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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 1 week 1 day ago

Strategischer Plan der Vereinten Nationen für Wälder: Schlussfolgerungen des Rates

Wed, 26/04/2017 - 11:02

Am 25. April 2017 hat der Rat im Hinblick auf die Teilnahme der EU an der UNFF 12 Schlussfolgerungen zum Strategischen Plan der Vereinten Nationen für Wälder verabschiedet.

In den Schlussfolgerungen wird die Bedeutung des allerersten Strategischen Plans der Vereinten Nationen für Wälder 2017-2030 und des diesbezüglichen vierjährigen Arbeitsprogramms hervorgehoben. Der Plan wird ein zentrales Instrument zur Förderung von Synergien und der mit positiven Wechselwirkungen einhergehende Verwirklichung der waldpolitischen Strategien und Programme der verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen sein. In den Schlussfolgerungen wird zudem bekräftigt, dass die EU den Plan uneingeschränkt unterstützt und sich dafür einsetzt, die Umsetzung der Maßnahmen zur Bewältigung der globalen waldbezogenen Probleme auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene zu verbessern.

Die Schlussfolgerungen ebnen den Weg für die Teilnahme der EU an der zwölften Tagung des Waldforums der Vereinten Nationen (UNFF 12) vom 1. bis zum 5. Mai 2017 in New York. Das UNFF ist ein Nebenorgan der Vereinten Nationen zur Förderung der Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung aller Arten von Wäldern und zur Stärkung des einschlägigen langfristigen politischen Engagements.

Categories: Europäische Union

Rat verabschiedet neue Regeln für besseren Schutz der EU-Finanzen

Wed, 26/04/2017 - 10:40

Der Rat hat am 25. April 2017 eine Richtlinie über den Schutz der finanziellen Interessen der EU (PIF-Richtlinie) verabschiedet. Damit können Straftaten, die den EU-Haushalt schädigen, besser verfolgt und bestraft und missbräuchlich verwendete EU-Gelder leichter eingezogen werden. Die gemeinsamen Regeln werden dazu beitragen, gleiche Bedingungen zu gewährleisten und die Ermittlung und Strafverfolgung in der EU zu verbessern.

Die Richtlinie ist zudem ein wichtiger Bestandteil der Rechtsvorschriften, die von der künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft, die einige Mitgliedstaaten im Wege der verstärkten Zusammenarbeit errichten wollen, anzuwenden sein werden.

Hierzu erklärte der maltesische Justizminister Owen Bonnici: "Der Schutz des EU-Haushalts ist entscheidend für eine möglichst effiziente und wirksame Verwendung der europäischen Steuergelder. Gemeinsame Begriffsbestimmungen, gemeinsame Regeln und gemeinsame Mindeststrafen sind ein Fortschritt bei der EU-weiten Betrugsbekämpfung. Diese Richtlinie wird ein wichtiges Instrument für die neue europäische Staatsanwaltschaft sein."

Die Richtlinie sieht gemeinsame Begriffsbestimmungen für eine Reihe von Straftaten zulasten des EU-Haushalts vor. Hierzu zählen Fälle von Betrug und andere damit verbundene Straftaten wie Bestechung und Bestechlichkeit, missbräuchliche Verwendung von Geldern oder Geldwäsche. Auch schwere Fälle von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug oberhalb einer Schwelle von 10 Mio. EUR werden von der Richtlinie erfasst.

Außerdem enthält die Richtlinie Mindestvorschriften für Verjährungsfristen, innerhalb deren Fälle untersucht und strafrechtlich verfolgt werden müssen, sowie Mindestvorschriften für Strafen, einschließlich Freiheitsstrafen für die schwersten Fälle.


Die nächsten Schritte

Nach der Abstimmung im Parlament wird die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht; anschließend haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

Teilnehmende Mitgliedstaaten

Irland hat mitgeteilt, dass es sich an der Annahme und Anwendung der Richtlinie beteiligen möchte. Das Vereinigte Königreich und Dänemark beteiligen sich nicht an der Annahme dieser Richtlinie und sind nicht an sie gebunden.

Categories: Europäische Union

EU verschärft die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Feuerwaffen

Wed, 26/04/2017 - 10:00

Am 25. April 2017 hat der Rat eine Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen angenommen, mit der die geltende Richtlinie 91/477/EWG überarbeitet und ergänzt wird.


"Nach der neuen Feuerwaffenrichtlinie sollen der Erwerb und Besitz von Feuerwaffen strenger kontrolliert werden, damit insbesondere rechtmäßige Wege und Regelungen für den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen nicht von kriminellen Gruppierungen oder Terroristen missbraucht werden. Die Richtlinie ist daher ein großer Fortschritt, vor allem weil mit ihr Sicherheitsanliegen und die Notwendigkeit, rechtmäßige Tätigkeiten weiter zuzulassen, in Einklang gebracht werden. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen jedoch unbedingt weiter darauf hinarbeiten, dass illegale Wege, auf denen sich kriminelle Gruppierungen und Terroristen Feuerwaffen beschaffen können, geschlossen werden."

Carmelo Abela, maltesischer Minister des Innern und der nationalen Sicherheit

Die Änderungen, mit denen Risiken für die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegangen werden, zielen auf Folgendes ab:

Bessere Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen

Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie werden die Vorschriften für die Kennzeichnung von Feuerwaffen verschärft; unter anderem müssen ab jetzt auch alle wesentlichen Bestandteile einer Waffe gekennzeichnet werden. Die Harmonisierung der Vorschriften für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen zwischen den Mitgliedstaaten machen es leichter, Feuerwaffen, die für kriminelle Handlungen verwendet werden, zurückzuverfolgen, auch wenn die Waffen aus getrennt erworbenen Teilen zusammengefügt wurden.

Die betreffenden Angaben müssen auch in den nationalen Waffenregistern erfasst werden. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten nun dafür sorgen, dass jede Feuerwaffen-Transaktion von Waffenhändlern und Maklern ohne unnötige Verzögerung elektronisch erfasst wird.

Maßnahmen betreffend die Deaktivierung, die Reaktivierung oder den Umbau von Feuerwaffen

Die Vorschriften für die Deaktivierung von Feuerwaffen wurden nicht zuletzt durch eine Bestimmung verschärft, wonach deaktivierte Feuerwaffen der Kategorie C (meldepflichtige Feuerwaffen) zuzuordnen sind. Bisher galten die Anforderungen der Richtlinie nicht für deaktivierte Feuerwaffen.

Darüber hinaus wird die neue Kategorie der Salutwaffen und akustischen Waffen, die von der ursprünglichen Richtlinie nicht erfasst waren, eingeführt. Hierbei handelt es sich um scharfe Feuerwaffen, die zu unscharfen Waffen umgebaut wurden und dann beispielsweise bei Theateraufführungen oder Fernsehaufnahmen verwendet werden. Da keine strengeren einzelstaatlichen Vorschriften bestanden, waren solche Waffen bislang frei verkäuflich. Sie stellen insofern eine Gefahr dar, als sie sich oft ohne großen Aufwand wieder in scharfe Waffen rückumbauen lassen (beispielsweise wurden solche Waffen bei den Terroranschlägen von Paris verwendet). Durch die Neufassung der Richtlinie wird sichergestellt, dass derartige Waffen weiterhin in der Kategorie erfasst werden, der sie vor ihrem Umbau zugeordnet waren.

Strengere Vorschriften für den Erwerb und den Besitz der gefährlichsten Feuerwaffen

Der Erwerb und der Besitz der in die Kategorie A eingestuften gefährlichsten Feuerwaffen ist nur mit einer Sondergenehmigung des betreffenden Mitgliedstaats möglich. Die Vorschriften für die Erteilung einer solchen Sondergenehmigung sind jetzt bedeutend verschärft worden. Es gibt nunmehr eine erschöpfende Auflistung der möglichen Gründe für die Erteilung einer Sondergenehmigung; ferner darf eine Sondergenehmigung nur erteilt werden, wenn damit keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verbunden ist.

