Der Rat hat am 16. Dezember 2015 eine allgemeine Ausrichtung zur vorgeschlagenen Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (sog. neue NEC-Richtlinie) festgelegt. Die auf der Tagung des Rates "Umwelt" erreichte Einigung wird als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dienen.
Mit der Richtlinie sollen die jährlichen Höchstmengen pro Land für bestimmte Luftschadstoffe geändert und neue Reduktionsverpflichtungen für die Zeiträume 2020 bis 2029 und ab 2030 eingeführt werden.
Ziel ist es, die aufgrund der Luftverschmutzung bestehenden Gesundheitsrisiken und Umweltfolgen zu verringern und das EU-Recht mit den internationalen Verpflichtungen, die sich aus dem geänderten Göteborg-Protokoll von 2012 ergeben, in Einklang zu bringen.
In der derzeitigen NEC-Richtlinie sind nationale Emissionsobergrenzen für vier Schadstoffe (Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen und Ammoniak) festgelegt. Der Standpunkt des Rates für die neue Richtlinie enthält außerdem Höchstwerte für den neuen Schadstoff Feinstaub, nicht aber für Methan, wie es die Kommission vorgeschlagen hatte. Dieser Schadstoff wurde vom Geltungsbereich ausgenommen, da Überschneidungen mit künftigen klima- und energiepolitischen Maßnahmen im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen befürchtet wurden.
Nationale ReduktionsverpflichtungenDie nationalen Reduktionsverpflichtungen je Schadstoff für den Zeitraum 2020 bis 2029 im Standpunkt des Rates und im geänderten Göteborg-Protokoll sind identisch. Für den Zeitraum ab 2030 soll es dagegen neue Reduktionsverpflichtungen geben. Diese basieren auf einer fachlichen Bewertung des Reduktionspotenzials jedes Landes, auf den nationalen Schätzungen der Emissionen für das Jahr 2030 und auf dem Ziel, die gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung zu verringern.
Was die von der Kommission vorgeschlagenen Emissionszwischenziele für 2025 betrifft, so sollen sich die Mitgliedstaaten an einer nichtlinearen Reduktionskurve ausrichten können, wenn dies effizienter ist.
FlexibilitätsregelungenDer Rat schlägt vor, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität zuzugestehen. So ist beispielsweise vorgesehen, dass ein Mittelwert der jährlichen Emissionen aus den Emissionen des betreffenden sowie des vorherigen und des darauffolgenden Jahres gebildet werden darf. Diese Regelung kann angewendet werden, wenn ein Mitgliedstaat wegen besonders niedriger oder hoher Temperaturen oder wegen unvorhergesehener Konjunkturschwankungen in einem bestimmten Jahr nicht in der Lage ist, seine Verpflichtung zu erfüllen.
In einigen Fällen soll es zudem möglich sein, für einen begrenzten Zeitraum die Überschreitung der Höchstmenge bei einem Schadstoff mit einer entsprechenden Verringerung eines anderen Schadstoffs auszugleichen.
Außerdem könnte im Falle einer außergewöhnlichen Unterbrechung beziehungsweise eines außergewöhnlichen Verlustes von Kapazitäten in der Strom- oder Wärmeversorgung davon ausgegangen werden, dass ein Mitgliedstaat seine Verpflichtungen einhält.
Chronologie und nächste SchritteDie Kommission hat ihren Vorschlag als Teil des Maßnahmenpakets zur Luftqualität im Dezember 2013 vorgelegt. Der Rat hat im Juni 2014 und im Juni 2015 zwei Orientierungsaussprachen geführt. Das Europäische Parlament hat im Oktober 2015 über seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Richtlinie abgestimmt. Die allgemeine Ausrichtung des Rates dient als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, bei denen so rasch wie möglich eine Einigung erzielt werden soll.
Die luxemburgische Umweltministerin und Präsidentin des Rates Dieschbourg erklärte hierzu Folgendes: "Luftverschmutzung beeinträchtigt die Gesundheit aller Bürger. Es muss dringend gehandelt werden, um die Luftqualität in Europa zu verbessern. Nach schwierigen Beratungen haben wir uns heute auf einen ausgewogenen Kompromiss verständigt, der von vielen Mitgliedstaaten unterstützt wird und doch ehrgeizig ist. Wir sollten ein Ergebnis anstreben, das den ehrgeizigen Zielen der Richtlinie und dem Geist des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht wird."
Die führenden Politiker der EU haben sich auf ihrer Dezembertagung mit Migrationsfragen, der Terrorismusbekämpfung, dem Bericht der Präsidenten über die Wirtschafts- und Währungsunion, der Vollendung des Binnenmarkts und den Plänen des Vereinigten Königreichs für ein Referendum befasst. Außerdem nahmen sie Schlussfolgerungen zu Syrien an.
