechte für Unternehmen. Theoretisch sollten hiervon auch Mittel- und Niedrigeinkommensländer profitieren, denn im Vergleich zu Industrieländern hängen sie stärker von Einnahmen aus Unternehmensbesteuerung ab und leiden entsprechend unter den Steuervermeidungspraktiken multinationaler Unternehmen (MNUs). Ob diese Hoffnungen sich erfüllen, ist allerdings fraglich.

Die Reform enthält durchaus Elemente einer historischen Neuordnung des internationalen Steuersystems. Galt bislang das Prinzip der Besteuerung von Unternehmensgewinnen im Land des Firmensitzes, erhalten zukünftig Länder, in denen Umsätze erzielt werden, die sogenannten „Marktstaaten“, mehr Rechte bei der Besteuerung der weltweit einhundert größten MNUs. Den Regierungen entgehen weltweit schätzungsweise 200 Milliarden US-Dollar an Einnahmen, weil Unternehmen ihren Hauptsitz – oder den Sitz besonders profitabler Unternehmenstöchter – in Steueroasen verlagern, wo keine oder kaum Steuern anfallen. Diese erste Reformsäule soll ab 2023 Unternehmensgewinne in Höhe von geschätzt 125 Milliarden US-Dollar auf Marktstaaten umverteilen und somit dort mehr Einnahmen generieren.

Eine zweite Neuerung besteht in der Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 Prozent für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Dies soll den weltweiten Abwärtstrend der Körperschaftsteuersätze stoppen. Eine Studie der OECD zeigt, dass diese Mindeststeuer weltweit rund 150 Milliarden US-Dollar an zusätzlichen Einnahmen in die Staatskassen fließen lassen könnte. Beim Gipfeltreffen der G20 in Rom am 30. und 31. Oktober bezeichnete Bundeskanzlerin Merkel die Mindeststeuer als „ein klares Gerechtigkeitssignal in Zeiten der Digitalisierung“.

Wie es scheint, kommt die Reform genau zum richtigen Zeitpunkt. Regierungen weltweit sind auf der Suche nach zusätzlichen Einnahmequellen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des globalen Klimawandels zu bekämpfen. Nun sollen endlich auch die großen Digitalunternehmen, die sich der Besteuerung bisher weitgehend entziehen konnten, ihren Beitrag liefern.

Alles gut also? Leider nein. Internationale NROs und unabhängige Expert*innen schätzen das Verhandlungsergebnis eher nüchtern ein, nicht zuletzt, weil in letzter Minute eine zehn-jährige Übergangsperiode mit großzügigen Sonderregelungen (sog. substance carve-outs) in das Abkommen aufgenommen wurde. Hinzu kommt, dass Mehreinnahmen aus der Mindeststeuer vor allem dort anfallen, wo Unternehmen ihren Hauptsitz haben – in der EU beispielsweise geschätzte 63 Milliarden Euro im Jahr 2023. Hingegen werden aus der Gruppe der Entwicklungsländer in erster Linie einige wenige große Schwellenländer von der Mindeststeuer profitieren können.

Auch die Umverteilung von Besteuerungsrechten auf die Marktstaaten begünstigt vor allem die reichen bzw. bevölkerungsreichen Länder mit großen Absatzmärkten. Die Erklärung der OECD sagt, dass Entwicklungsländer „im Verhältnis zu ihren existierenden Einnahmen“ stärker profitieren werden. Diese sind im Durchschnitt aber deutlich niedriger als jene der OECD-Mitgliedsländer. Im Übrigen müssen alle teilnehmenden Staaten künftig auf die eigene Besteuerung digitaler Unternehmen verzichten. Das kann in Einzelfällen erhebliche Steuerausfälle nach sich ziehen. Ein Ausweg wäre, jene Unternehmen, die nicht zu den einhundert größten gehören, weiterhin mit nationalen Digitalsteuern zu belegen. Dies ist in der aktuellen Reformvorlage aber nicht vorgesehen.

