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Diplomacy & Defense Think Tank News

Nachhaltige Finanzierung: Enormer Finanzbedarf

Nachhaltige Finanzierung wird bei der Erholung von der Covid-19-Pandemie eine Schlüsselrolle spielen. Der Europäische Rat hat die zentrale Funktion des Green Deals in seiner „Roadmap for Recovery“ anerkannt . Der Green Deal umfasst eine neue Wachstumsstrategie, die eine ressourcenschonende Wirtschaft zum Ziel hat.
Zur Umsetzung des Green Deals sind nachhaltige Investitionen in enormer Höhe erforderlich. Dazu, wie hoch der Finanzbedarf sein wird, gibt es unterschiedliche Schätzungen. Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (United Nations Conference on Trade and Development – UNCTAD) schätzte 2014 beispielsweise die jährliche Investitionslücke für Entwicklungsländer zum Erreichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Develpoment Goals – SDGs) auf zirka 2,5 Billionen Dollar.
Dieses Volumen kann nicht allein mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Aus diesem Grund sind für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft umfangreiche Investitionen des Privatsektors erforderlich.
Zu den größten Problemen für die Mobilisierung privaten Kapitals zählt das Fehlen harmonisierter Standards für die Definition und Überprüfung nachhaltiger Finanzinstrumente (s. Haupttext). Weitere Hürden sind der oft unterschiedliche Informationsstand von Investoren und Schuldnern sowie mangelnde Transparenz und Offenlegung, die es Regulierern, Nichtregierungsorganisationen und Forschungseinrichtungen erschwert, nachhaltige Finanzinstrumente zu bewerten. Des Weiteren passen die eher langfristigen nachhaltigen Investitionsvorhaben nicht zum kurzfristigen Zeithorizont vieler Sparer und Investoren. Politische Risiken wie fehlende strategische Signale, politische Länderrisiken, regulatorische Risiken oder verzerrende politische Maßnahmen spielen ebenfalls eine Rolle.
In Entwicklungsländern kommt erschwerend hinzu, dass wenig entwickelte Kapitalmärkte nur wenige nachhaltige Finanzprodukte anbieten. Es gibt auch nur wenige Investoren. Oft fehlt Fachexpertise, und Institutionen haben keine ausreichenden Evaluierungskapazitäten.

Nachhaltige Finanzierung: Enormer Finanzbedarf

Nachhaltige Finanzierung wird bei der Erholung von der Covid-19-Pandemie eine Schlüsselrolle spielen. Der Europäische Rat hat die zentrale Funktion des Green Deals in seiner „Roadmap for Recovery“ anerkannt . Der Green Deal umfasst eine neue Wachstumsstrategie, die eine ressourcenschonende Wirtschaft zum Ziel hat.
Zur Umsetzung des Green Deals sind nachhaltige Investitionen in enormer Höhe erforderlich. Dazu, wie hoch der Finanzbedarf sein wird, gibt es unterschiedliche Schätzungen. Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (United Nations Conference on Trade and Development – UNCTAD) schätzte 2014 beispielsweise die jährliche Investitionslücke für Entwicklungsländer zum Erreichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Develpoment Goals – SDGs) auf zirka 2,5 Billionen Dollar.
Dieses Volumen kann nicht allein mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Aus diesem Grund sind für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft umfangreiche Investitionen des Privatsektors erforderlich.
Zu den größten Problemen für die Mobilisierung privaten Kapitals zählt das Fehlen harmonisierter Standards für die Definition und Überprüfung nachhaltiger Finanzinstrumente (s. Haupttext). Weitere Hürden sind der oft unterschiedliche Informationsstand von Investoren und Schuldnern sowie mangelnde Transparenz und Offenlegung, die es Regulierern, Nichtregierungsorganisationen und Forschungseinrichtungen erschwert, nachhaltige Finanzinstrumente zu bewerten. Des Weiteren passen die eher langfristigen nachhaltigen Investitionsvorhaben nicht zum kurzfristigen Zeithorizont vieler Sparer und Investoren. Politische Risiken wie fehlende strategische Signale, politische Länderrisiken, regulatorische Risiken oder verzerrende politische Maßnahmen spielen ebenfalls eine Rolle.
In Entwicklungsländern kommt erschwerend hinzu, dass wenig entwickelte Kapitalmärkte nur wenige nachhaltige Finanzprodukte anbieten. Es gibt auch nur wenige Investoren. Oft fehlt Fachexpertise, und Institutionen haben keine ausreichenden Evaluierungskapazitäten.

Covid-19 Crisis: how should the G20 support heavily indebted low-income countries?

As low-income countries (LICs) need assistance to manage the effects of the COVID-19 crisis, the G20 can play an important role in providing short-term liquidity with a suspension of debt service payments and debt relief. However, debt relief should be bound to reforms, and LICs bear part of the responsibility for coping with the crisis. To prevent a debt crisis in the long term, the G20 could implement measures to promote responsible lending and borrowing among LICs. Two instruments are particularly important: (i) guidelines for responsible lending and borrowing, and (ii) effective debt management.

