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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 1 month 1 week ago

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen gegen Syrien anzuschließen.

Thu, 30/07/2015 - 12:20

Der Rat hat am 22. Juni 2015 den Beschluss 2015/973/GASP [1] zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP angenommen. 

Mit dem Beschluss wird eine Person von der in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen. 

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Beschluss an. 

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht. 

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis. 

 [1] Am 23.6.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 157, S. 52) veröffentlicht. 

* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

EFSM: Rat billigt Überbrückungsdarlehen in Höhe von 7 Mrd. € für Griechenland

Mon, 27/07/2015 - 15:10

Am 17. Juli 2015 hat der Rat ferner einen Beschluss zur Gewährung von bis zu 7,16 Mrd. € an kurzfristiger finanzieller Unterstützung für Griechenland im Rahmen des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) angenommen. 

Das Darlehen wird eine Laufzeit von höchstens 3 Monaten haben und in bis zu zwei Tranchen ausgezahlt. Es wird Griechenland erlauben, seinen Zahlungsverpflichtungen beim IWF, der Bank von Griechenland und der EZB nachzukommen, bis das Land im Rahmen eines neuen Programms Finanzmittel aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erhält.


Langfristigeres Programm  

Am 16. Juli hat die Euro-Gruppe grundsätzlich beschlossen, einem Antrag Griechenlands vom 8. Juli 2015 stattzugeben, Griechenland für einen Zeitraum von drei Jahren eine Stabilitätshilfe aus dem ESM zu gewähren. Sobald die Finanzhilfe aus dem ESM von den Institutionen vereinbart und von der Euro-Gruppe gebilligt worden ist, wird sie unter anderem zur Rückzahlung des Darlehens verwendet, das Griechenland aus dem EFSM erhalten hat.. 

Wirtschaftspolitische Auflagen  

Der Rat hat ferner einen Beschluss zur Billigung eines makroökonomischen Anpassungsprogramms angenommen, in dem die spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen festgehalten sind, die an den finanziellen Beistand geknüpft sind. Die von Griechenland eingeleiteten Reformen zielen darauf ab, die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Insbesondere wurde Griechenland aufgefordert, Rechtsvorschriften zur Reform seiner MwSt.- und Rentensysteme anzunehmen, die Governance des griechischen Statistikamts (ELSTAT) zu stärken und bis zum 15. Juli 2015 die einschlägigen Bestimmungen des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung umzusetzen. Das Anpassungsprogramm wird in einer Vereinbarung festgelegt.  

Die finanzielle Unterstützung würde ausgezahlt, sobald die Vereinbarung und eine Darlehensrahmenvereinbarung, in der die genauen finanziellen Konditionen niedergelegt sind, in Kraft getreten sind. Beide müssen von der Kommission und den griechischen Behörden unterzeichnet werden.  

Umfassende Garantien für nicht dem Euro-Raum angehörende Mitgliedstaaten  

Es wurde ein Mechanismus entwickelt, um zu gewährleisten, dass nicht dem Euro-Raum angehörende Mitgliedstaaten kein Risiko eingehen. Dem Beschluss zufolge werden nicht dem Euro-Raum angehörende Mitgliedstaaten durch rechtsverbindlich vereinbarte liquide Sicherheiten umfassend abgesichert. Sollte Griechenland nicht in der Lage sein, das Darlehen zu den vereinbarten Bedingungen zurückzuzahlen, würden etwaige Verbindlichkeiten der nicht dem Euro-Raum angehörenden Mitgliedstaaten unverzüglich zurückerstattet.  

Erklärung zur künftigen Inanspruchnahme des EFSM      

Der Rat und die Kommission haben ferner eine gemeinsame Erklärung angenommen, in der sie übereingekommen sind, dass "bei jeder künftigen Inanspruchnahme der EFSM-Verordnung oder eines vergleichbaren Instruments zur Wahrung der Finanzstabilität eines Mitgliedstaats, dessen Währung der Euro ist, die Bedingung gilt, dass Vorkehrungen (im Wege von Sicherheiten, Garantien oder gleichwertigen Maßnahmen) bestehen, mit denen sichergestellt wird, dass für die Mitgliedstaaten, die nicht an der gemeinsamen Währung teilnehmen, keinerlei (direkte oder indirekte) finanzielle Haftung entsteht.. Die Kommission wird diesbezüglich so bald wie möglich einen Vorschlag für die entsprechende Änderung der EFSM-Verordnung vorlegen, über die in jedem Fall Einigung erzielt sein muss, bevor etwaige weitere Vorschläge für eine Unterstützung im Rahmen der EFSM-Verordnung vorgebracht werden. Darüber hinaus verpflichtet die Kommission sich, keinen Vorschlag für eine Inanspruchnahme des EFSM vorzubringen, solange kein Mechanismus zum Schutz der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, besteht."  

EFSM  

Der EFSM gewährt EU-Mitgliedstaaten in finanziellen Schwierigkeiten finanziellen Beistand. Diesen schöpft er aus Mitteln, die die Kommission im Rahmen einer impliziten EU-Haushaltsgarantie auf den Finanzmärkten beschafft hat.  

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin Federica Mogherini im Namen der Europäischen Union nach der Präsidentschaftswahl in Burundi

Fri, 24/07/2015 - 16:00

Trotz der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft und insbesondere der jüngsten Initiative von Präsident Museveni, die darauf abzielen, einen innerburundischen Dialog in Gang zu setzen, sind die Fortschritte bei der Umsetzung der von der Afrikanischen Union am 13. Juni und von der Ostafrikanischen Gemeinschaft am 6. Juli gefassten Beschlüsse offensichtlich unzureichend. Nur die vollständige Umsetzung dieser Beschlüsse hätte den Weg geebnet für glaubwürdige, alle Parteien einbeziehende Wahlen in Burundi, deren Ergebnis repräsentativ wäre. Die Regierung hat die Wahlen dennoch durchgeführt und sich damit anders entschieden.

Ohne substanziellen nationalen Dialog, der zu einem politischen Konsens führen könnte, wird es Burundi nicht gelingen, zum Pfad der Stabilität, der Demokratie und der Entwicklung, der mit der Verabschiedung des Abkommens von Arusha eröffnet wurde, zurückzufinden. Daher wird die EU nun mit der Vorbereitung der besonderen Konsultationen nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens beginnen, damit die burundische Regierung die Verpflichtungen eingeht, die zur Überwindung der Krise erforderlich sind. Die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und des Rechtsstaatsprinzips ist Grundprinzip der auf dem Cotonou-Abkommen beruhenden Zusammenarbeit zwischen der EU und Burundi.

Die EU fordert die Regierung und die Oppositionsparteien nachdrücklich auf, den Dialog wieder aufzunehmen, um im Hinblick auf die Wiederherstellung eines alle Parteien einbeziehenden, demokratischen politischen Systems zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Sie unterstützt uneingeschränkt die Anstrengungen, die die Ostafrikanische Gemeinschaft, die Afrikanische Union und die Vereinten Nationen in dieser Hinsicht unternehmen.

Die humanitären, sozioökonomischen und sicherheitspolitischen Auswirkungen der Krise auf das Land und die gesamte Region bereiten der Europäischen Union große Sorge. In diesem Zusammenhang begrüßen wir, dass die Afrikanische Union Menschenrechtsbeobachter und Militärexperten entsandt hat, die die Entwaffnung der mit den politischen Parteien verbündeten Gruppen überwachen. Die Europäische Union würdigt die Großzügigkeit, mit der die Nachbarländer Flüchtlinge aus Burundi aufnehmen, und bezeugt erneut ihre Solidarität mit der burundischen Bevölkerung und den Aufnahmegemeinschaften, indem sie unter anderem humanitäre Hilfe für die Tausende von Flüchtlingen bereitstellt.