Warum haben Entwicklungsländer dem Reformpapier dann aber größtenteils zugestimmt? Zum einen haben es Organisationen wie das African Tax Administration Forum (ATAF) erreicht, dass einige Regelungen aufgenommen wurden, die im Interesse der Entwicklungsländer liegen. Dazu gehören beispielsweise niedrigere Schwellenwerte (250.000 statt 1 Mio. EUR) für Umsätze, ab denen die Besteuerungsrechte von Marktstaaten greifen, in Staaten mit einem Bruttoinlandsprodukt von weniger als 40 Milliarden Euro. So kommen auch viele Niedrigeinkommensländer zu zusätzlichen Einnahmen – soweit sie in der Lage sind, die komplexen Regelungen umzusetzen.

Zum anderen erhoffen sich manche Regierungen tatsächlich eine Einhegung des ruinösen internationalen Steuerwettbewerbs. Ein Mindeststeuersatz von lediglich 15 Prozent kann aber im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass die Körperschaftssteuersätze zumindest der Entwicklungsländer sich diesem Wert nähern. Die Suche nach einem effektiven und fairen internationalen Steuersystem ist mit dieser Reform also nicht beendet, sondern muss in eine neue Runde gehen.

Was die globale Steuerreform für Entwicklungsländer bedeutet

Insgesamt 140 Staaten haben in den letzten Jahren unter dem Dach der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die Neugestaltung des internationalen Steuersystems verhandelt. Ursprünglich von der Gruppe der 20 größten Ökonomien (G20) angestoßen, haben sich am 8. Oktober 136 der 140 Mitgliedsstaaten des sogenannten Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) auf die Grundzüge einer globalen Steuerreform verständigt.

Die Reform birgt zwei große Hoffnungen: höhere Steuereinnahmen und mehr Fairness bei der internationalen Verteilung der Steuerrechte für Unternehmen. Theoretisch sollten hiervon auch Mittel- und Niedrigeinkommensländer profitieren, denn im Vergleich zu Industrieländern hängen sie stärker von Einnahmen aus Unternehmensbesteuerung ab und leiden entsprechend unter den Steuervermeidungspraktiken multinationaler Unternehmen (MNUs). Ob diese Hoffnungen sich erfüllen, ist allerdings fraglich.

Die Reform enthält durchaus Elemente einer historischen Neuordnung des internationalen Steuersystems. Galt bislang das Prinzip der Besteuerung von Unternehmensgewinnen im Land des Firmensitzes, erhalten zukünftig Länder, in denen Umsätze erzielt werden, die sogenannten „Marktstaaten“, mehr Rechte bei der Besteuerung der weltweit einhundert größten MNUs. Den Regierungen entgehen weltweit schätzungsweise 200 Milliarden US-Dollar an Einnahmen, weil Unternehmen ihren Hauptsitz – oder den Sitz besonders profitabler Unternehmenstöchter – in Steueroasen verlagern, wo keine oder kaum Steuern anfallen. Diese erste Reformsäule soll ab 2023 Unternehmensgewinne in Höhe von geschätzt 125 Milliarden US-Dollar auf Marktstaaten umverteilen und somit dort mehr Einnahmen generieren.

Eine zweite Neuerung besteht in der Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 Prozent für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Dies soll den weltweiten Abwärtstrend der Körperschaftsteuersätze stoppen. Eine Studie der OECD zeigt, dass diese Mindeststeuer weltweit rund 150 Milliarden US-Dollar an zusätzlichen Einnahmen in die Staatskassen fließen lassen könnte. Beim Gipfeltreffen der G20 in Rom am 30. und 31. Oktober bezeichnete Bundeskanzlerin Merkel die Mindeststeuer als „ein klares Gerechtigkeitssignal in Zeiten der Digitalisierung“.

Wie es scheint, kommt die Reform genau zum richtigen Zeitpunkt. Regierungen weltweit sind auf der Suche nach zusätzlichen Einnahmequellen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des globalen Klimawandels zu bekämpfen. Nun sollen endlich auch die großen Digitalunternehmen, die sich der Besteuerung bisher weitgehend entziehen konnten, ihren Beitrag liefern.

