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Europäische Union

Video einer Ausschusssitzung - Donnerstag, 8. Dezember 2016 - 09:05 - Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung

Dauer des Videos : 68'
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Haftungsausschluss : Die Verdolmetschung der Debatten soll die Kommunikation erleichtern, sie stellt jedoch keine authentische Aufzeichnung der Debatten dar. Authentisch sind nur die Originalfassungen der Reden bzw. ihre überprüften schriftlichen Übersetzungen.
Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Georgien und Ukraine: Weg frei für die Visa-Freiheit

Euractiv.de - jeu, 08/12/2016 - 09:41
Das Europaparlament und die EU-Staaten haben einen Kompromiss zur Rücknahme der Visa-Freiheit für Drittstaaten gefunden.
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Press release - Visa suspension mechanism: Parliament and Council negotiators strike a deal - Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Europäisches Parlament (Nachrichten) - jeu, 08/12/2016 - 09:29
The EU Commission and member states will be able to reimpose visa requirements faster and more easily under new rules agreed by Parliament and Council negotiators on Wednesday.
Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Source : © European Union, 2016 - EP
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Italien: „Das Reformprogramm wird zum Erliegen kommen – ein Problem auch für die EU“

Euractiv.de - jeu, 08/12/2016 - 08:52
Nach dem gescheiterten Referendum in Italien werden dringend nötige Strukturreformen zunächst ausbleiben. Paweł Tokarski erklärt im Interview, welche Folgen das für Italien und die Eurozone haben könnte.
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EU-Waffenreform: Das Recht auf Halbautomatik

Euractiv.de - jeu, 08/12/2016 - 08:51
Bei der Reform des EU-Waffenrechts stehen sich Befürworter und Gegner einer Gesetzesverschärfung unversöhnlich gegenüber. Nach über einem Jahr Verhandlungen gibt es noch immer keine Einigung – sie könnte an wenigen Punkten scheitern.
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UNICEF: „2016 war für Kinder das schlimmste Jahr in der Geschichte“

Euractiv.de - jeu, 08/12/2016 - 08:50
Von Aleppo über den Jemen bis zum Südsudan herrscht Bildungsnotstand. Eine Rekordzahl von Kindern könne aufgrund von Konflikten und anderen Notlagen nicht die Schule besuchen, warnt UNICEF im Interview mit EurActiv Brüssel.
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Europäisches Solidaritätskorps: Freiwillige vor

Euractiv.de - jeu, 08/12/2016 - 08:39
Sprungbrett in eine längerfristige Beschäftigung? Bei einem Europäischen Solidaritätskorps können jungen Menschen Auslandserfahrungen sammeln. EurActivs Medienpartner "Der Tagesspiegel" berichtet.
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Anti-Terror-Kampf: EU-Kommission will Reisedokumente sicherer machen

Euractiv.de - jeu, 08/12/2016 - 08:36
Eine Maßnahme im Anti-Terror-Kampf, gegen Menschenhandel und organisierte Kriminalität soll es sein: Die EU will die Sicherheit von Reisedokumenten verbessern.
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Flüchtlingspolitik der CDU: „Multikulti ist gescheitert“

Euractiv.de - jeu, 08/12/2016 - 08:06
Verschärfte Regeln für die Abschiebung, Transitzentren, ein weites Verbot der Vollverschleierung: Die CDU zieht mit einem härteren Kurs in der Flüchtlings- und Integrationspolitik in den Bundestagswahlkampf 2017.
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Italien: Regierungskrise geht in nächste Runde

Euractiv.de - jeu, 08/12/2016 - 07:56
Das italienische Parlament hat grünes Licht für den Haushalt 2017 gegeben. Damit ist der Weg frei für den Rücktritt von Regierungschef Matteo Renzi.
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The Brief from Brussels: Das neue Europäische Solidaritätskorps

