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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 2 days 3 hours ago

Ausführungen von Präsident Donald Tusk auf der Pressekonferenz zum Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Riga

Thu, 28/05/2015 - 11:04

Guten Tag. Zunächst einmal möchte ich unserer Gastgeberin, Premierministerin Laimdota Straujuma, und dem lettischen Ratsvorsitz für ihre hervorragende Arbeit im Vorfeld des Gipfels ganz herzlich danken. Ich freue mich über die allseits rege Beteiligung. Sie ist ein deutliches Zeichen für unser Bekenntnis zur Östlichen Partnerschaft.
 
Dieses Zeichen unseres fortwährenden, konsequenten und unverbrüchlichen Eintretens für die Östliche Partnerschaft und für jedes einzelne unserer Partnerländer ist die wichtigste Botschaft dieses Gipfels. Eine Botschaft, die not tut vor dem Hintergrund der letzten Jahre, in denen wir Aufruhr, Aggression, Einschüchterung und sogar Krieg in diesem Teil Europas erlebt haben. Die Östliche Partnerschaft ist unser Rahmenkonzept für eine engere politische Assoziierung und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Europäischen Union. Es beruht auf beiderseitigen Interessen und Zusagen ebenso wie auf dem freiem Willen, der Souveränität und der Unabhängigkeit aller Beteiligten.
 
So haben wir heute einhellig bestätigt, dass es in unserem gemeinsamen Interesse liegt, weiterhin intensivere, engere, differenzierte Beziehungen zu unseren einzelnen Partnern zu entwickeln, um sie dabei zu unterstützen, widerstandsfähiger gegenüber den wachsenden Herausforderungen in Bezug auf die Stabilität und Sicherheit in der Region zu werden und souveräne Entscheidungen zu treffen. Gefestigtere und transparentere Institutionen, die frei von Korruption sind, werden unsere Partner stärker machen und uns dabei helfen, die Bedeutung der Östlichen Partnerschaft für alle Beteiligten aufrechtzuerhalten. Dies ist die zweite wichtige Botschaft des Gipfels.
 
Bei unserem Treffen haben wir eine Bilanz der seit Vilnius erzielten Erfolge gezogen und eine positive Agenda für die Zukunft aufgestellt.
 
Seit dem Gipfel in Vilnius haben wir Assoziierungsabkommen mit vertieften und umfassenden Freihandelszonen mit Georgien, Moldau und der Ukraine unterzeichnet. Damit hat unsere Zusammenarbeit eine neue Stufe erreicht. Die Abkommen finden bereits vorläufige Anwendung; eine Ausnahme bildet nur der Teil, der die Freihandelszone mit der Ukraine betrifft und am 1. Januar 2016 in Kraft tritt.
 
Wir haben die ersten Phasen der Umsetzung dieser Abkommen überprüft und gezeigt, dass wir fest entschlossen sind, unsere Zusammenarbeit zu vertiefen.
 
Wir haben bekräftigt, dass wir bereit sind, andere zu unterstützen, die stärker auf sie zugeschnittene Beziehungen wünschen. Wir haben uns mit Armenien über die Tragweite unserer künftigen Beziehung verständigt. Wir sollten ferner in der Lage sein, weitere Schritte in Richtung einer Vertiefung unseres kritischen Engagements gegenüber Belarus zu unternehmen. Und wir haben die Vorschläge Aserbaidschans zur Erneuerung der vertraglichen Grundlage seiner Beziehungen zur EU entgegengenommen.
 
Ich möchte betonen, dass die Östliche Partnerschaft mehr ist als nur die Summe unserer bilateralen Beziehungen. Der multilaterale Rahmen, den wir uns gesetzt haben, wird auch weiterhin von entscheidender Bedeutung für den Zusammenhalt unserer Partnerschaft sein.
 
Im Laufe der letzten sechs Jahre ist aus der multilateralen Dimension der Östlichen Partnerschaft ein dichtes Netz von Kontakten erwachsen, z.B. durch informelle Partnerschafts-Dialoge. Wir haben die Östliche Partnerschaft über die Regierungsebene hinaus auf Parlamente, lokale Behörden, die Zivilgesellschaft und Unternehmen ausgeweitet. Und heute haben wir unsere Absicht bestätigt, der Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Verkehr in den nächsten Jahren deutliche Priorität einzuräumen.
 
Allgemein haben wir vereinbart, unsere Zusammenarbeit in den Bereichen voranzubringen, in denen unsere Partner greifbare Vorteile für ihre Gesellschaft und Volkswirtschaft erwarten können; dies gilt insbesondere für den Staatsaufbau, die Mobilität, direkte Kontakte zwischen den Menschen, Marktchancen und Verbundnetze.
 
Was Fragen der Mobilität betrifft, so begrüßen wir die positiven Auswirkungen der Regelung für visumfreies Reisen mit Moldau; von den Reise- und Kontaktmöglichkeiten, die sie eröffnet, haben im ersten Jahr rund 500 000 Personen profitiert. Fortschritte zeichnen sich auch mit Armenien und Belarus ab. Mit Blick auf Georgien und die Ukraine, die ganz vorne stehen, wenn es darum geht, das Ziel des visumfreien Reisens zu erreichen, sind Präsident Juncker und ich entschlossen, größtmöglichen Ehrgeiz an den Tag zu legen, wenn es darum geht, den Prozess erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Aber natürlich liegt es auch an Georgien und der Ukraine, das Tempo vorzugeben, indem sie die erforderlichen Voraussetzungen schaffen.
 
Wir sind ferner übereingekommen, uns verstärkt um eine Verbesserung der Kommunikation zu bemühen, um der Öffentlichkeit die Vorteile der Partnerschaft deutlicher vor Augen zu führen.
 
Darüber hinaus begrüße ich die erfolgreichen Sitzungen der Begleitveranstaltungen am Rande des Gipfeltreffens von Riga: Das Wirtschaftsforum, die Konferenz der Zivilgesellschaft und die Medienkonferenz.
 
