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Stiftung Wissenschaft und Politik
Updated: 2 months 2 weeks ago

Der G7-Gipfel: Schub für die internationale Klimakooperation?

Fri, 06/05/2022 - 16:00

Beim G7-Gipfel im Juni 2022 auf Schloss Elmau will die Bundesregierung die inter­nationale Klimakooperation voranbringen und dazu einen Klimaclub gründen. Dieser soll die Umsetzung der Pariser Klimaziele fördern und bestenfalls zu einer breiten Allianz ambitionierter Länder wachsen. Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine stellen sich nun aber drängende Fragen der energiepolitischen Zusammen­arbeit in der G7. Versorgungssicherheit als kurzfristige Priorität muss mit dem klima­politischen Ziel einer schnelleren Dekarbonisierung und der internationalen Klima­agenda in Ein­klang gebracht werden. Dazu kann ein Klimaclub Impulse setzen, und zwar mit Ver­abredungen über gemeinsame regulatorische Ansätze und Klimaprojekte. Mit Blick auf den internationalen Klimaprozess muss aber vermieden werden, dass die Ini­tia­ti­ve als Club der reichen Staaten aufgefasst wird. Die Bundesregierung sollte daher das Augenmerk auf die Erwartungen an ihren Vorstoß richten: Nötig sind Signale für die COP27 im Herbst in Ägypten, vor allem mittels steigender Klima­finanzierung. Ebenso gilt es, den G7-Club als ambitionierte, aber inklusive Initiative zu gestalten.

Russische Militärparade am 9. Mai: Eine neue Phase des Krieges?

Fri, 06/05/2022 - 14:09
Am 9. Mai feiert Russland jedes Jahr den Sieg der Sowjetunion über Nazi-Deutschland. In diesem Jahr gibt es allerdings einen Wermutstropfen für Wladimir Putin, denn der Staatschef hätte an diesem Tag natürlich gerne den Sieg über die Ukraine verkündet. Stattdessen wird er wahrscheinlich einen Teilsieg propagieren und seine Landsleute auf den weiteren Verlauf der »Spezialoperation« einschwören.

phoenix persönlich mit Claudia Major

Fri, 06/05/2022 - 13:26
In der Sendung analysiert Dr. Claudia Major die strategischen Ziele Wladimir Putins, die Unterstützung für die Ukraine und die Gefahr eines Atomkrieges

Warum Deutschland einen Sonderbevollmächtigten für Migration braucht

Wed, 04/05/2022 - 10:49

Der Ukrainekrieg beansprucht derzeit weitgehend die außen- und sicherheitspolitischen Kapazitäten der Bundesregierung. In der Flucht- und Migrationspolitik stehen die Aufnahme, Verteilung und Versorgung der Geflüchteten im Vordergrund. Die künftig zu bewältigenden Herausforderungen Deutschlands gehen aber weit über die aktuelle Flucht und Vertreibung aus der Ukraine hinaus. Um für diese Aufgaben besser gerüstet zu sein, hatten die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, einen Sonderbevollmächtigten für die Gestaltung von Migrationsabkommen einzusetzen. Dieser Beschluss wurde bisher noch nicht umgesetzt. Die Koalitionsparteien konnten sich bislang nicht auf den konkreten Auftrag einigen. Auch ist nicht klar, in welchem Ministerium der Posten angesiedelt sein soll und wer dafür geeignet ist.

Eine Migrationsaußenpolitik und -diplomatie ist nötig

Flucht und Migration sind Querschnittsthemen, die über den Wirkungsbereich der Innenpolitik hinausweisen. Eine wirksame und nachhaltige Flucht- und Migrationspolitik erfordert im Inneren eine ressortübergreifende Kooperation sowie die Einbeziehung von Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft. Im Äußeren bedarf sie einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern sowie eines kontinuierlichen Engagements in internationalen Prozessen und Gremien. Die Einsicht, dass Regierungen die komplexen flucht- und migrationspolitischen Herausforderungen nicht mehr im Alleingang bewältigen können, ist inzwischen international weit verbreitet. Die Bedeutung von außen- und entwicklungspolitischen Aspekten in der Flucht- und Migrationspolitik nimmt zu. Das erfordert gerade in Deutschland, das in hohem Maße auf geregelte Zuwanderung angewiesen ist und seine humanitären Verpflichtungen zum Flüchtlingsschutz erfüllen will, eine aktive und institutionell gut verankerte Migrationsaußenpolitik. Der Sonderbevollmächtigte könnte hier einen wichtigen Beitrag leisten, wenn sich die Koalitionsparteien auf eine sinnvolle institutionelle Anbindung und einen hinreichend großen Arbeitsstab einigen. Die politische und fachliche Unterstützung durch alle Ressorts müsste sichergestellt sein.

