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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 7 hours 59 min ago

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben...

Fri, 19/06/2015 - 10:50

Der Rat hat am 13. März 2015 den Beschluss (GASP) 2015/432 des Rates [1] angenommen.

Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 15. September 2015 verlängert, werden die Einträge zu bestimmten Personen geändert und wird die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.

Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine schließen sich diesem Beschluss des Rates an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

 

[1] Am 14.3.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 70, S. 47) veröffentlicht.
* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten anzuschließen

Fri, 19/06/2015 - 10:00

Der Rat hat am 20. März 2015 den Beschluss (GASP) 2015/486 des Rates [1] zur Änderung des Beschlusses 2011/172/GASP angenommen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 22. März 2016 verlängert.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess angehörende potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA‑Länder Island und Liechtenstein sowie die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Beschluss des Rates an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss im Einklang steht. 

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

 

 [1]Am 21.3.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 77, S. 16) veröffentlicht.

* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina anzuschließen

Fri, 19/06/2015 - 09:45
Der Rat hat am 20. März 2015 den Beschluss (GASP) 2015/487 des Rates [1] zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP angenommen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 31. März 2016 verlängert.

Die Bewerberländer Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie Georgien schließen sich diesem Beschluss des Rates an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

 

 [1] Am 21.3.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 77, S. 17) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

Konferenz zur Europäischen Bürgerinitiative verleiht der partizipatorischen Demokratie in der EU neue Impulse

Thu, 18/06/2015 - 14:05

Der lettische Vorsitz des Rates der EU, das Generalsekretariat des Rates und die EBI-Kampagne haben am 16. Juni 2015 in einer Konferenz zum Thema "Die Europäische Bürgerinitiative und die Versprechung einer partizipativen Demokratie" die Meinungen von Interessenträgern und der breiteren Öffentlichkeit eingeholt. Ziel der Konferenz war es, nach drei Jahren seit Einführung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) Bilanz zu ziehen und den Diskussionen über eine effizientere und nutzerfreundlichere Gestaltung des Instruments Impulse zu verleihen.


In ihrer Eröffnungsansprache umriss die lettische parlamentarische Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten, Zanda Kalniņa-Lukaševica, die Lage wie folgt: "Die letzten drei Jahre haben bewiesen, dass die Europäische Bürgerinitiative fester Bestandteil der demokratischen Strukturen der EU ist. Die Erfahrungen der Interessenträger und der kürzlich erschienene Bericht der Kommission haben jedoch klar gezeigt, dass es noch immer Fragen gibt, die rasch angegangen werden müssen, wenn die EBI weiterhin als geeignetes Instrument gelten soll." 

"Die Europäische Bürgerinitiative ist eine echte Kraft für die Mobilisierung und Inspiration der öffentlichen Meinung. Sechs Millionen Menschen haben dies durch ihre Unterschriften bewiesen", sagte Zanda Kalniņa-Lukaševica.  

Kalniņa-Lukaševica betonte, dass Lettland, das selbst über eine der innovativsten und erfolgreichsten E-Petitionsplattformen, ManaBalss.lv, verfügt, der partizipatorischen Demokratie große Bedeutung beimisst. 

Die EBI ist das erste grenzüberschreitende, partizipatorische und digitale Instrument der Welt. Dennoch führte keine der drei Initiativen, die die erforderliche Zahl von einer Million Unterschriften erhielten, zu einem Legislativvorschlag, was natürlich eine Reihe von Fragen aufwirft. 

Die Konferenz war die erste öffentliche Debatte über die EBI im Rat, an der Vertreter der Institutionen, der Interessenträger und der breiteren Öffentlichkeit teilnahmen, um einerseits die Rolle der partizipatorischen Demokratie in der EU zu analysieren und andererseits eine Reihe von gemeinsamen Empfehlungen zur Verbesserung des Instruments besser auszugestalten. 

Bei den Diskussionen auf der Konferenz wurde betont, dass durch sofortige Maßnahmen ohne legislative Änderungen gewisse Fortschritte erzielt werden können, indem die Öffentlichkeit für die Initiative und die damit zusammenhängenden Verfahren sensibilisiert wird. Ein weiterer Vorschlag besteht darin, die Organisatoren von Initiativen stärker zu unterstützen.

Die strukturellen Probleme, wie etwa die zu knappen Fristen für die Sammlung der Unterschriften, erfordern jedoch stärkere politische Impulse und unter Umständen Änderungen an den Rechtsvorschriften. Es sollten auch Maßnahmen getroffen werden, um die Verfahren zur Sammlung der Unterschriften zu vereinfachen oder zu digitalisieren. Die Schlussfolgerungen der Konferenz werden am 18. Juni auf der Website der EBI-Kampagne veröffentlicht.

