Am 14. September 2016 hat der Rat die Europäische Grenz- und Küstenwache endgültig gebilligt. Mit der Verordnung, die der Rat im schriftlichen Verfahren angenommen hat, wird der Weg für die Europäische Grenz- und Küstenwache freigemacht, sodass sie Mitte Oktober ihre Tätigkeit aufnehmen kann.
Der Innenminister der Slowakei und Präsident des Rates, Robert Kaliňák, erklärte: "Ich begrüße, wie schnell und effizient der Rat und das Parlament in dieser wichtigen Frage gehandelt haben. Die Art und Weise, wie wir unsere Außengrenzen kontrollieren, wirkt sich unmittelbar auf den gesamten Schengen-Raum, einschließlich seiner Binnengrenzen aus. Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird uns dabei helfen, die aktuellen Herausforderungen gemeinsam besser zu bewältigen. Nur durch ein wirksames Management unserer Außengrenzen können wir im Schengen-Raum wieder zur Normalität zurückfinden. Es gibt keine andere Möglichkeit."
Die Hauptaufgabe der Europäischen Grenz- und Küstenwache besteht darin, zu einem integrierten Grenzmanagement an den EU-Außengrenzen beizutragen. Sie wird eine wirksame Steuerung der Migrationsströme und ein hohes Maß an Sicherheit für die EU gewährleisten. Gleichzeitig wird sie dazu beitragen, dass die Freizügigkeit innerhalb der EU gewahrt wird und die Grundrechte uneingeschränkt geachtet werden.
Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird aus einer Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (die bestehende Agentur Frontex mit erweiterten Aufgaben) sowie aus nationalen, für das Grenzmanagement zuständigen Behörden bestehen. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Entwicklung einer operativen Strategie für das Grenzmanagement und die Koordinierung der Hilfe aus allen Mitgliedstaaten.
Die damit verbundenen Aufgaben umfassen:
Im Rahmen einer insgesamt besseren Erfüllung der Aufgaben der Küstenwache wird es auch zu einer besseren Zusammenarbeit der zuständigen Agenturen kommen. Aus diesem Grund werden die Mandate der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs auf die neue Europäische Grenz- und Küstenwache abgestimmt.
Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird ihre Tätigkeit aufnehmen, wenn die Verordnung am 6. Oktober 2016 in Kraft tritt (20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union). Die Bestimmungen über die Einrichtung der Soforteinsatz- und Ausrüstungspools treten 2 Monate, die Bestimmungen zum Reservepersonal im Zusammenhang mit Rückführungen 3 Monate nach den übrigen Bestimmungen der Verordnung in Kraft.
Der Rat hat die Anwendung der restriktiven Maßnahmen der EU, die wegen Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine verhängt worden waren, um sechs Monate verlängert. Die Sanktionen bestehen aus einem Einfrieren der Vermögenswerte und einem Reiseverbot, das 146 Personen und 37 Organisationen betrifft. Sie wurden bis zum 15. März 2017 verlängert.
Die Maßnahmen wurden im März 2014 eingeführt und zuletzt im März 2016 verlängert. Die Überprüfung der Situation ließ keine Änderung der Sanktionsregelung oder der Liste von Personen und Organisationen, die unter die restriktiven Maßnahmen fallen, zu. Die Angaben und die Begründung für die Aufnahme dieser Personen und Organisationen in die Liste wurden wie erforderlich aktualisiert.
Die betreffenden Rechtsakte werden am 16. September 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.
Die EU hat als Reaktion auf die Ukraine-Krise mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem
- auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielende Wirtschaftssanktionen, die derzeit bis zum 31. Januar 2017 gelten;
- restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind und derzeit bis zum 23. Juni 2017 gelten.
Der Rat hat am 12. September 2016 seinen Standpunkt zum Entwurf des EU-Haushaltsplans für 2017 angenommen. Oberstes Ziel des Rates ist es, dafür zu sorgen, dass die begrenzten verfügbaren Finanzmittel auf die Hauptprioritäten der EU ausgerichtet sind. Dies sind Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationskrise und ihrer Ursachen sowie zur Förderung der europäischen Wirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Insgesamt ist der Rat darauf bedacht, in Zeiten anhaltend knapper Haushaltsmittel einen tragfähigen und wirksamen Haushaltsplan aufzustellen.
"Ich bin davon überzeugt, dass der Standpunkt des Rates einen ausgewogenen Ansatz darstellt mit einer optimalen Nutzung des EU-Haushalts angesichts der derzeitigen Umstände und Zwänge. Die verfügbaren Finanzmittel sind auf unsere derzeitigen Prioritäten ausgerichtet, es ist ausreichend finanzieller Spielraum vorhanden, um auf unvorhergesehenen Bedarf reagieren zu können, und es wird eine unnötige Belastung der nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten vermieden, indem der Haushaltsplan auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestimmt wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir zusammen mit dem Europäischen Parlament einen tragfähigen Haushaltsplan erstellen können", erklärte Vazil Hudák, Hauptverhandlungsführer des slowakischen Ratsvorsitzes für den EU-Haushalt.
Der Rat hat allen von der Kommission vorgelegten Zahlen zur Bewältigung der Migrationskrise zugestimmt. In der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) ist somit gegenüber 2016 eine Erhöhung der Verpflichtungen um 4,9 % und der Zahlungen um 24,4 % vorgesehen. Der Rat hat ferner die Zahlen gebilligt, die die Kommission in der Rubrik 4 (Europa in der Welt) für migrationsbezogene Maßnahmen, wie z. B. die Bekämpfung der Ursachen der Migration, vorgeschlagen hat. Außerdem hat der Rat den Zahlen für humanitäre Hilfe zugestimmt.
Zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze hat der Rat eine Aufstockung der verfügbaren Mittel in der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) um knapp 9 % sowohl für Verpflichtungen wie auch für Zahlungen gegenüber 2016 gebilligt. Damit werden Instrumente wie der Europäische Fonds für strategische Investitionen, das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Erasmus + ausgestattet.
Vorsichtige KürzungenNeben diesen Hauptprioritäten hat der Rat einige Bereiche ermittelt, in denen er die von der Kommission vorgeschlagenen Mittelaufstockungen gekürzt hat. Dies betrifft insbesondere Haushaltslinien, bei denen der Rat aufgrund einer technischen Analyse zu dem Schluss gekommen ist, dass die Kommission den tatsächlichen Bedarf überschätzt hat. Programme, die erfolgreich laufen oder die erste Ergebnisse vorzuweisen haben, werden jedoch im Allgemeinen nicht angetastet.