EuroNews (DE) - mer, 07/12/2016 - 19:28
Ausbildung und sich für eine gute Sache einsetzen, sind die Anliegen des neuen Europäischen Solidaritätskorps.
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Neue Zypern-Verhandlungen Anfang Januar

EuroNews (DE) - mer, 07/12/2016 - 17:39
Der Vertreter der türkischen Zyprer, Mustafa Akinci, blickt neuen Verhandlungen zur Lösung der Zypern-Frage zuversichtlich entgegen.
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Start für das Europäische Solidaritätskorps

EuroNews (DE) - mer, 07/12/2016 - 16:20
Junge Leute zwischen 18 und 30 Jahren können sich ab diesem Mittwoch für das Europäische Solidaritätskorps registrieren.
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Artikel - Bildung für Kinder in Krisengebieten: EU-UNICEF #EmergencyLessons Kampagne

Europäisches Parlament (Nachrichten) - mer, 07/12/2016 - 15:58
Allgemeines : Weltweit leben 462 Millionen Kinder und Jugendliche im Schulalter in Ländern, die von Krisen, Krieg oder Naturkatastrophen gezeichnet sind und etwa 75 Millionen Kinder benötigen dringend Unterstützung in ihrer Ausbildung. Die EU-UNICEF Kampagne #EmergencyLessons macht auf die Bedeutung von Bildung aufmerksam und zeigt die persönlichen Geschichten von Kindern aus Krisengebieten. Am 6.12. sind Kinder, Lehrer und Freiwillige aus aller Welt im Parlament zusammengekommen,um auf das Thema hinzuweisen.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Schengener Grenzkodex: Einigung über Verschärfung der Kontrollen an den Außengrenzen

Europäischer Rat (Nachrichten) - mer, 07/12/2016 - 15:40

Am 7. Dezember 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) einen mit dem Europäischen Parlament ausgehandelten Kompromisstext zur Änderung des Schengener Grenzkodex gebilligt, der einen verstärkten Abgleich mit den einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen vorsieht.

"Dieses Ergebnis ist einzig und allein der harten Arbeit und dem Einsatz aller Beteiligten zu danken", erklärte der slowakische Innenminister und Ratspräsident, Robert Kaliňák. "Es ist eine wichtige Reaktion auf die zunehmende terroristische Bedrohung in Europa und insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung des Problems der ausländischen Kämpfer von entscheidender Bedeutung."

Durch die Änderung sind die Mitgliedstaaten künftig verpflichtet, alle Personen, auch Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben (d. h. Bürger der Union und ihre Familienangehörigen, die keine Unionsbürger sind), beim Überschreiten der Außengrenze systematisch zu kontrollieren und ihre Daten mit Datenbanken über verlorene und gestohlene Dokumente abzugleichen und sich zu vergewissern, dass diese Personen keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit darstellen. Dies gilt an allen Außengrenzen (d. h. an Luft-, See- und Landaußengrenzen), und zwar sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise.

Würde eine systematische Abfrage der Datenbanken bei allen Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, jedoch unverhältnismäßige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss an der Grenze haben, können die Mitgliedstaaten die Kontrollen auf eine gezielte Abfrage von Datenbanken begrenzen, sofern eine Risikobewertung zeigt, dass dies nicht zur Gefährdung der inneren Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der internationalen Beziehungen der Mitgliedstaaten oder der öffentlichen Gesundheit führt.

Was die Luftgrenzen anbelangt, so haben die Organe vereinbart, dass die Mitgliedstaaten zwar von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können, allerdings nur in einer Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung. Diese Frist kann in Ausnahmefällen für maximal 18 Monate verlängert werden, nämlich wenn ein bestimmter Flughafen aufgrund von Infrastrukturproblemen eine längere Anpassungszeit benötigt, bis er die systematische Abfrage von Datenbanken ausführen kann, ohne den Verkehrsfluss unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.