Categories: Europäische Union

Mehr Transparenz für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte: Rat und Parlament vereinbaren neue Vorschriften

Thu, 18/06/2015 - 12:15

Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 17. Juni Einigung über eine Verordnung zur Verbesserung der Transparenz von Wertpapierleih- und Rückkaufgeschäften erzielt.


Die Verordnung wird die Finanzstabilität erhöhen, indem sichergestellt wird, dass Informationen über sogenannte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte auf effiziente Weise an Transaktionsregister und Anleger in Organismen für gemeinsame Anlagen gemeldet werden. Die verstärkte Transparenz wird verhindern, dass Banken und sonstige Finanzintermediäre versuchen, die Vorschriften zu umgehen, indem sie ihre Tätigkeiten teilweise in den weniger streng regulierten Schattenbankenbereich verlagern.

Als Wertpapierfinanzierungsgeschäfte – die oft vom Schattenbankensektor durchgeführt werden – gelten alle Geschäfte, bei denen Vermögenswerte der Gegenpartei zur Generierung von Finanzierungsmitteln genutzt werden. Sie beinhalten zumeist das Ver- oder Ausleihen von Wertpapieren und Waren, Pensions- (Repo-) oder umgekehrte Pensionsgeschäfte sowie Kauf-/Rückverkauf- bzw. Verkauf-/Rückkaufgeschäfte.

Ein Maßnahmenpaket

Die Kommission hat ihren Vorschlag, zusammen mit einem Entwurf einer Verordnung zur Strukturreform des EU-Bankensektors, im Januar 2014 vorgelegt. Mit der Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte soll insbesondere der Gefahr entgegengewirkt werden, dass Handelsgeschäfte auf Grundlage von Wertpapierfinanzierungsgeschäften ohne angemessene Aufsicht weiterentwickelt werden, unter anderem außerhalb des regulierten Bankensystems. Zu diesem Zweck werden verbindliche Transparenz- und Meldeanforderungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte vorgeschlagen.  

Transparenz

Der Verordnungsentwurf enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz in drei wesentlichen Bereichen:

  • Beobachtung der Entstehung von Systemrisiken im Finanzsystem im Zusammenhang mit Wertpapierfinanzierungsgeschäften;
  • Offenlegung von Informationen über solche Geschäfte gegenüber Anlegern, deren Vermögenswerte bei den Geschäften zum Einsatz kommen;
  • Weiterverpfändungstätigkeit, bei der Banken oder Makler von ihren Kunden gestellte Sicherheiten für ihre eigenen Zwecke wiederverwenden.
Weiteres Vorgehen

Die Einigung wurde in einer Trilogsitzung in Brüssel erzielt. Die Triloge begannen am 28. April 2015, nachdem der Rat und das Parlament ihre jeweilige Verhandlungsposition im Dezember 2014 bzw. im März 2015 angenommen hatten.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter wird die Einigung innerhalb weniger Tage im Namen des Rates bestätigen. Die Verordnung wird dann – nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen – dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt.

Categories: Europäische Union

Neuartige Lebensmittel: Rat legt endgültigen Kompromisstext vor

Thu, 18/06/2015 - 12:00

Am 10. Juni 2015 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates einen endgültigen Kompromisstext über neue Vorschriften der EU für neuartige Lebensmittel gebilligt. Der Text beinhaltet die Abänderungen des Europäischen Parlaments, die für den Rat annehmbar sind, und stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber den derzeitigen Vorschriften über neuartige Lebensmittel dar. Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Dazu gehören beispielsweise Lebensmittel, auf die ein neues Produktionsverfahren angewandt wird.

Mehrwert

Der Rat hat die Abänderungen des Parlaments angenommen, die dazu führen,dass neuartige Lebensmittel schneller und billiger auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden können, und die gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleisten.


Bürokratieabbau

Mit dem Kompromissvorschlag des Rates würde ein Beitrag zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands geleistet, indem auf ein zentralisiertes Verfahren auf EU-Ebene umgestellt wird und generische Zulassungen gewährt werden. Dies bedeutet, dass ein neuartiges Lebensmittel, sobald es zugelassen und zu der EU-Liste hinzugefügt wurde, von jedem Lebensmittelunternehmer in Verkehr gebracht werden könnte. Dies würde der Einreichung weiterer Anträge durch andere Unternehmen für das gleiche neuartige Lebensmittel vorbeugen und dürfte somit insbesondere KMU zugutekommen. Im Rahmen der derzeitigen Vorschriften werden neuartige Lebensmittel auf nationaler Ebene zugelassen, wobei die Zulassungen ausschließlich für den Antragsteller gelten.

Erleichterter Zugang zu traditionellen Lebensmitteln

Mit den neuen Vorschriften würde auch der Zugang zum EU-Markt für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern erleichtert, für die eine sichere Verwendung als Lebensmittel nachgewiesen wird. Für diese Lebensmittel müsste ein Antragsteller eine sichere Verwendung seit über 25 Jahren in einem Drittland nachweisen. 