Der Rat hat ferner sämtliche Verwaltungsausgaben sehr sorgfältig geprüft. Er hat die anderen EU-Institutionen aufgefordert, sich nach Kräften darum zu bemühen, ihr Personal – gemäß der Vereinbarung von 2013 – bis 2017 um 5 % zu verringern.
In der nachstehenden Tabelle wird der Standpunkt des Rates zusammengefasst:
Beschreibung122/1Haushaltsplan 2016in Milliarden €; MfV: Mittel für Verpflichtungen, MfZ: Mittel für Zahlungen, BH: Berichtigungshaushaltsplan, HE: Haushaltsplanentwurf
Die nächsten SchritteFalls das Europäische Parlament bis zum 27. Oktober Abänderungen am Standpunkt des Rates annimmt, beginnt am 28. Oktober 2016 eine dreiwöchige Vermittlungsfrist. Ziel des Vermittlungsverfahrens ist es, zu einem gemeinsamen Standpunkt beider Organe zum Haushaltsplan zu gelangen. Dies sollte spätestens am 17. November 2016 erreicht werden.
Montag 12. September 2016
Valletta
11.45 Treffen mit Premierminister Joseph Muscat
Madrid
16.30 Treffen mit Ministerpräsident Mariano Rajoy
Dienstag, 13. September
Warschau
09.00 Treffen mit Ministerpräsidentin Beata Szydło
Budapest
15.35 Treffen mit Ministerpräsident Viktor Orbán
Mittwoch, 14. September 2016
Telefonate mit dem dänischen Ministerpräsidenten Lars Løkke Rasmussen und dem tschechischen Ministerpräsidenten Bohuslav Sobotka
Donnerstag, 15. September 2016
Bratislava
18.45 Abendessen mit dem slowakischen Präsidenten Andrej Kiska, dem slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico und dem slowakischen Parlamentspräsidenten Andrej Danko, Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz
Freitag, 16. September 2016
Bratislava
Informelles Treffen der 27 Staats- und Regierungschefs
09.30 Begrüßung der Staats- und Regierungschefs, gemeinsam mit dem slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico
10.00 Erste Arbeitssitzung
12.45 Familienfoto
13.00 Informelles Mittagessen
16.00 Zweite Arbeitssitzung
18.30 Pressekonferenz
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat Albanien – Europäische Union ist am 8. September 2016 zu seiner achten Tagung zusammengetreten.
Er hat eingangs festgestellt, dass Albanien laut dem Bericht der Kommission für 2015 weitere Fortschritte zu verzeichnen hat, was die Erfüllung der politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft anbelangt, und insgesamt stetige Fortschritte bei den fünf Schlüsselprioritäten für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen erzielt.
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vom 15. Dezember 2015 zur Kenntnis, in denen das kontinuierliche Engagement Albaniens für die Reformagenda gewürdigt wird. Der Rat hatte darin unterstrichen, dass die Justizreform nach wie vor wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass Albaniens EU-Beitrittsprozess vorangetrieben werden kann, und dass sie auch richtungsweisend für andere Reformen sein könnte.
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat bestätigte, dass Albanien die Maßnahmen zur Reform der öffentlichen Verwaltung insgesamt weiterhin zügig durchführt. Die EU begrüßte, dass im Juli das Paket von Verfassungsänderungen, die für eine gründliche und umfassende Reform des Justizwesens erforderlich sind, einstimmig verabschiedet worden ist. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm zur Kenntnis, dass unlängst das Gesetz über die Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten angenommen wurde; dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn im Hinblick auf die Durchführung der Justizreform. Es ist unerlässlich, dass die Reform weiterhin zügig durchgeführt wird. Die EU begrüßte außerdem, dass Albanien weitere Schritte zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie in Bezug auf Menschenrechtsfragen eingeleitet hat.
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte die fortgesetzte aktive Teilnahme Albaniens an regionalen Initiativen und Strukturen in Südosteuropa sowie die gutnachbarlichen Beziehungen des Landes und seine konstruktive Rolle in der Region. Die EU begrüßte Albaniens Rolle in der Region als ein proaktiver und konstruktiver Partner und hob hervor, wie wichtig das Bekenntnis Albaniens zu einem positiven Engagement in der Region, einschließlich durch den Abschluss bilateraler Übereinkünfte, und zu einer weiteren Förderung der regionalen Zusammenarbeit ist. Die EU bekräftigte, dass gutnachbarliche Beziehungen und regionale Stabilität entscheidende Voraussetzungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sind.
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte, dass sich Albanien Ratsbeschlüssen und Beschlüssen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vollständig anschließt.
Die Tagung wurde vom albanischen Ministerpräsidenten, Edi Rama, geleitet. Die EU-Delegation stand unter der Leitung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Federica Mogherini. Die Europäische Kommission war durch Johannes Hahn, das für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissionsmitglied, vertreten. Zur albanischen Delegation gehörten ferner der Außenminister, Ditmir Bushati, die Ministerin für Europäische Integration, Klajda Gjosha, und als Vertreterin der Opposition die Vorsitzende des Ausschusses für Europäische Integration des albanischen Parlaments, Majlinda Bregu.
Am 7. September 2016 haben die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten 14 Richter beim Gericht der EU und einen Generalanwalt beim Gerichtshof ernannt.
Sieben der vierzehn Ernennungen ergeben sich aus der teilweisen Neubesetzung des Gerichts, die alle drei Jahre stattfindet. Sechs Ernennungen stehen im Zusammenhang mit der 2015 vereinbarten Reform des Gerichts. Eine Ernennung erfolgt aufgrund des Ausscheidens eines Richters aus dem Amt.
Im Rahmen der teilweisen Neubesetzung wurden die folgenden Personen für den Zeitraum bis zum 31. August 2022 zu Richtern ernannt:
Zwei weitere Richter (aus Polen und der Slowakei) müssen noch ernannt werden, um die teilweise Neubesetzung 2016 abzuschließen.
Reform des GerichtsAls Teil der Reform des Gerichts ernannten die Regierungen der Mitgliedstaaten folgende Richter:
im Rahmen der ersten Stufe der Reform für eine Amtszeit, die am 31. August 2019 endet:
im Rahmen der zweiten Stufe der Reform:
Das Mandat der beiden ersten Richter endet am 31. August 2019, dasjenige der drei letztgenannten läuft am 31. August 2022 aus.
Zum Abschluss der zweiten Stufe der Reform des Gerichts müssen noch zwei weitere Richter (aus Irland und Belgien) ernannt werden.
