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Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Europäischer Rat (Nachrichten) - lun, 12/10/2015 - 11:10

Montag, 12. Oktober 2015
16:00 Uhr Treffen mit dem Premierminister der Republik Moldau Valeriu Streleț (Fototermin)

 Dienstag, 13. Oktober 2015
08:00 Uhr Treffen mit NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg (NATO-Hauptquartier)
13:00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker

 Mittwoch, 14. Oktober 2015
10:00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten Lettlands, Raimonds Vējonis (Fototermin)
15:00 Uhr Treffen mit dem Premierminister der Tschechischen Republik Bohuslav Sobotka (Fototermin)

 Donnerstag, 15. Oktober 2015
09:30 Uhr Dreigliedriger Sozialgipfel
12:30 Uhr Pressekonferenz des Dreigliedrigen Sozialgipfels
13:15 Uhr Gipfeltreffen der Europäischen Volkspartei (Académie Royale de Belgique)
14:45 Uhr Treffen mit dem Premierminister Schwedens Stefan Löfven
16:00 Uhr Europäischer Rat

 Freitag, 16. Oktober 2015
10:00 Uhr Europäischer Rat

 

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Highlights - Countering Violent Extremism - Subcommittee on Security and Defence

On 15 October the Subcommittee on Security and Defence will hold an exchange views with Maqsoud Kruse, Executive Director of Hedayah, International Centre of Excellence for Countering Violent Extremism and Hannah Daniel, Consultant, Counter Extremism Project.
Further information
Draft agenda and meeting documents
Source : © European Union, 2015 - EP
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Datenschutz im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen: Rat bereit für Gespräche mit dem EP

Europäischer Rat (Nachrichten) - ven, 09/10/2015 - 17:40

Am 9. Oktober 2015 hat der Rat seine Verhandlungsposition in Bezug auf den Entwurf der Datenschutzrichtlinie festgelegt. Diese Richtlinie soll den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, die zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten, zur Strafvollstreckung oder zum Schutz vor und zur Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit verarbeitet werden. Der luxemburgische Vorsitz kann nun auch über diesen Teil des Datenschutzpakets mit dem Europäischen Parlament verhandeln. Die Verhandlungen über den anderen Teil des Pakets, die Datenschutz-Grundverordnung, wurden bereits aufgenommen, nachdem der Rat sich am 15. Juni 2015 auf seine Position geeinigt hatte. Mit dem Europäischen Parlament wurde bereits Kontakt aufgenommen, um ein erstes Trilog-Treffen anzuberaumen, damit bis Jahresende eine Einigung über das gesamte Datenschutzpaket erzielt werden kann.


"Die heutige Einigung ist ein entscheidender Schritt im Hinblick auf den Abschluss der EU-Datenschutzreform bis zum Jahresende"

, so Félix Braz, luxemburgischer Justizminister und Präsident des Rates.


Die geplante Richtlinie soll dafür sorgen, dass personenbezogene Daten in hohem Maß geschützt werden und Strafverfolgungsbehörden in der Europäischen Union leichter personenbezogene Daten untereinander austauschen können. Der Schutz von Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist ein Grundrecht, das in der EU-Grundrechtecharta und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union niedergelegt ist.

Die neue Richtlinie würde nicht nur für die grenzüberschreitende Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten, sondern auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Justizbehörden auf rein nationaler Ebene. "Dies ist wichtig, um einen umfassenden Datenschutzrahmen für Bürger und Behörden in allen 28 Mitgliedstaaten sicherzustellen", erklärte Félix Braz. Andererseits gelten die derzeitigen EU-Vorschriften lediglich für die grenzüberschreitende Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dies hat Polizei- und andere Strafverfolgungsbehörden bei der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit vor Probleme gestellt. Die neuen Regeln sollen das gegenseitige Vertrauen zwischen den Polizei- und Justizbehörden in der EU stärken.

Die Grundsätze, die in der geplanten Richtlinie festgelegt werden sollen, entsprechen den derzeit geltenden Vorschriften. Dies gilt auch für den Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, strengere Schutzmaßnahmen vorzusehen als die Richtlinie vorschreibt. Anders als die geltenden Vorschriften würde die neue Richtlinie auch den Schutz vor und die Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit erfassen. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen wäre wie bisher abgedeckt. Die Aufsichtsbehörde, die nach der Datenschutz-Grundverordnung einzurichten ist, könnte auch mit den Angelegenheiten befasst werden, die unter die Richtlinie fallen. Nach der neuen Richtlinie hätten die betroffenen Personen zudem Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie wegen einer rechtswidrigen Verarbeitung ihrer Daten einen Schaden erlitten haben.

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Rede von Präsident Donald Tusk vor dem Europäischen Parlament zur informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 23. September 2015

Europäischer Rat (Nachrichten) - ven, 09/10/2015 - 15:35

Krisenzeiten sind für jede Gemeinschaft eine echte Bewährungsprobe. So wie wir zur Prüfung unserer Banken Stresstests durchführen, so führt gegenwärtig das Leben selbst zur Prüfung unserer Gemeinschaft einen Stresstest in Form einer dramatischen Migration durch. Um dieses Thema ging es beim jüngsten Treffen des Europäischen Rates. Die Ergebnisse sind Ihnen bekannt. Erlauben Sie mir daher einige grundsätzlichere Überlegungen – vor allem im Hinblick darauf, dass sich der Europäische Rat auf seiner nächsten Tagung in zehn Tagen mit demselben Problem beschäftigen wird.

Historischer Wandel und Bedrohungen großen Ausmaßes verlangen von jeder Gemeinschaft die Wahrung der Würde und des Selbstvertrauens, besonders jetzt, wo die ganze Welt ihren Blick auf Europa richtet und beobachtet, wie Europa auf die Flüchtlingswelle reagiert. Europa ist zunehmend scharfer Kritik ausgesetzt, und unsere interne Uneinigkeit und gegenseitigen Schuldzuweisungen helfen doch nur unseren Gegnern.  Fast jeder in Europa hat in den Chor der Kritiker eingestimmt, während nur einige wenige Europas guten Ruf verteidigen. Bei den Vereinten Nationen könnte man den Eindruck gewinnen, Europa sei für Flüchtlinge der schlimmste Ort der Welt. Glauben Sie mir, ich habe mich dort sehr einsam gefühlt, als ich Europas guten Ruf verteidigt habe und versucht habe, die Zuhörer davon zu überzeugen, dass Europa in Wahrheit ganz anders ist.

Hunderttausende Flüchtlinge kommen nach Europa, weil sie wissen, dass sie hier immer noch die offenste und toleranteste Gemeinschaft vorfinden. Wir sind es doch, die noch die internationalen Standards und Richtlinien einhalten, und hier in Europa sind die Menschen, alle Menschen, sicherer als überall sonst. Wir dürfen nicht zulassen, dass Europa zum Sündenbock wird, weil wir uns streiten und uns gegenseitig hemmungslos die Schuld zuweisen. Sonst wird es nämlich nicht lange dauern, bis Gottesstaaten anfangen werden, uns über religiöse Toleranz zu belehren, Diktatoren uns erzählen werden, was Demokratie bedeutet, und diejenigen, die für diese massenhafte Abwanderung verantwortlich sind, uns erklären werden, wie man Flüchtlinge behandeln soll. Sie tun es ja tatsächlich schon. Es gibt Länder, die praktisch keinen einzigen Flüchtling aufnehmen, aber Europa am lautstärksten dazu auffordern, mehr Offenheit zu zeigen. Wir müssen daher unseren guten Ruf schützen, gemeinsam.