Sie weist abermals darauf hin, dass politische Ziele nicht mit Gewalt durchgesetzt werden dürfen, und appelliert noch einmal an alle Beteiligten und die führenden Politiker, Gewalt zu verurteilen und zu unterbinden. Dies gilt insbesondere für die Aktionen der bewaffneten Gruppen, etwa die jüngsten Anschläge in der Provinz Kayanza. Die Europäische Union trifft im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2015 Vorbereitungen, um gegebenenfalls gezielt restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu verhängen, deren Handlungen zu Gewalt und Unterdrückung und zu schweren Menschenrechtsverletzungen geführt haben oder führen werden und/oder die Suche nach einer politischen Lösung behindern.

Die Bewerberländer Montenegro*, Serbien und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien und Georgien schließen sich dieser Erklärung an. 

* Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil. 

Categories: Europäische Union

Zwölfte Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Brüssel, 20. Juli 2015

Thu, 23/07/2015 - 14:05

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat am 20. Juli 2015 seine zwölfte Tagung abgehalten. Den gemeinsamen Vorsitz der Tagung führten der Minister für auswärtige Angelegenheiten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Nikola Poposki, sowie seitens der Europäischen Union – im Namen der Hohen Vertreterin Federica Mogherini – der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten der Slowakischen Republik, Miroslav Lajčák. Kommissionsmitglied Johannes Hahn vertrat die Europäische Kommission. Der für europäische Angelegenheiten zuständige stellvertretende Ministerpräsident der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Fatmir Besimi, nahm ebenfalls teil. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm den Wunsch des Landes, Verhandlungen zu eröffnen, zur Kenntnis, und berücksichtigte dabei die diesbezüglichen Empfehlungen der Kommission. Ferner nahm er die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Dezember 2014, vom 21. April 2015 und vom 23. Juni 2015 zur Kenntnis. 


Der Stabilitäts- und Assoziationsrat überprüfte die wichtigsten Entwicklungen bei der Erfüllung der politischen Kriterien im vorangegangenen Zeitraum. Er erörterte die anhaltende politische Krise im Land sowie die gravierenden und systemischen Rechtsstaatlichkeitsprobleme im Zusammenhang mit dem Abhören von Gesprächen. Er begrüßte die mit Unterstützung der EU zustande gekommene Vereinbarung vom 15. Juli, in der die führenden Vertreter der vier wichtigsten politischen Parteien zugesagt haben, die politische Krise zu beenden, und rief dazu auf, die Vereinbarung zügig und in gutem Glauben umzusetzen, nicht zuletzt die dringenden Reformprioritäten bezüglich systemischer Rechtsstaatlichkeitsanliegen, zu denen sich alle Seiten bekannt haben. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm zur Kenntnis, dass die Regierung einen Aktionsplan entworfen hat, um die dringenden Reformprioritäten in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Justiz, öffentliche Verwaltung, Medien, Wahlreform, Beziehungen zwischen den Volksgruppen und wirtschaftspolitische Steuerung sowie die Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses vom 24. Dezember anzugehen, und dass die Regierung bereits damit begonnen hat, bestimmte Maßnahmen einzuleiten; dazu zählen insbesondere ihre Kampagnen zur Information der Öffentlichkeit, die Lustrationsgesetzgebung sowie Statistiken zur öffentlichen Verwaltung. Auf einer hochrangigen Tagung im Rahmen des Beitrittsdialogs im September, an dem auch Vertreter der Opposition und der Zivilgesellschaft teilnehmen werden, sollen die bis dahin erzielten Ergebnisse überprüft werden. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm ferner zur Kenntnis, dass die EU zu einer gründlichen und unabhängigen Untersuchung aller Vorwürfe aufgerufen hat, nicht zuletzt betreffend etwaiges, durch abgehörte Gespräche bekannt gewordenes Fehlverhalten, und zwar unter uneingeschränkter Wahrung eines ordnungsgemäßen Verfahrens, des Grundsatzes der Unabhängigkeit der Strafverfolgung und der Justiz sowie der Unschuldsvermutung. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat erinnerte daran, dass die regionale Zusammenarbeit und gute nachbarschaftliche Beziehungen weiterhin von grundlegender Bedeutung sind. 

Er begrüßte, dass sich das Land weiterhin aktiv an der regionalen Zusammenarbeit beteiligt und den Vorsitz der Mitteleuropäischen Initiative führt. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm ferner den Migrationsdruck zur Kenntnis, dem das Land und die Region ausgesetzt sind, sowie die bislang unternommenen Anstrengungen und die geplante hochrangige Konferenz, die in den nächsten Monaten stattfinden soll, wie aus den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. Juni 2015 hervorgeht. 

Was die wirtschaftlichen Entwicklungen anbelangt, so stellte der Stabilitäts- und Assoziationsrat fest, dass das Land im vergangenen Jahr ein kräftiges Wirtschaftswachstum verzeichnet hat, die Finanzmarktstabilität insgesamt aufrechterhalten worden ist und die Inflationsentwicklung günstig geblieben ist. Er begrüßte das Wirtschaftsreformprogramm für den Zeitraum 2015-2017 und ermutigte die Regierung, die Folgemaßnahmen zu den länderspezifischen Empfehlungen des wirtschafts- und finanzpolitischen Dialogs vom Mai 2015 umzusetzen. Er nahm die laufenden Arbeiten im Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung zur Kenntnis und empfahl, sie fortzusetzen. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte die Fortschritte bei der Programmierung künftiger EU-Hilfe sowie die Bemühungen, Mängel bei der Ausschöpfung der EU-Mittel zu beheben und die Kapazitäten der beteiligten Institutionen bei ihrer Umsetzung zu verbessern. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm ferner die guten Fortschritte in verschiedenen Bereichen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zur Kenntnis. Er begrüßte den hohen Grad an Handelsintegration und den Beitritt zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren der EU. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat verwies auf den Vorschlag der Kommission vom Oktober 2009 zum Übergang zur zweiten Phase des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. Er bestätigte, dass es weiterhin Sache des Rates ist, den Beschluss über den Vorschlag zu fassen. 

 

Categories: Europäische Union

Versicherungsvertrieb: Rat bestätigt Einigung mit dem EP

Thu, 23/07/2015 - 11:25

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat am 22. Juli 2015 im Namen des Rates die mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über eine Richtlinie mit neuen Regeln für den Versicherungsvertrieb gebilligt.  

Durch den Text soll die Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung neugefasst und aufgehoben werden, womit ein dreifaches Ziel verfolgt wird. Die Regulierung des Versicherungsmarkts für Privatkunden soll dahin gehend verbessert werden, dass die Marktintegration erleichtert wird, und es sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die für einen fairen Wettbewerb zwischen den Vertreibern von Versicherungsprodukten notwendig sind. Ferner soll der Schutz der Versicherungsnehmer verbessert werden, insbesondere bei Lebensversicherungsprodukten mit Anlageelementen.

Die Vermittler spielen beim Vertrieb von Versicherungs- und Rückversicherungsprodukten eine zentrale Rolle. Versicherungsprodukte werden von verschiedenen Kategorien von Personen oder Einrichtungen vertrieben, etwa Versicherungsagenten, Versicherungsmaklern und Versicherungsunternehmen. Bei der Anwendung der Richtlinie 2002/92/EG hat sich gezeigt, dass mehrere Bestimmungen präziser gefasst werden müssen.


Im Einzelnen wird mit der neuen Richtlinie Folgendes angestrebt: 

- Ausdehnung des Geltungsbereichs auf alle Vertriebskanäle, einschließlich verhältnismäßiger Anforderungen für diejenigen, die den Verkauf von Versicherungsprodukten als Nebentätigkeit betreiben; 

- Aufdeckung, Bewältigung und Entschärfung von Interessenkonflikten; 

- Verschärfung der verwaltungsrechtlichen Sanktionen sowie Maßnahmen, die bei Verstößen gegen wesentliche Bestimmungen anzuwenden sind; 

- Verbesserungen im Hinblick auf Angemessenheit und Objektivität der Versicherungsberatung; 

- Gewährleistung, dass die berufliche Qualifikation der Vertreiber der Komplexität der von ihnen vertriebenen Produkte entspricht; 

- Präzisierung des Verfahrens für den grenzüberschreitenden Marktzugang. 

Die Richtlinie berücksichtigt die für die Märkte für Finanzinstrumente festgelegten Vorschriften, damit die Kohärenz zwischen den einzelnen Finanzsektoren gewährleistet ist. 

Die Richtlinie wird die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, strengere Verbraucherschutzbestimmungen anzuwenden, sofern diese Bestimmungen mit dem EU-Recht vereinbar sind. 

Die nächsten Schritte 

Die Einigung mit dem Parlament wurde in einer Trilogsitzung am 30. Juni 2015 erzielt. Der Rat hat seine Verhandlungsposition im November 2014 vereinbart. 

Die Richtlinie wird nun dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt. 

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationale Gesetze und sonstige Vorschriften umzusetzen.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu Tunesien

Wed, 22/07/2015 - 17:30

1. Die EU verurteilt entschieden den brutalen Anschlag vom 26. Juni in der Nähe von Sousse, der drei Monate nach dem tödlichen Anschlag auf das Bardo-Museum zum Tod von achtunddreißig Touristen und zu zahlreichen Verletzten geführt hat. Sie versichert dem tunesischen Volk und den Familien der Opfer erneut ihre Solidarität. 

2. Während Tunesien den Erfolg einer echten demokratischen Revolution und den Übergang zu einem Gesellschaftsmodell, das die Grundfreiheiten und die Menschenrechte schützt, verkörpert, ist das Land zur Zielscheibe des Terrorismus geworden. Die Anschläge stärken die vom Europäischen Rat am 20. März bekundete Entschlossenheit der EU, den Übergangsprozess in Tunesien zu unterstützen, damit es den ehrgeizigen Kurs der demokratischen Konsolidierung beibehält, und die privilegierte Partnerschaft zwischen der EU und Tunesien zu vertiefen, in der in vielen Bereichen das gemeinsame Streben nach einer Annäherung von Europäern und Tunesiern zum Ausdruck kommt.

3. Die EU bekräftigt ihre Unterstützung für die Bemühungen der tunesischen Regierung, die Verfassung uneingeschränkt umzusetzen, die Sicherheit aller im tunesischen Hoheitsgebiet zu gewährleisten und die erforderlichen Reformen durchzuführen, um die sozioökonomischen Herausforderungen, mit denen insbesondere die jungen Menschen konfrontiert sind, anzugehen. Sie erneuert ihre Zusage, die Zusammenarbeit mit Tunesien durch erhebliche technische und finanzielle Unterstützung im Rahmen eines integrierten Ansatzes weiter zu vertiefen, mit dessen Hilfe die vielfältigen Herausforderungen, denen sich das Land gegenübersieht, bewältigt werden können.

Categories: Europäische Union

Rat verabschiedet neuen EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie, "Bekräftigung der Menschenrechte als Kernstück der EU-Agenda"

Wed, 22/07/2015 - 16:50

"Krisen, Armut und zahlreiche Versuche weltweit, den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft einzuengen, erfordern unsere gesamte Aufmerksamkeit und all unsere Bemühungen im Bereich der Menschenrechte. Wir werden tagtäglich mit der dramatischen Situation konfrontiert, dass Menschen unterdrückt werden und gezwungen sind, vor Konflikten zu fliehen, dass Frauen für die Verteidigung ihrer Würde und ihrer Rechte kämpfen müssen, dass Kinder zu Sklaven degradiert werden und dass die Grundrechte von Bürgern systematisch missachtet werden. Der heute von uns auf den Weg gebrachte Aktionsplan bekräftigt das Engagement der EU im Bereich der Menschenrechte und dient schwerpunktmäßig der Befähigung lokaler Akteure und Organisationen der Zivilgesellschaft. Alle EU-Mitgliedstaaten stehen geschlossen dahinter, den Aktionsplan voranzubringen."

Federica Mogherini, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik


Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2015–2019)

1. Der Rat begrüßt die gemeinsame Mitteilung "Bekräftigung der Menschenrechte als Kernstück der EU-Agenda", die von der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, und verabschiedet einen neuen Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2015–2019. Mit diesem Aktionsplan bekräftigt der Rat, dass sich die Europäische Union überall auf der Welt für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und für die Unterstützung der Demokratie engagiert. 

2. Auf der Grundlage des Strategischen Rahmens für Menschenrechte und Demokratie und des Aktionsplans für den Zeitraum 2012–2014 hat die Europäische Union beträchtliche Fortschritte bei der Verbesserung der Wirkung und der Kohärenz ihrer Maßnahmen in Menschenrechts- und Demokratiefragen erzielt. Die EU hat die Leitlinien zu zentralen Menschenrechtsfragen weiter ausgestaltet, die Wirksamkeit der bilateralen Arbeit im Bereich Menschenrechte und Demokratie gesteigert, sich mit Erfolg für multilaterale Maßnahmen eingesetzt und die durchgängige Einbindung von Menschenrechtsanliegen in alle außenpolitischen Maßnahmen der EU verbessert. Der Rat begrüßt auch die wichtige Arbeit des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, der in erheblichem Maße zur Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der EU-Menschenrechtspolitik beiträgt, und bringt seine uneingeschränkte politische Unterstützung für diese Arbeit zum Ausdruck. 

3. Angesichts der derzeitigen komplexen Krisen und weitverbreiteten Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist es erforderlich, dass die EU immer entschlossenere Anstrengungen unternimmt. Der nun verabschiedete Aktionsplan dürfte die EU in die Lage versetzen, diesen Herausforderungen mittels gezielterer Maßnahmen, einer systematischen und koordinierten Nutzung des ihr zur Verfügung stehenden Instrumentariums sowie wirksamerer Strategien und Instrumente vor Ort zu begegnen. Die EU wird besonderen Nachdruck auf die Eigenverantwortung örtlicher Einrichtungen (einschließlich nationaler Menschenrechtsinstitutionen) und Mechanismen sowie der Zivilgesellschaft und auf die Zusammenarbeit mit ihnen legen. Die EU wird die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Stärkung der Rolle der Frauen fördern. Die EU wird auch dafür sorgen, dass bei der Verhütung und Bekämpfung von Konflikten und Krisen ein umfassender Menschenrechtsansatz verfolgt wird, und sie wird darüber hinaus Menschenrechtserwägungen in alle externen Aspekte der EU-Politik einbeziehen, um eine bessere Kohärenz zwischen den politischen Maßnahmen zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Migration, Handel und Investitionen, Entwicklungszusammenarbeit und Terrorismusbekämpfung.

Die EU hält an ihrer Zusage fest, die gesamte Menschenrechts- und Demokratieagenda umzusetzen, wie sie aus dem 2012 verabschiedeten Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie, der weiterhin die Richtschnur für das Handeln der Union bildet, und den EU-Menschenrechtsleitlinien, den Schlussfolgerungen des Rates sowie einschlägigen Strategiepapieren hervorgeht. Die EU wird in Partnerschaft mit Ländern aller Regionen, in enger Zusammenarbeit mit internationalen und regionalen Organisationen sowie mit der Zivilgesellschaft weiterhin die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit aller Menschenrechte fördern und verteidigen. Die EU wird mit verstärkten Anstrengungen ein sicheres und geeignetes Umfeld fördern, in dem sich die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien frei entfalten können. Die EU weist auf den entscheidenden Beitrag hin, den zivilgesellschaftliche Akteure und Menschenrechtsverteidiger zu Frieden und Sicherheit sowie zu Stabilität und Wohlstand leisten.   

Der Rat würdigt die wichtige Rolle der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin und der Europäischen Kommission bei der Förderung einer konsequenten und kohärenten Umsetzung der EU-Menschenrechtspolitik. Bei der Umsetzung des Aktionsplans werden eine enge Einbeziehung des Europäischen Parlaments und regelmäßige Konsultationen mit einschlägigen Akteuren, insbesondere mit Organisationen der Zivilgesellschaft, gewährleistet. Der EU ist es ein Anliegen, die öffentliche Diplomatie und Kommunikation hinsichtlich ihrer Menschenrechtsmaßnahmen zu verbessern. 2017 wird zeitgleich mit der Halbzeitüberprüfung der Außenfinanzierungsinstrumente eine Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans erfolgen, damit eine größere Kohärenz gewährleistet ist. Der Rat fordert alle Partner auf, zum Erfolg des Aktionsplans und weltweit zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie beizutragen.

Categories: Europäische Union

Marktstabilitätsreserve: Einigung mit dem Europäischen Parlament gebilligt

Wed, 22/07/2015 - 16:30

Die informelle Einigung über den Beschluss zur Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve (MSR), die Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments erzielt hatten, wurde von den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten auf ihrer Tagung vom 13. Mai 2015 gebilligt.


Der heute vorgelegte konsolidierte Text wird nun von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet und dann vom Rat auf einer seiner nächsten Tagungen förmlich angenommen.

Der Beschluss sieht Maßnahmen zur Behebung des strukturellen Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU EHS) vor, das durch einen seit 2009 angewachsenen Überschuss an Emissionszertifikaten verursacht wird, und ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des Klimawandels; ferner ebnet er den Weg für eine umfassendere Überprüfung des EU EHS.

"Ich freue mich, dass die Einigung erzielt wurde und dass der AStV sie heute gebilligt hat", sagte der lettische Umweltminister Kaspars Gerhards: "Für den lettischen Vorsitz war es eine Priorität, eine Marktstabilitätsreserve einzurichten, damit der CO2-Markt in der EU besser funktioniert. Dies ist zweifellos ein Erfolg."

Zweck der MSR

2013 lag der Überschuss an Emissionszertifikaten bei ca. 2,1 Milliarden Zertifikaten, was zum Teil auf die Wirtschaftskrise zurückzuführen ist und den CO2-Preis erheblich gemindert hat. Zudem wird damit gerechnet, dass dieser strukturelle Überschuss bis 2020 und darüber hinaus im System bestehen bleibt.

Mit dem Beschluss wird daher vorgeschlagen, immer dann, wenn die Gesamtzahl der EU EHS-Zertifikate eine bestimmte Schwelle überschreitet, einen Anteil der Zertifikate automatisch vom Markt zu nehmen und in eine Reserve einzustellen. Im gegenteiligen Fall würden die Zertifikate dem Markt wieder zugeführt.

Wichtigste Elemente des endgültigen Kompromisspakets  
  • 2018 wird eine Marktstabilitätsreserve eingerichtet, die ab 1. Januar 2019 einsatzbereit sein wird
  • "einbehaltene" Zertifikate (die 900 Millionen Zertifikate, deren für die Jahre 2014-2016 vorgesehene Versteigerung bis 2019-2020 zurückgestellt wurde, werden in die Marktreserve eingestellt
  • nicht zugeteilte Zertifikate werden 2020 direkt in die MSR überführt; über ihre zukünftige Nutzung wird im Rahmen einer umfassenderen Überprüfung des EU EHS entschieden
  • der „10 %-Solidaritätsanteil“ an den Zertifikaten wird vorübergehend, d.h. bis Ende 2025, vom Geltungsbereich der MSR ausgenommen
  • bei der Überprüfung des EU ETS wird die Möglichkeit ins Auge gefasst, eine begrenzte Anzahl von Zertifikaten bereits vor 2021 einzusetzen, um vorhandene Ressourcen zur Förderung von CCS, erneuerbaren Energien und innovativen Industrieprojekten zur Senkung von CO2-Emissionen zu nutzen
  • Überprüfung des EU EHS bzw. der MSR, um Aspekte der Verlagerung von CO2-Emissionen und der Wettbewerbsfähigkeit sowie beschäftigungs- und BIP-relevante Fragen zu berücksichtigen.
Was ist das EU EHS?

Ziel des EU EHS ist es, Treibhausgasemissionen auf wirtschaftlich effiziente Weise zu verringern.

Das EU EHS beruht auf dem Konzept von "Obergrenzen und Handel": Alljährlich legt die EU für die Gesamtemissionen, die von den unter das System fallenden Kraftwerken, energieintensiven Industrien und gewerblichen Luftfahrtunternehmen verursacht werden, eine Obergrenze fest.

Innerhalb dieser Grenze können Unternehmen je nach Bedarf Emissionszertifikate an‑ und verkaufen. Jedes Zertifikat berechtigt den Eigentümer zum Ausstoß von einer Tonne CO2, dem wichtigsten Treibhausgas, bzw. der entsprechenden Menge eines anderen Treibhausgases.

Von 2013 bis 2020 wird die Obergrenze jährlich um 1,74 % und ab 2021 um 2,2 % gesenkt, wodurch das neue Ziel der EU für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis 2030 zum Ausdruck gebracht wird.

Alles in allem deckt das EU EHS rund 45 % der gesamten Treibhausgasemissionen der 28 EU-Staaten ab.

Hintergrund

Die Kommission hat dem Rat ihren Vorschlag für eine Marktstabilitätsreserve im Januar 2014 zusammen mit der Mitteilung "Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030" vorgelegt.


In seinen Schlussfolgerungen vom Oktober 2014 hat sich der Europäische Rat auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 verständigt und das verbindliche Ziel der EU gebilligt, die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren

In Bezug auf das EU EHS hat der Europäische Rat festgestellt, dass ein gut funktionierendes, reformiertes Emissionshandelssystem mit einem Marktstabilisierungsinstrument das wichtigste europäische Instrument zur Erreichung dieses Ziels darstellen wird, und er hat eine Reihe weiterer Leitlinien vorgegeben, so z.B. zur unentgeltlichen Zuteilung von Emissionsrechten und zur Beibehaltung bestehender Maßnahmen nach 2020, um der Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen vorzubeugen.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu Pakistan

Wed, 22/07/2015 - 16:10

1. Der Rat billigt den Bericht (2015) über die Umsetzung des fünfjährigen Maßnahmenplans EU-Pakistan. Unter Verweis auf die Schlussfolgerungen von 2012 und 2013 bekräftigt die EU ihre Zusage, sich sowohl für die Stärkung der Demokratie als auch für die Intensivierung der Beziehungen zu Pakistan einzusetzen. Der Rat begrüßt die Ausweitung und Vertiefung des Dialogs mit Pakistan in den letzten Jahren über ein breites Spektrum von Fragen einschließlich Terrorismusbekämpfung, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie Migrationssteuerung. Die EU sieht der Fortsetzung ihres Dialogs mit Pakistan über dieses breite Themenspektrum erwartungsvoll entgegen und erinnert an die Bedeutung, die sie der uneingeschränkten und wirksamen Umsetzung des zwischen der EU und Pakistan geschlossenen Rückübernahmeabkommens beimisst. Der Rat stellt fest, dass Pakistan beträchtlich vom präferenziellen Zugang zum Markt der EU im Rahmen der APS+-Regelung profitiert hat; so sind die Ausfuhren in die EU 2014 um mehr als 1 Mrd. EUR gestiegen.  