Hintergrundinformationen

Die Kommission hatte die Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodex (SGK) im Dezember 2015 vorgelegt. Sie reagierte damit auf die zunehmende terroristische Bedrohung und auf die vom Rat in seinen Schlussfolgerungen 9. und 20. November 2015 formulierte Forderung nach einer gezielten Überarbeitung des SGK im Hinblick auf die Bekämpfung des Problems der "ausländischen terroristischen Kämpfer". Die Einigung ist überdies ein konkretes Ergebnis der Erklärung und des Fahrplans von Bratislava, die die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten am 16. September 2016 verabschiedet haben.

Die Mitgliedstaaten sind nach den derzeitigen Bestimmungen zwar verpflichtet, aus Gründen der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit die Daten von Drittstaatsangehörigen bei der Einreise systematisch mit allen Datenbanken abzugleichen, dies gilt jedoch nicht bei der Ausreise. Auch sind bei Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, keine systematischen Kontrollen vorgeschrieben. Die Änderung sieht vor, dass nun auch bei der Ausreise systematisch Kontrollen auszuführen sind, um sicherzustellen, dass weder von Drittstaatsangehörigen noch von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit ausgeht.

Sie wird dafür sorgen, dass das Schengener Informationssystem und die anderen einschlägigen Datenbanken der Union stärker genutzt werden und dass auch Interpol-Datenbanken abgefragt werden können. Die Abfrage der Interpol-Datenbank verlorener und gestohlener Reisedokumente ist bei der Kontrolle von Drittstaatsangehörigen und von Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise vorgeschrieben.

Die nächsten Schritte

Da die Einigung nunmehr vom Ausschuss der Ständigen Vertreter im Namen des Rates bestätigt worden ist, wird die Verordnung dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt.

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Bericht - Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Demokratischen Volksrepublik Algerien an den Programmen der Union - A8-0367/2016 - Ausschuss...

EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Demokratischen Volksrepublik Algerien an den Programmen der Union
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Pier Antonio Panzeri

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Investitionsoffensive für Europa: Rat vereinbart Verlängerung der Laufzeit des EFSI

Europäischer Rat (Nachrichten) - mer, 07/12/2016 - 13:00

Am 6. Dezember 2016 hat sich der Rat auf seinen Standpunkt zu einem Vorschlag zur Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der Leitinitiative der EU im Rahmen ihrer Investitionsoffensive für Europa, geeinigt.

Der vereinbarte Kompromiss beinhaltet sowohl eine Verlängerung der Laufzeit des EFSI als auch eine Stärkung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit durch die Bereitstellung von mindestens einer halben Billion EUR für Investitionen bis 2020. Zudem wird eine Reihe operationeller Verbesserungen zur Berücksichtigung der Lehren eingeführt, die aus dem ersten Jahr der Durchführung gezogen wurden.

"Europa sieht sich gegenwärtig mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert und die Notwendigkeit, Investitionen zu fördern, ist eine dieser Herausforderungen. Wir müssen unseren Teil dazu beitragen", erklärte der slowakische Finanzminister und Ratspräsident Peter Kažimír.

"Die heutige Vereinbarung bedeutet, dass wir eine unserer obersten Prioritäten im Einklang mit dem im September in Bratislava vereinbarten Fahrplan in Angriff nehmen. Zudem ist es ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung", führte er aus. "Ich bin zuversichtlich, dass ein besser ausgestatteter, intelligenter genutzter und effizienterer EFSI, der durch eine reibungslos funktionierende Kapitalmarktunion unterstützt wird, der richtige Weg ist, den wir einschlagen müssen."

Die Gespräche mit dem Europäischen Parlament werden beginnen, sobald das Parlament seine Verhandlungsposition festgelegt hat.


Die Kommission ist der Auffassung, dass der EFSI seine Ziele erreicht und die Beibehaltung eines Systems zur Förderung von Investitionen gerechtfertigt ist. Sie stellt fest, dass in drei Bewertungen des EFSI, einschließlich einer externen, unabhängigen Bewertung, übereinstimmend sein bisheriger Erfolg hervorgehoben, aber auch die Notwendigkeit einer Stärkung der Initiative betont wurde.