Alles gut also? Leider nein. Internationale NROs und unabhängige Expert*innen schätzen das Verhandlungsergebnis eher nüchtern ein, nicht zuletzt, weil in letzter Minute eine zehn-jährige Übergangsperiode mit großzügigen Sonderregelungen (sog. substance carve-outs) in das Abkommen aufgenommen wurde. Hinzu kommt, dass Mehreinnahmen aus der Mindeststeuer vor allem dort anfallen, wo Unternehmen ihren Hauptsitz haben – in der EU beispielsweise geschätzte 63 Milliarden Euro im Jahr 2023. Hingegen werden aus der Gruppe der Entwicklungsländer in erster Linie einige wenige große Schwellenländer von der Mindeststeuer profitieren können.

Auch die Umverteilung von Besteuerungsrechten auf die Marktstaaten begünstigt vor allem die reichen bzw. bevölkerungsreichen Länder mit großen Absatzmärkten. Die Erklärung der OECD sagt, dass Entwicklungsländer „im Verhältnis zu ihren existierenden Einnahmen“ stärker profitieren werden. Diese sind im Durchschnitt aber deutlich niedriger als jene der OECD-Mitgliedsländer. Im Übrigen müssen alle teilnehmenden Staaten künftig auf die eigene Besteuerung digitaler Unternehmen verzichten. Das kann in Einzelfällen erhebliche Steuerausfälle nach sich ziehen. Ein Ausweg wäre, jene Unternehmen, die nicht zu den einhundert größten gehören, weiterhin mit nationalen Digitalsteuern zu belegen. Dies ist in der aktuellen Reformvorlage aber nicht vorgesehen.

Warum haben Entwicklungsländer dem Reformpapier dann aber größtenteils zugestimmt? Zum einen haben es Organisationen wie das African Tax Administration Forum (ATAF) erreicht, dass einige Regelungen aufgenommen wurden, die im Interesse der Entwicklungsländer liegen. Dazu gehören beispielsweise niedrigere Schwellenwerte (250.000 statt 1 Mio. EUR) für Umsätze, ab denen die Besteuerungsrechte von Marktstaaten greifen, in Staaten mit einem Bruttoinlandsprodukt von weniger als 40 Milliarden Euro. So kommen auch viele Niedrigeinkommensländer zu zusätzlichen Einnahmen – soweit sie in der Lage sind, die komplexen Regelungen umzusetzen.

Zum anderen erhoffen sich manche Regierungen tatsächlich eine Einhegung des ruinösen internationalen Steuerwettbewerbs. Ein Mindeststeuersatz von lediglich 15 Prozent kann aber im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass die Körperschaftssteuersätze zumindest der Entwicklungsländer sich diesem Wert nähern. Die Suche nach einem effektiven und fairen internationalen Steuersystem ist mit dieser Reform also nicht beendet, sondern muss in eine neue Runde gehen.

Postdoc (f/m/div)

The Climate Policy Department at DIW Berlin uses empirical and theoretical approaches to investigate the effectiveness and design options of policy instruments and regulatory frameworks for the transformation towards climate neutrality. The department focuses on the electricity and industry sector, sustainable finance, and international climate cooperation.

We are looking for a

Postdoc (f/m/div)


Zwei Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung (w/m/div)

Die am DIW Berlin angesiedelte forschungsbasierte Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei


Fachangestellte/n für Markt- und Sozialforschung (w/m/div)
(Vollzeit / Teilzeit möglich, befristet)