Wir reden ständig über Solidarität. Über Quoten und mehr Unterstützung für Flüchtlinge auf unserem Boden wie auch für diejenigen, die in Flüchtlingslagern und in Ländern außerhalb der EU geblieben sind. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass Solidarität gegenseitiges Verständnis und Respekt erfordert. Ohne Solidarität unter den Mitgliedstaaten werden wir es nicht schaffen, anderen zu helfen. Es ist unsere gemeinsame Pflicht, sowohl Flüchtlingen zu helfen als auch die Außengrenzen der EU zu schützen. Jeder muss diese Pflicht erfüllen, und gleichzeitig sollte keiner mit der Last alleine gelassen werden. Das verstehe ich unter Solidarität.

Wir müssen gemeinsam vereinbarte Regeln einhalten. Wenn jemand sagt, dass er nicht die Absicht hat, sich an europäisches Recht zu halten, zum Beispiel an Dublin oder an Quoten, dann untergräbt er das Wesen der Solidarität und unsere Gemeinschaft. Die Einhaltung von Regeln bedeutet immer auch den teilweisen Verzicht auf die eigenen Interessen. Diese Worte möchte ich an die Ungarn und die Italiener, an die Slowaken und die Griechen richten. 

Wir dürfen uns nichts vormachen. In der heutigen Lage müssen wir uns weitgehend auf uns selbst verlassen. Die Welt um uns herum hat nicht die Absicht, Europa zu helfen. Viele unserer Nachbarn haben mit weitaus größeren Problemen zu kämpfen, und manche schauen mit Genugtuung auf unsere Schwierigkeiten. Für uns sind die Flüchtlinge einzelne Menschen, Individuen, die auf unsere Hilfe hoffen. In unserem Umfeld gibt es jedoch Kräfte, für die die Flüchtlingswelle lediglich ein schmutziges Geschäft oder ein politischer Spielball ist. Wir werden allmählich Zeuge der Entstehung einer neuen Form politischen Drucks, manche nennen es gar eine Art neuen hybriden Krieg, bei dem Migrationswellen zum Werkzeug, zur Waffe gegen Nachbarn werden. Dies erfordert unsere besondere Sensibilität und Verantwortung.

Sie alle kennen den Begriff der Verantwortungsethik aus den Werken Webers, nicht Manfred, sondern Max. Heute verlangt die Verantwortungsethik von uns, uns vor Extremen zu hüten. Mit Extremen meine ich einerseits die Anti-Einwanderungs-Rhetorik und andererseits alle einzuladen, die kommen möchten, obwohl wir sie nicht aufnehmen können. Wir müssen es endlich begreifen – Millionen potenzieller Flüchtlinge und Migranten träumen heute von Europa – nicht nur aus Syrien, auch aus Afrika, Afghanistan, Pakistan, Irak und anderen Ländern. Für alle Flüchtlinge wirken der leichte Zugang zu Europa und die fehlenden Außengrenzen, neben der "Willkommenspolitik", wie ein Magnet, der sie zu uns zieht.

Auf meinen Reisen in der Region haben alle, mit denen ich gesprochen habe – Staatschefs oder Flüchtlinge in den Lagern, in der Türkei, Jordanien oder Ägypten – mich vor einer Sache gewarnt: Ein potenzieller Sieg des Assad-Regimes ist mittlerweile aufgrund des Eingreifens von Iran und Russland in Syrien wahrscheinlicher geworden, und dies wird zur nächsten Flüchtlingswelle führen. Gestern hat Präsident Erdoğan diese Botschaft bestätigt. Nach türkischen Schätzungen könnten weitere drei Millionen Flüchtlinge aus Aleppo und Umgebung kommen.

Eine Solidaritätserklärung wird immer mit Beifall begrüßt, der Ruf nach Verantwortung und Vernunft hingegen – fast nie. Solidarität zu üben ist viel schwerer als sie zu predigen. Ich spreche aus jahrzehntelanger Erfahrung.

Deshalb appelliere ich an Sie alle, Verantwortung und Vernunft zu zeigen. Das Gebot der Stunde ist die Wiederherstellung der Kontrolle an den Außengrenzen der EU als conditio sine qua non einer wirksamen, humanitären und sicheren Migrationspolitik. Morgen werden Sie Angela Merkel und François Hollande im Europäischen Parlament hören. Wir alle wissen, wie viel von ihnen abhängt. In dieser Krisensituation haben beide wunderbare moralische Gesten gezeigt, die wir alle sehr schätzen. Morgen müssen sie jedoch eine viel schwerere Prüfung bestehen: eine Prüfung in Verantwortung für den Schutz der europäischen politischen Gemeinschaft und ihrer Außengrenzen. Andernfalls werden sie und wir alle verantwortlich sein für die neuerliche Errichtung von Mauern und Schranken an unseren Binnengrenzen, hier in Europa. Wir müssen es endlich laut und deutlich sagen: Europa ohne seine Außengrenzen ist gleich Europa ohne Schengen. Europa ohne seine Außengrenzen wird zu einem Nährboden der Angst in jedem einzelnen von uns. Und das führt uns früher oder später in eine politische Katastrophe.

Der ganz normale Bürger erwartet von den Politikern in erster Linie Leistungsfähigkeit und Entschlossenheit. Wenn die führenden Politiker der großen Volksparteien dies nicht leisten können, schauen sich die Menschen nach einer anderen Art von Führerschaft um, radikal und skrupellos. Denn die Menschen fordern von ihren führenden Politikern vor allem die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in ihrer eigenen Gemeinschaft. Entweder meistern wir diese Herausforderung, oder andere werden unsere Stelle einnehmen. Die politischen Machos stehen schon Schlange. Aber wir können sie noch aufhalten. Und das hängt nur von uns ab. Vielen Dank.

 

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Erklärung der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, im Namen der Europäischen Union zur Unterstützung der Reformanstrengungen der irakischen Regierung

Europäischer Rat (Nachrichten) - ven, 09/10/2015 - 15:30

Ein wichtiges Thema der 70. Tagung der VN-Generalversammlung in diesem Monat in New York war die instabile Lage im Nahen und Mittleren Osten, insbesondere in denjenigen Ländern, die sich der Bedrohung durch den gewalttätigen Extremismus von ISIL/Da'esh gegenübersehen.  Irak gehört zu den Ländern, die in erster Linie von diesem Kampf betroffen sind, und verdient Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft.  Wie ich bei meinem Treffen mit Außenminister al-Jaafari am 26. September in New York ausführte, unterstützt die EU nachdrücklich die demokratisch gewählte irakische Regierung, die von Premierminister al-Abadi geführt wird. Die EU begrüßt, dass sich die irakische Regierung zu ihrem Programm vom September 2014 bekennt, mit dem die Verwirklichung einer inklusiven Staatsführung, einer bedeutsamen nationalen Aussöhnung und von echten politischen Reformen angestrebt wird. Die EU unterstützt ferner nachdrücklich das von der irakischen Regierung angekündigte Reformpaket vom August 2015, das darauf abzielt, die Korruption zu bekämpfen, die Erbringung von Dienstleistungen an die Bürger zu verbessern und so die Staatsführung insgesamt zu stärken. 

Die EU ruft alle Akteure der irakischen Gesellschaft zur Unterstützung dieser Reformen und ihrer Umsetzung auf. Dies ist unabdingbar für politische, wirtschaftliche und soziale Fortschritte in Irak insgesamt und wird zur Förderung eines besseren Lebens für alle Iraker beitragen. Durch einen stärkeren und geeinten Irak wird die Wirksamkeit des Kampfes gegen ISIL/Da'esh erhöht. 