Covid-19 Crisis: how should the G20 support heavily indebted low-income countries?

As low-income countries (LICs) need assistance to manage the effects of the COVID-19 crisis, the G20 can play an important role in providing short-term liquidity with a suspension of debt service payments and debt relief. However, debt relief should be bound to reforms, and LICs bear part of the responsibility for coping with the crisis. To prevent a debt crisis in the long term, the G20 could implement measures to promote responsible lending and borrowing among LICs. Two instruments are particularly important: (i) guidelines for responsible lending and borrowing, and (ii) effective debt management.

Covid-19 Crisis: how should the G20 support heavily indebted low-income countries?

As low-income countries (LICs) need assistance to manage the effects of the COVID-19 crisis, the G20 can play an important role in providing short-term liquidity with a suspension of debt service payments and debt relief. However, debt relief should be bound to reforms, and LICs bear part of the responsibility for coping with the crisis. To prevent a debt crisis in the long term, the G20 could implement measures to promote responsible lending and borrowing among LICs. Two instruments are particularly important: (i) guidelines for responsible lending and borrowing, and (ii) effective debt management.

Shared responsibility: debt relief for poorest countries

Poor countries with heavy debt burdens need debt relief to cope with the Covid-19 crisis. The funding provided by the international community so far is not enough. More is needed than the suspension of debt servicing which public lenders have agreed on.
Even before the pandemic started, about half of the world’s low-income countries were heavily indebted according to the International Monetary Fund (IMF) and the World Bank. Covid-19 will plunge yet more countries into debt. Left to themselves, they will not be able to cope with the crisis. Their government revenues are plainly too small.
The only solution in this precarious setting is debt relief for developing countries. The IMF has recently reformed the Catastrophe Containment and Relief Trust which serves the purpose of relieving debt-servicing. More countries can now benefit from it at the same time and on short notice. Nonetheless, more extensive debt relief is necessary. For good reason, Gerd Müller, Germany’s federal minister for economic cooperation and development, has also advocated debt relief for the poorest countries in his “Emergency Covid-19 support programme”.
To ensure that individual creditors do not benefit disproportionately to the detriment of other creditors, all public and private creditors should participate in debt relief equally, and that in turn will require that they all make the conditionalities of their loans publicly transparent. Since debt relief should only be granted to heavily indebted countries, moreover, a maximum debt limit needs to be defined.
We must consider, moreover, that debt relief only heals the symptoms of indebtedness, but does not tackle the underlying reasons. Debt relief must therefore be linked to beneficiaries investing in poverty reduction, infrastructure development and better debt management.

Shared responsibility: debt relief for poorest countries

Poor countries with heavy debt burdens need debt relief to cope with the Covid-19 crisis. The funding provided by the international community so far is not enough. More is needed than the suspension of debt servicing which public lenders have agreed on.
Even before the pandemic started, about half of the world’s low-income countries were heavily indebted according to the International Monetary Fund (IMF) and the World Bank. Covid-19 will plunge yet more countries into debt. Left to themselves, they will not be able to cope with the crisis. Their government revenues are plainly too small.
The only solution in this precarious setting is debt relief for developing countries. The IMF has recently reformed the Catastrophe Containment and Relief Trust which serves the purpose of relieving debt-servicing. More countries can now benefit from it at the same time and on short notice. Nonetheless, more extensive debt relief is necessary. For good reason, Gerd Müller, Germany’s federal minister for economic cooperation and development, has also advocated debt relief for the poorest countries in his “Emergency Covid-19 support programme”.
To ensure that individual creditors do not benefit disproportionately to the detriment of other creditors, all public and private creditors should participate in debt relief equally, and that in turn will require that they all make the conditionalities of their loans publicly transparent. Since debt relief should only be granted to heavily indebted countries, moreover, a maximum debt limit needs to be defined.
We must consider, moreover, that debt relief only heals the symptoms of indebtedness, but does not tackle the underlying reasons. Debt relief must therefore be linked to beneficiaries investing in poverty reduction, infrastructure development and better debt management.

Shared responsibility: debt relief for poorest countries

Poor countries with heavy debt burdens need debt relief to cope with the Covid-19 crisis. The funding provided by the international community so far is not enough. More is needed than the suspension of debt servicing which public lenders have agreed on.
Even before the pandemic started, about half of the world’s low-income countries were heavily indebted according to the International Monetary Fund (IMF) and the World Bank. Covid-19 will plunge yet more countries into debt. Left to themselves, they will not be able to cope with the crisis. Their government revenues are plainly too small.
The only solution in this precarious setting is debt relief for developing countries. The IMF has recently reformed the Catastrophe Containment and Relief Trust which serves the purpose of relieving debt-servicing. More countries can now benefit from it at the same time and on short notice. Nonetheless, more extensive debt relief is necessary. For good reason, Gerd Müller, Germany’s federal minister for economic cooperation and development, has also advocated debt relief for the poorest countries in his “Emergency Covid-19 support programme”.
To ensure that individual creditors do not benefit disproportionately to the detriment of other creditors, all public and private creditors should participate in debt relief equally, and that in turn will require that they all make the conditionalities of their loans publicly transparent. Since debt relief should only be granted to heavily indebted countries, moreover, a maximum debt limit needs to be defined.
We must consider, moreover, that debt relief only heals the symptoms of indebtedness, but does not tackle the underlying reasons. Debt relief must therefore be linked to beneficiaries investing in poverty reduction, infrastructure development and better debt management.