Nanotechnologie

Die Vorschriften für neuartige Lebensmittel würden ausdrücklich technisch hergestellte Nanomaterialien umfassen. Die Kommission würde beauftragt, die Definition von "technisch hergestellten Nanomaterialien" an den technischen Fortschritt bzw. an die auf internationaler Ebene vereinbarten Definitionen anzupassen.  

Klonen

Unter den Geltungsbereich der Vorschriften für neuartige Lebensmittel würden ferner ausdrücklich Lebensmittel aus geklonten Tieren fallen, bis besondere Regelungen für diese Lebensmittel in Kraft treten.

Nächste Schritte

Der lettische Vorsitz wird das Parlament in einem Schreiben informieren und ihm eine Einigung in erster Lesung auf der Grundlage des vom Ausschuss der Ständigen Vertreter gebilligten Textes vorschlagen. Das Europäische Parlament wird den Kompromisstext des Rates voraussichtlich in der Woche beginnend ab dem 6. Juli 2015 prüfen und über diesen Text abstimmen.

Hintergrund

Zu den neuartigen Lebensmitteln, die nach den geltenden Vorschriften in der EU zugelassen wurden, gehören beispielsweise "Rapsöl mit hohem Anteil an unverseifbaren Bestandteilen", "Roggenbrot mit Phytosterin-/Phytostanolzusatz", "milchartige Erzeugnisse und joghurtartige Erzeugnisse mit Phytosterinesterzusatz", "koagulierte Kartoffelproteine und ihre Hydrolysate" und "Phospholipide aus Flüssigeigelb".

Categories: Europäische Union

Präsident Tusk ernennt Pierre Vimont zu seinem persönlichen Gesandten bei der Konferenz in Valletta

Wed, 17/06/2015 - 16:15

Im Einvernehmen mit Präsident Juncker und der Hohen Vertreterin Mogherini habe ich beschlossen, Botschafter Pierre Vimont zu meinem persönlichen Gesandten zu ernennen; er wird die Vorbereitungen zur EU-Afrika-Konferenz in Valletta, zu der der Europäische Rat auf seiner außerordentlichen Tagung im April aufgerufen hat, leiten. Er soll insbesondere für Kohärenz bei den Vorbereitungen der EU sorgen; Ziel ist es, die Ursachen der illegalen Migration anzugehen und den Menschenschmuggel und -handel zu unterbinden.  

Botschafter Vimont war zuvor Generalsekretär des Europäischen Auswärtigen Dienstes und Ständiger Vertreter bei der EU.

 

 

Categories: Europäische Union

Militärische Ausbildungsmission der EU in Mali: neuer Befehlshaber ernannt

Wed, 17/06/2015 - 09:10

Brigadegeneral Franz Xaver Pfrengle ist zum neuen Befehlshaber der EU‑Ausbildungsmission in Mali (EUTM Mali) ernannt worden. General Pfrengle aus Deutschland übernimmt sein Amt am 28. Juli 2015. Er ist der Nachfolger von Brigadegeneral Alfonso García-Vaquero Pradal, der seit Oktober 2014 der Befehlshaber war. 


Die EUTM Mali unterstützt den Wiederaufbau leistungsfähiger und rechenschaftspflichtiger malischer Streitkräfte, um sie in die Lage zu versetzen, langfristig Sicherheit in Mali zu gewährleisten und unter einer zivilen Regierung die territoriale Integrität des Landes wiederherzustellen. Dazu veranstaltet die EUTM Mali Schulungen für Einheiten der malischen Streitkräfte und entwickelt eine eigenständige Ausbildungskapazität. Ferner berät die Mission die malischen Behörden bei der Reform der Streitkräfte. 

Der Beschluss ist vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee der EU gefasst worden. 

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Datenschutz: Rat legt allgemeine Ausrichtung fest

Tue, 16/06/2015 - 18:05

Am 15. Juni 2015 hat der Rat eine allgemeine Ausrichtung zur allgemeinen Datenschutzverordnung, mit der die Vorschriften an das digitale Zeitalter angepasst werden sollen, festgelegt. Die beiden Ziele dieser Verordnung sind ein höheres Schutzniveau für personenbezogene Daten und die Schaffung von mehr Geschäftsmöglichkeiten im digitalen Binnenmarkt. 

Der lettische Justizminister Dzintars Rasnačs äußerte sich wie folgt: "Heute sind wir einem modernen und einheitlichen Rahmen für den Datenschutz in der Europäischen Union einen großen Schritt näher gekommen. Ich bin sehr zufrieden, dass wir nach über drei Jahren Verhandlungen endlich einen Kompromiss über den Text erzielt haben. Mit der neuen, an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters angepassten Datenschutzverordnung werden die individuellen Rechte unserer Bürger gestärkt und ein hohes Schutzniveau gewährleistet.