Reformen können eine Herausforderung darstellen und die EU würdigt den Mut der irakischen Regierung bei der Annahme dieser Maßnahmen. Die EU bringt daher ihre anhaltende Entschlossenheit zum Ausdruck, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen und eng mit den irakischen Partnern zusammenzuarbeiten. Hierzu gehören die Unterstützung der EU für die Stabilisierung der von ISIL/Da'esh befreiten Gebiete, Unterstützung für Verbesserungen bei der Rechtsstaatlichkeit, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus, Aussöhnung und friedensbildende Maßnahmen. 

Parallel dazu halten die EU und ihre Mitgliedstaaten an ihrer Zusage fest, das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Irak bestmöglich zu nutzen, um langfristige Hilfe bereitzustellen und die Staatsführung und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Irak zu verbessern. Die EU bekräftigt erneut ihre entschlossene Unterstützung für die Einheit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit Iraks und ruft alle Länder in der Region auf, die irakische Regierung bei ihren Bemühungen zur Förderung der Aussöhnung und zur Wiederherstellung von dauerhaftem Frieden und Stabilität in Irak zu unterstützen.

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Rat bewilligt weitere Mittel für die Bewältigung der Flüchtlingskrise

Europäischer Rat (Nachrichten) - ven, 09/10/2015 - 13:20

Der Rat hat am 8. Oktober 2015 zusätzliche Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt 2015 zur Bewältigung der Flüchtlingskrise gebilligt. Damit werden die Zusagen des Europäischen Rates vom 23. September 2015 umgesetzt.

In einem Schnellverfahren hat der Rat den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7 für 2015 angenommen, mit dem die Unterstützung der EU im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda um 401,3 Mio. € für Verpflichtungen und 57 Mio. € für Zahlungen aufgestockt wird.


Im Wesentlichen geht es um folgende Erhöhungen:

  • 300 Mio. € für Verpflichtungen für das Europäische Nachbarschaftsinstrument, um - über den "Madad Trust Fund" - Drittländern zu helfen, die Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen
  • 100 Mio. € für Verpflichtungen zur Finanzierung von Nothilfe im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit
  • 55,7 Mio. € für Zahlungen für humanitäre Hilfe

Mit dem Berichtigungshaushaltsplan 7/2015 wird ferner die Einrichtung von 120 neuen Stellen in den drei EU-Agenturen finanziert, die in migrationsbezogenen Bereichen tätig sind: Frontex (+60), Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (+30) und Europol (+30); hierdurch entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 1,3 Mio. € an Verpflichtungen und Zahlungen im Jahr 2015.


"Ich begrüße die Annahme dieses Finanzpakets, das uns erlaubt, rasch zu handeln, um die auf EU-Ebene beschlossenen Maßnahmen umzusetzen, und besser auf die aktuelle Krise zu reagieren."

Jean Asselborn, luxemburgischer Minister für Immigration und Asyl und Präsident des Rates.

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Schienenverkehr: Marktöffnung und Infrastrukturverwaltung – Rat einigt sich auf seinen Standpunkt

Europäischer Rat (Nachrichten) - ven, 09/10/2015 - 13:15

Der Rat hat sich am 8. Oktober 2015 auf eine allgemeine Ausrichtung zu den beiden Vorschlägen für die Liberalisierung der inländischen Schienenpersonenverkehrsdienste bzw. für die Stärkung der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur geeinigt. Diese Vorschläge sind Teil der Marktsäule des Vierten Eisenbahnpakets. 

François Bausch, luxemburgischer Minister für Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur und Präsident des Rates, führte aus: "Heute haben wir uns auf EU-Rechtsvorschriften geeinigt, die zur Förderung des Eisenbahnverkehrs in ganz Europa beitragen werden. Ich freue mich über die breite Unterstützung, aber mehr noch über die ausgewogenen und soliden Lösungen, auf die wir uns einigen konnten." 

Durch die neuen Vorschriften sollen die Eisenbahndienste qualitativ besser, dynamischer und stärker kundenorientiert werden. Sie sollen darüber hinaus Investitionen und Innovation begünstigen und für einen fairen Wettbewerb auf dem Eisenbahnmarkt sorgen. 

Den Vorschlägen zufolge erhalten die EU‑Eisenbahnunternehmen in allen EU-Ländern nichtdiskriminierenden Zugang zum Netz, um inländische Personenverkehrsdienste anbieten zu können. Sie können entweder eigene kommerzielle Dienstleistungen anbieten und mit anderen Betreibern konkurrieren oder sich um öffentliche Dienstleistungsaufträge bewerben

Es werden Schutzbestimmungen eingeführt, um Interessenskonflikte zu vermeiden und die Transparenz der Finanzströme zwischen den Infrastrukturbetreibern und den Eisenbahnunternehmen zu erhöhen.


Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

Der Rat hat sich darauf geeinigt, dass wettbewerbliche Vergabeverfahrendie Regel für die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen sein sollen. Einige Ausnahmen von dieser Regel sollen allerdings die direkte Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gestatten. Mit diesen Ausnahmen wird Bedenken, dass beispielsweise wettbewerbliche Vergabeverfahren für kleine Märkte nicht geeignet seien und die langfristige Kontinuität öffentlicher Schienenverkehrsdienste gewährleistet werden müsse, Rechnung getragen.

So werden sich die Behörden der Mitgliedstaaten für die Direktvergabe entscheiden können, wenn dies durch die strukturellen und geografischen Merkmale des Marktes und des Netzes gerechtfertigt ist und zu einer Verbesserung der Qualität der Dienste und/oder der Kosteneffizienz führt. Die nationalen Behörden sollen die Fortschritte bei der Verbesserung der Dienste anhand von Leistungskriterien wie Pünktlichkeit und Häufigkeit der Züge bewerten.

Die Direktvergabe soll darüber hinaus auch bei kleinen Verträgen und unter außergewöhnlichen Umständen möglich sein.

Die im Standpunkt des Rates festgelegten Fristen sind länger als die von der Kommission vorgeschlagenen. Die nationalen Behörden sollen beispielsweise noch zehn Jahre lang nach Inkrafttreten der Verordnung öffentliche Dienstleistungsaufträge direkt vergeben können, ohne dies rechtfertigen zu müssen. Bestehende öffentliche Dienstleistungsaufträge, die direkt vergeben wurden, können für ihre vorgesehene Laufzeit gültig bleiben.

Governance-Richtlinie

Der Rat ist der Ansicht, dass die Organisationsstrukturen der Mitgliedstaaten bereits weitestgehend den Zielen des Vorschlags entsprechen. Einige möglicherweise problematische Umstände, wie die Gefahr von Interessenskonflikten oder die Übertragung von Geldern zwischen Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnunternehmen, werden mit gezielten Maßnahmen angegangen. Die Schutzbestimmungen sollen jedoch nicht die Struktur von Unternehmen beeinträchtigen.

Die Maßnahmen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber sollen vorrangig auf ihre wesentlichen Funktionen ausgerichtet sein, um unnötigen Verwaltungsaufwand und Anpassungskosten zu vermeiden. Dazu zählen die Entscheidungen über die Zugtrassenzuweisung und Entscheidungen über die Wegeentgelte.

Den Infrastrukturbetreibern ist für die Ausübung ihrer Funktionen eine gewisse Flexibilität eingeräumt worden. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, dass die Trassenzuweisung und die Wegeentgelte von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werden dürfen. Darüber hinaus kann der Infrastrukturbetreiber Funktionen auslagern, um die Effizienz zu verbessern.

Darlehen zwischen verschiedenen Beteiligten im Eisenbahnsektor sollen nicht generell verboten sein, sondern lediglich in den Fällen, in denen das korrekte Funktionieren des Sektors bedroht ist.

