Dienstag, 24. Januar 2017
Berlin
12.20 Uhr Rede beim Staatsbegräbnis zur Ehrung des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog
Mittwoch, 25. Januar 2017
11.00 Uhr Neujahrsempfang im Palais Royal (Brüssel)
14.00 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter
Donnerstag, 26. Januar 2017
15.00 Uhr Treffen mit dem montenegrinischen Ministerpräsidenten Duško Marković: Presseerklärungen ± 15.30 Uhr (Europa-Gebäude)
Freitag, 27. Januar 2017
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker (Berlaymont)
Ein neues Regelwerk zur Erhöhung der finanziellen Transparenz der Häfen und zur Schaffung klarerer und fairerer Voraussetzungen für den Zugang zum Markt der Hafendienste in ganz Europa wurde vom Rat am 23. Januar 2017 förmlich angenommen.
Die Verordnung wird neuen Hafendiensteanbietern den Zugang zum Markt erleichtern. Sie wird fairere Wettbewerbsbedingungen schaffen und rechtliche Unsicherheiten für Häfen, Hafendiensteanbieter und Investoren verringern. Dies dürfte Investitionen in Häfen begünstigen, Verbesserungen der den Hafennutzern erbrachten Dienste bewirken und sogar zu Preissenkungen beitragen.
Die neuen Bestimmungen werden die Transparenz der Hafengebühren und der öffentlichen Finanzierung von Häfen sicherstellen. Dies wird zu einer besseren Nutzung öffentlicher Mittel und zur wirksamen und fairen Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln in Häfen führen. Gleichzeitig soll mit den neuen Bestimmungen der Vielfalt des Sektors in ganz Europa Rechnung getragen werden.
Joe Mizzi, Minister für Verkehr und Infrastruktur, äußerte sich wie folgt: "Ich begrüße diese Reformen. Der Hafensektor ist von grundlegender Bedeutung für den Erfolg der europäischen Wirtschaft, und er kann von der verstärkten Transparenz und Klarheit, die die neuen Bestimmungen mit sich bringen, nur profitieren."
Mit dieser abschließenden Abstimmung im Rat wird das Verfahren in erster Lesung abgeschlossen. Das Europäische Parlament hat am 14. Dezember 2016 abgestimmt. Der Rechtsakt wird Mitte Februar von den beiden Institutionen unterzeichnet und einige Wochen später im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Er tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 29. Juni 2016 (nachstehender Link).