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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 1 week 1 day ago

Neue EU-Vorschriften für nachhaltige und transparente externe Fischereitätigkeiten

Tue, 20/06/2017 - 16:02

Der Rat hat am 20. Juni 2017 eine politische Einigung mit dem Europäischen Parlament über neue Vorschriften für die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten erzielt.

Mit der betreffenden Verordnung wird die Regelung zur Erteilung der Fangerlaubnisse für Fischereifahrzeuge modernisiert. Sie wird für alle Fischereifahrzeuge der EU, die außerhalb der EU-Gewässer fischen, und für alle Fischereifahrzeuge von Drittländern, die in den EU-Gewässern fischen, gelten.

Clint Camilleri, maltesischer Parlamentarischer Staatssekretär für Landwirtschaft, Fischerei und die Rechte der Tiere, begrüßte die Einigung und erklärte: "Die EU ist aufgrund dieser neuen und transparenteren Vorschriften besser gerüstet, um ihre Außenflotte zu überwachen und gegen illegale Fischerei vorzugehen. Wir sind stolz darauf, dass wir unseren Ratsvorsitz im Bereich Fischerei mit einer derart wichtigen Errungenschaft abschließen können."

Die reformierte gemeinsame Fischereipolitik (GFP) fördert ein nachhaltiges, ökosystembasiertes und auf Vorsorge ausgerichtetes Konzept der Bestandsbewirtschaftung, mit Schwerpunkt auf der Kohärenz zwischen ihrer internen und externen Dimension. Daher war eine Überarbeitung des bisherigen Systems der Erteilung von Fangerlaubnissen erforderlich, um sicherzustellen, dass die EU bei ihren Fischereitätigkeiten außerhalb der Unionsgewässer dieselben Prinzipien und Normen achtet wie die, die in den EU-Gewässern gelten.

Die verschiedenen Verfahren zur Erteilung von Erlaubnissen werden verbessert, um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, die Rechtssicherheit zu erhöhen, die Gleichbehandlung zwischen internen und externen Flotten sicherzustellen und die Zeit für die Bearbeitung der Anträge zu verkürzen.

Außerdem werden mit dem neuen Rahmen die Vorschriften zur Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU) verschärft, die zentrale Säulen der Umsetzung der GFP sind.

Hintergrund und nächste Schritte

Die erzielte Einigung muss noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Rat gebilligt werden. Nach der formellen Billigung durch den Rat wird die neue Verordnung dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt.

Damit könnte die neue Verordnung Ende 2017 in Kraft treten.

Die Kommission hatte dem Rat ihren Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten am 11. Dezember 2015 vorgelegt. Der Rat einigte sich am 28. Juni 2016 auf eine allgemeine Ausrichtung, auf deren Grundlage am 8. März 2017 im AStV ein Mandat für die Verhandlungen mit dem EP vereinbart wurde.

Zwischen April und Juni 2017 fanden drei informelle politische Triloge mit dem EP statt.

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Einheitliche Gestaltung von Kurzaufenthaltsvisa (Schengen): Rat nimmt Verordnung über die Aktualisierung der Sicherheitsmerkmale der Visummarke an

Tue, 20/06/2017 - 14:46

Der Rat hat am 20. Juni 2017 eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 über eine einheitliche Visagestaltung angenommen.

Mit der Verordnung wird ein neues gemeinsames Design der Visummarke festgelegt, um ihre Sicherheitsmerkmale zu aktualisieren und Fälschungen zu verhindern. Die derzeitige Visummarke, die seit 20 Jahren verwendet wird, ist angesichts schwerwiegender Fälschungs- und Betrugsfälle nicht mehr sicher genug.

Die Verordnung wird voraussichtlich Anfang Juli vom Rat und vom Europäischen Parlament unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Gemäß den Protokollen, die den EU-Verträgen beigefügt sind, sind Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung der neuen Maßnahmen verpflichtet. Sofern diese Mitgliedstaaten jedoch einen entsprechenden Antrag stellen, wird die Kommission Vorkehrungen mit ihnen treffen, damit technische Informationen über die Gestaltung ihrer nationalen Visa ausgetauscht werden können.

Categories: Europäische Union

Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem – Rat legt Verhandlungsposition fest

Mon, 12/06/2017 - 13:43

Der Rat verständigte sich am 9. Juni 2017 auf eine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag für ein Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS). Die allgemeine Ausrichtung stellt den Standpunkt des Rates für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dar.

"ETIAS wird zur Verbesserung unserer Sicherheit und zum Schutz unserer Bürger beitragen. Es sieht vor, dass alle Personen, die kein Visum benötigen, überprüft werden, bevor sie in den Schengen-Raum einreisen. Jedem, der eine Gefahr darstellt, kann die Einreise verweigert werden."

Maltesischer Ratsvorsitz

ETIAS wird es ermöglichen, dass von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum einreisen, vorab überprüft werden und ihnen erforderlichenfalls eine Reisegenehmigung verweigert wird. Es wird dazu beitragen, die innere Sicherheit zu verbessern, illegale Einwanderung zu verhindern, die Risiken für die öffentliche Gesundheit zu beschränken und Verzögerungen an den Grenzen zu verringern, indem Personen, die möglicherweise ein Risiko in einem dieser Bereiche darstellen, vor ihrer Ankunft an den Außengrenzen ausgemacht werden.

Wie funktioniert das System?

Der Standpunkt des Rates enthält die folgenden Elemente.

Das System soll für nicht visumpflichtige Drittstaatsangehörige sowie für Personen gelten, die von der Visumpflicht für den Flughafentransit befreit sind. Sie müssen vor Antritt ihrer Reise online eine Reisegenehmigung beantragen.

Die Angaben in jedem Antrag werden automatisch mit anderen Datenbanken der EU abgeglichen, um zu ermitteln, ob Gründe für die Verweigerung einer Reisegenehmigung vorliegen. Wenn keine Treffer oder keine sonstigen Elemente, die einer weiteren Analyse bedürfen, angezeigt werden, wird die Reisegenehmigung innerhalb kurzer Zeit automatisch erteilt. Dies dürfte für die große Mehrheit der Anträge der Fall sein.

Wenn ein Treffer oder ein Element, das einer weiteren Analyse bedarf, angezeigt wird, wird der Antrag von den zuständigen Behörden manuell bearbeitet. In diesem Fall wird die ETIAS-Zentralstelle zunächst prüfen, ob die Angaben im Antragsdatensatz den Daten entsprechen, die einen Treffer ergeben haben. Wenn dem so ist oder wenn noch Zweifel bestehen, wird der Antrag von der nationalen ETIAS-Stelle des zuständigen Mitgliedstaats manuell bearbeitet. Die Erteilung einer Reisegenehmigung oder die Ablehnung eines Antrags, der einen Treffer ergeben hat, erfolgt spätestens 96 Stunden nach Einreichung des Antrags oder, falls zusätzliche Informationen angefordert worden sind, nach Ablauf von 96 Stunden nach Eingang dieser zusätzlichen Informationen.

Im Luft- und Seeverkehr tätige Beförderungsunternehmer sowie international tätige Beförderungsunternehmer, die Gruppen von Personen in Autobussen befördern, müssen vor dem Einsteigen der Passagiere überprüfen, ob Drittstaatsangehörige, die der Reisegenehmigungspflicht unterliegen, im Besitz einer gültigen Reisegenehmigung sind.

Mit der Reisegenehmigung wird kein automatisches Recht auf Einreise oder Aufenthalt verliehen; die endgültige Entscheidung wird vom Grenzschutzbeamten getroffen.

Eine Reisegenehmigung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des bei der Antragstellung registrierten Reisedokuments – je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt.

Categories: Europäische Union

Portabilität von digitalen Diensten in der gesamten EU: Rat verabschiedet neue Vorschriften

Fri, 09/06/2017 - 11:02

Der Rat hat heute neue Vorschriften verabschiedet, damit Verbraucher, die für Online-Inhaltedienste in ihrem Heimatland bezahlt haben, auch auf Reisen in anderen Ländern der EU darauf zugreifen können.

"Reisende in der EU müssen künftig nicht mehr auf Online-Dienste wie Filme, Sportberichte, Musik, E-Books oder Spiele verzichten, für die sie zu Hause bezahlt haben. Zusammen mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren ist dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt, der allen zugutekommt."

Maltesischer Vorsitz
Zugang zu Abonnements im Ausland ohne zusätzliche Kosten

Die neue Verordnung wird für mehr Wettbewerbsfähigkeit sorgen, indem sie Innovation bei Online-Diensten fördert und einen Kundenzuwachs bewirkt. Ein Ziel der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt besteht darin, einen echten Binnenmarkt für digitale Inhalte und Dienste zu schaffen.

Die Verordnung wird für alle Online-Inhaltedienste gelten, die gegen Zahlung eines Geldbetrags bereitgestellt werden. Frei empfangbare Dienste, etwa jene bestimmter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, werden von der Verordnung profitieren können, sofern sie das Wohnsitzland ihrer Abonnenten überprüfen.

