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Europäische Union

Marktstabilitätsreserve: Einigung mit dem Europäischen Parlament gebilligt

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 22/07/2015 - 16:30

Die informelle Einigung über den Beschluss zur Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve (MSR), die Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments erzielt hatten, wurde von den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten auf ihrer Tagung vom 13. Mai 2015 gebilligt.


Der heute vorgelegte konsolidierte Text wird nun von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet und dann vom Rat auf einer seiner nächsten Tagungen förmlich angenommen.

Der Beschluss sieht Maßnahmen zur Behebung des strukturellen Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU EHS) vor, das durch einen seit 2009 angewachsenen Überschuss an Emissionszertifikaten verursacht wird, und ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des Klimawandels; ferner ebnet er den Weg für eine umfassendere Überprüfung des EU EHS.

"Ich freue mich, dass die Einigung erzielt wurde und dass der AStV sie heute gebilligt hat", sagte der lettische Umweltminister Kaspars Gerhards: "Für den lettischen Vorsitz war es eine Priorität, eine Marktstabilitätsreserve einzurichten, damit der CO2-Markt in der EU besser funktioniert. Dies ist zweifellos ein Erfolg."

Zweck der MSR

2013 lag der Überschuss an Emissionszertifikaten bei ca. 2,1 Milliarden Zertifikaten, was zum Teil auf die Wirtschaftskrise zurückzuführen ist und den CO2-Preis erheblich gemindert hat. Zudem wird damit gerechnet, dass dieser strukturelle Überschuss bis 2020 und darüber hinaus im System bestehen bleibt.

Mit dem Beschluss wird daher vorgeschlagen, immer dann, wenn die Gesamtzahl der EU EHS-Zertifikate eine bestimmte Schwelle überschreitet, einen Anteil der Zertifikate automatisch vom Markt zu nehmen und in eine Reserve einzustellen. Im gegenteiligen Fall würden die Zertifikate dem Markt wieder zugeführt.

Wichtigste Elemente des endgültigen Kompromisspakets  
  • 2018 wird eine Marktstabilitätsreserve eingerichtet, die ab 1. Januar 2019 einsatzbereit sein wird
  • "einbehaltene" Zertifikate (die 900 Millionen Zertifikate, deren für die Jahre 2014-2016 vorgesehene Versteigerung bis 2019-2020 zurückgestellt wurde, werden in die Marktreserve eingestellt
  • nicht zugeteilte Zertifikate werden 2020 direkt in die MSR überführt; über ihre zukünftige Nutzung wird im Rahmen einer umfassenderen Überprüfung des EU EHS entschieden
  • der „10 %-Solidaritätsanteil“ an den Zertifikaten wird vorübergehend, d.h. bis Ende 2025, vom Geltungsbereich der MSR ausgenommen
  • bei der Überprüfung des EU ETS wird die Möglichkeit ins Auge gefasst, eine begrenzte Anzahl von Zertifikaten bereits vor 2021 einzusetzen, um vorhandene Ressourcen zur Förderung von CCS, erneuerbaren Energien und innovativen Industrieprojekten zur Senkung von CO2-Emissionen zu nutzen
  • Überprüfung des EU EHS bzw. der MSR, um Aspekte der Verlagerung von CO2-Emissionen und der Wettbewerbsfähigkeit sowie beschäftigungs- und BIP-relevante Fragen zu berücksichtigen.
Was ist das EU EHS?

Ziel des EU EHS ist es, Treibhausgasemissionen auf wirtschaftlich effiziente Weise zu verringern.

Das EU EHS beruht auf dem Konzept von "Obergrenzen und Handel": Alljährlich legt die EU für die Gesamtemissionen, die von den unter das System fallenden Kraftwerken, energieintensiven Industrien und gewerblichen Luftfahrtunternehmen verursacht werden, eine Obergrenze fest.

Innerhalb dieser Grenze können Unternehmen je nach Bedarf Emissionszertifikate an‑ und verkaufen. Jedes Zertifikat berechtigt den Eigentümer zum Ausstoß von einer Tonne CO2, dem wichtigsten Treibhausgas, bzw. der entsprechenden Menge eines anderen Treibhausgases.