Gemeinsame Verantwortung: Schuldenerlass für die ärmsten Länder

In den hochverschuldeten ärmsten Ländern der Welt ist ein Schuldenerlass zur Bewältigung der Coronakrise notwendig. Die bisher gewährten Finanzmittel und die beschlossene Aussetzung von Schuldendienstzahlungen reichen nicht.
Schon vor der Krise waren laut Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank etwa die Hälfte der Niedrigeinkommensländer hoch verschuldet. Infolge der Corona-Pandemie werden sich noch mehr arme Länder hoch verschulden. Alleine können sie die Situation nicht bewältigen, denn sie verfügen nur über geringe öffentliche Einnahmen.
In dieser prekären Lage ist ein Schuldenerlass für Entwicklungsländer die einzige Lösung. Der IWF hat sein Instrument für Schuldendiensterlasse – den Catastrophe Containment and Relief Trust – reformiert, sodass nun mehr Länder kurzfristig und gleichzeitig davon profitieren können. Notwendig ist aber ein umfangreicherer Schuldenerlass. Auch der deutsche Entwicklungsminister Gerd Müller befürwortet in seinem „Corona-Sofortprogramm“ einen Schuldenerlass für die ärmsten Länder.
Damit sich einzelne Gläubiger nicht auf Kosten anderer Gläubiger bereichern, sollten alle öffentlichen und privaten Gläubiger sich gleichermaßen an Schuldenerlassen beteiligen, und sie sollten ihre Kreditverträge öffentlich zugänglich machen. Zudem sollten nur hochverschuldete Länder einen Schuldenerlass bekommen. Dafür könnten Schuldengrenzen vereinbart werden.
Ein Schuldenerlass allein bearbeitet allerdings nur die Symptome, nicht die Ursachen einer hohen Verschuldung. Er sollte daher an Bedingungen geknüpft werden wie die Verwendung der Mittel für armutsreduzierende Maßnahmen, den Aufbau von In¬frastruktur oder die Verbesserung des Schuldenmanagements.

Gemeinsame Verantwortung: Schuldenerlass für die ärmsten Länder

In den hochverschuldeten ärmsten Ländern der Welt ist ein Schuldenerlass zur Bewältigung der Coronakrise notwendig. Die bisher gewährten Finanzmittel und die beschlossene Aussetzung von Schuldendienstzahlungen reichen nicht.
Schon vor der Krise waren laut Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank etwa die Hälfte der Niedrigeinkommensländer hoch verschuldet. Infolge der Corona-Pandemie werden sich noch mehr arme Länder hoch verschulden. Alleine können sie die Situation nicht bewältigen, denn sie verfügen nur über geringe öffentliche Einnahmen.
In dieser prekären Lage ist ein Schuldenerlass für Entwicklungsländer die einzige Lösung. Der IWF hat sein Instrument für Schuldendiensterlasse – den Catastrophe Containment and Relief Trust – reformiert, sodass nun mehr Länder kurzfristig und gleichzeitig davon profitieren können. Notwendig ist aber ein umfangreicherer Schuldenerlass. Auch der deutsche Entwicklungsminister Gerd Müller befürwortet in seinem „Corona-Sofortprogramm“ einen Schuldenerlass für die ärmsten Länder.
Damit sich einzelne Gläubiger nicht auf Kosten anderer Gläubiger bereichern, sollten alle öffentlichen und privaten Gläubiger sich gleichermaßen an Schuldenerlassen beteiligen, und sie sollten ihre Kreditverträge öffentlich zugänglich machen. Zudem sollten nur hochverschuldete Länder einen Schuldenerlass bekommen. Dafür könnten Schuldengrenzen vereinbart werden.
Ein Schuldenerlass allein bearbeitet allerdings nur die Symptome, nicht die Ursachen einer hohen Verschuldung. Er sollte daher an Bedingungen geknüpft werden wie die Verwendung der Mittel für armutsreduzierende Maßnahmen, den Aufbau von In¬frastruktur oder die Verbesserung des Schuldenmanagements.

