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Diplomacy & Defense Think Tank News

Die Auswirkungen des UN-Urteils zu „Klimaflüchtlingen“

Ende Januar entschied der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen über den rechtlichen Schutz von Menschen, die wegen der negativen Auswirkungen des Klimawandels auf der Suche nach einem Schutzort sind. Das Urteil bezieht sich auf den Fall von Ioane Teitiota aus Kiribati, einem kleinen Inselstaat im Pazifik, der als erster Staat aufgrund des steigenden Meeresspiegels zu verschwinden droht. Der UN-Ausschuss überprüfte den Fall und erkannte an, dass „ohne nationale und internationale Bemühungen die Auswirkungen des Klimawandels den Einzelnen in seinen Rechten verletzen könnten“. Ist diese Entscheidung nun ein echter Wendepunkt bei der rechtlichen Anerkennung von „Klimaflüchtlingen“?

Teitiotas Antrag auf Flüchtlingsstatus in Neuseeland wurde 2015 mit der Begründung abgelehnt, es gebe keine konkreten Beweise für lebensbedrohliche Umstände aufgrund von Klimawandel und Umweltzerstörung. Das neuseeländische Berufungsgericht stellte außerdem fest, dass Teitiotas Leben nicht unmittelbar gefährdet sei, da in Kiribati ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen worden seien. Das Gericht erkannte jedoch an, dass der Anstieg des Meeresspiegels infolge der globalen Erwärmung nicht nur die Nahrungsmittel- und Wassersicherheit bedroht, sondern auch zu gesellschaftlicher Instabilität in dem Inselstaat führt. Daraufhin reichte Teitiota Beschwerde beim UN-Ausschuss ein, der für die Prüfung von Menschenrechtsverletzungen zuständig ist. Dabei machte Teitiota geltend, dass Neuseeland sein Recht auf Leben verletzt habe, als es ihn und seine Familie in ihr Herkunftsland zurückbrachte.

Der UN-Menschenrechtsausschuss bestätigte die Entscheidung des neuseeländischen Gerichts. Einem Aufnahmestaat ist es nicht grundsätzlich untersagt, eine Person zurückzuschicken, die wegen der Auswirkungen des Klimawandels um Aufnahme bittet. Die Entscheidung des UN-Ausschusses betonte jedoch, dass es einem Aufnahmestaat nicht gestattet sein könnte, Menschen in lebensbedrohliche Situationen zurückzuführen. Wenn der Aufnahmestaat nicht hinreichend prüft, ob eine unmittelbare Bedrohung im Heimatstaat vorliegt, besteht die Gefahr, dass er gegen völkerrechtliche Grundsätze wie das der Nichtzurückweisung verstößt. Dieser Grundsatz bedeutet, dass niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem er eine erniedrigende Behandlung und/oder einen anderen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden würde. Die Entscheidung des UN-Ausschusses legt auch nahe, dass ohne angemessene Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene die Aufnahmestaaten andere internationale Normen (z.B. das Recht auf Leben) verletzen könnten. Dennoch hat der UN-Ausschuss Teitiota, auch wenn einige Medien das Gegenteil behaupteten, nicht als Klimaflüchtling bezeichnet, da der Fall nicht im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 behandelt wurde. Die Konvention erkennt Umwelt- oder Klimawandel nicht als Verfolgungsfaktor an.

Obwohl nicht bindend, ist die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses die erste, die sich mit dem Versuch befasst, jemandem aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels den Flüchtlingsstatus zu gewähren. Sie erkennt an, dass Umweltzerstörung und Klimarisiken die Menschenrechte aufgrund des Anstiegs des Meeresspiegels beeinträchtigen. In dieser Hinsicht ist das Urteil von Bedeutung, denn es ist der erste Schritt in Richtung einer völkerrechtlichen Schutzverpflichtung, die auf den negativen Auswirkungen des Klimawandels und anderen Bedrohungen der menschlichen Sicherheit gründet, deren Auswirkungen nicht von der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 erfasst werden.

Angesichts der komplexen und vielschichtigen Natur von Zwangsumsiedlungen wird der Kausalitätsnachweis zwischen unmittelbarer Bedrohung und Klimawandel jedoch eine enorme rechtliche und politische Herausforderung für souveräne Staaten und zwischenstaatliche Einrichtungen bleiben. Die Zusammenhänge zwischen Klimawandel und menschlichen Migrationsmustern sind komplex und nicht immer eindeutig. Es bedarf weiterer Forschung, um die Auswirkungen des Klimas auf Migrationsströme genau zu verstehen. Daher stellt der Bezug auf Erklärungen und Resolutionen, die an die Bedeutung der Menschenrechte und ihre Anwendbarkeit auf „Klimaflüchtlinge“ erinnern, den praktischsten, flexibelsten und politisch gangbarsten Weg dar. Enorm wichtig ist auch, dass die internationalen politischen Instanzen viel stärker noch begreifen, dass Migration auch eine Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels sein kann. Das hat etwa die Task Force zu Vertreibung, die im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen eingerichtet wurde, bereits anerkannt. Aber noch weitere Institutionen müssen dies verinnerlichen. Wenn Migration pauschal nur als negative Folge des Klimawandels begriffen wird, hilft dies Betroffenen wie Teitiota nicht.

Diogo Serraglio ist Jurist und Alexander von Humboldt Foundation Postdoctoral Research Fellow am Forschungsprogramm "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Benjamin Schraven ist Sozialwissenschaftler und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Forschungsprogramms "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Mariya Aleksandrova ist Klimaforscherin und  Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Forschungsprogramms "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Die Auswirkungen des UN-Urteils zu „Klimaflüchtlingen“

Ende Januar entschied der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen über den rechtlichen Schutz von Menschen, die wegen der negativen Auswirkungen des Klimawandels auf der Suche nach einem Schutzort sind. Das Urteil bezieht sich auf den Fall von Ioane Teitiota aus Kiribati, einem kleinen Inselstaat im Pazifik, der als erster Staat aufgrund des steigenden Meeresspiegels zu verschwinden droht. Der UN-Ausschuss überprüfte den Fall und erkannte an, dass „ohne nationale und internationale Bemühungen die Auswirkungen des Klimawandels den Einzelnen in seinen Rechten verletzen könnten“. Ist diese Entscheidung nun ein echter Wendepunkt bei der rechtlichen Anerkennung von „Klimaflüchtlingen“?

Teitiotas Antrag auf Flüchtlingsstatus in Neuseeland wurde 2015 mit der Begründung abgelehnt, es gebe keine konkreten Beweise für lebensbedrohliche Umstände aufgrund von Klimawandel und Umweltzerstörung. Das neuseeländische Berufungsgericht stellte außerdem fest, dass Teitiotas Leben nicht unmittelbar gefährdet sei, da in Kiribati ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen worden seien. Das Gericht erkannte jedoch an, dass der Anstieg des Meeresspiegels infolge der globalen Erwärmung nicht nur die Nahrungsmittel- und Wassersicherheit bedroht, sondern auch zu gesellschaftlicher Instabilität in dem Inselstaat führt. Daraufhin reichte Teitiota Beschwerde beim UN-Ausschuss ein, der für die Prüfung von Menschenrechtsverletzungen zuständig ist. Dabei machte Teitiota geltend, dass Neuseeland sein Recht auf Leben verletzt habe, als es ihn und seine Familie in ihr Herkunftsland zurückbrachte.

Der UN-Menschenrechtsausschuss bestätigte die Entscheidung des neuseeländischen Gerichts. Einem Aufnahmestaat ist es nicht grundsätzlich untersagt, eine Person zurückzuschicken, die wegen der Auswirkungen des Klimawandels um Aufnahme bittet. Die Entscheidung des UN-Ausschusses betonte jedoch, dass es einem Aufnahmestaat nicht gestattet sein könnte, Menschen in lebensbedrohliche Situationen zurückzuführen. Wenn der Aufnahmestaat nicht hinreichend prüft, ob eine unmittelbare Bedrohung im Heimatstaat vorliegt, besteht die Gefahr, dass er gegen völkerrechtliche Grundsätze wie das der Nichtzurückweisung verstößt. Dieser Grundsatz bedeutet, dass niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem er eine erniedrigende Behandlung und/oder einen anderen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden würde. Die Entscheidung des UN-Ausschusses legt auch nahe, dass ohne angemessene Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene die Aufnahmestaaten andere internationale Normen (z.B. das Recht auf Leben) verletzen könnten. Dennoch hat der UN-Ausschuss Teitiota, auch wenn einige Medien das Gegenteil behaupteten, nicht als Klimaflüchtling bezeichnet, da der Fall nicht im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 behandelt wurde. Die Konvention erkennt Umwelt- oder Klimawandel nicht als Verfolgungsfaktor an.

Obwohl nicht bindend, ist die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses die erste, die sich mit dem Versuch befasst, jemandem aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels den Flüchtlingsstatus zu gewähren. Sie erkennt an, dass Umweltzerstörung und Klimarisiken die Menschenrechte aufgrund des Anstiegs des Meeresspiegels beeinträchtigen. In dieser Hinsicht ist das Urteil von Bedeutung, denn es ist der erste Schritt in Richtung einer völkerrechtlichen Schutzverpflichtung, die auf den negativen Auswirkungen des Klimawandels und anderen Bedrohungen der menschlichen Sicherheit gründet, deren Auswirkungen nicht von der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 erfasst werden.

