Der Rat hat am 6. Dezember 2016 beschlossen, ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba zu unterzeichnen. Der Rat hat außerdem beschlossen, Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden. Im Hinblick auf den Abschluss des Abkommens wird das Abkommen dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Es wird am 12. Dezember 2016 um 9.30 Uhr von der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini, EU-Außenministern und dem kubanischen Außenminister Bruno Rodriguez Parrilla unterzeichnet.
Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini erklärte: "Wir stehen wirklich an einem Wendepunkt der Beziehungen zwischen der EU und Kuba. Gemeinsam gehen wir auf eine engere und konstruktivere Partnerschaft zu, die den starken geschichtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Verbindungen entspricht, die Europa und Kuba miteinander vereinen. Durch das neue Abkommen steht die EU bereit für die Unterstützung des Prozesses der wirtschaftlichen und sozialen Modernisierung Kubas, und ich sehe weiteren Fortschritten bei unseren bilateralen Beziehungen erwartungsvoll entgegen."
Das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit, das allererste Abkommen zwischen der EU und Kuba, wird den neuen Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Kuba bilden. Es sieht einen verstärkten politischen Dialog, eine verbesserte bilaterale Zusammenarbeit und ein gemeinsames Vorgehen in multilateralen Gremien vor.
Mit dem Abkommen soll der Übergangsprozess der kubanischen Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt werden. Dialog und Zusammenarbeit werden gefördert, um nachhaltige Entwicklung, Demokratie und Menschenrechte zu unterstützen und gemeinsame Lösungen für globale Fragestellungen zu finden.
Das Abkommen enthält die drei Hauptkapitel politischer Dialog, Zusammenarbeit und sektorpolitischer Dialog sowie Handel und handelspolitische Zusammenarbeit.
Die Verhandlungsrichtlinien waren am 10. Februar 2014 vom Rat "Auswärtige Angelegenheiten" angenommen worden. Die Verhandlungen begannen im April 2014 und wurden im März 2016 nach sieben Verhandlungsrunden abgeschlossen. Die Hohe Vertreterin hat Kuba am 11. März 2016 anlässlich des siebten förmlichen politischen Dialogs EU-Kuba besucht; dabei ist das Abkommen förmlich parafiert worden.
Das Abkommen wird als ein "gemischtes" Abkommen unterzeichnet und geschlossen. Das bedeutet, dass es auf Seiten der EU sowohl von der Union als auch von den Mitgliedstaaten unterzeichnet und anschließend von allen einschlägigen nationalen und regionalen Parlamenten ratifiziert werden muss. Das Abkommen wird vorläuft angewandt, bis es alle Mitgliedstaaten ratifiziert haben. Die vorläufige Anwendung betrifft die Bestimmungen, die in die Zuständigkeit der EU fallen.
Der Rat hat außerdem den Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Kuba von 1996 aufgehoben. Wichtigstes Ziel des Gemeinsamen Standpunkts der EU zu Kuba von 1996 war es, den Übergang zu einer pluralistischen Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie einen nachhaltigen Aufschwung und die Verbesserung des Lebensstandards der kubanischen Bevölkerung zu fördern.
Feierliche Unterzeichnung - Termin für die Medien am Montag, 12. Dezember:
Der Rat hat am 2. Dezember 2016 den Beschluss erlassen, mit dem der Abschluss des sogenannten Rahmenabkommens durch die Europäische Union genehmigt wird; mit dem Abkommen wird ein umfassender Rahmen für einen hohen Datenschutz bei der Zusammenarbeit im Strafrechtsbereich festgelegt. Insbesondere werden die Rechte von EU-Bürgern verbessert, da hinsichtlich der Rechte eines gerichtlichen Rechtsbehelfs vor Gerichten der Vereinigten Staaten für Gleichbehandlung mit US-Bürgern gesorgt wird.
Innenminister Robert Kaliňák vom slowakischen Vorsitz des Rates erklärte: "Ich begrüße diesen wichtigen Schritt hin zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Vereinigten Staaten und Europas bei der Bekämpfung schwerer Straftaten und des Terrorismus. Mit dem Abkommen wird die vollständige Achtung der Grundrechte garantiert, wenn personenbezogene Daten zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden. Ich werde in einigen Tagen nach Washington reisen und dort mit unseren US-amerikanischen Partnern zusammentreffen, um sie darüber zu unterrichten, dass die EU bereit ist, voranzuschreiten."