Derzeit rühren die Hindernisse für die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Diensten daher, dass die Übertragungsrechte für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie audiovisuelle Werke sowie die Rechte für hochkarätige Sportveranstaltungen häufig Gebietslizenzen unterliegen. Die Anbieter von Online-Diensten können sich dafür entscheiden, nur bestimmte Märkte zu bedienen.

Für die Bereitstellung der grenzüberschreitenden Portabilität dürfen keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden.

Überprüfung des Wohnsitzmitgliedstaats

Mit den neuen Vorschriften wird gewährleistet, dass Nutzer im Ausland gleichberechtigten Zugang zu Inhalten erhalten, die sie in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat rechtmäßig erworben oder abonniert haben, wenn sie sich im Urlaub, auf Dienstreisen oder für eine begrenzte Zeit als Studenten dort aufhalten.

Um Missbrauch zu vermeiden, werden die Anbieter den jeweiligen Wohnsitzmitgliedstaat ihrer Abonnenten überprüfen. Bei der Überprüfung müssen sie sich an die Datenschutzvorschriften der EU halten.

Der Anbieter ist ermächtigt, den Zugang zu dem jeweiligen Online-Dienst einzustellen, wenn der Abonnent seinen Wohnsitzmitgliedstaat nicht nachweisen kann.

Die Methode der Überprüfung muss angemessen, verhältnismäßig und wirksam sein. Es dürfen nicht mehr als zwei Kriterien aus einer Liste von Überprüfungsmitteln dafür verwendet werden. Dazu kann Folgendes gehören: ein Personalausweis, ein Bankkonto oder eine Kreditkarte; der Aufstellungsort des Geräts, das für die Bereitstellung von Diensten verwendet wird; die Zahlung einer Lizenzgebühr durch den Abonnenten für andere Dienste; eine offizielle Rechnungs- oder Postanschrift usw.

Die Inhaber der Urheberrechte haben jedoch die Möglichkeit, die Nutzung ihrer Inhalte zu genehmigen, ohne zur Überprüfung des Wohnsitzes des Abonnenten verpflichtet zu sein.

Inkrafttreten

Die Anwendung der neuen Vorschriften beginnt im ersten Quartal 2018 (neun Monate nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt).

Die heutige Entscheidung folgt auf die vorläufige Einigung, die am 7. Februar 2017 zwischen dem maltesischen Vorsitz und dem Europäischen Parlament erreicht worden war. Das Europäische Parlament hat seine Stellungnahme in erster Lesung am 18. Mai 2017 angenommen.

Die Verordnung wurde auf einer Tagung des Rates "Justiz und Inneres" ohne Aussprache angenommen.

Hintergrund

Die zunehmende Nutzung mobiler Geräte wie Tablets und Smartphones erleichtert den Zugang zu Online-Inhaltediensten unabhängig vom Standort des Verbrauchers.

Seitens der Verbraucher nimmt die Nachfrage nach Zugang zu Inhalten und innovativen Online-Diensten rasch zu, nicht nur in ihrem eigenen Land, sondern auch, wenn sie unterwegs sind. Dementsprechend müssen die Hindernisse für den Zugriff auf Online-Inhaltedienste und deren Nutzung im Binnenmarkt ausgeräumt werden.

Categories: Europäische Union

Der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik – Die EU und die Mitgliedstaaten unterzeichnen eine gemeinsame Strategie zur Beseitigung der Armut

Fri, 09/06/2017 - 11:02

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben heute ein strategisches Konzept unterzeichnet, in dem die Zukunft der europäischen Entwicklungspolitik skizziert wird. Dieser „Neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik“ besteht aus einer neuen gemeinsamen Vision davon, wie die Armut beseitigt und eine nachhaltige Entwicklung verwirklicht werden kann, sowie einem entsprechenden Aktionsplan.

Der Präsident des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani, der Premierminister Maltas, Joseph Muscat – im Namen des Rates und der Mitgliedstaaten – sowie der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker und die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Federica Mogherini haben die gemeinsam entwickelte Strategie in Form einer Gemeinsamen Erklärung heute anlässlich der jährlich stattfindenden zweitägigen „Europäischen Entwicklungstage“ unterzeichnet.

Der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik liefert einen umfassenden gemeinsamen Rahmen für die europäische Entwicklungszusammenarbeit. Er gilt erstmals in seiner Gesamtheit für alle Institutionen der Europäischen Union und alle Mitgliedstaaten, die sich verpflichten, enger zusammenzuarbeiten.

Mit dem neuen Konsens wird nachdrücklich bekräftigt, dass die Beseitigung der Armut nach wie vor das vorrangige Ziel der europäischen Entwicklungspolitik ist. Er bezieht die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der nachhaltigen Entwicklung vollständig ein. Dabei stehen die europäischen entwicklungspolitischen Maßnahmen im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, bei der es sich ebenfalls um ein Querschnittsthema der Globalen Strategie der EU handelt.

Die Europäischen Staats- und Regierungschefs gingen Verpflichtungen in drei Bereichen ein:

  1. Sie erkennen an, dass die verschiedenen Komponenten dieser Maßnahme eng miteinander verknüpft sind. Dazu zählen Entwicklung, Frieden und Sicherheit, humanitäre Hilfe, Migration, Umwelt und Klima und Querschnittsthemen wie: Jugend; Geschlechtergleichstellung; Mobilität und Migration; nachhaltige Energie und Klimawandel; Investitionen und Handel; gute Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte; innovative Zusammenarbeit mit weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländern sowie Mobilisierung und Nutzung inländischer Ressourcen.
  2. Mit dem neuen Konsens wird darüber hinaus ein umfassender Ansatz in Bezug auf die Mittel für die Umsetzung - der die traditionelle Entwicklungshilfe mit anderen Ressourcen kombiniert – sowie in Bezug auf solide Strategien und ein verstärktes Konzept für mehr Politikkohärenz verfolgt, wobei zu beachten ist, dass die Entwicklungszusammenarbeit der EU immer im Kontext der eigenen Anstrengungen der Partnerländer gesehen werden muss. Der Konsens bildet für die EU und ihre Mitgliedstaaten die Grundlage für die Nutzung innovativerer Formen der Entwicklungsfinanzierung sowie die Mobilisierung privater Investitionen und zusätzlicher nationaler Ressourcen für die Entwicklung.
  3. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden bedarfsgerechtere Partnerschaften aufbauen, wobei ein breiteres Spektrum von Interessenträgern, einschließlich der Zivilgesellschaft, und Partnerländern in allen Phasen der Entwicklung einbezogen wird. Sie werden außerdem die Umsetzung vor Ort verbessern, indem sie die Zusammenarbeit unter Nutzung ihrer jeweiligen komparativen Vorteile verstärken.
Hintergrund

Als weltweit größter Entwicklungshilfegeber übernimmt Europa eine führende Rolle in der öffentlichen Entwicklungshilfe. Der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik wurde gemeinsam von allen europäischen Institutionen und allen EU-Mitgliedstaaten in offener und transparenter Weise, auch in Konsultation mit anderen Partnern, ausgearbeitet. Er ist die Reaktion der EU auf die heutigen globalen Entwicklungen und Herausforderungen und stimmt das auswärtige Handeln der EU mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ab.

Im Mittelpunkt der Agenda 2030, die von der internationalen Gemeinschaft im September 2015 angenommen wurde, stehen die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung und die damit verbundenen Zielvorgaben bis 2030. Zusammen mit den Ergebnissen der anderen internationalen Gipfeltreffen und Konferenzen des Jahres 2015 in Addis Abeba und in Paris verfügt die internationale Gemeinschaft damit über einen ehrgeizigen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit aller Länder bei der Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen. Zum ersten Mal gelten die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung gleichermaßen für alle Länder und die EU ist entschlossen, eine Vorreiterrolle bei ihrer Umsetzung zu übernehmen.

Am 22. November 2016 legte die Europäische Kommission ihre Ideen für ein strategisches Konzept für nachhaltige Entwicklung in Europa und in der Welt vor, darunter einen Kommissionsvorschlag für einen neuen Konsens. Seither haben das Europäische Parlament, der Rat unter dem Vorsitz Maltas und die Kommission eine Reihe intensiver Gespräche auf interinstitutioneller Ebene geführt, um eine neue, gemeinsame Vision für die Entwicklungspolitik zu vereinbaren, die der Agenda 2030 und anderen globalen Herausforderungen gerecht wird.

In Bezug auf die nachhaltige Entwicklung und die Agenda 2030 nimmt Europa durch sein auswärtiges Handeln und sonstige Maßnahmen eine Vorreiterrolle ein.