Ist eine Feuerwaffe der Kategorie A für eine Disziplin des Schießsports erforderlich, so gelten für den Erwerb einer solchen Waffe strenge Vorschriften; unter anderem muss es sich um eine von einem offiziellen Sportschützenverband anerkannte Disziplin handeln.

Nach Artikel 7 Absatz 4a besteht die Möglichkeit, für halbautomatische Feuerwaffen (neue Nummern 6, 7 oder 8 der Kategorie A), die legal erworben und registriert werden, bevor die Richtlinie in Kraft tritt, die Genehmigung zu erneuern.

Verbot des zivilen Gebrauchs der gefährlichsten halbautomatischen Feuerwaffen

Einige gefährliche halbautomatische Feuerwaffen wurden nunmehr der Kategorie A zugeordnet, und somit ist der zivile Gebrauch dieser Waffen verboten. Dies gilt für halbautomatische Kurz-Feuerwaffen mit Ladevorrichtungen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, sowie für halbautomatische Lang-Feuerwaffen mit Ladevorrichtungen, die mehr als 10 Patronen aufnehmen können. Auch Lang-Feuerwaffen, die sich leicht verbergen lassen, weil sie beispielsweise mit einem Klapp- oder Teleskopgriff ausgerüstet sind, sind nunmehr verboten.

Verbesserung des Austauschs relevanter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten

Die neuen Vorschriften erlauben der Kommission, die Einrichtung eines Systems für den elektronischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten vorzuschlagen. Damit würden die Fälle erfasst, in denen die Überführung von Feuerwaffen in einen anderen Mitgliedstaat genehmigt worden ist, sowie die Fälle, in denen Erwerb und Besitz von Feuerwaffen verweigert wurden.

Die Richtlinie enthält Mindestvorschriften, wobei es den Mitgliedstaaten freisteht, strengere Vorschriften zu erlassen und anzuwenden.

Nächste Schritte

Der Rat und das Europäische Parlament müssen nun die angenommene Verordnung unterzeichnen. Der unterzeichnete Text wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Hintergrund

Die Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen war ursprünglich als Maßnahme konzipiert, die die Binnenmarktziele mit den Sicherheitserfordernissen in Bezug auf Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch in Einklang bringen sollte.

Vor dem Hintergrund einer Reihe von Terroranschlägen in Europa, die Defizite bei der Umsetzung der Richtlinie zu Tage brachten, legte die Europäische Kommission am 18. November 2015 den Änderungsvorschlag vor. Die gegenwärtige Überprüfung ist eine Fortsetzung der Überarbeitung von 2008 und dient ferner der Angleichung der EU-Gesetzgebung an das VN-Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen sowie des unerlaubten Handels damit.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 24/04/2017 - 10:40

Mittwoch, 26. April 2017
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker (Berlaymont)

Freitag, 28. April 2017
17.15 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten Kroatiens Andrej Plenković

Samstag, 29. April 2017
08.30 Treffen mit dem slowenischen Ministerpräsidenten Miro Cerar
10.00 Gipfeltreffen der Europäischen Volkspartei (Sofitel)
12.30 Sondertagung des Europäischen Rates (Artikel 50)

Categories: Europäische Union

EU für gebührenfreies Roaming ab Juni gerüstet

Thu, 20/04/2017 - 17:00

Ab dem 15. Juni können Handynutzer bei Reisen in andere EU-Länder ohne zusätzliche Gebühren telefonieren, SMS senden oder im Netz surfen. Heute wurde die letzte Voraussetzung für die Abschaffung der Mobilfunk-Roaminggebühren erfüllt – der Rat hat den Rechtsakt mit Obergrenzen für die Beträge, die sich die Betreiber für Roamingdienste in ganz Europa gegenseitig in Rechnung stellen können, angenommen.

"Die heutige abschließende Abstimmung im Rat ebnet den Weg für gebührenfreies Roaming", erklärte Dr. Emmanuel Mallia, der maltesische Minister für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Wirtschaft, Meereswirtschaft und Dienstleistungswirtschaft. "Wenn die Europäerinnen und Europäer diesen Sommer in den Urlaub fahren, können sie ungezwungen in Kontakt bleiben und im Internet surfen, als ob sie zu Hause wären. Die EU erleichtert uns das Leben auf sehr praktische Weise."

Gebührenfreies Roaming oder "Roaming zu Inlandspreisen" ist für alle, die in Europa leben und beruflich oder privat in andere EU-Länder reisen. Es wird kurz nach dem 15. Juni auch in Island, Liechtenstein und Norwegen eingeführt werden.

"Roaming zu Inlandspreisen" soll die Kommunikation auf Reisen erleichtern. Es soll nicht dauerhaftes Roaming ermöglichen, etwa indem Kunden einen Handyvertrag im preisgünstigsten Land abschließen und damit Roaming in ihrem Heimatland in Anspruch nehmen.

Für Handytarife mit unbegrenztem Datenvolumen und für Guthabenkarten gelten besondere Regeln. Informationen hierzu sowie Antworten zu anderen praktischen Fragen finden Sie weiter unten unter dem Link zu "Häufig gestellte Fragen (FAQ)", einer Informationsseite der Kommission.

Die heute angenommene Reform der Vorleistungspreise in der EU war eine praktische und rechtliche Voraussetzung für die Abschaffung des Roamings, das in der Roaming-Verordnung von 2015 festgelegt wurde. Neue Preisobergrenzen mussten vereinbart werden, damit die Betreiber ihren Kunden gebührenfreies Roaming ohne eine Erhöhung der Inlandspreise anbieten können.

Nachdem das Europäische Parlament die Verordnung für die Vorleistungsmärkte bereits am 6. April gebilligt hat, ist das heute vom Rat gegebene grüne Licht der letzte rechtliche Schritt vor der Unterzeichnung des Texts durch beide Organe Mitte Mai und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU Ende Mai. Die Verordnung wird drei Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Dies bedeutet, dass der Termin 15. Juni 2017 eingehalten wird und "Roaming zu Inlandspreisen" beginnen kann.

Weitere Informationen zur Reform der Vorleistungsmärkte sowie die vereinbarten Preisobergrenzen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 31. Januar 2017 (nachstehender Link).

Categories: Europäische Union

Auf dem Weg zu 5G: EU koordiniert zentrales Frequenzspektrum für mehr Konnektivität

Thu, 20/04/2017 - 16:00

Um die Mobilnetzanbindung zu verbessern und die Einführung der 5G-Technologie voranzubringen, hat der Rat heute einen Beschluss angenommen, mit dem sichergestellt werden soll, dass in allen EU-Mitgliedstaaten hochwertige Funkfrequenzen für drahtlose Breitband-Dienste zur Verfügung stehen. Die koordinierte Nutzung des 700-MHz-Bands, das hohe Geschwindigkeiten und eine hervorragende Reichweite bietet, verspricht schnellere und bessere Internet-Verbindungen in ganz Europa. Damit wird der digitale Graben schmaler und wird es möglich, innovative neue Online-Dienste wie vernetzte Fahrzeuge und eHealth nicht nur in den Städten, sondern auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten zu entwickeln und anzubieten.

Durch den Beschluss erhalten Mobilfunkbetreiber bis zum 30. Juni 2020 den alleinigen Zugang zum 700-MHz-Band (694-790 MHz). In diesem Zeitrahmen wird aller Voraussicht nach die Einführung der 5G-Netze in Europa stattfinden. Die Mitgliedstaaten können diese Umwidmung bis zu zwei Jahre hinauszögern, allerdings nur in bestimmten Fällen, die in dem Beschluss festgelegt sind und entsprechend gerechtfertigt sein müssen.