Angesichts der komplexen und vielschichtigen Natur von Zwangsumsiedlungen wird der Kausalitätsnachweis zwischen unmittelbarer Bedrohung und Klimawandel jedoch eine enorme rechtliche und politische Herausforderung für souveräne Staaten und zwischenstaatliche Einrichtungen bleiben. Die Zusammenhänge zwischen Klimawandel und menschlichen Migrationsmustern sind komplex und nicht immer eindeutig. Es bedarf weiterer Forschung, um die Auswirkungen des Klimas auf Migrationsströme genau zu verstehen. Daher stellt der Bezug auf Erklärungen und Resolutionen, die an die Bedeutung der Menschenrechte und ihre Anwendbarkeit auf „Klimaflüchtlinge“ erinnern, den praktischsten, flexibelsten und politisch gangbarsten Weg dar. Enorm wichtig ist auch, dass die internationalen politischen Instanzen viel stärker noch begreifen, dass Migration auch eine Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels sein kann. Das hat etwa die Task Force zu Vertreibung, die im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen eingerichtet wurde, bereits anerkannt. Aber noch weitere Institutionen müssen dies verinnerlichen. Wenn Migration pauschal nur als negative Folge des Klimawandels begriffen wird, hilft dies Betroffenen wie Teitiota nicht.

Diogo Serraglio ist Jurist und Alexander von Humboldt Foundation Postdoctoral Research Fellow am Forschungsprogramm "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Benjamin Schraven ist Sozialwissenschaftler und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Forschungsprogramms "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Mariya Aleksandrova ist Klimaforscherin und  Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Forschungsprogramms "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Die Auswirkungen des UN-Urteils zu „Klimaflüchtlingen“

Ende Januar entschied der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen über den rechtlichen Schutz von Menschen, die wegen der negativen Auswirkungen des Klimawandels auf der Suche nach einem Schutzort sind. Das Urteil bezieht sich auf den Fall von Ioane Teitiota aus Kiribati, einem kleinen Inselstaat im Pazifik, der als erster Staat aufgrund des steigenden Meeresspiegels zu verschwinden droht. Der UN-Ausschuss überprüfte den Fall und erkannte an, dass „ohne nationale und internationale Bemühungen die Auswirkungen des Klimawandels den Einzelnen in seinen Rechten verletzen könnten“. Ist diese Entscheidung nun ein echter Wendepunkt bei der rechtlichen Anerkennung von „Klimaflüchtlingen“?

Teitiotas Antrag auf Flüchtlingsstatus in Neuseeland wurde 2015 mit der Begründung abgelehnt, es gebe keine konkreten Beweise für lebensbedrohliche Umstände aufgrund von Klimawandel und Umweltzerstörung. Das neuseeländische Berufungsgericht stellte außerdem fest, dass Teitiotas Leben nicht unmittelbar gefährdet sei, da in Kiribati ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen worden seien. Das Gericht erkannte jedoch an, dass der Anstieg des Meeresspiegels infolge der globalen Erwärmung nicht nur die Nahrungsmittel- und Wassersicherheit bedroht, sondern auch zu gesellschaftlicher Instabilität in dem Inselstaat führt. Daraufhin reichte Teitiota Beschwerde beim UN-Ausschuss ein, der für die Prüfung von Menschenrechtsverletzungen zuständig ist. Dabei machte Teitiota geltend, dass Neuseeland sein Recht auf Leben verletzt habe, als es ihn und seine Familie in ihr Herkunftsland zurückbrachte.

Der UN-Menschenrechtsausschuss bestätigte die Entscheidung des neuseeländischen Gerichts. Einem Aufnahmestaat ist es nicht grundsätzlich untersagt, eine Person zurückzuschicken, die wegen der Auswirkungen des Klimawandels um Aufnahme bittet. Die Entscheidung des UN-Ausschusses betonte jedoch, dass es einem Aufnahmestaat nicht gestattet sein könnte, Menschen in lebensbedrohliche Situationen zurückzuführen. Wenn der Aufnahmestaat nicht hinreichend prüft, ob eine unmittelbare Bedrohung im Heimatstaat vorliegt, besteht die Gefahr, dass er gegen völkerrechtliche Grundsätze wie das der Nichtzurückweisung verstößt. Dieser Grundsatz bedeutet, dass niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem er eine erniedrigende Behandlung und/oder einen anderen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden würde. Die Entscheidung des UN-Ausschusses legt auch nahe, dass ohne angemessene Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene die Aufnahmestaaten andere internationale Normen (z.B. das Recht auf Leben) verletzen könnten. Dennoch hat der UN-Ausschuss Teitiota, auch wenn einige Medien das Gegenteil behaupteten, nicht als Klimaflüchtling bezeichnet, da der Fall nicht im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 behandelt wurde. Die Konvention erkennt Umwelt- oder Klimawandel nicht als Verfolgungsfaktor an.