Abschließend möchte ich noch einmal wiederholen: Die Europäische Union ist ein verlässlicher Partner auf lange Sicht. Bei unserer Partnerschaft – wie beim Gipfel von Riga selbst – geht es nicht darum, weichenstellende Entscheidungen zu treffen oder Riesenschritte nach vorn zu machen. Vielmehr beruht unsere Partnerschaft auf freiem Willen, Respekt und Gleichberechtigung. Und genau so, wie die Europäische Union entstanden ist, Schritt für Schritt, wird sich auch unsere Partnerschaft entwickeln. Durch konkrete Fortschritte in Bereichen wie Handel, Energie, Verkehr, Mobilität und Reformen wird unsere Partnerschaft sich zu einer immer engeren Beziehung entwickeln und die mit Abstand besten Aussichten für ganz Europa bieten.

Ich danke Ihnen.

Categories: Europäische Union

EU unterzeichnet Abkommen über Befreiung von der Visumpflicht mit Timor-Leste

Thu, 28/05/2015 - 11:04

Die EU und Timor-Leste haben am 26. Mai im Rahmen einer Feier in Brüssel ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte unterzeichnet. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte für die EU durch I.E. Ilze Juhansone, die Ständige Vertreterin der Republik Lettland und Präsidentin des Ausschusses der Ständigen Vertreter, und durch Yolanda Gallego-Casilda Grau, Leiterin des Referats "Visumpolitik" bei der Europäischen Kommission. Für Timor-Leste wurde das Abkommen durch den stellvertretenden Minister für Auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit, Roberto Sarmento de Oliveira Soares, unterzeichnet.  

Nach der neuen Regelung können EU-Bürger visumfrei in das Hoheitsgebiet von Timor-Leste und Bürger von Timor-Leste visumfrei in die EU reisen, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt.  

Für die Inanspruchnahme dieser Regelung müssen die Bürger der EU und von Timor-Leste einen gültigen normalen Pass oder Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpass besitzen. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für alle Personenkategorien für sämtliche Reisezwecke (beispielsweise für Ferienaufenthalte, kulturelle Besuche, wissenschaftliche Tätigkeiten, Familienbesuche, Geschäftsreisen usw.), aber nicht für Personen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit einreisen.  

Der Beschluss über den Abschluss des Abkommens wird nunmehr dem Europäischen Parlament zugeleitet, das seine Zustimmung erteilen muss, bevor das Abkommen endgültig geschlossen werden kann. Es wird jedoch ab dem 26. Mai 2015 vorläufig gelten.

Gemäß den den EU-Verträgen beigefügten Protokollen werden Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieses Abkommens verpflichtet sein. Die Visaregelung für Reisen in diese beiden Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften.

Categories: Europäische Union

Pauschalreisen: AStV gibt grünes Licht für Aktualisierung der Regeln

Thu, 28/05/2015 - 11:04

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat am 22. Mai 2015 die Vereinbarung zwischen dem lettischen Vorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie gebilligt. Der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" wird ersucht, die politische Einigung auf seiner Tagung am 28. Mai zu bestätigen.  

Mit der neuen Richtlinie werden die derzeitigen Regeln der EU für Pauschalreisen mit dem Ziel aktualisiert, sie an die Entwicklungen des Reisemarkts anzupassen, damit sie den Bedürfnissen der Verbraucher und Unternehmen im digitalen Zeitalter gerecht werden.  

Die Anwendung der derzeitigen Regeln für Pauschalreisen erweist sich als schwierig im digitalen Zeitalter, in dem Verbraucher immer häufiger nach ihren Wünschen zusammengestellte Pauschalreisen bei einem oder mehreren geschäftlich miteinander verbundenen Anbietern online buchen. Dadurch sind Käufer oft unsicher, inwieweit sie geschützt sind, und Anbieter wissen häufig nicht, welche Pflichten sie haben. 

Aus diesem Grund wird mit der neuen Richtlinie der Schutz bei herkömmlichen Pauschalreisen auf Kombinationen einzelner Reiseleistungen, insbesondere wenn diese online verkauft werden, ausgeweitet. 

Außerdem wird mit den neuen Regeln für folgende Angebote die Transparenz erhöht und der Verbraucherschutz verstärkt: 

  • Pauschalreisen, bei denen zwei oder mehr Reiseleistungen entweder vom selben Anbieter über eine Website oder von einem stationären Reisebüro im Rahmen eines einzigen Vertrags erworben werden
  • "Click-Through"-Verkäufe, bei denen zwei oder mehr Leistungen von mehreren Online-Anbietern im Rahmen separater Verträge erworben werden, der Name, die E-Mail-Adresse und die Zahlungsangaben des Reisenden jedoch innerhalb von 24 Stunden zwischen den Anbietern direkt weitergeleitet werden
  • verbundene Reisearrangements, bei denen mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen von einem Anbieter verkauft werden, der die Reisearrangements für den Zweck derselben Reise vermittelt.

 Die künftige Richtlinie enthält auch andere wichtige Elemente, wie 

 verbesserte vorvertragliche Informationspflichten: Vor Abschluss des Pauschalreisevertrags hat der Reisende Anspruch auf klare und deutliche Informationen über die wichtigsten Rechte und Pflichten, einschließlich spezifischer Standardinformationen über die geplante Pauschalreise oder das entsprechende Angebot; 

gerechtere und besser vorhersehbare Preise für Pauschalreisen mit strengeren Kontrollen für Preisänderungen (Rücktrittsrechte im Fall von Preiserhöhungen von über 8 % und Anforderung, Preissenkungen unter den gleichen Umständen weiterzugeben); 

verbesserte Rücktrittsrechte: Reisende haben mehr Flexibilität, wenn es darum geht, vor Beginn der Reise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Reiseveranstalter die Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Rücktrittsgebühr verlangen. Reisende können im Fall von Naturkatastrophen, Unruhen oder ähnlichen schwerwiegenden Situationen am Bestimmungsort, die die Reise erheblich beeinträchtigen würden, vor der Abreise kostenlos vom Vertrag zurücktreten; 

ein höheres Schutzniveau, wenn die Rückbeförderung des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände unmöglich ist. Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung für eine Unterbringung für höchstens drei Nächte, wenn sie nicht nach Hause zurückkehren können; 

wirksamere Insolvenzschutzregelungen für Reisende im Falle einer Insolvenz des Anbieters. Zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wird in den Mitgliedstaaten ein Netz zentraler Kontaktstellen eingerichtet; 

eine strengere Haftung der Anbieter, wenn die vertraglichen Pauschalreiseleistungen unzureichend erfüllt werden. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Regelungen für eine nicht vertragsgemäße Erfüllung der Pauschalreise, alternative Arrangements, einen Vertragsrücktritt, eine Rückbeförderung oder Schadensersatz. 

