Wir werden in dieser Woche zusammenkommen, um drei zentrale Themen zu erörtern, nämlich Migration, Handel und Russland.
Bei der Migration sehen wir allmählich Licht am Ende des Tunnels. Am besten sind unsere Maßnahmen auf der östlichen Mittelmeerroute wahrzunehmen: Dort konnten wir zwischen September 2015 und September 2016 einen Rückgang des Zustroms irregulärer Migranten um 98 % feststellen. Die europäischen Institutionen haben ihre Anstrengungen zur Unterstützung von Drittländern bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen verstärkt. Bis Juni dieses Jahres hatte Frontex schon doppelt so viele irreguläre Migranten rückgeführt wie im Laufe des gesamten Jahres 2015. Außerdem hat die EU vor Kurzem eine Übereinkunft mit Afghanistan geschlossen, die eine effizientere Zusammenarbeit in Migrationsfragen ermöglicht.
Auf der zentralen Mittelmeerroute befindet sich die Zahl der Ankömmlinge auf dem gleichen Stand wie in den Jahren 2014 und 2015. Daher sollten wir auf unserer Oktobertagung den Schwerpunkt insbesondere auf die mit den Herkunfts- und Transitländern in Afrika geleistete Arbeit legen. Der Präsident der Europäischen Kommission und die Hohe Vertreterin werden uns den Sachstand bei der Umsetzung eines wirksamen Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit einzelnen Ländern (auch "Migrationspakte" genannt) erläutern.
Was unsere Handelspolitik anbelangt, so tragen wir beim Europäischen Rat eine besondere Verantwortung in Bezug auf das Abkommen mit Kanada. Es gibt noch einiges zu tun, aber ich hoffe, wir finden einen gangbaren Weg für das weitere Vorgehen.
Der Handel ist ein starker Motor für Beschäftigung, Wachstum und einen besseren Lebensstandard. Und doch werden die mit dem Handel verbundenen Vorteile in Frage gestellt. Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam eine Handelspolitik realisieren können, die den Anliegen der Gegenwart und den Herausforderungen der Zukunft gerecht wird. Letztendlich hängt dies aber von unserer Fähigkeit ab, uns und unsere Bürgerinnen und Bürger angemessen vor dem Aufkommen unlauterer Praktiken zu schützen. Denn der Handel kann nur frei sein, wenn er auch fair ist. Der Europäische Rat wird daher die Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente und unsere laufenden Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit wichtigen Partnern erörtern.
Beim Abendessen werden wir eine strategische Aussprache über Russland führen. Dabei sollten unsere langfristigen Beziehungen zu diesem wichtigen Nachbarland insgesamt behandelt werden. Mit Blick auf die Beschlüsse, die wir im Dezember fassen müssen, ist unser größter Trumpf im Umgang mit Russland nach wie vor unsere Einheit. Bis jetzt ist es uns ungeachtet unserer Meinungsverschiedenheiten stets gelungen, geschlossen aufzutreten. Und dies müssen wir auch weiterhin tun.
Im gleichen Kontext sollten wir auch die dramatischen Entwicklungen in Syrien erörtern. Die Hohe Vertreterin wird das Ergebnis der Beratungen des Rates erläutern, und wir werden Schlussfolgerungen annehmen.
Der im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) zwischen der Europäischen Union und der Republik Irak eingesetzte Kooperationsrat ist am 18. Oktober 2016 in Brüssel zum zweiten Mal zusammengetreten. Die Tagung wurde von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini als Leiterin der EU-Delegation eröffnet. Die irakische Delegation stand unter der Leitung des irakischen Außenministers Ibrahim al-Jaafari; ihr gehörte ferner der Leiter der Abteilung Außenbeziehungen der Region Kurdistan-Irak, Falah Mustafa Bakir, an. Der Europäische Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement Christos Stylianides und der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte Stavros Lambrinidis nahmen an den Beratungen zu einzelnen Themen teil.
Anlässlich der Kampagne zur Befreiung der Stadt Mossul von Da'esh konzentrierten sich die Beratungen der Minister anfänglich auf die unmittelbaren Herausforderungen bezüglich der humanitären Lage und der Stabilität in Irak. Im weiteren Verlauf der Tagung kamen auch die längerfristigen Bedürfnisse Iraks zur Sprache.
Die EU-Seite würdigte die Anstrengungen der irakischen Regierung zur Bewältigung der derzeitigen Krise. Sie gab einen Überblick über die Hilfe, die sie für die unmittelbaren Bedürfnisse Iraks im Rahmen von humanitärer Hilfe und Unterstützung für Vertriebene bereitstellt. Dabei geht es um sowohl kurz- als auch längerfristigen Bedarf, einschließlich Bildung für vertriebene Kinder. Die EU erörterte ferner mit den irakischen Vertretern die vorrangigen Bereiche der Unterstützung für die Stabilisierung der befreiten Gebiete in Irak, unter anderem die Beseitigung von Sprengfallen – sogenannten unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen –, die eine Voraussetzung für die Rückkehr der vertriebenen Menschen ist.
Was die längerfristigen Herausforderungen angeht, so ist der Prozess der Friedenskonsolidierung und Aussöhnung in einem geeinten und inklusiven irakischen Staat ein zentrales und unvermeidbares Thema aller Beratungen über Irak. Gleichzeitig wiesen die Minister darauf hin, dass die derzeitige Krise in Irak und die längerfristigen Aussichten des Landes auf Stabilität und Wohlstand eng miteinander verknüpft sind, und berieten daher eingehend darüber, wie langfristig Wohlstand für Irak gesichert werden kann und wie die Beziehungen zwischen der EU und Irak dazu beitragen können, dass das Land sein Potenzial vollständig entfaltet. Somit ging der Kooperationsrat nicht nur auf die Notwendigkeit der politischen, sondern auch der wirtschaftlichen und sozialen Inklusivität ein. Dabei hob er insbesondere hervor, dass auf den parallel verlaufenden Bemühungen der EU und Iraks zur Stärkung von Demokratie und Menschenrechten, zur Förderung von Wirtschaft und Handel und zur Gewährleistung der umfassenden Nutzung des Energiepotenzials Iraks aufgebaut werden muss.
Neben der Überprüfung der bestehenden Zusammenarbeit wurde auf der Tagung auch das weitere Vorgehen erörtert, einschließlich der Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Sondierung der Zusammenarbeit zu Energiefragen sowie die Möglichkeit eines informellen Dialogs über Migrationsfragen.