Das 700 Mhz-Band gehört zum 470-790 MHz-Spektrum, das derzeit vor allem für digitales Fernsehen und drahtlose Mikrofone bei verschiedenen Veranstaltungen genutzt wird. Um zu gewährleisten, dass auch nach der Umwidmung des oberen Spektrums noch genügend Frequenzen für den audiovisuellen Sektor zur Verfügung stehen, werden Rundfunkdienste je nach Bedarf in den einzelnen Ländern im Frequenzband unter 700 MHz (470-694 MHz) noch mindestens bis 2030 weiterhin Priorität haben. Zudem haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, das Frequenzband anderweitig – z. B. für mobile Internetdienste – zu nutzen, sofern dies mit dem Rundfunkbedarf vereinbar ist.

Alle EU-Länder müssen bis Ende Juni 2018 einen Plan für die Durchführung der Neuzuweisung vorlegen.

"Die Öffnung des 700-MHz-Bands für das mobile Internet trägt dazu bei, in ganz Europa für hervorragende Konnektivität zu sorgen, und kann vielerorts tatsächlich Leben verändern – denken Sie zum Beispiel an die Möglichkeiten der Telemedizin in abgelegenen Gebieten", sagte Dr. Emmanuel Mallia, maltesischer Minister für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Wirtschaft, Meereswirtschaft und Dienstleistungswirtschaft. "Und wir gehen damit einen wichtigen Schritt bei der Umstellung der Branche auf 5G-Netze, die für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der EU entscheidend ist."

Die nächsten Schritte

Mit dieser abschließenden Abstimmung im Rat wird das Verfahren in erster Lesung abgeschlossen. Das Europäische Parlament hat am 15. März 2017 abgestimmt. Der Rechtsakt wird Mitte Mai von den beiden Institutionen unterzeichnet und am 30. Mai im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Er tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Categories: Europäische Union

Republik Moldau: Rat stimmt Finanzhilfe in Höhe von 100 Mio. EUR zu

Wed, 12/04/2017 - 17:20

Die EU-Botschafter einigten sich am 12. April 2017 auf die Verhandlungsposition des Rates zu einer Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau.

Es wird vorgeschlagen, bis zu 100 Mio. EUR als EU-Hilfe bereitzustellen, davon 60 Mio. EUR als Darlehen und 40 Mio. EUR in Form von Zuschüssen. Dieser Betrag würde die vom IWF und anderen multilateralen Institutionen bereitgestellten Mittel ergänzen.

Mit der Finanzhilfe sollen die wirtschaftliche Stabilisierung und die Strukturreformagenda des Landes unterstützt werden, indem ein Beitrag zur Deckung des Außenfinanzierungsbedarfs in den kommenden zwei Jahren geleistet wird.

Die Botschafter ersuchten den Vorsitz, mit dem Europäischen Parlament Gespräche über den vorgeschlagenen Beschluss aufzunehmen, sobald das Parlament seinen eigenen Standpunkt festgelegt hat.


Die Wirtschaft der Republik Moldau wurde durch die zwischen den Wahlen vom November 2014 und Januar 2016 herrschende politische Instabilität in Mitleidenschaft gezogen. Ferner leidet sie unter einem Bankenbetrugsskandal, einer schwachen Konjunktur und von Russland verhängten Einfuhrverboten. Seit Anfang 2016 haben die Behörden eine Reihe von Reformen beschlossen; es sind jedoch noch weitere Anstrengungen zu ihrer Umsetzung erforderlich, und gleichzeitig müssen die für Bankenbetrug Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden. Reformen auf dem Finanzsektor und bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen wurden im Rahmen der Verhandlungen über ein IWF-Programm durchgeführt.

Im Juli 2016 haben die moldauischen Behörden und der IWF eine auf drei Jahre ausgelegte Erweiterte Kreditfazilität und Erweiterte Fondsfazilität in Höhe von 178,7 Mio. USD vereinbart. Die Republik Moldau hat die EU im August 2015 um eine ergänzende Hilfe ersucht und dieses Ersuchen im März 2016 wiederholt.

Die EU-Hilfe würde an eine Grundsatzvereinbarung geknüpft, die unter anderem präzise und spezifische Bedingungen enthalten und zwischen der Republik Moldau und der Kommission geschlossen würde.

Eine Vorbedingung würde darin bestehen, dass die Republik Moldau sich wirksame demokratische Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems, zu eigen macht. Das Land müsste ferner die Rechtsstaatlichkeit wahren und die Achtung der Menschenrechte garantieren. Zu den Zielen gehören ferner Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme, eine wirksame Vorbeugung von Korruption und Geldwäsche sowie die Steuerung und Beaufsichtigung des Finanzsektors.

Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst würden die Erfüllung dieser Vorbedingungen und die Erreichung dieser Ziele regelmäßig überprüfen.

Für den Beschluss ist im Rat eine qualifizierte Mehrheit bei einer Einigung mit dem Parlament erforderlich. Rechtsgrundlage ist Artikel 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Categories: Europäische Union

Zusammenarbeit der EU und ihrer Mittelmeerpartner bei Forschung und Innovation – informelle Einigung mit dem EP

Wed, 12/04/2017 - 09:41

Der maltesische Ratsvorsitz erzielte heute eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Teilnahme der EU an einer Partnerschaft zur Entwicklung innovativer Lösungen für nachhaltige Wasserversorgung und ‑bewirtschaftung und Lebensmittelproduktion in der Mittelmeerregion. Im Rahmen dieser Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum ("Partnership for Research and Innovation in the Mediterranean Area" – PRIMA) werden Wissen und Finanzmittel der EU und der teilnehmenden Staaten gebündelt. Die Partnerschaft umfasst derzeit neun Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Malta, Portugal, Spanien und Zypern) sowie sechs Drittländer (Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko und Tunesien).

Die EU wird im Rahmen ihrer Teilnahme einen Beitrag von 220 Mio. € aus ihrem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, dem Programm "Horizont 2020", leisten.

"Die PRIMA-Partnerschaft wird zur Verbesserung der Gesundheit und der Lebensgrundlage der Menschen in der Mittelmeerregion beitragen. Außerdem sollte sie längerfristig Wirtschaftswachstum und Stabilität anregen", erklärte der maltesische Parlamentarische Staatssekretär Chris Agius. "Die heute erzielte Einigung nach nur einem Trilog bedeutet, dass PRIMA wie geplant Anfang 2018 ihre Tätigkeit aufnehmen kann."

Der Vorsitz wird den Mitgliedstaaten das Ergebnis der Gespräche in den kommenden Wochen zur Billigung vorlegen.

Categories: Europäische Union

Iran: Rat verlängert Sanktionen um ein Jahr als Reaktion auf schwere Menschenrechtsverletzungen

Wed, 12/04/2017 - 09:20

Am 11. April 2017 hat der Rat als Reaktion auf schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran seine restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2018 verlängert. Diese Maßnahmen umfassen

  • ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten in Bezug auf 82 Personen und eine Organisation,
  • ein Ausfuhrverbot für Ausrüstung, die zur internen Repression oder zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs eingesetzt werden kann.

Sie wurden erstmals 2011 verhängt. Die betreffenden Rechtsakte werden im Amtsblatt vom 12. April 2017 veröffentlicht. Sie wurden im Wege des schriftlichen Verfahrens erlassen.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zum Angriff der Vereinigten Staaten auf Syrien

Mon, 10/04/2017 - 17:00

Als Reaktion auf den Luftangriff auf die Stadt Khan Sheikhoun in der Provinz Idlib am 4. April 2017 mit vielen Opfern, die Symptome einer Gasvergiftung aufwiesen, hat die EU (in ihrer Erklärung 193/17 vom 6. April 2017) den Einsatz von Chemiewaffen unmissverständlich verurteilt: Der Einsatz von Chemiewaffen oder chemischen Stoffen als Waffen komme einem Kriegsverbrechen gleich, und die ermittelten Täter müssten für diesen Verstoß gegen das Völkerrecht zur Verantwortung gezogen werden.