Die neuen Bedingungen werden durch eine Harmonisierung der Regeln und eine Beseitigung der Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel außerdem gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen begünstigen. Dies eröffnet mehr Möglichkeiten für Unternehmen, insbesondere KMU, ihre Tätigkeiten grenzüberschreitend auszuweiten. 

Dadurch wird es eine breitere Auswahl bei der Buchung von Urlaubsprodukten geben, was niedrigere Preise für die Verbraucher zur Folge haben könnte.   

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Thu, 28/05/2015 - 11:04
Dienstag, 26. Mai 2015

16.45 Uhr Treffen mit dem Präsidenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Peter Maurer 

Mittwoch, 27. Mai 2015

16.30 Uhr Treffen mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-Moon (Fototermin)


Donnerstag, 28. Mai 2015

Tokio
18.00 Uhr Eröffnung der EU-Filmtage 2015 in Japan 

Freitag, 29. Mai 2015

Tokio
14.00 Uhr Audienz mit Kaiser Akihito von Japan 

Gipfeltreffen EU-Japan
18.00 Uhr Plenartagung
19.00 Uhr Pressekonferenz
19.15 Uhr Arbeitsessen

Categories: Europäische Union

Ausführungen von Präsident Donald Tusk vor dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Riga

Sat, 23/05/2015 - 13:09

Ich bin mit drei einfachen, sehr klaren Botschaften nach Riga gekommen.

Erstens: Die Europäische Union hält Kurs. Trotz der Einschüchterungen, der Aggression und sogar des Krieges des letzten Jahres bekennt sich die Europäische Union wie eh und je zu ihren östlichen Partnern. Beleg dafür ist, dass ungewöhnlich viele, nämlich 25 der 28 EU-Staats- und Regierungschefs hier anwesend sind. Ich bin mir absolut sicher, dass die Östliche Partnerschaft inzwischen ein gemeinsamer Schwerpunkt für uns ist – für ganz Europa, nicht wie vor fünf Jahren nur für den östlichen und mittleren Teil unseres Kontinents.

Zweitens: Die Europäische Union möchte ihre Beziehungen zu allen Partnern der Östlichen Partnerschaft voranbringen. D.h. unsere Zusammenarbeit muss sich nach ihren Bedürfnissen, ihrer Bereitschaft und natürlich nach ihren souveränen Entscheidungen richten. Wir möchten ihnen Hilfe zur Selbsthilfe leisten, damit sie ihre Gesellschaften zum Wohl ihrer Bürger umgestalten und damit sie widerstandsfähiger werden gegen äußeren Druck.

Drittens: Die Europäische Union ist ein verlässlicher Partner auf lange Sicht. Ich bin mir durchaus bewusst, dass wir alle ungeduldig auf Veränderungen warten, aber wir müssen uns in strategischer Geduld üben. Beim Gipfeltreffen von Riga geht es nicht darum, Riesenfortschritte zu verkünden. Nein: Unsere Partnerschaft wird sich Schritt für Schritt weiterentwickeln, genauso wie die Europäische Union aufgebaut wurde. Schritt für Schritt bedeutet dabei echte Fortschritte auf den Gebieten Handel, Energie, Mobilität und Reformen – im Interesse unserer Partner wie auch Europas insgesamt.

Zu guter Letzt möchte ich denen antworten, die behaupten, die Östliche Partnerschaft sei gegen Russland gerichtet. Das stimmt nicht. Die Östliche Partnerschaft ist kein Schönheitswettbewerb zwischen Russland und der Europäischen Union. Aber offen gesagt zählt Schönheit doch. Wenn Russland ein bisschen weicher, charmanter, und attraktiver wäre, müsste es vielleicht seine eigenen Unzulänglichkeiten nicht mit zerstörerischen und aggressiven Einschüchterungsmethoden gegenüber seinen Nachbarn kompensieren. Ich danke Ihnen.

Categories: Europäische Union

Zahlungsdienste: Rat und Parlament vereinbaren neue Vorschriften

Sat, 23/05/2015 - 13:09

Der lettische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 5. Mai 2015 eine vorläufige Einigung über den Entwurf einer Richtlinie erzielt, mit der der EU-weite Markt für elektronische Zahlungen weiterentwickelt werden soll. Die Einigung wurde in einer informellen Trilogsitzung in Brüssel erzielt. 

"Mit der neuen Richtlinie wird ein präziser Rechtsrahmen für mehrere Arten neuer Marktteilnehmer geschaffen, die bereits seit einigen Jahren im Bereich der Internet-Zahlungen aktiv sind, beispielsweise Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister", so der lettische Finanzminister und Präsident des Rates Jānis Reirs. "Die Richtlinie wird auch neue Dienstleistungsarten wie die Emission von Zahlungsinstrumenten durch dritte Zahlungsdienstleister gestatten. Dadurch werden neue Wettbewerbsanreize geschaffen und Innovationen auf dem Zahlungsverkehrsmarkt gefördert. Ich bin überzeugt, dass die zusätzlichen Sicherheits- und Aufsichtsvorschriften auch die Sicherheit von Online-Zahlungen und den Verbraucherschutz in der EU erhöhen werden." 

Die Einigung muss noch vom Rat bestätigt werden, sobald der Wortlaut der Richtlinie auf fachlicher Ebene endgültig überarbeitet worden ist. Die Richtlinie wird dann dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt. 

Die geltende Richtlinie über Zahlungsdienste (Richtlinie 2007/64/EG), die Rechtsgrundlage für die Schaffung eines EU-weiten Zahlungsverkehrsbinnenmarkts war, wird in die neue Richtlinie eingearbeitet und kann daher aufgehoben werden. 

In der so überarbeiteten Richtlinie werden geltende Vorschriften an neue und innovative Zahlungsdienste, einschließlich Internet- und mobile Zahlungen, angepasst. Es werden umfassende Vorschriften mit dem Ziel festgelegt, ein sichereres Umfeld für Zahlungen zu schaffen, insbesondere für Zahlungen über einen Fernzugang. Mit der Richtlinie wird außerdem ein stärker harmonisierter und wirksamerer Rahmen für die Aufsicht durch die zuständigen nationalen Behörden festgelegt. 