Von 2013 bis 2020 wird die Obergrenze jährlich um 1,74 % und ab 2021 um 2,2 % gesenkt, wodurch das neue Ziel der EU für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis 2030 zum Ausdruck gebracht wird.

Alles in allem deckt das EU EHS rund 45 % der gesamten Treibhausgasemissionen der 28 EU-Staaten ab.

Hintergrund

Die Kommission hat dem Rat ihren Vorschlag für eine Marktstabilitätsreserve im Januar 2014 zusammen mit der Mitteilung "Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030" vorgelegt.


In seinen Schlussfolgerungen vom Oktober 2014 hat sich der Europäische Rat auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 verständigt und das verbindliche Ziel der EU gebilligt, die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren

In Bezug auf das EU EHS hat der Europäische Rat festgestellt, dass ein gut funktionierendes, reformiertes Emissionshandelssystem mit einem Marktstabilisierungsinstrument das wichtigste europäische Instrument zur Erreichung dieses Ziels darstellen wird, und er hat eine Reihe weiterer Leitlinien vorgegeben, so z.B. zur unentgeltlichen Zuteilung von Emissionsrechten und zur Beibehaltung bestehender Maßnahmen nach 2020, um der Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen vorzubeugen.

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Schlussfolgerungen des Rates zu Pakistan

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 22/07/2015 - 16:10

1. Der Rat billigt den Bericht (2015) über die Umsetzung des fünfjährigen Maßnahmenplans EU-Pakistan. Unter Verweis auf die Schlussfolgerungen von 2012 und 2013 bekräftigt die EU ihre Zusage, sich sowohl für die Stärkung der Demokratie als auch für die Intensivierung der Beziehungen zu Pakistan einzusetzen. Der Rat begrüßt die Ausweitung und Vertiefung des Dialogs mit Pakistan in den letzten Jahren über ein breites Spektrum von Fragen einschließlich Terrorismusbekämpfung, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie Migrationssteuerung. Die EU sieht der Fortsetzung ihres Dialogs mit Pakistan über dieses breite Themenspektrum erwartungsvoll entgegen und erinnert an die Bedeutung, die sie der uneingeschränkten und wirksamen Umsetzung des zwischen der EU und Pakistan geschlossenen Rückübernahmeabkommens beimisst. Der Rat stellt fest, dass Pakistan beträchtlich vom präferenziellen Zugang zum Markt der EU im Rahmen der APS+-Regelung profitiert hat; so sind die Ausfuhren in die EU 2014 um mehr als 1 Mrd. EUR gestiegen.  

2. Pakistan kommt eine bedeutende Rolle beim Ausbau der Beziehungen in der Region – in Politik, Wirtschaft und Handel – zu, wodurch ein Beitrag zu Wachstum, Stabilität und Frieden in Zentral- und Südasien geleistet werden kann. Die EU begrüßt, dass Pakistan noch in diesem Jahr in Islamabad das nächste "Heart of Asia"-Ministertreffen ausrichten wird und dass positive Schritte im Hinblick auf konstruktive Beziehungen zur Regierung Afghanistans unternommen wurden. Der Rat ermutigt Pakistan, diese Initiativen fortzusetzen und sich für die Einleitung von Friedensgesprächen unter der Führung und Verantwortung Afghanistans einzusetzen. Darüber hinaus appelliert die EU an Pakistan, aktiv zu den internationalen Bemühungen in den Bereichen nukleare Sicherheit, Nichtverbreitung und Abrüstung beizutragen.


3. Der Rat begrüßt den ersten Besuch des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte in Pakistan im Oktober 2014 und appelliert an Pakistan, weitere Maßnahmen zu ergreifen – und diesen Priorität einzuräumen –, die darauf abzielen, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, die Rechte von Frauen und Kindern sowie die Freiheit der Meinungsäußerung – auch von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern – zu achten, zu schützen und zu fördern. Die EU ist besorgt über die jüngsten Maßnahmen, die Pakistan in Bezug auf zivilgesellschaftliche Gruppen ergriffen hat, sowie über die Einführung von Verfahren, die die Freiheit nationaler und internationaler NRO einschränken, sich zu betätigen. Die EU unterstreicht ferner, wie wichtig die Achtung der fundamentalen humanitären Grundsätze ist. 