Weitere Informationen

Gemeinsame Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments , Antonio Tajani, des Präsidenten des Europäischen Rates, Joseph Muscat, des Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Federica Mogherini.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich dem Beschluss (GASP) 2017/621 des Rates vom 31. März 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen anzuschließen

Fri, 09/06/2017 - 11:02

Der Rat hat am 31. März 2017 den Beschluss (GASP) 2017/621 des Rates [1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 2. Oktober 2017 verlängert. Bei den betreffenden Maßnahmen handelt es sich um ein Reiseverbot, ein Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot der Bereitstellung von Geldern in Bezug auf drei Personen, die als verantwortlich für die Behinderung oder Untergrabung des erfolgreichen Abschlusses des politischen Übergangs in Libyen betrachtet werden.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Ratsbeschluss an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

[1] Am 1.4.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 89, S. 10) veröffentlicht.
*Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

Seeverkehrspolitik der EU bis 2020

Fri, 09/06/2017 - 10:02

Wettbewerbsfähigkeit, Reduzierung der CO2‑Emissionen und Digitalisierung sind die Leitgrundsätze, die die Grundlage für die Seeverkehrspolitik der EU bis 2020 und darüber hinaus bilden sollen. Mit diesen Grundsätzen soll sichergestellt werden, dass der Seeverkehr eine attraktive Option zur Beförderung von Gütern und Personen bleibt und noch umweltfreundlicher wird. Er sollte auch als Katalysator für Investitionen und Innovation dienen.

Mit den heutigen Schlussfolgerungen des Rates wird die Erklärung von Valletta zur Seeverkehrspolitik der EU, die auf einer vom Vorsitz veranstalteten informellen Ministerkonferenz am 29. März 2017 angenommen worden war, gebilligt.

Categories: Europäische Union

Wirksamere Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche – Rat einigt sich auf seinen Standpunkt

Thu, 08/06/2017 - 18:01

Der Rat hat am 8. Juni seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche angenommen.

Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist es,

  • Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen im Bereich der Geldwäsche festzulegen;
  • Hindernisse für die grenzüberschreitende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit zu beseitigen, indem gemeinsame Bestimmungen für bessere Ermittlungen bei Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche festgelegt werden;
  • die Vorschriften der EU mit internationalen Verpflichtungen in Einklang zu bringen, insbesondere denjenigen, die sich aus der Konvention des Europarates über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten ("Warschauer Konvention") und den einschlägigen Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (FATF) ergeben.

"Zur Durchführung von terroristischen oder anderen kriminellen Tätigkeiten braucht man Geld. Unser Ziel ist es, mit diesen neuen Vorschriften die Finanzierungsquellen von Straftätern auszutrocknen und effektiv zu schließen. Es ist ein Schlüsselelement des Kampfs der EU gegen Terrorismus und deshalb hat der maltesische Vorsitz diesem Dossier hohe Priorität eingeräumt. Wir hoffen nun, dass das Europäische Parlament in der Lage sein wird, im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zeitnah Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen."

Maltesischer Ratsvorsitz

Der vom Rat erzielte Kompromiss stellt ein Gleichgewicht zwischen den Standpunkten der Mitgliedstaaten her und wahrt zugleich die Hauptziele des ursprünglichen Vorschlags.

Die Beratungen konzentrierten sich insbesondere auf folgende Punkte:

  • Den Geltungsbereich der Begriffsbestimmung einer "kriminellen Aktivität" (Artikel 2 Absatz 1), wobei im Kompromisstext des Rates bekräftigt wird, dass alle Kategorien von Straftaten, die in der Warschauer Konvention des Europarates definiert sind, als Vortaten erfasst sind, während Bezugnahmen auf die geltenden EU-Rechtsvorschriften zur Festlegung spezifischer Straftaten ebenfalls eingeschlossen sind, damit sichergestellt ist, dass sie innerhalb der jeweiligen Kategorie berücksichtigt werden. Um darüber hinaus gegen die wachsende Bedrohung durch Cyberkriminalität vorzugehen, hat der Rat vereinbart, dass diese Kategorie auch in die Begriffsbestimmung der "kriminellen Aktivität" aufgenommen werden sollte;
  • die Einführung einer Pflicht, Eigengeldwäsche unter Strafe zu stellen (Artikel 3 Absatz 3);
  • die Verknüpfung mit der Richtlinie über den Schutz der finanziellen Interessen der EU, die spezifische Vorschriften für Geldwäsche im Zusammenhang mit Erträgen aus Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union vorsieht (Artikel 1 Absatz 2), wobei der Rat unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten diese Vorschriften auf nationaler Ebene in einem einzigen umfassenden Rahmen für Geldwäsche umsetzen können.
Hintergrundinformationen

Der Vorschlag wurde von der Kommission im Dezember 2016 zusammen mit einem Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen vorgelegt. Beide Rechtstexte sind Teil des EU-Aktionsplans für ein massiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung und Finanzkriminalität. Das übergeordnete Ziel ist es, die Einnahmequellen terroristischer Organisationen weiter auszutrocknen sowie die Aufspürung von Terroristen anhand von Geldbewegungen zu erleichtern.

Nächste Schritte

Der Rat und das Parlament treten in Verhandlungen über den endgültigen Text ein, sobald auch das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.

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Nordkorea: Rat nimmt im Einklang mit der jüngsten Resolution des VN-Sicherheitsrats weitere 14 Personen und 4 Einrichtungen in seine Sanktionslisten auf

Thu, 08/06/2017 - 13:00

Der Rat nimmt weitere 14 Personen und 4 Einrichtungen in die Listen der Personen und Einrichtungen auf, deren Vermögenswerte einzufrieren sind und gegen die Reisebeschränkungen verhängt wurden, und setzt damit die neuen Benennungen der Resolution 2356 (2017) des VN-Sicherheitsrats um. Diese Resolution wurde am 2. Juni 2017 als Reaktion auf die fortdauernden Tätigkeiten zur Entwicklung von Kernwaffen und ballistischen Flugkörpern durch die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) – unter Verletzung und eklatanter Missachtung früherer Resolutionen des VN-Sicherheitsrats – verabschiedet.

Mit dem Ratsbeschluss erhöht sich die Zahl der Personen, die den restriktiven Maßnahmen gegen die DVRK unterliegen, auf 53 Personen bzw. 46 Einrichtungen entsprechend der Benennungen der VN. Zudem wurden 41 Personen und 7 Einrichtungen von der EU selbst benannt.

Die EU setzt alle Resolutionen des VN-Sicherheitsrats um, die als Reaktion auf die Nuklear- und Nuklearwaffenprogramme, andere Massenvernichtungswaffenprogramme und Programme für ballistische Flugkörper der DPRK angenommen wurden. Darüber hinaus hat die EU eigenständige restriktive Maßnahmen gegen die DVRK verhängt, welche die VN-Sanktionen ergänzen und verstärken.

Die Rechtsakte wurden im schriftlichen Verfahren angenommen. Sie werden am 9. Juni im Amtsblatt veröffentlicht.

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EU-Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich: Rat beschließt militärischen Planungs- und Durchführungsstab (MPCC)

Wed, 07/06/2017 - 19:00

Am 8. Juni hat der Rat einen Beschluss zur Einrichtung eines militärischen Planungs- und Durchführungsstabs (MPCC) innerhalb des Militärstabs der EU (EUMS) erlassen. Das Mandat des EUMS, der Bestandteil des EAD ist, wurde ebenfalls geändert und gebilligt.

"Die Einrichtung des MPCC ist eine sehr wichtige operative Entscheidung für die Stärkung der europäischen Verteidigung. Sie leistet einen Beitrag zur effektiveren Gestaltung europäischer Missionen ohne Exekutivbefugnisse und zur Verbesserung der Ausbildung von Soldaten der Partnerländer, um Frieden und Sicherheit zu gewährleisten. Dies ist nicht nur für unsere Partner, sondern auch für die Sicherheit der Europäischen Union wichtig", erklärte die Hohe Vertreterin Federica Mogherini.

Der MPCC übernimmt den Befehl über die militärischen EU-Missionen ohne Exekutivbefugnisse; hierzu zählen derzeit die EU-Ausbildungsmission (EUTM) in Somalia, die EUTM in der Zentralafrikanischen Republik (RCA) und die EUTM in Mali. Der MPCC wird als statische Befehls- und Führungsstruktur außerhalb des Einsatzgebiets auf militärisch-strategischer Ebene für die operative Planung und Durchführung militärischer Missionen ohne Exekutivbefugnisse, einschließlich Aufwuchs, Verlegung, Unterhaltung sowie Rückführung von Einsatzkräften der Union, verantwortlich sein. Damit kann sich das Personal der Mission vor Ort auf die spezifischen Aufgaben der Mission konzentrieren, denn es erhält mehr Unterstützung aus Brüssel.

Der MPCC bewirkt eine Verbesserung der Krisenbewältigungsstrukturen der EU. Er arbeitet unter der politischen Aufsicht und strategischen Leitung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK), das sich aus den Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt und seinen Sitz in Brüssel hat.

Er wird anfangs bis zu 25 Mitarbeiter haben, aber auch Unterstützung aus anderen Abteilungen des EUMS erhalten. Der Generaldirektor des EUMS ist gleichzeitig Direktor des MPCC. Er übt die Führungsbefugnisse über die drei laufenden Ausbildungsmissionen und gegebenenfalls über künftige weitere militärische Missionen ohne Exekutivbefugnisse aus. Er ist zudem für die Verlegung und Rückführung der Missionen und für die Haushaltsführung, Rechnungsprüfung und Berichterstattung verantwortlich.