Die Vorschriften zur Gewährleistung der Unabhängigkeit von Mitarbeitern und Geschäftsführung sind vereinfacht worden, um eine Überregulierung zu vermeiden.

Die Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, um ihre nationalen Vorschriften anzupassen. Einige wichtige Vorschriften wie die, die sich auf die Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber oder auf die finanzielle Transparenz beziehen, sollen bis zum Ende dieses Übergangszeitraums eingeführt werden. Andere, darunter jene, die den diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur betreffen, sollen ab 2020 gelten.

Weiteres Vorgehen

Nachdem der Rat sich auf seinen Standpunkt geeinigt hat, kann der Vorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. Beide Organe müssen den Vorschlägen zustimmen, damit diese rechtskräftig werden.

 

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Schlussfolgerungen des Rates zur Zukunft der Rückkehrpolitik

Europäischer Rat (Nachrichten) - ven, 09/10/2015 - 11:55

1. Der Rat bekräftigt, dass eine kohärente, glaubwürdige und wirksame Politik im Hinblick auf die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, die die Menschenrechte und die Würde der Betroffenen sowie den Grundsatz der Nichtzurückweisung in vollem Umfang wahrt, ein wesentlicher Bestandteil einer umfassenden Migrationspolitik der EU ist.

2. Der Rat begrüßt die Mitteilung der Kommission "EU-Aktionsplan für die Rückkehr", mit der die Kommission der vom Europäischen Rat (Tagung vom 25./26. Juni 2015) geäußerten Aufforderung, ein gezieltes europäisches Rückkehrprogramm auszuarbeiten, nachgekommen ist. Der Aktionsplan [1] sowie das Handbuch zum Thema Rückkehr/Rückführung [2], die am 9. September 2015 vorgestellt wurden, enthalten pragmatische und praxisnahe Komponenten und sind darauf ausgerichtet, die Kapazität der Mitgliedstaaten zur Rückführung irregulärer Migranten zu verbessern, wobei voll und ganz anerkannt wird, dass die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern und die Unterstützung für diese Länder verstärkt werden müssen.

3. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 25./26. Juni 2015 eine Liste mit den Maßnahmen festgelegt, die im Bereich der Rückkehr bzw. Rückführung, der Rückübernahme und der Wiedereingliederung zu ergreifen sind. Um feststellen zu können, welche Fortschritte es gibt und welche Fragen noch offen sind, ersucht der Rat die Kommission, ihm bis Januar 2016 Bericht zu erstatten. Zudem ersucht er die Kommission, den Ankündigungen im EU-Aktionsplan für die Rückkehr rasch konkrete Maßnahmen folgen zu lassen. 

4. Es müssen ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden, um die Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr zu erhöhen, wobei es insbesondere darum gehen muss, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, die einem besonders starken Migrationsdruck ausgesetzt sind. Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) wird die Rückkehrmaßnahmen der Mitgliedstaaten in erheblichem Umfang unterstützen; diese wollen ihrerseits im Rahmen ihrer nationalen Programme im Zeitraum 2014-2020 mehr als 800 Mio. EUR bereitstellen. Um die Zusammenarbeit bei der Rückübernahme und der Wiedereingliederung von Rückkehrern, auch zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten, finanziell zu unterstützen, sollten alle geeigneten Instrumente herangezogen werden, insbesondere der Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Binnenvertreibungen in Afrika sowie die EU-Finanzierungsprogramme. Der Rat begrüßt zudem, dass die Kommission im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Investitionsfonds (AMIF) eine spezielle Fazilität für den Aufbau von Rückübernahmekapazitäten eingerichtet hat. Überdies sollte Frontex ausreichende Ressourcen erhalten, damit sie die Rückkehr noch erheblich stärker unterstützen kann.

5. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen im Bereich Rückkehr/Rückführung mehr Anstrengungen unternehmen. Höhere Rückkehrquoten sollten vor irregulärer Migration abschrecken. Die Rückführungsrichtlinie [3], die seit Januar 2009 in Kraft ist, muss konsequent und wirksam angewandt werden, um hohe einheitliche Durchsetzungsstandards und ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Der Rat fordert die Kommission nachdrücklich auf, zu bewerten, inwieweit die Rückführungsrichtlinie funktioniert und umgesetzt wird, und – auch unter Rückgriff auf den Schengen-Evaluierungsmechanismus [4] – festzustellen, welche Faktoren eine wirksame Rückführung behindern. Die Kommission wird ersucht, auf Grundlage dieser Bewertung erforderlichenfalls Gesetzgebungsvorschläge zur Beseitigung solcher Hindernisse zu unterbreiten. Die bestehenden europäischen Informationssysteme, insbesondere des Schengener Informationssystem (SIS), das Visa-Informationssystem (VIS) und Eurodac, sollten besser genutzt werden; diese wichtigen Instrumente müssen weiter verbessert werden, damit leichter Informationen für Rückführungszwecke erhoben und unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht und abgestimmt werden können. Der Rat setzt große Erwartungen in die anstehenden Kommissionsvorschläge, die auf einer Durchführbarkeitsstudie basieren und darauf abzielen, 2016 so früh wie möglich vorzuschreiben, dass sämtliche Einreiseverbote und Rückkehrentscheidungen ins SIS eingegeben werden müssen, um insbesondere ihre gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung zu ermöglichen. Auch die überarbeiteten Rechtsvorschriften über intelligente Grenzen, die vor Ende 2015 vorzulegen sind, sollen zur Steigerung der Rückkehrquoten beitragen, indem sie vorsehen, dass alle grenzüberschreitenden Bewegungen von Drittstaatsangehörigen in einem Register erfasst werden. Außerdem begrüßt der Rat die Vorschläge der Kommission über die Nutzung von Eurodac für Rückführungszwecke. Die Mitgliedstaaten werden darüber hinaus vor Ende 2015 das Netz der nationalen Kontaktstellen in Betrieb nehmen, um Informationen auszutauschen, damit Aufenthaltstitel, insbesondere von vorbestraften Migranten, leichter entzogen werden können.

6. Dem Rat ist bewusst, dass auch die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, günstige Voraussetzungen für eine wirksame EU-Rückführungspolitik zu schaffen. Insbesondere müssen die Mitgliedstaaten systematisch Rückkehrentscheidungen erlassen, alle Maßnahmen ergreifen, die für ihre Durchsetzung erforderlich sind, und die finanziellen und personellen Ressourcen bereitstellen, die für die Identifizierung und Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger benötigt werden. Es muss alles darangesetzt werden, um sicherzustellen, dass irreguläre Migranten tatsächlich zurückkehren, wobei auch Inhaftierung als letztes legitimes Mittel eingesetzt werden sollte. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten ihre Abschiebungshafteinrichtungen ausbauen, damit irreguläre Migranten auch wirklich anwesend sind, wenn sie rückgeführt werden sollen; zudem sollten sie Maßnahmen ergreifen, um den Missbrauch von Rechten und Verfahren zu verhindern.