Die Vereinigten Staaten haben der Europäischen Union mitgeteilt, dass sie zu der Einschätzung gelangt seien, dass das syrische Regime Chemiewaffen eingesetzt habe, und sie deshalb in der nachvollziehbaren Absicht, die Verbreitung und den Einsatz tödlicher Chemiewaffen zu verhindern und davon abzuschrecken, den Luftwaffenstützpunkt Shayrat in Syrien angegriffen hätten. Ferner teilten sie mit, dass diese Angriffe begrenzt und ausschließlich darauf ausgerichtet seien, einen nochmaligen Einsatz grausamer Chemiewaffen zu verhindern und davon abzuschrecken. Die EU wird die Arbeit und die Bemühungen der OVCW, einschließlich des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus der OVCW und der Vereinten Nationen, weiter unterstützen, insbesondere in Syrien im Hinblick auf die Untersuchung des Einsatzes von Chemiewaffen. Die Personen, die nachweislich verantwortlich sind, müssen – so wie von den Vereinten Nationen vorgesehen – bestraft werden.

Die EU ist der festen Überzeugung, dass der Konflikt nicht mit militärischen Mitteln gelöst werden kann, und hält an der Einheit, Souveränität, territorialen Integrität und Unabhängigkeit des syrischen Staates fest. Nur eine glaubwürdige politische Lösung gemäß der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrates und dem Genfer Kommuniqué von 2012 wird Syrien Frieden und Stabilität bringen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Da’esh und anderen Gruppen, die von den VN als terroristisch eingestuft werden, in Syrien eine entscheidende Niederlage zugefügt werden kann.

Die EU bekräftigt, dass sie die von den VN vermittelten innersyrischen Gespräche in Genf, mit denen eine politische Lösung für den syrischen Konflikt herbeigeführt werden soll, unterstützt. Eine solche Lösung ist dringender denn je, wie auf der von der Europäischen Union am 4./5. April 2017 in Brüssel ausgerichteten internationalen Konferenz zur Unterstützung der Zukunft Syriens und der Region erneut beteuert wurde.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 10/04/2017 - 10:01

Dienstag, 11. April 2017
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zum mutmaßlichen Chemiewaffenangriff auf die syrische Provinz Idlib

Fri, 07/04/2017 - 12:03

Die EU verurteilt auf das Schärfste den Luftangriff vom 4. April 2017 auf die Stadt Khan Sheikhoun in der Provinz Idlib, der schreckliche Folgen hatte und bei dem viele Zivilpersonen, darunter auch Kinder und humanitäre Helfer, getötet oder verwundet wurden, wobei viele Opfer Symptome einer Gasvergiftung aufweisen.

Sie fordert den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, zusammenzutreten, den Angriff auf Khan Sheikhoun scharf zu verurteilen und eine umgehende, unabhängige und unparteiische Untersuchung des Angriffs sicherzustellen.

Die Untersuchungsmission der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) sammelt und analysiert derzeit Informationen aus allen verfügbaren Quellen. Während dieser Angriff noch untersucht wird, weist die EU mit großer Sorge darauf hin, dass das syrische Regime, wie aus den Berichten des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus der OVCW und der Vereinten Nationen vom August und Oktober hervorgeht, bereits zuvor im Jahr 2015 Chemiewaffen eingesetzt hat, was sie damals scharf verurteilt hat. In diesem Zusammenhang bekräftigt die EU, dass sich das syrische Regime als Vertragspartei des Chemiewaffenübereinkommens ausdrücklich verpflichtet hat, auf den Einsatz von Chemiewaffen zu verzichten, und dass es die Hauptverantwortung für den Schutz der syrischen Bevölkerung trägt. Die EU fordert deshalb die Verbündeten des syrischen Regimes, namentlich Russland, auf, in dieser Hinsicht hinreichend Druck auf das Regime auszuüben.

Der Einsatz von Chemiewaffen oder chemischen Stoffen als Waffen kommt einem Kriegsverbrechen gleich. Ihrem Einsatz in Syrien, auch durch das Regime und Da'esh, muss Einhalt geboten werden, und die ermittelten Täter müssen für diesen Verstoß gegen das Völkerrecht zur Verantwortung gezogen werden.

Diejenigen, die sich Verletzungen des Völkerrechts und den Einsatz von Chemiewaffen haben zuschulden kommen lassen, müssen entsprechend bestraft werden. Die EU hat im März vier hochrangige syrische Militärs aufgrund ihrer Rolle beim Einsatz von Chemiewaffen gegen die Zivilbevölkerung in die Sanktionsliste aufgenommen, im Einklang mit ihrer Strategie zur Bekämpfung der Verbreitung und des Einsatzes chemischer Waffen.

Sie wird die Anstrengungen der OVCW in Syrien zur Untersuchung des Chemiewaffeneinsatzes weiter unterstützen und ist der Ansicht, dass die internationale Gemeinschaft solche Anstrengungen auch in Zukunft unternehmen muss.

Dieser Angriff ist eine eklatante Verletzung der Waffenruhe. Er zeigt, dass dringend eine echte und überwachte Waffenruhe erforderlich ist. Die EU fordert Russland, die Türkei und Iran auf, ihren Verpflichtungen als Garanten hierfür nachzukommen.

Derartige Angriffe zeigen nur noch deutlicher, dass es in Syrien dringend eines echten politischen Übergangs bedarf, und die EU wird die Bemühungen der Vereinten Nationen, als Vermittler bei den innersyrischen Gesprächen in Genf eine politische Lösung des Syrienkonflikts herbeizuführen, unterstützen, wie sie auf der von ihr ausgerichteten internationalen Konferenz zur Unterstützung der Zukunft Syriens und der Region vom 5. April 2017 in Brüssel bekräftigt hat.

Categories: Europäische Union

Nordkorea: EU weitet Sanktionen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) aus

Fri, 07/04/2017 - 11:00

Der Rat hat am 6. April 2017 zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) verhängt. Diese Maßnahmen ergänzen und verschärfen die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in mehreren Resolutionen verhängten Sanktionen.

Die EU hat beschlossen, das Verbot von Investitionen in der DVRK auf weitere Bereiche auszudehnen, nämlich auf die mit konventioneller Rüstung in Verbindung stehende Industrie, das Hüttenwesen und die Metallbearbeitung, sowie die Luft- und Raumfahrt. Der Rat hat ferner beschlossen, die Erbringung bestimmter Dienstleistungen an Personen oder Einrichtungen in der DVRK zu verbieten; insbesondere geht es um Computerdienstleistungen sowie um Dienstleistungen in den Bereichen Bergbau und Fertigung in der chemischen, der Bergbau- und der Raffinerieindustrie.

Der Rat hat diese zusätzlichen restriktiven Maßnahmen verhängt, da die Handlungen der DVRK seines Erachtens gegen zahlreiche Resolutionen des VN-Sicherheitsrates verstoßen und eine ernsthafte Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit in der Region und darüber hinaus darstellen. Die EU appelliert erneut an die DVRK, wieder einen glaubhaften und konstruktiven Dialog mit der internationalen Staatengemeinschaft aufzunehmen, ihre Provokationen einzustellen und alle Kernwaffen und bestehenden Nuklearprogramme sowie andere Massenvernichtungswaffenprogramme und Programme für ballistische Flugkörper komplett, verifizierbar und unumkehrbar aufzugeben.

Der Rat hat ferner beschlossen, vier Personen in die Liste der Personen aufzunehmen, gegen die sich die restriktiven Maßnahmen der EU richten, da sie verantwortlich sind für Unterstützung oder Förderung der Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder anderer Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK. Somit steigt die Gesamtzahl der Personen, deren Vermögenswerte einzufrieren sind und die Reisebeschränkungen unterliegen, auf 41. Auch bei sieben Einrichtungen werden Vermögenswerte eingefroren.

Die Rechtsakte werden am 7. April 2017 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie wurden im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.