Obwohl nicht bindend, ist die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses die erste, die sich mit dem Versuch befasst, jemandem aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels den Flüchtlingsstatus zu gewähren. Sie erkennt an, dass Umweltzerstörung und Klimarisiken die Menschenrechte aufgrund des Anstiegs des Meeresspiegels beeinträchtigen. In dieser Hinsicht ist das Urteil von Bedeutung, denn es ist der erste Schritt in Richtung einer völkerrechtlichen Schutzverpflichtung, die auf den negativen Auswirkungen des Klimawandels und anderen Bedrohungen der menschlichen Sicherheit gründet, deren Auswirkungen nicht von der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 erfasst werden.

Angesichts der komplexen und vielschichtigen Natur von Zwangsumsiedlungen wird der Kausalitätsnachweis zwischen unmittelbarer Bedrohung und Klimawandel jedoch eine enorme rechtliche und politische Herausforderung für souveräne Staaten und zwischenstaatliche Einrichtungen bleiben. Die Zusammenhänge zwischen Klimawandel und menschlichen Migrationsmustern sind komplex und nicht immer eindeutig. Es bedarf weiterer Forschung, um die Auswirkungen des Klimas auf Migrationsströme genau zu verstehen. Daher stellt der Bezug auf Erklärungen und Resolutionen, die an die Bedeutung der Menschenrechte und ihre Anwendbarkeit auf „Klimaflüchtlinge“ erinnern, den praktischsten, flexibelsten und politisch gangbarsten Weg dar. Enorm wichtig ist auch, dass die internationalen politischen Instanzen viel stärker noch begreifen, dass Migration auch eine Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels sein kann. Das hat etwa die Task Force zu Vertreibung, die im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen eingerichtet wurde, bereits anerkannt. Aber noch weitere Institutionen müssen dies verinnerlichen. Wenn Migration pauschal nur als negative Folge des Klimawandels begriffen wird, hilft dies Betroffenen wie Teitiota nicht.

Diogo Serraglio ist Jurist und Alexander von Humboldt Foundation Postdoctoral Research Fellow am Forschungsprogramm "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Benjamin Schraven ist Sozialwissenschaftler und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Forschungsprogramms "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Mariya Aleksandrova ist Klimaforscherin und  Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Forschungsprogramms "Umwelt-Governance und Transformation zur Nachhaltigkeit" am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE).

Turkey Shifts the Focus of Its Foreign Policy

SWP - lun, 24/02/2020 - 00:00

On 27 November 2019, Turkish President Recep Tayyip Erdoğan declared that Turkey had concluded a treaty on military assistance and cooperation with the government of Fayez al-Sarraj in Libya. The agreement permits the deployment of Turkish troops into the civil-war-torn country. The announcement was met with almost unanimous criticism in Western Europe. The indignation grew even greater when it became known that Turkey was controlling and financing the smuggling of Islamic Syrian fighters into Libya. Reports of a dominant influence of the Muslim Brotherhood on the Libyan gov­ern­ment seemed to complete the picture of a strongly Islamist-motivated Turkish policy.

However, Turkey’s engagement in Libya is not driven by ideology, but rather by stra­tegic considerations and economic interests. Ankara is thus reacting to its isolation in the eastern Mediterranean, where the dispute over the distribution of gas resources is intensifying. At the same time, Turkey is drawing lessons from the war in Syria. An­kara has lost this war, but through its engagement in Syria, it has been able to estab­lish a conflictual – but viable – working relationship with Russia. The bottom line is that Turkey’s commitment to Libya is a shift in the focus of its foreign policy from the Middle East to the Mediterranean, a shift that will present entirely new challenges to Europe, the European Union (EU), and the North Atlantic Treaty Organization (NATO).

After the Presentation of Trump’s Vision for the Middle East, Europeans Need to Weigh In

SWP - lun, 24/02/2020 - 00:00

At the end of January 2020, US President Donald Trump and his Middle East team, after a long delay, presented the political component of the so-called Deal of the Century. It claims to provide for a comprehensive and definitive settlement of the Israeli-Palestinian conflict through a two-state solution. It complements the economic component, which had been presented in Manama, Bahrain, in June 2019. After a successful peace deal, the economic component is to lead to massive levels of investment in Palestine and the region, triggering a boost in development.

Entrenching of the one-state reality

In fact, however, the plan is designed in a way that will entrench the one-state reality that has developed in Israel and the Palestinian territories it occupies. It would permanently enshrine Israeli security responsibilities and Israel’s control over borders, airspace, and coastal waters as well as legitimise the annexation of about 30 per cent of the West Bank. According to the Trump administration’s script, the State of Palestine would not have a contiguous territory. Rather, its islands would be connected by bridges, tunnels, and transit routes, all under Israeli control.

The planned land swaps are not only unequal in size and quality, but also have explosive potential, mainly because the so-called Arab Triangle in Galilee is to be part of the Palestinian state. In fact, the Palestinian Israelis living there would lose their Israeli citizenship and be isolated from their surroundings. What is more, there would not only be Palestinian enclaves in Israeli territory, but also 15 settlement enclaves in the Palestinian state. This would guarantee continued friction.

Jerusalem would remain the “undivided capital of Israel”, and Israel would retain control over the majority of Palestinian residential areas, the Old City, the Holy Basin, and the holy sites. The Palestinians would be allowed to regard the neighbourhoods east of the separation barrier as their capital, if they so wish, and call it Al-Quds. As a result, some 140,000 Palestinians in Jerusalem could lose their residency permits. The plan categorically excludes the right of Palestinian refugees to return to Israel.

The Trump plan is not a basis for negotiations, but it is likely to shape reality

The Palestinian leadership has already rejected the plan and negotiations on its basis. This is not surprising. Not only is the document largely based on the narrative of the Israeli right, but it also ignores Palestinian claims and interests almost entirely. It is also contrary to principles of international law, such as the inadmissibility of the appropriation of territory by force. Moreover, it falls far short of the international consensus on conflict settlement, enshrined for example in Security Council Resolution 2234 (2016), which provides for a balance of interests, a territorial arrangement based on the 1967 border, and a consensual settlement of the refugee issue.

The American vision also offers the Palestinians far less than previous US plans or Israeli proposals. Above all, however, the offer of a Palestinian state is completely void of meaning due to the restrictions envisaged. Its implementation would in any case be subject to an Israeli-American veto – as would the carrot of substantial financial assistance. For it is Israel and the Americans who would decide whether or not the Palestinians are meeting the criteria for statehood and whether they merit the investment in prosperity.

However, this does not mean that the plan is irrelevant. To the contrary, it is likely to have a decisive impact on developments on the ground and become a point of reference for future approaches, for any future Israeli government is unlikely to accept less than has been promised by Trump. What is more, the plan allows Israel – independently of negotiations – to annex the designated areas and further expand the settlements there. In this way, it closes the door to a negotiated two-state arrangement for good.

Europeans need to weigh in

Although an Israeli-American committee has already been set up to work out the details of annexations, and even if the strategic environment is far from favourable, there is still room for the Europeans to influence the next Israeli government’s cost-benefit calculation and prevent it from permanently obstructing a negotiated solution, as well as to prevent the Trump plan from becoming an international frame of reference for future approaches to the conflict. The European Union (EU) and its member states should make use of this room for manoeuvre.

The EU’s High Representative for Foreign Affairs and Security Policy, Josep Borrell, already warned that annexations would not go unchallenged. It is necessary to spell out now how a European response to de jure annexations would look. In that context, Europeans have toyed with a wide range of approaches – from recognising the State of Palestine within the 1967 borders and sanctioning Israel, for example by suspending the Association Agreement, to cautious engagement with the Deal of the Century.

It would be essential to first quickly agree at least on a minimum shared position – instead of waiting until the European Council meeting on 26 and 27 March – and, on this basis, to send clear signals not only from Brussels but also Europe’s capitals. This should include Europeans’ refusal to recognise a unilateral determination of borders and their demand that Israel grant citizenship rights in all annexed areas as well as those under permanent occupation. It should also include confirming Israel’s obligation to ensure the livelihoods of the populations in all areas it permanently controls – and a corresponding withdrawal of European financial support. In addition, EU member states would have to drive home the point that de jure annexations would seriously disrupt relations between Israel and Europe.

Such declarations will not resonate if a right-wing nationalist government led by the Likud is formed again in Israel after elections on 2 March. But if the next coalition is led by the more moderate Benny Gantz, there will be a chance for dialogue.

Second, Europeans must prevent the Trump plan from becoming an international frame of reference for future negotiations. Therefore, they should refrain from anything that could be understood as giving legitimacy to the plan – for example, by proposing talks on “this and other proposals”.

Third, Europeans must not give the impression that they are giving Israel (or any other actor) a free pass for violations of international law – as Germany did in its letter to the International Criminal Court, which was aimed at protecting Israel from an investigation into suspected war crimes.

La importancia de las divisiones sociopolíticas en la (no) formación de gobierno en Israel

Real Instituto Elcano - dim, 23/02/2020 - 07:31
Alberto Priego. ARI 15/2020 - 25/2/2020

El elemento clave de la inestabilidad política de Israel son las divisiones sociopolíticas o cleavages que conforman su sociedad.

Cambio climático 2020: ciencia, tras el maratón COP 25, el Pacto Verde Europeo y legislación climática en España

Real Instituto Elcano - dim, 23/02/2020 - 06:59
Lara Lázaro Touza. ARI 14/2020 - 24/2/2020

¿Cuáles son los principales avances que se pueden esperar en materia de acción climática global, en la UE y en España en 2020?

