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Un ami qui vous veut du bien

Survie - Thu, 08/10/2015 - 17:19
Dans une interview publiée le 24/09 par La Voix du Faso, le général Emmanuel Beth, ancien ambassadeur de France au Burkina et proche de Diendéré, aujourd'hui reconverti dans le privé, s'est permis de donner du crédit aux revendications du RSP : « la situation actuelle au Burkina démontre une nouvelle fois qu'en politique on ne peut faire d'impasse sur l'essentiel : l'accès de tous (candidats et électeurs) aux élections », et de dénigrer l'exigence de justice de la société civile sur les crimes de l'ancien (...) - 250 - octobre 2015 / , ,
Categories: Afrique

Fin de partie

Survie - Thu, 08/10/2015 - 17:17
Dans sa chute, Diendéré a sans doute laissé ses amis militaires français bien en peine pour le remplacer, eux qui continuaient à voir en lui, malgré la chute de son mentor Compaoré, un élément prometteur, comme le rappelle Le Monde (24/09) : « Il aurait été un candidat idéal pour diriger une force sahélienne de lutte contre le terrorisme djihadiste, sûrement appuyé par la France où il dispose de nombreux relais dans les services de renseignements ». Au lieu de quoi, c'est lui qui vient d'être qualifié de « (...) - 250 - octobre 2015 / , , , , ,
Categories: Afrique

Drôle d'avocat

Survie - Thu, 08/10/2015 - 17:14
La justice burkinabè a déjà commencé à travailler sur l'établissement des responsabilités dans le putsch, en gelant les avoirs de 14 personnes et en menant plusieurs arrestations, notamment celle de l'ancien ministre des Affaires étrangères de Blaise Compaoré, Djibril Bassolé. Il est défendu par plusieurs avocats, notamment le français Alexandre Varaut. Issu de l'extrême-droite, au sein du MPF de Philippe de Villiers, proche des réseaux de Charles Pasqua, l'avocat est aujourd'hui dans les premiers cercles (...) - 250 - octobre 2015 / , , ,
Categories: Afrique

Munkára kényszerített gyerekek Afrika kakaóföldjein

Origo / Afrika - Thu, 08/10/2015 - 16:39
Az Egyesült Államokban pert indítottak több nagy csokoládégyár ellen. A vád szerint a cégek olyan beszállítókkal dolgoznak együtt, akik nemcsak, hogy gyerekeket foglalkoztatnak, de sokszor kényszerítik is őket a munkára.
Categories: Afrika

Grenzübergreifende Steuervorbescheide: Rat billigt Transparenzvorschriften

Europäischer Rat (Nachrichten) - Thu, 08/10/2015 - 16:25

Der Rat hat am 6. Oktober 2015 eine politische Einigung über eine Richtlinie erzielt, mit der die Transparenz bei den Zusicherungen, die die Mitgliedstaaten den Unternehmen in Bezug auf die Berechnung ihrer Steuerschuld geben, verbessert werden soll.  

Die Richtlinie ist eine von mehreren Initiativen zur Verhinderung der Steuerumgehung durch Unternehmen.   

Sie wird die Mitgliedstaaten zum automatischen Austausch von Informationen über grenzübergreifende Steuervorbescheide sowie über Vorabverständigungsvereinbarungen verpflichten. Mitgliedstaaten, denen die Informationen übermittelt werden, können gegebenenfalls weitere Informationen anfordern. Die Kommission kann ein sicheres Zentralverzeichnis einrichten, in dem die ausgetauschten Informationen gespeichert werden. Das Verzeichnis wird für alle Mitgliedstaaten und – soweit für die Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie erforderlich – auch für die Kommission zugänglich sein.  

Ein Steuervorbescheid ist eine Zusicherung, die eine Steuerbehörde einem Steuerpflichtigen hinsichtlich der Frage gibt, wie bestimmte Aspekte der Besteuerung in konkreten Fällen behandelt werden. Eine Vorabverständigungsvereinbarung ist eine Art Steuervorbescheid, die von Steuerbehörden getroffen wird, um die Methode und andere relevante Einzelheiten für die Gestaltung der auf Waren- und Dienstleistungstransfers zwischen Unternehmen anzuwendenden Verrechnungspreise festzulegen.  

