Le Kosovo a dégringolé dans le dernier classement mondial de la liberté de la presse. En cause, la volonté du gouvernement Kurti de contrôler les médias, mais aussi ses attaques constantes contre les journalistes accusés de « pactiser avec l'ennemi ». Les explications du président de l'Association des journalistes du Kosovo (AGK), Xhemajl Rexha.
- Articles / Médias, Kosovo, Courrier des Balkans, Médias indépendants, Kosovo VetëvendosjeL’arrivée à la présidence du conservateur Karol Nawrocki constitue un revers pour les défenseurs des droits reproductifs en Pologne. Son élection, avec un large soutien de l’électorat féminin, compromet toute avancée en matière de légalisation de l’avortement.
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These are not easy times to think about reforming or even rebuilding the international cooperation architecture to meet the challenges facing humanity. It is therefore only natural to defend what has been achieved as far as possible and, at best, to strive for incremental improvements. However, this entails the risk of remaining stuck in outdated patterns instead of looking for fresh solutions for a thoroughly changed world. In June and July 2025, world leaders will gather in Seville, Spain, for the 4th International Conference on Financing for Development (FfD4). They will meet in an environment for global development and international cooperation that could hardly be more different from 2002 when the 1st FfD Conference took place in Monterrey, Mexico. However, today’s FfD process seems trapped in a decades-old path dependency.
These are not easy times to think about reforming or even rebuilding the international cooperation architecture to meet the challenges facing humanity. It is therefore only natural to defend what has been achieved as far as possible and, at best, to strive for incremental improvements. However, this entails the risk of remaining stuck in outdated patterns instead of looking for fresh solutions for a thoroughly changed world. In June and July 2025, world leaders will gather in Seville, Spain, for the 4th International Conference on Financing for Development (FfD4). They will meet in an environment for global development and international cooperation that could hardly be more different from 2002 when the 1st FfD Conference took place in Monterrey, Mexico. However, today’s FfD process seems trapped in a decades-old path dependency.
These are not easy times to think about reforming or even rebuilding the international cooperation architecture to meet the challenges facing humanity. It is therefore only natural to defend what has been achieved as far as possible and, at best, to strive for incremental improvements. However, this entails the risk of remaining stuck in outdated patterns instead of looking for fresh solutions for a thoroughly changed world. In June and July 2025, world leaders will gather in Seville, Spain, for the 4th International Conference on Financing for Development (FfD4). They will meet in an environment for global development and international cooperation that could hardly be more different from 2002 when the 1st FfD Conference took place in Monterrey, Mexico. However, today’s FfD process seems trapped in a decades-old path dependency.
Des soupçons d’irrégularités dans le dépouillement des votes du second tour de la présidentielle polonaise, tenu au début du mois, ont conduit la Commission électorale nationale à ouvrir une enquête.
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« Je suis la résurrection et la vie, celui qui croit en moi, même s'il meurt, vivra » Jean 11,25-26
Les grandes familles SANGARE, TRAORE, à Ouagadougou, Saponé, Dindérésso, Bobo-Dioulasso, Bamako, Kita au Mali et Abidjan,
Les familles alliées SANOU, SANON, NDULUO, DOUMBIA, COULIBALY, ZONGO, SIDIBE, ZAKANE,
ROUAMBA, TRAORE, TAPSOBA, SAWADOGO,
SOMPOUDGOU, NIKIEMA, DIANDA, DAMIBA,
OUATTARA, SISSAO, YAO, KOFFI à Abidjan, Bamako, Kita au Mali, Ouagadougou, Bobo-Dioulasso, Tenkodogo, Léguéma, Pabré, Kindi, Arbolé, Komsilga et à Falaise en France,
OUEDRAOGO Leonard et Famille à Saponé et Ouagadougou,
SANGARE François ses Frères et Sœurs à Ouagadougou, Saponé, Bamako ; leurs enfants, cousins, neveux et nièces, petits-enfants et arrière-petits-enfants, très touchés expriment leur profonde gratitude et adressent leurs sincères remerciements à toutes celles et ceux qui de près ou de loin, dans un élan de solidarité, leur ont apporté un soutien spirituel, moral, financier et matériel lors du rappel à Dieu le 07 juin 2024 et des funérailles chrétiennes des 02 et 03 mai 2025 de leur très chère épouse, fille, sœur, belle-sœur, tante, mère et grand-mère
SANOU Nadoh Béatrice épouse SANGARE
Précédemment à la Direction Régionale de la Caisse Nationale de Sécurité Sociale de Ouagadougou.