Dem Klima gezollt

Klimazölle werden derzeit hitzig debattiert. Das gilt auch für die Europäische Union, seit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sie als Pfeiler der künftigen Klimapolitik ins Spiel brachte. Für Befürworter gelten solche Zölle als probates Mittel, um weitreichende Klimaschutzmaßnahmen durchzusetzen, ohne damit die Verlagerung heimischer Industrie und Arbeitsplätze zu riskieren. Kritiker dagegen prangern sie als reale Gefahr einer neuen Spirale protektionistischer Maßnahmen an. Klimazölle können den Klimaschutzmaßnahmen der EU Rückenwind geben. Wenn sie sorgsam ausgestaltet werden, sind sie ein probates Mittel, um Handelsmaßnahmen als Hebel für den Klimaschutz zu nutzen.

Dem Klima gezollt

Klimazölle werden derzeit hitzig debattiert. Das gilt auch für die Europäische Union, seit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sie als Pfeiler der künftigen Klimapolitik ins Spiel brachte. Für Befürworter gelten solche Zölle als probates Mittel, um weitreichende Klimaschutzmaßnahmen durchzusetzen, ohne damit die Verlagerung heimischer Industrie und Arbeitsplätze zu riskieren. Kritiker dagegen prangern sie als reale Gefahr einer neuen Spirale protektionistischer Maßnahmen an. Klimazölle können den Klimaschutzmaßnahmen der EU Rückenwind geben. Wenn sie sorgsam ausgestaltet werden, sind sie ein probates Mittel, um Handelsmaßnahmen als Hebel für den Klimaschutz zu nutzen.

Dem Klima gezollt

Klimazölle werden derzeit hitzig debattiert. Das gilt auch für die Europäische Union, seit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sie als Pfeiler der künftigen Klimapolitik ins Spiel brachte. Für Befürworter gelten solche Zölle als probates Mittel, um weitreichende Klimaschutzmaßnahmen durchzusetzen, ohne damit die Verlagerung heimischer Industrie und Arbeitsplätze zu riskieren. Kritiker dagegen prangern sie als reale Gefahr einer neuen Spirale protektionistischer Maßnahmen an. Klimazölle können den Klimaschutzmaßnahmen der EU Rückenwind geben. Wenn sie sorgsam ausgestaltet werden, sind sie ein probates Mittel, um Handelsmaßnahmen als Hebel für den Klimaschutz zu nutzen.

Législatives iraniennes : une élection prévisible, mais stratégique

Institut Montaigne - ven, 21/02/2020 - 15:20

Les Iraniens étaient appelés, le 21 février,  au premier tour des élections législatives, afin d’élire leurs 290 représentants au Madjles, l’assemblée législative détenant officiellement l’essentiel du pouvoir législatif dans la République islamique. Si le Madjles dispose, dans les faits, d’un pouvoir limité car très encadré, et ne s’oppose jamais sur le fond aux priorités du Guide, il n’en reste pas moins une des rares institutions démocratiquement constituées en…

Un simulateur électoral pour les élections municipales

Fondapol / Général - ven, 21/02/2020 - 10:12

Pour toutes les communes de plus de 1.000 habitants, la Fondation pour l’innovation politique a mis au point un outil qui permet de simuler les résultats des élections municipales, en s’appuyant sur des sondages. Idée. Dans la collection des outils proposés par les think tanks à l’occasion des élections municipales, je demande le simulateur. La […]

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Syrian Refugees in Turkey: Changing Attitudes and Fortunes

SWP - ven, 21/02/2020 - 00:00

In view of a substantial loss in local elections and an urge to demonstrate that the Turkish government is in control of the situation, Ankara’s attitude toward the ap­proximately four million Syrian refugees changed in July 2019. Security forces started to round up Syrian refugees, send them back to the Turkish provinces where they were registered, deport some, and encourage others to move to areas controlled by Turkey in northern Syria, including the conflict zone Idlib. The change in Turkish policy vis-à-vis the Syrian refugees as well as dramatic developments in Idlib have renewed international attention to the plight of the refugees. Ankara needs con­tinued European support to deal with the situation, particularly if a new wave of refugees is forced to flee to Turkey from Idlib.

 

Nach der Vorlage der Trumpschen Vision für den Nahen Osten sind die Europäer gefordert

SWP - ven, 21/02/2020 - 00:00

Ende Januar 2020 hat US-Präsident Donald Trump gemeinsam mit seinem Nahost-Team nach langer Verzögerung den politischen Teil des sogenannten Jahrhundert-Deals vorgestellt. Dieser formuliert den Anspruch, den Konflikt umfassend und definitiv durch eine Zweistaatenlösung zu regeln. Ergänzt wird er durch die schon im Juni 2019 in Manama, Bahrain, präsentierte ökonomische Komponente, die – nach einer Konfliktregelung – zu massiven Investitionen in Palästina und der Region führen und damit einen enormen Entwicklungsschub anstoßen soll. 

Zementierung der Einstaatenrealität

Tatsächlich sieht der Plan allerdings vor, die Einstaatenrealität zu verfestigen, die sich in Israel und den von ihm besetzten palästinensischen Gebieten herausgebildet hat. Denn er würde die israelische Sicherheitsverantwortung und Israels Kontrolle über Grenzen, Luftraum und Küstengewässer dauerhaft festschreiben und legitimiert die Annexion von rund 30 Prozent der West Bank. Der palästinensische Staat hätte nach dem Skript der Trump-Administration kein zusammenhängendes Territorium. Seine Inseln würden durch Brücken, Tunnels und Transitstrecken verbunden werden.