7. Eine praktische Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten im Bereich der Rückführung kann entscheidend dazu beitragen, die Rückführungsquote zu erhöhen. Die Mitgliedstaaten werden daher nachdrücklich ermutigt, die Fachkompetenz von Frontex besser zu nutzen und die Dienste, die die Agentur derzeit anbietet, systematischer in Anspruch zu nehmen, beispielsweise den Einsatz von Screening-Teams bei von Frontex koordinierten gemeinsamen Aktionen, Hilfe bei der Beschaffung der Reisedokumente von Migranten, Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen und Schulung der daran teilnehmenden nationalen Bediensteten. Frontex sollte sich ihrerseits noch stärker bemühen, ihr derzeitiges Mandat in vollem Umfang auszuschöpfen, um Mitgliedstaaten bei Rückführungsaktionen und anderen einschlägigen Aktionen zu unterstützen. Obgleich in erster Linie die Mitgliedstaaten für Rückführungen zuständig sind, sollte umgehend ein spezielles Rückführungsbüro bei Frontex eingerichtet werden, damit die Agentur die Mitgliedstaaten noch besser unterstützen kann, u. a. was die Erleichterung, die Organisation und die Finanzierung von Rückführungsoperationen anbelangt. Frontex muss weiterhin einzelne Mitgliedstaaten direkt unterstützen und zudem ermächtigt werden, von sich aus gemeinsame Rückführungsaktionen zu organisieren, wobei die Bedürfnisse der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind. Alle Mitgliedstaaten und Frontex werden sich in enger Zusammenarbeit besonders aktiv für die Einrichtung und den Betrieb von Registrierungszentren ("Hotspots") im Hinblick auf Rückführungsaktionen engagieren, wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. September 2015 unterstrichen wurde.

8. Der Rat unterstützt die Stärkung von Frontex uneingeschränkt und sieht dem Legislativpaket, das die Kommission voraussichtlich im Dezember 2015 vorlegen wird, erwartungsvoll entgegen. Diesbezüglich begrüßt der Rat, dass die Kommission aufbauend auf den Erfahrungen mit dem Hotspot-Konzept in Betracht ziehen will, Frontex-Soforteinsatzteams für die Rückführung zu schaffen, die Unterstützung bei der Identifizierung und der konsularischen Zusammenarbeit mit Drittländern leisten sowie Rückführungsaktionen für die Mitgliedstaaten organisieren sollen.

9. Der Rat begrüßt, dass die Kommission die Entwicklung eines integrierten Systems für das Rückkehrmanagement fördern und steuern und zu diesem Zweck Synergien zwischen dem Europäischen integrierten Ansatz für die Rückkehr in Drittstaaten (European Integrated Approach on Return towards Third Countries – EURINT), dem ERIN (European Reintegration Instrument Network), dem Europäischen Netz der Verbindungsbeamten für Rückkehrfragen (European Return Liaison Officers network – EURLO) sowie den Europäischen Verbindungsbeamten für Migration (European Migration Liaison Officers – EMLO), den Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen (ILO) und den Frontex-Verbindungsbeamten herstellen will. Diese sollten sich im Interesse der Wirksamkeit des EU-Rückkehrsystems gegenseitig unterstützen und Doppelarbeit vermeiden. Ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen sollten im Hinblick auf etwaige Folgemaßnahmen überdies an die Mitgliedstaaten weitergegeben werden. Alle Mitgliedstaaten werden aufgefordert, über eine aktive Beteiligung an diesen Netzen nachzudenken. Frontex sollte die operative Koordinierung des integrierten Systems für das Rückkehrmanagement übernehmen.

10. Alle verfügbaren Instrumente werden mobilisiert, um die Zusammenarbeit im Bereich der Rückführung und der Rückübernahme zu verbessern. Die Mitgliedstaaten, die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst werden dem Thema Rückübernahme bei sämtlichen einschlägigen Kontakten auf politischer Ebene mit den Herkunftsländern der irregulären Migranten Vorrang einräumen, damit diesen Ländern eine kohärente Botschaft vermittelt wird, und zwar auch die Botschaft, dass die bereits bestehenden Rückübernahmeabkommen gegenüber allen Mitgliedstaaten vollständig und wirksam umzusetzen sind. Dabei muss auch die Identifizierung irregulärer Migranten und die Ausstellung von Reisedokumenten zur Sprache gebracht werden. In diesem Zusammenhang ist die Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen der Herkunftsländer von entscheidender Bedeutung, weshalb ihr Vorrang eingeräumt werden muss. Im JI-Bereich wird der Rat im Rahmen der Neufassung des Visakodex weiter prüfen, wie ein Zusammenhang zwischen Visaerleichterungen und Rückübernahmeabkommen hergestellt und insbesondere gewährleistet werden kann, dass Visaerleichterungen, wie sie im Visakodex vorgesehen sind, nur gewährt werden, wenn zuvor die Zusammenarbeit mit allen Mitgliedstaaten im Bereich der Rückübernahme bewertet wurde.

11. Der Rat hebt hervor, dass die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger eine aus dem Völkergewohnheitsrecht erwachsende Verpflichtung darstellt, der sich kein Staat entziehen darf. Was die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) anbelangt, so ist diese Verpflichtung auch in Artikel 13 des Abkommens von Cotonou [5] verankert; danach müssen alle teilnehmenden Staaten ihre eigenen Staatsangehörigen ohne weiteres rückübernehmen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden darauf hinwirken, dass sämtliche Rückübernahmeverpflichtungen, ob sie nun im Rahmen förmlicher Rückübernahmeabkommen, des Cotonou-Abkommens oder sonstiger Vereinbarungen eingegangen wurden, wirklich eingehalten werden. Der Rat ersucht die Kommission, in enger Zusammenarbeit mit dem EAD umgehend bilaterale Dialoge über den Ausbau der praktischen Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Drittstaaten, die Herkunfts- oder Transitländer der irregulären Migranten sind, einzuleiten und sich dabei auf die Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten zu stützen, die bereits erfolgreiche Rückführungsaktionen in diese Drittstaaten durchgeführt haben. Frontex sollte gemeinsam mit den Netzen, die sich mit Rückführung befassen, operative und technische Unterstützung leisten. Die Kommission und der EAD sollten regelmäßig über die Ergebnisse dieser Treffen informieren und spätestens im Juni 2016 über die Fortschritte Bericht erstatten. Auf dieser Grundlage fordert der Rat die Kommission auf, Verhandlungsrichtlinien für Rückübernahmeabkommen mit den betreffenden Herkunftsstaaten vorzuschlagen, sofern die Vereinbarungen über die praktische Zusammenarbeit noch förmlich festgelegt werden müssen. Gleichzeitig ersucht er die Kommission, dafür zu sorgen, dass die laufenden Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen beschleunigt und möglichst bald abgeschlossen werden.

12. Der Rat begrüßt die Einführung des leistungsbezogenen Ansatzes ("more-for-more") als Mittel zur Verstärkung der Einflussnahme der EU und der Mitgliedstaaten. Es bedarf einer ausgewogenen Mischung aus Anreizen und Druck, um Drittstaaten zu einer stärkeren Zusammenarbeit bei der Rückübernahme und Rückführung zu bewegen. Der leistungsbezogene Ansatz muss daher umfassender und aktiver und in konzertierte Weise – sowohl auf Ebene der EU als auch Ebene der Mitgliedstaaten – angewandt werden, wobei – ausgehend von den Erfahrungen mit den Rückkehr-Pilotprojekten – eine bessere Zusammenarbeit bei der Rückführung und Rückübernahme mit Vorteilen in allen Politikbereichen verbunden sein sollte. Der Rat ersucht die Kommission, gemeinsam mit dem EAD innerhalb von sechs Monaten umfassende und maßgeschneiderte Pakete vorzuschlagen, die gegenüber Drittstaaten eingesetzt werden können, um Probleme, die bei der Durchführung einer wirksamen Rückübernahme aufgetreten sind, auszuräumen. Diese Pakete sollten sodann unverzüglich umgesetzt werden. Erforderlichenfalls sollten Auflagen gemacht werden, um die Zusammenarbeit zu verbessern. In diesem Kontext werden die Mitgliedstaaten ermutigt, zu prüfen, wo sie in den Bereichen, die in ihre nationale Zuständigkeit fallen, den Hebel ansetzen können.

