Am 8. November 2016 billigte der Rat zwei Vorschläge der Kommission, mit denen der EU-Haushaltsplan 2016 mit den derzeitigen Prioritäten der EU und dem tatsächlichen Bedarf in Einklang gebracht werden sollen.
Die Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne sehen insbesondere zusätzliche Ressourcen für die Bewältigung der Migrationskrise und die Verbesserung der Sicherheit vor. Sie führen jedoch zu einer deutlichen Verringerung der Höhe der Mittel für Zahlungen im diesjährigen Haushaltsplan. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einige Programme für den Zeitraum 2014-2020, insbesondere für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, noch nicht in vollem Umfang angelaufen sind und daher 2016 weniger Mittel für Zahlungen als erwartet in Anspruch nehmen.
Geringerer Zahlungsbedarf – mehr Mittel für MigrationDer Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 für 2016 reduziert die Höhe der Mittel für Zahlungen im diesjährigen Haushaltsplan um 7,3 Mrd. € auf 136,6 Mrd. €. Dies spiegelt die jüngsten Bedarfsschätzungen wider, insbesondere im Bereich des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts.
Gleichzeitig sieht der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 für 2016 eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Migrationskrise vor. Dies umfasst unter anderem Folgendes:
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 gewährleistet eine schnellere Mobilisierung von 73,9 Mio. € an Mitteln für Verpflichtungen für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, der darauf abzielt, die derzeitige Investitionslücke in der EU zu schließen.
Der Rat billigte ferner den Vorschlag der Kommission, die Einnahmenverluste in diesem Jahr, die aus der Abwertung des Britischen Pfunds entstehen, mit Einnahmen aus Geldbußen zu kompensieren. Für den Fall, dass die Wechselkursverluste die Einnahmen aus Geldbußen übersteigen, wird die Kommission geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, z. B. die Inanspruchnahme des Haushaltsüberschusses 2016. Wechselkursverluste und ‑gewinne sind gewöhnliche Merkmale der bestehenden Haushaltsregelungen.
Neue Vorschriften für EU-EigenmittelMit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 für 2016 werden die Auswirkungen der rückwirkenden Anwendung des neuen Eigenmittelbeschlusses ab dem 1. Januar 2014 in den EU-Haushaltsplan für 2016 einbezogen. Dies ergibt sich aus dem Abschluss des Ratifizierungsverfahrens durch alle Mitgliedstaaten und dem Inkrafttreten des Beschlusses am 1. Oktober 2016. Mit dem vorliegenden Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans ändern sich die Anteile der einzelnen Mitgliedstaaten an der Finanzierung des EU-Haushaltsplans.
Die nächsten SchritteNun müssen die beiden Berichtigungshaushaltsplanentwürfe noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden.
Der Rat hat am 8. November 2016 Einigung über einen Vorschlag erzielt, wonach Steuerbehörden Zugang zu Informationen gewährt wird, die von für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gehalten werden.
Die Richtlinie wird die Mitgliedstaaten verpflichten, den Zugang zu Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von Unternehmen zu ermöglichen. Sie wird ab dem 1. Januar 2018 gelten.
Der Vorschlag ist eine von mehreren Maßnahmen, die die Kommission im Juli 2016 als Reaktion auf die Enthüllungen der "Panama Papers" vom April 2016 vorgelegt hat.
Die EU hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der Steuertransparenz und der Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten erzielt. Durch jüngste Änderungen an den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche wird zudem den Verknüpfungen zwischen Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie den Herausforderungen bei der Prävention Rechnung getragen.
Durch an die Medien durchgesickerte Informationen wie die "Panama Papers", die die Geheimhaltung in großem Maßstab von Offshore-Geldern zutage brachten, wurden Bereiche hervorgehoben, in denen noch weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Der Transparenzrahmen muss sowohl auf EU-Ebene als auch auf internationaler Ebene weiter verstärkt werden.
Automatischer InformationsaustauschDie Steuerbehörden benötigen insbesondere einen umfassenderen Zugang zu Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von zwischengeschalteten Stellen und andere einschlägige Angaben zu den Kundensorgfaltspflichten. Die Richtlinie wird es ihnen ermöglichen, im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Vorschriften über den automatischen Austausch von Steuerinformationen Zugang zu diesen Angaben zu erhalten.
Handelt es sich beim Inhaber eines Finanzkontos um eine zwischengeschaltete Struktur, so sind die Finanzinstitute durch die Richtlinie 2014/107/EU verpflichtet, diese Stelle zu überprüfen und den wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Für die Anwendung dieser Bestimmung sind Informationen erforderlich, die von den für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gemäß der Richtlinie 2015/849/EU gehalten werden.
Der Zugang zu diesen Informationen wird gewährleisten, dass die Steuerbehörden besser in der Lage sind, ihren Überwachungspflichten nachzukommen. Dies wird zur Prävention von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug beitragen.
Weiteres VorgehenAuf einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" wurde Einigung über den Vorschlag erzielt, ohne dass eine Aussprache stattfand. Der Rat wird die Richtlinie annehmen, nachdem das Europäische Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat.
Die Richtlinie erfordert ein einstimmiges Votum im Rat nach Anhörung des Parlaments. (Rechtsgrundlage: Artikel 113 und 115 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.)
Die EU hat sechs Mitglieder der Staatsduma der Russischen Föderation, die in der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim und in der Stadt Sewastopol gewählt wurden, in die Liste der Personen aufgenommen, die restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, unterliegen.
Die Russische Föderation hatte am 18. September 2016 Wahlen für die Staatsduma unter anderem auf der rechtswidrig annektierten Krim und in Sewastopol abgehalten. Die EU hat die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht anerkannt und erkennt daher auch die Durchführung von Wahlen auf der Halbinsel Krim nicht an.
Im Einklang mit ihrer Politik der Nichtanerkennung ist die EU der Ansicht, dass die Personen, die bei der Wahl auf der Krim zu Abgeordneten der Staatsduma gewählt wurden, Sanktionen unterworfen werden sollten. Daher nahm der Rat die folgenden sechs Personen in die Liste der Personen auf, die Sanktionen unterliegen: Ruslan Ismailovich Balbek, Konstantin Mikhailovich Bakharev, Dmitry Anatolievich Belik, Andrei Dmitrievich Kozenko, Svetlana Borisovna Savchenko und Pavel Valentinovich Shperov.
Diese Sanktionen bestehen aus einem Einfrieren der Vermögenswerte und einem Reiseverbot und betreffen nun insgesamt 152 Personen und 37 Organisationen. Die Maßnahmen wurden im März 2014 eingeführt und zuletzt im September 2016 bis zum 15. März 2017 verlängert.
Die betreffenden Rechtsakte einschließlich der Namen der Personen und der Begründung für ihre Aufnahme in die Liste finden sich im Amtsblatt der EU vom 9. November 2016.
Die EU hat als Reaktion auf die Krise in der Ukraine mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem