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Agrégateur de flux

Competing visions of Global development

The future of the global development architecture will be defined by choices made among competing visions already present today. A turn toward nationalist and transactional approaches risks further fragmentation and diminished support for the most vulnerable countries. More selective forms of multilateralism may preserve existing institutions while narrowing their ambition. Pluralist cooperation offers flexibility but weakens coherence and shared standards. A renewed emphasis on global solidarity would strengthen collective capacity to address global public goods, but requires sustained political commitment and institutional reform.

Competing visions of Global development

The future of the global development architecture will be defined by choices made among competing visions already present today. A turn toward nationalist and transactional approaches risks further fragmentation and diminished support for the most vulnerable countries. More selective forms of multilateralism may preserve existing institutions while narrowing their ambition. Pluralist cooperation offers flexibility but weakens coherence and shared standards. A renewed emphasis on global solidarity would strengthen collective capacity to address global public goods, but requires sustained political commitment and institutional reform.

Le nouvel ambassadeur américain arrive en Afrique du Sud sur fond de crise diplomatique

LeMonde / Afrique - mar, 17/02/2026 - 10:35
Les Etats-Unis ont imposé des droits de douane de 30 % à Pretoria sur une grande partie de ses exportations, les plus élevés pour un pays d’Afrique subsaharienne.
Catégories: Afrique, France

Sajtóklub: Aranyból és Petőfiből is vizsgáztattuk a ChatGPT-t

Kolozsvári Rádió (Románia/Erdély) - mar, 17/02/2026 - 10:21

A Chat GPT-5-tel 2026 februárjában folytatott eszmecserém igen tanulságos. Ajánlom azoknak is, akik gyanútlanul készpénznek veszik, amit ír, illetve mond, például azoknak a diákoknak, egyetemistáknak, akik különféle dolgozataikat vele íratják meg.  És mindenki másnak, aki használja a Chat GPT-t vagy bármelyik más chatbotot, és mindent elhisz, amit az állít. Ha olyan területről van szó, amihez […]

Articolul Sajtóklub: Aranyból és Petőfiből is vizsgáztattuk a ChatGPT-t apare prima dată în Kolozsvári Rádió Románia.

Globale Entwicklungsarchitektur: Szenarien 2030

Die Zukunft der globalen Entwicklungsarchitektur entscheidet sich zwischen schon heute konkurrierenden Visionen. Eine Entwicklung hin zu nationalistischer und transaktionaler Zusammenarbeit birgt das Risiko weiterer Fragmentierung und geringerer Unterstützung für die verletzlichsten Länder. Selektivere Formen des Multilateralismus können Institutionen erhalten, verengen aber ihr Mandat. Pluralistische Kooperation bietet Flexibilität, verringert jedoch Kohärenz und gemeinsame Standards. Eine neue Betonung globaler Solidarität stärkt die kollektive Fähigkeit, globale öffentliche Güter bereitzustellen, verlangt aber dauerhaftes politisches Engagement und Reformen.

Globale Entwicklungsarchitektur: Szenarien 2030

Die Zukunft der globalen Entwicklungsarchitektur entscheidet sich zwischen schon heute konkurrierenden Visionen. Eine Entwicklung hin zu nationalistischer und transaktionaler Zusammenarbeit birgt das Risiko weiterer Fragmentierung und geringerer Unterstützung für die verletzlichsten Länder. Selektivere Formen des Multilateralismus können Institutionen erhalten, verengen aber ihr Mandat. Pluralistische Kooperation bietet Flexibilität, verringert jedoch Kohärenz und gemeinsame Standards. Eine neue Betonung globaler Solidarität stärkt die kollektive Fähigkeit, globale öffentliche Güter bereitzustellen, verlangt aber dauerhaftes politisches Engagement und Reformen.

Globale Entwicklungsarchitektur: Szenarien 2030

Die Zukunft der globalen Entwicklungsarchitektur entscheidet sich zwischen schon heute konkurrierenden Visionen. Eine Entwicklung hin zu nationalistischer und transaktionaler Zusammenarbeit birgt das Risiko weiterer Fragmentierung und geringerer Unterstützung für die verletzlichsten Länder. Selektivere Formen des Multilateralismus können Institutionen erhalten, verengen aber ihr Mandat. Pluralistische Kooperation bietet Flexibilität, verringert jedoch Kohärenz und gemeinsame Standards. Eine neue Betonung globaler Solidarität stärkt die kollektive Fähigkeit, globale öffentliche Güter bereitzustellen, verlangt aber dauerhaftes politisches Engagement und Reformen.

Institut du monde arabe : la diplomate Anne-Claire Legendre succède à Jack Lang

France24 / France - mar, 17/02/2026 - 10:09
Anne-Claire Legendre a été nommée mardi présidente de l'Institut du monde arabe par les membres du conseil d'administration de l'institution basée à Paris. La diplomate, proche conseillère du président Emmanuel Macron, succède à Jack Lang,  poussé vers la sortie en raison de ses liens avec Jeffrey Esptein.
Catégories: Afrique, France

Ein flexibles Europa muss in der EU verankert werden

SWP - mar, 17/02/2026 - 10:09

Angesichts geopolitischer Umbrüche und interner Blockaden innerhalb der Europäischen Union gewinnt ein altes Konzept wieder an Beliebtheit: das Europa der mehreren Geschwindigkeiten. Selbst EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wirbt dafür, bestehende Instrumente wie die »Verstärkte Zusammenarbeit« zu nutzen, wenn Einstimmigkeit unter den 27 Staaten nicht erreichbar ist. Parallel dazu plädiert der EU-Verteidigungskommissar Andrius Kubilius für einen Europäischen Sicherheitsrat, einschließlich Großbritanniens.

Nach dem Brexit (2016) hat die EU die Einigkeit aller 27 EU-Staaten zum obersten Mantra gemacht. Vorher waren wichtige Integrationsschritte durchaus bereits in flexiblen Koalitionen vorangetrieben worden: Die Eurozone oder der Schengenraum betreffen bis heute nur einen Teil der Mitgliedstaaten. Die EU-Verträge sehen mit der Verstärkten Zusammenarbeit ein Instrument vor, das einer Gruppe von Staaten ein Voranschreiten ermöglicht, wenn Entscheidungsprozesse blockiert sind. In der Vergangenheit wurde es jedoch nur selten genutzt. Die letzte Welle neuer flexibler Formate gab es von 2010 bis 2015 während der Eurokrise. Dieses Muster wiederholt sich nun in deutlich mehr Politikfeldern.

Die neue Bereitschaft zu mehr Flexibilität

Die Motivation für den Schwenk von Einigkeit zu Flexibilität ist klar: In einer Weltordnung im Umbruch kann sich die EU auf Dauer Vetos und eine Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners nicht leisten. Gerade in zentralen Feldern wie Außen- und Sicherheitspolitik oder Steuerpolitik bleiben Mehrheitsentscheidungen aus. In der Folge bilden sich vermehrt Koalitionen williger Staaten. 

Besonders sichtbar ist das in der Außen- und Sicherheitspolitik. Kaum ein Europäischer Rat vergeht mehr, ohne dass Schlussfolgerungen zur Ukraine à 26, also ohne Ungarn, verabschiedet werden. Im Umgang mit den USA und bei der weiteren Unterstützung der Ukraine treffen sich die großen EU-Mitgliedstaaten in verschiedenen Formaten: als E3 (Deutschland, Frankreich und das Nicht-EU-Mitglied Großbritannien), als Weimar-Plus (E3 mit Polen und Italien) oder in regionalen Formaten wie den Nordic Baltic Eight oder der »Koalition der Willigen«. 

Auch in Kernbereichen der EU greifen die Mitgliedstaaten nun zu flexiblen Formaten. Als im Dezember 2025 keine Einigung über die Nutzung eingefrorener russischer Gelder für die Ukraine erzielt werden konnte, vereinbarten 24 Staaten ein gemeinsames Finanzpaket in Höhe von 90 Milliarden Euro im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit. Die Slowakei, Tschechien und Ungarn waren nicht dabei. Anfang 2026 gründeten die Finanzminister der sechs größten EU-Volkswirtschaften ein neues Gesprächsformat, um Initiativen zur Verteidigungsfinanzierung, zur Kapitalmarktunion und zur Stärkung des Euros voranzutreiben.