Das Rahmenabkommen erfasst alle personenbezogenen Daten, die zwischen Polizei und Strafjustizbehörden der Mitgliedstaaten der EU und den amerikanischen Bundesbehörden bei der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten einschließlich Terrorismus ausgetauscht werden.
Das Abkommen wird die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung erleichtern und zugleich Schutz und Garantien für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlungen gewähren. Dazu gehören beispielsweise Bestimmungen über klare Beschränkungen der Datennutzung, die Verpflichtung, vor einer Weiterleitung von Daten die vorherige Zustimmung einzuholen, die Verpflichtung, angemessene Speicherfristen festzulegen, und das Recht auf Zugang zu Daten und Berichtigung von Daten.
Mir dem Abkommen werden bestehende und künftige Übereinkünfte zwischen Strafverfolgungsbehörden der EU und den USA sowie der Mitgliedstaaten und den USA ergänzt. Das Abkommen selbst ist kein Rechtsinstrument zur Übermittlung personenbezogener Daten an die Vereinigten Staaten, sondern ergänzt erforderlichenfalls die Datenschutzgarantien in bestehenden und künftigen Datenübermittlungsübereinkünften oder nationalen Bestimmungen, die zu Datenübermittlungen ermächtigen.
Das Europäische Parlament hat seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens am 1. Dezember 2016 erteilt. Das Abkommen wird in Kraft treten, sobald die Behörden der Vereinigten Staaten ihre internen Verfahren abgeschlossen haben.
Montag, 5. Dezember 2016
11.00 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter
Dienstag, 6. Dezember 2016
11.00 Uhr Treffen mit dem Premierminister der Republik Fidschi, Josaia Voreqe Bainimarama (Fototermin)
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker
Donnerstag, 8. Dezember 2016
09.30 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Republik Benin, Patrice Talon (Fototermin)
11.00 Uhr Treffen mit der estnischen Präsidentin Kersti Kaljulaid (Fototermin)
Der Rat hat am 2. Dezember 2016 eine partielle allgemeine Ausrichtung zu einem Vorschlag angenommen, der darauf abzielt, über die EU-finanzierte Initiative "WiFi4EU" die Bereitstellung kostenloser Internetzugänge in Kommunen zu fördern. Haushaltsfragen im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens werden zu einem späteren Zeitpunkt geregelt.
Der Vorschlag soll dazu beitragen, dass in Rathäusern, öffentlichen Parks und anderen Zentren des öffentlichen Lebens ein kostenloser Wi-Fi-Zugang angeboten werden kann. Die EU wird die Einrichtung lokaler Zugangspunkte für drahtlosen Netzzugang finanzieren, und die Begünstigten sind für die Instandhaltung verantwortlich. Das kostenlose Netz wird für die Bürgerinnen und Bürger anhand der Kennzeichnung "WiFi4EU" leicht zu identifizieren sein.
Dank dieser kostenlosen Zugänge kommen auch Gruppen der Bevölkerung, für die der Internet-Zugang sonst schwierig wäre, wie Arbeitslose oder ältere Menschen, in den Genuss von Hochgeschwindigkeits-Breitbandverbindungen. WiFi4EU kommt lokalen digitalen Diensten, wie z. B. elektronischen Behördendiensten, zugute und wird voraussichtlich die Nachfrage der Bürger nach Anbindungen und die Nutzung von Onlinediensten steigern.
"Die heute erzielte Einigung über WiFi4EU kann der Vorsitz als Erfolg für sich verbuchen. Wir wollen sicherstellen, dass Europa zu den am weitesten entwickelten Gigabit-Wirtschaften gehört. Dieser Beschluss kommt den Menschen unmittelbar zugute und zeigt ihnen, dass Europa etwas für sie tut. Gleichzeitig sollten wir nicht vergessen, dass das Hochgeschwindigkeits-Internet – und damit auch die öffentliche kostenlose Wi-Fi-Anbindung – in Gebiete gebracht werden muss, deren Bewohner nicht über eine angemessene Anbindung verfügen. Wir müssen unseren Blick über die höher entwickelten Regionen hinaus richten und sicherstellen, dass wir allen unseren Bürgerinnen und Bürgern Fortschritte bringen."