Der MPCC wird mit seiner bestehenden zivilen Partnerinstitution, dem Zivilen Planungs- und Durchführungsstab (CPCC), über eine gemeinsame Unterstützungskoordinierungszelle eng zusammenarbeiten. Diese Zelle wird in der Lage sein, Fachwissen, Kenntnisse und bewährte Verfahren in Fragen auszutauschen, die sowohl für militärische als auch für zivile Missionen relevant sind, und Fähigkeiten in den Fällen zu teilen, in denen zivile und militärische Missionen zeitgleich in demselben Gebiet eingesetzt sind, einschließlich sanitätsdienstlicher Unterstützung und Schutzmaßnahmen.


Der Beschluss wird am 9. Juni im Amtsblatt veröffentlicht.

HintergrundinformationenDie Vorgeschichte

Der Rat hat am 6. März 2017 Schlussfolgerungen zu Fortschritten bei der Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich Sicherheit und Verteidigung angenommen und damit ein Konzeptpapier über die operative Planung und Durchführung von GSVP-Missionen und -Operationen gebilligt. In seinen Schlussfolgerungen vom 18. Mai 2017 beschloss er, den MPCC einzurichten, wobei allerdings noch ein förmlicher rechtsverbindlicher Beschluss gefasst werden müsse. Dieser Beschluss ist heute vom Rat erlassen worden.

Am 14. November 2016 hatte der Rat Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung verabschiedet. Darin machte er Zielvorgaben, d.h. er legte die von der EU und ihren Mitgliedstaaten im Bereich Sicherheit und Verteidigung angestrebten wichtigsten Ziele fest, wobei er drei strategische Prioritäten nannte: Reaktion auf externe Konflikte und Krisen, Aufbau der Kapazitäten der Partner und Schutz der Europäischen Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Am 15. Dezember 2016 hatte der Europäische Rat bekräftigt, dass die Fähigkeit der EU schneller, wirksamer und reibungsloser zu reagieren, als Teil eines umfassenden Ansatzes der EU verbessert werden müsse.

Die drei EU-Ausbildungsmissionen

Die EUTM Somalia wurde 2010 eingeleitet und hat seither dazu beigetragen, die Übergangs-Bundesregierung und die Institutionen in Somalia zu stützen.

Die EUTM Mali wurde 2013 ins Leben gerufen, um den Wiederaufbau der malischen Streitkräfte zu unterstützen und deren operativen Bedarf zu decken.

Die EUTM RCA ist 2016 angelaufen und unterstützt die Regierung der Zentralafrikanischen Republik bei der Reform des Sicherheitssektors des Landes.

Categories: Europäische Union

Kapitalmarktunion: Einigung über Verbriefungen

Thu, 01/06/2017 - 13:20

Am 30. Mai 2017 hat der Vorsitz mit Vertretern des Europäischen Parlaments Einigung über die Vorschläge erzielt, mit denen der Aufbau eines Verbriefungsmarkts in Europa erleichtert werden soll.

Ein Rechtsrahmen für Verbriefungen ist eines der Hauptelemente des Plans der EU von 2015, nach dem bis Ende 2019 eine voll funktionsfähige Kapitalmarktunion geschaffen werden soll. Die Entwicklung eines Verbriefungsmarkts wird neue Investitionsmöglichkeiten schaffen und eine zusätzliche Finanzierungsquelle insbesondere für KMU und Start-ups darstellen.

"Diese Initiative wird die Integration der Finanzmärkte in Europa fördern und es einfacher machen, Kredite an Privathaushalte und Unternehmen zu vergeben", sagte Edward Scicluna, Finanzminister Maltas, das derzeit den Ratsvorsitz innehat. "Die Einigung mit den Abgeordneten des EP vom heutigen Abend wird es uns ermöglichen, den Verbriefungsmarkt neu zu beleben und dabei ein Modell für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen festzulegen."

Die Einigung wird nach einer fachlichen Überarbeitung des Texts den EU-Botschaftern zur Billigung im Namen des Rates vorgelegt. Anschließend werden das Parlament und der Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung in erster Lesung anzunehmen.


Verbriefung ist der Vorgang, bei dem ein Kreditgeber – normalerweise eine Bank – ein Paket von Darlehen oder Vermögenswerten, wie z. B. Hypotheken, Leasingverträge für Kraftfahrzeuge, Verbraucherkredite oder Kreditkartenkonten, durch die Umwandlung in Verbriefungen refinanziert. Die umgeschichteten Darlehenspakete werden in verschiedene Risikokategorien unterteilt, die auf das Risiko-/ Ertragsinteresse der Anleger zugeschnitten sind.

Als Reaktion auf die US-amerikanische Subprime-Krise von 2007-2008 ergriffen staatliche Behörden Maßnahmen, um Verbriefungen sicherer und einfacher zu machen und dafür zu sorgen, dass Anreize für das Risikomanagement geschaffen wurden. Infolge dieser Reformen sind nun alle Verbriefungen in der EU streng geregelt. Allerdings war im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, in denen sich die Märkte erholt haben, die Situation auf den europäischen Verbriefungsmärkten verhalten. Dies gilt trotz der Tatsache, dass die Verbriefungsmärkte der EU die Krise relativ gut überstanden haben.

Die Vorschläge bauen auf den zur Risikoabwehr ergriffenen Maßnahmen auf und grenzen einfache, transparente und standardisierte (simple, transparent and standardised – STS) Produkte ab. Das Konzept "einfach, transparent und standardisiert" bezieht sich nicht auf die zugrunde liegende Qualität der betreffenden Vermögenswerte, sondern auf den Prozess, durch den die Verbriefung strukturiert wird.

Geklärte Fragen

Eine der wichtigsten politischen Fragen, die geklärt sind, bezieht sich auf einen sogenannten Risikoselbstbehalt. Dies betrifft den Anteil an der Verbriefung, den Originatoren, Sponsoren oder ursprüngliche Kreditgeber von Verbriefungen selbst behalten müssen. Diese Anforderung wird sicherstellen, dass verbriefte Produkte nicht ausschließlich zum Zweck des Vertriebs an Anleger geschaffen werden.

Die Verhandlungsführer haben vereinbart, den Risikoselbstbehalt im Einklang mit den bestehenden internationalen Normen und mit der Verhandlungsposition des Rates auf 5 % festzusetzen.

Andere Elemente, die mit dem Parlament vereinbart wurden, umfassen Folgendes:

  • die Schaffung eines Datenregistersystems für Verbriefungsgeschäfte, wodurch die Markttransparenz erhöht wird;
  • ein weniger striktes Zulassungsverfahren für Dritte, die bei der Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen für STS-Verbriefungen mitwirken. Ziel ist die Vermeidung von Interessenkonflikten. Der Text macht deutlich, dass – auch wenn ein Dritter an der STS-Zertifizierung beteiligt ist – die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften nach wie vor vollständig bei den Originatoren, Sponsoren, ursprünglichen Kreditgebern und Verbriefungszweckgesellschaften liegt.
Zwei Verordnungen

Die mit dem Parlament erzielte Einigung bezieht sich auf zwei Verordnungsentwürfe:

  • die erste Verordnung dient der Festlegung von Vorschriften über Verbriefungen und zur Bestimmung von Kriterien zur Definition von STS-Verbriefungen;
  • die zweite dient der Änderung der Verordnung 575/2013 über Eigenkapitalanforderungen für Banken.

In der ersten Verordnung werden die Vorschriften zusammengefasst, die für alle Verbriefungen – einschließlich STS-Verbriefungen – gelten; diese sind derzeit über verschiedene Gesetzgebungsakte verteilt. So werden Kohärenz und Konvergenz über Sektoren (wie z. B. Bankwesen, Vermögensverwaltung und Versicherung) hinweg gewährleistet, und bestehende Vorschriften werden gestrafft und vereinfacht. Außerdem wird eine allgemeine und sektorübergreifende Regelung zur Definition von STS-Verbriefungen geschaffen.

In der zweiten Verordnung, die der Änderung der Verordnung 575/2013 dient, werden die Eigenmittelanforderungen für Positionen in Verbriefungen festgelegt. Mit dieser Verordnung wird für eine risikogerechtere Behandlung von STS-Verbriefungen gesorgt.

Zur Annahme der Verordnungen im Rat ist – nach Einigung mit dem Europäischen Parlament – eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.)

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Thu, 01/06/2017 - 12:20

Samstag, 27. Mai 2017
G7-Gipfel - Taormina (Italien)

9.15 Uhr Arbeitssitzung mit Outreach-Partnern
11.45 Uhr Arbeitssitzung
13.00 Uhr Arbeitsessen

Sonntag, 28. Mai 2017
Bratislava
12.00 Uhr Treffen mit dem tschechischen Ministerpräsidenten Bohuslav Sobotka
12.30 Uhr Redebeitrag auf der Globsec-Konferenz 2017

Donnerstag, 1. Juni 2017
14.15 Uhr Telefongespräch mit dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko
18.30 Uhr Informelles Abendessen mit dem chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang

Freitag, 2. Juni 2017
Gipfeltreffen EU-China

10.40 Uhr Ankunft und Begrüßung von Ministerpräsident Li Keqiang
10.45 Gipfeltreffen
12.15 Uhr Feierliche Unterzeichnung
12.40 Uhr Pressekonferenz
13.20 Uhr Arbeitsessen

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Kapitalmarktunion: Einigung über die Vorschriften für Risikokapitalfonds

Thu, 01/06/2017 - 12:20

Die EU-Vorschriften über Risikokapital und Sozialunternehmen müssen angepasst werden mit dem Ziel, die Investitionen in Start-ups und Innovation zu steigern.