Die Dialoge, die die Hohe Vertreterin im Benehmen mit den Mitgliedstaaten und der Kommission auf hoher Ebene führt, sollten dazu beitragen, entsprechende Ansatzpunkte zu finden und die Zusammenarbeit bei der Rückübernahme zu verbessern.

13. Eine gute Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern ist entscheidend für den Erfolg von Rückführungsaktionen. Die EU wird kurzfristig sondieren, inwieweit Synergien der EU-Diplomatie vor Ort hergestellt werden können, etwa über die EU-Delegationen, und insbesondere über die europäischen Verbindungsbeamten für Migration (EMLO), die noch vor Ende 2015 nach Ägypten, Marokko, Libanon, Niger, Nigeria, Senegal, Pakistan, Serbien, Äthiopien, Tunesien, Sudan, Jordanien und in die Türkei entsandt werden sollen.

14. Der Rat ersucht die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten, insbesondere über ihre Vertretungen in Drittstaaten in enger Zusammenarbeit mit den unter Nummer 9 genannten Verbindungsbeamten für den Laissez-Passer der EU (Standardreisedokument für die Rückführung von Staatsangehörigen dritter Länder) [6] zu werben; dieser Laissez-Passer sollte von Drittstaaten allgemein als Reisedokument für Rückführungszwecke akzeptiert werden. Zudem verpflichten sich die Mitgliedstaaten, den Laissez-Passer der EU bei Rückführungsaktionen häufiger zu verwenden. 

15. Obwohl eine Unterstützung bei der Wiedereingliederung keine Vorbedingung für die Rückkehr darstellt, bedarf es zusätzlicher Anstrengungen in diesem Bereich, um eine dauerhafte Rückkehr zu gewährleisten. Auch muss die praktische Zusammenarbeit mit den Behörden der Herkunftsländer ausgebaut werden, damit diese besser in der Lage sind, ihre Staatsangehörigen effizient und rasch rückzuübernehmen.

16. Freiwillige Rückkehrprogramme werden in der Regel von nationalen Behörden in mehreren Drittländern umgesetzt. Gegebenenfalls sollten die Mitgliedstaaten gemeinsame Wiedereingliederungsprojekte konzipieren und durchführen; solche Projekte wären aufgrund von Größenvorteilen umfassender und kosteneffizienter. Die Mitgliedstaaten können die verfügbaren Finanzmittel nutzen, abgesehen von den Mitteln des Asyl-, Migrations- und Investitionsfonds (AMIF), der von der Kommission bereitgestellt wird. Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission, mithilfe des Europäischen Migrationsnetzes (EMN) zu überwachen und zu bewerten, ob Unterschiede zwischen den Programmen der Mitgliedstaaten für die freiwillige Rückkehr und die Wiedereingliederung bestehen, die dazu führen könnten, dass Migranten sich gezielt in diejenigen Mitgliedstaaten begeben, die besonders vorteilhafte "Pakete" anbieten.

17. Die EU wird prüfen, ob es möglich ist, in Regionen in unter Migrationsdruck stehenden Drittstaaten sichere und dauerhafte Aufnahmekapazitäten zu schaffen und Flüchtlingen und ihren Familien langfristige Perspektiven und angemessene Verfahren zu bieten, bis sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. Sobald die Voraussetzungen gemäß der Richtlinie 2013/32/EU [7] erfüllt sind und insbesondere der Grundsatz der Nichtzurückweisung gewahrt wird, sind die Mitgliedstaaten in der Lage, Asylanträge von Personen aufgrund des Konzepts des sicheren Drittstaats gemäß Artikel 33 dieser Richtlinie als unzulässig zu beurteilen, worauf eine rasche unterstützte Rückkehr erfolgen kann. Gleichzeitig sollten vergleichbare regionale Kapazitäten für die rasche Rückführung von Personen, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, geprüft werden.

[1] Dok. 11846/15  
[2] Dok. 11847/15  
[3] Gemäß den dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokollen Nr. 21 und Nr. 22 findet diese Richtlinie keine Anwendung auf UK, IE und DK.
[4] Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates vom 7. Oktober 2013 (ABl. L 295 vom 6.11.2013, S. 27).
[5] Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet am 23. Juni 2000 in Cotonou (ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3-353).
[6] Empfehlung des Rates vom 30. November 1994 bezüglich der Einführung eines Standardreisedokuments für die Rückführung von Staatsangehörigen dritter Länder.  
[7] Gemäß den dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokollen Nr. 21 und Nr. 22 findet diese Richtlinie keine Anwendung auf UK, IE und DK.

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Grenzübergreifende Steuervorbescheide: Rat billigt Transparenzvorschriften

Europäischer Rat (Nachrichten) - jeu, 08/10/2015 - 16:25

Der Rat hat am 6. Oktober 2015 eine politische Einigung über eine Richtlinie erzielt, mit der die Transparenz bei den Zusicherungen, die die Mitgliedstaaten den Unternehmen in Bezug auf die Berechnung ihrer Steuerschuld geben, verbessert werden soll.  

Die Richtlinie ist eine von mehreren Initiativen zur Verhinderung der Steuerumgehung durch Unternehmen.   

Sie wird die Mitgliedstaaten zum automatischen Austausch von Informationen über grenzübergreifende Steuervorbescheide sowie über Vorabverständigungsvereinbarungen verpflichten. Mitgliedstaaten, denen die Informationen übermittelt werden, können gegebenenfalls weitere Informationen anfordern. Die Kommission kann ein sicheres Zentralverzeichnis einrichten, in dem die ausgetauschten Informationen gespeichert werden. Das Verzeichnis wird für alle Mitgliedstaaten und – soweit für die Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie erforderlich – auch für die Kommission zugänglich sein.  

Ein Steuervorbescheid ist eine Zusicherung, die eine Steuerbehörde einem Steuerpflichtigen hinsichtlich der Frage gibt, wie bestimmte Aspekte der Besteuerung in konkreten Fällen behandelt werden. Eine Vorabverständigungsvereinbarung ist eine Art Steuervorbescheid, die von Steuerbehörden getroffen wird, um die Methode und andere relevante Einzelheiten für die Gestaltung der auf Waren- und Dienstleistungstransfers zwischen Unternehmen anzuwendenden Verrechnungspreise festzulegen.  

"Dies ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz im Steuerbereich" sagte der luxemburgischer Finanzminister und amtierende Ratspräsident, Pierre Gramegna. "Dem Vorsitz ist es gelungen, diese Einigung in Rekordzeit herbeizuführen. Europa setzt damit ein deutliches Zeichen für eine gerechtere Besteuerung von Unternehmen weltweit."  

Steuerplanung  

Die Steuerplanung von Unternehmen hat sich in den letzten Jahren über die Grenzen von Steuerrechtsordnungen hinweg zu immer ausgefeilteren Strategien entwickelt. Diese zielen beispielsweise darauf ab, die zu versteuernden Gewinne in Staaten mit günstigeren Steuerregelungen zu verlagern oder die Steuerbemessungsgrundlagen auszuhöhlen.   

Die Richtlinie wird dafür sorgen, dass immer dann, wenn ein Mitgliedstaat einen Steuervorbescheid erteilt oder eine Verrechnungspreisvereinbarung trifft, jeder andere betroffene Mitgliedstaat die Möglichkeit hat, die Situation und die möglichen Auswirkungen auf seine Steuereinnahmen zu überwachen.  

Internationale Foren  

Die Einigung über die Richtlinie entspricht den Entwicklungen im Rahmen der OECD und den dort geführten Beratungen über Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Es wird erwartet, dass die Finanzminister der G20 die Ergebnisse dieser Beratungen auf ihrer Tagung am 8. Oktober 2015 in Lima billigen und sie anschließend den Staats- und Regierungschefs der G20 auf deren Gipfeltreffen am 15./16. November 2015 in Antalya vorlegen.  