Ils se réservent le droit de ne pouvoir citer de noms de peur d'en oublier.
Le Seigneur Dieu de miséricorde vous le rendra au centuple et qu'il vous bénisse abondamment.
En ce 1er anniversaire de décès des messes seront dites en sa mémoire dans les paroisses suivantes :
– Notre Dame de Lourdes de Saponé dimanche 15 juin 2025 à 07 heures ;
– Au Scolasticat de la paroisse st Camille dimanches 15, 22 et 29 juin 2025 à 08 heures ;
– Saint André de Saaba dimanche 15 juin 2025 à 09 heures ;
– Saint Augustin de Bissinghin dimanche 15 juin 2025 à 09 heures ;
– Sanctuaire de Tingandogo dimanche 15 juin 2025 à 09 heures ;
– Saint Camille de dagnoin dimanches15,22 et 29 juin 2025 à 09 heures ;
– Christ Roi de pissy dimanche15 juin 2025 à 09 heures ;
– Secteur Saint Michel Archange de Ipelcé
« Heureux dès à présent ceux qui sont morts dans le Seigneur ! Oui dit l'Esprit, qu'ils se reposent de leurs labeurs car leurs œuvres les suivent. »
UNION DE PRIERES !
Cinq référendums organisés le week-end dernier en Italie, portant sur des thèmes majeurs tels que le droit du travail et la citoyenneté, ont été invalidés faute de participation suffisante. L’opposition y voit l’effet de manœuvres du gouvernement Meloni.
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Bonn, 10. Juni 2025. Der internationale Tag der biologischen Vielfalt fand dieses Jahr am 22. Mai 2025 statt und stand unter dem Motto „Harmonie mit der Natur und nachhaltige Entwicklung“. Dahinter verbirgt sich der Aufruf, Fortschritt mit dem Schutz der Ökosysteme in Einklang zu bringen. Doch nur wenige Tage später steht die Europäische Union an einem beunruhigenden Wendepunkt: Wichtige Mitgliedstaaten und die zuständigen Akteur*innen innerhalb der EU drängen darauf, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) aufzuweichen, was sowohl die Umwelt als auch die Glaubwürdigkeit der EU gefährdet.
Mit der 2023 verabschiedeten EUDR verfolgt die EU das ambitionierte Ziel, nur noch entwaldungsfreie Produkte auf dem EU-Markt zuzulassen. Dabei geht es vor allem um wichtige Rohstoffe wie Kakao, Palmöl, Soja und Rindfleisch, deren Produktion häufig zum Verlust von Waldflächen führt. Im Rahmen der EUDR müssen Unternehmen, die diese Produkte auf den EU-Markt bringen, eine gründliche Sorgfaltsprüfung durchführen und nachweisen, dass ihre Waren nicht von entwaldeten Flächen stammen und nicht zur Waldschädigung beitragen. Es muss eine Sorgfaltserklärung vorgelegt werden, die sich auf Nachweise wie Geolokations- und Lieferkettendaten stützt und die Einhaltung der Vorschriften belegt. Marktbeteiligte und Händler*innen haften dafür, dass die Produkte die EUDR-Anforderungen erfüllen. Bei Verstößen drohen ihnen hohe Strafen, darunter Geldbußen und Verkaufsverbote. Für die Durchsetzung der Verordnung, etwa durch Kontrollen, Audits und Untersuchungen, sind die zuständigen nationalen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten zuständig. Sie sind auch befugt, Sanktionen zu verhängen, nicht konforme Waren zu beschlagnahmen und den Marktzugang zu untersagen. Die EUDR verknüpft somit Umweltschutz mit rechtlicher Haftung – mit dem Ziel einer nachhaltigen Landnutzung und dem Erhalt der biologischen Vielfalt.