Am 30. Mai 2017 haben sich die Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments auf Änderungen der Vorschriften über Investmentfonds in diesem Bereich geeinigt.

Die vorgeschlagene Verordnung ist Teil des Plans der EU zur Entwicklung einer voll funktionsfähigen Kapitalmarktunion und soll der Diversifizierung der Finanzierungsquellen für Unternehmen und langfristige Vorhaben in Europa dienen. Sie steht auch mit der Investitionsoffensive der EU für Europa in Zusammenhang.

"Für Wachstum und Weiterentwicklung der KMU in Europa ist es unerlässlich, dass Finanzierungen – durch Banken wie auch den Kapitalmarkt – ohne weiteres zur Verfügung stehen", sagte Edward Scicluna, der Finanzminister Maltas, das derzeit den Ratsvorsitz innehat. "Diese Verordnung wird dazu beitragen, die Kapitalmarktfinanzierung zu fördern, und dadurch das Wirtschaftswachstum ankurbeln."


Die EU hat in diesem Bereich gegenüber den Vereinigten Staaten an Boden verloren. Nach Ansicht der Kommission hätten zwischen 2009 und 2014 zusätzliche 90 Mrd. € für die Finanzierung von europäischen Unternehmen zur Verfügung gestanden, wenn die Risikokapitalmärkte genauso weit entwickelt wären wie in den USA.

Mit dem Vorschlag werden die im Jahr 2013 erlassenen Vorschriften zur Förderung von Investitionen in Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) und Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) angepasst.

Mit dem Verordnungsvorschlag sollen die Verordnungen 345/2013 und 346/2013 geändert und dadurch diese Fonds für Fondsmanager aller Größen zugänglich gemacht sowie das Spektrum der Unternehmen, in die die Fonds investieren können, erweitert werden. Ferner soll dadurch der grenzüberschreitende Vertrieb solcher Fonds billiger und einfacher werden.

Mit den Verordnungen (EG) Nr. 345/2013 und (EG) Nr. 346/2013 werden Anforderungen für Investitionen in EuVECA- und EuSEF-Fonds festgelegt, die Folgendes betreffen:

  • junge und innovative Unternehmen bzw.
  • Unternehmen, die eine positive Wirkung für die Gesellschaft erzielen wollen.

Die Vertreter des Vorsitzes und des Europäischen Parlaments haben sich auf folgende Änderungen geeinigt:

  • großen Fondsverwaltern, d.h. denjenigen mit Portfolios von über 500 Mio. €, wird es künftig möglich sein, EuVECA- bzw. EuSEF-Fonds zu vertreiben und zu verwalten;
  • das Spektrum von Unternehmen, in die die EuVECA-Fonds investieren können, wird erweitert und schließt nun nicht börsennotierte Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten (kleine MidCap-Unternehmen) und an einem KMU-Wachstumsmarkt notierte KMU ein.
Weiteres Vorgehen

Die Einigung wird in den nächsten Tagen dem Ausschuss der Ständigen Vertreter vorgelegt, damit er sie im Namen des Rates billigt. Anschließend werden das Parlament und der Rat ersucht, die Verordnung ohne Aussprache anzunehmen.

Die Verordnung wird drei Monate nach ihrem Inkrafttreten zu gelten beginnen.

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Schlussfolgerungen des Rates zum Thema "Eine Weltraumstrategie für Europa"

Thu, 01/06/2017 - 09:40

Der Rat hat eine Aussprache über die Weltraumpolitik geführt und Schlussfolgerungen zum Thema "Eine Weltraumstrategie für Europa" angenommen.

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EU plant kostenlose "WiFi4EU"-Hotspots – Einigung mit EP

Wed, 31/05/2017 - 09:21

Der maltesische Vorsitz hat heute eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament über die von der EU finanzierte Initiative "WiFi4EU" zur Förderung kostenloser Internetzugänge in Rathäusern, Krankenhäusern, Parks und anderen öffentlichen Räumen erzielt. Damit wird den Nutzern künftig über ein leicht erkennbares, mehrsprachiges WiFi4EU-Portal eine kostenlose sichere Hochgeschwindigkeits-Internetverbindung zur Verfügung stehen. Gemeindeverwaltungen oder sonstige öffentliche Stellen, die die Internetverbindung anbieten, können das Portal nutzen, um einen einfachen Zugang zu ihren digitalen Dienstleistungen bereitzustellen.

"WiFi4EU bietet vielen Bürgerinnen und Bürgern ein schnelles Internet, denen sonst keine hochwertige Netzanbindung zur Verfügung stehen würde", erklärte der maltesische Minister für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Wirtschaft, Meereswirtschaft und Dienstleistungswirtschaft, Emmanuel Mallia. "Die Initiative wird die Nutzung digitaler Dienstleistungen fördern und die digitale Kluft verringern – auch an Orten mit beschränktem Internetzugang."

Rat und Parlament haben sich nun darauf verständigt, wie das System aussehen soll; die Finanzausstattung wird jedoch erst im Rahmen der laufenden Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens der EU endgültig geregelt.

Gemeindeverwaltungen, Bibliotheken, Krankenhäuser und andere öffentliche Stellen sollen mit geringem bürokratischem Aufwand Finanzmittel für die Installation lokaler drahtloser Zugangspunkte beantragen können. Die öffentliche Stelle wird selbst für die Instandhaltung des Zugangs während mindestens drei Jahren verantwortlich sein. Mit einfachen Finanzierungsinstrumenten wie z. B. Gutscheinen werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gedeckt.

Die Mittel werden – grundsätzlich nach dem Windhundprinzip – in geografisch ausgewogener Weise in den EU-Ländern zugeteilt. Jedoch können Antragsteller aus Ländern mit niedriger Beteiligungsrate bis zu einem gewissen Grad bevorzugt behandelt werden.

Um zu verhindern, dass die finanzielle Unterstützung Wettbewerbsverzerrungen bewirkt oder private Investitionen abschreckt, werden nur Projekte gefördert, die keine bereits existierenden privaten oder öffentlichen Internet-Angebote duplizieren.

Die Einigung über die Finanzausstattung und die Fertigstellung der technischen Arbeiten sollen rechtzeitig erfolgen, damit das System bis Ende 2017 betriebsbereit ist.

Der Vorsitz wird den Mitgliedstaaten die Ergebnisse der heutigen Gespräche in den kommenden Wochen zur Billigung vorlegen, damit das Projekt wie geplant anlaufen kann.

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Kontrolle der Kfz-Emissionen: Einigung im Rat über Reform des Typgenehmigungs- und Marktüberwachungssystems

Tue, 30/05/2017 - 18:00

Der Rat hat eine allgemeine Ausrichtung über die Reform des Systems der Typgenehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen festgelegt.

Diese wichtige Reform wird das gegenwärtige System modernisieren, es an die auf dem Markt verfügbaren neuen Technologien anpassen und die Kontrollen und Prüfungen in Bezug auf Kfz-Emissionswerte verbessern.

"Öffentliche Gesundheit, Luftqualität und Innovation sind die Kernpunkte dieser Einigung. Die einzige Möglichkeit, das Vertrauen in die europäische Automobilindustrie wieder herzustellen und zu stärken, besteht darin, die Entwicklung sauberer und sicherer Technologien zu unterstützen. Es werden zuverlässige Kontrollen und Prüfungen für Kraftfahrzeuge festgelegt werden, damit Unregelmäßigkeiten bei den Fahrzeugemissionen, wie sie in der Vergangenheit festgestellt wurden, nicht erneut auftreten können", so Chris Cardona, Präsident des Rates und maltesischer Minister für Wirtschaft, Investitionen und Kleinunternehmen.

Ziel der Reform ist es, ein hohes Maß an Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Kraftfahrzeugen zu gewährleisten und die wichtigsten im bestehenden Typgenehmigungssystem festgestellten Mängel zu beheben.

Über die allgemeine Ausrichtung des Rates wird mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden müssen, bevor sie rechtskräftig wird. Das Parlament hat am 4. April über seinen Standpunkt abgestimmt.


In drei Bereichen werden wichtige Änderungen eingeführt, und zwar durch Verstärkung

  • der Qualität der Prüfungen, mit denen anhand verbesserter technischer Dienste das Inverkehrbringen von Kraftfahrzeugen genehmigt wird;
  • der Marktüberwachung zur Kontrolle der Konformität von Fahrzeugen, die bereits auf dem Markt verfügbar sind, mit der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten und die Kommission, Stichprobenkontrollen bei Fahrzeugen durchzuführen, um eine Nichteinhaltung frühzeitig festzustellen;
  • der Aufsicht über das Typgenehmigungsverfahren, insbesondere durch die Einrichtung eines Forums für den Informationsaustausch über die Durchsetzung, das sich aus Vertretern der nationalen Genehmigungs- und Marktüberwachungsbehörden zusammensetzt.