Die Relevanz der partnerschaftlichen Zusammenarbeit

An konkreten Aufgaben würde es dem Bevollmächtigten nicht mangeln: Insbesondere nimmt die internationale Konkurrenz um Fachkräfte zu. Die Herkunftsländer fordern zunehmend selbstbewusst faire Arbeits- und Lebensbedingungen für ihre Staatsangehörigen ein. Auch wachsen die weltweiten Fluchtbewegungen weiter an, weil in vielen Staaten die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragilität wächst und durch die Folgen des Klimawandels verstärkt wird. Zudem steigt die Gefahr zwischenstaatlicher Konflikte. Zu den migrationspolitischen Aufgaben gehört außerdem, die internationale Mobilität im Zuge und nach der Corona-Pandemie sicherzustellen. Eine besonders schwierige Aufgabe ist der Umgang mit den Versuchen autoritärer Herrscher, Migrationsbewegungen zu instrumentalisieren, um – wie im Fall Belarus – Zugeständnisse in anderen Bereichen zu erzwingen.

Diese Aufgaben erfordern internationale Vereinbarungen – und die Verhandlungen darüber dürften künftig noch komplexer werden. Wie wichtig sie sind, zeigen die Erfahrungen mit den seit 2008 von der EU verfolgten Mobilitäts- und Migrationspartnerschaften. Diese wurden als zentrale Vorhaben der EU-Migrationspolitik angekündigt, erzielten aber kaum greifbare Resultate, da sie vor allem irreguläre Wanderung reduzieren sollten und geregelte Migration und Mobilität nicht ausreichend förderten. Entwicklungspolitische Aspekte kamen regelmäßig zu kurz: Die Partnerschaften waren zu einseitig auf die Interessen der Zielländer ausgerichtet und boten den Herkunftsländern keine ausreichenden Anreize zur migrationspolitischen Kooperation – eben weil vor allem Angebote für legale Migrationsmöglichkeiten fehlten. Insgesamt blieben die Partnerschaften weit hinter den politischen Erwartungen und ihrem Potential zurück. Ein Sonderbevollmächtigter der Bundesregierung, der unter anderem darauf achtet, dass die von Deutschland geschlossenen Migrationsabkommen partnerschaftlich gestaltet werden und für die Partnerländer hinreichend attraktiv sind, könnte solchen Misserfolgen vorbeugen.

Schweizer Vorbild

Als positives Beispiel kann die Schweiz dienen. Ebenfalls seit 2008 verbinden hier Migrationspartnerschaften legale Migration, Visumerteilung und Kapazitätsaufbau für Asyl- und Migrationssysteme mit der Prävention von irregulärer Migration sowie Vereinbarungen zur Unterstützung von Rückkehr und Reintegration. Diese Partnerschaften sollen auf Gegenseitigkeit beruhen, flexibel sein und Vertrauen schaffen. Um das Zusammenspiel der zahlreichen Akteure zu sichern, wird durch einen Gesamtregierungsansatz die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bundesstellen gestärkt. Dieser umfassende Ansatz zur Migration, der eine entwicklungsorientierte Migrationspolitik, die Gewährung von Schutz und Rückkehrförderung umfasst, ist auch auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatsekretären sichergestellt. In den Anfangsjahren wurde es entscheidend durch die Bestellung eines Sonderbotschafters für Migration geprägt.

In ähnlicher Art und Weise könnte der von der Bundesregierung beschlossene Sonderbevollmächtigte der deutschen Migrationsaußenpolitik wichtige Impulse geben und zu einer partnerschaftlichen und wirksamen Migrationspolitik beitragen: Eine Person, die internationales Verhandlungsgeschick, thematische Expertise und die Bereitschaft mitbringt, für die von der Bundesregierung mitgetragenen Ziele des Globalen Migrationspaktes und einen umfassenden Politikansatz einzustehen.

