Die Verhandlungen für ein europäisch-japanisches Freihandelsabkommen stehen vor dem Abschluss. Vor diesem Hintergrund befasst sich die vorliegende Studie mit dem Stellenwert Japans im Welthandel, mit der Handelspolitik des Landes, ihren bi- und multilateralen Ausprägungen und den administrativen wie politischen Entscheidungsprozesse, die ihr zugrunde liegen. Zwar ist Japan noch immer eine relativ geschlossene Volkswirtschaft. Doch strukturell nähert sich das Land vergleichbaren Volkswirtschaften und Handelsnationen sichtlich an. Als Markt, als Investor und als Bezugsquelle besitzt Japan großes Potential für Europa.
Das im Grundsatz beschlossene europäisch-japanische Abkommen könnte dem Trend rückläufiger bilateraler Handelsströme nachhaltig entgegenwirken. Die Potentiale im bilateralen Handel sind beträchtlich. Japans demographische Alterung, die Internationalisierung seiner Geschäftskultur und die vorgesehenen handelspolitischen Liberalisierungen lassen wachsende Importe des Inselstaats erwarten. Umgekehrt dürften japanische Industrie- und Konsumwaren das Produktangebot in Europa bereichern und den Wettbewerb beleben.
Politisch ist das avisierte Freihandelsabkommen ein Signal gegen Protektionismus und für eine regelbasierte liberale Weltordnung. Durch den Schulterschluss auf wirtschaftlicher Ebene können die europäisch-japanischen Beziehungen insgesamt an Substanz und Verbindlichkeit gewinnen. Europa hat die Chance, sein Profil in Asien zu stärken.
Zentrales Thema dieser Studie ist die Frage, wie die islamische Staatenwelt mit dem Pluralismus in ihrer eigenen Religion umgeht. Die meisten Länder haben erst mit ihrer staatlichen Unabhängigkeit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert das religiöse Recht der weltlichen Gesetzgebung unterstellt. Dadurch wurden aus Untertanen unterschiedlicher Konfessionen und islamischer Glaubensrichtungen gleichberechtigte Staatsbürger. Die Verstaatlichung der islamischen Institutionen legitimiert die Regierungen allerdings zur Kontrolle über religiöse Doktrinen. So entstanden neben den klassischen Rechtsschulen nationale Varianten islamischer Glaubenslehren.
Während Angehörige anderer Religionen teils Minderheitenrechte besitzen, wird die Vielfalt islamischer Lehrmeinungen von den Staaten selbst kaum anerkannt. Dieses Defizit nutzen islamistische Akteure wie Muslimbrüder oder Ennahdah, um sich als Opfer staatlicher Religionsbehörden darzustellen. Dabei zeigen sie selbst noch weniger Toleranz gegenüber dem religiösen Pluarlismus. Denn sie lehnen regionale und nationale Traditionen des Islam ab und wollen das religiöse Recht (Scharia) auf seine Ursprünge zurückführen (Salafismus, Wahhabismus).
Die Anfänge islamischen Rechts lassen sich nur vage rekonstruieren, weshalb salafistische oder wahhabitische Doktrinen ebenfalls auf Interpretationen angewiesen sind. Der verstärkte Kampf um die Deutungshoheit im Islam kann nur gelöst werden, indem die Staaten den verschiedenen Glaubensrichtungen mit Toleranz begegnen und diese im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung anerkennen. Den normativen Rahmen hierfür bilden die UN-Menschenrechtsdokumente wie die Anti-Rassismus-Konvention (1969), mit deren Unterzeichnung sich viele islamische Länder auch der Religionsfreiheit verschrieben haben.