Die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Nordkorea wurden am 22. Dezember 2006 eingeführt. Mit den bestehenden Maßnahmen werden alle Resolutionen umgesetzt, die der VN-Sicherheitsrat als Reaktion auf die Nuklearwaffenversuche der DVRK und ihre Starts unter Verwendung ballistischer Flugkörpertechnologie angenommen hat; sie schließen zusätzliche eigenständige EU-Maßnahmen ein.

Sie sind gegen die nordkoreanischen Nuklearwaffen und Nuklearprogramme, sonstige Massenvernichtungswaffen sowie Programme für ballistische Flugkörper gerichtet. Zu den Maßnahmen gehört das Verbot der Ein- und Ausfuhr von Waffen, Gütern, Dienstleistungen und Technologien, die zu diesen Programmen beitragen könnten.

Categories: Europäische Union

EIB: Rat stimmt Aufstockung der Mittel für Migrationsfragen zu

Thu, 06/04/2017 - 11:20

Der Rat hat zusätzlichen Mitteln der Europäischen Investitionsbank für Projekte außerhalb der Union zu Migrationsaspekten zugestimmt.

Für Projekte, mit denen die grundlegenden Ursachen der Migration angegangen werden und die den Bedürfnissen der Transit- und Aufnahmegemeinschaften zugutekommen sollen, würden bis zu 3,7 Milliarden € bereitgestellt.

Am 5. April 2017 haben die EU-Botschafter den Vorsitz aufgefordert, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen. Sie billigten ein Mandat für Verhandlungen im Namen des Rates.

Eine erste Trilog-Sitzung mit dem Parlament und der Kommission ist für den 12. April 2017 geplant.

"Ich bin mir sicher, dass wir in dieser Frage zu einer schnellen Einigung mit dem Europäischen Parlament gelangen können", erklärte Edward Scicluna, Finanzminister Maltas, das gegenwärtig den Vorsitz im Rat führt. "Wir sind uns darin einig, dass der Bedarf groß ist und die Bedürfnisse dringend sind. Wir hoffen auch, mit anderen EU-Programmen noch mehr tun zu können. Wir werden auf der informellen Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" in dieser Woche in Malta diese Möglichkeiten prüfen."


Die Botschafter sind sich grundsätzlich darin einig, dass

  • 3 Milliarden € freigegeben werden, die als Teil der Haushaltsmittel der EIB in Höhe von 30 Milliarden € für Vorhaben außerhalb der Union im Zeitraum 2014-2020 vorläufig gebilligt wurden,

  • weitere 2,3 Milliarden € für diesen Zeitraum bereitgestellt werden.

Der vorgeschlagene Beschluss und die vorgeschlagene Verordnung sind Teil einer Halbzeitüberprüfung des Außenmandats der EIB. Im Jahr 2014 wurde vereinbart, dass die 3 Milliarden € erst nach der Überprüfung aktiviert werden können.

Die Förderung von Vorhaben außerhalb der EU macht weniger als 10 % der gesamten EIB-Finanzierungen aus.

Für die Vorschläge ist im Rat eine qualifizierte Mehrheit bei einer Einigung mit dem Parlament erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 209 und 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU)

Categories: Europäische Union

Mineralien aus Konfliktgebieten: Rat nimmt neue Vorschriften zur Unterbindung der Finanzierung bewaffneter Gruppen an

Tue, 04/04/2017 - 13:40

Der Rat hat am 3. April 2017 eine Verordnung angenommen, mit der verhindert werden soll, dass sich bewaffnete Gruppen durch den Handel mit Mineralien aus Konfliktgebieten finanzieren.

Die Verordnung verpflichtet die EU-Unternehmen, ihre Einfuhren von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold auf verantwortungsvolle Weise zu beschaffen und sicherzustellen, dass ihre Lieferketten nicht zur Finanzierung bewaffneter Konflikte beitragen. Diese "Sorgfaltspflichten" werden ab dem 1. Januar 2021 verbindlich gelten, wobei den Importeuren nahegelegt wird, sie so bald wie möglich anzuwenden.

Zinn, Tantal, Wolfram und Gold können in Produkten des täglichen Bedarfs wie z. B. Mobiltelefonen, Fahrzeugen oder Schmuck verarbeitet werden. In Konflikt- und Hochrisikogebieten setzen bewaffnete Gruppen häufig Zwangsarbeiter für den Abbau dieser Mineralien ein, die sie dann verkaufen, um ihre Aktivitäten zu finanzieren. Mit der neuen Verordnung soll solchen Gruppen durch die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Produkte eine ihrer Haupteinkommensquellen entzogen werden.


Die Verordnung enthält klare Verpflichtungen für eine verantwortungsvolle Beschaffung im "vorgelagerten" Teil des Produktionsprozesses, der den Abbau und die Veredelung der genannten Mineralien umfasst. Mindestens 95 % aller EU-Importe von Metallen und Mineralien werden unter die Neuregelung fallen; Kleinimporteure werden nicht betroffen sein. Die zuständigen Behörden werden durch Kontrollen sicherstellen, dass die EU-Importeure von Mineralien und Metallen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen.

Darüber hinaus wird die Kommission eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen ergreifen, um die Erfüllung der Sorgfaltspflichten seitens sowohl der großen als auch der kleinen "nachgelagerten" EU-Unternehmen zu fördern, also der Unternehmen, die diese Mineralien bei der Herstellung ihrer Waren verwenden. Sie wird ferner ein Handbuch mit nicht verbindlichen Leitlinien herausgeben, das es Unternehmen – vor allem KMU – erleichtern soll zu erkennen, bei welchen Gebieten es sich um Konflikt- oder Hochrisikogebiete handelt.

Die Verordnung stützt sich auf die Leitlinien der OECD aus dem Jahr 2011, mit denen eine internationale Richtschnur für die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette festgelegt worden ist. Der vom Rat angenommene Text ist das Ergebnis einer Einigung mit dem Europäischen Parlament vom November 2016, das vom Parlament im Rahmen einer Abstimmung im Plenum am 16. März 2017 gebilligt worden ist.

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Europäische Staatsanwaltschaft: 16 Mitgliedstaaten gemeinsam gegen Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts

Tue, 04/04/2017 - 10:40

16 Mitgliedstaaten haben den drei Organen ihre Absicht mitgeteilt, eine verstärkte Zusammenarbeit zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor's Office – EPPO) aufzunehmen. Aufgabe der Europäischen Staatsanwaltschaft wird es sein, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu ermitteln und zu verfolgen sowie die Täter vor Gericht zu bringen.

Das heute eingegangene Benachrichtigungsschreiben ist von 16 Mitgliedstaaten unterzeichnet: Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Spanien, Finnland, Frankreich, Litauen, Luxemburg, Portugal, Rumänien, Slowenien und Slowakei.

Es wird erwartet, dass weitere Mitgliedstaaten sich dieser Zusammenarbeit anschließen werden; sie können dies jederzeit vor oder nach der Annahme der Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft tun.

Die Verhandlungen im Rat werden nunmehr wieder aufgenommen, um die endgültige Fassung des Textes zu erstellen.

Der zuständige Minister Owen Bonnici erklärte im Namen des maltesischen Ratsvorsitzes: "Auch wenn Malta sich nicht an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligt, so haben wir doch unser zu Beginn des Ratsvorsitzes gegebenes Wort gehalten, als ehrlicher Vermittler zu agieren. Wir sind bestrebt, die Arbeit an der Verordnung rasch wieder aufzunehmen, damit in den kommenden Monaten eine Einigung erzielt wird."

Die Beratungen im Rat werden auf der Grundlage des jüngsten Kompromisstextes der Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft vom Januar 2017 erfolgen.

Das Europäische Parlament muss dem Entwurf der Verordnung zustimmen, bevor sie endgültig angenommen werden kann.

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Internationale Meerespolitik: eine Agenda für die Zukunft unserer Weltmeere

Mon, 03/04/2017 - 17:40

Der Rat hat Schlussfolgerungen zum Thema "Internationale Meerespolitik: eine Agenda für die Zukunft unserer Weltmeere" angenommen. Er begrüßt darin die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission zur internationalen Meerespolitik. Der Rat sieht die Mitteilung als einen zeitgerechten und wichtigen Beitrag, um zu einem kohärenten, sektorübergreifenden, regelbasierten internationalen Konzept sowie zu einer besseren Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den internen und externen Aspekten der meeresbezogenen Strategien der EU zu gelangen. Auf diese Weise kann die Sicherheit, der Schutz, die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der Weltmeere gewährleistet werden. Der Rat begrüßt außerdem, dass die EU am 5./6. Oktober 2017 in Malta die zum vierten Mal stattfindende Konferenz "Unsere Ozeane" ausrichten wird. Seit 2014 regt die Konferenz "Unsere Ozeane" führende Politikerinnen und Politiker aus der ganzen Welt dazu an, vorausschauend zu handeln, Verpflichtungen auf hoher Ebene einzugehen und die Herausforderungen der Zukunft als Chancen für Zusammenarbeit, Innovation und Unternehmertum zu nutzen. Der Rat sieht den freiwilligen Selbstverpflichtungen aller Teilnehmer für sichere, geschützte, saubere und nachhaltig bewirtschaftete Ozeane erwartungsvoll entgegen.

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Rat verabschiedet EU-Strategie für Syrien

Mon, 03/04/2017 - 17:02

1. Unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Mai und 17. Oktober 2016 und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Dezember 2016 zeigt der Rat sich entsetzt über die nach wie vor desolate Lage in Syrien und die anhaltenden humanitären, sicherheitspolitischen und politischen Probleme, die der Konflikt aufwirft. Derzeit sind 13,5 Millionen Syrer auf humanitäre Hilfe in Syrien angewiesen – darunter 6,3 Millionen Binnenvertriebene –, 1,5 Millionen Menschen leben in einem Belagerungszustand und weitere 5 Millionen syrische Flüchtlinge haben in den Nachbarländern und in der gesamten Region Aufnahme gefunden.

2. Für den Schutz der syrischen Bevölkerung ist in erster Linie das syrische Regime verantwortlich. Daher appelliert der Rat an das Regime und seine Verbündeten, insbesondere Russland in seiner Funktion als Ko-Vorsitz der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien, alles daranzusetzen, um Folgendes zu gewährleisten: die vollständige Einstellung der Feindseligkeiten; die Aufhebung der Belagerungen und den uneingeschränkten, ungehinderten und landesweiten Zugang für humanitäre Helfer. Der Rat verurteilt auf das Schärfste die fortgesetzten, systematischen, weit verbreiteten und gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Verstöße aller Parteien, insbesondere des syrischen Regimes, gegen das humanitäre Völkerrecht. Dem muss ein Ende bereitet werden, und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Der Rat verurteilt das Aushungern von Zivilpersonen durch Belagerung besiedelter Gebiete als eine Methode der Kriegsführung sowie die Zwangsumsiedlung von Bevölkerungsgruppen; in beiden Fällen kann es sich um Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit handeln. Die EU wird weitere restriktive Maßnahmen gegen Syrien in Betracht ziehen, solange die Repressionen anhalten. Die EU erinnert daran, dass es unter dem derzeitigen Regime keinen dauerhaften Frieden in Syrien geben kann.

3. Der Rat weist darauf hin, dass der Konflikt in Syrien sich unmittelbar auf die EU auswirkt, und stimmt darin überein, dass die EU einen spezifischen strategischen Rahmen für ihren Ansatz für Syrien als länderspezifischen Teil der im März 2015 angenommenen EU-Regionalstrategie für Syrien und Irak sowie zur Bewältigung der Bedrohung durch Da'esh entwickeln muss. Daher begrüßt er die gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin und der Kommission und unterstützt die nachstehend genannten Ziele. Diese Mitteilung bildet zusammen mit den vorliegenden Schlussfolgerungen die EU-Strategie für Syrien. Der Schwerpunkt der strategischen Ziele der EU in Syrien liegt auf sechs Kernbereichen:

a) Beendigung des Krieges durch einen echten politischen Übergang im Einklang mit der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrates, der von den Konfliktparteien unter Federführung des VN-Sondergesandten für Syrien und mit Unterstützung durch wichtige internationale und regionale Akteure ausgehandelt wird.

Die EU ist der festen Überzeugung, dass es keine militärische Lösung für den Konflikt geben kann, und setzt sich für die Einheit, Souveränität, territoriale Integrität und Unabhängigkeit des syrischen Staates ein. Nur eine glaubwürdige politische Lösung gemäß der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrates und dem Genfer Kommuniqué von 2012 wird die Stabilität in Syrien gewährleisten und dazu führen, dass Da’esh und anderen von den VN bezeichneten terroristischen Gruppen in Syrien eine entscheidende Niederlage zugefügt werden kann. Die EU unterstützt weiterhin die Anstrengungen der Internationalen Allianz gegen Da'esh in Syrien und Irak.

Die EU unterstützt nachdrücklich die Arbeit des VN-Sonderbeauftragten und die Wiederaufnahme der Gespräche in Genf. Die EU bekräftigt den Primat des Genfer Prozesses unter Führung der Vereinten Nationen und wird über die regionale Initiative der Hohen Vertreterin weiterhin politische Unterstützung für diesen Prozess leisten, der den politischen Dialog mit wichtigen Akteuren aus der Region fördert, damit im Rahmen des vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Dezember erteilten Mandats gemeinsame Standpunkte ermittelt werden können. Der Rat erklärt sich bereit, die Bemühungen der EU im Hinblick auf die umfassende und wirksame Teilhabe von Frauen und eine ständige Konsultation und einen kontinuierlichen Dialog mit der Zivilgesellschaft im politischen Prozess zu verstärken.

Ob in Genf Fortschritte erzielt werden, wird davon abhängen, ob vor Ort die Gewalt eingedämmt und Vertrauen aufgebaut werden kann. In diesem Zusammenhang würdigt der Rat den Beitrag, der geleistet wurde, um wieder eine vollständige Einstellung der Feindseligkeiten zu erreichen, und nimmt die Einrichtung des trilateralen Mechanismus im Rahmen der Treffen in Astana zur Kenntnis, der dazu dient, die uneingeschränkte Einhaltung der Waffenruhe zu beobachten und sicherzustellen. Er äußert seine große Besorgnis angesichts der anhaltenden Gewalt von Terroristen und militärischer Maßnahmen gegen zivile und nichtterroristische Ziele, auch durch das Regime und seine Verbündeten. Der Rat fordert alle Seiten nachdrücklich auf, die Waffenruhe einzuhalten, und appelliert an Russland, die Türkei und Iran, ihren Verpflichtungen als Garanten der Waffenruhe nachzukommen und für deren vollständige Umsetzung zu sorgen. In diesem Zusammenhang sollten weitere Treffen Fortschritte bei der Gewährleistung eines uneingeschränkten, ungehinderten und landesweiten Zugangs für humanitäre Helfer, der Beendigung der Belagerungen und der Freilassung aller willkürlich inhaftierten Personen, insbesondere Frauen und Kinder, im Einklang mit der Resolution 2268 des VN-Sicherheitsrates ermöglichen.

b) Förderung eines konstruktiven, alle Seiten einbeziehenden Übergangsprozesses in Syrien durch Unterstützung der Stärkung der politischen Opposition im Einklang mit der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrates und dem Genfer Kommuniqué.

Die EU wird weiterhin die syrische Opposition und insbesondere das Hohe Verhandlungskomitee (HNC) als Delegation der Opposition bei den von den VN vermittelten Gesprächen in Genf unterstützen. Die EU wird das HNC bei der Entwicklung seiner Vision des Übergangs sowie seine bisherigen Bemühungen zur Konsolidierung der Verhandlungsplattform für die syrische Opposition unterstützen.