Diese Dynamik ist aber nicht ohne Gefahren: Spaltung, Marginalisierung kleinerer Staaten und institutionelle Fragmentierung sind mögliche Folgen. Bereits während der Eurokrise führte die Nutzung vieler unterschiedlicher Formate zu einem neuen Graben zwischen Euro- und Nicht-Euro-Staaten. Instrumente wie der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) fristen bis heute ein Nebendasein. Zudem drohen informelle Zusammenschlüsse großer Staaten, kleinere und mittlere Länder an den Rand zu drängen. Initiativen außerhalb des EU-Rahmens können die europäische Politik komplexer, intransparenter, fragmentierter und damit sogar schwerfälliger machen. 

Die Avantgarde europäisch verankern

Um dies zu verhindern, sollte die deutsche Europapolitik zwei Prinzipien beachten: Erstens sollten die flexiblen Formate konsequent an EU-Institutionen angebunden werden. Die Verstärkte Zusammenarbeit bietet hierfür konkrete Vorteile: Sie schafft Handlungsfähigkeit und Rechtsverbindlichkeit, indem etwa die administrativen Kapazitäten der EU-Kommission oder die Rechtskontrolle durch den Europäischen Gerichtshof genutzt werden können. Gleichzeitig stärkt sie durch die Einbindung des Europäischen Parlaments die demokratische Legitimität und schafft Transparenz gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten. 

Zweitens sollten flexible Kooperationsformate offen für alle interessierten Mitgliedstaaten bleiben, gegebenenfalls gebunden an Kriterien. Denn das ursprüngliche Prinzip eines Europas der mehreren Geschwindigkeiten beinhaltet, dass es ein gemeinsames Ziel gibt, dem sich die EU-Staaten in eben jenem unterschiedlichen Tempo nähern. Das weitere beabsichtigte Ziel, eine gestärkte Europäische Union in einer umkämpften Weltordnung, kann nur dann erreicht werden, wenn alle, die wollen und können, am Ende mitziehen.

Global order in transition: anxiety in the North, agency in the South

Is today’s global turbulence a sign of collapse, or of overdue rebalancing? There is little doubt about the relevance of Canadian Prime Minister Mark Carney’s speech at the World Economic Forum in Davos. It was a strong intervention, not least because it drew on Eastern European experience through its explicit reference to Václav Havel’s 1978 essay The Power of the Powerless. Carney’s call for “building coalitions that work” resonated widely especially because, without mentioning President Trump, he spoke with unusual clarity and candour as a Western leader about the state of the international system and the pressures it is currently under.

Global order in transition: anxiety in the North, agency in the South

Is today’s global turbulence a sign of collapse, or of overdue rebalancing? There is little doubt about the relevance of Canadian Prime Minister Mark Carney’s speech at the World Economic Forum in Davos. It was a strong intervention, not least because it drew on Eastern European experience through its explicit reference to Václav Havel’s 1978 essay The Power of the Powerless. Carney’s call for “building coalitions that work” resonated widely especially because, without mentioning President Trump, he spoke with unusual clarity and candour as a Western leader about the state of the international system and the pressures it is currently under.

Global order in transition: anxiety in the North, agency in the South

Is today’s global turbulence a sign of collapse, or of overdue rebalancing? There is little doubt about the relevance of Canadian Prime Minister Mark Carney’s speech at the World Economic Forum in Davos. It was a strong intervention, not least because it drew on Eastern European experience through its explicit reference to Václav Havel’s 1978 essay The Power of the Powerless. Carney’s call for “building coalitions that work” resonated widely especially because, without mentioning President Trump, he spoke with unusual clarity and candour as a Western leader about the state of the international system and the pressures it is currently under.

Warum Deutschland und Europa sich klar zum Völkerrecht bekennen sollten

Bonn, 17. Februar 2026. Das zwischenstaatliche Gewaltverbot bleibt die zentrale Säule von Frieden und internationaler Sicherheit. Für Deutschland und Europa ist dies besonders zentral.