Alle Mitgliedstaaten stimmten zu, die einheitliche Umsetzung dieser Rechtsvorschriften in der EU zu verbessern, um die möglichen Unterschiede bei der Auslegung und Anwendung durch nationale Typgenehmigungsbehörden und technische Dienste zu verringern. Zudem waren sie sich darin einig, dass wirksamere Regeln zur Marktüberwachung zur Anwendung kommen sollten, um Nichteinhaltung besser und frühzeitig zu erkennen.

Mindestanzahl zu überprüfender Kraftfahrzeuge

Nach den vom Rat vereinbarten neuen Verpflichtungen im Bereich der Marktüberwachung müsste jeder Mitgliedstaat eine jährliche Mindestanzahl an Kontrollen bei Fahrzeugen durchführen. Diese Mindestanzahl an Kontrollen ergibt sich aus der Quote von 1 pro 50 000 der im jeweiligen Mitgliedstaat im vorangegangenen Jahr zugelassenen neuen Fahrzeuge.

Diese Kontrollen werden die Emissionsprüfung im praktischen Fahrbetrieb umfassen.

Die allgemeine Ausrichtung sieht eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Finanzierung von Marktüberwachungstätigkeiten vor. Die Gebühren für die Typgenehmigungstätigkeiten würden bei den Herstellern erhoben werden, die eine Typgenehmigung beantragt haben.

Mitgliedstaaten, die über weniger Mittel zur Durchführung der erforderlichen Tests verfügen, werden die Möglichkeit haben, andere Mitgliedstaaten zu ersuchen, die erforderlichen Prüfungen in ihrem Namen vorzunehmen.

Solide Aufsicht zur Aufdeckung von Nichteinhaltungen

Die Kommission wird befugt werden, anhand von Prüfungen und Kontrollen von Fahrzeugen die Einhaltung der Vorschriften nachzuprüfen und umgehend auf Unregelmäßigkeiten zu reagieren. Hierdurch wird die Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des EU-Typgenehmigungssystems verstärkt.

Bei Verstößen könnte die Kommission zudem gegen Hersteller und Einführer Bußgelder verhängen, die für jedes nichtkonforme Fahrzeug bis zu 30 000 EUR betragen.

Es wird ein Prüfsystem eingeführt, das auf einer Beurteilung unter Gleichrangigen beruht. Diese Beurteilung unter Gleichrangigen, der eine Typgenehmigungsbehörde unterzogen wird, würde von zwei Typgenehmigungsbehörden aus anderen Mitgliedstaaten vorgenommen und mindestens alle fünf Jahre durchgeführt werden. Die Kommission kann an den Teams, die die Beurteilung unter Gleichrangigen vornehmen, teilnehmen und sollte eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Beurteilungen unter Gleichrangigen erstellen und veröffentlichen.

Allerdings ist vorgesehen, dass die Typgenehmigungsbehörden keiner Beurteilung unter Gleichrangigen unterliegen würden, wenn sie alle ihre technischen Dienste auf der Grundlage der Akkreditierung international anerkannter Normen benennen.

Zudem würde ein beratendes Forum für den Informationsaustausch über die Durchsetzung eingerichtet werden, das eine Harmonisierung der unterschiedlichen Auslegungen und Praktiken in den Mitgliedstaaten zum Ziel hat. Dieses Forum sollte auch die Ergebnisse der Beurteilungen unter Gleichrangigen prüfen.

Darüber hinaus werden die nationalen Behörden dem Forum jährlich eine umfassende Übersicht über die geplanten Marktüberwachungskontrollen übermitteln müssen.

In Bezug auf die technischen Dienste wird im Text des Rates die Einbeziehung der nationalen Akkreditierungsstellen in die Bewertung der technischen Dienste und die Einrichtung von gemeinsamen Bewertungsteams vorgeschlagen.

Die Position der technischen Dienste gegenüber den Herstellern wird gestärkt werden, insbesondere ihr Recht bzw. ihre Verpflichtung, unangekündigte Fabrikkontrollen sowie physische Kontrollen oder Laborprüfungen durchzuführen.

Die technischen Dienste würden die von den Typgenehmigungsbehörden verantworteten Prüfungen für Typgenehmigungen durchführen. Das ordnungsgemäße Funktionieren technischer Dienste ist entscheidend dafür, dass ein hohes Maß an Sicherheit und Umweltschutz sowie das Vertrauen der Verbraucher in dieses System sichergestellt sind.

Hintergrundinformationen

Der Entwurf einer Verordnung zur Modernisierung des Typgenehmigungssystems für Kraftfahrzeuge wurde von der Kommission am 27. Januar 2016 vorgelegt. Er wird den geltenden, mit der Richtlinie 2007/46/EG festgelegten EU-Rechtsrahmen ersetzen.

Mit dem Entwurf wird das allgemeine Ziel der Richtlinie 2007/46/EG, nämlich die Erleichterung des freien Verkehrs von Kraftfahrzeugen im Binnenmarkt und die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung, durch die Festlegung harmonisierter Anforderungen für die Typgenehmigung aufrechterhalten.

Eine grundlegende Überarbeitung des bestehenden Systems, das vor zehn Jahren ausgearbeitet wurde, ist bereits im Arbeitsprogramm der EU vorgesehen.

Allerdings haben die bei bestimmten Automobilherstellern festgestellten Unregelmäßigkeiten, d.h. der Einsatz vorschriftswidriger Abschalteinrichtungen, der Öffentlichkeit, den Behörden und den Wirtschaftsteilnehmern die Notwendigkeit vor Augen geführt, strengere Vorschriften für die Typgenehmigung festzulegen und die Prüfmethoden für Schadstoffemissionen von Fahrzeugen zu verbessern, damit derartige Fälle nicht mehr auftreten.

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Syrien: EU verlängert Sanktionen gegen das Regime um ein Jahr

Tue, 30/05/2017 - 12:00

Am 29. Mai 2017 hat der Rat die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime bis zum 1. Juni 2018 verlängert. Dieser Beschluss steht im Einklang mit der Strategie der EU für Syrien, nach der die EU ihre restriktiven Maßnahmen gegen das syrische Regime und seine Unterstützer aufrecht erhalten wird, solange die Unterdrückung der Zivilbevölkerung andauert.

Zugleich hat der Rat drei Minister der syrischen Regierung in die Liste der Personen aufgenommen, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen, und die Angaben zu bestimmten Personen und Einrichtungen auf der Liste aktualisiert. Auf dieser Liste stehen nun 240 Personen und 67 Einrichtungen, die wegen gewaltsamen Vorgehens gegen die syrische Zivilbevölkerung mit einem Reiseverbot belegt und deren Vermögenswerte eingefroren wurden.

Die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien umfassen unter anderem ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU sowie Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden könnte, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder Abhörung des Internets und von Telefongesprächen.

Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, dass auf der Grundlage des vereinbarten VN-Rahmens eine dauerhafte politische Lösung für den Konflikt in Syrien gefunden wird. Wie in der im April 2017 angenommenen EU-Strategie für Syrien dargelegt wird, ist die EU der Überzeugung, dass es keine militärische Lösung für den Konflikt geben kann, und unterstützt sie nachdrücklich die Arbeit des VN-Sondergesandten und die innersyrischen Gespräche in Genf.

Als Hauptgeber bei den internationalen Bemühungen zur Bewältigung der Krise in Syrien – seit Beginn des Konflikts haben die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammen mehr als 9,4 Mrd. € für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe bereitgestellt – wird die EU weiter dafür eintreten, dass allen Syrern humanitäre Hilfe geleistet wird, einschließlich der Syrer in belagerten oder schwer zu erreichenden Gebieten.

Die EU ist nur dann bereit, den Wiederaufbau Syriens zu unterstützen, wenn ein von den syrischen Konfliktparteien auf der Grundlage der Resolution 2254 (2015) des VN-Sicherheitsrates und des Genfer Kommuniqués von 2012 ausgehandelter umfassender, echter und alle Seiten einbeziehender politischer Übergang stabil im Gange ist.


Die betreffenden Rechtsakte werden im Amtsblatt vom 30. Mai 2017 veröffentlicht.

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Anpassung an technologische Veränderungen, Wahrung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und grundlegender Werte im Bereich der audiovisuellen Dienste

Wed, 24/05/2017 - 13:20

Heute ist der Rat zu einer allgemeinen Ausrichtung zu dem Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) gelangt. Ziel des Vorschlags ist es, den mit der Digitalisierung einhergehenden beispiellosen Veränderungen im Bereich der Technologie und des Marktes Rechnung zu tragen, um die Wettbewerbsfähigkeit der audiovisuellen Industrie in Europa zu steigern und zugleich grundlegende Werte wie den Schutz Minderjähriger, den Pluralismus der Medien, die kulturelle Vielfalt und den Verbraucherschutz zu wahren.