Seit dem Erlass der ursprünglichen Richtlinie über Zahlungsdienste im Jahr 2007 sind innovative Methoden für Zahlungsauslösedienste im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs entstanden. Bei diesen Diensten wird eine Softwarebrücke zwischen der Website des Händlers und der Plattform für das Online-Banking des Zahlers eingerichtet, um auf Überweisungen gestützte Zahlungen über das Internet auszulösen. Diese Dienste, die nun von der neuen Richtlinie erfasst werden, ermöglichen es dem Zahlungsauslösedienstleister (der zu keinem Zeitpunkt über das Geld des Nutzers verfügt), dem Zahlungsempfänger die Gewissheit zu geben, dass die notwendigen Mittel für einen bestimmten Zahlungsvorgang auf dem Konto verfügbar sind und die Zahlung ausgelöst wurde. 

Darüber hinaus werden die Tätigkeiten von Kontoinformationsdiensten reguliert. Mit diesen Diensten werden dem Zahlungsdienstnutzer beispielsweise aggregierte Online-Informationen zu einem oder mehreren Zahlungskonten bei einem oder mehreren Zahlungsdienstleistern geboten. Damit erhält der Zahlungsdienstnutzer einen Gesamtüberblick über seine finanzielle Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt. 

Zugleich werden mit dem Richtlinienentwurf die Sicherheitsmaßnahmen für Internet-Zahlungen und für die Nutzung der Dienste der obengenannten neuen Marktteilnehmer gestärkt. Mit der neuen Richtlinie wird eine starke Kundenauthentifizierung für die Identifizierung des Kunden für jede einzelne Transaktion gewährleistet. Der neue und verstärkte Aufsichtsrahmen wird die Sicherheit und den Verbraucherschutz auf diesem Gebiet noch weiter erhöhen.

Nach der Annahme der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um sie in ihre einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen.

 

 

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Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, im Anschluss an sein Telefongespräch mit dem Präsidenten Aserbaidschans, Ilham Aliyev, vom 21. Mai 2015

Fri, 22/05/2015 - 12:44

Heute Morgen habe ich Präsident Aliyev und den Angehörigen und Freunden der Opfer des Wohnhausbrands in Baku mein Beileid ausgesprochen. Meine Gedanken sind bei ihnen. So sehr ich bedaure, dass dieses tragische Ereignis Präsident Aliyev daran hindert, heute und morgen am Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Riga teilzunehmen, so sehr verstehe ich sein Bedürfnis, den Menschen in seinem Land in dieser schwierigen Situation beizustehen.  

Am Telefon haben wir auch über die Östliche Partnerschaft und die bilateralen Beziehungen zwischen Aserbaidschan und der Europäischen Union gesprochen. Dabei haben wir die Entschlossenheit beider Seiten bekräftigt, uns für diese Partnerschaft und den Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Aserbaidschan einzusetzen. Wir begrüßen die Tatsache, dass in Kürze die Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen der EU und Aserbaidschan aufgenommen werden.

Sehr gern habe ich schließlich die Einladung Präsident Aliyevs nach Aserbaidschan angenommen.

Categories: Europäische Union

Tischrede des Präsidenten Donald Tusk am Vorabend der Verleihung des Karlspreises in Aachen

Fri, 22/05/2015 - 12:44

Ich möchte mich zunächst herzlich bei Herrn Vorsitzenden Linden, Bürgermeister Philipp und den Bürgern Aachens bedanken. Es ist mir eine Ehre, heute Abend hier zu sein. Aachen ist natürlich ein Symbol der europäischen Einheit. Aber es ist auch die Heimat der Person, in deren Namen wir uns am heutigen Abend versammelt haben: Martin Schulz.

Lieber Martin, ich freue mich für dich. Morgen wirst du ein Karlspreisträger sein. Zu den Preisträgern zählen Könige und Königinnen, Präsidenten und Premierminister, Päpste... und Polen. Genau wie du haben sie alle ihr Leben der Einheit Europas gewidmet. Du bist zwar nicht der erste Präsident des Europäischen Parlaments, der den Karlspreis erhält. Aber mit deinem persönlichen Beitrag zur parlamentarischen Demokratie in Europa sorgst du dafür, dass du nicht der letzte sein wirst. Nach den Europawahlen im letzten Jahr ist das Organ, für das du dich über 20 Jahre lang eingesetzt hast, in eine bedeutende neue Phase seiner Geschichte eingetreten.

Martin, ich habe deine enorme Arbeitsleistung, dein bedingungsloses Engagement und deinen unermüdlichen Einsatz als vehementester Wortführer der Demokratie im heutigen Europa aus nächster Nähe miterlebt. Jedes Mal, wenn ich nach einer Tagung des Europäischen Rates dem Parlament Bericht erstatte, beobachte ich mit Bewunderung, wie du mit eindrucksvoller Autorität die großen europäischen Debatten lenkst, an denen hunderte von Parlamentariern aus 28 Ländern beteiligt sind. Vielleicht stehe ich noch zu stark unter dem Eindruck der Sonate, die wir gerade gehört haben. Aber es scheint mir, als wärst du der gefürchtete Dirigent eines großen demokratischen Orchesters. Jeder, der dich kennt, weiß, dass immer mit dir gerechnet werden muss. Du gibst niemals auf und gibst niemals nach im Kampf für die Dinge, an die du glaubst, und dafür möchte ich dir meine Hochachtung aussprechen.

In diesem Jahr gehen wir von Schuman über zu Karl dem Großen, denn erst am 9. Mai noch haben wir die Anfänge der europäischen Integration gefeiert, und nun, ein paar Tage später, an Christi Himmelfahrt, verleihen wir diese renommierte Auszeichnung. Die Schuman-Erklärung und die Gründung der Gemeinschaft für Kohle und Stahl bedeuteten den Ausbruch aus dem verhängnisvollen Kreislauf von Gewalt und Vergeltung, der die Geschichte Europas prägt. Daran wurde ich eindringlich erinnert, als ich am vergangenen Wochenende in meiner Heimatstadt Danzig auf der Westerplatte an einer Gedenkfeier anlässlich der Beendigung des Zweiten Weltkriegs teilnahm – genau an dem Ort, an dem der Krieg begonnen hatte.