Eine allgemeine Ausrichtung ist eine politische Einigung des Rates, auf deren Grundlage dieser in Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament eintreten kann, um zu einer Gesamteinigung über die neuen Datenschutzregeln der EU zu gelangen. Ein erster Trilog mit dem Parlament ist für den 24. Juni 2015 angesetzt. 

"Ich begrüße die Bereitschaft des Europäischen Parlaments, bereits nächste Woche mit den Trilog-Verhandlungen zu beginnen. Hoffentlich kommen wir schnell zu einer endgültigen Einigung, damit unsere Bürger so bald wie möglich in den Genuss der Reform kommen", sagte der lettische Außenminister Dzintars Rasnačs

Der kommende luxemburgische Vorsitz kündigte an, dass parallel zu den Verhandlungen über die Verordnung die Arbeit an der Richtlinie zum Datenschutz auf dem Gebiet der Strafverfolgung beschleunigt wird, um im Oktober eine allgemeine Ausrichtung festzulegen. Der luxemburgische Justizminister Felix Braz: "Diese Reform ist ein Paket, und wir sind fest entschlossen, es bis Ende dieses Jahres abzuschließen."


Wichtigste Aspekte der Einigung Ein höheres Datenschutzniveau 

Personenbezogene Daten dürfen nur unter strengen Bedingungen und für legitime Zwecke erhoben und rechtmäßig verarbeitet werden. Die für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen müssen spezielle Regeln einhalten, etwa dass eine unmissverständliche Einwilligung der betroffenen Person (deren personenbezogene Daten verarbeitet werden) vorliegen muss, damit sie personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. 

Durch stärkere Datenschutzrechte können betroffene Personen ihre personenbezogenen Daten besser kontrollieren: 

  • leichterer Zugriff auf ihre Daten;
  • genauere Informationen darüber, was mit ihren personenbezogenen Daten geschieht, wenn sie sie freigegeben haben: Die für die Verarbeitung Verantwortlichen müssen transparenter darlegen, wie sie mit personenbezogenen Daten umgehen, beispielsweise indem sie in einer klaren und einfachen Sprache über ihre Datenschutzmaßnahmen informieren;
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten und Recht "auf Vergessenwerden", so dass jeder beispielsweise von einem Dienstleister verlangen kann, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, die erhoben wurden, als die betroffene Person ein Kind war;
  • Recht auf Übertragbarkeit, so dass personenbezogene Daten leichter von einem Dienstleister, etwa einem sozialen Netz, auf einen anderen Dienstleister übertragen werden können. Dadurch wird es auch mehr Wettbewerb unter den Dienstleistern geben;
  • Einschränkung des "Profiling", d. h. der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, um persönliche Aspekte zu bewerten, etwa Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben usw.

 Um einen verbesserten Zugang zu Rechtsmitteln zu gewährleisten, erhalten betroffene Personen die Möglichkeit, jede Entscheidung ihrer Datenschutzbehörde von ihrem einzelstaatlichen Gericht überprüfen zu lassen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche seinen Sitz hat. 

Mehr Geschäftsmöglichkeiten im digitalen Binnenmarkt 

Mit einem einzigen Regelwerk, das in der gesamten EU sowohl für europäische als auch für nicht europäische Unternehmen, die ihre Online-Dienste in der EU anbieten, gilt, wird verhindert, dass widersprüchliche einzelstaatliche Datenschutzregeln den grenzüberschreitenden Datenaustausch stören. Darüber hinaus wird eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten die einheitliche Anwendung dieses Regelwerks in der gesamten EU sicherstellen. Damit wird ein fairer Wettbewerb geschaffen, und Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, werden ermutigt, den größtmöglichen Nutzen aus dem digitalen Binnenmarkt zu ziehen. 

Um Kosten zu verringern und Rechtssicherheit zu schaffen, wird in bedeutenden grenzüberschreitenden Fällen, die mehrere einzelstaatliche Aufsichtsbehörden betreffen, eine einheitliche Aufsichtsentscheidung getroffen. Durch dieses Prinzip der zentralen Kontaktstelle kann ein Unternehmen mit Tochtergesellschaften in mehreren Mitgliedstaaten seine Kontakte auf die Datenschutzbehörde in dem Mitgliedstaat, in dem es seinen Sitz hat, begrenzen. 

Um die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften zu verringern, können die für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen auf Grundlage einer Bewertung des Risikos, das mit ihrer Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden ist, Risikostufen festlegen und Maßnahmen im Einklang mit diesen Risikostufen einführen. 