Am 3. Januar 2026 verschleppten amerikanische Spezialeinheiten den venezolanischen Diktator Nikolas Maduro in die USA, wobei mehrere Menschen getötet wurden. Maduro wurde wegen des Vorwurfs von Drogenkriminalität vor ein US-Gericht gestellt. US-Präsident Trump kündigte an, die USA würden nun von Venezuelas Ölreichtum profitieren und sprach von der „Donroe-Doktrin“ – eine Referenz auf die Monroe-Doktrin, mit welcher frühere US-Interventionen in Lateinamerika begründet wurden. Während Völkerrechtler*innen die Entführung Maduros einhellig als völkerrechtswidrig verurteilten, fielen die politischen Reaktionen in Europa zum Teil verhalten aus. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die „rechtliche Einordnung“ des Einsatzes zunächst als „komplex“. Auch der britische Premierminister Keir Starmer und mehrere andere europäische Spitzenpolitiker*innen äußerten sich eher zurückhaltend. Viele betonten zwar, das Völkerrecht sei grundsätzlich immer zu achten, verwiesen aber auch auf den illegitimen, autokratischen Charakter des Maduro-Regimes und verurteilten die US-Intervention nicht explizit.

Zwischenstaatliches Gewaltverbot als Säule des Weltfriedens

Die in Artikel 2.4 der UN-Charta formulierte Pflicht der Staaten, in ihren internationalen Beziehungen jegliche Androhung und Anwendung von Gewalt zu unterlassen, ist die tragende Säule der regelbasierten Friedensordnung unter dem Dach der UN. Hiervon existieren nur zwei Ausnahmen: Erstens das in Art. 51 der UN-Charta verbriefe Recht der Staaten auf Selbstverteidigung bei einem Angriffskrieg. Und zweitens militärische Zwangsmaßnahmen, welche der UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII erlassen kann, wenn er den Weltfrieden oder die internationale Sicherheit gefährdet sieht. Auch Tatbestände wie Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können im Sinne der Schutzverantwortung als Gefährdung des Weltfriedens gewertet werden. Jedoch ist dies auf schwerste Menschenrechtsverletzungen beschränkt. Insgesamt gelten damit nur wenige Ausnahmen vom zwischenstaatlichen Gewaltverbot – denn es ist die zentrale Lehre, welche die Staaten aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs zogen. Keine dieser Ausnahmen traf auf den Fall Venezuela zu. Ein autokratisches Regierungssystem stellt keine völkerrechtliche Legitimation für eine militärische Intervention dar.

Sicherheit in Zeiten von Großmachtpolitik

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine stellt sich für Deutschland und Europa die Frage, wie sie in einer Zeit, in der die Bedrohung durch aggressive Großmächte zunimmt, ihre Sicherheit am besten garantieren können und welche Rolle das Völkerrecht dabei spielt. Die 2023 verabschiedete Nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands formuliert hierauf eine klare Antwort: „Wir treten ein für eine freie internationale Ord­nung auf Grundlage der Charta der Vereinten Nationen […] und des Völkerrechts. […] Den Versuchen, die Welt in Einflusssphären einzuteilen, stellen wir das positive Modell einer solchen regelbasierten Ordnung entgegen“, heißt es da. Dieses Eintreten wird aktuell nur wichtiger. So konstatiert der zur Münchner Sicherheitskonferenz veröffentlichte MSC Report 2026, die Welt sei „in eine Phase der Abrissbirnenpolitik eingetreten“ und schlussfolgert: „Wer der Bulldozer-Politik lediglich zuschaut […] darf nicht überrascht sein, wenn geschätzte Regeln und Institutionen bald in Trümmern liegen.“ Dies gilt auch für die zwingende Norm (ius cogens) des völkerrechtlichen Gewaltverbots. Mit jedem Verstoß – und jedem Verzicht darauf, einen solchen Verstoß öffentlich zu verurteilen – wird das zwischenstaatliche Gewaltverbot zwar nicht rechtlich, aber de facto geschwächt. Die Folge ist größere Unsicherheit – vor allem für solche Länder, die militärisch mit den Großmächten nicht Schritt halten können.