Heute sitzen wir hier – in der ersten größeren Stadt, die durch die westlichen Streitkräfte von der nationalsozialistischen Herrschaft befreit wurde – Seite an Seite, als engste Partner, Verbündete und Freunde. Doch vor 70 Jahren standen sich unsere Völker auf den Schlachtfeldern gegenüber, und noch vor 25 Jahren verlief zwischen ihnen ein Eiserner Vorhang. Unsere Aufgabe bleibt, niemals die Katastrophe, die sich in Europa zugetragen hat und die uns noch in lebendiger Erinnerung ist, in Vergessenheit geraten zu lassen: die bitteren Folgen der wirtschaftlichen Depression, militanter Nationalismus, Rassenhass und Totalitarismus. Sie wirkt noch immer nach.

Martin, ich weiß, dass du diese Verantwortung besonders stark empfindest. Sie ist einer der Gründe für deinen kompromisslosen Glauben an den Vorrang der Demokratie und die Rechte des Einzelnen. Das Schöne an der europäischen Integration ist auch, dass du nun der neunte Deutsche bist, der diesen Preis verliehen bekommt. Ein Preis, der sich – um es in den Worten seines Initiators, Dr. Kurt Pfeiffer, auszudrücken – "auf freiwilligen Zusammenschluss der europäischen Völker" zielt, "um in neu gewonnener Stärke die höchsten irdischen Güter – Freiheit, Menschlichkeit und Frieden – zu verteidigen".

Neben meinem Kollegen Herman (der ebenfalls heute hier anwesend ist) und dem Präsidenten der Europäischen Kommission, warst auch du dabei, als die Union im Jahr 2012 den Friedensnobelpreis erhielt. Dies war die endgültige Anerkennung für den einzigartigen Beitrag der europäischen Integration als Friedensprojekt und ein Meilenstein auf einer Reise, die noch nicht abgeschlossen ist.

Unsere Pflicht, die Vergangenheit in Erinnerung zu behalten, rückt die Herausforderungen der Gegenwart in die richtige Perspektive. Lasst uns nicht die Lehren der 1930er Jahre vergessen, die W.H. Auden als "ein erbärmliches, verlogenes Jahrzehnt" bezeichnet hat. Damals hat die politische Führung den wirtschaftlichen Missstand zu lange hingenommen. Sie tolerierte die Verletzung von Staatsgrenzen im Namen des Friedens. Sie tat den Aufstieg der rechten und der linken Extremisten als ein vorübergehendes Phänomen ab.

Jede Generation muss für Europa kämpfen. Die erste Nachkriegsgeneration musste die westliche Hälfte des Kontinents wiederaufbauen und aussöhnen. Die zweite Generation musste den Westen mit seinem weiten östlichen Hinterland wiedervereinen, das ein halbes Jahrhundert lang unter dem Totalitarismus leiden musste. Was ist dann die Herausforderung für die dritte Generation der europäischen Einheit? Nichts Geringeres, als mit fester Entschlossenheit die Versprechen Europas einzulösen. Die europäischen Werte zu leben und sie vor Feinden sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas zu verteidigen. Nicht auf politische Scheinheiligkeit hereinzufallen. Ein Dach zu bauen, um das Haus des europäischen Projekts zu schützen.

In der Praxis bedeutet dies Handeln in verschiedenen Bereichen, von denen keiner eine Überraschung sein wird. Erstens bedeutet es, alles Notwendige zu tun, um nun eine dynamische europäische Wirtschaft zu schaffen, die den Bürgern dauerhaft zu Wohlstand verhilft. Dies kann nicht ohne eine zufriedenstellende Lösung der Griechenlandfrage, investitionsfreundliche Politik sowie weitreichende Steuer- und Arbeitsmarktreformen geschehen. Und schließlich müssen wir eine echte Wirtschafts- und Währungsunion schaffen, die auf demokratischer Zustimmung beruht, damit Europa sowohl wettbewerbsfähig als auch sozial sein kann.

Zweitens bedeutet dies, sich bewusst zu sein, dass unsere Glaubwürdigkeit als globaler Akteur nie mehr auf dem Spiel stand als in der heutigen Zeit. Im Osten herrscht Zweifel darüber, ob die Europäer den Mut haben, Einschüchterungen entgegenzutreten. Wir sollten die Menschen nicht im Zweifel lassen. Allgemeiner ausgedrückt, fragt man sich in der Welt, ob die Europäische Union – ein wirtschaftlicher Riese – sich wirklich bewusst ist, dass sie die Weltordnung nur dann gestalten kann, wenn sie sicheren Zugang zu Energie und auch zu den freien Märkten ihrer Verbündeten hat. Angesichts des Potenzials eines neuen transatlantischen Handelsabkommens zur Sicherung unseres Wohlstands und der Lebensweise einer ganzen Generation bin ich erstaunt, dass niemand auf die Straße geht und für dieses Abkommen demonstriert. Ein Scheitern von TTIP wäre ein Schlag für Europas Stellung in der Welt. Wir können entweder den weltweiten Wohlstand im atlantischen Raum mitgestalten oder ihn für uns im pazifischen Raum entscheiden lassen.

Martin, ich weiß, dass dein Lieblingsroman der Gattopardo von Giuseppe di Lampedusa ist, dessen berühmtestes Zitat lautet: "Wenn alles bleiben soll, wie es ist, muss sich alles ändern." Dem kann ich nur zustimmen. In all den Fragen, die ich angesprochen habe, brauchen wir einen kontinuierlichen Wandel, nur um den Status quo beizubehalten. Dieser Zeitpunkt in der Entwicklung der Europäischen Union ist keine Generalprobe. Die Bürger werden nicht ewig zusehen, wie es der etablierten Politik misslingt, für Wohlstand und Sicherheit zu sorgen. Wir müssen tun, was getan werden muss, jetzt, mit einer starken Zielbewusstheit, oder Europa wird Rückschritte machen – so einfach ist das.