RücktrittAnstelle von Herrn Carl Wetter, der als Richter des Gerichts aus dem Amt ausgeschieden ist, ernannten die Regierungen der Mitgliedstaaten Herrn Ulf Öberg (Schweden) für ein Mandat, das am 31. August 2019 ausläuft.
GeneralanwaltHerr Evgeni Tanchev (Bulgarien) wurde für den Zeitraum bis zum 6. Oktober 2021 zum Generalanwalt des Gerichtshofs ernannt. Damit ist die teilweise Neubesetzung des Gerichtshofs 2015 abgeschlossen.
Auf ihrer Tagung in Hangzhou, China, am 4./5. September 2016 verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs der G20 ein Kommuniqué, in dem folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
Das Kommuniqué behandelt darüber hinaus die Migrations- und Flüchtlingskrise sowie die Bekämpfung von Terrorismus und Klimawandel.
Sonntag, 4. September 2016
G20-Gipfeltreffen – Hangzhou, China
(Ortszeit)
12.00 Uhr Presse-Briefing von Präsident Donald Tusk und Präsident Jean-Claude Juncker
14.30 Uhr Treffen mit dem kanadischen Premierminister Justin Trudeau
15.00 Uhr Offizielle Begrüßung durch Präsident Xi Jinping
15.15 Uhr Familienfoto
15.30 Uhr Eröffnungsfeier
15.40 Uhr Arbeitssitzung I
18.30 Uhr Offizielle Begrüßung durch Präsident Xi und seine Ehegattin
18.50 Uhr Familienfoto – Staats- und Regierungschefs und Ehegatten
Montag, 5. September 2016
G20-Gipfel – Hangzhou, China
(Ortszeit)
10.00 Uhr Arbeitssitzungen
15.35 Uhr Redebeitrag in Sitzung V
17.05 Uhr Abschlussfeier
18.00 Uhr Treffen mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan
Dienstag, 6. September 2016
Telefonate mit dem griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras, dem finnischen Ministerpräsidenten Juha Sipilä und dem rumänischen Präsidenten Klaus Iohannis
Mittwoch, 7. September 2016
Dublin (Ortszeit)
12.30 Uhr Treffen mit dem irischen Ministerpräsidenten (Taoiseach) Enda Kenny
Donnerstag, 8. September 2016
London (Ortszeit)
9.00 Uhr Treffen mit Premierministerin Theresa May
Riga (Ortszeit)
16.15 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Māris Kučinskis
Freitag, 9. September 2016
Vilnius (Ortszeit)
10.00 Uhr Treffen mit Präsidentin Dalia Grybauskaitė
Tallinn (Ortszeit)
13.45 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Taavi Rõivas
Stockholm
16.30 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Stefan Löfven
Wir möchten Sie über die wichtigsten Fragen informieren, die auf dem Gipfeltreffen der G20 am 4./5. September in Hangzhou erörtert werden.
1. Die G20 sollte weiterhin eine Rolle bei der Bewältigung der internationalen Flüchtlingskrise spielen
Eine Priorität besteht nach wie vor in einer umfassenden globalen Reaktion, damit die Verantwortung für die Bewältigung der beispiellosen Flüchtlings- und Migrationskrise und ihrer Ursachen gemeinsam übernommen wird. Wir werden die G20 eindringlich ersuchen, die internationalen Bemühungen weiter zu unterstützen und einen Beitrag dazu zu leisten, dass auf dem bevorstehenden Gipfel Erfolge im Hinblick darauf erzielt werden, dass große Flüchtlings- und Migrantenströme auf Ebene der Vereinten Nationen angegangen werden, sowie den von Präsident Obama ausgerichteten Flüchtlingsgipfel zu unterstützen. Wir werden dazu aufrufen, die humanitäre Hilfe und die Entwicklungshilfe aufzustocken, die Neuansiedlung sowie die Unterstützung für Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinschaften durch die internationalen Finanzinstitutionen zu verstärken und gegen irreguläre Migration vorzugehen. Die G20 verfügt über die Kompetenz, durch Handel, Entwicklungszusammenarbeit und den Zugang von Flüchtlingen zu Bildung und Arbeitsplätzen praktische Beiträge zu leisten.
2. Die Stimulierung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen sollte weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung der G20 stehen
Auch wenn sich unsere Volkswirtschaften von der Krise erholt haben, bleiben die weltweiten Perspektiven doch unsicher, und viele Bürger haben noch nicht das Gefühl, dass das Wachstum ihnen auch zugute kommt. Daher werden wir betonen, wie wichtig ein glaubwürdiger Diskurs für nachhaltiges und integratives Wachstum ist, bei dem alle vorhandenen politischen Instrumente – geld-, fiskal- und strukturpolitischer Art - zum Einsatz kommen.
Ein Schlüsselergebnis werden der Aktionsplan der G20 von Hangzhou sowie die aktualisierten Wachstumsstrategien sein. In Anbetracht des Ziels, das die G20 sich in Brisbane gesetzt hat, nämlich das weltweite Wachstum bis 2018 um 2 % zu steigern, werden wir dazu aufrufen, diese Strategien schneller umzusetzen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die "Enhanced Structural Reform Agenda" (verstärkte Strukturreformagenda) der G20, die Grundsätze und Indikatoren für die Messung der Fortschritte bei den Strukturreformen enthält. Wir werden uns bemühen, die Arbeit an einer wachstumsfreundlichen Zusammensetzung und Effizienz der öffentlichen Finanzen voranzubringen. Das Gipfeltreffen wird auch eine Zusammenarbeit in Bereichen wie Innovation, neue industrielle Revolution und digitale Wirtschaft einleiten.
Außerdem werden wir die Erfolge der G20 bei der Förderung von Infrastrukturinvestitionen begrüßen. Zwischen den Investitionsprioritäten der EU und der G20 gibt es große Synergieeffekte. Da bisher bereits über 100 Mrd. EUR in Neuinvestitionen geflossen sind, kommt der Europäische Fonds für strategische Investitionen gut dabei voran, bis Mitte 2018 die angestrebte Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen in die Realwirtschaft zu erreichen.
Um sicherzustellen, dass das Wirtschaftswachstum möglichst breiten Schichten zugute kommt und Ungleichheiten verringert werden, wird die G20 auch die Beschäftigungspläne weiter umsetzen, wobei der Beschäftigung von jungen Menschen und Frauen besondere Aufmerksamkeit gilt. Wir werden Maßnahmen zur Förderung der Unternehmertätigkeit, menschenwürdiger Arbeit, der Lehrlingsausbildung und der Ausstattung der Arbeitskräfte mit den richtigen Kompetenzen prüfen.