Mehr und bessere Instrumente zur Durchsetzung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften 

Durch eine höhere Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht der für die Verarbeitung Verantwortlichen werden die neuen Datenschutzvorschriften besser eingehalten werden. Die für die Verarbeitung Verantwortlichen müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich an die Aufsichtsbehörde und an die von der Verletzung erheblich Betroffenen melden. Die für die Verarbeitung Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter können in ihrer Organisation Datenschutzbeauftragte benennen. Sie können auch durch Unions- oder einzelstaatliches Recht dazu verpflichtet werden. 

Von der Verarbeitung Betroffene sowie unter bestimmten Umständen Datenschutzorganisationen können bei einer Aufsichtsbehörde eine Beschwerde oder bei Gericht einen Rechtsbehelf einlegen, wenn Datenschutzvorschriften missachtet worden sind. Außerdem können für die Verarbeitung von Daten Verantwortliche mit Geldstrafen von bis zu 1 Million Euro oder 2 % ihres gesamten Jahresumsatzes belegt werden, wenn ein solcher Fall bestätigt wird. 

Garantien bezüglich der Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der EU 

Der Schutz bei der Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen wird durch einen Angemessenheitsbeschluss gewährleistet. Die Kommission hat  – unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments – die Befugnis, festzustellen, dass ein Drittland oder eine internationale Organisation einen angemessenen Datenschutz bietet. Wenn kein solcher Beschluss gefasst wurde, darf eine Übermittlung personenbezogener Daten nur bei Vorliegen geeigneter Garantien (Standarddatenschutzklauseln, verbindliche unternehmensinterne Vorschriften, Vertragsklauseln) erfolgen.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zur Übertragung der Verwaltung der Funktionen der IANA (Internet Assigned Numbers Authority) auf die Multi-Stakeholder-Gemeinschaft

Tue, 16/06/2015 - 15:45

Der Rat hat am 27. November 2014 Schlussfolgerungen zur Internet-Governance angenommen. Er hat darin die Erklärung der National Telecommunications and Information Administration (NTIA) der Vereinigten Staaten von Amerika vom 14. März 2014, in der sie ihre Absicht verkündet hat, spätestens bis September 2015 Schlüsselfunktionen des Internet-Domänennamensystems zu übertragen, begrüßt. Der Rat hat außerdem die Notwendigkeit bekräftigt, die Verwaltung der IANA-Funktion rechtzeitig und nach gründlicher Vorbereitung auf die Multi-Stakeholder-Gemeinschaft zu übertragen, wobei diese Funktion den Eigeninteressen von Unternehmen oder Regierungen nicht untergeordnet werden darf.  


Aufgrund der Bedeutung der Übertragung der Verwaltung der IANA-Funktionen und der damit zusammenhängenden gemeinschaftsübergreifenden Arbeit zur Verbesserung der Rechenschaftspflicht der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) verfolgt der Rat den genannten Prozess aufmerksam.  

Der Rat würdigt und begrüßt die bislang erzielten Fortschritte auf der Grundlage der Beiträge der einschlägigen Beteiligten, einschließlich Regierungen, die sich in der knappen Frist bereitwillig Zeit genommen haben, um einen Beitrag zu den Beratungen zu leisten. Der Rat befürwortet in diesem Zusammenhang den im Gang befindlichen offenen Multi-Stakeholder-Prozess zur Lösung dieser komplexen Fragen und betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass der endgültige Vorschlag sorgfältig ausgearbeitet ist.  

Der gegenwärtige Vertrag über die IANA-Funktionen läuft am 30. September 2015 aus, und der Rat nimmt Kenntnis von der Komplexität des Übergangsprozesses. Der Rat ersucht die globale Multi-Stakeholder-Gemeinschaft, weitere Fortschritte bei der Entwicklung des Übergangsprozesses zu erzielen und darauf hinzuarbeiten, dass das Internet als einheitliches, offenes, neutrales, freies und unfragmentiertes Netz erhalten bleibt. Der Rat weist zugleich darauf hin, dass sich jede ungerechtfertigte Verzögerung dieses Prozesses nachteilig auf die weltweiten Diskussionen über die Internet-Governance auswirken könnte.

Categories: Europäische Union

Gemeinsame Schlussfolgerungen des Wirtschafts- und finanzpolitischen Dialogs zwischen der EU und den westlichen Balkanstaaten und der Türkei

Tue, 16/06/2015 - 12:10

Vertreter der EU‑Mitgliedstaaten, der westlichen Balkanstaaten und der Türkei, der Kommission und der Europäischen Zentralbank sowie Vertreter der Zentralbanken der westlichen Balkanstaaten und der Türkei sind zu ihrem jährlichen wirtschaftspolitischen Dialog[1][2] zusammengetreten. Die Teilnehmer haben die Vorlage der Wirtschaftsreformprogramme für 2015 durch die westlichen Balkanstaaten und die Türkei begrüßt. Diese Programme bestehen für die westlichen Balkanstaaten aus zwei unterschiedlichen Teilen: In Teil I werden der mittelfristige makroökonomische und haushaltspolitische Rahmen sowie konkrete makrostrukturelle Reformen für die Unterstützung des politischen Rahmens dargelegt; dieser Teil stellt somit eine verbesserte Fassung der bisher von den Bewerberländern vorgelegten wirtschaftlichen Heranführungsprogrammen dar. In dem neuen Teil II werden Strukturreformen für verschiedene Sektoren (Verkehr, Energie, Bildung usw.) dargelegt, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit und das langfristige Wachstum verstärkt werden sollen. Die Türkei brauchte nur den Teil I vorzulegen. Die Programme gelten für den Zeitraum 2015‑2017.

Die Teilnehmer nahmen die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vom 16. Dezember 2014 zur Kenntnis, in denen der Rat den Vorschlag der Kommission begrüßt hat, den Dialog über die wirtschaftspolitische Steuerung mit den westlichen Balkanstaaten und der Türkei, auch durch die Vorbereitung der Wirtschaftsreformprogramme, zu vertiefen, um dem Prozess des Europäischen Semesters auf EU‑Ebene besser Rechnung zu tragen. Die Teilnehmer verwiesen an die Zusage, gezielte politische Leitlinien festzulegen, um die Bemühungen zur Einhaltung der Kopenhagener Kriterien zu unterstützen.

Im Hinblick auf Statistiken betonten die Teilnehmer, wie wichtig zuverlässige und aktuelle Daten sind, und begrüßten daher den Bericht über den Stand der Durchführung des Aktionsplans für Wirtschafts-, Währungs- und Finanzstatistiken in den westlichen Balkanstaaten und der Türkei für das Jahr 2015. Sie waren erfreut, dass alle westlichen Balkanstaaten und die Türkei bei der Erfüllung der Anforderungen des Aktionsplans Fortschritte erzielt haben, stellten jedoch fest, dass in manchen Bereichen der Statistik weitere Anstrengungen erforderlich sind, um diese Anforderungen vollständig zu erfüllen.


[1]           Die Schlussfolgerungen dieses Dialogs berühren nicht die Standpunkte der EU‑Mitgliedstaaten zum Status des Kosovos.
[2]           Montenegro, Serbien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien und die Türkei sind Bewerberländer.

 

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Hochrangige Tagung EU-SICA, 11. Juni 2015

Mon, 15/06/2015 - 12:20

Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des zentralamerikanisches Integrationssystems, SICA, sind mit den Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission sowie der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zusammengetreten, um die enge Zusammenarbeit beider Regionen zu bewerten, und haben das nachstehende gemeinsame Kommuniqué angenommen.

Categories: Europäische Union

Hochrangige Tagung EU-CARIFORUM, 11. Juni 2015

Mon, 15/06/2015 - 12:20

Die Staats- und Regierungschefs des Forums der karibischen AKP-Staaten, CARIFORUM, die Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission sowie die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sind am 11. Juni 2015 in Brüssel zu einem Gipfeltreffen am Rande des zweiten EU-CELAC-Gipfels zusammengetreten.

Categories: Europäische Union

Programm für die Interoperabilität digitaler Dienste (ISA2²) – Rat legt seinen Standpunkt fest

Mon, 15/06/2015 - 11:25

Der Rat hat am 12. Juni 2015 eine allgemeine Ausrichtung zu einem Programm festgelegt, das den Mitgliedstaaten helfen soll, interoperable digitale Dienste bereitzustellen (ISA2²). Es soll sichergestellt werden, dass die europäischen öffentlichen Verwaltungen untereinander und mit den Bürgern und Unternehmen reibungslos elektronisch interagieren können. ISA2 wird sowohl grenzüberschreitende als auch sektorenübergreifende Interaktion unterstützen. Als Laufzeit ist der Zeitraum von 2016 bis 2020 geplant.


Besserer Zugang zu öffentlichen Diensten in der gesamten EU

Unterstützung für Interoperabilität und bessere Koordinierung über alle elektronischen Behördendienste hinweg ist von entscheidender Bedeutung für eine größere unionsweite Mobilität der Bürger und Unternehmen. Hierzu ist häufige elektronische Interaktion mit den öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten erforderlich. 

Eine größere Interoperabilität wird die angebotenen Dienste verbessern, Kosten senken und Verwaltungsaufwand verringern. Gleichzeitig wird damit ein Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts geleistet. 

Derzeitiges ISA-Programm als Ausgangspunkt 

ISA2 wird das derzeitige ISA-Programm, das Ende 2015 auslaufen soll, ersetzen und ausweiten. Zu den im Rahmen des ISA-Programms unterstützten Maßnahmen zählen Instrumente zur Erstellung und Überprüfung elektronischer Signaturen, grenzüberschreitende elektronische Gesundheitsdienste und quelloffene Software zur Unterstützung der europäischen Bürgerinitiative. 