Leider lässt der Name Lampedusa nicht nur an einen schönen Roman einer vergangenen Zeit denken, sondern auch an die menschliche Tragödie, die sich tagtäglich auf dem Mittelmeer abspielt. Es ist die dritte große Herausforderung, der sich Europa stellen muss, und unglücklicherweise auch diejenige, die uns am längsten begleiten dürfte. Uns steht ein schwieriger Sommer bevor. In den kommenden Monaten müssen wir auf die Krise so menschlich und verantwortungsvoll wie möglich reagieren. Es handelt sich dabei nicht nur um eine ungemein schwierige Aufgabe, sondern auch um eine Aufgabe, die wir nicht gänzlich ohne die Unterstützung auf der anderen Seite des Meeres bewältigen können. Kein Land kann sich seiner Verantwortung entziehen, wenn es gilt, weitere Tote zu verhindern.

Lassen Sie mich kurz ausholen zu einem ähnlichen Thema, das ganz ohne Frage von Bedeutung für die Zukunft Europas ist. Großbritanniens Debatte über Europa ist ein wesentlicher Aspekt beinahe aller Themen, die wir heute Abend und morgen erörtern werden – sei es in Bezug auf die Wirtschaft oder in Bezug auf die Geopolitik. Die Geschichte zeigt, dass, wann immer Großbritannien und der Kontinent zerstritten sind, das Ergebnis für beide sehr schlecht ist. Kein vernünftiger Mensch wünscht sich ein Europa oder eine Europäische Union ohne britischen Einfluss. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, eine Union zu errichten, die ihren 500 Millionen Bürgern angemessen dient.

Es ist meine größte Hoffnung, dass noch viele weitere britische Namen sich zu Winston Churchill, Roy Jenkins, Edward Heath und Tony Blair gesellen werden – Empfänger jenes Preises, den Martin morgen verliehen bekommt. König Alfred der Große war ein einigender europäischer Monarch ganz so wie Karl der Große, seine Inspirationsquelle und sein Vorbild.

In seiner Schrift Vom Geist der Gesetze führt Montesquieu aus, dass jedes demokratische System, wenn es denn gut funktionieren soll, eine klare Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative benötigt. Die Europäische Union bildet hier keine Ausnahme. Das Europäische Parlament jedoch ist ein Ausnahmefall: Es ist in Verbindung mit dem Rat der weltweit einzige übernationale, mehrsprachige Gesetzgeber. Jeder, der ein Mitentscheidungsverfahren miterlebt hat, kann bezeugen, dass das Europäische Parlament seit dem Vertrag von Lissabon zur wohl bemerkenswertesten Form parlamentarischer Macht in der Welt gereift ist. Sollte – wie Spinoza sagte – das Gesetz die Mathematik der Freiheit sein, so hat das Europäische Parlament die Freiheiten der einfachen Bürger Europas erweitert, indem es seine ganz eigene Rechnung angestellt hat.

Wie du weißt, Martin, ist im letzten Monat Günter Grass verstorben – nach einem bemerkenswerten, manchmal auch kontroversen Leben. Er war dein Landsmann und ebenso ein Sozialist wie du – und er war ein Kaschube aus Danzig, genau wie ich. Ich durfte ihm einige Male in unserer gemeinsamen Heimat begegnen. Von Grass ist der Ausspruch bekannt, dass es Bürgerpflicht ist, den Mund aufzumachen, nicht ihn zu halten. Was das betrifft, muss Günter Grass sicherlich sehr stolz auf dich gewesen sein! Ich denke, wir können getrost sagen, dass das Europäische Parlament ein großartiger Weltbürger ist, der oftmals als das Gewissen der Union auftritt und es sich nicht nehmen lässt, den höchsten Idealen Gehör zu verschaffen. Als sein eloquentester und furchtlosester Sprecher kannst du stolz darauf sein, Martin – so wie ich mir sicher bin, dass deine Parlamentskollegen am heutigen Abend ebenso stolz auf ihren Vorkämpfer sind.

Doch möchte ich an dieser Stelle ein Wort der Warnung aussprechen. Trotz all deiner Bemühungen müssen wir akzeptieren, dass der Aufstieg des direkt gewählten Parlaments nicht mit einem vergleichbaren Anstieg der Unterstützung für Europa auf dem gesamten Kontinent einhergeht. Populismus ist keineswegs ein europäisches Phänomen oder eines des Euro-Raums; es ist eine politische Realität in der ganzen Welt. Vor unserer eigenen Haustüre aber genügt es allein noch nicht, Institutionen aufzubauen und zu Eigenverantwortlichkeit zu befähigen. Für dauerhafte Akzeptanz müssen die Institutionen Ergebnisse liefern. Diejenigen, von denen nur leere Worte kommen, werden zur Fußnote der Geschichte.

Lieber Martin,
ich kann kaum glauben, dass es schon fünf Jahre her ist, seit ich dort saß, wo du nun sitzt, und dass ich heute Abend als Präsident des Europäischen Rates wiedergekommen bin. Ich kann dir und Frau Schulz nur dieselbe Freude wünschen, die meine Frau und ich damals empfunden haben. Beide habt ihr es wahrlich verdient.

Lieber Martin,
wir stehen für zwei unterschiedliche politische Lager. Du für die demokratische Linke, ich für die gemäßigte Rechte. Aber wir haben uns in den langen Jahren unserer Freundschaft verstanden – vielleicht sogar besser als Anhänger derselben Ideen –, weil das Leben wichtiger als die Ideologie ist, und tatsächlich haben unsere Lebensgeschichten so viel gemeinsam. Du bist politisch als Sozialist herangereift; ich wurde von den polnischen Kommunisten ins Gefängnis geworfen. Aber mein Gespür sagt mir, dass du, wärst du ein Pole, mit mir dieselbe Gefängniszelle geteilt hättest.

Wir beide wissen, was harte Alltagsarbeit bedeutet; als du Bücher verkauft hast, habe ich über viele Jahre als Bauarbeiter gearbeitet. Ja, wir sind beide durch die Schule des Lebens gegangen.

Deine Frau stammt aus dem heutigen polnischen Szprotawa (Sprottau), während meine Eltern in der Freistadt Danzig aufwuchsen, und so wissen wir beide, dass die Freundschaft zwischen Polen und Deutschen einer der Schlüssel für ein freies und sicheres Europa ist. Und nicht zuletzt haben wir beide von derselben, völlig unpolitischen Karriere geträumt, der Karriere eines Profi-Fußballers: Du spieltest für deinen geliebten Verein Rhenania 05 Würselen, ich spielte für Lechia Gdańsk. Wären da nicht unsere Verletzungen und einige fußballtechnische Schwächen gewesen – wir hätten 1982 bei der Weltmeisterschaft in Spanien gegeneinander antreten können. Ohne dich in der Mannschaft wurden die Deutschen nur Zweite, während es für Polen ohne mich auf dem Platz nur die Bronzemedaille gab. Nun spielen wir faktisch im selben Verein, und morgen wirst du mit zu den Trägern der Goldmedaille gehören.



Martin, herzlich Willkommen in unserer goldenen Mannschaft.
 

Categories: Europäische Union

Siebte Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Albanien

Fri, 22/05/2015 - 00:38

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat Albanien – Europäische Union trat am 18. Mai 2015 zu seiner siebten Tagung zusammen. Den Vorsitz führte der Außenminister der Republik Lettland, Edgars Rinkēvičs, im Namen der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin Federica Mogherini. Die Europäische Kommission war durch Johannes Hahn, das für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissionsmitglied, vertreten. Die albanische Delegation wurde von Außenminister Ditmir Bushati geleitet. 

Dies war die erste Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrates, nachdem der Europäische Rat am 27. Juni 2014 beschlossen hatte, Albanien den Status eines Bewerberlandes zu verleihen. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte denn auch das Erreichen dieses überaus wichtigen Etappenziels im Rahmen des Prozesses zur Integration Albaniens in die EU. Die Beziehungen zwischen der EU und Albanien sind hierdurch gestärkt worden. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat stellte fest, dass Albanien laut Fortschrittsbericht der Kommission für 2014 weitere Fortschritte gemacht hat, was die Erfüllung der politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft anbelangt. Das Land hat wichtige Maßnahmen zur Reform des Justizwesens und der öffentlichen Verwaltung angenommen und weitere Schritte zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie in Bezug auf Menschenrechtsfragen eingeleitet. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm die Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 16. Dezember 2014 zur Kenntnis, in denen das Engagement Albaniens bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität anerkannt wurde, das sich in einer Ausweitung der Strafverfolgungsmaßnahmen äußert und insbesondere zu einer Zunahme bei der Beschlagnahme von Drogen geführt hat, und auch an Fortschritten bei der Reform des Justizwesens abzulesen ist. Er wies erneut darauf hin, dass die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen vom Europäischen Rat entsprechend der gängigen Praxis geprüft wird, sobald die Kommission zu der Einschätzung gelangt ist, dass Albanien in erforderlichem Maße die Beitrittskriterien erfüllt hat. Albanien äußerte die Hoffnung, dass der Beschluss über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Rahmen eines glaubwürdigen und vorhersehbaren Prozesses erfolgt und auf den von Albanien erzielten Fortschritten bei der Verwirklichung der fünf Hauptprioritäten beruht. Die EU wies darauf hin, dass noch einige Herausforderungen zu bewältigen sind. So muss Albanien seine Reformbemühungen intensivieren, insbesondere in Bezug auf die fünf Hauptprioritäten, und dort vor allem im Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Ferner ermutigte die EU Albanien, die Fortschritte bei den bereits eingeleiteten Reformen zu konsolidieren und für deren nachhaltige Umsetzung zu sorgen. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat erinnerte daran, dass sich die EU weiterhin uneingeschränkt für die Integration Albaniens in die EU einsetzt und das Land dabei auch künftig unterstützt. Die EU begrüßte die Anstrengungen der albanischen Regierung im Hinblick auf eine Weiterverfolgung der nationalen Reformagenda, die bei den Treffen im Rahmen des Dialogs auf hoher Ebene bestätigt wurde. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat stellte fest, dass es für die Nachhaltigkeit der Reformen im Zusammenhang mit der europäischen Integration von größter Bedeutung ist, dass zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition im Parlament ein konstruktiver und inklusiver politischer Dialog geführt wird. In diesem Zusammenhang begrüßte die EU die parteiübergreifende Einigung vom 24. Dezember 2014 und rief alle Akteure in Albanien auf, für ihre verantwortungsvolle Umsetzung zu sorgen. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte auch die Einrichtung des Nationalen Rates für Europäische Integration, in dem die Opposition den Vorsitz innehat, als ein wichtiges Instrument für einen umfassenden Ansatz bei EU-bezogenen Reformen. Jedoch zeigte sich die EU besorgt über anhaltende politische Spannungen zwischen den politischen Akteuren. 

Die EU wies darauf hin, dass unbedingt sicherzustellen ist, dass die anstehenden Kommunalwahlen im Einklang mit den einschlägigen Standards ablaufen. Die Wahlbehörden müssen ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen und der einschlägige Rechtsrahmen muss konsequent angewendet werden. Des Weiteren erinnerte die EU daran, dass diese Wahlen Albanien eine zusätzliche Gelegenheit bieten, seine Entschlossenheit unter Beweis zu stellen, die im Dezember erzielte politische Einigung mit Blick auf den Umgang mit straffälligen Personen, die öffentliche Ämter bekleiden, umzusetzen. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat stellte fest, dass die Reform der öffentlichen Verwaltung für Albanien zentrale Priorität hat und auch eine der grundlegenden Säulen des Erweiterungsprozesses darstellt. Die Fähigkeit, den Besitzstand der EU zu übernehmen, ist in weiten Teilen von einer entpolitisierten und effizienten öffentlichen Verwaltung abhängig. Die EU begrüßte die von Albanien ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Gesetzes für den öffentlichen Dienst, warnte jedoch gleichzeitig vor jeglicher Änderung dieses Gesetzes, die die langfristige Perspektive und die Entschlossenheit Albaniens, einen professionellen, leistungsbasierten und entpolitisierten öffentlichen Dienst aufzubauen, gefährden könnte. Auch begrüßte die EU, dass vor kurzem die Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung für die Jahre 2015 bis 2020 und die neue Verwaltungsverfahrensordnung verabschiedet wurden, und rief zu ihrer Umsetzung auf. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat stellte fest, dass die Reform des Justizwesens nach wie vor eine große Herausforderung darstellt. Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht der Justiz sind bei der Bewertung der Frage, ob Albanien die politischen Kriterien für den EU-Beitritt erfüllt, entscheidend; zudem sind sie wesentliche Voraussetzungen für Rechtsstaatlichkeit und für Fortschritte im Kampf gegen Korruption und gegen die organisierte Kriminalität. Die EU betonte, wie wichtig eine umfassende und integrative Justizreform ist, und appellierte an Albanien, seine Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht des Europarats, der sogenannten Venedig-Kommission, fortzusetzen. 

Zudem betonte der Stabilitäts- und Assoziationsrat, dass die Korruptionsbekämpfung für Albanien nach wie vor eine der wichtigsten Prioritäten ist. Die EU begrüßte die Entschlossenheit Albaniens, seine Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption noch zu verstärken. Der legislative Rahmen und die polizeiliche Koordinierung und Überwachung sind ausgebaut worden, auch durch die Annahme der Strategie und des Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung. Wichtig ist nunmehr die wirksame Umsetzung des Aktionsplans sowie deren Überwachung, betonte die EU. Auch begrüßte sie die Einrichtung einer Website, auf der Bürger Beschwerden vorbringen und Fälle von Korruption anzeigen können, und betonte, wie wichtig die ordnungsgemäße Bearbeitung und Weiterverfolgung dieser Fälle ist. Eine solide Erfolgsbilanz bei proaktiven Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen bei Fällen von Korruption auf allen Ebenen ist nach wie vor ein Unterfangen von zentraler Bedeutung. 

Zudem betonte der Stabilitäts- und Assoziationsrat, dass die Bekämpfung der organisierten Kriminalität für Albanien nach wie vor eine der wichtigsten Prioritäten ist. In einer Reihe von Bereichen sind dank Ausweitung der Strafverfolgungsmaßnahmen positive Tendenzen zu verzeichnen; diese Anstrengungen sollten noch intensiviert werden, damit das Land bei der Zerschlagung von Netzen der organisierten Kriminalität und bei der Bekämpfung jeglicher Form krimineller Tätigkeiten auf allen Ebenen eine solide und glaubwürdige Erfolgsbilanz aufweisen kann. Der bestehende Rechtsrahmen muss uneingeschränkt umgesetzt werden, und Hindernisse für wirksame Ermittlungen gilt es zu beseitigen, auch durch die Annahme von Änderungen der Strafprozessordnung.  

Die EU wiederholte, dass sie an der Einführung einer Regelung für visumfreie Kurzaufenthalte für albanische Bürger festhält, und nahm zur Kenntnis, dass sich die albanischen Behörden bemühen, die Einhaltung der Bedingungen für die Visaliberalisierung zu gewährleisten. Sie stellte jedoch fest, dass weiterhin immer mehr albanische Bürger in EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Ländern offensichtlich unbegründete Asylanträge stellen. Sie forderte die albanischen Behörden auf, sowohl kurz- als auch langfristige Maßnahmen zu ergreifen, um diesem negativen Phänomen entgegenzuwirken; dazu zählt auch, dass sie den jüngsten Empfehlungen, die von der Europäischen Kommission im Rahmen des Überwachungsmechanismus für die Zeit nach der Visaliberalisierung ausgesprochen wurden, nachkommen. 

Die EU stellte fest, dass Albanien Anstrengungen für einen stärkeren Schutz der Grundrechte, insbesondere durch eine Verbesserung des Rechtsrahmens, unternommen hat, und betonte die Notwendigkeit einer wirksamen Umsetzung. Sie rief dazu auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, insbesondere durch einen Ausbau des Schutzes von Personen, die Minderheiten angehören. In diesem spezifischen Politikbereich ist die Annahme eines umfassenden Rechtsrahmens, der im Einklang mit den einschlägigen europäischen und internationalen Normen steht, nach wie vor ein wichtiges Ziel, das es zu erreichen gilt. 

Die EU begrüßte, dass Albanien auf dem Weg zu einer funktionierenden Markwirtschaft weiter vorangekommen ist. Die albanische Wirtschaft ist weiter gewachsen, und das Land konnte seine makroökonomische Stabilität wahren, es steht jedoch noch immer vor erheblichen Herausforderungen. Im Einklang mit den gemeinsamen Schlussfolgerungen des Wirtschafts- und Finanzdialogs zwischen der EU, dem Westbalkan und der Türkei wird Albanien zu weiteren Anstrengungen aufgefordert, um die öffentlichen Finanzen auf eine tragfähige Grundlage zu stellen, wobei dennoch haushaltspolitischer Spielraum für dringend erforderliche wachstumsfördernde Investitionen der öffentlichen Hand verbleiben sollte. 

In Bezug auf die finanzielle Zusammenarbeit stellte die EU fest, dass die Umsetzung der meisten Hilfsprojekte zufriedenstellend verläuft. Insgesamt waren Fortschritte bei der Überwindung einiger noch bestehender Schwierigkeiten zu verzeichnen. In manchen Fällen kommt es jedoch nach wie vor zu Problemen bei der rechtzeitigen Zuweisung ausreichender Mittel für Betriebskosten und Wartung aus dem albanischen Staatshaushalt. Die EU begrüßte das rückhaltlose Engagement der albanischen Regierung für die Vorbereitung des IPA II und insbesondere die gute Zusammenarbeit bei den Konsultationen für die Fertigstellung des strategischen Ansatzes für den nächsten Zeitraum und für die Vorbereitung der sektorbezogenen Planungsunterlagen für IPA 2015. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte die fortgesetzte aktive Teilnahme Albaniens an regionalen Initiativen und Strukturen in Südosteuropa sowie die gutnachbarlichen Beziehungen des Landes und seine konstruktive Rolle in der Region. Die EU beglückwünschte den amtierenden albanischen Vorsitz in diesem Zusammenhang zu seiner Arbeit und seinen bisherigen Bemühungen zur Stärkung des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (SEECP). Sie ersuchte Albanien, seinen engagierten Einsatz in der Region, wozu auch der Abschluss bilateraler Übereinkünfte zählt, und seine Förderung der regionalen Zusammenarbeit fortzusetzen. Die EU wiederholte, dass gutnachbarliche Beziehungen und regionale Stabilität wesentliche Elemente des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sind, und warnte vor Äußerungen, die die gutnachbarlichen Beziehungen beeinträchtigen könnten. 

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte, dass sich Albanien den Erklärungen und Ratsbeschlüssen im Rahmen der GASP in vollem Umfang angeschlossen hat. 

Categories: Europäische Union

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