3. Fortschritte bei den Beratungen über internationale Transparenz im Steuerwesen und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Die G20 sollte erneut alle Länder und Hoheitsgebiete dazu aufrufen, im Rahmen des weltweit etablierten Standards für den automatischen Informationsaustausch (AEOI) spätestens 2018 mit dem Informationsaustausch mit allen interessierten Partnern zu beginnen, dem multilateralen Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen beizutreten und sich dem umfassenden Rahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) anzuschließen. Durch das im Juni abgeschlossene Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung und die nächsten Maßnahmen gegen die Probleme, die durch die Panama-Papiere deutlich geworden sind, hat die EU bei dieser Agenda eine Vorreiterrolle übernommen. Wir brauchen strenge internationale Kriterien zur Ermittlung von kooperationsunwilligen Hoheitsgebieten als solide Grundlage für die umfassendere gemeinsame EU-Liste, die bis Ende 2017 angenommen werden soll. Nach dem Gipfeltreffen werden die Vorschläge des Globalen Forums zum wirtschaftlichen Eigentum in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (FATF) die nächste wichtige Etappe bilden.
Bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung müssen wir zusammenstehen. Die G20 hat bereits wichtige Schritte in diese Richtung unternommen und sollte diesen Weg fortsetzen. Wir werden die FATF dazu auffordern, ihre Strategie zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung voll und ganz umzusetzen und Schritte zur Verbesserung der Wirksamkeit der FATF und FATF-ähnlichen regionalen Gremien zu unternehmen.
4. Wir brauchen ein widerstandsfähiges internationales Währungs- und Finanzsystem
Die Reform der Finanzmarktregulierung muss auch weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung der G20 stehen. Die vorgesehenen Verbesserungen der Basel-III-Rahmenregelung müssen Gegenstand einer gründlichen Folgenabschätzung sein, und die Eigenkapitalanforderungen dürfen in allen wichtigen Regionen der Welt nicht erheblich erhöht werden. Die von uns unterstützte Arbeit des Basler Ausschusses sollte bis Ende 2016 abgeschlossen werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Bei den zentralen Gegenparteien müssen wir nun den Abwicklungsrahmen vorantreiben. Die G20 sollte auch eine gründliche Analyse der kombinierten Auswirkungen der vereinbarten Reformen des Finanzsektors durchführen, um deren Konsistenz mit den allgemeinen Zielen der G20 zu gewährleisten. Priorität genießen nach wie vor die konsequente Umsetzung der Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit, die effektive Zusammenarbeit bei der grenzübergreifenden Abwicklung und der Abschluss der Reformen der außerbörslich gehandelten Derivate.
In Bezug auf die internationale Finanzarchitektur ist es besonders wichtig, dass die Staats- und Regierungschefs ihr Engagement für die Aufrechterhaltung eines starken und angemessen finanzierten Internationalen Währungsfonds bekräftigen, der mit einem effektiven Instrumentarium ausgestattet ist.
5. Die G20 muss für offenen Handel und Investitionen eintreten
Die G20 wird erörtern, wie das sich abschwächende Wachstum von Handel und Auslandsinvestitionen wieder angekurbelt werden kann. Dies bedeutet, die Bemühungen um die Öffnung der Märkte und die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zu verstärken und den Bürgern die Vorteile des Handels zu vermitteln, jedoch auch auf ihre Bedenken einzugehen. Der G20 kommt eine besondere Verantwortung für die Stärkung des multilateralen Handelssystems zu. Daher sollte sie echte Leitlinien für die künftige globale Agenda für Handel und Investitionen vorgeben. Die Absage an den Protektionismus sollte nicht nur wiederholt, sondern auch in die Praxis umgesetzt werden. Es bedarf rascher und effizienter Maßnahmen, um die Überkapazitäten in der Stahlindustrie und anderen Sektoren u.a. durch die Beseitigung von Subventionen und anderer marktverzerrender Maßnahmen, die dazu beigetragen haben, abzubauen. Das Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über Handelserleichterungen sollte in diesem Jahr ratifiziert und in vollem Umfang umgesetzt werden. Es ist auch an der Zeit, in der WTO Gespräche über neue Themen wie den digitalen Handel, Investitionen oder Ausfuhrbeschränkungen aufzunehmen. Als ersten Schritt zu einer stärkeren Politikkohärenz im Investitionsbereich werden wir die Leitprinzipien der G20 zur Gestaltung der weltweiten Investitionspolitik billigen.
Außerdem sollte die G20 den wertvollen Beitrag anerkennen, den WTO-konforme plurilaterale, regionale und bilaterale Handelsabkommen zur Liberalisierung des Handels und zur Regelsetzung leisten. Wir erwarten, dass die G20 entschlossen dafür eintreten wird, dass das Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern 2016 geschlossen wird, das nicht nur dem weltweiten Wirtschaftswachstum, sondern auch der Umwelt zugute kommen wird.
6. Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Übereinkommens von Paris
Der Gipfel wird einen Aktionsplan der G20 für die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung billigen, in dem die gemeinsamen Beiträge der G20 zur Verringerung von Armut und zu einer nachhaltigen Entwicklung beschrieben werden. Des Weiteren stellt er eine wichtige Gelegenheit dar, um die Dynamik für eine rasche Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens von Paris zu erhalten. Die G20 sollte sich weiterhin für die Umwelt- und Klimaschutzfinanzierung und nachhaltige Energie einsetzen und die ineffizienten Subventionen für fossile Brennstoffe schrittweise abschaffen. Sie sollte sich auch dafür einsetzen, dass in diesem Jahr in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) eine Einigung über einen effektiven weltweiten marktorientierten Mechanismus zur Stabilisierung der Emissionen des internationalen Flugverkehrs und im Rahmen des Montrealer Protokolls eine Einigung im Hinblick auf die Senkung der FKW-Emissionen erzielt wird.
Wir sind entschlossen, dafür zu sorgen, dass der Gipfel von Hanghzou eine weitere wichtige Etappe bei der Förderung der weltweiten wirtschaftlichen Erholung wird. Die EU setzt große Erwartungen in die Gespräche, die sie in Hangzhou mit ihren G20-Partnern über die wichtigsten internationalen Herausforderungen führen wird.