Gemeinsame Verantwortung: Schuldenerlass für die ärmsten Länder

In den hochverschuldeten ärmsten Ländern der Welt ist ein Schuldenerlass zur Bewältigung der Coronakrise notwendig. Die bisher gewährten Finanzmittel und die beschlossene Aussetzung von Schuldendienstzahlungen reichen nicht.
Schon vor der Krise waren laut Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank etwa die Hälfte der Niedrigeinkommensländer hoch verschuldet. Infolge der Corona-Pandemie werden sich noch mehr arme Länder hoch verschulden. Alleine können sie die Situation nicht bewältigen, denn sie verfügen nur über geringe öffentliche Einnahmen.
In dieser prekären Lage ist ein Schuldenerlass für Entwicklungsländer die einzige Lösung. Der IWF hat sein Instrument für Schuldendiensterlasse – den Catastrophe Containment and Relief Trust – reformiert, sodass nun mehr Länder kurzfristig und gleichzeitig davon profitieren können. Notwendig ist aber ein umfangreicherer Schuldenerlass. Auch der deutsche Entwicklungsminister Gerd Müller befürwortet in seinem „Corona-Sofortprogramm“ einen Schuldenerlass für die ärmsten Länder.
Damit sich einzelne Gläubiger nicht auf Kosten anderer Gläubiger bereichern, sollten alle öffentlichen und privaten Gläubiger sich gleichermaßen an Schuldenerlassen beteiligen, und sie sollten ihre Kreditverträge öffentlich zugänglich machen. Zudem sollten nur hochverschuldete Länder einen Schuldenerlass bekommen. Dafür könnten Schuldengrenzen vereinbart werden.
Ein Schuldenerlass allein bearbeitet allerdings nur die Symptome, nicht die Ursachen einer hohen Verschuldung. Er sollte daher an Bedingungen geknüpft werden wie die Verwendung der Mittel für armutsreduzierende Maßnahmen, den Aufbau von In¬frastruktur oder die Verbesserung des Schuldenmanagements.

Présidentielle 2022 : de plus en plus de Français tentés par un vote antisystème

Fondapol / Général - Mon, 26/10/2020 - 16:10

Excédés par leurs gouvernants, 79% des Français envisagent désormais l’abstention, le vote blanc ou un soutien à Le Pen, Mélenchon, Dupont-Aignan ou un candidat de la gauche révolutionnaire. La présidentielle 2022 va-t-elle être le point de départ d’une bascule inédite sous la 5e République ? D’après un sondage Fondapol pour Le Figaro, de plus en plus […]

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Défiance : qui a tué les politiques ?

Fondapol / Général - Mon, 26/10/2020 - 16:04

Le rejet des responsables politiques, en particulier nationaux, ne cesse de s’amplifier. La faute aux élus, au système médiatique et aux citoyens eux-mêmes, qui, pris dans la toile, jouent tous avec le feu. Les responsabilités sont imbriquées, ce qui rend le chantier quasi inextricable. Mais l’enjeu est de taille : rien de moins que la démocratie. […]

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Strengthening the digital partnership between Africa and Europe

The present policy brief identifies areas of opportunity, common objectives and potential for collaboration between the African Union (AU) and EU on digitalisation. At the same time, it recognises the significant disparities between the AU and EU, particularly in relation to capacity and regulatory powers.

Strengthening the digital partnership between Africa and Europe

The present policy brief identifies areas of opportunity, common objectives and potential for collaboration between the African Union (AU) and EU on digitalisation. At the same time, it recognises the significant disparities between the AU and EU, particularly in relation to capacity and regulatory powers.

Strengthening the digital partnership between Africa and Europe

The present policy brief identifies areas of opportunity, common objectives and potential for collaboration between the African Union (AU) and EU on digitalisation. At the same time, it recognises the significant disparities between the AU and EU, particularly in relation to capacity and regulatory powers.

Welche Folgen hat ein selbstbewusstes Parlament für die EU-Entwicklungspolitik?

Eine der obersten Prioritäten der deutschen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union – die Festlegung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) – ist ins Stocken geraten. Anfang des Monats entschied das Europäische Parlament (EP), die Gespräche mit dem Rat und der Kommission auszusetzen, da der Rat nicht gewillt schien, seine Verhandlungsposition zu ändern. Eine Einigung auf den MFR ist nicht ohne Zustimmung des EP möglich. Um die Verhandlungen wieder aufzunehmen, fordert das EP den Rat auf, mehr Mittel zur Finanzierung der wichtigsten EU-Programme in den Bereichen Gesundheit, Forschung, Digitales und Bildung bereitzustellen.

Schien es früher so, als segnete das EP die Vereinbarungen des Rates lediglich ab, tritt es in dieser Legislaturperiode dem Rat gegenüber entschiedener auf. Die EU-Staats- und Regierungschefs haben diese neue Realität jedoch außer Acht gelassen, als sie sich im Juli auf einen Haushaltsvorschlag einigten und dabei von der quasi bedingungslosen Unterstützung durch das EP ausgingen. Ihr Vorschlag sah zwar massive Investitionen im Rahmen des Corona-Aufbauprogramms „Next Generation EU“ vor, ignorierte jedoch nahezu alle anderen Forderungen des EP. Der Ruf nach einer Mittelaufstockung für EU-Flaggschiffprogramme und die Forderung, die Wahrung des Rechtsstaatsprinzips zur Voraussetzung für künftige Mittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten zu machen, blieben unerfüllt.

Was bedeutet dies für die Entwicklungspolitik der EU?

