Der Rat hat heute zur Erhöhung der Sicherheit auf Fahrgastschiffen der EU drei Richtlinien zur Überarbeitung der Sicherheitsvorschriften und ‑normen für Fahrgastschiffe, zur Digitalisierung der Registrierung von Schiffsreisenden und zur Schaffung eines klaren Rahmens für die Überprüfung von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen verabschiedet. Über die diesbezüglichen Vorschläge war im vergangenen Juni eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt worden.
"Diese neuen Vorschriften erhöhen die Sicherheit von Reisenden auf unseren Meeren. Aber sie vereinfachen und beschleunigen auch die Verfahren für die Reedereien, unter anderem durch die Digitalisierung, und das ist eine gute Nachricht für die Unternehmen und unsere Wirtschaft insgesamt", erklärte die estnische Ministerin für Wirtschaft und Infrastruktur Kadri Simson. "Ich danke dem maltesischen Vorsitz und dem Europäischen Parlament, die bei diesen Dossiers ganze Arbeit geleistet haben."
Die "allgemeine" Richtlinie über Sicherheitsvorschriften und ‑normen für Fahrgastschiffe enthält äußerst detaillierte Bestimmungen für die Sicherheit von Fahrgastschiffen in der EU; diese Bestimmungen gelten für Schiffe im Inlandverkehr. In der Richtlinie sind genaue technische Anforderungen für die Schiffe, etwa für den Bau, die Stabilität und den Brandschutz, festgelegt.
Die Richtlinie über die Registrierung von Personen an Bord von Fahrgastschiffen schreibt vor, dass die Reedereien diese Registrierung digitalisieren müssen, damit Such- und Rettungsdienste bei einem Unfall die genaue Anzahl der Fahrgäste und weitere Informationen sofort abrufen können.
Die dritte Richtlinie – eine überarbeitete Regelung für die Überprüfung von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen – beseitigt Überschneidungen und schließt Regelungslücken, die dadurch entstanden waren, dass die Mitgliedstaaten bei der Überprüfung dieser Schiffe unterschiedliche Ansätze verfolgt haben.
Die drei Richtlinien sind Teil einer umfassenden Aktualisierung der Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe, die zum Ziel hat, die Sicherheit bei Seereisen zu erhöhen und gleichzeitig die geltenden Bestimmungen zu vereinfachen und die Verwaltungskosten zu senken.
Mit der heutigen abschließenden Abstimmung hat der Rat das Verfahren in erster Lesung für alle drei Dossiers abgeschlossen. Die Abstimmung im Europäischen Parlament hat am 4. Oktober 2017 stattgefunden. Die Rechtsakte werden im November von beiden Institutionen unterzeichnet und einige Wochen später im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, und die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Der Rat hat am 14. September 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1560[1] angenommen.
Mit diesem Beschluss des Rates werden die geltenden, durch den Beschluss (GASP) 2016/1693 des Rates verhängten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2018 verlängert.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA‑Länder Island und Liechtenstein sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien und Georgien schließen sich diesen Beschlüssen des Rates an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre Politik mit diesen Ratsbeschlüssen im Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung zur Kenntnis und begrüßt sie.
[1] Am 15.9.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 237, S. 71) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der diesjährige Herbst-Sozialgipfel war dem Thema "Europas Zukunft gestalten: Widerstandsfähigkeit stärken und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt für alle fördern" gewidmet. Folgende drei Unterthemen wurden erörtert: die soziale Dimension Europas, Einbindung der Sozialpartner in Politik und Reformen auf einzelstaatlicher Ebene – bisherige Fortschritte und Verbesserungsmöglichkeiten sowie Investitionen in das Lernen in einer digitalen Wirtschaft und Gesellschaft.
In seiner Ansprache erklärte der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk: "Wir haben jetzt gemeinsam die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Vorteile des Wirtschaftswachstums möglichst allen zugute kommen. Deshalb haben wir bei unserem Treffen heute ganz konkret erörtert, wie die Sozialpartner besser in die einzelstaatliche Politik eingebunden werden können. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass wir nur dann echte Fortschritte machen können, wenn wir die Standpunkte der Sozialpartner berücksichtigen. Dies gilt besonders im gegenwärtigen digitalen Zeitalter, in dem die Bürgerinnen und Bürger – ob jung oder alt – über die richtigen Kompetenzen verfügen müssen, um erfolgreich zu sein. Denn im digitalen Zeitalter bedeutet Stillstand sofort Rückschritt. Hierüber habe ich nicht nur heute mit den Sozialpartnern gesprochen, sondern auch mit den führenden Politikern Europas auf dem Digital-Gipfel in Tallinn. Und auch auf der morgigen Tagung des Europäischen Rates werden wir uns bei unseren politischen Entscheidungen vom Geist von Tallin leiten lassen."
Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, unterstrich Folgendes: "Ein gerechtes und sozialeres Europa ist entscheidend, wenn es um die Gestaltung der Zukunft unserer Union geht. Dies ist, was die Bürgerinnen und Bürger zurecht erwarten. Ich möchte, dass sich die EU in einer Welt der raschen Veränderungen für die Rechte ihrer Bürger stark macht. Darum geht es bei der europäischen Säule sozialer Rechte. Ich bin zuversichtlich, dass wir sie auf dem Sozialgipfel am 17. November in Göteborg endgültig verabschieden können."
Im Namen des aktuellen Ratsvorsitzes erklärte Estlands Ministerpräsident, Jüri Ratas: "Vor nicht einmal drei Wochen durfte ich den allerersten Digital-Gipfel der Europäischen Union in Tallinn ausrichten. Eines der Themen dabei war die Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft. Den Führungsspitzen der EU und der Mitgliedstaaten ist bewusst, dass sich in der Gesellschaft gerade ein großer Wandel vollzieht und dass den Sozialpartnern dabei eine wichtige Rolle zukommt. Wir brauchen nämlich unbedingt ihre Unterstützung, damit der Arbeitsmarkt und die Wohlfahrtssysteme der EU auch weiterhin gut funktionieren. Wir leben bereits in einer digitalen Gesellschaft und wir müssen uns rasch anpassen, damit wir die wirtschaftlichen Chancen, die die Digitalisierung bietet, nutzen können, ohne dass Menschen ins Abseits geraten. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Menschen über die richtigen Kompetenzen und sozialen Schutz verfügen, ob sie nun in herkömmlichen Unternehmen arbeiten oder hochmoderne Arbeitsplätze in der digitalen Wirtschaft bekleiden. Die Sozialpartner haben diese Fragen eingehend erörtert. Wir alle sind entschlossen, die Vorschriften und Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie für das digitale Zeitalter geeignet sind."
Für die Arbeitgeberseite (BusinessEurope, CEEP, UEAPME) erklärte die Präsidentin von BusinessEurope, Emma Marcegaglia: "Europa zählt weltweit zu den Regionen, in denen man am besten leben, arbeiten und Geschäfte tätigen kann. Das europäische Projekt hat dies möglich gemacht. Wir sollten die Gunst der Stunde – jetzt, wo alle geschlossen hinter dem europäischen Projekt stehen und sich die Wirtschaftslage gebessert hat – in vollem Umfang nutzen, um dafür zu sorgen, dass in der EU und den Mitgliedstaaten die erforderlichen Reformen durchgeführt werden, um die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften zu modernisieren. Dass die Industriepolitik wieder stärker ins Blickfeld rückt, ist ein wichtiger Schritt. Wir müssen nun die Strategie in strukturierter Weise umsetzen. Die EU muss attraktiver werden für Investitionen und eine faire und ehrgeizige Handelsagenda verfolgen, um neue Märkte zu erschließen und nachhaltiges Wachstum und neue Geschäftsmöglichkeiten für Unternehmen jedweder Größe zu schaffen. Was die soziale Dimension Europas anbelangt, so besteht die Herausforderung in erster Linie darin, eine Partnerschaft für Reformen zur Verbesserung der Beschäftigungslage auf den Weg zu bringen. Die EU sollte dort eingreifen, wo dies nach allgemeiner Auffassung einen Mehrwert bringt, wobei das Subsidiaritätsprinzip und die Autonomie der Sozialpartner zu achten sind."
"Die europäischen Gewerkschaften legen den EU-Mitgliedstaaten dringend nahe, eine ehrgeizige und strikte europäische Säule sozialer Rechte anzunehmen, wobei die Europäische Kommission streng darüber wachen sollte, dass diese Säule uneingeschränkt umgesetzt wird", erklärte der Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), Luca Visentini. "Wir brauchen mehr konkrete Maßnahmen, die die Lebensumstände der arbeitenden Bevölkerung wirklich verbessern. Bei vielen arbeitenden Menschen ist der Aufschwung noch nicht angekommen; sie brauchen konkrete Beweise, dass die EU für soziale Gerechtigkeit und sozialen Fortschritt eintritt. Die EU muss die verlorenen Krisenjahre wieder einholen und überdies die Herausforderungen bewältigen, die die Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft und die Digitalisierung mit sich bringen werden, sodass kein Arbeitnehmer auf der Strecke bleibt."
Die in diesem Artikel wiedergegebenen Wortbeiträge spiegeln die Standpunkte der betreffenden Personen/Organisationen wider und stellen in ihrer Gesamtheit nicht den Standpunkt des Rates oder des Europäischen Rates dar.
Der Europäische Rat hat am 19. Oktober 2017 Schlussfolgerungen zu den Themen Migration, digitales Europa, Sicherheit und Verteidigung sowie Außenbeziehungen angenommen.
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Der Europäische Rat (Artikel 50) hat am 20. Oktober 2017 Schlussfolgerungen zum Stand der Brexit-Verhandlungen angenommen.