Dauerbaustelle Binnenvertreibung

SWP - lun, 08/11/2021 - 01:00

Im September hat das vom Generalsekretär der Vereinten Nationen (UN) eingesetzte »High-Level Panel zu Binnenvertreibung« seinen Abschlussbericht vorgelegt. Darin verlangt es eine Schwer­punktverschiebung von kurzfristigen humanitären hin zu längerfristigen entwicklungsorientierten Ansätzen und somit eine Fokussierung auf dauerhafte Lösungen. Zentrale Reformvorschläge des Panels – ins­besondere die Ein­richtung eines Globalen Fonds und die Ernennung eines UN-Sonder­beauftragten zum Thema – sind auf inter­nationaler Ebene derzeit nicht konsensfähig. Gleichwohl bietet der Bericht wichtige Ansatzpunkte, um langandauernde Binnenvertreibung zu bewäl­tigen: zum einen neue Anreizstrukturen und Rechenschaftsmechanismen, um eine aktive Beteiligung der direkt betroffenen Regierungen zu för­dern, zum anderen die Opera­tionalisierung des Humanitarian-Development-Peace Nexus (HDP-Nexus). Um diese Empfehlungen mit Leben zu füllen, sollte sich die neue Bundesregie­rung ressort­übergreifend im Follow-up-Prozess zum High-Level Panel engagieren.

Prioritizing and Sequencing Peacekeeping Mandates in 2021: The Case of MINUSCA

European Peace Institute / News - ven, 05/11/2021 - 18:03

The UN Security Council is expected to renew the mandate of the UN Multidimensional Integrated Stabilization Mission in the Central African Republic (MINUSCA) in November 2021. MINUSCA now confronts a more challenging environment compared with the period leading up to last year’s mandate renewal, particularly in the aftermath of the January 2021 armed rebellion that swept toward the capital, Bangui, following presidential elections in December 2020.

In this context, the International Peace Institute (IPI), the Stimson Center, and Security Council Report co-hosted a virtual roundtable discussion on October 20, 2021. This roundtable offered a platform for member states, UN stakeholders, civil society representatives, and independent experts to share their assessments of the situation in the Central African Republic (CAR) in a frank and collaborative environment. The discussion was intended to help the Security Council make more informed decisions with respect to the prioritization and sequencing of MINUSCA’s mandate and the mission’s strategic orientation and actions on the ground.

Participants largely agreed that MINUSCA’s strategic priorities are still relevant to the context in CAR and that the current mandate offers the mission valuable flexibility, despite some concerns that it may be too long. They stressed that MINUSCA will need to continue to “prioritize its priorities” over the coming months as various political and security issues emerge. The mission will likely need to balance the following:

  • Helping rebuild momentum for the 2019 Political Agreement for Peace and Reconciliation;
  • Facilitating inclusive processes for political dialogue and the extension of state authority;
  • Supporting nascent cease-fire monitoring arrangements;
  • Refining support to national security institutions;
  • Strengthening its protection capabilities across the country; and
  • Providing technical and logistical support to local elections scheduled for September 2022.

Participants emphasized that these points should all feature prominently in the upcoming mandate and should be reinforced with unified political support from the Security Council. Participants also stressed the value of closer cooperation between the mission and humanitarian partners to help mitigate the conditions facing internally displaced persons (IDPs) and refugees. They highlighted the value of more effective regional coordination between CAR and neighboring countries as well as strengthened coordination between the mission and other international organizations working in the country.

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Nicaragua: eine Wahlfarce im Zeichen der Familiendynastie

SWP - ven, 05/11/2021 - 15:07

Das Regime von Nicaraguas Präsident Daniel Ortega und seiner Ehefrau sowie Vizepräsidentin Rosario Murillo versucht, sich für weitere vier Jahre die Macht zu sichern. Ziel ist es, den eigenen Familienclan an den Schalthebeln der wirtschaftlichen und politischen Macht zu halten. Die für den 7. November angesetzten Wahlen sollen dem Regime den Anschein von Legitimität verleihen. Dabei bewegt es sich seit Jahren in eine autoritäre Richtung. Im Vorfeld des Urnengangs wurden die Gewaltenteilung ausgehöhlt und die demokratischen Institutionen gleichgeschaltet. Manche sprechen offen von einer Diktatur.