Trotz ihrer Bedeutung stößt die Verordnung nun auf Widerstand in der EU. Im Oktober 2024 schlug die Europäische Kommission eine Verschiebung um zwölf Monate vor, obwohl sie eine Woche zuvor eine rechtzeitige Umsetzung zugesichert hatte. Das Europäische Parlament und der Rat stimmten diesem Vorschlag zu und verschoben die Umsetzungsfristen für große und mittlere Unternehmen auf den 30. Dezember 2025 und für Klein- und Kleinstunternehmen auf den 30. Juni 2026.
Im Mai 2025 forderten elf Mitgliedstaaten – Österreich, Luxemburg, Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Finnland, Italien, Lettland, Portugal, Rumänien und Slowenien – weitreichende Änderungen an der EUDR, darunter die Einführung einer neuen Länderkategorie mit „sehr geringem Risiko“ oder „Nullrisiko“, die derzeit nicht in der Verordnung vorgesehen ist. Diese sähe deutlich schwächere Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften für Importe aus bestimmten Ländern vor. Insbesondere wären Marktbeteiligte, die aus Ländern mit „sehr geringem Risiko“ importieren, von bestimmten Sorgfaltspflichten befreit, wie z. B. von der Verpflichtung, detaillierte Geolokalisierungsdaten zu erheben oder vollständige Risikobewertungen der Lieferkette durchzuführen.
Kritiker*innen warnen, dass die Einführung einer solchen Kategorie Schlupflöcher schafft und die Wirksamkeit der Regulierung untergraben könnte. Wenn Länder voreilig oder aus politischen Gründen als mit „sehr geringem Risiko“ eingestuft werden, könnten Waren, die mit Abholzung in Verbindung stehen, nahezu ungeprüft auf den EU-Markt gelangen. Die Risikoklassifizierung ist ohnehin bedenklich, da wichtige Exporteure wie Brasilien, Malaysia und Indonesien trotz der anhaltenden Abholzung in diesen Regionen nur als Länder mit „Standardrisiko“ eingestuft werden. Eine aufgeweichte Sorgfaltspflicht könnte das zentrale Ziel der EUDR gefährden, Produkte vom EU-Markt zu verbannen, die die weltweite Entwaldung vorantreiben.
Dieses Zurückrudern sendet eine widersprüchliche Botschaft. Anhand der EUDR wird sich zeigen, ob Europa bereit ist, seiner grünen Rhetorik entschlossene Taten folgen zu lassen. Eine Aufweichung der EUDR würde weltweite Fortschritte in Richtung entwaldungsfreier Lieferketten untergraben und denjenigen in die Hände spielen, die sich wenig um Umweltschutz scheren.
Die Umsetzung wird nicht einfach, auch nicht für Kleinlandwirt*innen. Die Lösung kann jedoch nicht sein, die Messlatte niedriger zu legen, sondern eine gerechte und wirksame Durchsetzung zu unterstützen: durch technische Hilfe, faire Fristen und eine solide Rückverfolgung. So kann die EU zeigen, dass sie es mit ihrem vielbeschworenen Einsatz für die biologische Vielfalt wirklich ernst meint.
In einer Zeit des rasant voranschreitenden Klimawandels und Biodiversitätsschwunds – nicht zuletzt durch Entwaldung – darf die Welt nicht länger zuschauen. Alle Länder müssen ihre Umweltverpflichtungen einhalten, und die EU darf jetzt nicht lockerlassen. Die EUDR ist mehr als nur ein regulatorischer Meilenstein; sie ist ein zentrales Versprechen zum Schutz der Wälder, zur Wahrung der Rechte indigener Völker, lokaler Gemeinschaften und von Waldschützer*innen sowie zum Schutz unseres Planeten. Es gilt, sie vollständig umzusetzen und nicht zu verwässern, nur weil es gerade einfacher erscheint.