Anwendung  

Die Richtlinie wird auf einer der nächsten Ratstagungen angenommen, sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat und die abschließende Überarbeitung des Texts in allen Amtssprachen erfolgt ist.  

Die neuen Vorschriften sind ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden. Die bestehenden Verpflichtungen zum Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten bleiben bis dahin in Kraft. 

Für vor dem 1. Januar 2017 erteilte Vorbescheide werden folgende Vorschriften gelten: 

  • Werden grenzübergreifende Vorbescheide und Vorabverständigungsvereinbarungen zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2013 erteilt bzw. getroffen, geändert oder erneuert, so erfolgt die entsprechende Informationsübermittlung unter der Voraussetzung, dass sie am 1. Januar 2014 noch gültig sind.
  • Werden grenzübergreifende Vorbescheide und Vorabverständigungsvereinbarungen zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2016 erteilt bzw. getroffen, geändert oder erneuert, so erfolgt die entsprechende Informationsübermittlung unabhängig davon, ob sie noch bzw. nicht mehr gültig sind.
  • Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben (d.h. sie sind nicht verpflichtet), von dem Informationsaustausch Steuervorbescheide und Vorabverständigungsvereinbarungen auszunehmen, die Unternehmen mit einem gruppenweiten Jahresnettoumsatzerlös von weniger als 40 Mio. EUR pro Jahr betreffen, sofern diese grenzübergreifenden Vorbescheide und Vorabverständigungsvereinbarungen vor dem 1. April 2016 erteilt bzw. getroffen, geändert oder erneuert wurden.  Diese Ausnahme wird jedoch nicht für Unternehmen gelten, die hautsächlich Finanz- und Investitionstätigkeiten ausüben.

 Maßnahmenpaket

Die Kommission hatte die Richtlinie im März 2015 als Teil eines Maßnahmenpakets vorgeschlagen. Durch den Text wird die Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, die praktische Regelungen für den Informationsaustausch enthält, geändert. 

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Highlights - Public hearing on the situation of women in armed conflicts - Subcommittee on Security and Defence

On the occasion of the 15th anniversary of the adoption of the landmark resolution, FEMM committee, jointly with DROI and SEDE committees will hold a public hearing on the situation of women in armed conflicts, in the context of the1325 UN Security Council resolution on Women, Peace and Security. The public hearing will take place on 15 October 2015 from 15.00 to 17.00, in meeting room ASP 3 E2, in Brussels. Four relevant experts will participate in the hearing: Ms Sara Lindvall, field representative of Kvinna till Kvinna Foundation Syria; Soeur Angelique Namaika, Coordinator of NGO CRAD, Democratic Republic of Congo; Ms Janet Benshoof, President, Global Justice Center, USA; and Mr Stefan Joseph Camilleri, Action Officer at EU Military Staff - Horn of Africa, CIMIC, Human Rights & Gender Issues, European External Action Service.
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Source : © European Union, 2015 - EP
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Persönliche Schutzausrüstungen – Gasverbrauchseinrichtungen – Seilbahnen: neue harmonisierte Sicherheitsvorschriften

Europäischer Rat (Nachrichten) - jeu, 08/10/2015 - 11:45

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat am 7. Oktober 2015 die Einigung zwischen dem luxemburgischen Vorsitz und den Vertretern des Europäischen Parlaments über die Aktualisierung der Binnenmarktvorschriften für persönliche Schutzausrüstungen, Gasverbrauchseinrichtungen und Seilbahnen im Hinblick auf eine weitere Verbesserung der Sicherheit der Verbraucher und die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gebilligt.

Mit den neuen Vorschriften soll auch die Marktaufsicht durch die Behörden ohne unnötige Verwaltungslasten und Kosten für die Wirtschaft verbessert werden.

Etienne Schneider, der stellvertretende Premierminister und Minister für Wirtschaft Luxemburgs, erklärte dazu: "Ich bin der Überzeugung, dass die Binnenmarktpolitik und die Strategien für den Verbraucherschutz untrennbar miteinander verbunden sind. Die Einigung über diese neuen Vorschriften ist ein hervorragendes Beispiel für die Anwendung der Grundsätze der besseren Rechtsetzung, für deren Förderung im Binnenmarkt sich der luxemburgische Vorsitz entschlossen einsetzt."

Persönliche Schutzausrüstungen

Persönliche Schutzausrüstungen sollen vor allen Arten von Gefahren (z.B. Hitze, Flammen, Chemikalien, fliegende Teilchen, mechanische Stöße usw.) in unterschiedlichen Umgebungen (zu Hause, am Arbeitsplatz oder beim Sport) schützen.

Beispiele hierfür sind: Kopf-/Ohren-/Augenschutz (Helme, Ohrenschützer, Brillen), Atemschutz (Gas- und Staubmasken), Körperschutz (Chemikalkleidung, Motorradschutzkleidung und Warnwesten), Hand-/Bein-/Fußschutz (Handschuhe für Gartenarbeiten, Knieschoner, Sicherheitsschuhe). Topfhandschuhe fallen auch in den Geltungsbereich der neuen Verordnung; Spülhandschuhe zur privaten Verwendung sind jedoch davon ausgenommen.

Mit der neuen Verordnung werden die derzeit gemäß der Richtlinie 89/686/EWG geltenden Vorschriften aktualisiert. Sie gelten für jedes Erzeugnis, das erstmals auf dem Markt der EU in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden soll.

Sie legen die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen und die Konformitätsbewertungsverfahren fest, die von den Herstellern einzuhalten sind. Die Verfahren hängen von der Schwere des Risikos ab. Die "CE-Kennzeichnung" wird auf Produkten aufgebracht, die diesen harmonisierten grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen genügen. 

Gasverbrauchseinrichtungen

Ziel der neuen Verordnung ist es sicherzustellen, dass Gasverbrauchseinrichtungen und Armaturen harmonisierten Anforderungen entsprechen, die für ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit und Sicherheit von Personen, Haustieren und Sachen und für die rationelle Nutzung von Energie sorgen.

Zu typischen Gasverbrauchseinrichtungen gehören Heizkessel, Gasherde/Backöfen/Grillgeräte und Terrassenheizer.

Nach der neuen Verordnung erhalten sowohl Gasverbrauchseinrichtungen als auch Armaturen eine EU-weit standardisierte Leistungserklärung und fallen somit unter die gleiche Regelung. 

Die Verordnung wird die derzeit geltenden Vorschriften im Rahmen der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen (2009/142/EG) aktualisieren. Sie gelten für Geräte, die in der EU in Verkehr gebracht und/oder zum ersten Mal in Betrieb genommen werden.

Seilbahnen

Bei den Haupttypen von Seilbahnen handelt es sich um Standseilbahnen, Gondelbahnen, kuppelbare Sesselbahnen, fixgeklemmte Sesselbahnen, Pendelbahnen, Funitels, kombinierte Anlagen (bestehend aus mehreren Seilbahntypen, z.B. Gondelbahnen und Sesselbahnen) sowie Schlepplifte.

Deren Sicherheits-, Umwelt- und Marktanforderungen sind derzeit in der Richtlinie 2000/9/EG geregelt. Der Antrieb über Seile sowie die Funktion der Fahrgastbeförderung sind die Hauptkriterien für die Bestimmung des Geltungsbereichs der Richtlinie, die für Anlagen gilt, die ab dem 3. Mai 2004 gebaut und in Betrieb genommen wurden.

