Montag, 4. Juli 2016
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten Argentiniens, Mauricio Macri (Fototermin)
Dienstag, 5. Juli 2016
Straßburg
9.15 Uhr Unterrichtung des Europäischen Parlaments über die Tagung des Europäischen Rates vom 28. Juni und das informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs aus 27 Mitgliedstaaten der EU am 29. Juni 2016
Freitag, 8. Juli 2016
Warschau
Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU und der USA
Kooperationsveranstaltung EU-NATO
NATO-GIPFEL
14.30 Uhr Begrüßung durch NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg und den polnischen Präsidenten Andrzej Duda
15.15 Uhr Familienfoto
20.30 Uhr Redebeitrag beim Arbeitsessen des Nordatlantikrates auf Einladung des polnischen Präsidenten Andrzej Duda und unter dem Vorsitz von NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg
Samstag, 9. Juli 2016
Warschau
NATO-GIPFEL
9.00 Uhr Redebeitrag beim Gipfeltreffen zu Afghanistan
12.00 Uhr Treffen des Nordatlantikrates
Am 30. Juni 2016 haben der Rat und das Europäische Parlament Einvernehmen über die überarbeiteten Vorschriften für den Fang von Tiefseearten in den EU- und CECAF-Gewässern erzielt.
Der vereinbarte Verordnungsentwurf zielt auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Tiefseebestände und gleichzeitig eine Verringerung der Umweltauswirkungen dieses Fischfangs ab.
Die unter niederländischem Vorsitz erzielte Einigung ist das Ergebnis intensiver vierjähriger politischer und technischer Beratungen und muss noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates (AStV) und vom Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments (PECH) gebilligt werden.
"Die heute erzielte Einigung über den Schutz von Tiefsee-Habitaten sieht ein allgemeines Verbot der Tiefseefischerei mit Grundschleppnetzen ab 800 Meter Tiefe und ein System zum Schutz empfindlicher mariner Ökosysteme in Gebieten vor, in denen die Fischerei unter bestimmten Bedingungen noch erlaubt ist. Mit dieser Einigung wird daher ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Notwendigkeit des Schutzes von Tiefsee-Habitaten und einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung durch die Fischer hergestellt", erklärte Martijn van Dam, Landwirtschaftsminister der Niederlande und Präsident des Rates.
In der EU-Regelung für die Tiefseefischerei wird bestimmt, welche Akteure Tiefseearten gezielt befischen dürfen, und es werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die Mitgliedstaaten Fanggenehmigungen für die Tiefseefischerei erteilen können.
Mit der Einigung über die überarbeiteten Vorschriften wird ein ehrgeiziges Gleichgewicht zwischen der kommerziellen Bewirtschaftung bestimmter Tiefseebestände und deren Nachhaltigkeit hergestellt.
Dies erfolgt durch die Einführung innovativer Instrumente für die Bewirtschaftung der Bestände, wie z. B.
Der AStV wird ersucht, die Einigung zu billigen, während das Europäische Parlament voraussichtlich in einer kommenden Sitzung seines PECH-Ausschusses über den Kompromisstext abstimmen wird. Weitere Maßnahmen werden sodann die förmliche Annahme des Standpunkts des Rates in erster Lesung, der die politische Einigung widerspiegelt, und des identischen Standpunkts des Parlaments in zweiter Lesung im Herbst sein.
Dies sollte das Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften bis Ende 2016 ermöglichen.
HintergrundDie Fischereikommission für den Mittelostatlantik (CECAF) ist die zuständige Organisation, die ihren Vertragsparteien Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischbestände in den internationalen Gewässern des Mittelostatlantiks empfiehlt.
Diese Kommission verfolgt das Ziel, die nachhaltige Nutzung der lebenden Meeresressourcen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch eine geeignete Bewirtschaftung und Entwicklung der Fischereien und der Fangtätigkeiten zu fördern.
Die Fischereikommission für den Nordostatlantik (NEAFC) ist die zuständige Organisation, die ihren Vertragsparteien Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischbestände in den internationalen Gewässern des Nordostatlantiks empfiehlt. Zu den Vertragsparteien gehören Dänemark (in Bezug auf die Färöer und Grönland), die Europäische Union, Island, Norwegen und die Russische Föderation. Ziel der NEAFC ist es, die langfristige Erhaltung und optimale Nutzung der Fischereiressourcen im Übereinkommensbereich sicherzustellen und somit für einen nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nutzen zu sorgen.
