Auf unseren Tagungen im September und Oktober haben wir Orientierungen für die Entwicklung einer umfassenden europäischen Antwort auf die Migrationskrise vorgegeben; diese Tagungen haben zu einigen positiven Ergebnissen geführt. Dass das Welternährungsprogramm dank europäischer Beiträge in der Lage war, mehr Unterstützung für Flüchtlinge in der Region zu leisten, gibt den am stärksten betroffenen Menschen Hoffnung. Die Lage ist jedoch sowohl in der Region als auch in Europa weiterhin sehr ernst. Ein Migrationsstrom von beispiellosem Ausmaß setzt sich fort. Im Oktober überquerten 218 000 Flüchtlinge und Migranten das Mittelmeer, was ein Rekordniveau darstellte.
Angesichts dieser Migrationswelle haben einige EU-Staaten an den internen Schengen-Grenzen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Wie ich bereits früher angemahnt habe, besteht die einzige Möglichkeit zur Erhaltung des Schengen-Systems darin, das ordnungsgemäße Management der EU-Außengrenzen zu gewährleisten. Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um das Schengen-System unbeschadet zu erhalten, und daher sollte von jeglicher Initiative, die zur Wiedereinführung von Grenzen innerhalb des Schengen-Raums führen kann, Abstand genommen werden. Um das Schlimmste zu verhindern, müssen wir schneller handeln. Daher habe ich beschlossen, für den 12. November um 14:30 Uhr, d.h. unmittelbar nach dem Migrationsgipfel in Valletta, eine informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs der EU einzuberufen.
Der Zweck dieses Treffens wird hauptsächlich darin bestehen, den Stand der Umsetzung unserer bisher beschlossenen Maßnahmen zu bewerten, und zwar insbesondere im Hinblick auf
1. die Intensivierung unserer Zusammenarbeit mit Drittländern, einschließlich der Türkei, um die Ströme einzudämmen;
2. die Umsetzung der Beschlüsse, die wir zur Umsiedlung gefasst haben;
3. die Einrichtung von Registrierungszentren in Griechenland und Italien sowie den Ausbau der Aufnahmekapazitäten und die erforderliche Abstellung zusätzlicher Experten für FRONTEX und EASO.
4. Schließlich sollten wir darüber sprechen, wie die Kontrolle unserer Außengrenzen wirksam verstärkt werden kann.
Angesichts der schnellen Entwicklung der Ereignisse ist es für uns alle von entscheidender Bedeutung, über neueste Informationen zu verfügen. Ich begrüße daher die Initiativen des luxemburgischen Ratsvorsitzes zur Aktivierung der integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen und zur Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Rates (Justiz und Inneres) am 9. November, auf der unsere Beratungen in Valletta sinnvoll vorbereitet werden sollten.
Auch wenn wir auf unserer planmäßigen Tagung im Dezember auf die Migrationsfrage zurückkommen werden, kann ich nicht ausschließen, dass wir bereits in Valletta weitere Orientierungen festlegen müssen. Ich werde Sie im Vorfeld unserer Tagung auf dem Laufenden halten.
Die Europäische Union und Neuseeland sind langjährige und enge Partner. Wir teilen die gleichen Grundwerte, verfolgen gemeinsame Interessen und pflegen wachsende Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zum beiderseitigen Vorteil, die durch intensive persönliche und kulturelle Bindungen untermauert werden.
Heute sind wir zusammengekommen, um uns auf eine Vertiefung unserer Beziehungen in den Bereichen Politik, Sicherheit, Handel und Investitionen zu verständigen.
Wir begrüßen den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über das Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit. Dieses Abkommen spiegelt den umfassenden Charakter unserer Beziehungen wider und bildet ein solides Fundament für ihren weiteren Ausbau in den kommenden Jahrzehnten. Beide Seiten haben sich verpflichtet, das Abkommen vollständig und rasch umzusetzen.
Wir haben uns heute verpflichtet, das Verfahren zur Aufnahme von Verhandlungen über den zeitnahen Abschluss eines vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens in Gang zu setzen. Die Gespräche über den Umfang und den allgemeinen Ansatz der Verhandlungen sollten so schnell wie möglich beginnen. Gleichzeitig haben wir vereinbart, um das erforderliche Verhandlungsmandat zu ersuchen, sobald der Rahmen für die Verhandlungen abgesteckt wurde. Wir sind überzeugt, dass ein Freihandelsabkommen nachhaltiges Wachstum und Investitionen fördern, neue Handels- und Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten für unsere Bevölkerungen schaffen wird.
Wir begrüßen die Fortschritte in den Bereichen Zoll und Tiergesundheit und haben beschlossen, weiter auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit in Regulierungs- und anderen praktischen Belangen hinzuarbeiten.