Die Investitionsbedingungen in der EU haben sich seit dem Start der Investitionsoffensive verbessert. Das Vertrauen in die Wirtschaft kehrt zurück und es liegen bereits erste Ergebnisse der Offensive vor. Der EFSI ist Mitte 2015 eingerichtet worden und ist auf einem guten Weg, um die Zielvorgabe von 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen bis Mitte 2018 zu erreichen.

Was die KMU betrifft, so übersteigen die Ergebnisse bei weitem die Erwartungen. Für die bis November 2016 genehmigten Projekte dürften Mittel in Höhe von insgesamt 154 Mrd. EUR für Investitionen bereitgestellt werden, wodurch in 27 Mitgliedstaaten mehr als 376 000 KMU unterstützt werden.

Wichtigste Änderungen

Der Rat war sich darin einig, dass weitere Anstrengungen unternommen und möglichst umfangreiche private Investitionen mobilisiert werden sollten.

Der Kompromiss sieht Folgendes vor:

  • eine Verlängerung der Laufzeit des EFSI bis 2020;
  • eine Steigerung des Investitionsziels auf 500 Mrd. EUR;
  • eine Aufstockung der EU-Haushaltsgarantie auf 26 Mrd. EUR (von denen 16 Mrd. EUR für Garantieleistungen bis Mitte 2018 zur Verfügung stehen werden);
  • eine Erhöhung des Beitrags der Europäischen Investitionsbank von derzeit 5 Mrd. EUR auf 7.5 Mrd. EUR.

Der Kompromiss beinhaltet auch technische Verbesserungen unter Berücksichtigung der Lehren, die aus dem ersten Jahr der Durchführung gezogen wurden.

Diese beziehen sich insbesondere auf Folgendes:

  • größere geografische Abdeckung;
  • Erfassung zusätzlicher Sektoren: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und andere Elemente der Bioökonomie sowie Sektoren, die in weniger entwickelten Regionen und Übergangsregionen für eine Unterstützung durch die EIB in Betracht kommen;
  • mehr klimabezogene Maßnahmen mit dem Ziel, dass mindestens 40% der EFSI-Mittel zum Klimaschutz beitragen;
  • zusätzliche Investitionen: Die Auswahlkriterien stellen noch deutlicher darauf ab, dass die Projekte im Rahmen des EFSI suboptimalen Investitionsbedingungen und Marktversagen entgegenwirken sollten;
  • die Bestimmungen zur Transparenz;
  • die "europäische Plattform für Investitionsberatung", wobei es um eine stärker zielgerichtete Unterstützung für die Mitgliedstaaten geht, die Schwierigkeiten bei der Entwicklung von Projekten haben.

Der EFSI ist innerhalb der EIB auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der EIB und der Kommission angesiedelt. Jedes Projekt, das aus dem EFSI unterstützt werden soll, muss von der EIB genehmigt werden.

Förderung privater Investitionen

Der Fonds soll die Beteiligung privater Investoren an einer breiten Palette neuer Investitionsprojekte fördern. Zu diesem Zweck übernimmt er einen Teil des mit dem Projekt verbundenen Risikos in Form einer Erstverlust-Haftung. Derzeit werden Garantien in Höhe von 16 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und von 5 Mrd. EUR der EIB zugrunde gelegt, wobei ein Multiplikatoreffekt von 1:15 angestrebt wird.

Gegenwärtig erfassen die Projekte folgende Bereiche: Verkehr, Energie und Breitbandinfrastruktur, Bildung, Gesundheit, Forschung und Risikofinanzierung für KMU. Der EFSI stellt ohne sektorspezifische oder regionale Vorgaben auf sozial und wirtschaftlich tragfähige Projekte ab.