Dennoch mehrten sich nach der Entführung Maduros Stimmen, die argumentierten, dass die Entscheidung politischer Führungspersonen, diese Intervention öffentlich nicht zu verurteilen, zwar völkerrechtlich falsch, jedoch realpolitisch geboten sei. Denn schließlich seien Deutschland und Europa nach wie vor auf den militärischen Schutz der USA angewiesen. Wie nicht zuletzt die neue Nationale Sicherheitsstrategie der Trump-Regierung und die Debatte um Grönland zeigen, berücksichtigt diese Sichtweise jedoch zu wenig, dass auf diesen Schutz bereits jetzt vermutlich kein Verlass mehr ist. Daher müssen Deutschland und Europa nicht nur selbst wehrhafter werden, sondern auch ihre außen- und sicherheitspolitischen Beziehungen diversifizieren. Hierfür ist auch wichtig, dass sie sich glaubwürdig als Partner präsentieren können, welche für eine regelbasierte internationale Ordnung eintreten und das zwischenstaatliche Gewaltverbot hochhalten. Den Eindruck politischer Doppelmoral zu erwecken, steht diesem Ziel entgegen. Ein klares Bekenntnis zum Völkerrecht ist daher nicht nur normativ und rechtlich geboten, sondern auch aus pragmatischen Gründen.

Warum Deutschland und Europa sich klar zum Völkerrecht bekennen sollten

Bonn, 17. Februar 2026. Das zwischenstaatliche Gewaltverbot bleibt die zentrale Säule von Frieden und internationaler Sicherheit. Für Deutschland und Europa ist dies besonders zentral.

Am 3. Januar 2026 verschleppten amerikanische Spezialeinheiten den venezolanischen Diktator Nikolas Maduro in die USA, wobei mehrere Menschen getötet wurden. Maduro wurde wegen des Vorwurfs von Drogenkriminalität vor ein US-Gericht gestellt. US-Präsident Trump kündigte an, die USA würden nun von Venezuelas Ölreichtum profitieren und sprach von der „Donroe-Doktrin“ – eine Referenz auf die Monroe-Doktrin, mit welcher frühere US-Interventionen in Lateinamerika begründet wurden. Während Völkerrechtler*innen die Entführung Maduros einhellig als völkerrechtswidrig verurteilten, fielen die politischen Reaktionen in Europa zum Teil verhalten aus. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die „rechtliche Einordnung“ des Einsatzes zunächst als „komplex“. Auch der britische Premierminister Keir Starmer und mehrere andere europäische Spitzenpolitiker*innen äußerten sich eher zurückhaltend. Viele betonten zwar, das Völkerrecht sei grundsätzlich immer zu achten, verwiesen aber auch auf den illegitimen, autokratischen Charakter des Maduro-Regimes und verurteilten die US-Intervention nicht explizit.

Zwischenstaatliches Gewaltverbot als Säule des Weltfriedens

Die in Artikel 2.4 der UN-Charta formulierte Pflicht der Staaten, in ihren internationalen Beziehungen jegliche Androhung und Anwendung von Gewalt zu unterlassen, ist die tragende Säule der regelbasierten Friedensordnung unter dem Dach der UN. Hiervon existieren nur zwei Ausnahmen: Erstens das in Art. 51 der UN-Charta verbriefe Recht der Staaten auf Selbstverteidigung bei einem Angriffskrieg. Und zweitens militärische Zwangsmaßnahmen, welche der UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII erlassen kann, wenn er den Weltfrieden oder die internationale Sicherheit gefährdet sieht. Auch Tatbestände wie Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können im Sinne der Schutzverantwortung als Gefährdung des Weltfriedens gewertet werden. Jedoch ist dies auf schwerste Menschenrechtsverletzungen beschränkt. Insgesamt gelten damit nur wenige Ausnahmen vom zwischenstaatlichen Gewaltverbot – denn es ist die zentrale Lehre, welche die Staaten aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs zogen. Keine dieser Ausnahmen traf auf den Fall Venezuela zu. Ein autokratisches Regierungssystem stellt keine völkerrechtliche Legitimation für eine militärische Intervention dar.