4. Die EU begrüßt die Fortschritte Pakistans bei seinem IWF-Programm. Der Rat appelliert an Pakistan, darauf aufbauend weitere Wirtschaftsreformen durchzuführen.

5. Die EU erkennt die Opfer an, die Pakistan bei der Bekämpfung des Terrorismus gebracht hat. Der Rat appelliert an Pakistan, auf den Maßnahmen aufzubauen, die es ergriffen hat, um Terrorismus zu verhindern und zu bekämpfen und gewaltbereitem Extremismus Einhalt zu gebieten, insbesondere durch Maßnahmen zur Verhütung von Hassreden, zur Eindämmung der Finanzierung terroristischer Organisationen, zur Durchsetzung des Verbots verbotener Organisationen, die Einleitung wirksamer Schritte gegen religiös motivierte Verfolgung sowie die Registrierung und Regulierung von Koranschulen.

6. Die EU ist tief besorgt über den Beschluss Pakistans, das seit 2008 bestehende Moratorium für Hinrichtungen aufzuheben und diese mit alarmierender Geschwindigkeit wieder aufzunehmen. Die EU lehnt die Todesstrafe in allen Fällen entschieden ab und hat immer wieder zu ihrer generellen Abschaffung aufgerufen. Die EU fordert Pakistan nachdrücklich auf, das Moratorium unverzüglich wieder in Kraft zu setzen, als erste Schritte auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe die Urteile gegen zum Tode verurteile Personen aufzuheben, und seinen internationalen Verpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen. Pakistan ist eine Vertragspartei des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und des Übereinkommens gegen Folter, in denen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und das Verbot von Todesurteilen für Straftaten, die von Personen unter 18 Jahren begangen werden, festgehalten sind und die eine umgehende und unparteiische Untersuchung verlangen, wenn ein hinreichender Grund für die Annahme vorliegt, dass es zu einer Folterhandlung kam. Die wirksame Umsetzung der genannten Übereinkommen ist eine Anforderung im Rahmen der APS+-Regelung.

7. Am 8. Mai 2015 ist ein Hubschrauber der pakistanischen Armee mit mehreren Diplomaten, unter denen sich auch EU-Diplomaten befanden, in Gilgit-Baltistan (Pakistan) während eines dreitägigen Besuchs der nördlichen Regionen Pakistans abgestürzt. Der Rat dankt Pakistan für seine Unterstützung nach dem Absturz und begrüßt eine baldige Vorlage des Untersuchungsberichts, damit angemessene Folgemaßnahmen gewährleistet sind.

8. Die EU setzt sich weiterhin voll und ganz für die Fortsetzung ihres Dialogs und ihrer Zusammenarbeit mit Pakistan im Rahmen des fünfjährigen Maßnahmenplans ein. Abhängig von den Fortschritten bei den wichtigsten Elementen des Maßnahmenplans, zu denen auch die Menschenrechte gehören, könnte dies zu einem dritten Ad-hoc-Gipfel zwischen der EU und Pakistan führen. 

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Schlussfolgerungen des Rates zu Mali

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 22/07/2015 - 16:10

1. Die Unterzeichnung des Friedensabkommens für Mali vom 15. Mai und 20. Juni durch alle Parteien ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu Frieden und Stabilität in Mali und der gesamten Sahelregion. Das Abkommen ist ein entscheidender Schritt bei der Wiederherstellung von Frieden, Stabilität und Sicherheit, indem es dazu beiträgt, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern und das gegenseitige Vertrauen, das die nationale Aussöhnung voranbringen wird. wiederherzustellen. Der erste Schritt muss jedoch eine unbedingte und dauerhafte Einhaltung des gegenwärtigen Waffenstillstandsabkommens sein. 