Ständige Schikanen gegen die Opposition sind bereits seit den regimekritischen Protesten im Jahr 2018 an der Tagesordnung: Seither werden Vertreter der Kirchen und Unternehmerverbände mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren überzogen und verhaftet. Derzeit befinden sich mehr als 160 prodemokratische Akteure im Gefängnis oder im Hausarrest, darunter fünf Präsidentschaftskandidaten der Opposition sowie weitere Politikerinnen und Politiker. Zahlreiche Menschenrechtsaktivisten haben sich ins Exil begeben. Die unabhängige Presse, insbesondere die oppositionelle Zeitung »La Prensa«, wird durch die Reduzierung von Papierlieferungen in ihrer Verbreitung massiv eingeschränkt. In diesem Klima von freien Wahlen zu sprechen, ist reiner Hohn.

Der Widerstand der Opposition scheint mittlerweile gebrochen. Nach der Verfolgung ihrer Sprecher ist ihr der innere Zusammenhalt verloren gegangen. Nach jüngsten Umfragen ist von einer sehr geringen Wahlbeteiligung auszugehen – ein letztes Mittel, mit dem die Bevölkerung ihrem Protest Ausdruck verleihen kann. Das Land scheint erneut unter eine Familienherrschaft zu geraten, wie einst unter dem Somoza-Clan, dem Ortegas Sandinisten 1979 ein Ende bereiteten.

Vom revolutionären Nimbus ist Daniel Ortega nichts geblieben. Der einstige Widerstandskämpfer hat sich zum autoritären Herrscher gewandelt, der das Land politisch und wirtschaftlich dominiert – und für eigene Zwecke ausnutzt. In erstarrten Formen revolutionärer Symbolik, esoterisch-religiöser Aufladung und repressiver Kontrolle hat er einen Wahlkampf inszeniert, dessen Ergebnis bereits feststeht. Die noch im Rennen befindlichen Parteien spielen keine Rolle mehr.

Schwache regionale Reaktionen

Die Protagonisten des Regimes vertrauen darauf, dem Druck der internationalen Gemeinschaft und den gegen sie verhängten Sanktionen mit Hilfe ihrer Partner in Venezuela und Kuba ausweichen zu können. Auch das Drehbuch für den Umgang mit den Oppositionellen in Nicaragua könnte in Caracas geschrieben worden sein, so nah ist die nicaraguanische Realität an den Methoden, die Präsident Nicolás Maduro – ein Verbündeter Ortegas – seit Jahren in Venezuela praktiziert.

Auf internationaler Ebene gelingt es nicht, eine einheitliche Position einzunehmen: Zwar forderten am 20. Oktober 26 Mitglieder der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) in einer gemeinsamen Resolution, das Ortega-Murillo-Regime müsse zu einer sofortigen Lösung der soziopolitischen Krise beitragen und alle politischen Gefangenen freilassen. Allerdings enthielten sich auch sieben Mitgliedsländer der Stimme, darunter die Nachbarländer Guatemala und Honduras. Nicaragua ist in der Region Zentralamerika nicht isoliert.

Erst Ende Oktober unterzeichnete der umstrittene honduranische Präsident Juan Orlando Hernández in Managua ein Grenzabkommen. El Salvadors Präsident Nayib Bukele zeigt gleichermaßen stark autoritäre Züge, so dass auch von dieser Seite kein Druck auf Nicaragua erfolgt. Ebenso wenig ist von Mexiko zu erwarten: Dessen Präsident López Obrador verfolgt eine Politik der Nichteinmischung. Sein Land enthielt sich bei der Resolution zur Lage in Nicaragua ebenfalls der Stimme. Zwar riefen Mexiko und Argentinien ihre Botschafter zur Berichterstattung zurück, weitergehende Maßnahmen blieben aber aus. So werden Menschenrechtsverletzungen und die anstehende Wahlfarce in Nicaragua in Kauf genommen.