Schließlich befasste sich der Kooperationsrat EU-Irak auch mit den Beziehungen Iraks zu seinen Nachbarn in der Region. Die EU bekräftigte, dass sie die Souveränität und territoriale Unversehrtheit Iraks und sein Recht, diese zu erhalten, uneingeschränkt unterstützt. Ferner betonte sie, wie wichtig die Förderung des Dialogs zwischen Irak und den Ländern der Region ist.
Der Rat hat über die Umsetzung der globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU "Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa" beraten und Schlussfolgerungen angenommen.
Bei der Arbeit an der Umsetzung der globalen Strategie der EU werden für 2016/2017 voraussichtlich fünf prioritäre Bereiche im Mittelpunkt stehen:
Zudem werden die Themen Menschenrechte, Frauen, Frieden und Sicherheit, Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft weiterhin konsequent in alle Politikbereiche der EU einbezogen werden.
Der Rat vereinbarte das weitere Vorgehen bezüglich der Partnerschaftsprioritäten und Pakte mit Jordanien für den Zeitraum 2016-2018 und mit Libanon für den Zeitraum 2016-2020. An den Partnerschaftsprioritäten werden die bilateralen Beziehungen der EU zu diesen beiden Ländern ausgerichtet. Die Pakte bilden den Rahmen für die Umsetzung der auf der Londoner Konferenz "Unterstützung Syriens und der Region" (Februar 2016) eingegangenen gegenseitigen Verpflichtungen.
Die Partnerschaftsprioritäten berücksichtigen das von der EU gemeinsam mit Jordanien und Libanon verfolgte Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Raums von Frieden, Wohlstand und Stabilität sowie die Schlüsselrolle beider Länder in der Region.
Der Schwerpunkt der Pakte liegt auf der Stärkung der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit der Aufnahmeländer bei gleichzeitiger Verbesserung der wirtschaftlichen Möglichkeiten für syrische Flüchtlinge durch verbesserten Schutz und Zugang zu Beschäftigung und hochwertiger Bildung. Dies trägt dazu bei, angemessene und sichere Rahmenbedingungen für Flüchtlinge und Vertriebene aus Syrien während ihres vorübergehenden Aufenthalts in diesen Ländern zu schaffen.
Die Partnerschaftsprioritäten und Pakte sollen auf den Tagungen der Assoziationsräte EU-Jordanien bzw. EU-Libanon, die in den kommenden Wochen stattfinden, gemeinsam angenommen werden.
Zu den Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien gehören regionale Stabilität und Sicherheit einschließlich Terrorismusbekämpfung, wirtschaftliche Stabilität, nachhaltiges und wissensbasiertes Wachstum, hochwertige Bildung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie demokratische Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.
Gegenstand des EU-Jordanien-Paktes sind unter anderem zusätzliche Fördermittel der EU und vereinfachte Regeln für die Ausfuhr zahlreicher jordanischer Erzeugnisse aus 18 Sonderwirtschaftszonen in die EU für die Dauer von zehn Jahren unter der Voraussetzung, dass neben jordanischen Staatsangehörigen auch syrischen Flüchtlingen Beschäftigungsmöglichkeiten geboten werden. Jordanien wird im Rahmen des Paktes mehr syrischen Kindern Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung gewähren. Jordanien beherbergt derzeit rund 1,3 Millionen Syrer.
EU-LibanonZu den Partnerschaftsprioritäten für die Beziehungen EU-Libanon für die kommenden Jahre gehören Sicherheit und Terrorismusbekämpfung, gute Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit, die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie Migration und Mobilität.
Der EU-Libanon-Pakt sieht zusätzliche Fördermittel der EU und verstärkte Unterstützung in einer Reihe von Politikbereichen vor. Libanon würde sich seinerseits weiterhin bemühen, den Regelungsrahmen für die Registrierung und die Ausstellung von Aufenthaltstiteln für Flüchtlinge zu verbessern. Libanon beherbergt derzeit rund 1,5 Millionen Syrer. Es ist das Land mit der höchsten Zahl von Vertriebenen und Flüchtlingen pro Einwohner und pro Quadratkilometer.
Der Rat hat über Tunesien beraten und Schlussfolgerungen zur gemeinsamen Mitteilung der Hohen Vertreterin und der Europäischen Kommission mit dem Titel "Ausbau der EU-Unterstützung für Tunesien" angenommen.
Die Minister haben darüber beraten, wie der Ausbau der EU-Unterstützung für Tunesiens Bemühungen zur Bewältigung seiner kritischen Herausforderungen und zur Förderung langfristiger Stabilität, Resilienz, verantwortungsvoller Staatsführung, sozioökonomischer Entwicklung und Sicherheit erfolgen könnte. Der Rat hat die bisher erzielten bedeutenden Fortschritte ebenso anerkannt wie die Herausforderungen, denen sich das Land gegenübersieht.
Der Rat versicherte der tunesischen Bevölkerung und der tunesischen Regierung, dass er sich entschlossen für die Unterstützung des 2011 eingeleiteten Übergangs hin zu Freiheit, Demokratie, Würde und sozialer Gerechtigkeit einsetzt. Der Rat unterstützte insbesondere eine Aufstockung der Finanzhilfe der EU auf bis zu 300 Mio. EUR für 2017 und die Beibehaltung eines hohen Finanzierungsniveaus bis 2020; Grundlage hierfür bilden die Fortschritte bei den im strategischen Entwicklungsplan der Regierung angekündigten Reformen.
Der Rat hat sich einen Überblick über die Vorbereitungen für die Außenministertagung CELAC-EU, die am 25./26. Oktober 2016 in Santo Domingo stattfinden wird und in der es um die Zukunft der biregionalen Partnerschaft gehen wird, verschafft und einen Entwurf der Tagesordnung angenommen. Darin sind Beratungen über Möglichkeiten zur Stärkung des biregionalen Dialogs und zur Vertiefung der beiderseitigen Beziehungen, eine Bewertung der auf den Gipfeltreffen beschlossenen Programme und Maßnahmen, Beratungen zur Entwicklungsfinanzierung und zum Klimawandel und ein spezifischer Punkt zur EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung (EU-LAK-Stiftung) vorgesehen.
Auf der Tagung soll zudem ein Übereinkommen zur Errichtung der EU-LAK-Stiftung als internationale Organisation unterzeichnet werden. Im Rahmen der EU-LAK-Stiftung bündeln die Europäische Union mit ihren 28 Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) mit ihren 33 Mitgliedstaaten ihre Kräfte, um folgende Ziele zu erreichen:
Die Ziele der EU-LAK-Stiftung sollen durch verschiedene Aktivitäten erreicht werden, wie zum Beispiel die Anregung von Debatten im Rahmen von Seminaren, Konferenzen und Veröffentlichungen, die Förderung von Veranstaltungen im Zusammenhang mit den in den CELAC-EU-Gipfeltreffen behandelten Themen, die Einleitung biregionaler Programme und die Organisation eines Austausches sowie die Förderung von Studien und die Erschließung neuer Kontaktmöglichkeiten.