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat am 30. August 2016 die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ermächtigt, mit der Durchführung zweier weiterer unterstützender Aufgaben zu beginnen:
Diese EU-Marineoperation zielt auf die Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser und Menschenhändler im südlichen zentralen Mittelmeer ab. Der Rat hatte am 20. Juni 2016 beschlossen, das Mandat der Operation um diese beiden unterstützenden Aufgaben zu erweitern.
Nachdem überprüft wurde, ob die notwendigen Bedingungen erfüllt sind, haben die EU-Botschafter im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee am 30. August beschlossen, die Zustimmung zur Aufnahme der neuen Aufgaben zu erteilen.
Die rechtmäßige libysche Regierung hat um Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten und bei der Ausbildung ihrer Küstenwache und Marine ersucht. Sie sollen befähigt werden, Schleusung und Menschenhandel in Libyen zu unterbinden und Such- und Rettungsmaßnahmen durchzuführen, um Leben zu retten und die Sicherheit in den libyschen Hoheitsgewässern zu erhöhen. Diese Aufgabe wird durch freiwillige Beiträge einiger EU-Mitgliedstaaten finanziert und durch den Mechanismus Athena verwaltet.
Bekämpfung des illegalen WaffenhandelsDurch mehr Sicherheit und Stabilität in Libyen wird ein Beitrag zu den allgemeinen Bemühungen, die Menschenhändler- und Schleusernetze zu zerschlagen, geleistet. Auf der Grundlage der Resolution 2292 (2016) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wird die Operation zum Austausch von Informationen beitragen und die Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen auf hoher See vor der Küste Libyens unterstützen. Dies wird die allgemeine maritime Lageerfassung verbessern und Waffenlieferungen an Da'esh und andere terroristische Gruppierungen einschränken.
EU NAVFOR MED Operation SOPHIADie EUNAVFOR MED Operation SOPHIA wurde am 22. Juni 2015 eingeleitet. Im Oktober 2015 hat die aktive Phase der Operation begonnen. In dieser Phase werden Schiffe, die von Schleusern oder Menschenhändlern benutzt oder mutmaßlich benutzt werden, ausgemacht, beschlagnahmt und zerstört. Seitdem hat die Operation zur Festnahme von 87 mutmaßlichen Schleusern und Menschenhändlern und ihrer Überstellung an die italienischen Behörden beigetragen und über 255 Schiffe unbrauchbar gemacht. Darüber hinaus hat die Operation über 22 000 Menschenleben gerettet und andere Organisationen bei der Rettung von über 36 000 Personen unterstützt.
Der Befehlshaber der Operation ist Konteradmiral Credendino aus Italien. Das Hauptquartier der Operation befindet sich in Rom.
Am 30. August 2016 wurde Vincenzo Tagliaferri, ein hochrangiger Polizeibeamter aus Italien, zum Leiter der zivilen Mission der EU in Libyen, EUBAM Libya, ernannt. Er übernimmt sein Amt am 1. September 2016. Er löst Antti Juhani Hartikainen ab.
Als Teil des umfassenden Ansatzes der EU zur Unterstützung des Übergangs zu einem demokratischen, stabilen und wohlhabenden Libyen hat EUBAM Libya das Mandat, eine mögliche zukünftige Mission der EU zu planen, die im Bereich Strafjustiz, Migration, Grenzschutz und Terrorismusbekämpfung Beratung bieten und den Kapazitätsaufbau vorantreiben soll.
Der Beschluss wurde vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee erlassen.
Dienstag, 30. August 2016
Telefonate mit dem portugiesischen Ministerpräsidenten António Costa und dem Präsidenten der Republik Zypern, Níkos Anastasiádis
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker (Berlaymont)
Mittwoch, 31. August 2016
Telefonate mit dem bulgarischen Ministerpräsidenten Boyko Borissov und dem kroatischen Ministerpräsidenten Tihomir Orešković
10.00 Uhr Treffen mit dem belgischen Premierminister Charles Michel (Val Duchesse)
Paris
18.30 Uhr Treffen mit Präsident François Hollande
Donnerstag, 1. September 2016
Telefonat mit dem slowenischen Ministerpräsidenten Miro Cerar
Luxemburg
12.15 Uhr Treffen mit Premierminister Xavier Bettel, anschließend Presseerklärungen
Freitag, 2. September 2016
Telefonate mit dem niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte und dem österreichischen Bundeskanzler Christian Kern
11.30 Uhr Treffen mit dem slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico (Fototermin)
Sonntag, 4 September 2016
G20-Gipfeltreffen - Hangzhou, China
(Ortszeit)
12.00 Uhr Presse-Briefing von Präsident Donald Tusk und Präsident Jean-Claude Juncker
15.00 Uhr Offizielle Begrüßung durch Präsident Xi Jinping
15.15 Uhr Familienfoto
15.30 Uhr Eröffnungsfeier
15.40 Uhr Arbeitssitzung I
18.30 Uhr Offizielle Begrüßung durch Präsident Xi und seine Ehegattin
18.50 Uhr Familienfoto - Staats- und Regierungschefs und Ehegatten
Montag, 5. September 2016
G20-Gipfel - Hangzhou, China
(Ortszeit)
10.00 Uhr Arbeitssitzungen
15.35 Uhr Redebeitrag in Sitzung V
17.05 Uhr Abschlussfeier
Der Rat hat am 28. April 2016 grünes Licht für neue Vorschriften zur Verbesserung der inländischen Schienenpersonenverkehrsdienste in der EU gegeben. Er billigte die Einigung, die der Vorsitz am 19. April mit dem Europäischen Parlament erzielt hatte.
"Bei den Verhandlungen standen die Interessen der Reisenden stets an erster Stelle. Gemeinsam haben wir eine Einigung über ein ehrgeiziges Paket erreicht, mit dem wir die Qualität und Effizienz der Eisenbahndienste verbessern werden."
Sharon Dijksma, niederländische Ministerin für Infrastruktur und Umwelt
Die überarbeiteten Vorschriften – die sogenannte Marktsäule des vierten Eisenbahnpakets – bewirken die Öffnung der Märkte für den inländischen Schienenpersonenverkehr in den Mitgliedstaaten. Die Eisenbahnunternehmen werden einen diskriminierungsfreien Zugang zum Schienennetz in der gesamten EU erhalten, sofern dadurch öffentliche Dienstleistungsaufträge nicht beeinträchtigt werden. Das bedeutet, dass es für neue Betreiber einfacher sein wird, Zugang zum Markt zu erhalten und ihre Dienste anzubieten. Öffentliche Dienstleistungsaufträge werden grundsätzlich im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben werden, wobei Ausnahmen von dieser Regel nach wie vor möglich sind.