Das Gericht der EU gibt Schweden nun recht: Die Kommission hat gegen EU-Recht verstoßen, als sie die Veröffentlichung einer Definition von hormonwirksamen Substanzen, den "endokrinen Disruptoren", hinauszögerte. EurActiv Brüssel berichtet.
Erstmals diskuteirt ein EU-Gipfel die Pläne Großbritanniens über einen möglichen EU-Austritt und die damit verbundenen Reform-Forderungen von Premierminister David Cameron.
1. Der Europäische Rat hat in den vergangenen Monaten eine Strategie erarbeitet, die darauf abzielt, die beispiellosen Migrationsströme, mit denen Europa konfrontiert ist, einzudämmen. Die Umsetzung dieser Strategie ist jedoch bislang unzureichend und muss beschleunigt werden. Zur Wahrung der Integrität des Schengen-Systems ist es unerlässlich, die Kontrolle über die Außengrenzen wiederzuerlangen. Mängel - insbesondere bei den Hotspots (Registrierungszentren) , der Umsiedlung und der Rückkehr/Rückführung - müssen rasch beseitigt werden. Die Institutionen der EU und die Mitgliedstaaten müssen dringend
a) die Unzulänglichkeiten an den Außengrenzen des Schengen-Raums beseitigen, insbesondere durch die Gewährleistung systematischer Sicherheitsüberprüfungen, bei denen die einschlägigen Datenbanken abgefragt werden, und Dokumentenbetrug vorbeugen;
b) Funktionsmängel der Hotspots beseitigen, auch indem sie die für die Erfüllung ihres Zwecks erforderlichen Aufnahmekapazitäten schaffen; sich rasch über einen genauen Zeitrahmen einigen, in dem weitere Hotspots einsatzbereit werden; sicherstellen, dass FRONTEX und das EASO über die notwendige Fachkompetenz und Ausrüstung verfügen;
c) die systematische und vollständige Identitätsfeststellung, Registrierung und Abnahme von Fingerabdrücken sicherstellen, und Maßnahmen treffen, um dagegen vorzugehen, dass Migranten sich der Registrierung entziehen, und um irreguläre Sekundärströme einzudämmen;
d) Umsiedlungsentscheidungen umsetzen und prüfen, ob andere Mitgliedstaaten, die hohem Druck ausgesetzt sind, auf ihren Antrag hin zu Begünstigten bestehender Entscheidungen werden können;
e) konkrete Maßnahmen treffen, um die tatsächliche Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme von nicht aufenthaltsberechtigten Personen sicherzustellen, und die Mitgliedstaaten bei Rückführungsaktionen unterstützen;
f) die Maßnahmen zur Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel verstärken;
g) bei Folgendem für die Umsetzung beziehungsweise für operative Folgemaßnahmen sorgen:
• hochrangige Konferenz über die östliche Mittelmeerroute/Westbalkanroute; in diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Drittstaaten entlang der Westbalkanroute geholfen wird, eine Registrierung nach EU-Standards durchzuführen;
• Gipfeltreffen von Valletta, insbesondere hinsichtlich der Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme, und
• Erklärung EU-Türkei vom 29. November 2015 und Aktionsplan EU-Türkei; in diesem Zusammenhang wird der AStV ersucht, seine Beratungen über die Art und Weise der Mobilisierung der 3 Mrd. EUR für die Flüchtlingsfazilität für die Türkei rasch zum Abschluss zu bringen;
h) die vereinbarte Neuansiedlungsregelung weiter umsetzen;
i) die Ströme entlang den Migrationsrouten weiterhin aufmerksam verfolgen, um auf Entwicklungen rasch reagieren zu können.
2. Der Rat sollte seine Arbeiten zu dem Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen fortsetzen und rasch über seinen Standpunkt zu der Liste sicherer Herkunftsstaaten beschließen. Der Rat wird ersucht, die Lage betreffend Afghanistan rasch zu prüfen. Der Rat sollte die Vorschläge der Kommission vom 15. Dezember betreffend ein europäisches Grenz- und Küstenschutzsystem, den Schengener Grenzkodex, eine freiwillige Regelung für die Aufnahme aus humanitären Gründen und Reisedokumente für die Rückkehr/Rückführung zügig prüfen. Der Rat sollte seinen Standpunkt zum europäischen Grenz- und Küstenschutzsystem unter niederländischem Vorsitz festlegen. Die Kommission wird rasch die Überprüfung des Dublin-Systems vorlegen; bis dahin müssen die geltenden Vorschriften angewandt werden. Sie wird ferner demnächst einen überarbeiteten Vorschlag betreffend intelligente Grenzen vorlegen.
3. Der Vorsitz, die Kommission und die Hohe Vertreterin werden vor der Februartagung des Europäischen Rates über die Fortschritte berichten.
In der Flüchtlingskrise drängt Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann auf eine gerechte Verteilung von Zuwandern: Sollten sich die östlichen Mitgliedsstaaten weiterhin dagegen sperren, sollen sie schon im kommenden Jahr weniger EU-Gelder bekommen.