2. Pakistan kommt eine bedeutende Rolle beim Ausbau der Beziehungen in der Region – in Politik, Wirtschaft und Handel – zu, wodurch ein Beitrag zu Wachstum, Stabilität und Frieden in Zentral- und Südasien geleistet werden kann. Die EU begrüßt, dass Pakistan noch in diesem Jahr in Islamabad das nächste "Heart of Asia"-Ministertreffen ausrichten wird und dass positive Schritte im Hinblick auf konstruktive Beziehungen zur Regierung Afghanistans unternommen wurden. Der Rat ermutigt Pakistan, diese Initiativen fortzusetzen und sich für die Einleitung von Friedensgesprächen unter der Führung und Verantwortung Afghanistans einzusetzen. Darüber hinaus appelliert die EU an Pakistan, aktiv zu den internationalen Bemühungen in den Bereichen nukleare Sicherheit, Nichtverbreitung und Abrüstung beizutragen.


3. Der Rat begrüßt den ersten Besuch des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte in Pakistan im Oktober 2014 und appelliert an Pakistan, weitere Maßnahmen zu ergreifen – und diesen Priorität einzuräumen –, die darauf abzielen, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, die Rechte von Frauen und Kindern sowie die Freiheit der Meinungsäußerung – auch von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern – zu achten, zu schützen und zu fördern. Die EU ist besorgt über die jüngsten Maßnahmen, die Pakistan in Bezug auf zivilgesellschaftliche Gruppen ergriffen hat, sowie über die Einführung von Verfahren, die die Freiheit nationaler und internationaler NRO einschränken, sich zu betätigen. Die EU unterstreicht ferner, wie wichtig die Achtung der fundamentalen humanitären Grundsätze ist. 

4. Die EU begrüßt die Fortschritte Pakistans bei seinem IWF-Programm. Der Rat appelliert an Pakistan, darauf aufbauend weitere Wirtschaftsreformen durchzuführen.

5. Die EU erkennt die Opfer an, die Pakistan bei der Bekämpfung des Terrorismus gebracht hat. Der Rat appelliert an Pakistan, auf den Maßnahmen aufzubauen, die es ergriffen hat, um Terrorismus zu verhindern und zu bekämpfen und gewaltbereitem Extremismus Einhalt zu gebieten, insbesondere durch Maßnahmen zur Verhütung von Hassreden, zur Eindämmung der Finanzierung terroristischer Organisationen, zur Durchsetzung des Verbots verbotener Organisationen, die Einleitung wirksamer Schritte gegen religiös motivierte Verfolgung sowie die Registrierung und Regulierung von Koranschulen.

6. Die EU ist tief besorgt über den Beschluss Pakistans, das seit 2008 bestehende Moratorium für Hinrichtungen aufzuheben und diese mit alarmierender Geschwindigkeit wieder aufzunehmen. Die EU lehnt die Todesstrafe in allen Fällen entschieden ab und hat immer wieder zu ihrer generellen Abschaffung aufgerufen. Die EU fordert Pakistan nachdrücklich auf, das Moratorium unverzüglich wieder in Kraft zu setzen, als erste Schritte auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe die Urteile gegen zum Tode verurteile Personen aufzuheben, und seinen internationalen Verpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen. Pakistan ist eine Vertragspartei des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und des Übereinkommens gegen Folter, in denen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und das Verbot von Todesurteilen für Straftaten, die von Personen unter 18 Jahren begangen werden, festgehalten sind und die eine umgehende und unparteiische Untersuchung verlangen, wenn ein hinreichender Grund für die Annahme vorliegt, dass es zu einer Folterhandlung kam. Die wirksame Umsetzung der genannten Übereinkommen ist eine Anforderung im Rahmen der APS+-Regelung.

7. Am 8. Mai 2015 ist ein Hubschrauber der pakistanischen Armee mit mehreren Diplomaten, unter denen sich auch EU-Diplomaten befanden, in Gilgit-Baltistan (Pakistan) während eines dreitägigen Besuchs der nördlichen Regionen Pakistans abgestürzt. Der Rat dankt Pakistan für seine Unterstützung nach dem Absturz und begrüßt eine baldige Vorlage des Untersuchungsberichts, damit angemessene Folgemaßnahmen gewährleistet sind.

8. Die EU setzt sich weiterhin voll und ganz für die Fortsetzung ihres Dialogs und ihrer Zusammenarbeit mit Pakistan im Rahmen des fünfjährigen Maßnahmenplans ein. Abhängig von den Fortschritten bei den wichtigsten Elementen des Maßnahmenplans, zu denen auch die Menschenrechte gehören, könnte dies zu einem dritten Ad-hoc-Gipfel zwischen der EU und Pakistan führen. 

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Schlussfolgerungen des Rates zu Mali

Wed, 22/07/2015 - 16:10

1. Die Unterzeichnung des Friedensabkommens für Mali vom 15. Mai und 20. Juni durch alle Parteien ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu Frieden und Stabilität in Mali und der gesamten Sahelregion. Das Abkommen ist ein entscheidender Schritt bei der Wiederherstellung von Frieden, Stabilität und Sicherheit, indem es dazu beiträgt, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern und das gegenseitige Vertrauen, das die nationale Aussöhnung voranbringen wird. wiederherzustellen. Der erste Schritt muss jedoch eine unbedingte und dauerhafte Einhaltung des gegenwärtigen Waffenstillstandsabkommens sein. 

2. Die EU begrüßt das Abkommen in vollem Umfang und spricht Algerien, den Vereinten Nationen, weiteren Mitgliedern des Vermittlungsteams, der Regierung Malis und der Koalition bewaffneter Gruppen für ihre unermüdlichen Bemühungen um einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen ihre Anerkennung aus. Der Rat begrüßt insbesondere den Einsatz des Sonderbeauftragten der EU für die Sahelzone während des gesamten Verlaufs der Verhandlungen. Vorrangig ist nun die zügige und umfassende Umsetzung des Abkommens. Ein transparenter Prozess ist entscheidend, und alle Parteien müssen ihre Zusagen einhalten, wenn die Bevölkerung Malis eine greifbare Friedensdividende erfahren soll. Dazu gehören Fortschritte bei der Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit und der Reform des Justiz- und Sicherheitssektors sowie die strafrechtliche Verfolgung der für Übergriffe oder Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen. Die EU betont, wie wichtig eine dauerhafte und inklusive Friedenskonsolidierung ist, und unterstreicht daher, dass Frauen ebenso wie Männer umfassend in die Umsetzung des Abkommens einbezogen werden müssen. Die EU hebt ferner die besondere Bedeutung hervor, die der Förderung von Chancen für junge Menschen als Teil des gesamten Friedenskonsolidierungsprozesses zukommt. Die Verantwortung dafür, dass diese Zusagen auch eingehalten werden, liegt in erster Linie bei allen malischen Parteien selbst. Die EU bekräftigt ihre Zusage, den Prozess gemeinsam mit den anderen an der Mediation Beteiligten und der internationalen Gemeinschaft durch alle geeigneten und ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Instrumente und dadurch, dass sie eine aktive Rolle beim Follow-up-Mechanismus übernimmt, zu unterstützen.


3. Trotz der Unterzeichnung des Abkommens durch alle Parteien ist die Lage vor Ort nach wie vor prekär, wie die jüngsten Anschläge auf die Mehrdimensionale integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) gezeigt haben. Die EU verurteilt alle terroristischen Anschläge und unterstreicht, wie wichtig es ist, die Täter vor Gericht zu stellen; sie betont, dass alle Parteien den Schutz der Zivilbevölkerung, einschließlich des Personals der VN und der humanitären Helfer, sicherstellen müssen. Sie bekräftigt, dass sie die MINUSMA, die im Rahmen ihres erneuerten Mandats zur Unterstützung und Überwachung der Umsetzung des Friedensabkommens eine führende Rolle spielt, uneingeschränkt unterstützt. Ferner betont sie, wie wichtig die fortwährende enge Koordinierung zwischen der EU und den VN ist.

4. Unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. März 2015 bekräftigt die EU ihren umfassenden Ansatz, der darauf abzielt, Frieden, Sicherheit und Entwicklung im Land zu fördern. Sie hebt hervor, dass ihre GASP-Missionen EUTM Mali und EUCAP Sahel Mali weiterhin eine bedeutende Rolle bei der Reform des Sicherheitssektors spielen. Mit ihrer wichtigen Arbeit leisten sie weiterhin einen bedeutenden Beitrag dazu, inklusive, effiziente und rechenschaftspflichtige nationale Streitkräfte und Sicherheitskräfte aufzubauen. Die EU unterstreicht ihren proaktiven Beitrag zum Wiederaufbau des Landes durch gemeinsame Planung, die auch die Instrumente der EU-Mitgliedstaaten und das nationale Richtprogramm für Mali im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds und des Stabilitäts- und Friedensinstruments umfasst. 

5. Die EU hebt die Bedeutung hervor, die der regionalen Dimension bei der Gewährleistung von Sicherheit und Wohlstand in Mali zukommt. Was in einem Land geschieht, beeinflusst die gesamte Region und die Nachbarländer. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat, dass die Hohe Vertreterin am 17. Juni 2015 einen politischen Dialog mit den Außenministern der G5 der Sahelzone und deren Ständigem Sekretär ins Leben gerufen hat. Der Rat ersucht die Hohe Vertreterin, den EU-Sonderbeauftragten und die Kommission, in enger Zusammenarbeit mit allen Ländern der Sahelzone und ihren internationalen Partnern einen Ansatz anzustreben, der größtmögliche Kohärenz zwischen diesem Dialog und der Umsetzung der einschlägigen Elemente des regionalen Aktionsplans für die Sahelzone gewährleistet, dessen vier prioritäre Bereiche lauten: Verhinderung und Bekämpfung der Radikalisierung; Schaffung geeigneter Bedingungen für die Jugend; Migration und Mobilität; Grenzmanagement und Bekämpfung des illegalen Handels und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität.

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Krim: EU verlängert die als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung verhängten Beschränkungen

Fri, 19/06/2015 - 16:55

Der Rat hat am 19. Juni 2015 die als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols verhängten restriktiven Maßnahmen der EU bis zum 23. Juni 2016 verlängert. Die Sanktionen umfassen folgende Verbote:

  • Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die EU;
  • Investitionen auf der Krim oder in Sewastopol, was bedeutet, dass weder Europäer noch Unternehmen mit Sitz in der EU Immobilien oder Einrichtungen auf der Krim erwerben, Unternehmen mit Sitz auf der Krim finanzieren oder damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen erbringen können; 
  •  Tourismusdienstleistungen auf der Krim oder in Sewastopol, insbesondere dürfen europäische Kreuzfahrtschiffe keine Häfen auf der Halbinsel Krim anlaufen, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall;  
  • Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder in Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen an Unternehmen mit Sitz auf der Krim oder für die Zwecke einer Verwendung auf der Krim. Die Leistung technischer Hilfe oder die Erbringung von Vermittlungs-, Bau- oder Ingenieurdienstleistungen, die mit der Infrastruktur in den genannten Bereichen in Zusammenhang stehen, ist ebenfalls verboten.

 Wie der Europäische Rat am 19. März 2015 erklärt hat, verurteilt die EU weiterhin die rechtswidrige Annexion der Krim und von Sewastopol durch die Russische Föderation und ist weiter fest entschlossen, ihre Politik der Nichtanerkennung uneingeschränkt umzusetzen. 

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Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben...

Fri, 19/06/2015 - 10:50

Der Rat hat am 13. März 2015 den Beschluss (GASP) 2015/432 des Rates [1] angenommen.

Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 15. September 2015 verlängert, werden die Einträge zu bestimmten Personen geändert und wird die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.

Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine schließen sich diesem Beschluss des Rates an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

 

[1] Am 14.3.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 70, S. 47) veröffentlicht.
* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
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Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten anzuschließen

Fri, 19/06/2015 - 10:00

Der Rat hat am 20. März 2015 den Beschluss (GASP) 2015/486 des Rates [1] zur Änderung des Beschlusses 2011/172/GASP angenommen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 22. März 2016 verlängert.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess angehörende potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA‑Länder Island und Liechtenstein sowie die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Beschluss des Rates an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss im Einklang steht. 

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

 

 [1]Am 21.3.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 77, S. 16) veröffentlicht.

* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina anzuschließen

Fri, 19/06/2015 - 09:45
Der Rat hat am 20. März 2015 den Beschluss (GASP) 2015/487 des Rates [1] zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP angenommen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 31. März 2016 verlängert.

Die Bewerberländer Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie Georgien schließen sich diesem Beschluss des Rates an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

 

 [1] Am 21.3.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 77, S. 17) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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Konferenz zur Europäischen Bürgerinitiative verleiht der partizipatorischen Demokratie in der EU neue Impulse

Thu, 18/06/2015 - 14:05

Der lettische Vorsitz des Rates der EU, das Generalsekretariat des Rates und die EBI-Kampagne haben am 16. Juni 2015 in einer Konferenz zum Thema "Die Europäische Bürgerinitiative und die Versprechung einer partizipativen Demokratie" die Meinungen von Interessenträgern und der breiteren Öffentlichkeit eingeholt. Ziel der Konferenz war es, nach drei Jahren seit Einführung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) Bilanz zu ziehen und den Diskussionen über eine effizientere und nutzerfreundlichere Gestaltung des Instruments Impulse zu verleihen.


In ihrer Eröffnungsansprache umriss die lettische parlamentarische Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten, Zanda Kalniņa-Lukaševica, die Lage wie folgt: "Die letzten drei Jahre haben bewiesen, dass die Europäische Bürgerinitiative fester Bestandteil der demokratischen Strukturen der EU ist. Die Erfahrungen der Interessenträger und der kürzlich erschienene Bericht der Kommission haben jedoch klar gezeigt, dass es noch immer Fragen gibt, die rasch angegangen werden müssen, wenn die EBI weiterhin als geeignetes Instrument gelten soll." 

"Die Europäische Bürgerinitiative ist eine echte Kraft für die Mobilisierung und Inspiration der öffentlichen Meinung. Sechs Millionen Menschen haben dies durch ihre Unterschriften bewiesen", sagte Zanda Kalniņa-Lukaševica.  

Kalniņa-Lukaševica betonte, dass Lettland, das selbst über eine der innovativsten und erfolgreichsten E-Petitionsplattformen, ManaBalss.lv, verfügt, der partizipatorischen Demokratie große Bedeutung beimisst. 

Die EBI ist das erste grenzüberschreitende, partizipatorische und digitale Instrument der Welt. Dennoch führte keine der drei Initiativen, die die erforderliche Zahl von einer Million Unterschriften erhielten, zu einem Legislativvorschlag, was natürlich eine Reihe von Fragen aufwirft. 

Die Konferenz war die erste öffentliche Debatte über die EBI im Rat, an der Vertreter der Institutionen, der Interessenträger und der breiteren Öffentlichkeit teilnahmen, um einerseits die Rolle der partizipatorischen Demokratie in der EU zu analysieren und andererseits eine Reihe von gemeinsamen Empfehlungen zur Verbesserung des Instruments besser auszugestalten. 

Bei den Diskussionen auf der Konferenz wurde betont, dass durch sofortige Maßnahmen ohne legislative Änderungen gewisse Fortschritte erzielt werden können, indem die Öffentlichkeit für die Initiative und die damit zusammenhängenden Verfahren sensibilisiert wird. Ein weiterer Vorschlag besteht darin, die Organisatoren von Initiativen stärker zu unterstützen.

Die strukturellen Probleme, wie etwa die zu knappen Fristen für die Sammlung der Unterschriften, erfordern jedoch stärkere politische Impulse und unter Umständen Änderungen an den Rechtsvorschriften. Es sollten auch Maßnahmen getroffen werden, um die Verfahren zur Sammlung der Unterschriften zu vereinfachen oder zu digitalisieren. Die Schlussfolgerungen der Konferenz werden am 18. Juni auf der Website der EBI-Kampagne veröffentlicht.

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Mehr Transparenz für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte: Rat und Parlament vereinbaren neue Vorschriften

Thu, 18/06/2015 - 12:15

Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 17. Juni Einigung über eine Verordnung zur Verbesserung der Transparenz von Wertpapierleih- und Rückkaufgeschäften erzielt.


Die Verordnung wird die Finanzstabilität erhöhen, indem sichergestellt wird, dass Informationen über sogenannte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte auf effiziente Weise an Transaktionsregister und Anleger in Organismen für gemeinsame Anlagen gemeldet werden. Die verstärkte Transparenz wird verhindern, dass Banken und sonstige Finanzintermediäre versuchen, die Vorschriften zu umgehen, indem sie ihre Tätigkeiten teilweise in den weniger streng regulierten Schattenbankenbereich verlagern.

Als Wertpapierfinanzierungsgeschäfte – die oft vom Schattenbankensektor durchgeführt werden – gelten alle Geschäfte, bei denen Vermögenswerte der Gegenpartei zur Generierung von Finanzierungsmitteln genutzt werden. Sie beinhalten zumeist das Ver- oder Ausleihen von Wertpapieren und Waren, Pensions- (Repo-) oder umgekehrte Pensionsgeschäfte sowie Kauf-/Rückverkauf- bzw. Verkauf-/Rückkaufgeschäfte.

Ein Maßnahmenpaket

Die Kommission hat ihren Vorschlag, zusammen mit einem Entwurf einer Verordnung zur Strukturreform des EU-Bankensektors, im Januar 2014 vorgelegt. Mit der Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte soll insbesondere der Gefahr entgegengewirkt werden, dass Handelsgeschäfte auf Grundlage von Wertpapierfinanzierungsgeschäften ohne angemessene Aufsicht weiterentwickelt werden, unter anderem außerhalb des regulierten Bankensystems. Zu diesem Zweck werden verbindliche Transparenz- und Meldeanforderungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte vorgeschlagen.  

Transparenz

Der Verordnungsentwurf enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz in drei wesentlichen Bereichen:

  • Beobachtung der Entstehung von Systemrisiken im Finanzsystem im Zusammenhang mit Wertpapierfinanzierungsgeschäften;
  • Offenlegung von Informationen über solche Geschäfte gegenüber Anlegern, deren Vermögenswerte bei den Geschäften zum Einsatz kommen;
  • Weiterverpfändungstätigkeit, bei der Banken oder Makler von ihren Kunden gestellte Sicherheiten für ihre eigenen Zwecke wiederverwenden.
Weiteres Vorgehen

Die Einigung wurde in einer Trilogsitzung in Brüssel erzielt. Die Triloge begannen am 28. April 2015, nachdem der Rat und das Parlament ihre jeweilige Verhandlungsposition im Dezember 2014 bzw. im März 2015 angenommen hatten.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter wird die Einigung innerhalb weniger Tage im Namen des Rates bestätigen. Die Verordnung wird dann – nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen – dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt.

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Neuartige Lebensmittel: Rat legt endgültigen Kompromisstext vor

Thu, 18/06/2015 - 12:00

Am 10. Juni 2015 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates einen endgültigen Kompromisstext über neue Vorschriften der EU für neuartige Lebensmittel gebilligt. Der Text beinhaltet die Abänderungen des Europäischen Parlaments, die für den Rat annehmbar sind, und stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber den derzeitigen Vorschriften über neuartige Lebensmittel dar. Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Dazu gehören beispielsweise Lebensmittel, auf die ein neues Produktionsverfahren angewandt wird.

Mehrwert

Der Rat hat die Abänderungen des Parlaments angenommen, die dazu führen,dass neuartige Lebensmittel schneller und billiger auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden können, und die gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleisten.


Bürokratieabbau

Mit dem Kompromissvorschlag des Rates würde ein Beitrag zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands geleistet, indem auf ein zentralisiertes Verfahren auf EU-Ebene umgestellt wird und generische Zulassungen gewährt werden. Dies bedeutet, dass ein neuartiges Lebensmittel, sobald es zugelassen und zu der EU-Liste hinzugefügt wurde, von jedem Lebensmittelunternehmer in Verkehr gebracht werden könnte. Dies würde der Einreichung weiterer Anträge durch andere Unternehmen für das gleiche neuartige Lebensmittel vorbeugen und dürfte somit insbesondere KMU zugutekommen. Im Rahmen der derzeitigen Vorschriften werden neuartige Lebensmittel auf nationaler Ebene zugelassen, wobei die Zulassungen ausschließlich für den Antragsteller gelten.

Erleichterter Zugang zu traditionellen Lebensmitteln

Mit den neuen Vorschriften würde auch der Zugang zum EU-Markt für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern erleichtert, für die eine sichere Verwendung als Lebensmittel nachgewiesen wird. Für diese Lebensmittel müsste ein Antragsteller eine sichere Verwendung seit über 25 Jahren in einem Drittland nachweisen. 

Nanotechnologie

Die Vorschriften für neuartige Lebensmittel würden ausdrücklich technisch hergestellte Nanomaterialien umfassen. Die Kommission würde beauftragt, die Definition von "technisch hergestellten Nanomaterialien" an den technischen Fortschritt bzw. an die auf internationaler Ebene vereinbarten Definitionen anzupassen.  

Klonen

Unter den Geltungsbereich der Vorschriften für neuartige Lebensmittel würden ferner ausdrücklich Lebensmittel aus geklonten Tieren fallen, bis besondere Regelungen für diese Lebensmittel in Kraft treten.

Nächste Schritte

Der lettische Vorsitz wird das Parlament in einem Schreiben informieren und ihm eine Einigung in erster Lesung auf der Grundlage des vom Ausschuss der Ständigen Vertreter gebilligten Textes vorschlagen. Das Europäische Parlament wird den Kompromisstext des Rates voraussichtlich in der Woche beginnend ab dem 6. Juli 2015 prüfen und über diesen Text abstimmen.

Hintergrund

Zu den neuartigen Lebensmitteln, die nach den geltenden Vorschriften in der EU zugelassen wurden, gehören beispielsweise "Rapsöl mit hohem Anteil an unverseifbaren Bestandteilen", "Roggenbrot mit Phytosterin-/Phytostanolzusatz", "milchartige Erzeugnisse und joghurtartige Erzeugnisse mit Phytosterinesterzusatz", "koagulierte Kartoffelproteine und ihre Hydrolysate" und "Phospholipide aus Flüssigeigelb".

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Präsident Tusk ernennt Pierre Vimont zu seinem persönlichen Gesandten bei der Konferenz in Valletta

Wed, 17/06/2015 - 16:15

Im Einvernehmen mit Präsident Juncker und der Hohen Vertreterin Mogherini habe ich beschlossen, Botschafter Pierre Vimont zu meinem persönlichen Gesandten zu ernennen; er wird die Vorbereitungen zur EU-Afrika-Konferenz in Valletta, zu der der Europäische Rat auf seiner außerordentlichen Tagung im April aufgerufen hat, leiten. Er soll insbesondere für Kohärenz bei den Vorbereitungen der EU sorgen; Ziel ist es, die Ursachen der illegalen Migration anzugehen und den Menschenschmuggel und -handel zu unterbinden.  

Botschafter Vimont war zuvor Generalsekretär des Europäischen Auswärtigen Dienstes und Ständiger Vertreter bei der EU.

 

 

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Militärische Ausbildungsmission der EU in Mali: neuer Befehlshaber ernannt

Wed, 17/06/2015 - 09:10

Brigadegeneral Franz Xaver Pfrengle ist zum neuen Befehlshaber der EU‑Ausbildungsmission in Mali (EUTM Mali) ernannt worden. General Pfrengle aus Deutschland übernimmt sein Amt am 28. Juli 2015. Er ist der Nachfolger von Brigadegeneral Alfonso García-Vaquero Pradal, der seit Oktober 2014 der Befehlshaber war. 


Die EUTM Mali unterstützt den Wiederaufbau leistungsfähiger und rechenschaftspflichtiger malischer Streitkräfte, um sie in die Lage zu versetzen, langfristig Sicherheit in Mali zu gewährleisten und unter einer zivilen Regierung die territoriale Integrität des Landes wiederherzustellen. Dazu veranstaltet die EUTM Mali Schulungen für Einheiten der malischen Streitkräfte und entwickelt eine eigenständige Ausbildungskapazität. Ferner berät die Mission die malischen Behörden bei der Reform der Streitkräfte. 

Der Beschluss ist vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee der EU gefasst worden. 

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Datenschutz: Rat legt allgemeine Ausrichtung fest

Tue, 16/06/2015 - 18:05

Am 15. Juni 2015 hat der Rat eine allgemeine Ausrichtung zur allgemeinen Datenschutzverordnung, mit der die Vorschriften an das digitale Zeitalter angepasst werden sollen, festgelegt. Die beiden Ziele dieser Verordnung sind ein höheres Schutzniveau für personenbezogene Daten und die Schaffung von mehr Geschäftsmöglichkeiten im digitalen Binnenmarkt. 

Der lettische Justizminister Dzintars Rasnačs äußerte sich wie folgt: "Heute sind wir einem modernen und einheitlichen Rahmen für den Datenschutz in der Europäischen Union einen großen Schritt näher gekommen. Ich bin sehr zufrieden, dass wir nach über drei Jahren Verhandlungen endlich einen Kompromiss über den Text erzielt haben. Mit der neuen, an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters angepassten Datenschutzverordnung werden die individuellen Rechte unserer Bürger gestärkt und ein hohes Schutzniveau gewährleistet.

Eine allgemeine Ausrichtung ist eine politische Einigung des Rates, auf deren Grundlage dieser in Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament eintreten kann, um zu einer Gesamteinigung über die neuen Datenschutzregeln der EU zu gelangen. Ein erster Trilog mit dem Parlament ist für den 24. Juni 2015 angesetzt. 

"Ich begrüße die Bereitschaft des Europäischen Parlaments, bereits nächste Woche mit den Trilog-Verhandlungen zu beginnen. Hoffentlich kommen wir schnell zu einer endgültigen Einigung, damit unsere Bürger so bald wie möglich in den Genuss der Reform kommen", sagte der lettische Außenminister Dzintars Rasnačs

Der kommende luxemburgische Vorsitz kündigte an, dass parallel zu den Verhandlungen über die Verordnung die Arbeit an der Richtlinie zum Datenschutz auf dem Gebiet der Strafverfolgung beschleunigt wird, um im Oktober eine allgemeine Ausrichtung festzulegen. Der luxemburgische Justizminister Felix Braz: "Diese Reform ist ein Paket, und wir sind fest entschlossen, es bis Ende dieses Jahres abzuschließen."


Wichtigste Aspekte der Einigung Ein höheres Datenschutzniveau 

Personenbezogene Daten dürfen nur unter strengen Bedingungen und für legitime Zwecke erhoben und rechtmäßig verarbeitet werden. Die für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen müssen spezielle Regeln einhalten, etwa dass eine unmissverständliche Einwilligung der betroffenen Person (deren personenbezogene Daten verarbeitet werden) vorliegen muss, damit sie personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. 

Durch stärkere Datenschutzrechte können betroffene Personen ihre personenbezogenen Daten besser kontrollieren: 

  • leichterer Zugriff auf ihre Daten;
  • genauere Informationen darüber, was mit ihren personenbezogenen Daten geschieht, wenn sie sie freigegeben haben: Die für die Verarbeitung Verantwortlichen müssen transparenter darlegen, wie sie mit personenbezogenen Daten umgehen, beispielsweise indem sie in einer klaren und einfachen Sprache über ihre Datenschutzmaßnahmen informieren;
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten und Recht "auf Vergessenwerden", so dass jeder beispielsweise von einem Dienstleister verlangen kann, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, die erhoben wurden, als die betroffene Person ein Kind war;
  • Recht auf Übertragbarkeit, so dass personenbezogene Daten leichter von einem Dienstleister, etwa einem sozialen Netz, auf einen anderen Dienstleister übertragen werden können. Dadurch wird es auch mehr Wettbewerb unter den Dienstleistern geben;
  • Einschränkung des "Profiling", d. h. der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, um persönliche Aspekte zu bewerten, etwa Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben usw.

 Um einen verbesserten Zugang zu Rechtsmitteln zu gewährleisten, erhalten betroffene Personen die Möglichkeit, jede Entscheidung ihrer Datenschutzbehörde von ihrem einzelstaatlichen Gericht überprüfen zu lassen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche seinen Sitz hat. 

Mehr Geschäftsmöglichkeiten im digitalen Binnenmarkt 

Mit einem einzigen Regelwerk, das in der gesamten EU sowohl für europäische als auch für nicht europäische Unternehmen, die ihre Online-Dienste in der EU anbieten, gilt, wird verhindert, dass widersprüchliche einzelstaatliche Datenschutzregeln den grenzüberschreitenden Datenaustausch stören. Darüber hinaus wird eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten die einheitliche Anwendung dieses Regelwerks in der gesamten EU sicherstellen. Damit wird ein fairer Wettbewerb geschaffen, und Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, werden ermutigt, den größtmöglichen Nutzen aus dem digitalen Binnenmarkt zu ziehen. 

Um Kosten zu verringern und Rechtssicherheit zu schaffen, wird in bedeutenden grenzüberschreitenden Fällen, die mehrere einzelstaatliche Aufsichtsbehörden betreffen, eine einheitliche Aufsichtsentscheidung getroffen. Durch dieses Prinzip der zentralen Kontaktstelle kann ein Unternehmen mit Tochtergesellschaften in mehreren Mitgliedstaaten seine Kontakte auf die Datenschutzbehörde in dem Mitgliedstaat, in dem es seinen Sitz hat, begrenzen. 

Um die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften zu verringern, können die für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen auf Grundlage einer Bewertung des Risikos, das mit ihrer Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden ist, Risikostufen festlegen und Maßnahmen im Einklang mit diesen Risikostufen einführen. 

Mehr und bessere Instrumente zur Durchsetzung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften 

Durch eine höhere Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht der für die Verarbeitung Verantwortlichen werden die neuen Datenschutzvorschriften besser eingehalten werden. Die für die Verarbeitung Verantwortlichen müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich an die Aufsichtsbehörde und an die von der Verletzung erheblich Betroffenen melden. Die für die Verarbeitung Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter können in ihrer Organisation Datenschutzbeauftragte benennen. Sie können auch durch Unions- oder einzelstaatliches Recht dazu verpflichtet werden. 

Von der Verarbeitung Betroffene sowie unter bestimmten Umständen Datenschutzorganisationen können bei einer Aufsichtsbehörde eine Beschwerde oder bei Gericht einen Rechtsbehelf einlegen, wenn Datenschutzvorschriften missachtet worden sind. Außerdem können für die Verarbeitung von Daten Verantwortliche mit Geldstrafen von bis zu 1 Million Euro oder 2 % ihres gesamten Jahresumsatzes belegt werden, wenn ein solcher Fall bestätigt wird. 

Garantien bezüglich der Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der EU 

Der Schutz bei der Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen wird durch einen Angemessenheitsbeschluss gewährleistet. Die Kommission hat  – unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments – die Befugnis, festzustellen, dass ein Drittland oder eine internationale Organisation einen angemessenen Datenschutz bietet. Wenn kein solcher Beschluss gefasst wurde, darf eine Übermittlung personenbezogener Daten nur bei Vorliegen geeigneter Garantien (Standarddatenschutzklauseln, verbindliche unternehmensinterne Vorschriften, Vertragsklauseln) erfolgen.

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