Der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission werden künftig enger zusammenarbeiten, um den Nutzen für die europäischen Bürger und Unternehmen zu vergrößern. Dies ist das Hauptziel einer Vereinbarung über bessere Rechtsetzung, die der Rat am 15. März 2016 angenommen hat.
"Bei dieser Vereinbarung geht es nicht allein darum, wie die EU-Institutionen vorgehen; vielmehr soll sie den Bürgern und der Wirtschaft ganz konkreten Nutzen bringen. Rechtsvorschriften werden verständlicher und leichter umzusetzen. Das wird Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung das Leben leichter machen", so Bert Koenders, niederländischer Außenminister und Präsident des Rates.
Mit der Vereinbarung wird das Vorgehen der EU beim Erlass von Rechtsvorschriften in mehrfacher Hinsicht verbessert:
- Jedes Jahr werden der Rat, das Parlament und die Kommission über die Rechtsetzungsprioritäten der EU beraten und vereinbaren, welche im kommenden Jahr an oberster Stelle stehen sollen. So können die drei Institutionen enger zusammenarbeiten, um bevorstehende Herausforderungen gemeinsam anzugehen.
- Bei neuen Initiativen wird eine umfassendere Folgenabschätzung durchgeführt und ein breiteres Spektrum von Aspekten berücksichtigt, unter anderem die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit – insbesondere für KMU –, der Verwaltungsaufwand und die Kosten, die entstehen, wenn die EU untätig bleibt. Dabei wird das Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkt gewahrt. Ziel ist es, zu gewährleisten, dass die Rechtsakte der EU stets auf fundierten Entscheidungen beruhen.
- Die drei Institutionen werden bestehende Rechtsvorschriften der EU im Hinblick darauf prüfen, sie zu vereinfachen und ein Übermaß an Regulierung und Verwaltungsaufwand zu vermeiden, auch durch eine jährliche Umfrage zu diesem Thema. Damit soll sichergestellt werden, dass die EU-Rechtsvorschriften ihren Zweck erfüllen und keine unnötige Belastung für Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen bedeuten.
- Es wird eine gemeinsame Datenbank eingerichtet, in der die Fortschritte der Gesetzgebungsdossiers verzeichnet werden. Damit wird die Arbeit der drei Institutionen transparenter, und die Öffentlichkeit kann das Gesetzgebungsverfahren leichter nachvollziehen.
Die nächsten Schritte
Die Vereinbarung muss nun von den Präsidenten der drei Institutionen unterzeichnet werden. Sie tritt am selben Tag in Kraft.