will take place on Wednesday 9 November, 9:00-12:30 and 15:00-18:30, and Thursday 10 November, 9:00-12:30 in Brussels.
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Am 13. Oktober 2016 hat der Rat Einigung über seinen Standpunkt zu einer Richtlinie erzielt, die Arbeitnehmer vor Karzinogenen und Mutagenen am Arbeitsplatz schützen soll. Damit ist der Weg frei für Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament.
Der Präsident des Rates und slowakische Minister für Arbeit, Soziales und Familie, Jan Richter, erklärte dazu: "Die heutige Einigung im Rat über Grenzwerte für Karzinogene und Mutagene ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der häufigsten arbeitsbedingten Todesursache in der Europäischen Union. Wir wollen einen Beitrag zur Rettung von 100.000 Menschenleben in den kommenden 50 Jahren leisten. Der Rat hat heute gezeigt, dass er sich entschieden für den Schutz der Arbeitnehmer einsetzt."
Nach dem Richtlinienvorschlag sollen für elf Karzinogene, die von der geltenden Richtlinie von 2004 noch nicht erfasst werden, Expositionsgrenzwerte festgelegt werden, und zwar für
Zudem sollen angesichts neuerer wissenschaftlicher Daten die Grenzwerte für Vinylchloridmonomer und Hartholzstäube geändert werden.
Die Richtlinie sieht für alle Karzinogene und Mutagene Mindestanforderungen für die Beseitigung und Verringerung vor. Ferner müssen Arbeitgeber die mit der Exposition gegenüber bestimmten Karzinogenen (und Mutagenen) verbundenen Risiken für die Arbeitnehmer ermitteln und bewerten und die Exposition im Falle einer Gefährdung vermeiden.
Gefährliche Verfahren oder chemische Arbeitsstoffe müssen durch eine nicht oder weniger gefährliche Alternative ersetzt werden, wenn dies technisch möglich ist.
Nach Schätzungen über Berufskrankheiten sind arbeitsbedingte Krebserkrankungen infolge einer Karzinogen-Exposition nach wie vor ein Problem; daran dürfte sich auch künftig nichts ändern. Krebs ist die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU. Jährlich sind 53 % der berufsbedingten Todesfälle auf Krebs zurückzuführen, 28 % auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen und 6 % auf Erkrankungen der Atemwege.
Die nächsten SchritteDer Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments wird im November einen Berichtentwurf prüfen. Die Annahme erfolgt voraussichtlich im Februar 2017.
Der Rat hat am 13. Oktober eine Richtlinie gebilligt, die einer Vereinbarung der EU-Sozialpartner (COGECA, ETF, Europêche) im Seefischereisektor Rechtswirkung verleiht.
Damit kann das IAO-Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor von 2007 in der EU angewandt werden.
Der Ratspräsident und slowakische Minister für Arbeit, Soziales und Familie, Jan Richter, erklärte hierzu: "Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Fischern und ein wirklich hervorragendes Beispiel für einen erfolgreichen sozialen Dialog in einem bestimmten Sektor. Heute haben wir dafür gesorgt, dass diese Arbeit im Unionsrecht verankert wird, was allen Fischern in der EU zugutekommt."
Die Vereinbarung soll bessere Arbeitsbedingungen für Fischer und menschenwürdige Arbeit an Bord der unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats fahrenden Fischereifahrzeuge gewährleisten; dies gilt auch außerhalb der Unionsgewässer. Die Richtlinie enthält Mindestanforderungen hinsichtlich Arbeits- und Ruhezeiten für Seefischer, Dienstbedingungen, Arbeitssicherheit, Schutz bei Berufskrankheiten, Verfahren bei Unfällen oder Todesfällen, medizinische Versorgung an Bord, Bezahlung der Fischer sowie Unterkunft und Verpflegung.
Mit ihr werden die geltenden EU-Vorschriften mit neuen Bestimmungen im IAO-Übereinkommen in Einklang gebracht.
HintergrundDas IAO-Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor (C 188) wurde im Jahr 2007 angenommen. Es gilt für alle Arten von Fischereifahrzeugen, ungeachtet ihrer Größe, und enthält Mindestnormen für den Schutz von Fischern bei der Arbeit.
Die Kommission hat die EU-Sozialpartner im Jahr 2007 ersucht, die Möglichkeiten einer gemeinsamen Initiative zur Förderung der Anwendung des Übereinkommens C 188 in der EU zu prüfen.
Im Mai 2013 haben die Sozialpartner auf EU-Ebene – die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF), die Vereinigung der nationalen Verbände von Fischereiunternehmen in der EU (Europêche) und der Allgemeine Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften der EU (COGECA) – eine Vereinbarung geschlossen. Damit sollten die Bestimmungen des EU-Besitzstands und des IAO-Übereinkommens C 188 zusammengefasst werden. Sie ersuchten die Kommission, die Vereinbarung mittels einer Richtlinie in EU-Recht umzusetzen. Die Kommission hat dem Rat am 28. April 2016 ihren Richtlinienvorschlag vorgelegt.
Weiteres VorgehenDie Richtlinie wird auf einer der nächsten Ratstagungen förmlich angenommen.