Der Rat hält die syrischen Parteien dazu an, die Agenda des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen konstruktiv und ohne Vorbedingungen zu akzeptieren, und begrüßt den positiven Ansatz des HNC, wenn es darum geht, Einigung über eine integrativere Delegation zu erzielen sowie maßvolle und praktische Vorschläge zu unterbreiten. Der Rat begrüßt den Umstand, dass das Beratende Frauenkomitee in das HNC eingebunden und seine umfassende und wirksame Beteiligung schrittweise in die Wege geleitet wird. Er fordert das syrische Regime nachdrücklich auf, seine eigenen Pläne für einen echten, alle Seiten einbeziehenden politischen Übergang vorzulegen.

In den politischen Prozess müssen alle Seiten uneingeschränkt einbezogen werden, um sicherzustellen, dass alle Teile der syrischen Gesellschaft an der Gestaltung der künftigen Einheit Syriens und der nationalen Aussöhnung beteiligt sind.

c) Rettung von Menschenleben durch Deckung des humanitären Bedarfs der hilfebedürftigsten Syrer überall im Land durch rechtzeitige, effiziente, wirksame und auf Prinzipien gegründete Hilfe.

Die EU äußert ihre anhaltende tiefe Besorgnis angesichts der willkürlichen Einschränkungen, die die Bereitstellung der humanitären Hilfe behindern, und fordert erneut den uneingeschränkten, ungehinderten, sicheren und landesweiten Zugang für humanitäre Helfer der Vereinten Nationen und anderer humanitärer Organisationen. Der Zugang für humanitäre Helfer ist keine vertrauensbildende Maßnahme, sondern eine Verpflichtung.

Die EU leistet die größte finanzielle Unterstützung für die humanitären Bemühungen in Syrien und wird weiter auf eine intensive humanitäre Diplomatie setzen und nach Möglichkeiten suchen, den Zugang und den Schutz zu verbessern und die humanitären Grundsätze zu fördern. Sie wird weiterhin darauf hinarbeiten, dass die Ausnahmen und Genehmigungen für humanitäre Zwecke im Rahmen unserer restriktiven Maßnahmen gegen Syrien uneingeschränkt umgesetzt werden. Die EU wird auch bei der Hilfe für Minenopfer und bei der Aufklärung über die Risiken von Minen weiterhin Unterstützung leisten.

d) Förderung der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechts auf freie Meinungsäußerung durch die Stärkung der Organisationen der syrischen Zivilgesellschaft.

Die EU wird weiterhin umfassende Unterstützung für die Organisationen der syrischen Zivilgesellschaft bereitstellen, auch für die Arbeit des "Civil Society Support Room" und des "Women’s Advisory Board". Die Zivilgesellschaft wird in der Zeit nach dem Konflikt in Syrien und bei der Förderung des Aussöhnungsprozesses eine maßgebliche Rolle spielen müssen. Der Rat hat vereinbart, die Bemühungen der EU zur Förderung der freien Meinungsäußerung unter anderem durch die Unterstützung freier und unabhängiger Medien zu verstärken.

e) Förderung der Rechenschaftspflicht für Kriegsverbrechen zur Erleichterung eines nationalen Aussöhnungsprozesses und einer Übergangsjustiz.

Die EU wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die für Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverstöße und -verletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, einschließlich des nachgewiesenen Einsatzes von chemischen Waffen, verantwortlich sind. Die EU verurteilt auf das Schärfste die systematischen Menschenrechtsverletzungen in Syrien, die von der von den VN eingesetzten unabhängigen internationalen Untersuchungskommission auch in der detaillierten Übersicht über die im vergangenen Jahr in Aleppo begangenen Verbrechen dokumentiert werden. Der Rat unterstützt die Empfehlungen der Untersuchungskommission. Der Rat kommt überein, weiterhin Informationen im Hinblick auf künftige rechtliche Maßnahmen – auch vor dem Internationalen Strafgerichtshof - gegen all diejenigen zu sammeln, die für Verstöße gegen das Völkerrecht verantwortlich sind. In diesem Zusammenhang äußert der Rat seine Unterstützung für den unparteiischen und unabhängigen internationalen Mechanismus, den die VN-Generalversammlung zu diesem Zweck eingerichtet hat, und betont, wie wichtig es ist, diesem Mechanismus ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, damit er seine wichtige Arbeit fortsetzen kann. Die EU unterstützt sämtliche Bemühungen um nationale Aussöhnung und wird sich weiterhin für die Schaffung einer Übergangsjustiz einsetzen.

Der Rat verurteilt außerdem den Einsatz von chemischen Waffen durch das syrische Regime und Da’esh, der in den Berichten des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus der OVCW und der Vereinten Nationen bestätigt wurde, und erinnert an seinen Beschluss vom März, zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen die verantwortlichen Personen zu verhängen. Der Rat unterstützt alle Bemühungen, die auf die Identifizierung verschwundener Personen abzielen.

f) Stärkung der Resilienz der syrischen Bevölkerung und der syrischen Gesellschaft

Die EU wird durch die Bereitstellung von Bildung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Unterstützung für lokale zivile Verwaltungsstrukturen in von der Opposition verwalteten Gebieten – auch in Zusammenarbeit mit der syrischen Übergangsregierung – weiterhin Unterstützung für die Resilienz leisten und dazu beitragen, einen Zusammenbruch der staatlichen Verwaltung zu verhindern. Die EU wird auf eine breit angelegte Unterstützung hinwirken, indem sie grenzüberschreitende Hilfe mit Unterstützungsleistungen von Syrien aus kombiniert, und das Ziel verfolgen, die Hilfe als Teil umfassenderer Bemühungen zur Deckung des Bedarfs der Bevölkerung in ganz Syrien bereitzustellen, gewaltbereiten Extremismus und Sektierertum zu verhüten und die Resilienz auf lokaler Ebene aufzubauen. Sie wird sich nicht an frühzeitigen Wiederaufbau/Stabilisierungsbemühungen beteiligen, die gesellschaftliche und demografische Manipulationen befördern könnten.

4. Die EU bekräftigt, dass sie nur dann bereit ist, den Wiederaufbau Syriens zu unterstützen, wenn ein von den syrischen Konfliktparteien auf der Grundlage der Resolution 2254 (2015) des VN-Sicherheitsrates und des Genfer Kommuniqués von 2012 ausgehandelter umfassender, echter und alle Seiten einbeziehender politischer Übergang stabil im Gange ist. Der Rat wird dann prüfen, welche Hilfe in der Zeit nach dem Konflikt im Sinne der gemeinsamen Mitteilung bereitgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang könnte die EU die derzeit geltenden restriktiven Maßnahmen überprüfen, eine Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit den Übergangsbehörden in Angriff nehmen, Mittel für Rehabilitation und Wiederaufbau nach dem Krieg auch im Hinblick auf das kulturelle Erbe mobilisieren und die geeigneten Instrumente der europäischen Nachbarschaftspolitik und anderer Programme zur Bewältigung der Herausforderungen in der Übergangszeit einsetzen und die Gemeinschaften durch wirtschaftliche Entwicklung stabilisieren. Die EU unterstützt aktiv die VN bei ihrer Koordinierung der Planungen für eine zivile Stabilisierung nach einer Einigung und wird mit den VN, internationalen Finanzinstitutionen und anderen Gebern zusammenarbeiten. Diejenigen, die den Konflikt angetrieben haben, sollten auch eine besondere Verantwortung für die Kosten des Wiederaufbaus übernehmen.

5. Die EU ist sich bewusst, welche Auswirkungen der Konflikt in Syrien auf Nachbarländer hat, und bestätigt ihre Zusage, Jordanien, Libanon und der Türkei sowie Irak und Ägypten Unterstützung zu leisten; diese Länder haben ihr Engagement und ihre Resilienz unter Beweis gestellt, indem sie Millionen syrischer Flüchtlinge in den letzten Jahren aufgenommen haben. Der Rat würdigt diese Anstrengungen und stimmt darin überein, dass diese Unterstützung durch die Umsetzung der Migrationspakte der EU mit Jordanien und Libanon und der Erklärung EU-Türkei als Beiträge zur Erreichung der jeweiligen Londoner Zusagen für diese Länder aufrechterhalten werden muss.

6. Der Rat sieht der Konferenz zu Syrien und der Region ("Supporting the Future of Syria and the Region"), die am 4./5. April 2017 in Brüssel ausgerichtet wird, erwartungsvoll entgegen; die Konferenz ist eine Folgekonferenz zur Londoner Konferenz vom Februar 2016, zu den Geberkonferenzen von 2013 und 2015 in Kuwait sowie zu den Konferenzen in Berlin und Helsinki von 2014 und 2017. Die Konferenz wird die internationale Unterstützung für den politischen Prozess unter der Führung der VN stärken, und sie dient der Mobilisierung von Mitteln, mit denen der Bedarf, der in den von den VN koordinierten Aufrufen skizziert wurde, gedeckt und die Resilienz der Länder, die Flüchtlinge aufgenommen haben, unterstützt wird. Der Rat weist darauf hin, dass mit der EU-Strategie politische Leitlinien für die Vorgehensweise der EU auf der Konferenz vorgegeben werden.

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Rat nimmt Schlussfolgerungen zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes an

Mon, 03/04/2017 - 17:01

Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes angenommen. Diese Schlussfolgerungen schließen sich an die "Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes (2017) – Kein Kind zurücklassen" an, die der Rat am 6. März 2017 angenommen hat. Mit diesen Leitlinien bekräftigte die EU ihre Verpflichtung, die Rechte des Kindes im Rahmen ihrer auswärtigen Menschenrechtspolitik umfassend zu schützen und zu fördern.

Entsprechend den Leitlinien liegt der Schwerpunkt der Schlussfolgerungen auf der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, auf der Sicherstellung der Selbstbestimmung von Mädchen, der durchgängigen Berücksichtigung der Rechte des Kindes in allen Bereichen und in allen Programmplanungen sowie auf der Ermutigung der Partnerländer, nationale Strategien für die Rechte des Kindes anzunehmen. Der Rat bekräftigt die Unterstützung der EU für die Arbeit der einschlägigen internationalen und regionalen Akteure im Bereich der Rechte des Kindes, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen. Der Rat bekräftigt das aktive Engagement der EU in den Prozessen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Flüchtlings- und Migrantenkinder.

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Aktionärsrechte in EU-Gesellschaften: Förmliche Annahme durch den Rat

Mon, 03/04/2017 - 17:01

Der Rat hat heute eine Richtlinie mit dem Ziel einer stärkeren Mitwirkung der Aktionäre in großen europäischen Gesellschaften angenommen.

Die Richtlinie wird zu mehr Transparenz und einer aktiveren Mitwirkung der Aktionäre börsennotierter Gesellschaften führen. Zu diesem Zweck wurde die bisher geltende Richtlinie über die Rechte von Aktionären (2007/36/EG) überarbeitet.

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass Aktionäre die übermäßige kurzfristige Risikobereitschaft von Managern in vielen Fällen unterstützt haben. Die überarbeitete Richtlinie soll dies ändern und zur langfristigen Ausrichtung der Gesellschaften beitragen, was wiederum zu Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen wird.


Die neue Richtlinie enthält besondere Anforderungen, die Aktionäre zu einer langfristigen Mitwirkung bewegen und die Transparenz erhöhen sollen. Diese Anforderungen betreffen

  • die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung,
  • die Identifizierung der Aktionäre,
  • die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte,
  • die Informationsübermittlung,
  • die Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern sowie
  • Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen.
Überwachung der Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung

Die Aktionäre sollen künftig über die Vergütungspolitik der Leitung ihres Unternehmens abstimmen können.

Nach den neuen Vorschriften sollte die Vergütungspolitik zu der Geschäftsstrategie, den langfristigen Interessen und der Tragfähigkeit der Gesellschaft beitragen und nicht an kurzfristige Ziele geknüpft sein.

Die Leistung von Mitgliedern der Unternehmensleitung sollte anhand sowohl finanzieller als auch nicht-finanzieller Kriterien, gegebenenfalls einschließlich ökologischer, sozialer und Governance-Faktoren, bewertet werden.

Die Vergütungspolitik soll zudem offengelegt werden, sobald die Aktionäre in der Hauptversammlung abgestimmt haben.

Identifizierung der Aktionäre

Die neue Richtlinie wird dafür sorgen, dass Gesellschaften in der Lage sind, ihre Aktionäre zu identifizieren und Informationen über die Identität von Aktionären von jedem Intermediär in der Kette, der über die Informationen verfügt, zu erhalten. Dies soll die Ausübung der Aktionärsrechte und die Mitwirkung der Aktionäre in der Gesellschaft erleichtern.

Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass in ihrem Hoheitsgebiet ansässige Gesellschaften Angaben zur Identität nur von solchen Aktionären einholen dürfen, die mehr als einen bestimmten Prozentsatz von Aktien oder Stimmrechten halten, wobei dieser Schwellenwert 0,5 % nicht überschreiten darf.

Leichtere Ausübung der Aktionärsrechte

Die Intermediäre müssen die Ausübung der Rechte durch den Aktionär, einschließlich des Rechts auf Teilnahme an und Stimmabgabe in Hauptversammlungen, erleichtern.

Sie werden zudem verpflichtet sein, den Aktionären rechtzeitig und in standardisierter Form alle Informationen der Gesellschaft zu übermitteln, die sie zur ordnungsgemäßen Ausübung ihrer Rechte benötigen.

Sie werden überdies alle aufgrund der neuen Vorschriften anfallenden Entgelte offenlegen müssen.

Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern

Die neuen Vorschriften werden institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern zu mehr Transparenz verhelfen, was ihr Konzept für die Mitwirkung der Aktionäre anbelangt. Sie müssen entweder eine Strategie für die Mitwirkung der Aktionäre ausarbeiten und öffentlich bekannt machen oder erklären, warum sie sich entschieden haben, dies nicht zu tun.

In der Strategie müssen sie darlegen, wie sie die Mitwirkung der Aktionäre in ihre Anlagestrategie integrieren und welche Mitwirkungstätigkeiten sie ausüben.

Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zur Bewältigung tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikte, die insbesondere dann auftreten können, wenn die institutionellen Anleger, die Vermögensverwalter oder mit diesen verbundene Unternehmen erhebliche Geschäftsbeziehungen zu der Gesellschaft unterhalten, in die investiert wurde.

Viele institutionelle Anleger und Vermögensverwalter nutzen die Dienste von Stimmrechtsberatern, die für sie Recherchen durchführen, sie beraten und ihnen empfehlen, wie sie in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften abstimmen sollen. Diese Berater spielen zwar insofern eine wichtige Rolle für die Corporate Governance, als sie dazu beitragen, die Kosten für die Analyse von Unternehmensinformationen zu verringern, aber sie können auch das Stimmverhalten der Anleger in erheblichem Maße beeinflussen.

In Anbetracht ihrer Bedeutung sollen sie künftig Transparenzanforderungen und einem Verhaltenskodex unterliegen.

Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen könnten den Gesellschaften und ihren Aktionären abträglich sein, da sie dem nahe stehenden Unternehmen oder der nahe stehenden Person die Möglichkeit geben können, sich Werte der Gesellschaft anzueignen.

Deshalb sieht die neue Richtlinie vor, dass wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zur Zustimmung durch die Aktionäre oder das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan der Gesellschaft vorgelegt werden müssen, um die Interessen der Gesellschaft angemessen zu schützen.

Die Gesellschaften müssen wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen spätestens zum Zeitpunkt ihres Abschlusses öffentlich bekannt machen und der Bekanntmachung alle Informationen beifügen, die notwendig sind, um die Angemessenheit des Geschäfts zu beurteilen.

Die nächsten Schritte

Die neue Richtlinie wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in ihr nationales Recht umzusetzen.

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