Bonn, 10. Juni 2025. Der internationale Tag der biologischen Vielfalt fand dieses Jahr am 22. Mai 2025 statt und stand unter dem Motto „Harmonie mit der Natur und nachhaltige Entwicklung“. Dahinter verbirgt sich der Aufruf, Fortschritt mit dem Schutz der Ökosysteme in Einklang zu bringen. Doch nur wenige Tage später steht die Europäische Union an einem beunruhigenden Wendepunkt: Wichtige Mitgliedstaaten und die zuständigen Akteur*innen innerhalb der EU drängen darauf, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) aufzuweichen, was sowohl die Umwelt als auch die Glaubwürdigkeit der EU gefährdet.
Mit der 2023 verabschiedeten EUDR verfolgt die EU das ambitionierte Ziel, nur noch entwaldungsfreie Produkte auf dem EU-Markt zuzulassen. Dabei geht es vor allem um wichtige Rohstoffe wie Kakao, Palmöl, Soja und Rindfleisch, deren Produktion häufig zum Verlust von Waldflächen führt. Im Rahmen der EUDR müssen Unternehmen, die diese Produkte auf den EU-Markt bringen, eine gründliche Sorgfaltsprüfung durchführen und nachweisen, dass ihre Waren nicht von entwaldeten Flächen stammen und nicht zur Waldschädigung beitragen. Es muss eine Sorgfaltserklärung vorgelegt werden, die sich auf Nachweise wie Geolokations- und Lieferkettendaten stützt und die Einhaltung der Vorschriften belegt. Marktbeteiligte und Händler*innen haften dafür, dass die Produkte die EUDR-Anforderungen erfüllen. Bei Verstößen drohen ihnen hohe Strafen, darunter Geldbußen und Verkaufsverbote. Für die Durchsetzung der Verordnung, etwa durch Kontrollen, Audits und Untersuchungen, sind die zuständigen nationalen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten zuständig. Sie sind auch befugt, Sanktionen zu verhängen, nicht konforme Waren zu beschlagnahmen und den Marktzugang zu untersagen. Die EUDR verknüpft somit Umweltschutz mit rechtlicher Haftung – mit dem Ziel einer nachhaltigen Landnutzung und dem Erhalt der biologischen Vielfalt.
Trotz ihrer Bedeutung stößt die Verordnung nun auf Widerstand in der EU. Im Oktober 2024 schlug die Europäische Kommission eine Verschiebung um zwölf Monate vor, obwohl sie eine Woche zuvor eine rechtzeitige Umsetzung zugesichert hatte. Das Europäische Parlament und der Rat stimmten diesem Vorschlag zu und verschoben die Umsetzungsfristen für große und mittlere Unternehmen auf den 30. Dezember 2025 und für Klein- und Kleinstunternehmen auf den 30. Juni 2026.
Im Mai 2025 forderten elf Mitgliedstaaten – Österreich, Luxemburg, Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Finnland, Italien, Lettland, Portugal, Rumänien und Slowenien – weitreichende Änderungen an der EUDR, darunter die Einführung einer neuen Länderkategorie mit „sehr geringem Risiko“ oder „Nullrisiko“, die derzeit nicht in der Verordnung vorgesehen ist. Diese sähe deutlich schwächere Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften für Importe aus bestimmten Ländern vor. Insbesondere wären Marktbeteiligte, die aus Ländern mit „sehr geringem Risiko“ importieren, von bestimmten Sorgfaltspflichten befreit, wie z. B. von der Verpflichtung, detaillierte Geolokalisierungsdaten zu erheben oder vollständige Risikobewertungen der Lieferkette durchzuführen.
Kritiker*innen warnen, dass die Einführung einer solchen Kategorie Schlupflöcher schafft und die Wirksamkeit der Regulierung untergraben könnte. Wenn Länder voreilig oder aus politischen Gründen als mit „sehr geringem Risiko“ eingestuft werden, könnten Waren, die mit Abholzung in Verbindung stehen, nahezu ungeprüft auf den EU-Markt gelangen. Die Risikoklassifizierung ist ohnehin bedenklich, da wichtige Exporteure wie Brasilien, Malaysia und Indonesien trotz der anhaltenden Abholzung in diesen Regionen nur als Länder mit „Standardrisiko“ eingestuft werden. Eine aufgeweichte Sorgfaltspflicht könnte das zentrale Ziel der EUDR gefährden, Produkte vom EU-Markt zu verbannen, die die weltweite Entwaldung vorantreiben.
Dieses Zurückrudern sendet eine widersprüchliche Botschaft. Anhand der EUDR wird sich zeigen, ob Europa bereit ist, seiner grünen Rhetorik entschlossene Taten folgen zu lassen. Eine Aufweichung der EUDR würde weltweite Fortschritte in Richtung entwaldungsfreier Lieferketten untergraben und denjenigen in die Hände spielen, die sich wenig um Umweltschutz scheren.
Die Umsetzung wird nicht einfach, auch nicht für Kleinlandwirt*innen. Die Lösung kann jedoch nicht sein, die Messlatte niedriger zu legen, sondern eine gerechte und wirksame Durchsetzung zu unterstützen: durch technische Hilfe, faire Fristen und eine solide Rückverfolgung. So kann die EU zeigen, dass sie es mit ihrem vielbeschworenen Einsatz für die biologische Vielfalt wirklich ernst meint.
In einer Zeit des rasant voranschreitenden Klimawandels und Biodiversitätsschwunds – nicht zuletzt durch Entwaldung – darf die Welt nicht länger zuschauen. Alle Länder müssen ihre Umweltverpflichtungen einhalten, und die EU darf jetzt nicht lockerlassen. Die EUDR ist mehr als nur ein regulatorischer Meilenstein; sie ist ein zentrales Versprechen zum Schutz der Wälder, zur Wahrung der Rechte indigener Völker, lokaler Gemeinschaften und von Waldschützer*innen sowie zum Schutz unseres Planeten. Es gilt, sie vollständig umzusetzen und nicht zu verwässern, nur weil es gerade einfacher erscheint.
Bonn, 10. Juni 2025. Der internationale Tag der biologischen Vielfalt fand dieses Jahr am 22. Mai 2025 statt und stand unter dem Motto „Harmonie mit der Natur und nachhaltige Entwicklung“. Dahinter verbirgt sich der Aufruf, Fortschritt mit dem Schutz der Ökosysteme in Einklang zu bringen. Doch nur wenige Tage später steht die Europäische Union an einem beunruhigenden Wendepunkt: Wichtige Mitgliedstaaten und die zuständigen Akteur*innen innerhalb der EU drängen darauf, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) aufzuweichen, was sowohl die Umwelt als auch die Glaubwürdigkeit der EU gefährdet.
Mit der 2023 verabschiedeten EUDR verfolgt die EU das ambitionierte Ziel, nur noch entwaldungsfreie Produkte auf dem EU-Markt zuzulassen. Dabei geht es vor allem um wichtige Rohstoffe wie Kakao, Palmöl, Soja und Rindfleisch, deren Produktion häufig zum Verlust von Waldflächen führt. Im Rahmen der EUDR müssen Unternehmen, die diese Produkte auf den EU-Markt bringen, eine gründliche Sorgfaltsprüfung durchführen und nachweisen, dass ihre Waren nicht von entwaldeten Flächen stammen und nicht zur Waldschädigung beitragen. Es muss eine Sorgfaltserklärung vorgelegt werden, die sich auf Nachweise wie Geolokations- und Lieferkettendaten stützt und die Einhaltung der Vorschriften belegt. Marktbeteiligte und Händler*innen haften dafür, dass die Produkte die EUDR-Anforderungen erfüllen. Bei Verstößen drohen ihnen hohe Strafen, darunter Geldbußen und Verkaufsverbote. Für die Durchsetzung der Verordnung, etwa durch Kontrollen, Audits und Untersuchungen, sind die zuständigen nationalen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten zuständig. Sie sind auch befugt, Sanktionen zu verhängen, nicht konforme Waren zu beschlagnahmen und den Marktzugang zu untersagen. Die EUDR verknüpft somit Umweltschutz mit rechtlicher Haftung – mit dem Ziel einer nachhaltigen Landnutzung und dem Erhalt der biologischen Vielfalt.