Am 30. Juni 2016 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Reduzierung der Emissionen von Luftschadstoffen erzielt. Diese sogenannte neue NEC-Richtlinie sieht strengere nationale Grenzwerte für den Zeitraum von 2020 bis 2029 und ab 2030 vor.
"Mit dieser Richtlinie werden wir die Luftverschmutzung bekämpfen, die jedes Jahr über 400 000 Menschen den vorzeitigen Tod bringt. Die Verringerung der Emissionen bestimmter Schadstoffe wird sich in gesundheitlicher Hinsicht sehr vorteilhaft auswirken. Ich freue mich sehr, dass wir nach langjährigen Verhandlungen am letzten Tag des niederländischen Ratsvorsitzes diese Einigung für alle Menschen in Europa erzielen konnten,“
so Sharon Dijksma, niederländische Ministerin für Umwelt und Präsidentin des Rates.
Mit dieser Richtlinie sollen die durch die Luftverschmutzung verursachten Gesundheitsrisiken und Umweltauswirkungen weiter verringert werden. Zudem soll das EU-Recht mit den internationalen Verpflichtungen, die sich aus dem geänderten Göteborg-Protokoll von 2012 ergeben, in Einklang gebracht werden.
SchadstoffeDie neue Richtlinie sieht nationale Grenzwerte für die Emissionen folgender fünf Schadstoffe vor: Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen außer Methan, Ammoniak und Feinstaub.
Nationale EmissionsgrenzwerteDie nationalen Emissionsgrenzwerte für die einzelnen Schadstoffe im Zeitraum 2020-2029 entsprechen den Grenzwerten, an die sich die Mitgliedstaaten bereits aufgrund des geänderten Göteborg-Protokolls von 2012 zu halten haben. Die nun erzielte Vereinbarung sieht neue und zugleich strengere Reduktionen ab 2030 vor.
Schätzungen zufolge werden die neuen Verpflichtungen eine Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung im Jahr 2030 um ca. 50 % (im Vergleich zu 2005) bewirken.
Emissionsziele für 2025Für jeden Mitgliedstaat werden indikative Emissionsziele für 2025 bestimmt. Ihre Festlegung erfolgt auf der Grundlage einer linearen Kurve, die in Richtung der ab 2030 geltenden Emissionsgrenzwerte verläuft. Die Mitgliedstaaten können sich jedoch an einer nichtlinearen Kurve ausrichten, wenn dies effizienter ist.
Wenn die Mitgliedstaaten vom geplanten Kurvenverlauf abweichen, müssen sie dies begründen und zugleich erläutern, mit welchen Maßnahmen sie eine Kurskorrektur herbeiführen wollen.
FlexibilitätHinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte wird eine gewisse Flexibilität zugestanden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Kann beispielsweise ein Mitgliedstaat in einem Jahr wegen eines außergewöhnlich strengen Winters bzw. eines außergewöhnlich heißen Sommers seine Verpflichtung nicht erfüllen, so hat dieser Staat die Möglichkeit, einen Mittelwert der jährlichen Emissionen aus den Emissionen des betreffenden sowie des vorherigen und des darauffolgenden Jahres zu bilden.
Chronologie und nächste SchritteDie Kommission hat ihren Vorschlag im Dezember 2013 als Teil des Maßnahmenpakets zur Luftqualität vorgelegt. Dieses Dossier durchläuft das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Das Europäische Parlament hat im Oktober 2015 über seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Richtlinie abgestimmt. Der Rat hat sich im Dezember 2015 auf eine allgemeine Ausrichtung geeinigt. Diese Richtlinie muss mit qualifizierter Mehrheit vom Rat angenommen werden.
Im Juni 2016 ist ein vom Vorsitz vorgeschlagener Kompromisstext vom AStV unterstützt worden. Das Europäische Parlament hat den Text am 30. Juni im Grundsatz gebilligt.
Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im Herbst über den Text abstimmen. Anschließend wird der Text dem Rat zur endgültigen Annahme in erster Lesung vorgelegt.