Nur Costa Rica hat einen klaren Kurs gegen die autokratische Entwicklung in Nicaragua eingeschlagen. Es ist Zielland vieler Personen, die dort Zuflucht vor Verfolgung suchen und sich im Exil weiter gegen die Repression in der Heimat einsetzen. In den vergangenen beiden Jahren haben mehr als 100.000 Menschen Nicaragua verlassen, monatlich bitten gegenwärtig mehr als 5.000 Nicaraguaner um Aufnahme in Costa Rica. Damit kommt dieses Aufnahmeland an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit und hat bei internationalen Organisationen wie UNHCR um mehr Unterstützung bei der Betreuung der Geflüchteten gebeten. Hier sollte auch die internationale Hilfe ansetzen.

Wie weiter nach der Wahlfarce?

Nach den Wahlen am 7. November und seinem »Wahlerfolg« wird das Ortega-Murillo-Regime erneut versuchen, sich international als legitim darzustellen. Vor diesem Hintergrund muss die internationale Gemeinschaft die Wahlfarce umgehend verurteilen. Das bisher von den USA, Kanada und der EU betriebene Sanktionsmodell, das die Reisefreiheit und den Zugang zu Auslandsguthaben führender Mitglieder des Ortega-Murillo-Regimes einschränkt, kann zwar noch weiter ausgedehnt werden, nähert sich aber bereits seinen Grenzen. Es bedarf eines umfassenderen Instruments, um stärkeren Druck auf das Regime auszuüben. So prüft Washington gegenwärtig eine Suspendierung Nicaraguas vom zentralamerikanischen Freihandelsabkommen (CAFTA). Am Mittwoch verabschiedete das US-Repräsentantenhaus eine Gesetzesinitiative (Ley Renacer), die Sanktionen gegen die für unfaire Wahlen verantwortlichen Nicaraguaner vorsieht. Die EU sollte handelspolitische Maßnahmen ergreifen und die Demokratieklausel im Assoziierungsabkommen mit der Region auslösen. Nicaragua wäre dann vom Abkommen zwischen der EU und Zentralamerika suspendiert, bis es rechtsstaatliche Verhältnisse wiederherstellt. Darüber hinaus sollte die internationale Gemeinschaft der Opposition international zu mehr Präsenz verhelfen, nicht nur den führenden Intellektuellen des Landes wie dem Schriftsteller und ehemaligen Vizepräsidenten Sergio Ramírez, der Autorin Gioconda Belli oder dem Publizisten Carlos Fernando Chamorro, sondern auch anderen Stimmen aus dem Oppositionslager.

Nicaragua ist kein Einzelfall. Auch in den Nachbarländern werden der Rechtsstaat ausgehöhlt und demokratische Verfahren zersetzt. Die anstehenden Wahlen in Nicaragua könnten diese autokratischen Dynamiken in Zentralamerika befeuern. Dem muss die internationale Gemeinschaft entgegenwirken.

Europa y el Mediterráneo: ¿qué futuro en común?

Real Instituto Elcano - ven, 05/11/2021 - 02:20
Haizam Amirah Fernández y Eduard Soler i Lecha. ARI 92/2021 - 04/11/2021

La región euromediterránea se enfrenta a crecientes retos que afectan a su estabilidad y a la prosperidad de las poblaciones que viven a ambos lados del Mediterráneo. Las acciones que se emprendan ahora podrán conducir a la región hacia futuros distintos.

From Female Engagement Teams to Engagement Platoons: The Evolution of Gendered Community Engagement in UN Peace Operations

European Peace Institute / News - jeu, 04/11/2021 - 17:59

The military components of UN peacekeeping operations have used engagement teams (ETs) to conduct community engagement activities since at least 2015. While ETs were initially ad hoc initiatives, the UN has recently begun to institutionalize gendered community engagement, including through an ongoing shift from ETs to engagement platoons (EPs). Yet despite a general recognition that ETs have been beneficial, they have not been consistently understood or defined, making it difficult to assess how they have been used and to what effect.

This policy paper fills this research gap by presenting data on the prior activities of ETs and the experiences of those deployed to them. It aims to help decision makers align policies and guidance on ETs and EPs with evidence of what has and has not worked and to establish a baseline against which EPs can be measured over time. The paper draws on extensive interviews with members of ETs and policymakers, as well as a questionnaire distributed to military peacekeepers in six peacekeeping missions.