Trotz ihrer Bedeutung stößt die Verordnung nun auf Widerstand in der EU. Im Oktober 2024 schlug die Europäische Kommission eine Verschiebung um zwölf Monate vor, obwohl sie eine Woche zuvor eine rechtzeitige Umsetzung zugesichert hatte. Das Europäische Parlament und der Rat stimmten diesem Vorschlag zu und verschoben die Umsetzungsfristen für große und mittlere Unternehmen auf den 30. Dezember 2025 und für Klein- und Kleinstunternehmen auf den 30. Juni 2026.
Im Mai 2025 forderten elf Mitgliedstaaten – Österreich, Luxemburg, Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Finnland, Italien, Lettland, Portugal, Rumänien und Slowenien – weitreichende Änderungen an der EUDR, darunter die Einführung einer neuen Länderkategorie mit „sehr geringem Risiko“ oder „Nullrisiko“, die derzeit nicht in der Verordnung vorgesehen ist. Diese sähe deutlich schwächere Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften für Importe aus bestimmten Ländern vor. Insbesondere wären Marktbeteiligte, die aus Ländern mit „sehr geringem Risiko“ importieren, von bestimmten Sorgfaltspflichten befreit, wie z. B. von der Verpflichtung, detaillierte Geolokalisierungsdaten zu erheben oder vollständige Risikobewertungen der Lieferkette durchzuführen.
Kritiker*innen warnen, dass die Einführung einer solchen Kategorie Schlupflöcher schafft und die Wirksamkeit der Regulierung untergraben könnte. Wenn Länder voreilig oder aus politischen Gründen als mit „sehr geringem Risiko“ eingestuft werden, könnten Waren, die mit Abholzung in Verbindung stehen, nahezu ungeprüft auf den EU-Markt gelangen. Die Risikoklassifizierung ist ohnehin bedenklich, da wichtige Exporteure wie Brasilien, Malaysia und Indonesien trotz der anhaltenden Abholzung in diesen Regionen nur als Länder mit „Standardrisiko“ eingestuft werden. Eine aufgeweichte Sorgfaltspflicht könnte das zentrale Ziel der EUDR gefährden, Produkte vom EU-Markt zu verbannen, die die weltweite Entwaldung vorantreiben.
Dieses Zurückrudern sendet eine widersprüchliche Botschaft. Anhand der EUDR wird sich zeigen, ob Europa bereit ist, seiner grünen Rhetorik entschlossene Taten folgen zu lassen. Eine Aufweichung der EUDR würde weltweite Fortschritte in Richtung entwaldungsfreier Lieferketten untergraben und denjenigen in die Hände spielen, die sich wenig um Umweltschutz scheren.
Die Umsetzung wird nicht einfach, auch nicht für Kleinlandwirt*innen. Die Lösung kann jedoch nicht sein, die Messlatte niedriger zu legen, sondern eine gerechte und wirksame Durchsetzung zu unterstützen: durch technische Hilfe, faire Fristen und eine solide Rückverfolgung. So kann die EU zeigen, dass sie es mit ihrem vielbeschworenen Einsatz für die biologische Vielfalt wirklich ernst meint.
In einer Zeit des rasant voranschreitenden Klimawandels und Biodiversitätsschwunds – nicht zuletzt durch Entwaldung – darf die Welt nicht länger zuschauen. Alle Länder müssen ihre Umweltverpflichtungen einhalten, und die EU darf jetzt nicht lockerlassen. Die EUDR ist mehr als nur ein regulatorischer Meilenstein; sie ist ein zentrales Versprechen zum Schutz der Wälder, zur Wahrung der Rechte indigener Völker, lokaler Gemeinschaften und von Waldschützer*innen sowie zum Schutz unseres Planeten. Es gilt, sie vollständig umzusetzen und nicht zu verwässern, nur weil es gerade einfacher erscheint.