Peter Pellegrini, slowakischer Vize-Ministerpräsident und Minister für Investitionen und die InformationsgesellschaftDas Projekt wird aus Mitteln der Fazilität "Connecting Europe" finanziert. Mit einfachen Finanzierungsinstrumenten wie z. B. Gutscheinen werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gedeckt. Die Mittel werden – grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge – in geografisch ausgewogener Weise innerhalb der EU zuwiesen. Wie viele Kommunen von dem Projekt profitieren können, wird von der endgültigen Mittelausstattung abhängen.
Förderfähig sind "öffentliche Stellen" im Sinne der Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Wi-Fi-Anbieter können finanziell unterstützt werden, wenn sie Hochgeschwindigkeitsdienste erbringen können (mindestens 30 Mbps). Ferner müssen sie für die Instandhaltung der eingerichteten Zugangspunkte aufkommen können. Um negative Auswirkungen auf den Wettbewerb oder private Investitionen zu verhindern, werden nur Projekte gefördert, die keine bereits existierenden privaten oder öffentlichen Internet-Angebote duplizieren.
Die Kommission hat den Vorschlag im September im Rahmen des "Konnektivitätspakets" vorgelegt. Zur Annahme des Verordnungsentwurfs ist die Billigung sowohl durch den Rat als auch durch das Europäische Parlament erforderlich.
Montag, 28. November 2016
13:30 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi
15:00 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten der Republik Moldau, Pavel Filip (Fototermin)
Mittwoch, 30. November 2016
13:00 Uhr Arbeitsessen mit dem NATO-Generalsekretär, Jens Stoltenberg, und dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker
Donnerstag, 1. Dezember 2016
13:30 Uhr Treffen mit dem Premierminister Georgiens, Giorgi Kvirikashvili (Fototermin – Presseerklärungen ±14:00 Uhr)
15:00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten Tunesiens, Beji Caid Essebsi (Fototermin)
17:00 Uhr Treffen mit der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini
Der Rat hat am 1. Dezember 2016 eine allgemeine Ausrichtung zu den überarbeiteten gemeinsamen Sicherheitsvorschriften für die Zivilluftfahrt und ein neues Mandat für die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) festgelegt. Der Verordnungsentwurf enthält die ersten EU-weiten Regelungen für den sicheren Betrieb ziviler Drohnen im europäischen Luftraum.
Diese "EASA-Grundverordnung" wird es dem EU-Luftfahrtsektor ermöglichen, sich auch in Zukunft sicher weiterzuentwickeln. Mit der Verordnung werden Voraussetzungen geschaffen, unter denen die Luftfahrtindustrie gedeihen und auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig und innovativ bleiben kann. Eine Reform der Regelungen ist notwendig, um der erwarteten Zunahme des Flugverkehrs in der EU um 50 % in den nächsten 20 Jahren Rechnung zu tragen und die Luftfahrt für den harten globalen Wettbewerb fit zu machen.
"Die Zivilluftfahrtsreform ist eine wichtige Entwicklung für eine wettbewerbsfähige, innovative und zukunftsfähige Luftfahrtbranche. Ich begrüße es, dass die Regelungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken stehen und dass wir es der Luftfahrt ermöglichen, Innovationen und künftigen Entwicklungen wie etwa Drohnen Rechnung zu tragen. Des Weiteren ermöglichen wir die Bündelung und gemeinsame Nutzung von Ressourcen zwischen den Mitgliedstaaten, was für die Verbreitung von Fachwissen unerlässlich ist."
Arpád Érsek, slowakischer Minister für Verkehr, Bauwesen und RegionalentwicklungMit der Reform werden angemessene und risikobasierte Vorschriften eingeführt, um Bürokratie abzubauen und Innovationen zu fördern, wobei anerkannt wird, dass mit den verschiedenen Bereichen der Zivilluftfahrt unterschiedliche Risiken verbunden sind. Für Luftfahrzeuge, die mit geringeren Risiken verbunden sind – wie Hubschrauber oder leichte Sportflugzeuge –, werden einfachere und kostengünstigere Genehmigungsverfahren gelten als im gewerblichen Luftverkehr.
Vorschriften für Drohnen zur Gewährleistung von Sicherheit, Gefahrenabwehr und Schutz der PrivatsphäreEU-weite Vorschriften für Drohnen werden die Grundprinzipien für die Gewährleistung von Sicherheit, Gefahrenabwehr und Schutz der Privatsphäre vorgeben. Der Text bringt Rechtssicherheit für diese rasch wachsende Branche mit vielen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups.
Aus Sicherheitsgründen sind alle Drohnentypen erfasst, von kleinen "Spielzeugen", die nur wenige Gramm wiegen, bis hin zu großen, unbemannten Luftfahrzeugen, die so schwer und schnell wie ein Flugzeug sein können. Derzeit ist die EU für die Regulierung unbemannter Luftfahrzeuge über 150 kg zuständig, während leichtere Drohnen einzelstaatlichen Vorschriften unterliegen.
Da es bei den Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb von Drohnen große Unterschiede gibt, sollten die Vorschriften verhältnismäßig sein. Insbesondere sollte bei diesen Vorschriften berücksichtigt werden, in welchem Umfang anderer Flugverkehr oder Personen am Boden gefährdet werden können. Bei riskanteren Einsätzen wird eine Zertifizierung erforderlich sein, während Drohnen mit dem niedrigsten Risiko lediglich den normalen EU-Marktüberwachungsmechanismen entsprechen müssen.
Bezüglich des Umweltschutzes werden Drohnen wie alle anderen Luftfahrzeuge die Vorschriften für Lärm und CO2-Emissionen einhalten müssen.
Ausgehend von diesen Grundsätzen und mittels eines Durchführungsrechtsakts der Kommission wird die EASA detailliertere Vorschriften für Drohnen entwickeln. Dadurch können die Vorschriften leichter aktualisiert werden, um mit der technologischen Entwicklung mitzuhalten. Die EASA hat bereits eine "Prototypen"-Verordnung für Drohnen veröffentlicht.
Die Durchführungsbestimmungen sollten auf bewährten Verfahrensweisen der Mitgliedstaaten aufbauen und die lokalen Besonderheiten der Mitgliedstaaten wie etwa die Bevölkerungsdichte berücksichtigen. Außerdem werden die Mitgliedstaaten das Recht haben, den Einsatz von Drohnen z. B. aus Gründen der Sicherheit, des Schutzes der Privatsphäre, des Datenschutzes oder des Umweltschutzes zu beschränken, genauso wie sie alle anderen Arten des Flugbetriebs einschränken können.
Einige weitere Elemente des VorschlagsDie neuen Vorschriften werden die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten, der Kommission und der EASA bei Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Zivilluftfahrt – wie Cybersicherheit und Flüge über Konfliktgebiete – verstärken. Die technische Hilfe der EASA wird dann in Anspruch genommen, wenn es Verflechtungen zwischen der Sicherheit und der Gefahrenabwehr gibt, da Fragen der reinen nationalen Sicherheit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Was den Haushalt der EASA angeht, so rief die ursprünglich vorgeschlagene Aufnahme von Streckengebühren als neue Finanzierungsquelle Bedenken in Bezug auf die Kostenneutralität und wegen juristischer und praktischer Schwierigkeiten hervor. Folglich bleibt die Finanzierung der EASA unverändert. Im Rahmen des derzeitigen Systems stammen 70 % der EASA-Mittel von der Wirtschaft und der Rest aus dem EU-Haushalt. Auch soll keine neuer Aufsichtsmechanismus eingerichtet werden, sodass die EASA bestimmte Aufsichtsaufgaben übernehmen kann. Einem etwaigen Erfordernis, Sicherheitsmängel zu beseitigen, wird auf andere Weise Rechnung getragen, beispielsweise durch eine optimale Nutzung der vorhandenen Ressourcen durch Bündelung der nationalen Sachverständigen oder durch gemeinsame Kontrolle durch mehrere nationale zuständige Behörden. Außerdem werden die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, ihre Ressourcen zu bündeln und gemeinsam als Gruppe von höchstens fünf Mitgliedern zur Kontrolle einer Fluggesellschaft zu nutzen, wenn sie dies wünschen.
Wie wird aus diesem Vorschlag ein Gesetz?Mit der allgemeinen Ausrichtung hat der Rat seinen Standpunkt für die Gespräche mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Die Annahme des Rechtsakts setzt die Zustimmung beider Organe voraus.