Verwaltung

Die Verwaltungsstruktur des Fonds ist zweigleisig:

  • ein Lenkungsrat, der sich aus Mitgliedern der Kommission und der EIB zusammensetzt und die Gesamtstrategie, die Investitionspolitik und das Risikoprofil des Fonds festlegt;
  • ein Investitionsausschuss, der sich aus 8 unabhängigen Sachverständigen und einem geschäftsführenden Direktor zusammensetzt und die Projekte auswählt, die durch den EFSI gefördert werden sollen.
Verfahren

Die Einigung wurde auf einer Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) erzielt.

Für die Annahme der Verordnung im Rat ist ­ nach Einigung mit dem Europäischen Parlament ­ eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 172, 173, 175 Absatz 3 und 182 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU)

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Schlussfolgerungen zur Beseitigung von im Rahmen der dritten Säule der Investitionsoffensive ermittelten Engpässen für Investitionen

Europäischer Rat (Nachrichten) - mer, 07/12/2016 - 12:20

Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:

Eine Reihe von positiven Entwicklungen in der EU seit der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise lassen die Widerstandsfähigkeit und die Erholung der europäischen Wirtschaft erkennen. Die Volkswirtschaften aller Mitgliedstaaten wachsen wieder, die Investitionen haben sich erhöht, und acht Millionen neue Arbeitsplätze wurden seit 2013 geschaffen. Jedoch ist das Investitionsvolumen in der EU seit der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise erheblich zurückgegangen. Dadurch werden die Konjunkturbelebung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, das langfristige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit gedämpft. Vor diesem Hintergrund soll mittels der im November 2014 vorgestellten Investitionsoffensive für Europa dieser niedrigen Investitionsquote durch drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen entgegengewirkt werden: die Mobilisierung privater Finanzmittel für Investitionen, zielgerichtete Initiativen, um zu gewährleisten, dass die Investitionen die Realwirtschaft erreichen, und die Verbesserung des Investitionsumfelds durch die Beseitigung von sektorspezifischen und anderen Investitionshemmnissen.

Im Rahmen der ersten Säule dürfte der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bereits Gesamtinvestitionen in Höhe von 154 Mrd. EUR mobilisiert haben. Die europäische Plattform für Investitionsberatung, die gemeinsam mit dem europäischen Investitionsvorhabenportal die zweite Säule bildet, ist seit September 2015 aktiv und hat bereits in den meisten Mitgliedstaaten Projektberatung geboten. Darüber hinaus ERKENNT der Rat die Gesamtnachfrage als Motor für Investitionen AN und IST DER AUFFASSUNG, dass zur Ausschöpfung des vollen Potenzials der Möglichkeiten, die die Investitionsoffensive bietet, sowie zur Nutzung ihres vollen Multiplikatoreffekts einschlägige und angemessene Maßnahmen einschließlich Strukturreformen entscheidend sind, damit Investitionshemmnisse im Rahmen der sogenannten "dritten Säule" der Offensive beseitigt werden können. Dies erfordert die Umsetzung einer ehrgeizigen Agenda, um den Binnenmarkt dadurch weiter zu stärken, dass für größere Berechenbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen gesorgt wird und noch bestehende Investitionsengpässe mittels kombinierter Maßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten beseitigt werden. Vor diesem Hintergrund BEGRÜSST der Rat die vom Ausschuss für Wirtschaftspolitik in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank geleistete Arbeit zur Ermittlung der Investitionsengpässe.