Sicherheit in Zeiten von Großmachtpolitik

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine stellt sich für Deutschland und Europa die Frage, wie sie in einer Zeit, in der die Bedrohung durch aggressive Großmächte zunimmt, ihre Sicherheit am besten garantieren können und welche Rolle das Völkerrecht dabei spielt. Die 2023 verabschiedete Nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands formuliert hierauf eine klare Antwort: „Wir treten ein für eine freie internationale Ord­nung auf Grundlage der Charta der Vereinten Nationen […] und des Völkerrechts. […] Den Versuchen, die Welt in Einflusssphären einzuteilen, stellen wir das positive Modell einer solchen regelbasierten Ordnung entgegen“, heißt es da. Dieses Eintreten wird aktuell nur wichtiger. So konstatiert der zur Münchner Sicherheitskonferenz veröffentlichte MSC Report 2026, die Welt sei „in eine Phase der Abrissbirnenpolitik eingetreten“ und schlussfolgert: „Wer der Bulldozer-Politik lediglich zuschaut […] darf nicht überrascht sein, wenn geschätzte Regeln und Institutionen bald in Trümmern liegen.“ Dies gilt auch für die zwingende Norm (ius cogens) des völkerrechtlichen Gewaltverbots. Mit jedem Verstoß – und jedem Verzicht darauf, einen solchen Verstoß öffentlich zu verurteilen – wird das zwischenstaatliche Gewaltverbot zwar nicht rechtlich, aber de facto geschwächt. Die Folge ist größere Unsicherheit – vor allem für solche Länder, die militärisch mit den Großmächten nicht Schritt halten können.

Dennoch mehrten sich nach der Entführung Maduros Stimmen, die argumentierten, dass die Entscheidung politischer Führungspersonen, diese Intervention öffentlich nicht zu verurteilen, zwar völkerrechtlich falsch, jedoch realpolitisch geboten sei. Denn schließlich seien Deutschland und Europa nach wie vor auf den militärischen Schutz der USA angewiesen. Wie nicht zuletzt die neue Nationale Sicherheitsstrategie der Trump-Regierung und die Debatte um Grönland zeigen, berücksichtigt diese Sichtweise jedoch zu wenig, dass auf diesen Schutz bereits jetzt vermutlich kein Verlass mehr ist. Daher müssen Deutschland und Europa nicht nur selbst wehrhafter werden, sondern auch ihre außen- und sicherheitspolitischen Beziehungen diversifizieren. Hierfür ist auch wichtig, dass sie sich glaubwürdig als Partner präsentieren können, welche für eine regelbasierte internationale Ordnung eintreten und das zwischenstaatliche Gewaltverbot hochhalten. Den Eindruck politischer Doppelmoral zu erwecken, steht diesem Ziel entgegen. Ein klares Bekenntnis zum Völkerrecht ist daher nicht nur normativ und rechtlich geboten, sondern auch aus pragmatischen Gründen.

Warum Deutschland und Europa sich klar zum Völkerrecht bekennen sollten

Bonn, 17. Februar 2026. Das zwischenstaatliche Gewaltverbot bleibt die zentrale Säule von Frieden und internationaler Sicherheit. Für Deutschland und Europa ist dies besonders zentral.

Am 3. Januar 2026 verschleppten amerikanische Spezialeinheiten den venezolanischen Diktator Nikolas Maduro in die USA, wobei mehrere Menschen getötet wurden. Maduro wurde wegen des Vorwurfs von Drogenkriminalität vor ein US-Gericht gestellt. US-Präsident Trump kündigte an, die USA würden nun von Venezuelas Ölreichtum profitieren und sprach von der „Donroe-Doktrin“ – eine Referenz auf die Monroe-Doktrin, mit welcher frühere US-Interventionen in Lateinamerika begründet wurden. Während Völkerrechtler*innen die Entführung Maduros einhellig als völkerrechtswidrig verurteilten, fielen die politischen Reaktionen in Europa zum Teil verhalten aus. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die „rechtliche Einordnung“ des Einsatzes zunächst als „komplex“. Auch der britische Premierminister Keir Starmer und mehrere andere europäische Spitzenpolitiker*innen äußerten sich eher zurückhaltend. Viele betonten zwar, das Völkerrecht sei grundsätzlich immer zu achten, verwiesen aber auch auf den illegitimen, autokratischen Charakter des Maduro-Regimes und verurteilten die US-Intervention nicht explizit.