Die Qualität der Dienste, z.B. die Pünktlichkeit und Frequenz der Züge, wird einen größeren Einfluss auf die Vergabe von Aufträgen an Betreiber haben. Für öffentliche Dienstleistungsaufträge – die derzeit für über 90 % aller Bahnfahrten in der EU gelten – wird die Direktvergabe weiterhin zulässig sein, sofern dies zu einer besseren Qualität der Dienste oder zu einer besseren Kosteneffizienz führt.
Die EU verurteilt scharf die Eskalation der Gewalt in Aleppo, die fortgesetzten Bombardierungen und die Belagerungen, die das Leben Hunderttausender Syrer weiter gefährden und die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, humanitäre Hilfe zu leisten und eine politische Lösung des Konflikts herbeizuführen, behindern. Die EU weist erneut darauf hin, dass die syrische Führung hauptverantwortlich für den Schutz der eigenen Bevölkerung ist, und sie verurteilt scharf alle Angriffe gegen die Zivilbevölkerung und zivile Infrastrukturen sowie die massiven und unverhältnismäßigen Angriffe des syrischen Regimes.
Die EU ist der Auffassung, dass ein syrisch geführter politischer Übergang, wie ihn die Internationale Unterstützungsgruppe für Syrien (ISSG) unterstützt und der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig befürwortet wird und in den von den Vereinten Nationen einberufenen Gesprächen vereinbart wurde, der einzige Weg zur Beendigung des seit über fünf Jahren andauernden Konflikts in Syrien ist. Die EU wird weiterhin alles in ihrer Macht Stehende tun, um die vollständige Umsetzung des Genfer Kommuniqués und der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats zu gewährleisten. Es gibt keine militärische Lösung für den Krieg und die fortgesetzte Eskalation der Gewalt gefährdet ernsthaft den Erfolg dieses Prozesses.
Die EU unterstützt die ISSG-Kovorsitzenden und den VN-Sonderbeauftragten in ihren Bemühungen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die innersyrischen Gespräche in Genf so schnell wie möglich wiederaufgenommen werden. Die EU ist bereit, diese Verhandlungen in enger Abstimmung mit Staffan di Mistura und den beiden ISSG-Kovorsitzenden uneingeschränkt und aktiv zu unterstützen.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten fordern daher Folgendes:
- die unverzügliche Einstellung der Kämpfe in Aleppo, damit medizinische Evakuierungen, Hilfslieferungen und die Reparatur wichtiger Wasser- und Elektrizitätsinfrastruktur durchgeführt werden können. Humanitäre Operationen in Aleppo müssen einem humanitären Zweck dienen und vollständig mit internationalen humanitären Grundsätzen und Standards vereinbar sein. Sie dürfen nicht Teil einer militärischen Strategie sein;
- alle an dem Konflikt beteiligten Parteien müssen die Feindseligkeiten wieder einstellen, die Aufhebung aller Belagerungen gewährleisten und den kontinuierlichen und landesweiten Zugang zu humanitärer Hilfe für die Hilfsbedürftigen ermöglichen;
- alle internationalen Akteure müssen die Verpflichtungen, die auf dem Treffen der ISSG vom 17. Mai 2016 eingegangen wurden, einhalten.
Es wird in Syrien keinen Frieden ohne einen echten politischen Übergang geben, der inklusiv ist und in dem alle Syrer vertreten sind. Sobald dieser Übergang begonnen hat, werden die EU und ihre Mitgliedstaaten imstande sein, unverzüglich Unterstützung für den Wiederaufbau Syriens und Hilfe bei der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen in ihre Heimat zu leisten.
Zur Vorbereitung der informellen Tagung der 27 am 16. September in Bratislava führt Präsident Tusk derzeit Gespräche mit den Staats- und Regierungschefs. Er möchte sich vor der Tagung mit allen Staats- und Regierungschefs über den Ablauf und Inhalt der Beratungen abstimmen. Für August und September sind mehrere Termine geplant und bestätigt, unter anderem das Arbeitsessen mit Bundeskanzlerin Merkel. Ferner wurden Treffen mit Präsident Hollande, Premierminister Bettel, Premierminister Kenny, Premierministerin May, Ministerpräsident Kučinskis, Präsidentin Grybauskaitė, Ministerpräsident Rõivas, Ministerpräsident Löfven, Premierminiser Muscat, Ministerpräsident Rajoy und Ministerpräsident Orbán bestätigt.
Der Rat ist am 8. August 2016 übereingekommen, gegen Portugal und Spanien, die versäumt haben, wirksame Maßnahmen zur Korrektur ihrer übermäßigen Defizite zu treffen, keine Geldbußen zu verhängen.
Er hat ferner das Defizitverfahren gegen beide Länder verschärft, indem er neue Fristen für die Korrektur festgelegt und sie aufgefordert hat, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Am 12. Juli 2016 hatte der Rat festgestellt, dass beide Länder keine wirksamen Maßnahmen getroffen haben, um ihr staatliches Defizit unter 3 % des BIP – den EU-Referenzwert – zu senken. Mit den Beschlüssen des Rates wurden Sanktionen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit auf Grundlage des Artikels 126 Absatz 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ausgelöst. Dabei können Geldbußen in Höhe von bis zu 0,2 % des BIP verhängt werden; nach Eingang begründeter Anträge von Portugal und Spanien hat die Kommission jedoch am 27. Juli 2016 vorgeschlagen, von Geldbußen abzusehen. Der Rat hat am 8. August beschlossen, dem Vorschlag der Kommission Folge zu leisten.
Gemäß den Haushaltsvorschriften der EU muss die Kommission zusätzlich eine vollständige oder teilweise Aussetzung der Mittelbindungen bzw. Zahlungen aus den Struktur- und Investitionsfonds der EU für 2017 vorschlagen. Die Kommission hat jedoch beschlossen, diesen Vorschlag erst später – nach einem strukturierten Dialog mit dem Europäischen Parlament – vorzulegen.
Die neuen Fristen, die der Rat festgelegt hat, sind auf Artikel 126 Absatz 9 AEUV gestützt. Portugal muss nun sein Defizit bis 2016 korrigieren, und Spanien bis spätestens 2018. Beide Länder müssen bis zum 15. Oktober 2016 wirksame Maßnahmen ergreifen und spätestens an diesem Tag einen Bericht vorlegen.