Der Rat BETONT, dass die Vollendung des Binnenmarkts wesentlich für den Erfolg und die Erreichung der Ziele der Investitionsoffensive für Europa ist. Europa braucht ein Regelungsumfeld, das berechenbar ist, die Verwaltungslast verringert und Investitionen anregt, und muss aktiv darauf hinarbeiten, diese Bedingungen zu schaffen. Günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt sind von zentraler Bedeutung, wenn das volle Investitionspotenzial erschlossen werden soll. Aus diesem Grund BEGRÜSST der Rat die Bemühungen der Kommission, das Investitionsumfeld in Europa zu verbessern und die Finanzierung der Realwirtschaft zu erleichtern, und FORDERT die Kommission AUF, diese Anstrengungen im Zusammenhang mit der Energieunion, der Kapitalmarktunion, der Binnenmarktstrategie für Waren und Dienstleistungen, der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, der Agenda für bessere Rechtsetzung und dem Paket zur Kreislaufwirtschaft weiterzuführen. Der Rat NIMMT den Legislativvorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU über Insolvenzverfahren ZUR KENNTNIS und wird dessen Bewertung vorrangig behandeln.

Der Rat BETONT, dass weitere Fortschritte hin zu einem höheren Investitionsvolumen in Europa und der Erfolg der Investitionsoffensive stark von der Umsetzung von Strukturreformen zur Beseitigung von Investitionsengpässen, die im Rahmen der dritten Säule ermittelt wurden, abhängen; wie der Rat jedoch im Juli 2016 zur Kenntnis genommen hat, wurden bisher nicht genügend Fortschritte bezüglich der Verbesserung des Investitionsumfelds erzielt.

Vor dem Hintergrund der bisherigen Arbeit STELLT der Rat folgende spezifische Investitionsengpässe HERAUS:  