Overall, this research found broad support for the ongoing rollout of mixed-gender EPs. It concludes, however, that to effectively implement ETs and EPs, leaders in missions and in national militaries must address the institutional barriers that preclude women’s full participation in peace operations and perpetuate gendered stereotypes. Toward this end, it offers several recommendations to troop-contributing countries and the UN:

  • Provide training on the skills required for community engagement to men and women across all levels of the military;
  • Shift the burden for gendered community engagement off of women;
  • Improve internal reporting and analysis by ETs and EPs;
  • Coordinate between ETs and EPs and other mission components;
  • Build the capacity of missions to engage with communities; and
  • Avoid reinforcing gendered assumptions and stereotypes through the activities of ETs and EPs.

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Independent Reviews of UN Peace Operations: The Way Forward

European Peace Institute / News - jeu, 04/11/2021 - 16:30
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On November 4th, IPI together with the Permanent Mission of Switzerland to the UN, and the French Ministry of the Armies cohosted a virtual policy forum on “Independent Reviews of UN Peace Operations: The Way Forward.”

UN peace operations are partnership enterprises requiring complementary efforts by member states, UN officials, national stakeholders, and international partners. Evaluating these missions’ strategies, performance, and impact can often be a difficult task for the UN because these stakeholders have distinct and often competing interests. These dynamics, fueled by breakdowns in trust, gave rise to the practice of independently reviewing UN peace operations.

Independent reviews have become increasingly popular tools for the UN and its member states. Nineteen independent reviews have taken place since the practice first emerged in 2017. These reviews have been requested by both the UN Security Council and the secretary-general and have covered multidimensional peacekeeping operations and field-based special political missions. Independent reviews are designed to provide stronger political credibility for rigorous assessments of a peace operation’s strategic orientation. But given the diverse processes and incentives that shape them, independent reviews are best understood as complex analytical processes as well as highly political undertakings.

This policy forum featured assessments of independent reviews and offer reflections about this growing practice within the ecosystem of UN peace operations. Panelists highlighted their experiences with the practice, discuss its evolution and intricacies, and share their assessments of its potential role moving forward. The policy forum also launched an IPI publication on the same subject written by Daniel Forti, IPI Senior Policy Analyst.

Opening Remarks:
Ambassador Pascale Baeriswyl, Permanent Representative of Switzerland to the UN
Brigadier General Roland Margueritte, Head of the Defense Mission, Permanent Mission of France to the UN

Speakers:
Mr. Daniel Forti, IPI Senior Policy Analyst
Ms. Ayaka Suzuki, Director of Strategic Planning and Monitoring, UN Executive Office of the Secretary-General
Ms. Rania Dagash, Chief, Policy and Best Practices Service, UN Department of Peace Operations
Ms. Jacqueline Seck, Director, Northern Africa Division, UN Departments of Political and Peacebuilding Affairs and Peace Operations
Dr. Youssef Mahmoud, IPI Senior Adviser

Moderator:
Dr. Adam Lupel, IPI Vice President & COO

Closing Remarks:
Ms. Alice Jacobs, Deputy Political Coordinator and Counsellor, Permanent Mission of the United Kingdom to the UN

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Democratic participation and the populist challenge to global governance

This year’s G20 summit took place this weekend in Rome and – as it is always the case when the G20 meets in a country where protests are not suppressed – thousands of protestors used this occasion to express their opposition to the supposedly neoliberal agenda of the G20 and the human rights violations perpetrated by some of the member governments (although Vladimir Putin and Xi Jinping as important addressees of this second criticism did not even bother to come to Rome). This year, the meagre results of the group with respect to climate action and the failure to ensure a fair global allocation of Covid-19 vaccines were among the key complains concerning the content of the agreements of the group. However, the G20 was not only criticized for the substance of its policies. It has always also faced contestation with respect to the way in which the group takes political decisions in procedures that do not allow for much democratic participation and public control.

Democratic participation and the populist challenge to global governance

This year’s G20 summit took place this weekend in Rome and – as it is always the case when the G20 meets in a country where protests are not suppressed – thousands of protestors used this occasion to express their opposition to the supposedly neoliberal agenda of the G20 and the human rights violations perpetrated by some of the member governments (although Vladimir Putin and Xi Jinping as important addressees of this second criticism did not even bother to come to Rome). This year, the meagre results of the group with respect to climate action and the failure to ensure a fair global allocation of Covid-19 vaccines were among the key complains concerning the content of the agreements of the group. However, the G20 was not only criticized for the substance of its policies. It has always also faced contestation with respect to the way in which the group takes political decisions in procedures that do not allow for much democratic participation and public control.

Democratic participation and the populist challenge to global governance

This year’s G20 summit took place this weekend in Rome and – as it is always the case when the G20 meets in a country where protests are not suppressed – thousands of protestors used this occasion to express their opposition to the supposedly neoliberal agenda of the G20 and the human rights violations perpetrated by some of the member governments (although Vladimir Putin and Xi Jinping as important addressees of this second criticism did not even bother to come to Rome). This year, the meagre results of the group with respect to climate action and the failure to ensure a fair global allocation of Covid-19 vaccines were among the key complains concerning the content of the agreements of the group. However, the G20 was not only criticized for the substance of its policies. It has always also faced contestation with respect to the way in which the group takes political decisions in procedures that do not allow for much democratic participation and public control.

Ampel-Pläne zu „Superabschreibungen“ können Investitionen und Wachstum erhöhen, finanzpolitische Spielräume würden aber enger

Zusammenfassung:

Ein mehrjähriges öffentliches Investitionsprogramm zur sozialverträglichen Modernisierung und klimaneutralen Transformation der deutschen Wirtschaft bildet den Kern der künftigen Regierungspolitik in Deutschland. SPD, Grüne und FDP haben sich in ihrem Sondierungspapier darauf verständigt, dies unter anderem mit sogenannten „Superabschreibungen“ auf private Investitionen in Digitalisierung und Klimaschutz zu unterstützen. Dieses DIW aktuell beleuchtet das Potenzial der geplanten Maßnahme und kommt zu dem Schluss, dass eine Reduzierung der Abschreibungsdauer von Investitionen von zehn auf vier Jahre kurz- bis mittelfristig zwar das Wirtschaftswachstum und die privaten Investitionen fördern würde. Das staatliche Defizit stiege allerdings um bis zu 40 Milliarden Euro. Bei entsprechender Ausgestaltung könnten günstigere Abschreibungsregeln langfristig neben mehr Wachstum und privaten Investitionen auch finanzpolitische Spielräume schaffen. Dafür wären allerdings etwas höhere Unternehmenssteuersätze nötig.


Das deutsch-ukrainische Verhältnis am Beginn der Post-Merkel-Ära

SWP - jeu, 04/11/2021 - 01:00

Unter der letzten Bundesregierung wurde Deutschland zum wichtigsten internatio­nalen Partner der Ukraine nach den USA. Ungeachtet dessen hat sich die ukrainische Führung stets mehr sicherheitspolitische Unterstützung Berlins erwartet und fürch­tet jetzt, dass sich die neue Bundesregierung wieder stärker auf Russland orientiert. Russ­landfreundlichen Kräften in der neuen deutschen Regierungskoalition könnte dabei in die Hände spielen, dass die von Deutschland und der EU geforderten inner­ukrainischen Reformprozesse unter Präsident Wolodymyr Selenskyj an Schwung verloren haben. Die neue Bundesregierung sollte die Krise um die Ukraine jedoch vor allem unter dem Aspekt deutscher und europäischer Sicherheitsinteressen betrachten. In diesem Sinne wird empfohlen, den Ukraine-Konflikt in Berlin prioritär zu behandeln und sich sicherheitspolitisch stärker zu engagieren.

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