Die neue Verordnung ersetzt die Richtlinie 2000/9/EG, um eine größere Einheitlichkeit in den EU-Harmonisierungsvorschriften für Industrieprodukte sicherzustellen.

Seilbahnen sind auf die Bedingungen vor Ort abgestimmte Einzelprodukte und an eine ortsfeste Infrastruktur und mobile Maschinen gekoppelt. Sicherheitsbauteile und Teilsysteme unterliegen den Regeln für den freien Warenverkehr sowie der Konformitätsbewertung und der Konformitätserklärung.

Weiteres Vorgehen

Das Europäische Parlament wird in erster Lesung über die drei Verordnungen abstimmen, bevor der Rat sie förmlich annehmen kann; anschließend werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

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Abschluss des Freihandelsabkommens EU-Südkorea

Europäischer Rat (Nachrichten) - mer, 07/10/2015 - 15:50

Der Rat hat am 1. Oktober 2015 einen Beschluss über den Abschluss des Freihandelsabkommens der EU mit Südkorea angenommen. 

Das im Oktober 2010 unterzeichnete Abkommen sieht die schrittweise Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen vor. Es enthält Regeln zu handelsbezogenen Fragen, wie Wettbewerb und staatliche Beihilfen, Rechte des geistigen Eigentums und öffentliches Beschaffungswesen. 

Es ist das erste einer neuen Generation von Freihandelsabkommen und das erste Handelsabkommen der EU mit einem asiatischen Land

Alle Mitgliedstaaten der EU haben das Abkommen ratifiziert, so dass es nun abgeschlossen werden kann. Die meisten Bestimmungen des Abkommens werden bereits seit dem 1. Juli 2011 vorläufig angewendet. 

Südkorea ist der zehntgrößte Exportpartner der EU, und die EU der viertgrößte Exportpartner Südkoreas. 

Öffnung des Handels, Verbesserung des Marktzugangs, Beseitigung nichttarifärer Hemmnisse 

Die meisten Zölle wurden im Juli 2011 aufgehoben, als sich beide Parteien verpflichteten, innerhalb von fünf Jahren 98,7 % der Zölle (Handelswert) abzuschaffen. Ab dem 1. Juli 2016 werden nur noch für einige wenige landwirtschaftliche Erzeugnisse Einfuhrzölle erhoben. 

Das Abkommen eröffnet neue Möglichkeiten des Marktzugangs für Dienstleistungen und Investitionen. Es enthält besondere Vorschriften für elektronische Geräte, Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile, Arzneimittel, medizinische Geräte und Chemikalien, so dass auch nichttarifäre Handelshemmnisse beseitigt werden. Handelspolitische Schutzmaßnahmen, technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen sowie Zoll- und Handelserleichterungen werden ebenfalls erfasst. 

Dem Abkommen sind Protokolle über Ursprungsregeln und über Amtshilfe im Zollbereich sowie über kulturelle Zusammenarbeit beigefügt. Es enthält auch Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung, die sowohl sozialen als auch ökologischen Belangen Rechnung tragen. 

Umsetzung 

Ein Handelsausschuss überwacht die Umsetzung des Abkommens sowie die Handelsbeziehungen im Allgemeinen. Auch ein Streitbeilegungsverfahren ist vorgesehen. Der Handelsausschuss erstattet einem Gemischten Ausschuss Bericht, der auf Grundlage eines Rahmenabkommens EU–Südkorea, mit dem das Freihandelsabkommen verknüpft ist, eingesetzt wird.

Der Beschluss wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) angenommen.

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Study - Workshop: Dual use export controls - PE 535.000 - Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs - Subcommittee on Security and Defence - Committee on Industry, Research and Energy - Committee on Legal Affairs - Subcommittee on Human...

Although EU Regulation 428/2009 setting up a Community regime for the control of exports, transfer, brokering and transit of dual-use items system is in line with the main export control regimes and is seen as a model for others to follow, there are a number of ways in which the regulation could be enhanced and refined. Part One outlines the current state of play, purpose and implementation of the current regulation. In Part Two, against the backdrop of the European Commission's reform proposal, the effectiveness of the EU's dual-use export controls regime is explored further with regard to its potential contribution to international, national and human security, as well as their impact on EU economic and trade interests. The study concludes that the system’s effectiveness could be improved in a number of ways, but that this requires an effort to mobilise political will at different levels and across different institutions within the EU and its Member States, and to enhance human resources, cooperation and capacity-building. The European Parliament should also give consideration on a regular basis to issues relating to the scope and implementation of the regulation, in order to ensure that the objectives continue to be achieved.
Source : © European Union, 2015 - EP
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In-Depth Analysis - The Lisbon Treaty's Provisions on CFSP/CSDP - State of Implementation - PE 570.446 - Subcommittee on Security and Defence - Committee on Foreign Affairs

Since the Treaty of Lisbon entered into force in December 2009, major efforts have been made to implement the new institutional set-up it created: the EU has acquired legal personality, the post of Vice-President of the Commission / High Representative for Foreign Affairs and Security Policy has been created, the European External Action Service has been operationalised, and the EU Delegations around the world have boosted the EU’s presence and increased diplomatic and policy outreach. The European Parliament has also acquired a greater role thanks to the Lisbon Treaty, particularly in the fields of foreign policy oversight and budgetary scrutiny. Nevertheless, many provisions of the Lisbon Treaty, designed to provide a boost to foreign, security and defence policies, remain non-implemented owing to a lack of political support stemming from the fears of some EU Member States of the creation of a ‘two-speed Europe’ and loss of control over these fields in favour of the EU institutions.
Source : © European Union, 2015 - EP
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Video einer Ausschusssitzung - Donnerstag, 1. Oktober 2015 - 09:38 - Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung

Dauer des Videos : 178'
Sie können dieses Video manuell herunterladen im WMV (1.6Gb)-Format

Haftungsausschluss : Die Verdolmetschung der Debatten soll die Kommunikation erleichtern, sie stellt jedoch keine authentische Aufzeichnung der Debatten dar. Authentisch sind nur die Originalfassungen der Reden bzw. ihre überprüften schriftlichen Übersetzungen.
Quelle : © Europäische Union, 2015 - EP
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Highlights - The European Gendarmerie Force at the service of the CSDP - Subcommittee on Security and Defence

On 1 October he Subcommittee on Security and Defence will exchange views with Colonel Philippe Rio, Commander of the European Gendarmerie Force (EGF) on how to strengthen cooperation between the EGF and the EU resulting in a faster and more efficient deployment of civilian/military personnel in CSDP missions. The recent experience of the EGF in the Central African Republic (in the framework of EUFOR RCA) or in Mali (through EUCAP Sahel Mali) is particularly relevant in this respect.
Further information
Draft agenda and meeting documents
Source : © European Union, 2015 - EP
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106/2015 : 23. September 2015 - Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-362/14

Schrems
Rechtsangleichung
Nach Ansicht von Generalanwalt Bot hindert die Entscheidung der Kommission, mit der die Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten in den Vereinigten Staaten festgestellt wird, die nationalen Behörden nicht daran, die Übermittlung der Daten europäischer Nutzer von Facebook an Server, die sich in den Vereinigten Staaten befinden, auszusetzen

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EU-Staaten entzweien sich in der Flüchtlingskrise

Euractiv.de - mer, 23/09/2015 - 07:53

Die Diskussion über den Umgang mit der Flüchtlingskrise hat neue Brüche in der EU offenbart. Bei dem Sondertreffen der EU-Innenminister am Dienstag verweigerten Tschechien, Rumänien, die Slowakei und Ungarn eine gemeinsame Regelung zur Verteilung von 120.000 Flüchtlingen aus den stärksten betroffenen Staaten.

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