Die EU-LAK-Stiftung hat ihren Sitz weiterhin in Hamburg (Deutschland). Die im Jahr 2011 errichtete vorläufige Stiftung wird nach dem Abschluss des internationalen Übereinkommens aufgelöst.
Der Rat hat die Tagesordnung für die zweite Tagung des Kooperationsrates EU-Irak angenommen, die am 18. Oktober 2016 in Brüssel (Justus-Lipsius-Gebäude) stattfindet.
Der Kooperationsrat wird die bilateralen Beziehungen EU-Irak und insbesondere die Fortschritte bei der Umsetzung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens erörtern. Er wird zudem über die laufende und längerfristige Unterstützung Iraks durch die EU sprechen. Die Teilnehmer werden ferner über innerirakische und regionale politische und sicherheitspolitische Fragen beraten.
Bei dem Treffen werden die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, und der irakische Außenminister Ibramim al-Jaafari gemeinsam den Vorsitz führen. Der Leiter der Abteilung für Außenbeziehungen der Region Kurdistan, Falah Mustafa, wird auf Einladung des irakischen Außenministers ebenfalls an der Tagung des Kooperationsrates teilnehmen.
Pressetermine am Dienstag, den 18. Oktober 2016:
ab +/-13.30 Uhr
Ankunft der Teilnehmer (VIP-Eingang auf Ebene 02)
15.00 Uhr
Kooperationsrat EU-Irak
Fototermin
17.00 Uhr
Familienfoto
+/- 17.10 Uhr
Presseerklärungen (Pressesaal des Rates)
Am 17. Oktober 2016 hat der Rat förmlich neue Regeln verabschiedet, die Bahnreisen in Europa einen Schub vermitteln sollen. Die Reform wird eine Öffnung der Märkte für den inländischen Schienenpersonenverkehr in den Mitgliedstaaten bewirken und für Eisenbahnunternehmen fairere Bedingungen für einen nichtdiskriminierenden Zugang zum Netz schaffen.
Der slowakische Minister für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung Arpád Érsek erklärte: "Heute wurde das vierte Eisenbahnpaket sicher auf den Weg gebracht. Unsere Bürgerinnen und Bürger werden nunmehr besser funktionierende Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Die Eisenbahnunternehmen sollten einen besseren Zugang zu den Märkten in allen Mitgliedstaaten erhalten, damit den Fahrgästen mehr Wettbewerb, Auswahlmöglichkeiten und Qualität geboten werden kann. Ferner sollte dem Bahnverkehr in Anbetracht seines Beitrags zu einer nachhaltigen Mobilität in unseren Gesellschaften ein Anschub vermittelt werden."
Mit den überarbeiten Regeln wird es für neue Betreiber einfacher sein, Zugang zum Markt zu erhalten und ihre Dienste anzubieten. Dies dürfte zu größeren Auswahlmöglichkeiten, günstigeren Beförderungspreisen und besserer Qualität zugunsten der Fahrgäste führen.
Wettbewerbliche Vergabeverfahren werden – mit einigen Ausnahmen – für öffentliche Dienstleistungsaufträge die Regel sein. Eine Direktvergabe wird auch weiterhin möglich sein, sofern sie mit einer besseren Qualität der Dienste oder einer höheren Kosteneffizienz verbunden ist. Damit dies auch in der Praxis funktioniert, werden für alle direkt vergebenen Aufträge Leistungs- und Qualitätsziele, beispielsweise für Pünktlichkeit und Häufigkeit der Züge, vorgegeben.
Um kontinuierlich erbrachte und gut funktionierende Dienste zu gewährleisten, können die Mitgliedstaaten die Zugangsrechte eines neuen Betreibers begrenzen, wenn die angebotene neue Dienstleistung das "wirtschaftliche Gleichgewicht" eines bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags beeinträchtigen würde.
Mit der Reform wird ferner die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Schieneninfrastrukturbetreiber gestärkt, um sicherzustellen, dass alle Eisenbahnunternehmen gleichberechtigen Zugang zu Fahrstrecken und Bahnhöfen haben. Die Mitgliedstaaten können ihre gegenwärtigen Organisationsstrukturen beibehalten, aber es wurden Schutzvorkehrungen getroffen, um die finanzielle Transparenz zu erhöhen und Interessenkonflikte zu vermeiden.
Das neue System wird schrittweise eingeführt. Die Infrastrukturbetreiber müssen den neuen Anforderungen bis spätestens zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Rechtsakts nachgekommen sein. Auf der Grundlage der Vorschriften für den Zugang werden die Betreiber in der Lage sein, die Erbringung neuer kommerzieller Dienstleistungen zum 14. Dezember 2020 aufzunehmen. Die wettbewerbliche Ausschreibung öffentlicher Dienstleistungsaufträge wird sieben Jahre nach der Veröffentlichung der Rechtsakte beginnen.
Im Zuge der Reform soll die Bahn billiger, schneller und komfortabler werden. Dies würde die Menschen ermutigen, der Bahn vor anderen, weniger umweltfreundlichen Verkehrsmitteln den Vorzug zu geben.
Ab wann gelten die neuen Bestimmungen?Die drei heute verabschiedeten Texte bilden den Standpunkt des Rates in erster Lesung zu einer überarbeiteten Verordnung zur Regelung öffentlicher Dienstleistungsaufträge, einer überarbeiteten Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und einer Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen. Eine informelle Einigung über die Vorschläge wurde mit dem Europäischen Parlament am 19. April 2016 erzielt.
Um das Verfahren abzuschließen, muss das Parlament die Texte noch in zweiter Lesung billigen. Sobald die betreffenden Rechtsakte von beiden Organen unterzeichnet worden sind, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Dies wird voraussichtlich Ende 2016 der Fall sein.