2. Die EU begrüßt das Abkommen in vollem Umfang und spricht Algerien, den Vereinten Nationen, weiteren Mitgliedern des Vermittlungsteams, der Regierung Malis und der Koalition bewaffneter Gruppen für ihre unermüdlichen Bemühungen um einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen ihre Anerkennung aus. Der Rat begrüßt insbesondere den Einsatz des Sonderbeauftragten der EU für die Sahelzone während des gesamten Verlaufs der Verhandlungen. Vorrangig ist nun die zügige und umfassende Umsetzung des Abkommens. Ein transparenter Prozess ist entscheidend, und alle Parteien müssen ihre Zusagen einhalten, wenn die Bevölkerung Malis eine greifbare Friedensdividende erfahren soll. Dazu gehören Fortschritte bei der Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit und der Reform des Justiz- und Sicherheitssektors sowie die strafrechtliche Verfolgung der für Übergriffe oder Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen. Die EU betont, wie wichtig eine dauerhafte und inklusive Friedenskonsolidierung ist, und unterstreicht daher, dass Frauen ebenso wie Männer umfassend in die Umsetzung des Abkommens einbezogen werden müssen. Die EU hebt ferner die besondere Bedeutung hervor, die der Förderung von Chancen für junge Menschen als Teil des gesamten Friedenskonsolidierungsprozesses zukommt. Die Verantwortung dafür, dass diese Zusagen auch eingehalten werden, liegt in erster Linie bei allen malischen Parteien selbst. Die EU bekräftigt ihre Zusage, den Prozess gemeinsam mit den anderen an der Mediation Beteiligten und der internationalen Gemeinschaft durch alle geeigneten und ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Instrumente und dadurch, dass sie eine aktive Rolle beim Follow-up-Mechanismus übernimmt, zu unterstützen.


3. Trotz der Unterzeichnung des Abkommens durch alle Parteien ist die Lage vor Ort nach wie vor prekär, wie die jüngsten Anschläge auf die Mehrdimensionale integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) gezeigt haben. Die EU verurteilt alle terroristischen Anschläge und unterstreicht, wie wichtig es ist, die Täter vor Gericht zu stellen; sie betont, dass alle Parteien den Schutz der Zivilbevölkerung, einschließlich des Personals der VN und der humanitären Helfer, sicherstellen müssen. Sie bekräftigt, dass sie die MINUSMA, die im Rahmen ihres erneuerten Mandats zur Unterstützung und Überwachung der Umsetzung des Friedensabkommens eine führende Rolle spielt, uneingeschränkt unterstützt. Ferner betont sie, wie wichtig die fortwährende enge Koordinierung zwischen der EU und den VN ist.

4. Unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. März 2015 bekräftigt die EU ihren umfassenden Ansatz, der darauf abzielt, Frieden, Sicherheit und Entwicklung im Land zu fördern. Sie hebt hervor, dass ihre GASP-Missionen EUTM Mali und EUCAP Sahel Mali weiterhin eine bedeutende Rolle bei der Reform des Sicherheitssektors spielen. Mit ihrer wichtigen Arbeit leisten sie weiterhin einen bedeutenden Beitrag dazu, inklusive, effiziente und rechenschaftspflichtige nationale Streitkräfte und Sicherheitskräfte aufzubauen. Die EU unterstreicht ihren proaktiven Beitrag zum Wiederaufbau des Landes durch gemeinsame Planung, die auch die Instrumente der EU-Mitgliedstaaten und das nationale Richtprogramm für Mali im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds und des Stabilitäts- und Friedensinstruments umfasst. 

5. Die EU hebt die Bedeutung hervor, die der regionalen Dimension bei der Gewährleistung von Sicherheit und Wohlstand in Mali zukommt. Was in einem Land geschieht, beeinflusst die gesamte Region und die Nachbarländer. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat, dass die Hohe Vertreterin am 17. Juni 2015 einen politischen Dialog mit den Außenministern der G5 der Sahelzone und deren Ständigem Sekretär ins Leben gerufen hat. Der Rat ersucht die Hohe Vertreterin, den EU-Sonderbeauftragten und die Kommission, in enger Zusammenarbeit mit allen Ländern der Sahelzone und ihren internationalen Partnern einen Ansatz anzustreben, der größtmögliche Kohärenz zwischen diesem Dialog und der Umsetzung der einschlägigen Elemente des regionalen Aktionsplans für die Sahelzone gewährleistet, dessen vier prioritäre Bereiche lauten: Verhinderung und Bekämpfung der Radikalisierung; Schaffung geeigneter Bedingungen für die Jugend; Migration und Mobilität; Grenzmanagement und Bekämpfung des illegalen Handels und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität.