Traditionell hat das EP im Bereich der Entwicklungspolitik eine progressive Agenda gefördert, indem es beispielsweise auf die Achtung der Menschenrechte in der internationalen Zusammenarbeit drängte. Formell änderte sich die Rolle des EP in diesem Bereich jedoch erst mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon im Jahr 2007. Seither gehören eine direkte Mitgesetzgebungs- und Kontrollfunktion, die Befugnis zur Festlegung der Agenda und schließlich die oben erwähnten Haushaltsbefugnisse zu den Verantwortlichkeiten des EP in der Entwicklungspolitik. Damit die EU effektiv arbeiten kann, müssen der Rat und die Mitgliedsstaaten Funktion und Selbstverständnis des EP, das nun entschiedener auf seinen Positionen beharrt, anerkennen.

Die aktuellen Verhandlungen über den EU-Haushalt zeigen aber auch die Grenzen der Einflussmöglichkeiten des Parlaments auf. Der vorgeschlagene MFR setzt auf die Idee, einen einzigen Finanzierungsmechanismus für außenpolitische Maßnahmen zu schaffen – das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI). Mit diesem neuen Instrument sollen mehrere nebeneinander bestehende Finanzierungsinstrumente und der außerbudgetäre Europäische Entwicklungsfonds zusammengeführt werden, um die Transparenz und Effizienz der EU-Hilfezuweisungen zu stärken. Das EP befürwortet diesen Vorschlag, da es der Auffassung ist, dass das NDICI europäische Werte weltweit fördert und für mehr Kohärenz zwischen den verschiedenen Bereichen des außenpolitischen Handelns der EU sorgt. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie überarbeitete die Kommission ihren ursprünglichen MFR-Vorschlag und erhöhte die NDICI-Budgetobergrenze auf 96,4 Milliarden Euro, ein Schritt, den das EP begrüßte. Im Zuge der Haushaltsvereinbarung des Rates wurden die für das NDICI bereitzustellenden Mittel jedoch auf 70,8 Milliarden Euro reduziert. Das EP lehnte diese Kürzungen vehement ab.

Doch trotz seines entschiedenen Widerstands ist es unwahrscheinlich, dass das EP tatsächlich den Siebenjahreshaushalt der EU wegen Meinungsverschiedenheiten über die Finanzierung des auswärtigen Handelns blockieren wird. Stattdessen beschloss das EP, seine Verhandlungsbemühungen auf andere Posten des MFR zu konzentrieren, wie etwa die Finanzierung der Bereiche Gesundheit, Forschung und Bildung – Bereiche also, für die sich auf nationaler Ebene mehr Zustimmung gewinnen lässt.

Obgleich das EP wahrscheinlich nicht erreichen wird, dass man zu den Obergrenzen des ursprünglichen NDICI-Vorschlags zurückkehrt, ist der ausgeübte Druck entscheidend, um das Bewusstsein für die EU-Entwicklungspolitik zu schärfen und ihr eine klarere normative Einbettung zu geben. Angesichts der reduzierten Mittel für außenpolitische Maßnahmen wird es im Rahmen der EU-Entwicklungspolitik nötig sein, Prioritäten bei der Ressourcenverwaltung zu setzen und Programme effizienter durchzuführen. Die Rolle des EP ist bei Entscheidungen über die Mittelverteilung und der Überwachung von globalen Entwicklungsprogrammen von großer Bedeutung.

Eine gestärkte Rolle des EP kann zwar die demokratische Entscheidungsfindung fördern, doch ist unklar, ob sie tatsächlich den Entwicklungszielen zugutekommt. Zum Teil hängt dies von der Fähigkeit des EP ab, mit der Zivilgesellschaft, Entwicklungsakteuren und Interessenvertretern aus den Partnerländern zusammenzuarbeiten, damit tatsächliche Bedürfnisse stärker berücksichtigt werden. Will man die Auswirkungen auf die Entwicklungspolitik bewerten, ist zudem die politische Ausrichtung innerhalb des EP entscheidend. Aus den Wahlen von 2019 ist ein fragmentiertes EP hervorgegangen. Große Fraktionen der politischen Mitte verloren Stimmen an das euroskeptische und nationalistische Lager. Sollte deren Zahl in den parlamentarischen Ausschüssen für Außen- und Entwicklungspolitik zunehmen, ist es durchaus vorstellbar, dass das EP seine derzeitige Entwicklungsrhetorik ändern wird.

Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, welche die EU-Ratspräsidentschaft entwicklungspolitisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.

Welche Folgen hat ein selbstbewusstes Parlament für die EU-Entwicklungspolitik?

Eine der obersten Prioritäten der deutschen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union – die Festlegung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) – ist ins Stocken geraten. Anfang des Monats entschied das Europäische Parlament (EP), die Gespräche mit dem Rat und der Kommission auszusetzen, da der Rat nicht gewillt schien, seine Verhandlungsposition zu ändern. Eine Einigung auf den MFR ist nicht ohne Zustimmung des EP möglich. Um die Verhandlungen wieder aufzunehmen, fordert das EP den Rat auf, mehr Mittel zur Finanzierung der wichtigsten EU-Programme in den Bereichen Gesundheit, Forschung, Digitales und Bildung bereitzustellen.

Schien es früher so, als segnete das EP die Vereinbarungen des Rates lediglich ab, tritt es in dieser Legislaturperiode dem Rat gegenüber entschiedener auf. Die EU-Staats- und Regierungschefs haben diese neue Realität jedoch außer Acht gelassen, als sie sich im Juli auf einen Haushaltsvorschlag einigten und dabei von der quasi bedingungslosen Unterstützung durch das EP ausgingen. Ihr Vorschlag sah zwar massive Investitionen im Rahmen des Corona-Aufbauprogramms „Next Generation EU“ vor, ignorierte jedoch nahezu alle anderen Forderungen des EP. Der Ruf nach einer Mittelaufstockung für EU-Flaggschiffprogramme und die Forderung, die Wahrung des Rechtsstaatsprinzips zur Voraussetzung für künftige Mittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten zu machen, blieben unerfüllt.

Was bedeutet dies für die Entwicklungspolitik der EU?

Traditionell hat das EP im Bereich der Entwicklungspolitik eine progressive Agenda gefördert, indem es beispielsweise auf die Achtung der Menschenrechte in der internationalen Zusammenarbeit drängte. Formell änderte sich die Rolle des EP in diesem Bereich jedoch erst mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon im Jahr 2007. Seither gehören eine direkte Mitgesetzgebungs- und Kontrollfunktion, die Befugnis zur Festlegung der Agenda und schließlich die oben erwähnten Haushaltsbefugnisse zu den Verantwortlichkeiten des EP in der Entwicklungspolitik. Damit die EU effektiv arbeiten kann, müssen der Rat und die Mitgliedsstaaten Funktion und Selbstverständnis des EP, das nun entschiedener auf seinen Positionen beharrt, anerkennen.

Die aktuellen Verhandlungen über den EU-Haushalt zeigen aber auch die Grenzen der Einflussmöglichkeiten des Parlaments auf. Der vorgeschlagene MFR setzt auf die Idee, einen einzigen Finanzierungsmechanismus für außenpolitische Maßnahmen zu schaffen – das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI). Mit diesem neuen Instrument sollen mehrere nebeneinander bestehende Finanzierungsinstrumente und der außerbudgetäre Europäische Entwicklungsfonds zusammengeführt werden, um die Transparenz und Effizienz der EU-Hilfezuweisungen zu stärken. Das EP befürwortet diesen Vorschlag, da es der Auffassung ist, dass das NDICI europäische Werte weltweit fördert und für mehr Kohärenz zwischen den verschiedenen Bereichen des außenpolitischen Handelns der EU sorgt. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie überarbeitete die Kommission ihren ursprünglichen MFR-Vorschlag und erhöhte die NDICI-Budgetobergrenze auf 96,4 Milliarden Euro, ein Schritt, den das EP begrüßte. Im Zuge der Haushaltsvereinbarung des Rates wurden die für das NDICI bereitzustellenden Mittel jedoch auf 70,8 Milliarden Euro reduziert. Das EP lehnte diese Kürzungen vehement ab.

Doch trotz seines entschiedenen Widerstands ist es unwahrscheinlich, dass das EP tatsächlich den Siebenjahreshaushalt der EU wegen Meinungsverschiedenheiten über die Finanzierung des auswärtigen Handelns blockieren wird. Stattdessen beschloss das EP, seine Verhandlungsbemühungen auf andere Posten des MFR zu konzentrieren, wie etwa die Finanzierung der Bereiche Gesundheit, Forschung und Bildung – Bereiche also, für die sich auf nationaler Ebene mehr Zustimmung gewinnen lässt.

Obgleich das EP wahrscheinlich nicht erreichen wird, dass man zu den Obergrenzen des ursprünglichen NDICI-Vorschlags zurückkehrt, ist der ausgeübte Druck entscheidend, um das Bewusstsein für die EU-Entwicklungspolitik zu schärfen und ihr eine klarere normative Einbettung zu geben. Angesichts der reduzierten Mittel für außenpolitische Maßnahmen wird es im Rahmen der EU-Entwicklungspolitik nötig sein, Prioritäten bei der Ressourcenverwaltung zu setzen und Programme effizienter durchzuführen. Die Rolle des EP ist bei Entscheidungen über die Mittelverteilung und der Überwachung von globalen Entwicklungsprogrammen von großer Bedeutung.

Eine gestärkte Rolle des EP kann zwar die demokratische Entscheidungsfindung fördern, doch ist unklar, ob sie tatsächlich den Entwicklungszielen zugutekommt. Zum Teil hängt dies von der Fähigkeit des EP ab, mit der Zivilgesellschaft, Entwicklungsakteuren und Interessenvertretern aus den Partnerländern zusammenzuarbeiten, damit tatsächliche Bedürfnisse stärker berücksichtigt werden. Will man die Auswirkungen auf die Entwicklungspolitik bewerten, ist zudem die politische Ausrichtung innerhalb des EP entscheidend. Aus den Wahlen von 2019 ist ein fragmentiertes EP hervorgegangen. Große Fraktionen der politischen Mitte verloren Stimmen an das euroskeptische und nationalistische Lager. Sollte deren Zahl in den parlamentarischen Ausschüssen für Außen- und Entwicklungspolitik zunehmen, ist es durchaus vorstellbar, dass das EP seine derzeitige Entwicklungsrhetorik ändern wird.

Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, welche die EU-Ratspräsidentschaft entwicklungspolitisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.

Welche Folgen hat ein selbstbewusstes Parlament für die EU-Entwicklungspolitik?

Eine der obersten Prioritäten der deutschen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union – die Festlegung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) – ist ins Stocken geraten. Anfang des Monats entschied das Europäische Parlament (EP), die Gespräche mit dem Rat und der Kommission auszusetzen, da der Rat nicht gewillt schien, seine Verhandlungsposition zu ändern. Eine Einigung auf den MFR ist nicht ohne Zustimmung des EP möglich. Um die Verhandlungen wieder aufzunehmen, fordert das EP den Rat auf, mehr Mittel zur Finanzierung der wichtigsten EU-Programme in den Bereichen Gesundheit, Forschung, Digitales und Bildung bereitzustellen.

Schien es früher so, als segnete das EP die Vereinbarungen des Rates lediglich ab, tritt es in dieser Legislaturperiode dem Rat gegenüber entschiedener auf. Die EU-Staats- und Regierungschefs haben diese neue Realität jedoch außer Acht gelassen, als sie sich im Juli auf einen Haushaltsvorschlag einigten und dabei von der quasi bedingungslosen Unterstützung durch das EP ausgingen. Ihr Vorschlag sah zwar massive Investitionen im Rahmen des Corona-Aufbauprogramms „Next Generation EU“ vor, ignorierte jedoch nahezu alle anderen Forderungen des EP. Der Ruf nach einer Mittelaufstockung für EU-Flaggschiffprogramme und die Forderung, die Wahrung des Rechtsstaatsprinzips zur Voraussetzung für künftige Mittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten zu machen, blieben unerfüllt.

Was bedeutet dies für die Entwicklungspolitik der EU?

Traditionell hat das EP im Bereich der Entwicklungspolitik eine progressive Agenda gefördert, indem es beispielsweise auf die Achtung der Menschenrechte in der internationalen Zusammenarbeit drängte. Formell änderte sich die Rolle des EP in diesem Bereich jedoch erst mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon im Jahr 2007. Seither gehören eine direkte Mitgesetzgebungs- und Kontrollfunktion, die Befugnis zur Festlegung der Agenda und schließlich die oben erwähnten Haushaltsbefugnisse zu den Verantwortlichkeiten des EP in der Entwicklungspolitik. Damit die EU effektiv arbeiten kann, müssen der Rat und die Mitgliedsstaaten Funktion und Selbstverständnis des EP, das nun entschiedener auf seinen Positionen beharrt, anerkennen.

Die aktuellen Verhandlungen über den EU-Haushalt zeigen aber auch die Grenzen der Einflussmöglichkeiten des Parlaments auf. Der vorgeschlagene MFR setzt auf die Idee, einen einzigen Finanzierungsmechanismus für außenpolitische Maßnahmen zu schaffen – das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI). Mit diesem neuen Instrument sollen mehrere nebeneinander bestehende Finanzierungsinstrumente und der außerbudgetäre Europäische Entwicklungsfonds zusammengeführt werden, um die Transparenz und Effizienz der EU-Hilfezuweisungen zu stärken. Das EP befürwortet diesen Vorschlag, da es der Auffassung ist, dass das NDICI europäische Werte weltweit fördert und für mehr Kohärenz zwischen den verschiedenen Bereichen des außenpolitischen Handelns der EU sorgt. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie überarbeitete die Kommission ihren ursprünglichen MFR-Vorschlag und erhöhte die NDICI-Budgetobergrenze auf 96,4 Milliarden Euro, ein Schritt, den das EP begrüßte. Im Zuge der Haushaltsvereinbarung des Rates wurden die für das NDICI bereitzustellenden Mittel jedoch auf 70,8 Milliarden Euro reduziert. Das EP lehnte diese Kürzungen vehement ab.

Doch trotz seines entschiedenen Widerstands ist es unwahrscheinlich, dass das EP tatsächlich den Siebenjahreshaushalt der EU wegen Meinungsverschiedenheiten über die Finanzierung des auswärtigen Handelns blockieren wird. Stattdessen beschloss das EP, seine Verhandlungsbemühungen auf andere Posten des MFR zu konzentrieren, wie etwa die Finanzierung der Bereiche Gesundheit, Forschung und Bildung – Bereiche also, für die sich auf nationaler Ebene mehr Zustimmung gewinnen lässt.

Obgleich das EP wahrscheinlich nicht erreichen wird, dass man zu den Obergrenzen des ursprünglichen NDICI-Vorschlags zurückkehrt, ist der ausgeübte Druck entscheidend, um das Bewusstsein für die EU-Entwicklungspolitik zu schärfen und ihr eine klarere normative Einbettung zu geben. Angesichts der reduzierten Mittel für außenpolitische Maßnahmen wird es im Rahmen der EU-Entwicklungspolitik nötig sein, Prioritäten bei der Ressourcenverwaltung zu setzen und Programme effizienter durchzuführen. Die Rolle des EP ist bei Entscheidungen über die Mittelverteilung und der Überwachung von globalen Entwicklungsprogrammen von großer Bedeutung.

Eine gestärkte Rolle des EP kann zwar die demokratische Entscheidungsfindung fördern, doch ist unklar, ob sie tatsächlich den Entwicklungszielen zugutekommt. Zum Teil hängt dies von der Fähigkeit des EP ab, mit der Zivilgesellschaft, Entwicklungsakteuren und Interessenvertretern aus den Partnerländern zusammenzuarbeiten, damit tatsächliche Bedürfnisse stärker berücksichtigt werden. Will man die Auswirkungen auf die Entwicklungspolitik bewerten, ist zudem die politische Ausrichtung innerhalb des EP entscheidend. Aus den Wahlen von 2019 ist ein fragmentiertes EP hervorgegangen. Große Fraktionen der politischen Mitte verloren Stimmen an das euroskeptische und nationalistische Lager. Sollte deren Zahl in den parlamentarischen Ausschüssen für Außen- und Entwicklungspolitik zunehmen, ist es durchaus vorstellbar, dass das EP seine derzeitige Entwicklungsrhetorik ändern wird.

Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, welche die EU-Ratspräsidentschaft entwicklungspolitisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.

Koordination in der Governance von Flussgebieten in Südspanien stärken: Kooperation, Anreize und Überzeugungsarbeit

Diese Veröffentlichung stellt eine von sechs Analysen sektorenübergreifender Herausforderungen für Wasser-Governance dar, die als Teil des STEER-Forschungsprojekts durchgeführt wurden und deren Resultate in separaten Analysen und Stellungnahmen vorliegen.
Das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union (EU) ist es einen „guten Zustand“ aller Gewässer bis 2027 zu erreichen. Spanien steht in diesem Zusammenhang vor erheblichen Wasserquantitätsproblemen, weshalb die Einhaltung des ökologischen Mindestwasserbedarfs von Oberflächengewässer sowie die Reduzierung übermäßiger Grundwasserentnahmen eine der größten Herausforderungen ist. Die Behörden müssen daher zwischen konkurrierenden Wassernutzungen, wie Bewässerung, städtische Wasserversorgung, Tourismus oder Umwelt vermitteln. Trotz wiederholter Forderungen von Wissenschaftler*innen und Zusagen politischer Entscheidungsträger*innen, die sektor- und ebenenübergreifende Koordination zur Lösung dieser Zielkonflikte zu verstärken, bestehen weiterhin Koordinationsdefizite. Diese Veröffentlichung untersucht Koordinations- und Implementierungsherausforderungen zwischen dem Wasser- und dem Landwirtschaftssektor in Bezug auf Wasserquantität bei der WWRL-Umsetzung im Guadalquivir in Südspanien. Diese sind (i) ausbleibende Überprüfung der Wasserrechte nach der Einführung der Tröpfchenbewässerung, (ii) Schwächen beim Monitoring der Wassernutzung und bei der Schließung illegaler Brunnen und (iii) begrenzter sektorübergreifender Austausch im Rahmen partizipativer Prozesse.
Diese Herausforderungen sind mit der Schwierigkeit verbunden, unpopuläre Entscheidungen gegen den Willen mächtiger landwirtschaftlicher Akteur*innen durchzusetzen. Um den Herausforderungen zu begegnen, schlagen wir verschiedene Koordinationsinstrumente vor, die auf Anreizen, freiwilliger Zusammenarbeit, Überzeugungsarbeit und Informationsaustausch beruhen. Insbesondere empfehlen wir Folgendes:
• Erhöhung der finanziellen und personellen Ressourcen für die Neuregelung der Wasserrechte, für das Monitoring der Wassernutzung und die Schließung illegaler Brunnen.
• Förderung kooperativer Prozesse, um einen multisektoralen Konsens zu erreichen, wie und wo Wasserrechte eingeschränkt werden sollen.
• Schaffung von Anreizen für Bewässerungsgemeinschaften, um die Selbstkontrolle der Grundwassernutzung unter den Mitgliedern weiter zu stärken.
• Stärkung des sektorübergreifenden Austauschs unter den Stakeholdern durch partizipative Prozesse, insbesondere zwischen Umwelt- und landwirtschaftlichen Interessengruppen, und Verbesserung der Kommunikation mit den Bürger*innen.
• Nutzung integrativerer Möglichkeiten der Informationsvermittlung bei Planungsprozessen.
Da die identifizierten Herausforderungen jedoch systemischer Natur sind und grundlegende Verteilungsfragen berühren, sind den Koordinierungsinstrumenten Grenzen gesetzt. Daher ist auch ein klareres Bekenntnis des politischen Willens erforderlich.

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