Mit dem Vorschlag der Kommission werden die Regeln für Fernsehübertragungs- und Abrufdienste weiter angeglichen und der Anwendungsbereich der Richtlinie wird auf Videoplattformen ausgedehnt. Sie müssen künftig die Vorschriften zum Schutz Minderjähriger und zum Schutz aller Bürger gegen Hassreden und Gewalt erfüllen.


Mit dem Vorschlag werden die Regeln für das "Herkunftslandprinzip" vereinfacht (nach dem Diensteanbieter nur den Vorschriften unterliegen, die in dem Land gelten, in dem sie ihren Hauptsitz haben). Ferner ist vorgesehen, dass Abrufdienste stärker zur Förderung europäischer Werke verpflichtet werden.

Nach intensiven Beratungen während des slowakischen und des maltesischen Vorsitzes hat sich der Rat heute auf einen vom maltesischen Vorsitz vorgeschlagenen Kompromisstext geeinigt, wobei folgende Elemente zugrunde lagen:

  • der Anwendungsbereich der Richtlinie wurde auf Dienste "sozialer Medien" ausgeweitet, bei denen die Bereitstellung audiovisueller Inhalte wesentlicher Bestandteil solcher Dienste ist;
  • die Vorschriften zur gerichtlichen Zuständigkeit und die Verfahren für die Zusammenarbeit wurden vereinheitlicht, um Probleme im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu beheben, die beispielsweise durch Anbieter entstehen, die in einem Mitgliedstaat niedergelassen sind, ihr Zielpublikum aber in einem anderen haben. Darüber hinaus müssen die nationalen Regulierungsbehörden eine Frist von zwei Monaten einhalten, wenn sie einen Antrag aus einem anderen Mitgliedstaat erhalten;
  • die Förderung europäischer Werke gilt künftig auch für Abrufdiensteanbieter, indem sie zu einem Anteil von mindestens 30 % europäischen Werken in ihren Katalogen verpflichtet werden; zudem können die Mitgliedstaaten einen finanziellen Beitrag von Mediendiensteanbietern verlangen, auch solchen, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind; Ausnahmen gelten nur für Start-ups und kleine Unternehmen.

Die Vorschriften für Anbieter audiovisueller kommerzieller Kommunikation sollen flexibler werden. Ferner sind Bestimmungen zur Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden, zur Transparenz der Eigentumsverhältnisse bei Medienunternehmen und zur Notwendigkeit der Entwicklung der Medienkompetenz vorgesehen.

Minister Bonnici erklärte: "Wir sind sehr stolz darauf, dass wir eine Einigung über die audiovisuellen Mediendienste erzielt haben. Es handelt sich um eine komplexe Richtlinie, die sehr sensible Fragen wie den Binnenmarkt, die Grundrechte und -freiheiten, die kulturelle Vielfalt und den Schutz Minderjähriger berührt.

Aber der Markt und die Technologie entwickeln sich rasch weiter. Wir müssen gewährleisten, dass die einschlägigen Vorschriften mit diesen Veränderungen Schritt halten. Die heutige Einigung im Rat ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes, der für den künftigen Wohlstand Europas von entscheidender Bedeutung ist.

Die nächsten Schritte

Die Einigung im Rat ebnet den Weg für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Hinblick auf eine baldige Annahme der Richtlinie.

Hintergrundinformationen

Im Mai 2016 hatte die Kommission den Vorschlag als Teil ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vorgelegt.

Der Vorschlag wurde unter zwei Vorsitzen im Rat geprüft; im November 2016 legte der slowakische Vorsitz einen Sachstandsbericht vor.

Am 25. April 2017 hat der Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) des Europäischen Parlaments seinen Bericht angenommen und am 17. Mai hat das Plenum des EP dem genannten Ausschuss ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat erteilt.

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Doppelbesteuerung: Rat vereinbart seinen Standpunkt zu Streitbeilegungsverfahren

Wed, 24/05/2017 - 11:01

Am 23. Mai 2017 hat der Rat sich auf eine neue Regelung für die Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU geeinigt.

Mit dem Vorschlag sollen die Verfahren verbessert werden, die für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten herangezogen werden, welche durch die Auslegung von Abkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung entstehen. Er stützt sich auf das Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (90/436/EWG).

"Diese Richtlinie ist ein wichtiger Bestandteil unseres Plans für die Stärkung der Rechtssicherheit im Steuerbereich und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in Europa", sagte der maltesische Finanzminister Edward Scicluna, der derzeit den Ratsvorsitz innehat.

Durch Fälle, in denen verschiedene Mitgliedstaaten auf dieselben Einkünfte oder Kapitalerträge zweimal Steuern erheben, können ernste Hindernisse für die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit entstehen. Durch sie kommt es zu einer übermäßigen steuerlichen Belastung und sie können zu wirtschaftlichen Verzerrungen führen und negative Auswirkungen auf grenzüberschreitende Investitionen haben.

Nach dem Richtlinienentwurf müssen die Streitbeilegungsverfahren zwingend und verbindlich sein und klare Fristen sowie eine Verpflichtung, Ergebnisse zu erzielen, vorsehen. Damit stellt er auf die Schaffung steuerlicher Rahmenbedingungen ab, bei denen die Befolgungskosten für die Unternehmen auf ein Minimum reduziert werden.

Der Text sieht ein vom Steuerpflichtigen einzuleitendes Verständigungsverfahren vor, bei dem die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren zu einer Einigung gelangen müssen. Scheitert das Verfahren, wird ein Schiedsverfahren für die Beilegung der Streitigkeit innerhalb bestimmter Fristen eingeleitet. Zu diesem Zweck wird ein beratendes Gremium eingesetzt, für das drei bis fünf unabhängige Schiedsrichter zusammen mit bis zu zwei Vertretern aus jedem Mitgliedstaaten benannt werden. Das Gremium ("Beratender Ausschuss") gibt eine Stellungnahme hinsichtlich der Beseitigung der Doppelbesteuerung in dem Streitfall ab, die für die beteiligten Mitgliedstaaten verbindlich ist, es sei denn, sie einigen sich auf eine andere Lösung.

Der Rat hat einen Kompromiss in Bezug auf folgende Themen gebilligt:

  • Anwendungsbereich der Richtlinie, d. h. die Arten von Streitigkeiten, die erfasst sein sollten; Der Rat verständigte sich auf einen breiten Anwendungsbereich, jedoch mit der Möglichkeit, auf Einzelfallbasis die Streitigkeiten auszuschließen, bei denen es nicht um Doppelbesteuerung geht.
  • "Unabhängige Personen": Kriterien zur Gewährleistung der Unabhängigkeit derjenigen, die für eine Gruppe von unabhängigen Schiedsrichtern benannt werden. Es wurde vereinbart, dass die Schiedsrichter nicht bei Steuerberatungsunternehmen angestellt sein oder Steuerberatung auf gewerblicher Basis erteilt haben dürfen. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Vorsitzende des Gremiums ein Richter sein;
  • Ständiger Ausschuss: Möglichkeit, eine Struktur mit dauerhaftem Charakter für die Behandlung von Streitbeilegungsfällen einzusetzen, falls die Mitgliedstaaten dies vereinbaren.
Die nächsten Schritte

Die Einigung wurde auf einer Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) erzielt. Der Rat wird die Richtlinie annehmen, sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat.

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 30. Juni 2019 Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Sie gilt für Beschwerden, die nach diesem Zeitpunkt zu Fragen im Zusammenhang mit dem Steuerjahr eingereicht werden, das am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt. Die Mitgliedstaaten können jedoch vereinbaren, dass die Richtlinie auf Beschwerden im Zusammenhang mit früheren Steuerjahren angewendet wird.