Montag, 17. Oktober 2016
18.30 Uhr Treffen mit dem Premierminister von Sri Lanka, Ranil Wickremesinghe (Fototermin)
21.00 Uhr Telefongespräch mit der Premierministerin des Vereinigten Königreichs, Theresa May
Dienstag, 18 Oktober 2016
9.30 Uhr Telefongespräch mit dem slowakischen Außenminister und Präsidenten des Rates "Allgemeine Angelegenheiten", Miroslav Lajčák
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker (Berlaymont)
21.00 Uhr Treffen mit der Vorsitzenden von BusinessEurope, Emma Marcegaglia, und dessen Generaldirektor, Markus Beyrer
Mittwoch, 19. Oktober 2016
12.45 Uhr Telefongespräch mit dem französischen Staatspräsidenten François Hollande
14.00 Uhr Dreigliedriger Sozialgipfel (Pressekonferenz ±17.00 Uhr)
19.00 Uhr Arbeitsessen mit dem Präsidenten der Ukraine, Petro Poroshenko, dem Präsidenten der Kommission, Juncker, und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Schulz (Fototermin)
Zugang zum VIP-Eingang des Justus-Lipsius-Gebäudes nur mit Akkreditierung für die Tagung des Europäischen Rates oder mit einem Halbjahresausweis
Donnerstag, 20. Oktober 2016
11.30 Uhr EVP-Gipfel (Maastricht)
16.00 Uhr Tagung des Europäischen Rates
Freitag, 21. Oktober 2016
10.00 Uhr Tagung des Europäischen Rates
Der Rat hat am 13. Oktober 2016 eine Verordnung verabschiedet, mit der ein einheitliches europäisches Reisedokument für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger eingeführt wird und insbesondere dessen Format, Sicherheitsmerkmale und technische Spezifikationen festgelegt werden.
"Dank seiner verbesserten Merkmale stellt das einheitliche europäische Reisedokument eine der wichtigsten Maßnahmen dar, um die tatsächliche Rückkehr von Drittstaatsangehörigen zu erleichtern. Als nächster praktischer Schritt muss nun mit den Herkunftsländern eine gute Zusammenarbeit aufgebaut werden."
Robert Kaliňák, slowakischer Innenminister und Präsident des RatesDie verbesserten Sicherheitsmerkmale und die technischen Spezifikationen des neuen Reisedokuments werden die Anerkennung durch Drittstaaten erleichtern und die Rückkehr im Rahmen von Rückübernahmeabkommen oder anderen Vereinbarungen zwischen der EU oder den Mitgliedstaaten und Drittländern beschleunigen.
Durch das neue Reisedokument werden sich zudem der administrative und bürokratische Aufwand und die Dauer der Verwaltungsverfahren, die für die Gewährleistung der Rückkehr und Rückübernahme illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger erforderlich sind, verringern.
Die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die die Voraussetzungen für die Einreise in die Mitgliedstaaten oder den Aufenthalt dort nicht oder nicht mehr erfüllen – unter uneingeschränkter Wahrung ihrer Grundrechte sowie im Einklang mit dem Besitzstand der EU – ist ein wesentlicher Bestandteil der umfassenden Anstrengungen, um die Glaubwürdigkeit und das ordnungsgemäße und wirksame Funktionieren der Migrationspolitik der Union sicherzustellen sowie irreguläre Migration zu verringern und davor abzuschrecken.
Am 13. Oktober 2016 hat der Rat Einigung über seinen Standpunkt zu einer Richtlinie erzielt, die Arbeitnehmer vor Karzinogenen und Mutagenen am Arbeitsplatz schützen soll. Damit ist der Weg frei für Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament.
Der Präsident des Rates und slowakische Minister für Arbeit, Soziales und Familie, Jan Richter, erklärte dazu: "Die heutige Einigung im Rat über Grenzwerte für Karzinogene und Mutagene ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der häufigsten arbeitsbedingten Todesursache in der Europäischen Union. Wir wollen einen Beitrag zur Rettung von 100.000 Menschenleben in den kommenden 50 Jahren leisten. Der Rat hat heute gezeigt, dass er sich entschieden für den Schutz der Arbeitnehmer einsetzt."
Nach dem Richtlinienvorschlag sollen für elf Karzinogene, die von der geltenden Richtlinie von 2004 noch nicht erfasst werden, Expositionsgrenzwerte festgelegt werden, und zwar für
Zudem sollen angesichts neuerer wissenschaftlicher Daten die Grenzwerte für Vinylchloridmonomer und Hartholzstäube geändert werden.
Die Richtlinie sieht für alle Karzinogene und Mutagene Mindestanforderungen für die Beseitigung und Verringerung vor. Ferner müssen Arbeitgeber die mit der Exposition gegenüber bestimmten Karzinogenen (und Mutagenen) verbundenen Risiken für die Arbeitnehmer ermitteln und bewerten und die Exposition im Falle einer Gefährdung vermeiden.
Gefährliche Verfahren oder chemische Arbeitsstoffe müssen durch eine nicht oder weniger gefährliche Alternative ersetzt werden, wenn dies technisch möglich ist.
Nach Schätzungen über Berufskrankheiten sind arbeitsbedingte Krebserkrankungen infolge einer Karzinogen-Exposition nach wie vor ein Problem; daran dürfte sich auch künftig nichts ändern. Krebs ist die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU. Jährlich sind 53 % der berufsbedingten Todesfälle auf Krebs zurückzuführen, 28 % auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen und 6 % auf Erkrankungen der Atemwege.
Die nächsten SchritteDer Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments wird im November einen Berichtentwurf prüfen. Die Annahme erfolgt voraussichtlich im Februar 2017.
Der Rat hat am 13. Oktober eine Richtlinie gebilligt, die einer Vereinbarung der EU-Sozialpartner (COGECA, ETF, Europêche) im Seefischereisektor Rechtswirkung verleiht.
Damit kann das IAO-Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor von 2007 in der EU angewandt werden.
Der Ratspräsident und slowakische Minister für Arbeit, Soziales und Familie, Jan Richter, erklärte hierzu: "Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Fischern und ein wirklich hervorragendes Beispiel für einen erfolgreichen sozialen Dialog in einem bestimmten Sektor. Heute haben wir dafür gesorgt, dass diese Arbeit im Unionsrecht verankert wird, was allen Fischern in der EU zugutekommt."
Die Vereinbarung soll bessere Arbeitsbedingungen für Fischer und menschenwürdige Arbeit an Bord der unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats fahrenden Fischereifahrzeuge gewährleisten; dies gilt auch außerhalb der Unionsgewässer. Die Richtlinie enthält Mindestanforderungen hinsichtlich Arbeits- und Ruhezeiten für Seefischer, Dienstbedingungen, Arbeitssicherheit, Schutz bei Berufskrankheiten, Verfahren bei Unfällen oder Todesfällen, medizinische Versorgung an Bord, Bezahlung der Fischer sowie Unterkunft und Verpflegung.
Mit ihr werden die geltenden EU-Vorschriften mit neuen Bestimmungen im IAO-Übereinkommen in Einklang gebracht.