Der Rat fordert Portugal auf, sein gesamtstaatliches Defizit 2016 auf 2,5 % des BIP zurückzuführen. Portugal muss im laufenden Jahr Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 0,25 % des BIP umsetzen. Alle unerwarteten Mehreinnahmen müssen zur Beschleunigung des Defizit- und Schuldenabbaus eingesetzt werden, und Portugal muss bereit sein, weitere Maßnahmen zu beschließen, falls Haushaltsrisiken eintreten.
Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen müssen eine dauerhafte und wachstumsfreundliche Verbesserung des gesamtstaatlichen Saldos gewährleisten.
Gegen Portugal läuft seit Dezember 2009 ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits; damals hatte der Rat in einer Empfehlung eine Korrektur des Defizits bis 2013 gefordert.
Im April 2011 beantragte Portugal jedoch Unterstützung von internationalen Gebern, nachdem seine Staatsanleihen mehrere Monate lang dem Druck des Marktes ausgesetzt waren. Portugal erhielt daraufhin ein Darlehenspaket von insgesamt 78 Mrd. € von der EU, den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und dem IWF. Im Oktober 2012 verlängerte der Rat die Frist für die Korrektur des Defizits um ein Jahr bis 2014, da sich Portugal in einer Rezession befand.
Die Wirtschaftsaussichten hatten sich weiter verschlechtert, und 2012 hatte das gesamtstaatliche Defizit 6,4 % des BIP erreicht. Im Juni 2013 verlängerte der Rat die Frist für die Korrektur des Defizits um ein weiteres Jahr bis 2015 . Das Ziel für das öffentliche Gesamtdefizit wurde auf 5,5 % des BIP für 2013, 4,0 % des BIP für 2014 und 2,5 % des BIP für 2015 festgelegt.
Portugal hat sein makroökonomisches Anpassungsprogramm im Juni 2014 beendet.
Es hat jedoch die vom Rat gesetzte Frist nicht eingehalten, da sich das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2015 auf 4,4 % des BIP belief. Portugal hat sein Defizit nicht wie verlangt bis 2015 korrigiert, und seine haushaltspolitischen Anstrengungen sind weit hinter den Empfehlungen des Rates zurückgeblieben.
Dank der für 2016 vorgesehenen haushaltspolitischen Maßnahmen dürfte das gesamtstaatliche Defizit Portugals in diesem Jahr unter den Referenzwert von 3 % des BIP fallen. Angesichts der Unsicherheit hinsichtlich der Wirtschafts- und Haushaltsentwicklung ist die Sicherheitsmarge gegen eine erneute Überschreitung des Referenzwerts jedoch gering. Der Rat ist daher der Ansicht, dass Portugal für einen glaubwürdigen und nachhaltigen Anpassungspfad 2016 ein gesamtstaatliches Defizit von 2,5 % des BIP erreichen muss.
SpanienDer Rat fordert Spanien auf, sein gesamtstaatliches Defizit 2016 auf 4,6 % des BIP, 2017 auf 3,1 % des BIP und 2018 auf 2,2 % des BIP zurückzuführen. Zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Einsparungen muss Spanien 2017 und 2018 jeweils Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 0,5 % des BIP umsetzen. Alle unerwarteten Mehreinnahmen müssen zur Beschleunigung des Defizit- und Schuldenabbaus eingesetzt werden, und Spanien muss bereit sein, weitere Maßnahmen zu beschließen, falls Haushaltsrisiken eintreten.
Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen müssen eine dauerhafte und wachstumsfreundliche Verbesserung des gesamtstaatlichen Saldos gewährleisten.
Gegen Spanien läuft seit April 2009 ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits; damals hatte der Rat in einer Empfehlung eine Korrektur des Defizits bis 2012 gefordert.
Im Dezember 2009 verlängerte der Rat die Frist jedoch um ein Jahr bis 2013. Die Kommission hatte prognostiziert, dass Spaniens Defizit 2009 mit 11,2 % des BIP fünf Prozentpunkte höher ausfallen würde als nach ihrer letzten Schätzung. Im Juli 2012 verlängerte der Rat die Frist um ein weiteres Jahr bis 2014, da erneut nachteilige wirtschaftliche Umstände vorlagen.
Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets vereinbarten ebenfalls im Juli 2012, Spanien Darlehen in Höhe von bis zu 100 Mrd. € für die Rekapitalisierung seines Finanzsektors bereitzustellen.
Der Rat kam im Juni 2013 zu dem Schluss, dass Spanien die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Frist für die Korrektur seines Defizits um weitere zwei Jahre erfüllte, und setzte eine neue Frist bis 2016. Das Ziel für das öffentliche Gesamtdefizit wurde auf 6,5 % des BIP für 2013, 5,8 % des BIP für 2014, 4,2 % des BIP für 2015 und 2,8 % des BIP für 2016 festgelegt.
Spanien hat das Finanzhilfeprogramm für seinen Finanzsektor im Januar 2014 beendet. Es hat etwa 38,9 Mrd. € an Darlehen für die Rekapitalisierung der Banken und etwa 2,5 Mrd. € für die Kapitalisierung der Vermögensverwaltungsgesellschaft des Landes genutzt.
Jedoch lag das gesamtstaatliche Defizit 2014 mit 5,9 % des BIP und 2015 mit 5,1 % des BIP über den vom Rat gesetzten Zwischenzielen. Außerdem hatte die Lockerung der Fiskalpolitik im Jahr 2015 erhebliche Auswirkungen auf das spanische Haushaltsergebnis.
Spanien ist mithin nicht dafür gerüstet, 2016 sein Defizit wie vom Rat in seiner Empfehlung von Juni 2013 verlangt zu korrigieren. Nach der aktualisierten Wirtschaftsprognose der Kommission vom Frühjahr 2016 wird sich das gesamtstaatliche Defizit 2016 auf 4,6 % des BIP, 2017 auf 3,3 % des BIP und 2018 auf 2,7 % des BIP belaufen. Außerdem sind die haushaltspolitischen Anstrengungen des Landes weit hinter den Empfehlungen des Rates zurückgeblieben.
Würde Spanien nur ein zusätzliches Jahr für die Korrektur seines Defizits gewährt, wäre eine Anpassung des strukturellen Saldos erforderlich, die erhebliche negative Auswirkungen auf das Wachstum hätte. Der Rat hält es daher für angemessen, die Frist um zwei Jahre zu verlängern.
Der Rat ist der Ansicht, dass Spanien für einen glaubwürdigen und nachhaltigen Anpassungspfad 2016 ein gesamtstaatliches Defizit von 4,6 % des BIP, 2017 von 3,1 % des BIP und 2018 von 2,2 % des BIP erreichen muss.
Als Vertragsparteien des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) erkennen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten den vom Schiedsgericht erlassenen Schiedsspruch an und treten für die Aufrechterhaltung einer auf den Grundsätzen des Völkerrechts und des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) beruhenden Rechtsordnung für die Meere und Ozeane und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten ein.
Die EU nimmt zu Aspekten der Souveränität im Zusammenhang mit Ansprüchen nicht Stellung. Sie hält es für erforderlich, dass die Streitparteien ihre Auseinandersetzung mit friedlichen Mitteln lösen, ihre Forderungen klären und ihnen unter Einhaltung und im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich der Arbeit im Rahmen des SRÜ, nachgehen.
Die EU weist darauf hin, dass die Instrumente zur Beilegung von Streitigkeiten im Rahmen des SRÜ zur Erhaltung und Förderung der internationalen Ordnung auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit beitragen und zur Beilegung von Streitigkeiten unerlässlich sind.
Die EU betont ferner, dass es von grundlegender Bedeutung ist, an den im Rahmen des SRÜ geschaffenen Freiheiten, Rechten und Verpflichtungen festzuhalten, insbesondere den Freiheiten der Schifffahrt und des Überflugs.
Die EU unterstützt den raschen Abschluss der Gespräche über einen wirksamen Verhaltenskodex zwischen dem ASEAN und China zur Umsetzung der 2002 verabschiedeten Erklärung zum Verhalten der Parteien im Südchinesischen Meer ("Declaration on the Conduct of Parties in the South China Sea").
Unter Hinweis auf ihre Erklärung vom 11. März 2016 ruft die EU die betroffenen Parteien auf, noch offene und weitere damit zusammenhängende Fragen durch Verhandlungen und andere friedliche Mittel anzugehen und von Maßnahmen abzusehen, die zu Spannungen führen könnten. Als Mitglied des ASEAN Regional Forum (ARF) und Hohe Vertragspartei des 1976 geschlossenen Vertrags über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien ("Treaty of Amity and Cooperation in South East Asia") spricht sich die EU ferner für eine "engere Zusammenarbeit im Dienste von Frieden, Harmonie und Stabilität in der Region" aus. Die EU ist deshalb bereit, Maßnahmen zu unterstützen, die dazu beitragen, Vertrauen zwischen den betroffenen Parteien aufzubauen.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten betonen, wie wichtig es ist, dass alle Staaten zusammenarbeiten, um das marine Ökosystem zu schützen, das durch die Zunahme des Seeverkehrs und Baggerarbeiten bereits gefährdet ist; sie werden die Veranstaltung hochrangiger Dialoge zur Zusammenarbeit bei der maritimen Sicherheit ebenso wie den Austausch bewährter Verfahren bei der gemeinsamen Verwaltung und Entwicklung gemeinsamer Ressourcen wie der Fischerei und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau fortsetzen.
Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina sowie die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten erinnern an die Tragödie des Flugs MH 17 vom 17. Juli 2014 und möchten erneut allen Hinterbliebenen der Opfer ihr Mitgefühl aussprechen. Wir alle erinnern uns mit Schmerz und Trauer an das, was vor zwei Jahren geschehen ist.
Nach der Resolution 2166 des VN-Sicherheitsrates müssen diejenigen, die direkt oder indirekt für den Abschuss von MH 17 verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden. Die EU bekräftigt, dass sie die Arbeit des gemeinsamen Ermittlungsteams und die laufenden Bemühungen der beteiligten Länder um eine wirksame Strafverfolgung uneingeschränkt unterstützt. Staaten, die in der Lage sind, die Untersuchungen und die Verfolgung der Verantwortlichen zu unterstützen, müssen bei den laufenden strafrechtlichen Ermittlungen in vollem Umfang kooperieren.
Die Bewerberländer Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Rat hat am 4. August 2016 das Mandat der Planungsmission EUBAM Libya bis 21. August 2017 verlängert. Ferner hat er für den Zeitraum vom 22. August 2016 bis zum 21. August 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 17 Mio. € gebilligt.
Als Teil des umfassenden Ansatzes der EU zur Unterstützung des Übergangs zu einem demokratischen, stabilen und wohlhabenden Libyen hat EUBAM Libya das Mandat, eine mögliche zukünftige EU-Mission zu planen, die im Bereich Strafjustiz, Migration, Grenzschutz und Terrorismusbekämpfung Beratung bieten und den Kapazitätsaufbau vorantreiben soll.
Eine zukünftige zivile Mission in Libyen würde insbesondere Strafverfolgungsaspekte der irregulären Migration, die Schleuserkriminalität und den Menschenhandel angehen und gleichzeitig längerfristige Anstrengungen zur Reform des Sicherheitssektors – einschließlich Governance – fördern. Sie würde auf Antrag der rechtmäßigen libyschen Behörden und mit deren voller Eigenverantwortung durchgeführt.
Die zivile Planungskapazität kooperiert eng mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen und trägt zu deren Bemühungen bei.
Im Februar 2016 hat die EU das Mandat ihrer Mission zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) geändert und zivile Planungsaktivitäten in den Mittelpunkt gerückt.
Die Mission ist derzeit in Tunis stationiert und hat Kontakt zu den einschlägigen libyschen Behörden aufgenommen. In dem durch die Entscheidung genehmigten Haushalt sind Mittel für Aktivitäten und Personal in Tunis vorgesehen sowie für eine mögliche Entsendung nach Libyen, sobald die Sicherheitslage dies zulässt.
Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.
Der Rat hat am 4. August 2016 Natalya Apostolova aus Bulgarien zur EU-Sonderbeauftragten (EUSR) im Kosovo ernannt. Natalya Apostolova wird ab dem 1. September Samuel Zbogar ersetzen.
Natalya Apostolova wurde am 20. Juli 2016 zur Leiterin des EU-Büros im Kosovo ernannt.
Die Sonderbeauftragte spielt eine führende Rolle bei der Förderung eines stabilen, lebensfähigen, friedlichen, demokratischen und multi-ethnischen Kosovo – auch durch Stärkung der Stabilität in der Region und durch Beiträge zur regionalen Zusammenarbeit und zu gutnachbarlichen Beziehungen zwischen den westlichen Balkanstaaten. Die Sonderbeauftragte fördert ein Kosovo, das der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz von Minderheiten und des kulturellen und religiösen Erbes verpflichtet ist.
Die Sonderbeauftragte unterstützt die europäische Perspektive des Kosovo und seine Annäherung an die EU im Einklang mit der Perspektive der Region und nach Maßgabe des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens.