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Bessere Rechtsetzung: Rat billigt Einigung mit dem EP und der Kommission

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 17:15

Die Europäische Union wird die Vorgehensweise für den Erlass ihrer Rechtsvorschriften zum Nutzen von Bürgern und Unternehmen verbessern. Dies ist der Hauptzweck einer Vereinbarung über bessere Rechtsetzung zwischen dem Rat, dem Parlament und der Kommission, die der Rat am 15. Dezember 2015 gebilligt hat.

Die Interinstitutionelle Vereinbarung wird sicherstellen, dass die Rechtsvorschriften der Union auf die Bereiche fokussiert werden, in denen sie den größten Mehrwert für die europäischen Bürger haben, und dass Rechtsvorschriften einfach und klar sind. Überregulierung soll vermieden werden und der Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen, insbesondere KMU, soll sinken. In der Vereinbarung ist vorgesehen, dass die Organe enger zusammenarbeiten, insbesondere bei der Planung von Gesetzgebungsinitiativen. Des Weiteren wird die Abschätzung der Folgen neuer Initiativen verstärkt und es wird für mehr Transparenz und eine umfassendere Konsultation der Öffentlichkeit im Gesetzgebungsverfahren gesorgt.

"Mit der Vereinbarung über bessere Rechtsetzung wird deutlich, dass sich die EU-Organe gemeinsam dafür einsetzen, den Bürgern und Unternehmen das Leben zu erleichtern. Rechtsvorschriften müssen leicht verständlich und umsetzbar sein; genau dies soll mit der Vereinbarung erreicht werden", so Nicolas Schmit, Minister für Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und Solidarwirtschaft.


Jährliche und mehrjährige Programmplanung

In der Vereinbarung ist vorgesehen, dass die Kommission den Rat und das Parlament konsultiert, bevor sie ihr Jahresarbeitsprogramm annimmt, und dass sie deren Standpunkte berücksichtigt. Ausgehend vom Jahresarbeitsprogramm der Kommission werden die drei Organe gemeinsame gesetzgeberische Prioritäten für das folgende Jahr festlegen. Um die langfristige Planung zu erleichtern, werden sich alle drei Organe nach Ernennung einer neuen Kommission über ihre wichtigsten Politikziele für die neue Amtszeit austauschen. 

Folgenabschätzungen und Konsultation der Öffentlichkeit

Bevor die Kommission einen Vorschlag annimmt, wird sie öffentliche Konsultationen durchführen und dabei insbesondere die unmittelbare Beteiligung von KMU fördern. Als Teil der Verfahren zur Verbesserung der Qualität der EU-Rechtsvorschriften werden Folgenabschätzungen bei neuen Initiativen stärkeres Gewicht erhalten. Dabei wird den Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften auf die Wettbewerbsfähigkeit stärker Rechnung getragen, insbesondere was KMU anbelangt. Auch wird ermittelt, was es kostet, wenn nicht auf EU-Ebene gehandelt wird. Der Rat und das Parlament haben vereinbart, Folgenabschätzungen zu wesentlichen Änderungen an Kommissionsvorschlägen durchzuführen, wenn sie dies im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren für zweckmäßig und erforderlich halten.

Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften 

Rat, Parlament und Kommission haben ferner vereinbart, sich mehr um eine Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften zu bemühen. Die Kommission wird jedes Jahr eine Bewertung vorlegen, aus der hervorgeht, inwieweit dies erreicht wurde. Soweit zweckmäßig wird sie das Potenzial zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und das Einsparpotenzial der einzelnen Rechtsetzungsvorschläge vor dem breiteren Hintergrund der Kosten und des Nutzens von EU-Rechtsvorschriften angeben.

Transparenz und Koordinierung

Um die Effizienz ihrer Gesetzgebungstätigkeit zu erhöhen, sind Rat und Parlament entschlossen, enger zusammenzuarbeiten. Sie haben vereinbart, für Transparenz zu sorgen und die Unterrichtung der Öffentlichkeit während des gesamten Gesetzgebungszyklus zu verbessern.

Expertenwissen für delegierte Rechtsakte

In der Vereinbarung ist auch vorgesehen, dass die Kommission mehr Anhörungen von Experten durchführt, bevor sie delegierte Rechtsakte erlässt. Dies umfasst eine systematische Konsultation von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten.

Weiteres Vorgehen

Nach der Überarbeitung der Vereinbarung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen muss diese noch von den drei Organen gemäß ihren internen Verfahren förmlich angenommen werden. Anschließend wird die Vereinbarung von den Präsidenten der drei Organe unterzeichnet und tritt am selben Tag in Kraft.

Categories: Europäische Union

Procedural safeguards for children in criminal proceedings: Council confirms deal with EP

European Council - Wed, 16/12/2015 - 17:13

On 16 December 2015, the Permanent Representatives Committee (Coreper) approved a compromise text agreed with the European Parliament on a directive on procedural safeguards for children in criminal proceedings. 

The purpose of the directive is to provide procedural safeguards for children (meaning persons below 18) who are suspected or accused of having committed a criminal offence. The directive will provide additional safeguards to those that already apply to suspects and accused adults.

Félix Braz, Luxembourg Minister for Justice and President of the Council said: "The agreement reached with the European Parliament is an important step forward for the European judicial area. This is the first binding instrument in this area and is a real breakthrough, particularly as regards the assistance of children by a lawyer. The new directive will contribute to enhancing mutual trust between the judicial systems of the Union." 

A core provision of the directive relates to the assistance by a lawyer. Member states should make sure that the child is assisted by a lawyer, where necessary by providing legal aid.  Other important provisions of the directive concern the provision of information on rights, the right to have an individual assessment, the right to a medical examination, and the right to audio-visual recording of questioning. It also provides special safeguards for children during deprivation of liberty, in particular during detention.


Next steps

The text of the directive will now be revised by legal-linguists, and will subsequently be submitted to the plenary of the European Parliament and to the Council for adoption.

Background

Since 2009, the work in the European Union on strengthening procedural rights for suspects and accused persons in criminal proceedings has been carried out on the basis of the roadmap, which was adopted by the Council on 30 November 2009. The roadmap sets out a gradual approach towards establishing a full catalogue of procedural rights for suspects and accused persons in criminal proceedings. The European Council has made the roadmap part of the Stockholm programme, in which explicit reference was made to a measure on the presumption of innocence. 

Three directives have already been adopted on the basis of the roadmap: Directive 2010/64/EU on the right to interpretation and translation in criminal proceedings, Directive 2012/13/EU on the right to information in criminal proceedings, and Directive 2013/48/EU on the right of access to a lawyer in criminal proceedings and in European arrest warrant proceedings, and on the right to have a third party informed upon deprivation of liberty and to communicate with third persons and with consular authorities while deprived of liberty.  Recently, another directive has been agreed, on the presumption of innocence.

Categories: European Union

Cikk - Bodil Valero: „Az általunk eladott fegyvereket ellenünk is használhatják”

Európa Parlament hírei - Wed, 16/12/2015 - 17:08
Plenáris ülés : A terrortámadások és a fenyegetettség miatt egyre inkább előtérbe kerül a fegyverkereskedelem szigorúbb szabályozása. Az EP-képviselők szerdán vitáznak, csütörtökön pedig szavaznak arról a jelentésről, amely az Unió fegyverexportra vonatkozó szabályainak szigorúbb alkalmazását sürgeti. 2013-ban a tagországok összesen 26,7 milliárd euró értékben exportáltak fegyvereket harmadik országokba. Az EP a közeljövőben vitázik a lőfegyverekre vonatkozó új uniós jogszabályjavaslatról is.

Forrás : © Európai Unió, 2015 - EP

Article - Vers un contrôle plus strict des armes

Parlement européen (Nouvelles) - Wed, 16/12/2015 - 17:07
Séance plénière : En 2013, les États membres ont exporté vers des pays tiers l'équivalent de 26,7 milliards d'euros en armes. Les députés réunis en session plénière débattront mercredi d'un rapport qui demande aux États membres d'appliquer de manière plus stricte le code européen sur les exportations d'armes. Un vote aura lieu le lendemain. Les attentats de Paris ont également souligné la nécessité d'un meilleur contrôle des armes à feu à usage civil : la Commission a présenté à ce sujet de nouvelles mesures.

Source : © Union européenne, 2015 - PE
Categories: Union européenne

Article - Stricter arms controls: "Weapons we sold can be used against us"

European Parliament (News) - Wed, 16/12/2015 - 17:07
Plenary sessions : The terrorism threat in Europe has boosted calls for stricter arms controls. On Wednesday MEPs debate a report calling for the EU's code on arms exports to be applied more strictly, followed by a vote the next day. In 2013 alone EU member states exported €26.7 billion worth of arms to countries outside the EU. In addition MEPs will soon be asked to have their say on new EU rules to strengthen firearms controls.

Source : © European Union, 2015 - EP
Categories: European Union

Article - Stricter arms controls: "Weapons we sold can be used against us"

European Parliament - Wed, 16/12/2015 - 17:07
Plenary sessions : The terrorism threat in Europe has boosted calls for stricter arms controls. On Wednesday MEPs debate a report calling for the EU's code on arms exports to be applied more strictly, followed by a vote the next day. In 2013 alone EU member states exported €26.7 billion worth of arms to countries outside the EU. In addition MEPs will soon be asked to have their say on new EU rules to strengthen firearms controls.

Source : © European Union, 2015 - EP
Categories: European Union

Artikel - EU-Abgeordnete debattieren über EU-Waffenexporte

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 17:06
Plenartagung : Die jüngsten Terroranschläge in Paris ließen Forderungen nach strengeren Waffenkontrollen aufkommen. Am Mittwoch (16.12.) debattieren die EU-Abgeordneten über eine striktere Umsetzung des EU-Kodex für Waffenexporte. Die Abstimmung findet am Donnerstag (17.12.) statt. Im Jahr 2013 haben die EU-Mitgliedstaaten Waffen im Wert von 26,7 Milliarden Euro an Drittstaaten ausgeliefert. Zudem werden die EU-Abgeordneten demnächst ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der Kontrolle von Feuerwaffen bewerten.

Quelle : © Europäische Union, 2015 - EP
Categories: Europäische Union

Erweiterung und Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 17:00

Der Rat hat Schlussfolgerungen zu folgenden Themen angenommen: 

  • zur Erweiterungspolitik der EU; sie umfasst die Türkei, Montenegro und Serbien;
  • zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess EU-westliche Balkanstaaten; dazu gehören die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo.

In den Schlussfolgerungen bekräftigt der Rat, dass er den Erweiterungsprozess und die europäische Perspektive der westlichen Balkanstaaten unterstützt.

Categories: Europäische Union

Datenschutzreform kommt 2018

EuroNews (DE) - Wed, 16/12/2015 - 16:52
Die Internetnutzer Europas werden künftig mehr Rechte haben. Ab 2018 sollen persönliche Daten besser geschützt sein. Zudem werden Nutzer das…
Categories: Europäische Union

Gemeinsame Pressemitteilung im Anschluss an die Tagung des Assoziationsrates der Europäischen Union und der Ukraine

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 16:40

Der Assoziationsrat EU-Ukraine hat am Montag, den 7. Dezember 2015 in Brüssel seine zweite Tagung abgehalten.

Der Assoziationsrat zog dabei eine Bilanz der Entwicklungen in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine seit der ersten Tagung des Assoziationsrates vom Dezember 2014 und begrüßte die seitdem erreichten beträchtlichen Fortschritte. Beide Seiten hoben die Bedeutung, die sie der Partnerschaft beimessen, hervor und bekräftigten ihr anhaltendes Engagement für eine Vertiefung der politischen Assoziierung und der wirtschaftlichen Integration der Ukraine mit der EU auf Grundlage der Achtung der gemeinsamen Werte und ihrer wirksamen Förderung.

Der Assoziationsrat begrüßte die Ratifizierung des Assoziierungsabkommens durch eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten und erklärte, dass er seinem vollständigen Inkrafttreten erwartungsvoll entgegensieht.


Die Ukraine und die EU werden ab 1. Januar 2016 den Teil des Assoziierungsabkommens über die vertiefte und umfassende Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Area – DCFTA) vorläufig anwenden. Die Ukraine und die EU einigten sich darauf, dass die uneingeschränkte Einhaltung der im Zusammenhang mit der DCFTA gegebenen Zusagen sichergestellt werden muss – unter anderem durch eine weitere Verstärkung der Vorbereitungsbemühungen seitens der Ukraine. Der Assoziationsrat zog ferner eine Bilanz der trilateralen Gespräche über die Umsetzung der DCFTA. Die EU und die Ukraine bekräftigten ihre Bereitschaft, Gespräche auf Minister- und Expertenebene unter Anwendung der durch die DCFTA ermöglichten Flexibilität weiterzuführen. Beide betonten, dass bei sämtlichen Lösungsansätzen die entsprechenden WTO-Bestimmungen und ‑Verpflichtungen eingehalten werden müssen.

Die EU begrüßte die erheblichen Fortschritte, die bei der Umsetzung der Reformen in diesem Jahr erreicht wurden, insbesondere die Arbeitsaufnahme der Nationalen Behörde für Korruptionsbekämpfung und der neuen nationalen Polizei, den Abschluss des Auswahlverfahrens für den Staatsanwalt zur Korruptionsbekämpfung, die Annahme der Verfassungsänderungen zur Dezentralisierung in erster Lesung durch die Werchowna Rada und die Annahme des Gesetzes über den Erdgasmarkt, das den ukrainischen Gassektor in Einklang mit dem Dritten Energiepaket bringen soll.

Die EU begrüßte das starke politische Engagement der ukrainischen Behörden, den Reformprozess trotz der Herausforderungen, denen sich das Land – insbesondere durch den Konflikt im Osten der Ukraine – ausgesetzt sieht, vorwärts zu bringen. 

Der Assoziationsrat erkannte die Bedeutung einer umgehenden und gründlichen Anwendung und Durchsetzung der neuen politischen Maßnahmen und neuen Rechtsrahmen sowie kurzfristig einer weiteren Beschleunigung der politischen und wirtschaftlichen Reformen in den folgenden Bereichen an:

  • Verfassung;
  • Korruptionsbekämpfung;
  • Justizsystem;
  • öffentliche Verwaltung;
  • Wahlgesetzgebung;
  • Dezentralisierung;
  • ziviler Sicherheitssektor;
  • Energie;
  • Verwaltung der öffentlichen Finanzen;
  • Wirtschaftsklima.

 Der Assoziationsrat stellte fest, dass die Reformen in erster Linie im Interesse des ukrainischen Volkes durchgeführt werden müssen.

Die EU bekräftigte ihr entschiedenes Eintreten für eine politische und friedliche Lösung des Konflikts im Osten der Ukraine auf der Grundlage der Achtung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine, unter anderem durch die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen durch alle Beteiligten. In diesem Zusammenhang billigte der Assoziationsrat alle diplomatischen Bemühungen im Rahmen des Normandie-Formats und der trilateralen Kontaktgruppe und wies darauf hin, dass die Dauer der von der EU ergriffenen wirtschaftlichen restriktiven Maßnahmen gegen die Russische Föderation an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen gekoppelt ist. Darüber hinaus brachte der Assoziationsrat seine Besorgnis über die zunehmende Anzahl und Schwere der Verletzungen des Waffenstillstands zum Ausdruck und betonte, dass im Zusammenhang mit dem Konflikt im Osten der Ukraine alle Geiseln und widerrechtlich inhaftierten Personen – einschließlich Nadija Sawtschenko – entsprechend den Minsker Vereinbarungen freigelassen werden sollten.

Der Assoziationsrat hob hervor, dass die durch den Konflikt entstandene humanitäre Situation weiterhin angegangen werden muss und ermutigte die Ukraine, die Lieferung humanitärer Hilfe in die vom Konflikt betroffenen Gebiete zu ermöglichen sowie die Rechte und längerfristigen Bedürfnisse der Binnenvertriebenen umfassend anzugehen. Die EU äußerte die Bereitschaft, ihre Unterstützung bei den Minenräumarbeiten in der östlichen Ukraine zu verstärken.

Der Assoziationsrat äußerte seine Besorgnis über die Verschlechterung der Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim, unter anderem für die Gemeinschaft der Krim-Tataren, und forderte einen uneingeschränkten, freien und ungehinderten Zugang zur Autonomen Republik Krim und zur Stadt Sewastopol für internationale Menschenrechtsakteure. Die EU wiederholte ihre Forderung nach einer sofortigen Freilassung von Oleh Senzow und Olexander Koltschenko sowie deren sichere Rückkehr in die Ukraine. Die EU wies darauf hin, dass sie die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht anerkennt und weiterhin verurteilt.

Die Ukraine und die EU zogen eine Zwischenbilanz der Fortschritte, die im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten erreicht wurden, und stimmte zu, dass weitere fortwährende Bemühungen notwendig sind. Die EU begrüßte die insgesamt gute Durchführung der Lokalwahlen vom 25. Oktober 2015, die Fortschritte bezüglich der Achtung demokratischer Prinzipien zeigten. 

Der Assoziationsrat begrüßte die Fortschritte, die die Ukraine bisher im Hinblick auf eine Visaliberalisierung erreicht hat. Beide Seiten erwarteten mit Interesse den nächsten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, der noch in diesem Monat veröffentlicht wird. 

Der Assoziationsrat begrüßte die ersten Anzeichen einer wirtschaftlichen Stabilisierung in der Ukraine und rief zu einer kontinuierlichen Umsetzung einer soliden Wirtschafts- und Finanzpolitik auf.

Der Assoziationsrat würdigte die bedeutende finanzielle Unterstützung von über 7 Mrd. €, die seit 2014 durch die EU und die europäischen Finanzierungsinstitutionen bereitgestellt wurde. Er hob hervor, dass diese finanzielle Unterstützung der Ukraine hilft, ihre Wirtschaft zu stabilisieren, sie entsprechend internationalen Standards zu reformieren und schrittweise die Existenzgrundlagen ihrer Bürger zu verbessern. 

Der Assoziationsrat begrüßte die Annahme am 2. Dezember 2015 eines neuen EU-Programms zur Unterstützung der Dezentralisierung im Wert von 97 Mio. € (90 Mio. € aus dem EU-Haushalt, 6 Mio. € aus Deutschland und 1 Mio. € aus Polen) sowie die komplementäre Unterstützung unter dem Stabilitäts- und Friedensinstrument zur Wiederherstellung eines funktionierenden Staatswesens und zur Friedenskonsolidierung im östlichen Teil der Ukraine im Wert von 10 Mio. €.  

Der Assoziationsrat begrüßte darüber hinaus die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Europäischen Verteidigungsagentur und dem Verteidigungsministerium der Ukraine durch die Hohe Vertreterin Federica Mogherini in ihrer Eigenschaft als Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur und dem Verteidigungsminister der Ukraine Stepan Poltorak am heutigen Tage.  

Beide Seiten erklärten, dass sie der praktischen Umsetzung des erweiterten Mandats für die Beratende Mission der EU für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors (EUAM Ukraine) erwartungsvoll entgegensehen; damit wird darauf abgezielt, besser auf die Bedürfnisse der Ukraine bei ihren Bemühungen für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors des Landes unter Berücksichtigung der derzeitigen Sicherheitsbedrohungen einzugehen. Der Assoziationsrat nahm auch die jüngste Verlängerung der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in Moldau und der Ukraine (EUBAM) um zwei Jahre zur Kenntnis, sowie die Unterzeichnung des Übereinkommens, mit dem das Mandat der Mission bezüglich der grenz- und zollbezogenen Aspekte der Assoziierungsabkommen und die Umsetzung der DCFTA gestärkt wird.

Als zusätzlichen Beweis für die Vertiefung der Beziehungen begrüßte der Assoziationsrat den Beitritt der Ukraine zum Programm "Kreatives Europa" und die Fortschritte hin zu einem Beitritt der Ukraine zu dem EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) sowie das gemeinsame Ziel, Verhandlungen über die Erbringung von satellitengestützten Ergänzungsdiensten in der Ukraine auf der Grundlage des europäischen Satellitennavigationsprogramms EGNOS zu eröffnen. Beide Seiten beurteilten die Fortschritte in Richtung einer Assoziierung der Ukraine zum Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung 2014-2018, das das EU-Programm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" ergänzt, positiv, so dass eine effektive Assoziierung ab 1. Januar 2016 möglich sein wird.

Der Assoziationsrat begrüßte die in diesem Jahr eingeleiteten Reformen im Energiesektor – insbesondere im Gassektor – und hob die Notwendigkeit hervor, den rechtlichen Rahmen für die Energieregulierung und den Strommarkt zu vollenden. Beide Seiten erklärten ihre Bereitschaft, weiterhin bei der Energieeffizienz, bei der Modernisierung und dem Betrieb des ukrainischen Gastransportsystems sowie bei der Speicherung und bei der Sicherstellung der Gasversorgung zwischen der Ukraine und der EU zusammenzuarbeiten. Die Ukraine und die EU erklärten, dass sie der Aufnahme der Verhandlungen über eine Vereinbarung für eine strategische Energiepartnerschaft erwartungsvoll entgegensehen.

Unter Hinweis auf die auf dem 17. Gipfeltreffen EU-Ukraine und auf dem jüngsten Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Riga eingegangene Verpflichtung, gemäß dem Assoziierungsabkommen das Übereinkommen zwischen der EU und der Ukraine über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Jahr 2015 abzuschließen, wiederholte die EU ihr Eintreten für eine rasche Unterzeichnung des Übereinkommens. 

Der Assoziationsrat begrüßte die am 18. November angenommene gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin und der Kommission zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und verpflichtete sich zu ihrer Umsetzung, wobei er die nichtkonfrontative Natur der ENP hervorhob. Dieses Thema wird 2016 Gegenstand weiterer Beratungen sein, während die Arbeit auf der Grundlage der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen fortgeführt wird. Differenzierung und stärkere Eigenverantwortung werden die wesentlichen Merkmale der überarbeiteten ENP sein.

Schließlich betonten die Ukraine und die EU die Bedeutung einer wirksamen strategischen Kommunikation und vereinbarten eine enge Zusammenarbeit zu diesem Zweck, unter anderem durch die neu eingesetzte Task Force der EU für strategische Kommunikation mit Schwerpunkt auf der Östlichen Nachbarschaft und darüber hinaus.

Die Tagung wurde vom ukrainischen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk geleitet. Für die Ukraine waren außerdem Vertreter des Außenministeriums, des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel, des Justizministeriums und des Verteidigungsministeriums anwesend. Die EU war durch die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, und den für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen zuständigen Kommissar, Johannes Hahn, vertreten.

Categories: Europäische Union

Vidéo : les habitants de Bujumbura témoignent d'exécutions sommaires

France24 / Afrique - Wed, 16/12/2015 - 16:18
Depuis les affrontements entre l'armée et les insurgés, ce week-end au Burundi, la capitale Bujumbura vit sous tension. Les habitants, choqués, témoignent de violences et d'exécutions sommaires dans certains quartiers de la villes.
Categories: Afrique

L'internationalisme au temps de la Commune

Le Monde Diplomatique - Wed, 16/12/2015 - 16:17
La majorité des historiens situent le début de la Commune au 18 mars 1871, quand Adolphe Thiers décide de confisquer les canons de la Garde nationale. Or, si l'on commence, non par cette réaction spontanée, mais par les réunions de travailleurs de la fin de l'Empire, une tout autre image apparaît. / (...) / , , , , , , , , , , , , , , , , , - 2015/05

Le pétrole, un enjeu de la seconde guerre civile libyenne

Le Monde Diplomatique - Wed, 16/12/2015 - 16:17
Les deux gouvernements rivaux de Libye cherchent à contrôler les richesses pétrolières. La plupart des installations sont situées en Cyrénaïque et contrôlées par le pouvoir basé à Tobrouk et à El-Beida ; le gouvernement de M. Abdallah Al-Thani exige des opérateurs et des clients étrangers de ne traiter (...) / , , , , - Proche-Orient

EU-Serbia

Council lTV - Wed, 16/12/2015 - 16:07
Categories: European Union

Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Einigung zwischen luxemburgischem Vorsitz und Parlament

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/12/2015 - 16:00

Der luxemburgische Vorsitz hat am 15. Dezember 2015 mit Vertretern des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über gemeinsame Regeln für den Schutz der Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen von EU‑Unternehmen erzielt.


"Zur Zeit gibt es in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Systeme und Definitionen, was den Umgang mit und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen anbelangt. Dieses neue Instrument sorgt für Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen für alle europäischen Unternehmen. Zudem wird es für Unternehmen interessanter, Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu entwickeln."

Etienne Schneider, Vizepremierminister und Wirtschaftsminister Luxemburgs.


Die Einigung muss im Rat noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter bestätigt werden.

Der Vizepremierminister und Wirtschaftsminister Luxemburgs, Etienne Schneider, beglückwünschte die EU-Institutionen zu ihrer exzellenten Zusammenarbeit und zum erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen und erklärte: "Zur Zeit gibt es in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Systeme und Definitionen, was den Umgang mit und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen anbelangt. Dieses neue Instrument sorgt für Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen für alle europäischen Unternehmen. Zudem wird es für Unternehmen interessanter, Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu entwickeln." 

Die Richtlinie, in der gemeinsame Maßnahmen gegen den rechtswidrigen Erwerb und die rechtswidrige Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen festgelegt sind, soll sicherstellen, dass der Binnenmarkt reibungslos funktioniert. 

Sie soll hinsichtlich der rechtswidrigen Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen eine abschreckende Wirkung entfalten, ohne die Grundrechte und Grundfreiheiten oder Allgemeininteressen – wie öffentliche Sicherheit, Verbraucherschutz, Volksgesundheit, Umweltschutz und Mobilität der Arbeitnehmer – zu beschneiden. 

Schutz der Medienfreiheit

Die Richtlinie sieht einerseits Maßnahmen vor, die die Weitergabe von vertraulichen Informationen verhindern und Geschäftsgeheimnisse schützen sollen, stellt jedoch andererseits sicher, dass investigativer Journalismus weiter ohne neue Einschränkungen möglich ist und auch der Schutz der journalistischen Quellen nicht in Frage gestellt wird. 

Sie steht im Einklang mit der EU-Grundrechtecharta, die die Freiheit und Pluralität der Medien schützt. 

Mobilität der Arbeitnehmer 

Die Richtlinie schreibt nicht die Aufnahme von Einschränkungen in die Arbeitsverträge von Arbeitnehmern vor; hier wird weiterhin nationales Recht gelten. Somit können Arbeitnehmer ihre im Zuge ihrer üblichen Tätigkeiten auf ehrliche Weise erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen uneingeschränkt nutzen. 

Auch die Autonomie der Sozialpartner und ihr Recht, Kollektivvereinbarungen einzugehen, werden durch die Einführung der neuen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.  

Whistleblower 

Für sogenannte "Whistleblower", d.h. Personen, die in gutem Glauben im allgemeinen öffentlichen Interesse Geschäftsgeheimnisse preisgeben, ist ein ausreichender Schutz vorgesehen. Es ist Sache der zuständigen nationalen Justizbehörden, darüber zu entscheiden, ob die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses zur Aufdeckung eines ordnungswidrigen Verhaltens, einer strafbaren Handlung oder einer illegalen Tätigkeit notwendig war. 

Entschädigung des Inhabers des Geschäftsgeheimnisses  

Nach der neuen Regelung müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe vorsehen, die einen zivilrechtlichen Schutz vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen gewährleisten. 

Diese müssen angemessen, wirksam und abschreckend sein. Sie dürfen nicht unnötig kompliziert oder kostspielig oder mit unangemessenen Fristsetzungen oder ungerechtfertigten Verzögerungen verbunden sein. Ansprüche verjähren spätestens nach sechs Jahren. 

Die Inhaber von Geschäftsgeheimnissen können im Fall einer rechtswidrigen Aneignung von Dokumenten, Gegenständen, Materialien, Stoffen oder elektronischen Dateien, die das Geschäftsgeheimnis enthalten oder aus denen sich das Geschäftsgeheimnis ableiten lässt, Schadensersatz geltend machen. 

Erforderlichenfalls wird die Vertraulichkeit der Geschäftsgeheimnisse auch während des Gerichtsverfahrens und danach gewahrt.

Weiteres Vorgehen 

Nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird die Richtlinie dem Europäischen Parlament im nächsten Jahr zur Abstimmung vorgelegt. 

Nachdem sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und in Kraft getreten ist, verfügen die Mitgliedstaaten über eine Frist von höchstens zwei Jahren, um die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. 

Hintergrundinformationen 

Unternehmen investieren in den Erwerb, die Entwicklung und die Anwendung von Know-how und Informationen. Diese Investition in intellektuelles Kapital wirkt sich auf ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsleistung am Markt und somit auf ihre Erträge und ihre fortlaufende Innovationsbereitschaft aus. 

Dieses wertvolle Know-how und diese Geschäftsinformationen, die vertraulich bleiben sollen, werden als Geschäftsgeheimnis bezeichnet. 

Dabei geht es um ein breites Spektrum von Informationen, das über das technologische Wissen hinausgeht und auch Geschäftsdaten wie Informationen über Kunden und Lieferanten, Businesspläne oder Marktforschung und ‑strategien einschließt. 

Geschäftsgeheimnisse spielen eine wichtige Rolle für den Schutz des Wissensaustauschs zwischen Unternehmen, insbesondere KMU, und Forschungseinrichtungen innerhalb des Binnenmarkts im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskontext. 

Categories: Europäische Union

147/2015 : 16. Dezember 2015 - Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T-9/11, T-28/11, T-36/11, T-38/11, T-39/11, T-40/11, T-43/11, T-46/11, T-48/11, T-56/11, T-63/11, T-62/11, T-67/11

Air Canada / Kommission
Wettbewerb
Das Gericht erklärt den Beschluss für nichtig, mit dem die Kommission mehreren Fluggesellschaften wegen deren Beteiligung an einem Kartell auf dem Markt für Luftfrachtdienste Geldbußen in Höhe von etwa 790 Millionen Euro auferlegt hatte

Categories: Europäische Union

147/2015 : 2015. december 16. - a Törvényszék T-9/11, T-28/11, T-36/11, T-38/11, T-39/11, T-40/11, T-43/11, T-46/11, T-48/11, T-56/11, T-63/11, T-62/11, T-67/11. sz. ügyekben hozott ítélete

Air Canada kontra Bizottság
Verseny
The General Court annuls the decision by which the Commission imposed fines amounting to approximately €790 million on several airlines for their participation in a cartel on the airfreight market

147/2015 : 16 décembre 2015 - Arrêts du Tribunal dans les affaires T-9/11, T-28/11, T-36/11, T-38/11, T-39/11, T-40/11, T-43/11, T-46/11, T-48/11, T-56/11, T-63/11, T-62/11, T-67/11

Cour de Justice de l'UE (Nouvelles) - Wed, 16/12/2015 - 15:52
Air Canada / Commission
Concurrence
Le Tribunal annule la décision par laquelle la Commission a infligé des amendes d’un montant d’environ 790 millions d’euros à plusieurs compagnies aériennes pour leur participation à une entente sur le marché du fret aérien

Categories: Union européenne

147/2015 : 16 December 2015 - Judgments of the General Court in Cases T-9/11, T-28/11, T-36/11, T-38/11, T-39/11, T-40/11, T-43/11, T-46/11, T-48/11, T-56/11, T-63/11, T-62/11, T-67/11

European Court of Justice (News) - Wed, 16/12/2015 - 15:52
Air Canada v Commission
Competition
The General Court annuls the decision by which the Commission imposed fines amounting to approximately €790 million on several airlines for their participation in a cartel on the airfreight market

Categories: European Union

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