HintergrundDas IAO-Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor (C 188) wurde im Jahr 2007 angenommen. Es gilt für alle Arten von Fischereifahrzeugen, ungeachtet ihrer Größe, und enthält Mindestnormen für den Schutz von Fischern bei der Arbeit.
Die Kommission hat die EU-Sozialpartner im Jahr 2007 ersucht, die Möglichkeiten einer gemeinsamen Initiative zur Förderung der Anwendung des Übereinkommens C 188 in der EU zu prüfen.
Im Mai 2013 haben die Sozialpartner auf EU-Ebene – die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF), die Vereinigung der nationalen Verbände von Fischereiunternehmen in der EU (Europêche) und der Allgemeine Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften der EU (COGECA) – eine Vereinbarung geschlossen. Damit sollten die Bestimmungen des EU-Besitzstands und des IAO-Übereinkommens C 188 zusammengefasst werden. Sie ersuchten die Kommission, die Vereinbarung mittels einer Richtlinie in EU-Recht umzusetzen. Die Kommission hat dem Rat am 28. April 2016 ihren Richtlinienvorschlag vorgelegt.
Weiteres VorgehenDie Richtlinie wird auf einer der nächsten Ratstagungen förmlich angenommen.
Am 11. Oktober 2016 hat der Rat den Abschluss eines Abkommens mit Monaco gebilligt, mit dem die Einhaltung der Steuervorschriften durch private Sparer verbessert wird.
Im Rahmen dieses Abkommens verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten und Monaco zum automatischen Informationsaustausch und leisten damit einen Beitrag zur Vermeidung von Steuerhinterziehung.
Steuerbehörden beider Länder erhalten dadurch einen verbesserten grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen über die Finanzkonten der jeweils im anderen Land ansässigen Personen.
Mit dem Abkommen wird ein Abkommen von 2004 aktualisiert, durch das Monaco verpflichtet wurde, Regelungen anzuwenden, die den in einer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind.
Das neue Abkommen wurde am 12. Juli 2016 unterzeichnet. Es wurde (am 11. Oktober) auf einer Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) geschlossen, ohne dass eine Aussprache stattfand.
"Der Rat
1. ERKENNT AN, dass bei der ehrgeizigen Agenda der EU für eine gerechtere, transparentere und effektivere Besteuerung sowie bei der Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden innerhalb der EU Fortschritte erzielt worden sind;
2. BESTÄTIGT, wie wichtig es ist, den EU- und den internationalen Steuerrahmen weiter zu verbessern, um grenzüberschreitendem Steuermissbrauch und illegalen Finanzaktivitäten vorzubeugen;
3. BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission vom 5. Juli 2016 über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und vermeidung;
4. IST SICH DARIN EINIG, dass die jüngsten EU-Rechtsvorschriften über den automatischen Austausch von Informationen über Steuervorbescheide und eine länderbezogene steuerrelevante Berichterstattung über Tätigkeiten multinationaler Konzerne zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einen wichtigen Schritt nach vorne darstellen;
5. FORDERT DAZU AUF, Möglichkeiten zu prüfen, wie die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden innerhalb der EU weiter verbessert werden kann, und dabei auch Optionen zu berücksichtigen, die sich aus der Arbeit der Joint International Taskforce on Shared Intelligence and Collaboration (JITSIC) der OECD ergeben;
6. IST DER ANSICHT, dass die Vorschläge der Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche angesichts der Synergien zwischen diesen beiden Bereichen rechtzeitig vorliegen, und BEABSICHTIGT, auf deren zügige Annahme im Einklang mit dem EU-Rechtsetzungsverfahren hinzuwirken;
7. BESTÄTIGT, dass die Steuerbehörden und andere an der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beteiligte Agenturen im Einklang mit geeigneten rechtlichen Absicherungen effektiver und effizienter zusammenarbeiten müssen;
8. BETONT, dass verhindert werden muss, dass Gelder im großen Maßstab geheim gehalten werden können, da dies die wirksame Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beeinträchtigt, und dass sichergestellt werden muss, dass die Identität der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen bekannt ist;
9. BEGRÜSST die Initiative zum automatischen Austausch von Informationen über eigentliche wirtschaftliche Eigentümer, in deren Rahmen zahlreiche Steuerhoheitsgebiete, darunter sämtliche Mitgliedstaaten, vereinbart haben, Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen auszutauschen, und ERWARTET zügige internationale Fortschritte;
10. ERSUCHT die Kommission, die Möglichkeit zu prüfen, einen Vorschlag zur Verbesserung des grenzübergreifenden Zugangs zu Informationen über eigentliche wirtschaftliche Eigentümer auf Grundlage der laufenden Arbeiten auf internationaler Ebene vorzulegen;
11. STELLT FEST, dass auf dem G20-Treffen vom Oktober 2016 erste Vorschläge der OECD und der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (FATF) zur besseren Umsetzung der internationalen Transparenzstandards – einschließlich zur Verfügbarkeit von Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern – vorgestellt wurden;
12. WEIST ERNEUT DARAUF HIN, dass es notwendig ist, die Beaufsichtigung der Gestalter und Förderer aggressiver Steuerplanung zu verstärken und effektivere Hindernisse für solche Aktivitäten zu errichten;
13. BEGRÜSST die Absicht der Kommission, im Herbst 2016 eine öffentliche Konsultation zum bestmöglichen Ansatz in der Frage einzuleiten, wie mehr Transparenz in Bezug auf die Tätigkeit von Intermediären, die bei Steuerhinterziehung oder ‑vermeidung Unterstützung leisten, erreicht werden kann;
14. NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Kommission die Möglichkeit der Einführung verbindlicher Offenlegungsregelungen in Anlehnung an Aktionspunkt 12 des BEPS-Projekts der OECD sondieren und sich dabei auf die Erfahrungen einiger EU-Mitgliedstaaten in diesem Bereich stützen will und beabsichtigt, möglicherweise 2017 einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen;
15. BESTÄRKT die Kommission DARIN, erste Überlegungen anzustellen, ob ein künftiger Austausch solcher Informationen zwischen den Steuerbehörden innerhalb der EU möglich wäre;
16. BETONT, dass es notwendig ist, bei der Festlegung eines etwaigen globalen Ansatzes zur Gewährleistung von mehr Transparenz in diesem Bereich eng mit der OECD und anderen internationalen Partnern zusammenzuarbeiten;
17. UNTERSTÜTZT die Förderung höherer Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit und STELLT FEST, dass die fachlichen Beratungen im Rat über die Erstellung einer EU-Liste der nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete, die 2017 vorliegen soll, im Rahmen der Gruppe "Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)" bereits aufgenommen wurden; dies betrifft auch die Festlegung der Kriterien für die Aufnahme von Gebieten auf diese Liste und mögliche Gegenmaßnahmen;
18. IST SICH DARIN EINIG, dass es wichtig ist, Hinweisgeber zu schützen, und FORDERT die Kommission AUF, mögliche künftige Maßnahmen auf EU-Ebene unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips zu prüfen;
19. IST SICH DESSEN BEWUSST, dass die Verbesserung der Rechtssicherheit im Steuerbereich in der EU dazu beitragen kann, die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen weiter zu erhöhen, und NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Kommission Vorschläge zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) sowie von Steuervermeidung vorlegen will, mit denen gleichzeitig ein stabiles und berechenbares steuerliches Umfeld gewährleistet und die Doppelbesteuerung beseitigt werden soll, d. h. Vorschläge zur Verbesserung der Streitbeilegung und zur Wiederaufnahme der Arbeiten an einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)."