  • Die am häufigsten anzutreffenden Investitionshemmnisse ergeben sich beispielsweise aus ungünstigen Rahmenbedingungen für Unternehmen, der Ineffizienz öffentlicher Verwaltungen, häufigen Änderungen an Regelungen, der Marktgröße und dem Marktgefüge sowie aus einem hohen branchenspezifischen Verwaltungs- und Regulierungsaufwand. In einigen Ländern werden Investitionen auch durch den fehlenden Zugang zu Finanzmitteln, insbesondere für KMU, sowie durch komplexe Steuersysteme und/oder eine hohe Kapitalbesteuerung, Marktverzerrungen auf den Produktmärkten und dem Arbeitsmarkt sowie durch Schwächen in den Forschungs- und Innovationsrahmen behindert.
  • Investitionen in netzgebundene Wirtschaftszweige: Die von der EU 28 in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation vorgenommenen Investitionen belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 3 % des BIP für alle drei Bereiche zusammen. Auch wenn Synergien häufig sektorbezogen wirken, so bestehen dennoch umfangreiche, wachsende Synergien zwischen den Netzen verschiedener Bereiche, die die Dynamik der Märkte durch neue Infrastrukturnutzungsmöglichkeiten gestalten und Änderungen der Geschäftsmodelle erforderlich machen. Im Energiebereich stützen sich neue Dienste auf schnelle und präzise Telekommunikation, was dazu führt, dass die Marktakteure in Breitbandinfrastruktur investieren. Im Verkehrsbereich werden zur Zeit neue Dienstleistungen entwickelt, die sich auf eine qualitativ hochwertige Elektrizitätsinfrastruktur und modernste Telekommunikation stützen.
  • Zwar bestehen hier EU-weit Unterschiede, zu den starken Engpässen jedoch, die Investitionen behindern, gehören unter anderem fehlende Verbindungen zwischen Netzen in der EU, die Komplexität des Regelungsrahmen und die daraus entstehenden erheblichen Belastungen, langwierige Genehmigungsverfahren, fehlende wettbewerbliche Vergabeverfahren, wodurch oftmals die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge einhergehenden Vorteile nicht in vollem Umfang genutzt werden können, sowie Fristüberschreitungen aufgrund unnötig langwieriger Rechts- und Verwaltungsverfahren.
  • Auf den Energiemärkten sind kohärente Preissignale eine wichtige Grundlage für eine marktbasierte effiziente Bereitstellung von Investitionen. Öffentliche Interventionen sollten darauf abzielen, regulatorische Verzerrungen so gering wie möglich zu halten und Anreize, die Fehlentwicklungen auslösen, zu beseitigen. Es müssen Instrumente konzipiert werden, die den Übergang zu einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen unterstützen, damit auf lange Sicht die ökologische, soziale und fiskalische Nachhaltigkeit sichergestellt werden kann.
  • Investitionen in Energieeffizienz und Wohnungsbauinvestitionen in erneuerbare Energie:Haushalte können mit bestimmten Einschränkungen konfrontiert sein, die zu langfristig sub-optimalen Investitionsentscheidungen führen. Hierzu kann gehören, dass die tatsächlichen Kosten und die tatsächliche Rendite von Investitionen nicht hinreichend bekannt sind, da diese im Zeitverlauf nicht miteinander verglichen werden. Zudem ist es möglich, dass Haushalte nur begrenzten Zugang zu Finanzmitteln haben, sodass Bedarf an bezahlbaren Finanzprodukten besteht, um Anreize für Verbraucher, und insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen, zu schaffen, beispielsweise durch großmaßstäbliche Lösungen oder Lösungen, die eine Bündelung erlauben, bei denen aber die Risikoprofile dieser Haushalte berücksichtigt werden. Investitionen sind normalerweise wenig umfangreich und werden oftmals nur als Teil regelmäßiger Renovierungsvorhaben betrachtet. Für Mietmärkte können die Anreize in Anreize für Gebäudeeigentümer und solche für Mieter aufgeteilt werden.
  • Investitionen in die digitale Wirtschaft: Investitionen in die digitale physische Infrastruktur sind von wesentlicher Bedeutung, damit die EU Nutzen aus der Innovationswelle, die durch die Ausweitung der digitalen Wirtschaft entsteht, ziehen kann und weiterhin wettbewerbsfähig bleibt. Investitionen werden jedoch von starken Engpässen beeinträchtigt. Die Kosten für den Ausbau von Breitbandnetzen mit sehr hoher Kapazität sind hoch, und dieser Ausbau erweist sich manchmal in weniger dicht besiedelten Gebieten als wirtschaftlich nicht rentabel. Die Richtlinie 2014/61/EU, die dazu beitragen soll, diese Kosten zu verringern, muss in den meisten Mitgliedstaaten noch vollständig umgesetzt und durchgeführt werden. Schnellere und effizientere Verwaltungsverfahren würden auch dazu beitragen, die Kosten zu verringern. Märkte sind oftmals rein nationale Märkte; hierdurch bleiben die Kosten hoch, und Größenkostenersparnisse lassen sich kaum realisieren. Unsicherheit in Bezug auf die kurzfristige Realisierung eines Breitbandnetzes mit sehr hoher Kapazität führt dazu, dass im Vergleich zu den Investitionskosten nur geringe Gewinne erwartet werden, was sich hemmend auf die Investitionstätigkeit auswirkt. In einigen Ländern bestehen neben den Hindernissen im Zusammenhang mit der physischen Infrastruktur noch weitere Hindernisse, wie beispielsweise fehlendes Vertrauen in die Sicherheit digitaler Systeme und unzureichende digitale Kompetenz bei manchen Bevölkerungsschichten.