Zwischenstaatliches Gewaltverbot als Säule des Weltfriedens

Die in Artikel 2.4 der UN-Charta formulierte Pflicht der Staaten, in ihren internationalen Beziehungen jegliche Androhung und Anwendung von Gewalt zu unterlassen, ist die tragende Säule der regelbasierten Friedensordnung unter dem Dach der UN. Hiervon existieren nur zwei Ausnahmen: Erstens das in Art. 51 der UN-Charta verbriefe Recht der Staaten auf Selbstverteidigung bei einem Angriffskrieg. Und zweitens militärische Zwangsmaßnahmen, welche der UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII erlassen kann, wenn er den Weltfrieden oder die internationale Sicherheit gefährdet sieht. Auch Tatbestände wie Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können im Sinne der Schutzverantwortung als Gefährdung des Weltfriedens gewertet werden. Jedoch ist dies auf schwerste Menschenrechtsverletzungen beschränkt. Insgesamt gelten damit nur wenige Ausnahmen vom zwischenstaatlichen Gewaltverbot – denn es ist die zentrale Lehre, welche die Staaten aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs zogen. Keine dieser Ausnahmen traf auf den Fall Venezuela zu. Ein autokratisches Regierungssystem stellt keine völkerrechtliche Legitimation für eine militärische Intervention dar.

Sicherheit in Zeiten von Großmachtpolitik

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine stellt sich für Deutschland und Europa die Frage, wie sie in einer Zeit, in der die Bedrohung durch aggressive Großmächte zunimmt, ihre Sicherheit am besten garantieren können und welche Rolle das Völkerrecht dabei spielt. Die 2023 verabschiedete Nationale Sicherheitsstrategie Deutschlands formuliert hierauf eine klare Antwort: „Wir treten ein für eine freie internationale Ord­nung auf Grundlage der Charta der Vereinten Nationen […] und des Völkerrechts. […] Den Versuchen, die Welt in Einflusssphären einzuteilen, stellen wir das positive Modell einer solchen regelbasierten Ordnung entgegen“, heißt es da. Dieses Eintreten wird aktuell nur wichtiger. So konstatiert der zur Münchner Sicherheitskonferenz veröffentlichte MSC Report 2026, die Welt sei „in eine Phase der Abrissbirnenpolitik eingetreten“ und schlussfolgert: „Wer der Bulldozer-Politik lediglich zuschaut […] darf nicht überrascht sein, wenn geschätzte Regeln und Institutionen bald in Trümmern liegen.“ Dies gilt auch für die zwingende Norm (ius cogens) des völkerrechtlichen Gewaltverbots. Mit jedem Verstoß – und jedem Verzicht darauf, einen solchen Verstoß öffentlich zu verurteilen – wird das zwischenstaatliche Gewaltverbot zwar nicht rechtlich, aber de facto geschwächt. Die Folge ist größere Unsicherheit – vor allem für solche Länder, die militärisch mit den Großmächten nicht Schritt halten können.

Dennoch mehrten sich nach der Entführung Maduros Stimmen, die argumentierten, dass die Entscheidung politischer Führungspersonen, diese Intervention öffentlich nicht zu verurteilen, zwar völkerrechtlich falsch, jedoch realpolitisch geboten sei. Denn schließlich seien Deutschland und Europa nach wie vor auf den militärischen Schutz der USA angewiesen. Wie nicht zuletzt die neue Nationale Sicherheitsstrategie der Trump-Regierung und die Debatte um Grönland zeigen, berücksichtigt diese Sichtweise jedoch zu wenig, dass auf diesen Schutz bereits jetzt vermutlich kein Verlass mehr ist. Daher müssen Deutschland und Europa nicht nur selbst wehrhafter werden, sondern auch ihre außen- und sicherheitspolitischen Beziehungen diversifizieren. Hierfür ist auch wichtig, dass sie sich glaubwürdig als Partner präsentieren können, welche für eine regelbasierte internationale Ordnung eintreten und das zwischenstaatliche Gewaltverbot hochhalten. Den Eindruck politischer Doppelmoral zu erwecken, steht diesem Ziel entgegen. Ein klares Bekenntnis zum Völkerrecht ist daher nicht nur normativ und rechtlich geboten, sondern auch aus pragmatischen Gründen.

FIREPOWER: French SAFE delays, as Macron hits India

Euractiv.com - mar, 17/02/2026 - 09:47
Albania, 42.7, defence

FIRST AID: Hands off Sweden’s snus

Euractiv.com - mar, 17/02/2026 - 09:43
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THE HACK: Commissioner Micallef keen on AI copyright licensing

Euractiv.com - mar, 17/02/2026 - 09:41
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