Unmöglicher Frieden? Optionen für die ukrainisch-russischen Verhandlungen

Mon, 02/05/2022 - 16:05

Seit den Gesprächen im März in der Türkei sind die Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland ins Stocken geraten. Dies liegt am Taktikwechsel Russlands von Anfang April, mit dem es seine Ziele einer »De-Militarisierung« und »Entnazifizierung« der Ukraine auf anderem Wege zu erreichen versucht. Das Kalkül der russischen Militärführung, die gescheiterte Vierfronten-Strategie zu Gunsten eines konzentrierten Vorgehens in der Ostukraine aufzugeben, ist aber bisher nicht aufgegangen. Das sich andeutende militärische Patt bei hohen Kosten für beide Seiten könnte ernsthafte Friedensverhandlungen wahrscheinlicher machen. Welches sind die wichtigsten Fragen der Verhandlungen? Wie weit sind die Gespräche hier jeweils schon gediehen? Welches Szenario ist nach heutigem Stand das wahrscheinlichste?

Externe Souveränität einer zukünftigen Ukraine

Die in der ukrainischen Verfassung festgehaltene Absicht Nato-Mitglied zu werden, war einer der vorgebrachten Hauptgründe für Russlands Invasion. Hier hat der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bereits Beweglichkeit bewiesen. Für eine zukünftige außenpolitische Neutralität verlangt die Ukraine aber starke Sicherheitsgarantien vergleichbar mit der Nato-Beistandsverpflichtung. Diese will ihr bisher keiner der ins Spiel gebrachten Staaten wie etwa die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, die Türkei und Deutschland geben. Eine mögliche Lösung wäre, dass Garantiestaaten der Ukraine für einen zukünftigen Angriff Russlands Unterstützung wie im aktuellen Fall zusichern, also mit harten wirtschaftlichen Sanktionen, Energieembargos und Waffenlieferungen. Nur bei glaubwürdigen Garantien ist zu erwarten, dass sich Selenskyj auf die von Russland geforderten Truppenreduzierungen einlässt. Eine weitere Möglichkeit ist eine Neutralität der Ukraine unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Verletzung der territorialen Integrität durch Russland würde dem Land dann die umgehende Aufgabe aller mit dem neutralen Status eingegangen Verpflichtungen gestatten. Erschwert wird dieser Weg durch die Ankündigung Selenskyjs, über die Neutralisierung des Landes ein Referendum abzuhalten. Derzeit ist der Zuspruch der ukrainischen Bevölkerung für einen Nato-Beitritt rückläufig. Allerdings wäre mit einer knappen Entscheidung zu rechnen.

Interne Souveränität einer zukünftigen Ukraine

Die russische Führung wertet das in der Ukraine nach 2014 begonnene, erfolgreiche Reformprojekt als Bedrohung des eigenen autoritären Modells. Die Festschreibung eines Sonderstatus für die sogenannten Donezker und Luhansker Volksrepubliken in den Minsker Vereinbarungen von 2015 sollte das innerukrainische Reformprojekt unterminieren. Auch jetzt ist es unwahrscheinlich, dass sich der russische Präsident Wladimir Putin mit einer »freien Restukraine« arrangiert, die sich aus seiner Sicht immer weiter zu einem »Anti-Russland« entwickeln kann. Daher will der Kreml Einfluss auf die ukrainische Verfassung nehmen und dort Regelungen zu Sprachen und Minderheiten verankern – oder sogar eine Föderalisierung. Eine weitere Möglichkeit für Russland, Einfluss auf die ukrainische Innenpolitik zu nehmen, wäre, in den jetzt eroberten Gebieten neue De-facto-Staaten zu gründen und diese dann analog zu 2015 mit einer Art »Minsk-3-Abkommen« dafür zu nutzen. Allerdings sind im eroberten ukrainischen Süden heute kaum kollaborationswillige Eliten zu finden und die dortige Bevölkerung aktiv pro-ukrainisch eingestellt.