BEGRÜSST das Ziel des Übereinkommens von Paris, die Finanzmittelflüsse in Einklang zu bringen mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung; BEKRÄFTIGT ERNEUT, dass dies Maßnahmen von allen Parteien, einzeln und gemeinsam, erfordert;
BEKRÄFTIGT ERNEUT, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten für eine noch stärkere Mobilisierung von Mitteln für den Klimaschutz im Rahmen der weltweiten Anstrengungen unter Führung der Industrieländer einsetzen, um insbesondere die Entwicklungsländer im Hinblick auf Eindämmung und Anpassung dabei zu unterstützen, ihre länderspezifischen Strategien, insbesondere mit Blick auf die national festgelegten Beiträge, umzusetzen; HEBT HERVOR, dass die EU und einige ihrer Mitgliedstaaten auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien der UNFCCC in Paris für die nächsten Jahre umfangreichere öffentliche Mittel für den Klimaschutz in Aussicht gestellt haben, womit sie auch die Vorhersehbarkeit verbessert haben; HEBT HERVOR, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten einen wesentlichen Teil der öffentlichen Mittel für den Klimaschutz bereitstellen und BETONT die Notwendigkeit einer fairen Lastenteilung zwischen den Industrieländern und der zukünftigen Beteiligung eines breiteren Spektrums von Beitragszahlern; BETONT die Bedeutung einer ergebnisorientierten Perspektive in Bezug auf die Finanzierung des Klimaschutzes, sodass die größtmögliche Wirkung der bereitgestellten und mobilisierten Mittel sichergestellt wird;
BEGRÜSST, dass die entwickelten Länder an der Erstellung eines konkreten Fahrplans arbeiten, mit dem das Ziel erreicht werden soll, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Mrd. USD aus verschiedensten öffentlichen und privaten, bilateralen und multilateralen Quellen, einschließlich alternativer Finanzierungsquellen, für die Eindämmung und die Anpassung im Zusammenhang mit sinnvollen Klimaschutzmaßnahmen und einer transparenten Umsetzung zu mobilisieren; SIEHT der Fertigstellung des Fahrplans vor der 22. Konferenz der Vertragsparteien (COP 22) der UNFCCC ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN;
BEKRÄFTIGT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, ihren Beitrag zum Ziel der Industrieländer zu leisten, gemeinsam bis 2020 und durchgehend bis 2025 jährlich 100 Mrd. USD aus ganz verschiedenen Quellen, mittels ganz verschiedener Instrumente und über ganz verschiedene Wege für die Eindämmung und die Anpassung zu mobilisieren;
BEKRÄFTIGT ERNEUT, dass öffentliche Mittel für den Klimaschutz weiterhin eine bedeutende Rolle spielen werden; BESTÄTIGT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten weiterhin öffentliche Mittel zur Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen bereitstellen werden;
ERSUCHT die Kommission, einen Überblick über die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen durch die EU und ihre Mitgliedstaaten für 2015 zu geben, damit der Rat diesen Beitrag vor der COP 22 der UNFCCC billigt;
BETONT die Bedeutung der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln, um diejenigen Entwicklungsländer zu unterstützen, die besonders anfällig für die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen sind und erhebliche Kapazitätsengpässe haben;
BEGRÜSST außerdem die Zusagen der meisten multilateralen Entwicklungsbanken, für eine stärkere Berücksichtigung von Aspekten des Klimaschutzes, der Anpassung und der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel in ihren Portfolios und im Rahmen ihrer Mandate zu sorgen, einschließlich ihrer Zusagen, ihre klimaschutzbezogenen Investitionen aufzustocken; BESTÄRKT die internationalen und regionalen Finanzinstitutionen und Organisationen der Vereinten Nationen, den Vertragsparteien durch das UNFCCC-Sekretariat Informationen zur Verfügung zu stellen, wie sie Klimaziele durchgängig berücksichtigen und Maßnahmen zur Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel in ihre Entwicklungshilfe- und Klimaschutzfinanzierungsprogramme einbeziehen können;
BEGRÜSST die wichtigen Beiträge zur Klimaschutzfinanzierung von einigen Schwellenländern und Entwicklungsländern; HEBT HERVOR, dass durch das Übereinkommen von Paris Vertragsparteien, die sich nicht im Rahmen des Übereinkommens dazu verpflichtet haben, ermutigt werden, finanzielle Mittel auf freiwilliger Grundlage bereitzustellen beziehungsweise diese weiterhin bereitzustellen;
IST SICH DESSEN BEWUSST, dass der Privatsektor eine wesentliche Quelle für die Klimaschutzfinanzierung und andere einschlägige Investitionsflüsse ist; RÄUMT EIN, dass – sofern öffentliche Mittel benötigt werden – die Finanzierung durch den Privatsektor eine Ergänzung, nicht aber ein Ersatz für die Finanzierung durch den öffentlichen Sektor ist; STELLT FEST, dass die EU bereits über ein breit angelegtes Instrumentarium zur Mobilisierung von Mitteln des Privatsektors zugunsten internationaler Klimaschutzmaßnahmen verfügt und dieses weiterentwickeln wird; hierzu gehören auch mobilisierte Mittel aus lokalen privatwirtschaftlichen Quellen;
BEGRÜSST, dass das Übereinkommen von Paris ein deutliches Signal an den Privatsektor sendet, die Finanzströme neu auf emissionsarme und klimaresiliente Investitionen auszurichten; NIMMT die laufenden Bemühungen innerhalb der EU ZUR KENNTNIS, Investitionsanreize mit den Klimazielen der EU in Einklang zu bringen, z. B. durch die Kapitalmarktunion und die Investitionsoffensive für Europa, und BEGRÜSST in diesem Zusammenhang die Arbeiten der G20 und des Finanzstabilitätsrats als wichtige Beiträge zur Neuausrichtung der privaten Investitionen; UNTERSTREICHT, dass die Bepreisung von CO2-Emissionen eine der zentralen Komponenten förderlicher Rahmenbedingungen zur Verlagerung der Investitionen ist, die durch eine Vielzahl von Instrumenten erfolgen kann, darunter Regulierung, Emissionshandel und Steuern; UNTERSTÜTZT in diesem Zusammenhang Initiativen zur Bepreisung von CO2-Emissionen ebenso wie Initiativen zur Unterstützung der schrittweisen Einstellung umweltschädlicher oder wirtschaftlich nachteiliger Subventionen und unter anderem den schrittweisen Abbau der Finanzierung emissionsintensiver Projekte;
HEBT die Bemühungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur Aufstockung der mobilisierten Mittel für den Klimaschutz entsprechend den Vorlagen aus 2016 zu Strategien und Konzepten HERVOR; ERINNERT DARAN, dass die Aufstockung der Mittel für den Klimaschutz ein iterativer Prozess ist, bei dem gleichlaufend die Regierungen Rahmenbedingungen, Investitionsstrategien, Projekte und Programme auszuarbeiten haben, die allesamt die Beteiligung des Privatsektors einbeziehen sollten; BEGRÜSST in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Entwicklungsländer;
BETONT, wie wichtig es ist, bei der Anpassung Unterstützung zu leisten, damit die Klimaziele in die Entwicklungsstrategien der Entwicklungsländer durchgängig berücksichtigt und mehr klimaresistente Existenzgrundlagen geschaffen werden; UNTERSTREICHT die Wichtigkeit, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Finanzierung des Klimaschutzes und den Anpassungsmaßnahmen im Einklang mit den eigenen Prioritäten und Zielen der betreffenden Länder zu erreichen, und HEBT HERVOR, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich derzeit und auch künftig gemeinsam bemühen werden, einen substanziellen Teil der öffentlichen Finanzierung des Klimaschutzes in die Anpassung zu lenken, wobei insbesondere auf die Bedürfnisse der ärmsten und besonders gefährdeten Entwicklungsländer wie die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) und die kleinen Inselentwicklungsländer (SIDS) eingegangen wird;
HEBT HERVOR, dass der Transparenzrahmen entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung des Übereinkommens von Paris sein wird, indem er die Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Klimaschutzfinanzierung verbessert; BETONT, dass dieser Rahmen Klarheit über die geleistete, mobilisierte und erhaltene Unterstützung schaffen sollte, darunter auch über die Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Finanzmittelflüsse in Einklang zu bringen mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung, auch im Hinblick auf Informationen für die globale Bilanz. Der Rahmen sollte mit klaren und gemeinsamen Verfahrensweisen einhergehen und sich auf bereits bestehende Methodiken und bisher erzielte Fortschritte bei der Vorbereitung der OECD/CPI (Forschungsnetzwerk zur Klimapolitik)-Studie stützen; UNTERSTÜTZT die Entwicklung von Anrechnungsmodalitäten für finanzielle Mittel, die durch öffentliche Interventionen bereitgestellt und mobilisiert wurden, um die Anstrengungen der Vertragsparteien bezüglich aller einschlägigen Quellen in einer glaubwürdigen Weise wiederzugeben; SIEHT der zweijährlichen Bewertung der Klimaschutzfinanzströme und dem entsprechenden Überblick des Finanzausschusses, die als Richtschnur für die weitere Arbeit in Bezug auf die Messung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV) der Unterstützungsmaßnahmen dienen sollen, ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN;
UNTERSTREICHT, wie wichtig es ist, den Kapazitätsaufbau für Klimaschutz- und Anpassungsplanung sowie die effiziente und wirksame Umsetzung zu unterstützen; UNTERSTREICHT darüber hinaus die Notwendigkeit, ein Verzeichnis attraktiver Projekte und Programme auszuarbeiten, um so finanzielle Mittel und deren Wirksamkeit zu maximieren, sowie die Bedeutung der Zugänglichkeit von verfügbaren Mitteln für Entwicklungsländer und der Mobilisierung von privatem Kapital; HEBT die fortlaufende Unterstützung – auch im Bereich der technologischen Zusammenarbeit – der EU und ihrer Mitgliedstaaten beim Aufbau von Kapazitäten in bedürftigen Entwicklungsländern HERVOR; UNTERSTREICHT die Bedeutung der Gewährleistung eines effizienten Zugangs zu finanziellen Mitteln zur Unterstützung länderspezifischer Strategien durch vereinfachte Genehmigungsverfahren im Rahmen des Finanzierungsmechanismus und verstärkte Unterstützung im Bereich der Leistungsbereitschaft für die Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselstaaten;
ERKENNT AN und UNTERSTÜTZT die Bedeutung einer weltweiten ehrgeizigen Umsetzung der national festgelegten Beiträge; HEBT HERVOR, dass die Entwicklungszusammenarbeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Drittländern den Synergien zwischen den Klimazielen und den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, die durch die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, den Aktionsplan von Addis Abeba über Entwicklungsfinanzierung sowie andere internationale Agenden angenommenen worden sind, im vollen Umfang Rechnung tragen sollte; HEBT HERVOR, dass die Koordinierung zwischen den Akteuren bei der Finanzierung zur Unterstützung der Umsetzung der national festgelegten Beiträge wesentlich sein wird, denn jede Institution wird partnerschaftlich und koordiniert mit den anderen handeln müssen, um eine größtmögliche Wirkung vor Ort zu erzielen;
BEGRÜSST, dass der Finanzierungsmechanismus des geltenden Übereinkommens als Finanzierungsmechanismus für das Übereinkommen von Paris dienen soll; BETONT die Rolle des globalen Klimaschutzfonds als wichtiges multilaterales Instrument, wenn es darum geht, die Entwicklungsländer bei der Unterstützung des Paradigmenwechsels hin zu emissionsarmen und klimaresistenten Entwicklungswegen zu unterstützen; BEGRÜSST die Genehmigung weiterer Projekte und Programme und BEGRÜSST FERNER die Billigung des Strategieplans des globalen Klimaschutzfonds und dessen Ziels, die transformativen Auswirkungen des Fonds zu verstärken; HEBT HERVOR, dass ein wesentlicher Teil der zugesagten (47 %) und bereitgestellten Mittel von den EU-Mitgliedstaaten stammt; BEGRÜSST die Beiträge der Entwicklungsländer zum globalen Klimaschutzfonds und FORDERT alle Länder, die hierzu in der Lage sind, nachdrücklich AUF, Beiträge zu dem Fonds zu leisten."