Das neue Programm ISA2 

Der Finanzrahmen für ISA2 im Zeitraum 2016-2020 beläuft sich auf rund 131 Mio. €.   

Mit dem Programm werden Maßnahmen zur Beurteilung, Verbesserung und Weiterverwendung bestehender Interoperabilitätslösungen und zur Entwicklung neuer Lösungen unterstützt. Unterstützbar sind auch Maßnahmen zur Beurteilung der IKT-Implikationen vorgeschlagener oder erlassener EU-Rechtsvorschriften oder zur Ermittlung von Rechtsetzungslücken, die die Interoperabilität zwischen europäischen öffentlichen Verwaltungen beeinträchtigen. 

Gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag werden mit dem Kompromisstext des Vorsitzes Bestimmungen zur klareren Fassung der Finanzierungskriterien für ISA2²-Maßnahmen sowie Kriterien für Prioritätensetzung eingeführt.  Vorgesehen sind jetzt auch Bestimmungen zur Vermeidung von Überschneidungen und zur Gewährleistung der Kohärenz und der Koordinierung mit anderen EU-Programmen.

Damit der Beschluss angenommen werden kann, muss er vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Das Parlament hat seinen Standpunkt noch nicht festgelegt.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 15/06/2015 - 11:05

Montag, 15. Juni 2015 
15:00  Treffen mit dem apostolischen Nuntius bei der EU Alain Paul Lebeaupin
17:00  Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank Mario Draghi

Dienstag, 16. Juni 2015
13:00 Sitzung zum WWU-Bericht (Berlaymont)

Mittwoch, 17. Juni 2015
14:00  Empfang zur Verabschiedung des Generalsekretärs des Rates Uwe Corsepius
15:30  Treffen mit dem Premierminister von Papua-Neuguinea Peter O'Neill (Fototermin)
18:00  Treffen mit dem Generalsekretär von Amnesty International Salil Shetty

Categories: Europäische Union

Politische Erklärung, Brüsseler Erklärung und Aktionsplan des zweiten EU-CELAC-Gipfels

Mon, 15/06/2015 - 10:05

Wir, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC), sowie die Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission sind am 10. und 11. Juni 2015 zum zweiten EU-CELAC-Gipfel – unserem achten bi-regionalen Treffen – zusammengekommen; Thema des Gipfels war die "Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft: Für eine prosperierende, durch Zusammenhalt geprägte und nachhaltige Gesellschaft für unsere Bürger".

Als Ausdruck unserer gemeinsamen Entschlossenheit, unsere Beziehungen weiter auszubauen und unseren Dialog zu vertiefen sowie angesichts der Bedeutung, die wir der bi-regionalen strategischen Assoziation beimessen, haben wir eine Erklärung zu einer "Partnerschaft für die nächste Generation" angenommen.

Categories: Europäische Union

Binnenschiffe: Rat legt seinen Standpunkt fest

Thu, 11/06/2015 - 15:30

Der Rat hat am 11. Juni 2015 eine allgemeine Ausrichtung zu den vorgeschlagenen technischen Vorschriften für Binnenschiffe festgelegt. In der Zukunft werden technische Standards im Europäischen Ausschuss für die Festlegung von Standards für die Binnenschifffahrt (CESNI) ausgearbeitet.  Derartige Standards des CESNI werden automatisch in ihrer jeweils aktuellsten Fassung gelten. 


 Vereinfachte Verfahren 

Mit der Reform werden die Verfahren vereinfacht und beschleunigt, insbesondere um die Standards an den technischen Fortschritt anzupassen. Damit wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet und werden Innovationen und Investitionen in neuen Technologien gefördert. Der neue Rechtsrahmen bietet Rechtssicherheit und wird von den einzelstaatlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten einfacher anzuwenden sein. Die Standards selbst werden durch den Vorschlag nicht geändert. 

Förderung eines sicheren und grünen Verkehrs 

Im Vergleich zu Landverkehrsträgern ist die Binnenschifffahrt energieeffizient, sicher, geräuscharm und nahezu staufrei. Der Richtlinienentwurf gehört zu den Maßnahmen zur besseren Nutzung der europäischen Flüsse und Kanäle und insbesondere zur Verlagerung von mehr Fracht auf diese Binnengewässer (Paket NAIADES II). 

Zusammenarbeit mit der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) 

Gegenwärtig gibt es in der EU zwei verschiedene Zeugnisse für Binnenschiffe: das Zeugnis der EU und das Rhein-Zeugnis. Es wird bei dem System mit zwei Zeugnissen bleiben, aber es wird viel einfacher, die Äquivalenz zwischen den Zeugnissen zu erhalten. 

Der neue CESNI-Ausschuss wurde am 3. Juni unter Federführung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) errichtet. Er wird Experten aus allen Mitgliedstaaten der EU offenstehen. Zugleich wird er sich auf die Kenntnisse stützen können, die der ZKR im Laufe der Jahre in Bezug auf die Entwicklung und Aktualisierung technischer Vorschriften erlangt hat. 

Die Richtlinie wird nur für diejenigen Mitgliedstaaten gelten, in denen Binnenschifffahrt in wesentlichem Umfang stattfindet. Die folgenden Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie nicht umsetzen: Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Malta, Portugal, Slowenien und Finnland. 

Der Richtlinienentwurf, mit dem die geltende Richtlinie von 2006 überarbeitet wird, muss vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Das Parlament hat im April 2014 in erster Lesung Stellung genommen. 

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Markenrechtsreform: Rat bestätigt Einigung mit dem Parlament

Thu, 11/06/2015 - 14:15

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat am 10. Juni 2015 einen Kompromiss zur Reform des europäischen Markensystems gebilligt.


Mit der Reform des derzeitigen Systems werden den Unternehmen bessere Bedingungen für Innovationen sowie ein wirksamerer Schutz ihrer Handelsmarken gegen Fälschungen geboten, nicht zuletzt in Bezug auf gefälschte Waren auf dem Weg durch EU-Gebiet.

Ein weiteres Ziel des neuen Rechtsrahmens ist es, die Verfahren für die Eintragung von Marken unionsweit so zu gestalten, dass sie für Unternehmen benutzerfreundlicher und effizienter werden – durch niedrigere Kosten und weniger komplizierte Verfahren, schnellere Bearbeitung, größere Vorhersehbarkeit und mehr Rechtssicherheit.

Weiteres Vorgehen

Nach Billigung des Kompromisses durch den Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments werden die Legislativtexte dem Rat im Hinblick auf eine politische Einigung vorgelegt; danach folgt die übliche Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen, bevor der Standpunkt des Rates in erster Lesung förmlich angenommen wird.

Die Texte werden dann dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung in zweiter Lesung vorgelegt.

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Jemen: EU setzt VN-Sanktionen gegen Huthi-Anführer und Sohn von Ex-Präsident Saleh um

Tue, 09/06/2015 - 10:55

Die EU hat ein Waffenembargo und weitere gezielte Sanktionen gegen einen Huthi-Anführer und gegen den Sohn von Ex-Präsident Saleh verhängt. Dieser Beschluss spiegelt die Resolution 2216 (2015) des VN-Sicherheitsrates vom 14. April 2015 wider und setzt sie auf EU-Ebene um. 

Gegen die zwei weiteren Jemeniten wurde ein Reiseverbot und das Einfrieren ihrer Vermögenswerte verhängt, weil sie durch ihr Handeln den Frieden und die Stabilität Jemens untergraben. Es handelt sich dabei um Abdul Malik al-Huthi, den Anführer der Huthi, und um Ahmed Ali Abdullah Saleh, den Sohn des ehemaligen Präsidenten, der mit Unterstützung von dem Ex- Präsidenten ergebenen Einheiten der regulären Streitkräfte eine Schlüsselrolle bei der Erleichterung der militärischen Expansion der Huthis spielte. Zwei weitere Mitglieder der Huthi-Bewegung sowie der ehemalige Präsident Ali Abdullah Saleh selbst unterliegen seit Dezember 2014 den gleichen restriktiven Maßnahmen. 

Außerdem hat der Rat das Waffenembargo der VN gegen die Personen und Einrichtungen, die diesen restriktiven Maßnahmen unterliegen, umgesetzt. Das Verbot erstreckt sich auch auf die Bereitstellung von technischer Hilfe und Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten.

Die EU hat die destabilisierenden einseitigen Maßnahmen der Huthis und der dem ehemaligen Präsidenten Saleh ergebenen Militäreinheiten verurteilt und diese Kräfte aufgefordert, die Anwendung von Gewalt unverzüglich zu beenden. Die EU ist der Ansicht, dass nur ein breiter politischer Konsens durch alle Seiten einschließende Verhandlungen zu einer dauerhaften Lösung führen, den Frieden wiederherstellen und die Einheit, Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Jemens wahren kann.

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Neue Generaldirektorin im Generalsekretariat des Rates

Tue, 09/06/2015 - 10:50

Am 8. Juni 2015 ernannte der Rat Frau Christine Roger zur Generaldirektorin; ab dem 1. Juli 2015 ist sie für Justiz und Inneres beim Generalsekretariat des Rates zuständig.

Frau Roger ist derzeit Direktorin im Generalsekretariat des Rates und für den Bereich Inneres zuständig.

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