"Dies ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz im Steuerbereich" sagte der luxemburgischer Finanzminister und amtierende Ratspräsident, Pierre Gramegna. "Dem Vorsitz ist es gelungen, diese Einigung in Rekordzeit herbeizuführen. Europa setzt damit ein deutliches Zeichen für eine gerechtere Besteuerung von Unternehmen weltweit."  

Steuerplanung  

Die Steuerplanung von Unternehmen hat sich in den letzten Jahren über die Grenzen von Steuerrechtsordnungen hinweg zu immer ausgefeilteren Strategien entwickelt. Diese zielen beispielsweise darauf ab, die zu versteuernden Gewinne in Staaten mit günstigeren Steuerregelungen zu verlagern oder die Steuerbemessungsgrundlagen auszuhöhlen.   

Die Richtlinie wird dafür sorgen, dass immer dann, wenn ein Mitgliedstaat einen Steuervorbescheid erteilt oder eine Verrechnungspreisvereinbarung trifft, jeder andere betroffene Mitgliedstaat die Möglichkeit hat, die Situation und die möglichen Auswirkungen auf seine Steuereinnahmen zu überwachen.  

Internationale Foren  

Die Einigung über die Richtlinie entspricht den Entwicklungen im Rahmen der OECD und den dort geführten Beratungen über Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Es wird erwartet, dass die Finanzminister der G20 die Ergebnisse dieser Beratungen auf ihrer Tagung am 8. Oktober 2015 in Lima billigen und sie anschließend den Staats- und Regierungschefs der G20 auf deren Gipfeltreffen am 15./16. November 2015 in Antalya vorlegen.  

Anwendung  

Die Richtlinie wird auf einer der nächsten Ratstagungen angenommen, sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat und die abschließende Überarbeitung des Texts in allen Amtssprachen erfolgt ist.  

Die neuen Vorschriften sind ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden. Die bestehenden Verpflichtungen zum Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten bleiben bis dahin in Kraft. 

Für vor dem 1. Januar 2017 erteilte Vorbescheide werden folgende Vorschriften gelten: 

  • Werden grenzübergreifende Vorbescheide und Vorabverständigungsvereinbarungen zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2013 erteilt bzw. getroffen, geändert oder erneuert, so erfolgt die entsprechende Informationsübermittlung unter der Voraussetzung, dass sie am 1. Januar 2014 noch gültig sind.
  • Werden grenzübergreifende Vorbescheide und Vorabverständigungsvereinbarungen zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2016 erteilt bzw. getroffen, geändert oder erneuert, so erfolgt die entsprechende Informationsübermittlung unabhängig davon, ob sie noch bzw. nicht mehr gültig sind.
  • Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben (d.h. sie sind nicht verpflichtet), von dem Informationsaustausch Steuervorbescheide und Vorabverständigungsvereinbarungen auszunehmen, die Unternehmen mit einem gruppenweiten Jahresnettoumsatzerlös von weniger als 40 Mio. EUR pro Jahr betreffen, sofern diese grenzübergreifenden Vorbescheide und Vorabverständigungsvereinbarungen vor dem 1. April 2016 erteilt bzw. getroffen, geändert oder erneuert wurden.  Diese Ausnahme wird jedoch nicht für Unternehmen gelten, die hautsächlich Finanz- und Investitionstätigkeiten ausüben.

 Maßnahmenpaket

Die Kommission hatte die Richtlinie im März 2015 als Teil eines Maßnahmenpakets vorgeschlagen. Durch den Text wird die Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, die praktische Regelungen für den Informationsaustausch enthält, geändert. 

Categories: Europäische Union

Megjelent a Vidékfejlesztési pályázatok 2015 évre vonatkozó menetrendje

Pályázati Hírek - Thu, 08/10/2015 - 15:44

A Kormány megállapította a 2015 évre vonatkozó fejlesztési keretet a Vidékfejlesztési Program tekintetében.

Categories: Pályázatok

Flüchtlinge: »Die EU ist auf die Türkei angewiesen«

SWP - Thu, 08/10/2015 - 14:51
Die Flüchtlingskrise wird die EU und die Türkei einander näherbringen, meint Steffen Angenendt von...

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