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Artikel - 5 Tipps für Reisen ins Ausland

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 20/07/2015 - 09:00
Allgemeines : Wir alle lieben Reisen. Aber was, wenn etwas schief geht? Was tun bei Notfällen, annullierten Flügen oder dem Verlust des Reisepasses? Glücklicherweise gibt es EU-Richtlinien, die Reisenden das Leben einfacher machen. Hier finden Sie die wichtigsten auf einen Blick.

Quelle : © Europäische Union, 2015 - EP
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Artikel - Ukraine: Chronologie eines Konflikts

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Fri, 17/07/2015 - 11:55
Plenartagung : Am 16. September 2014 haben die Ukraine und EU ein das Assoziierungsabkommen ratifiziert. In unserer Zeitleiste haben wir die Ereignisse vom Euromaidan, über die Annektierung der Krim, die historische Abstimmung in den beiden Parlamenten bis zu den Friedensverhandlungen in Minsk.

Quelle : © Europäische Union, 2015 - EP
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Press release - Luxembourg Presidency priorities discussed by EP committees - Committee on International Trade - Committee on Development - Committee on Foreign Affairs - Committee on Budgets - Committee on Budgetary Control - Committee on Economic and...

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Fri, 17/07/2015 - 11:20
The priorities of Luxembourg EU Council Presidency will be outlined to the various parliamentary committees by Luxembourg ministers in a series of meetings to be held during this week.
Committee on International Trade
Committee on Development
Committee on Foreign Affairs
Committee on Budgets
Committee on Budgetary Control
Committee on Economic and Monetary Affairs
Committee on Legal Affairs
Committee on Culture and Education
Committee on Constitutional Affairs
Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs
Committee on Petitions
Committee on Women's Rights and Gender Equality
Subcommittee on Human Rights
Special Committee on Tax Rulings and Other Measures Similar in Nature or Effect
Subcommittee on Security and Defence
Committee on the Environment, Public Health and Food Safety
Committee on Employment and Social Affairs
Committee on the Internal Market and Consumer Protection
Committee on Industry, Research and Energy
Committee on Regional Development
Committee on Transport and Tourism
Committee on Fisheries
Committee on Agriculture and Rural Development

Source : © European Union, 2015 - EP
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Press release - GMO imports: MEPs object to draft law allowing national bans, call for plan B - Committee on the Environment, Public Health and Food Safety

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Thu, 16/07/2015 - 17:31
A draft EU law that would enable any member state to restrict or prohibit the use of EU-approved GMO food or feed on its territory was strongly opposed by MEPs from all political groups in a debate on Wednesday. Members were concerned that the draft did not include an impact assessment, that member state measures might not be compatible with single market or WTO rules and that the proposal might prove unworkable.
Committee on the Environment, Public Health and Food Safety

Source : © European Union, 2015 - EP
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88/2015 : 16. Juli 2015 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-170/13

Huawei Technologies
Wettbewerb
Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines standardessenziellen Patents gegen einen angeblichen Patentverletzer kann unter bestimmten Umständen einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung darstellen

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87/2015 : 16. Juli 2015 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-184/14

A
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Das mit der Entscheidung über die elterliche Verantwortung befasste Gericht ist auch für die Entscheidung über die Unterhaltspflicht eines Elternteils für seine minderjährigen Kinder zuständig

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86/2015 : 16. Juli 2015 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-653/13

Kommission / Italien
Umwelt und Verbraucher
Wegen unzulänglicher Anwendung der Abfallrichtlinie in der Region Campania wird Italien zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 20 Mio. Euro und einem Zwangsgeld von 120 000 Euro für jeden Tag des Verzugs verurteilt

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84/2015 : 16. Juli 2015 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-83/14

CHEZ Razpredelenie Bulgaria
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil, in dem vor allem Roma wohnen, ist geeignet, eine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft darzustellen, wenn die gleichen Zähler in anderen Stadtteilen in normaler Höhe angebracht sind

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85/2015 : 16. Juli 2015 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-218/14

Singh u.a.
Unionsbürgerschaft
Ein Drittstaatsangehöriger, der Ehegatte eines Unionsbürgers ist, der in einem anderen Mitgliedstaat als er wohnt, kann kein Aufenthaltsrecht mehr in seinem Wohnmitgliedstaat beanspruchen, wenn der Unionsbürger diesen Staat vor Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens verlässt

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91/2015 : 16. Juli 2015 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-237/15

Lanigan
Justiz und Inneres
Der Ablauf der Fristen, innerhalb deren über die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls zu entscheiden ist, entbindet das zuständige Gericht nicht von einer Entscheidung hierüber und schließt es für sich genommen nicht aus, die gesuchte Person in Haft zu behalten

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90/2015 : 16. Juli 2015 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-255/14

Chmielewski
Freier Kapitalverkehr
Das ungarische Gesetz, das eine Geldbuße in Höhe von 60 % der beim Überschreiten einer EU-Außengrenze nicht angemeldeten Barmittel vorsieht, verstößt gegen das Unionsrecht

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89/2015 : 16. Juli 2015 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-222/14

Maïstrellis
SOPO
Die griechischen Rechtsvorschriften, nach denen Beamten, deren Ehefrauen nicht arbeiten, ein Elternurlaub versagt wird, verstoßen gegen Unionsrecht

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Press release - Economic and Monetary Affairs MEPs debate Euro Summit deal with Greece - Committee on Economic and Monetary Affairs

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Thu, 16/07/2015 - 13:26
The rescue package for Greece agreed at the 12-13 July Eurozone Summit on Greece was debated in the Economic and Monetary Affairs Committee on Thursday. Members gave their views on the deal struck by Greece and its creditors, the functioning of the Eurozone, the role played by the European Parliament and on Parliament’s future involvement in monitoring the implementation of the agreement.
Committee on Economic and Monetary Affairs

Source : © European Union, 2015 - EP
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Press release - MEPs want a binding and permanent scheme to distribute asylum seekers in the EU - Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Thu, 16/07/2015 - 11:02
A binding emergency mechanism to relocate an initial total of 40,000 asylum seekers from Italy and Greece to other EU member states was backed by civil liberties MEPs on Thursday. An upcoming permanent scheme, on which Parliament will decide jointly with the Council, must be based "on a more substantial contribution to solidarity and responsibility-sharing among member states", MEPs say.
Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Source : © European Union, 2015 - EP
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Press release - Air quality: Environment MEPs call for tougher new national caps on pollutants - Committee on the Environment, Public Health and Food Safety

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 15/07/2015 - 16:46
As air pollution is responsible for around 400,000 premature deaths in the EU yearly, Environment MEPs on Wednesday tightened up Commission plans and called for more ambitious national caps on emissions of six main pollutants, such as sulphur dioxide, particulate matter and nitrogen oxides in order to cut emissions by 70% across the EU and save €40bn in air pollution costs by 2030. MEPs also want to include emissions reduction ceilings on mercury, and a midpoint target for most caps of 2025.
Committee on the Environment, Public Health and Food Safety

Source : © European Union, 2015 - EP
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Press release - Passenger Name Records: MEPs back EU system with data protection safeguards - Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 15/07/2015 - 16:24
Draft EU rules on sharing and protecting the Passenger Name Record (PNR) data of people flying to or from the EU, and its use by member states and Europol to fight terrorism and serious transnational crime, were approved by the Civil Liberties Committee on Wednesday. This data must only be used to prevent, detect, investigate and prosecute these crimes, said MEPs, inserting safeguards to ensure "the lawfulness of any storage, analysis, transfer and use of PNR data".
Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs

Source : © European Union, 2015 - EP
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Artikel - Ende der Roaming-Gebühren kommt 2017

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 15/07/2015 - 15:16
Allgemeines : Der Industrieausschuss hat am Mittwoch (15.7.) seine Zustimmung zur Übereinkunft mit der EU-Kommission und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten erteilt, die Roaming-Gebühren abzuschaffen. Die Roamingtarife sollen bereits ab dem kommenden Jahr sinken. Ab dem 15. Juni 2017 ist dann endgültig Schluss. Ab dann soll es keinen kostentechnischen Unterschied mehr geben, ob ein Anruf oder das Versenden einer E-Mail über das Mobilfunknetz im Heimatland oder im EU-Ausland erfolgt.

Quelle : © Europäische Union, 2015 - EP
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