  • Nutzung von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP): Öffentlich-private Partnerschaften können, wenn sie in geeigneter Weise eingesetzt werden, bestimmte Arten von Investitionen erleichtern und bieten eine Alternative für die Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienstleistungen. Da es sich dabei um langfristige vertragliche Verpflichtungen handelt, bedarf es jedoch eines starken und soliden Engagements seitens der Partner des öffentlichen und des privaten Sektors; zudem stellen sie ein potenzielles Risiko für die öffentlichen Finanzen dar. Die Nutzung dieser Partnerschaften wird oftmals dadurch behindert, dass ungünstige Rahmenbedingungen bestehen, zu denen unter anderem fehlende Verwaltungsressourcen, instabile und ineffiziente Regelungsrahmen und fehlendes politisches Engagement für längerfristige Investitionen zählen. Unter bestimmten Umständen können EU-Mittel zur Finanzierung von öffentlich-privaten Partnerschaften herangezogen werden; die jüngsten Änderungen an den Regelungen sollen es leichter machen, EU-Mittel und öffentlich-private Partnerschaften zu kombinieren.
  • Insolvenzvorschriften: Gut funktionierende Insolvenzvorschriften begünstigen Wirtschaftswachstum und Finanzsystemstabilität. Eindeutige Regelungen für grenzüberschreitende Verfahren können zu grenzüberschreitenden Investitionen beitragen; die gleiche Wirkung kann auch von einer Verringerung der Unterschiede zwischen den Insolvenzsystemen der verschiedenen Länder ausgehen. Die Insolvenzvorschriften weichen EU-weit sehr stark voneinander ab, wobei es bei den Verfahren große Unterschiede in Bezug auf Dauer und Kosten, Vorhersagbarkeit und Transparenz, Zweitchancen für Unternehmer und Verbraucher sowie in Bezug auf die Umschuldungsmöglichkeiten gibt.
  • Zu den starken Hemmnissen, die durch ineffiziente Insolvenzvorschriften entstehen, zählen unter anderem niedrige Beitreibungsraten für Inhaber von Forderungen einschließlich abgesicherter Gläubiger, die mögliche Anwendung einer Rangfolge hinsichtlich der Bedienung der Gläubiger und fehlende effektive und effiziente Umstrukturierungsverfahren. Die geeigneten begleitenden politischen Maßnahmen, die dazu beitragen könnten, Nutzen aus effektiven Insolvenzvorschriften zu ziehen, umfassen unter anderen die Auflösung notleidender Kredite unter anderem durch die Schaffung eines Sekundärmarktes auf nationaler Ebene sowie eine geeigneten Steuer- und Aufsichtspolitik, die für eine wirksame Entlastung von uneinbringlichen Forderungen sorgt.
  • Es besteht nach wie vor ein erhebliches Potenzial, auf weitere Synergien und Komplementaritäten zwischen den Finanzinstrumenten der EU hinzuwirken, um die Zusammenlegung von Mitteln für Infrastrukturprojekte zu unterstützen. Die Unübersichtlichkeit der Regelungen für die Verwendung von EU-Mitteln und administrative Engpässe bei der Verwendung dieser Mittel können durch die Hauptgrundsätze der Vereinfachung und Standardisierung von Verfahren, die Kombination von Instrumenten und die Bündelung von Ressourcen ungeachtet ihres Ursprungs verringert werden.

Der Rat NIMMT KENNTNIS von den in dem vorliegenden Dokument dargelegten Investitionsengpässen, ERSUCHT die Kommission, diese Erkenntnisse in weiteren Entwürfen von Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters zu berücksichtigen, und ERSUCHT die Mitgliedstaaten, die im Rahmen des Europäischen Semesters ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen 2016 des Rates, und insbesondere diejenigen, die Investitionsengpässe zum Gegenstand haben, vollständig umzusetzen.

Der Rat HEBT HERVOR, dass die Arbeit hinsichtlich der Ermittlung von Investitionshemmnissen fortgesetzt werden muss, und ERSUCHT den Ausschuss für Wirtschaftspolitik, seine thematische Arbeit fortzusetzen, die darauf abzielt, weitere Investitionsengpässe und bewährte Verfahrensweisen zur Beseitigung dieser Engpässe zu ermitteln. Zudem ERSUCHT der Rat die Europäische Investitionsbank, die Arbeit des Ausschusses für Wirtschaftspolitik durch die bei ihrer marktorientierten Tätigkeit insbesondere im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa in Bezug auf Investitionshemmnisse und engpässe gewonnenen Erkenntnisse zu ergänzen.

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