Am 17. Oktober 2016 hat der Rat förmlich neue Regeln verabschiedet, die Bahnreisen in Europa einen Schub vermitteln sollen. Die Reform wird eine Öffnung der Märkte für den inländischen Schienenpersonenverkehr in den Mitgliedstaaten bewirken und für Eisenbahnunternehmen fairere Bedingungen für einen nichtdiskriminierenden Zugang zum Netz schaffen.
Der slowakische Minister für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung Arpád Érsek erklärte: "Heute wurde das vierte Eisenbahnpaket sicher auf den Weg gebracht. Unsere Bürgerinnen und Bürger werden nunmehr besser funktionierende Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Die Eisenbahnunternehmen sollten einen besseren Zugang zu den Märkten in allen Mitgliedstaaten erhalten, damit den Fahrgästen mehr Wettbewerb, Auswahlmöglichkeiten und Qualität geboten werden kann. Ferner sollte dem Bahnverkehr in Anbetracht seines Beitrags zu einer nachhaltigen Mobilität in unseren Gesellschaften ein Anschub vermittelt werden."
Mit den überarbeiten Regeln wird es für neue Betreiber einfacher sein, Zugang zum Markt zu erhalten und ihre Dienste anzubieten. Dies dürfte zu größeren Auswahlmöglichkeiten, günstigeren Beförderungspreisen und besserer Qualität zugunsten der Fahrgäste führen.
Wettbewerbliche Vergabeverfahren werden – mit einigen Ausnahmen – für öffentliche Dienstleistungsaufträge die Regel sein. Eine Direktvergabe wird auch weiterhin möglich sein, sofern sie mit einer besseren Qualität der Dienste oder einer höheren Kosteneffizienz verbunden ist. Damit dies auch in der Praxis funktioniert, werden für alle direkt vergebenen Aufträge Leistungs- und Qualitätsziele, beispielsweise für Pünktlichkeit und Häufigkeit der Züge, vorgegeben.
Um kontinuierlich erbrachte und gut funktionierende Dienste zu gewährleisten, können die Mitgliedstaaten die Zugangsrechte eines neuen Betreibers begrenzen, wenn die angebotene neue Dienstleistung das "wirtschaftliche Gleichgewicht" eines bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags beeinträchtigen würde.
Mit der Reform wird ferner die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Schieneninfrastrukturbetreiber gestärkt, um sicherzustellen, dass alle Eisenbahnunternehmen gleichberechtigen Zugang zu Fahrstrecken und Bahnhöfen haben. Die Mitgliedstaaten können ihre gegenwärtigen Organisationsstrukturen beibehalten, aber es wurden Schutzvorkehrungen getroffen, um die finanzielle Transparenz zu erhöhen und Interessenkonflikte zu vermeiden.
Das neue System wird schrittweise eingeführt. Die Infrastrukturbetreiber müssen den neuen Anforderungen bis spätestens zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Rechtsakts nachgekommen sein. Auf der Grundlage der Vorschriften für den Zugang werden die Betreiber in der Lage sein, die Erbringung neuer kommerzieller Dienstleistungen zum 14. Dezember 2020 aufzunehmen. Die wettbewerbliche Ausschreibung öffentlicher Dienstleistungsaufträge wird sieben Jahre nach der Veröffentlichung der Rechtsakte beginnen.
Im Zuge der Reform soll die Bahn billiger, schneller und komfortabler werden. Dies würde die Menschen ermutigen, der Bahn vor anderen, weniger umweltfreundlichen Verkehrsmitteln den Vorzug zu geben.
Ab wann gelten die neuen Bestimmungen?Die drei heute verabschiedeten Texte bilden den Standpunkt des Rates in erster Lesung zu einer überarbeiteten Verordnung zur Regelung öffentlicher Dienstleistungsaufträge, einer überarbeiteten Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und einer Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen. Eine informelle Einigung über die Vorschläge wurde mit dem Europäischen Parlament am 19. April 2016 erzielt.
Um das Verfahren abzuschließen, muss das Parlament die Texte noch in zweiter Lesung billigen. Sobald die betreffenden Rechtsakte von beiden Organen unterzeichnet worden sind, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Dies wird voraussichtlich Ende 2016 der Fall sein.
Montag, 17. Oktober 2016
18.30 Uhr Treffen mit dem Premierminister von Sri Lanka, Ranil Wickremesinghe (Fototermin)
21.00 Uhr Telefongespräch mit der Premierministerin des Vereinigten Königreichs, Theresa May
Dienstag, 18 Oktober 2016
9.30 Uhr Telefongespräch mit dem slowakischen Außenminister und Präsidenten des Rates "Allgemeine Angelegenheiten", Miroslav Lajčák
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker (Berlaymont)
21.00 Uhr Treffen mit der Vorsitzenden von BusinessEurope, Emma Marcegaglia, und dessen Generaldirektor, Markus Beyrer
Mittwoch, 19. Oktober 2016
12.45 Uhr Telefongespräch mit dem französischen Staatspräsidenten François Hollande
14.00 Uhr Dreigliedriger Sozialgipfel (Pressekonferenz ±17.00 Uhr)
19.00 Uhr Arbeitsessen mit dem Präsidenten der Ukraine, Petro Poroshenko, dem Präsidenten der Kommission, Juncker, und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Schulz (Fototermin)
Zugang zum VIP-Eingang des Justus-Lipsius-Gebäudes nur mit Akkreditierung für die Tagung des Europäischen Rates oder mit einem Halbjahresausweis
Donnerstag, 20. Oktober 2016
11.30 Uhr EVP-Gipfel (Maastricht)
16.00 Uhr Tagung des Europäischen Rates
Freitag, 21. Oktober 2016
10.00 Uhr Tagung des Europäischen Rates
Der Rat hat am 13. Oktober 2016 eine Verordnung verabschiedet, mit der ein einheitliches europäisches Reisedokument für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger eingeführt wird und insbesondere dessen Format, Sicherheitsmerkmale und technische Spezifikationen festgelegt werden.
"Dank seiner verbesserten Merkmale stellt das einheitliche europäische Reisedokument eine der wichtigsten Maßnahmen dar, um die tatsächliche Rückkehr von Drittstaatsangehörigen zu erleichtern. Als nächster praktischer Schritt muss nun mit den Herkunftsländern eine gute Zusammenarbeit aufgebaut werden."
Robert Kaliňák, slowakischer Innenminister und Präsident des RatesDie verbesserten Sicherheitsmerkmale und die technischen Spezifikationen des neuen Reisedokuments werden die Anerkennung durch Drittstaaten erleichtern und die Rückkehr im Rahmen von Rückübernahmeabkommen oder anderen Vereinbarungen zwischen der EU oder den Mitgliedstaaten und Drittländern beschleunigen.
Durch das neue Reisedokument werden sich zudem der administrative und bürokratische Aufwand und die Dauer der Verwaltungsverfahren, die für die Gewährleistung der Rückkehr und Rückübernahme illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger erforderlich sind, verringern.
Die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die die Voraussetzungen für die Einreise in die Mitgliedstaaten oder den Aufenthalt dort nicht oder nicht mehr erfüllen – unter uneingeschränkter Wahrung ihrer Grundrechte sowie im Einklang mit dem Besitzstand der EU – ist ein wesentlicher Bestandteil der umfassenden Anstrengungen, um die Glaubwürdigkeit und das ordnungsgemäße und wirksame Funktionieren der Migrationspolitik der Union sicherzustellen sowie irreguläre Migration zu verringern und davor abzuschrecken.