Der vorgesehene Landtausch birgt vor allem deshalb Sprengstoff, weil das sogenannte Arabische Dreieck in Galiläa dem palästinensischen Staat zugeschlagen werden soll. De facto würden die dort ansässigen palästinensischen Israelis ausgebürgert und von ihrer Umgebung isoliert. Es gäbe aber nicht nur palästinensische Enklaven in israelischem Staatsgebiet, sondern auch 15 Siedlungsenklaven im palästinensischen Staat. Damit bliebe eine Vielzahl von Reibungspunkten bestehen.

Jerusalem würde »ungeteilte Hauptstadt Israels« bleiben, Israel die Kontrolle auch über das Gros der palästinensischen Wohngebiete sowie die Heiligen Stätten behalten. Die Palästinenser dürften die Viertel, die östlich der Sperrmauer liegen, als ihre Hauptstadt betrachten. Damit könnten auch rund 140.000 Palästinenser ihr Aufenthaltsrecht in Jerusalem verlieren. Ein Rückkehrrecht palästinensischer Flüchtlinge nach Israel schließt der Plan kategorisch aus.

Der Trump-Plan ist keine Verhandlungsgrundlage, wird aber die Realität prägen

Die palästinensische Führung hat den Plan und Verhandlungen auf seiner Grundlage bereits abgelehnt. Dies ist nicht verwunderlich. Denn nicht nur beruht das Dokument ganz überwiegend auf dem Narrativ der israelischen Rechten, auch lässt es palästinensische Ansprüche und Interessen fast vollständig außen vor. Es steht zudem im Widerspruch zu völkerrechtlichen Grundsätzen, wie der Unzulässigkeit der Aneignung von Territorium durch Gewalt. Darüber hinaus fällt es weit hinter den bisherigen internationalen Konsens in Bezug auf eine Konfliktregelung zurück, der einen Interessenausgleich auf Basis der Grenze von 1967 und eine einvernehmliche Regelung der Flüchtlingsfrage vorsieht.

Der amerikanische Aufschlag bietet den Palästinensern auch deutlich weniger an als bisherige israelische Verhandlungsangebote. Vor allem aber wird die Offerte eines palästinensischen Staates durch die vorgesehenen Einschränkungen völlig entwertet. Seine Verwirklichung bliebe ohnehin einem israelisch-amerikanischen Veto unterworfen – ebenso wie das Lockangebot umfangreicher Finanzhilfen. Denn Israel und die Amerikaner sollen darüber entscheiden, ob die Palästinenser die Kriterien für Staatlichkeit erfüllen und ihnen ein Staat und das umfangreiche Wirtschaftsprogramm zustehen, oder eben nicht.

Damit ist der Plan aber keineswegs hinfällig. Vielmehr dürfte er die Zukunft ganz entscheidend prägen und zum Bezugspunkt für künftige Lösungsansätze werden, hinter dessen Versprechungen israelische Regierungen nicht mehr zurückgehen werden. Und er erlaubt Israel, unabhängig von Verhandlungen, in den dafür vorgesehenen Gebieten Annexionen vorzunehmen sowie die Siedlungen weiter auszubauen. So verschließt er die Tür zu einer verhandelten Zweistaatenregelung.

Die Europäer sind gefordert

Auch wenn bereits ein israelisch-amerikanisches Komitee eingesetzt worden ist, um die Details von Annexionen auszuarbeiten, und auch wenn das strategische Umfeld alles andere als günstig ist: Noch gibt es Handlungsspielraum, um die Kosten-Nutzen-Rechnung der nächsten israelischen Regierung zu beeinflussen und sie davon abzuhalten, eine Verhandlungslösung dauerhaft zu verbauen, sowie zu verhindern, dass der Trump-Plan zum internationalen Referenzrahmen für künftige Lösungsansätze wird. Diesen Spielraum sollten Deutschland und seine europäischen Partner nutzen.

Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell hat bereits gewarnt, Annexionen würden von europäischer Seite nicht unangefochten hingenommen. Nun gilt es auszubuchstabieren, wie eine europäische Reaktion auf die De-jure-Annexionen aussehen würde. Hier gehen die Ansätze der Europäer bislang weit auseinander – von einer Anerkennung des Staates Palästina in den Grenzen von 1967 oder eine Sanktionierung Israels, etwa durch die Suspendierung des Assoziierungsabkommens, bis zu einem vorsichtigen Engagement mit der Trump-Vorlage.

Wichtig wäre erstens, sich schnell auf gemeinsame Grundlinien zu verständigen, statt bis zum Europäischen Rat am 26./27. März zu warten, und auf dieser Basis nicht nur aus Brüssel, sondern auch aus den Hauptstädten klare Signale zu senden. Dazu gehört, dass die Europäer einseitige Grenzziehungen nicht anerkennen und von Israel die Gewährung staatsbürgerlicher Rechte in annektierten Gebieten und in Gebieten unter dauerhafter Besatzung fordern. Dazu gehört auch, die Verpflichtung Israels zu bestätigen, in allen von ihm dauerhaft kontrollierten Gebieten die Lebensgrundlagen der Bevölkerung sicherzustellen – verbunden mit einem entsprechenden finanziellen Rückzug der Europäer. Außerdem müssten die EU-Mitgliedstaaten unmissverständlich klarmachen, dass De-jure-Annexionen die Beziehungen zwischen Israel und Europa empfindlich stören würden.

Solche Ankündigungen werden relativ wenig Einfluss entfalten, sollte sich in Israel nach den Wahlen am 2. März einmal mehr eine rechtsnationale Regierung unter Führung des Likud bilden. Sollte die nächste Koalition aber von dem gemäßigteren Benny Gantz geführt werden, wird es Anknüpfungspunkte für einen Dialog geben.

Zweitens gilt es zu verhindern, dass der Trump-Plan zum internationalen Referenzrahmen für künftige Verhandlungen wird. Daher müssen die Europäer alles unterlassen, was so verstanden werden könnte, als ob es dem Plan Legitimität verleiht – etwa, indem Gespräche über diese und andere Vorlagen vorgeschlagen werden.

Drittens dürfen die Europäer nicht den Eindruck erwecken, als ob sie Israel (oder irgendeinem anderen Akteur) einen Freifahrschein für Völkerrechtsverstöße ausstellten – wie es Deutschland mit seinem Brief an den internationalen Strafgerichtshof getan hat, der Israel vor einer Ermittlung vermuteter Kriegsverbrechen bewahren soll.

Prioritizing and Sequencing Peacekeeping Mandates in 2020: The Case of UNMISS

European Peace Institute / News - jeu, 20/02/2020 - 21:32

Since the signing of the Revitalized Agreement to Resolve the Conflict in South Sudan (R-ARCSS) in September 2018, South Sudan has seen a sustained reduction in political violence. However, progress on Chapter I of the agreement, which calls for the establishment of a Revitalized Transitional Government of National Unity, has largely stalled, and the agreement does not address the structural drivers of localized insecurity.

In this context, the International Peace Institute (IPI), the Stimson Center, and Security Council Report organized a workshop on January 30, 2020, to discuss the mandate and political strategy of the UN Mission in South Sudan (UNMISS). This workshop offered a platform for member states, UN actors, and outside experts to share their assessment of the situation in the country. The discussion was intended to help the Security Council make informed decisions with respect to the strategic orientation, prioritization, and sequencing of the mission’s mandate and actions on the ground. The workshop focused on the current political and security dynamics in South Sudan, including developments in the formation of a transitional government, the status of the peace process, and the root drivers of conflict. Participants also examined how to adapt UNMISS’s current mandate to strengthen the mission and help the UN achieve its objectives over the coming year.

Workshop participants agreed that UNMISS’s mandate remains relevant to the current political and security environment. At the same time, they highlighted opportunities to ensure that the mandate’s language provides the mission with the flexibility to support the R-ARCSS, or respond to its reversal, and to adjust its approach to the protection of civilians.

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Article by DIIS researcher awarded

DIIS - jeu, 20/02/2020 - 15:05
Senior researcher Louise Riis Andersen receives the SAGE Award for international scholarship

Coronavirus : avertissement brutal pour l’économie mondiale

Institut Montaigne - jeu, 20/02/2020 - 14:15

À l’heure où cette note est écrite, il reste difficile de prédire l’évolution de l’épidémie du coronavirus, Covid-19 pour l’OMS, qui a déjà infecté près de 75 000 personnes en Chine, ni de savoir si elle pourrait tourner à la pandémie. L’impact économique de court terme est pourtant déjà considérable, et son effet sur les marchés clairement mesurable. La chute de la demande de pétrole brut, causée par l’arrêt de pans entiers de l’économie chinoise…

Hybrid regimes in the EU

DIIS - jeu, 20/02/2020 - 13:50
Poland and Hungary

«Le terroriste d’Hanau a plus à voir avec le complotisme américain qu’avec l’extrême droite allemande traditionnelle»

Fondapol / Général - jeu, 20/02/2020 - 10:25

FIGAROVOX/ENTRETIEN – Après les deux fusillades survenues ce jeudi 20 février à Hanau en Allemagne, Patrick Moreau revient sur le profil du tueur présumé, Tobias Rathjen. Il décrit celui-ci comme un loup solitaire dont la pensée serait largement tributaire du complotisme américain. Patrick Moreau est chercheur au CNRS et à l’Université de Strasbourg. Il vient […]

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