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Schlussfolgerungen des Rates zu den eingehenden Überprüfungen und der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2016

Wed, 24/05/2017 - 10:02

Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) –

1. BEGRÜSST die rechtzeitige Veröffentlichung der Länderberichte der Kommission, in denen die Wirtschaftspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten analysiert wird, einschließlich der eingehenden Überprüfungen im Zusammenhang mit dem Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (Macroeconomic Imbalance Procedure – MIP) und der Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2016 sowie der begleitenden Mitteilung, die eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen enthält; BEGRÜSST die integrierte Analyse und BETONT, dass die im Rahmen der eingehenden Überprüfungen durchgeführten Analysen in den Länderberichten weiterhin deutlich ausgewiesen und transparent sein sollten;

2. WIRD diese Elemente sowie die nationalen Reformprogramme, die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme und die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vom 10. März 2017 bei der Annahme der länderspezifischen Empfehlungen 2017 BERÜCKSICHTIGEN;

I. EINGEHENDE ÜBERPRÜFUNGEN

3. IST DER ANSICHT, dass die eingehenden Überprüfungen der betroffenen einzelnen Mitgliedstaaten eine gründliche und ausgereifte Analyse der Situation des jeweiligen Landes darstellen und somit Grundlage für eine multilaterale Überwachung, eine stärkere Eigenverantwortung für Reformen auf nationaler Ebene und wirksame politische Maßnahmen sind; STELLT FEST, dass – mit Blick auf die spezifischen Herausforderungen, mit denen die einzelnen Volkswirtschaften konfrontiert sind – zweckdienliche Analyseinstrumente herangezogen und durch substanzielle qualitative Analysen ergänzt wurden;

4. TEILT DIE EINSCHÄTZUNG, wonach laut MIP in zwölf der überprüften Mitgliedstaaten (Bulgarien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Niederlande, Portugal, Slowenien und Schweden) makroökonomische Ungleichgewichte unterschiedlicher Art und Größenordnung zu verzeichnen sind und Finnland kein makroökonomisches Ungleichgewicht im Sinne des MIP mehr aufweist;

5. TEILT die Ansicht der Kommission, dass in 6 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern und Portugal) übermäßige Ungleichgewichte bestehen. NIMMT KENNTNIS von der Absicht der Kommission, für drei Länder mit übermäßigen Ungleichgewichten (Italien, Zypern und Portugal) ihre Bewertung vor dem Hintergrund der strukturellen Herausforderungen, die in der eingehenden Analyse deutlich werden, und unter Berücksichtigung der ehrgeizigen Ziele der betreffenden nationalen Reformprogramme im Mai zu überprüfen; IST BEREIT, sich mit allen weiteren Überprüfungen durch die Kommission eingehend zu befassen, um festzustellen, ob weitere Schritte erforderlich sind; BETONT, dass das gesamte Potenzial des MIP – gegebenenfalls unter Anwendung der korrektiven Komponente – umfassend ausgeschöpft werden sollte;

6. BETONT, dass alle Mitgliedstaaten weiterhin politische Maßnahmen ergreifen und sich nachdrücklich um Strukturreformen bemühen müssen, gerade wenn sie mit makroökonomischen Ungleichgewichten konfrontiert sind, die das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion beeinträchtigen. Ungleichgewichte sollten dauerhaft abgebaut werden, sodass Risiken verringert werden, das Neuaustarieren der EU-Volkswirtschaften erleichtert wird und die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden, wobei der Schwerpunkt auf den zentralen Herausforderungen liegen sollte;

7. WÜRDIGT die Fortschritte, die zahlreiche Mitgliedstaaten bei der Korrektur ihrer externen und internen Ungleichgewichte erzielt haben, was zur Wiederherstellung des Gleichgewichts im Euro-Währungsgebiet und in der EU beigetragen hat; BETONT, dass die Herausforderungen und Risiken trotz Verbesserungen weitgehend unverändert fortbestehen und dass bei den politischen Maßnahmen weitere Fortschritte erzielt werden müssen, um die Ungleichgewichte, insbesondere hohe Schuldenstände, vor dem Hintergrund eines rückläufigen Produktionspotenzials und Produktivitätszuwachses und von nach wie vor historisch hohen Arbeitslosenquoten abzubauen. Gleichzeitig bestehen in einigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit einem verhältnismäßig geringen Bedarf an Verschuldungsabbau nach wie vor hohe Leistungsbilanzüberschüsse, die unter Umständen auf hohe Ungleichgewichte zwischen Ersparnissen und Investitionen hindeuten könnten und somit Fortschritte bei den politischen Maßnahmen erforderlich machen; STELLT FEST, dass die Umwandlung von Defiziten in Überschüsse in vielen Ländern des Euro-Währungsgebiets in Verbindung mit anhaltend hohen Überschüssen in anderen Ländern zu einer asymmetrischen Anpassung mit einem erheblichen und weiter steigenden Überschuss im Euro-Währungsgebiet insgesamt geführt hat, dessen Folgen weiter im Auge behalten werden müssen;

II. UMSETZUNG DER LÄNDERSPEZIFISCHEN EMPFEHLUNGEN

8. STELLT FEST, dass bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2016 Fortschritte erzielt worden sind, NIMMT jedoch auch ZUR KENNTNIS, dass die Durchführung von Reformen in den einzelnen Politikbereichen und Ländern nicht einheitlich erfolgt ist und dass nur in wenigen Fällen wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlungen verzeichnet werden konnten;

9. BEGRÜSST die neue mehrjährige Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch die Kommission und die Tatsache, dass bei der überwiegenden Mehrheit der Empfehlungen gute Fortschritte erzielt wurden, STELLT allerdings auch FEST, dass dies je nach Politikbereich und Land sowie im zeitlichen Verlauf in unterschiedlicher Weise erfolgt ist; ERINNERT DARAN, dass gemäß der mehrjährigen Bewertung durch die Kommission eine Reihe von länderspezifischen Empfehlungen langfristige strukturelle Probleme betreffen, deren Lösung Zeit braucht, und greifbare Ergebnisse möglicherweise erst nach und nach zu erkennen sein werden;

10. BETONT, dass die Umsetzung der Reformen in dem derzeit relativ günstigen makroökonomischen Umfeld fortgesetzt und intensiviert werden muss, um die im Folgenden dargelegten politischen Probleme zu lösen, Reformmüdigkeit vorzubeugen und die wirtschaftspolitischen Herausforderungen zu überwinden;

11. BEGRÜSST, dass in zahlreichen Mitgliedstaaten eine rückläufige Entwicklung der gesamtstaatlichen Defizite und Schuldenquoten zu erwarten ist, BETONT aber auch, dass die langfristige haushaltspolitische Nachhaltigkeit sowie die finanzielle Tragfähigkeit der Rentensysteme nach wie vor Herausforderungen darstellen;

12. BETONT, dass weiteren Strukturreformen auf den Produkt- und Dienstleistungsmärkten Priorität eingeräumt werden sollte, um die wirtschaftliche Erholung zu stärken, schädliche Ungleichgewichte zu korrigieren, die Investitionsbedingungen zu verbessern und den Binnenmarkt zu stärken. Bei der Schaffung eines unternehmens- und beschäftigungsfreundlichen Regelungsumfelds, dem Abbau von Bürokratie, der Steigerung der Verwaltungseffizienz wie auch der Verbesserung der Regulierungsqualität sowie der Beseitigung ungerechtfertigter Beschränkungen im Dienstleistungssektor, die insbesondere durch eine deutliche Erleichterung der grenzübergreifenden Tätigkeit für Dienstleistungserbringer zu erreichen wäre, könnten weitere Fortschritte erzielt werden;

13. BEGRÜSST, dass der Schwerpunkt auf inklusives Wachstum gelegt wird, und BETONT, dass die Förderung von Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum, mehr Investitionen und Reformen zur Steigerung der Produktivität und des Arbeitskräfteangebots insgesamt wesentliche Elemente zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen sind. Solide öffentliche Finanzen und die Durchführung ehrgeiziger Reformen sind Voraussetzung für nachhaltiges und integratives Wachstum;

14. TEILT DIE AUFFASSUNG, dass die Investitionsbedingungen dringend weiter verbessert werden müssen, um Anreize für mehr private Investitionen in die Realwirtschaft zu schaffen und hochwertige öffentliche Investitionen und Infrastrukturen zu gewährleisten. Bei der Inangriffnahme von Problemen in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und andere Investitionshemmnisse sowie bei der Reform der öffentlichen Verwaltung, der Justizsysteme, des Insolvenzrechts und der Rahmenbedingungen für Unternehmen, einschließlich des Zugangs zu Finanzmitteln, werden nur langsam Erfolge erzielt. Trotz einiger Fortschritte bestehen in vielen Mitgliedstaaten weiterhin in einigen wichtigen Wirtschaftszweigen Investitionshemmnisse.

15. RÄUMT EIN, dass Europa mit einem Produktivitätsproblem konfrontiert ist, das sich in einem hinter den Wachstumsraten anderer fortgeschrittener Volkswirtschaften zurückbleibenden gedämpften Produktivitätswachstum niederschlägt; BETONT in diesem Zusammenhang, wie wichtig Strukturreformen sind, um Innovation und Digitalisierung zu fördern und die Verbreitung neuer Technologien zu erleichtern, um ein Geschäftsumfeld zu schaffen, in dem die produktivsten Unternehmen florieren können, und um eine Fehlallokation von Ressourcen und die Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu verringern. Diese Problematik wird unter anderem durch die Bevölkerungsalterung weiter verschärft. Der Anteil von Personen im erwerbsfähigen Alter an der Gesamtbevölkerung wird voraussichtlich in ganz Europa – in einigen Volkswirtschaften in erheblichem Maße – sinken;

16. BEGRÜSST die Fortschritte bei den Arbeitsmarktreformen, stellt aber fest, dass immer noch bedeutende Herausforderungen und Lücken bei der Umsetzung bestehen. Spielraum besteht nach wie vor bei der Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen und der Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit, und auch bei der Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen könnten weitere Fortschritte erzielt werden. In einigen Mitgliedstaaten sind zusätzliche Anstrengungen zum Abbau der Jugend- und der Langzeitarbeitslosigkeit erforderlich. Besondere Aufmerksamkeit muss der erfolgreichen Integration speziell von Migranten und Flüchtlingen gelten.

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