Am 13. Oktober 2016 hat der Rat die Richtlinie über das Recht auf Prozesskostenhilfe für Bürger, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden oder gegen die ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde, endgültig gebilligt.
Die vorgeschlagene Richtlinie enthält Mindestvorschriften für das Recht auf Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren, denen die Freiheit entzogen wurde, sowie in bestimmten anderen Fällen. Darüber hinaus gewährleistet sie, dass in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls unter bestimmten Bedingungen sowohl im Vollstreckungsstaat als auch im Ausstellungsmitgliedstaat Prozesskostenhilfe bewilligt wird.
"Für ein faires Verfahren ist der Zugang zu einem Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Indem die Mindestvoraussetzungen für die Bereitstellung von Prozesskostenhilfe festgelegt werden, wird die Richtlinie dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen: eine Justiz, zu der alle, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, Zugang haben. Zudem bin ich fest davon überzeugt, dass dies das gegenseitige Vertrauen zwischen den europäischen Ländern stärken und somit zu einer verbesserten Zusammenarbeit in Strafsachen beitragen wird."
Minister Žitňanská vom slowakischen VorsitzWas den Geltungsbereich betrifft, geht die Richtlinie weiter als der Kommissionsvorschlag und umfasst nun, unter bestimmten Bedingungen, ein Recht auf Prozesskostenhilfe in allen Phasen des Strafverfahrens. Im ursprünglichen Vorschlag war lediglich ein Recht auf vorläufige Prozesskostenhilfe vorgesehen, die nur die Anfangsphase des Strafverfahrens abdecken sollte, bis endgültig über die Hilfe entschieden wird.
Ob einer Person Prozesskostenhilfe zusteht, können die EU-Staaten künftig anhand einer Bedürftigkeits- und Begründetheitsprüfung feststellen. Mit der "Bedürftigkeitsprüfung" soll festgestellt werden, ob der betreffenden Person tatsächlich die Mittel fehlen, einen Rechtsbeistand zu bezahlen, während die "Begründetheitsprüfung" der Klärung der Frage dient, ob die Gewährung von Prozesskostenhilfe angesichts der jeweiligen Umstände im Interesse der Rechtspflege liegt.
Das Europäische Parlament hat dem Text am 4. Oktober zugestimmt. Mit seiner endgültigen Annahme hat der Rat das Gesetzgebungsverfahren heute zum Abschluss gebracht. Sobald die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht ist, haben die Mitgliedstaaten 30 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
Das Vereinigte Königreich und Irland haben sich gegen ein "Opt-in" entschieden; für Dänemark gilt bei Rechtsvorschriften im Bereich Justiz und Inneres grundsätzlich ein "Opt-out".
Fahrplan zu den VerfahrensrechtenDiese Richtlinie ist der letzte Rechtsakt im Rahmen des Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren, den der Rat im November 2009 angenommen hat.
Ziel des Fahrplans war es, zu gewährleisten, dass jedem Bürger, der in einem Mitgliedstaat in ein Strafverfahren involviert ist, überall in der EU bestimmte Mindestverfahrensrechte zugestanden werden. Dies sollte auch das gegenseitige Vertrauen zwischen europäischen Justizbehörden stärken und ihnen die Anwendung von Instrumenten wie dem Europäischen Haftbefehl erleichtern.
Fünf weitere Maßnahmen sind auf Grundlage des Fahrplans bereits verabschiedet worden:
Am 5. Oktober 2016 haben die 75 Länder und 26 internationalen Organisationen, die an der Brüsseler Afghanistan-Konferenz teilgenommen haben, in einem gemeinsamen Kommuniqué die Erneuerung der Partnerschaft für Wohlstand und Frieden zwischen der afghanischen Regierung der nationalen Einheit und der internationalen Gemeinschaft angekündigt. Darin verpflichten sie sich gemeinsam, ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und zu verstärken, um innerhalb des Jahrzehnts des Wandels (2015–2024) die Eigenständigkeit Afghanistans zu erreichen und für politische, soziale und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu sorgen, die dem Land eine Konsolidierung von Frieden, Sicherheit, nachhaltiger Entwicklung und Wohlstand ermöglichen sollen. Afghanistan habe auf seinem Weg zu einem funktionierenden, rechenschaftspflichtigen und zunehmend zukunftsfähigen Staat große Fortschritte gemacht, aber angesichts der erheblichen Probleme, mit denen das Land immer noch zu kämpfen habe, seien weitere Anstrengungen erforderlich, um diese gemeinsamen Erfolge zu bewahren und darauf aufzubauen. In diesem Sinne bekräftigten die Konferenzteilnehmer, dass sie im Jahrzehnt des Wandels weiter an folgenden drei Säulen festhalten wollen:
Am 4. Oktober 2016 hat der Rat den Beschluss über die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch die EU angenommen. Mit dem Übereinkommen wird ein Rahmen für globale Klimaschutzmaßnahmen festgelegt.
Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments hat der Rat den Beschluss im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen. Der Beschluss wird am Freitag, den 7. Oktober 2016 beim VN-Generalsekretär als Verwahrer des Übereinkommens hinterlegt. Sobald der Beschluss hinterlegt ist, tritt die Ratifizierung durch die EU in Kraft.
Der slowakische Minister für Umwelt und Präsident des Rates, László Sólymos, erklärte hierzu: "Als geeintes Europa haben wir alles in unserer Macht Stehende getan, die Verfahren zu beschleunigen und das Pariser Übereinkommen mit Leben zu füllen. Dass der Rat den Beschluss innerhalb weniger Stunden angenommen hat, macht deutlich, dass wir zu unseren Zusagen stehen. Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden am Freitag wird das Ganze zum Abschluss bringen. Darauf können wir alle gemeinsam stolz sein."
Die Mitgliedstaaten werden die Ratifizierung entweder zusammen mit der EU vornehmen – sofern sie ihre nationalen Verfahren bereits abgeschlossen haben – oder so bald wie möglich danach.
Das Übereinkommen tritt nach 30 Tagen in Kraft, sobald es von mindestens 55 Ländern, auf die zusammen mindestens 55 % der weltweiten Treibhausgasemissionen entfallen, ratifiziert worden ist. Bislang haben 63 Länder das Übereinkommen ratifiziert, auf die 52,11 % der weltweiten Emissionen entfallen.