Ungelöste Territorialfrage

Ein letztes großes Streitobjekt in den Verhandlungen ist die Territorialfrage. Russland hat zuletzt angedeutet, dass die Eroberung der gesamten Donezker und Luhansker Gebiete sowie die Besetzung des südlichen Landkorridors neues strategisches Ziel ist. Dies entspricht der Annahme, dass Putin bei Beendigung des Krieges symbolische und geopolitische Erfolge benötigt, die er innenpolitisch verkaufen kann. Ansonsten droht ihm die Destabilisierung seines Regimes. In dem genannten Szenario wäre dies die Einnahme Odessas, verbunden mit einer Abtrennung der Ukraine vom Seezugang. Die Ukraine wiederum beharrt auf die Rückgabe aller seit dem 24. Februar besetzten Territorien. Sie würde einer Abtrennung von Gebieten wohl nur zustimmen, wenn ihr der militärische Zusammenbruch droht. Lediglich bei der Krim und für den 2014/15 besetzten Donbass haben ukrainische Verhandler Ende März in Istanbul Flexibilität angedeutet. Die Option eines Gebietstausches – etwa russischer Eroberungen im Chersoner Gebiet gegen unbesetzte Teile des Donbass – erscheint damit nicht realistisch.

Aktuell scheinen beide Parteien die mit einer Weiterführung des Krieges verbundenen möglichen Gewinne noch höher zu gewichten als die zu erwartenden Kosten. Dies könnte sich aber im Fall des sich abzeichnenden militärischen Patts schnell ändern. Trotzdem wiegen die bei allen Verhandlungspunkten existierenden Gegensätze schwer. Ein wahrscheinlicher Ausgang ist daher Stand heute ein Abkommen, das einen vorübergehenden Waffenstillstand mit »Einfrierung« der militärischen Lage zur Folge hat. Analog zu »Minsk 2« könnten andere Punkte aufgenommen werden, hätten aber kaum Chancen auf langfristige Umsetzung. Vielmehr würden beide Parteien in einer jahrelang andauernden Atempause die Gelegenheit sehen, sich besser auf die nächste Eskalation vorzubereiten als der Gegner.

Deutschland sollte ernsthafte Bemühungen der Kriegsparteien zu einer Verständigung zu kommen unterstützen, wobei das deutsche Interesse an einer souveränen und freien Ukraine sowie an der regelgeleiteten internationalen Ordnung Grundbedingungen darstellen. Für eine beginnende Rücknahme der Sanktionen sollte der Abzug Russlands auf die Grenzen von vor dem 24. Februar Grundlage sein. Alles andere würde den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg legitimieren. Danach steht die Frage der zukünftigen ukrainischen Sicherheit im Vordergrund. Deutschland sollte sich als Garantiestaat anbieten und für den Fall einer Verletzung der ukrainischen Neutralität auch ein umfängliches Energieembargo ins Spiel bringen. Bei der Ausgestaltung eines Abkommens sollte Berlin auch darauf drängen, Fehler von »Minsk 2« zu vermeiden, darunter die unklare Abfolge der einzelnen Umsetzungsschritte und die internationale Sanktionierung von De-facto-Staaten in der Ukraine, die eine Wiederherstellung der Souveränität des Landes und dessen langfristige Stabilisierung verhinderten.

Ukraine: „Stillstandszenario“

Mon, 02/05/2022 - 14:01
Ukraine-Krieg: Die militärische Lage im Osten und Süden

Zur Zukunft der Mali-Missionen

Sun, 01/05/2022 - 12:11
Eine Verlängerung der Ertüchtigungsmission EUTM empfiehlt sich in der bisherigen Form nicht, die UN-Mission MINUSMA könnte dagegen wichtiger werden.

Krieg und Frieden – Krieg und Verantwortung

Sat, 30/04/2022 - 14:25
Deutschland hat sich entschieden, schwere Waffen an die Ukraine zu liefern, denn Russland greift das Land mit unverminderter Härte an. Zivilisten sterben, Städte werden zerstört und Berichte über mögliche Kriegsverbrechen russischer Truppen häufen sich. Doch auch ukrainische Gegenschläge können Zivilisten in Gefahr bringen. Welche Gewalt ist im Krieg legitim?

Failing to Deter Russia’s War against Ukraine: The Role of Misperceptions

Fri, 29/04/2022 - 02:00

Despite what looked like tremendous efforts by the West to deter Russia’s aggression against Ukraine, the Kremlin started a full-scale military invasion across the Ukrainian border from the north, east, and south. Clarifying why these deterrence efforts did not work as expected could provide useful insights for building more effective strat­egies to stop Russia’s aggression. It would also allow for adjusting future policies of deterrence against Russia. The EU and NATO should consider their misperceptions about Russia that undermined their ability to politically and militarily discourage Rus­sia’s aggression. They also should consider what actions have fuelled Russia’s mis­perceptions about the West and emboldened the Kremlin to launch its military invasion of Ukraine.

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