Um einen Beitrag zu mehr Frieden und Wohlstand, auch im Pazifikraum und in Europa, zu leisten, werden wir unseren verstärkten Dialog zu Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, beispielsweise zur Situation in der Ukraine, intensivieren.
Wir haben über unsere Antwort auf die globale Migrations- und Flüchtlingskrise gesprochen. Wir haben unsere Unterstützung für eine politische Lösung des Syrienkonflikts bekräftigt. Wir werden uns weiterhin um eine Ausweitung unserer diesbezüglichen Anstrengungen bemühen und gemeinsam unsere Nachbarländer unterstützen, insbesondere auch über den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), das Welternährungsprogramm und andere Anlaufstellen.
Wir haben unsere Entschlossenheit bekräftigt, auf der COP21 in Paris zu einem international verbindlichen Klimaschutzübereinkommen zu gelangen, das ambitioniert, wirksam, nachhaltig, fair, transparent und dynamisch ist. Wir haben uns für Fortschritte bei der schrittweisen Abschaffung umweltschädlicher Subventionen, wie etwa für fossile Brennstoffe, ausgesprochen. Auch haben wir die Bedeutung unserer Partnerschaft für eine nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung, insbesondere unserer bestehenden Zusammenarbeit im Pazifikraum, bekräftigt. Des Weiteren haben wir erneut unsere Entschlossenheit bekundet, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft, Forschung und Innovation zu verstärken.
Neuseeland hat das wachsende Engagement der EU im ASEAN-Raum gewürdigt und begrüßt den Wunsch der EU, am Ostasiengipfel teilzunehmen. Die EU und Neuseeland sehen dem nächsten Treffen der ASEM-Außenminister (November 2015) und dem ASEM-Gipfel (Juli 2016) mit Interesse entgegen.
Unser heutiger Gedankenaustausch hat deutlich gemacht, wie tief und weitreichend unsere Partnerschaft ist und wie groß unsere Ambitionen sind, die EU und Neuseeland einander noch näher zu bringen. Diese Vision unserer künftigen Beziehungen wird die Bande zwischen unseren Völkern stärken und Chancen für mehr Wachstum, eine nachhaltige Entwicklung und die Gewährleistung größerer Sicherheit schaffen.
Die Medien sind das Spiegelbild unserer Gesellschaften: Sind sie frei und kritisch, so sind wir frei und sicher.
Während wir den Internationalen Tag zur Beendigung der Straflosigkeit für Verbrechen gegen Journalisten begehen, sehen sich jedoch Journalisten in vielen Ländern rund um die Welt mit zunehmender Einschüchterung und Gewalt konfrontiert.
Angriffe auf Journalisten sind auch Angriffe auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit der Medien. Die EU erwartet von den staatlichen Stellen, dass sie ihren internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die wirksame, unverzügliche und unabhängige Untersuchung solcher Gewalttaten nachkommen und dafür sorgen, dass die Täter und Anstifter – ob staatlich oder nichtstaatlich – vor Gericht gestellt werden.
Der Rat hat in den letzten Wochen mit einer Reihe von Beschlüssen auf die derzeitige Migrationskrise reagiert. Das Ausmaß der Migrationsströme hat gezeigt, dass ein stärker koordinierter Informationsaustausch erforderlich ist.
Daher hat der luxemburgische Vorsitz am 30. Oktober 2015 beschlossen, die integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) im "Informationsaustausch-Modus" zu aktivieren. Ziel ist die Überwachung der Entwicklung der Migrationsströme, die Unterstützung der Beschlussfassung und die verbesserte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen.
Im Rahmen des Informationsaustausch-Modus sind die Mitgliedstaaten der EU sowie die Organe und einschlägigen Ämter und Agenturen der Union gehalten, über eine gemeinsame Internet-Plattform kontinuierlich aktualisierte Informationen über die Lage vor Ort auszutauschen. Die Kommission und der EAD werden regelmäßig integrierte Analysen der übermittelten Informationen bereitstellen, um eine gemeinsame Beschlussfassung der Mitgliedstaaten und eine zwischen ihnen abgestimmte Krisenreaktion zu erleichtern.
Mit der integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (Integrated Political Crisis Response arrangements/IPCR) wird die Fähigkeit der EU zu raschen Entscheidungen im Fall von schweren Krisen, die politisch auf EU-Ebene bewältigt werden müssen, gestärkt. Die Regelung ist am 25. Juni 2013 vom Rat der Europäischen Union gebilligt worden.
Die IPCR ist flexibel und größenvariabel; sie ermöglicht eine maßgeschneiderte Reaktion der EU auf politischer Ebene und gewährleistet die erforderliche Unterstützung durch die EU-Organe und ‑Dienste im Zusammenhang mit einer Krise und deren Entwicklung. Sie nutzt umfassend die Synergien zwischen den Akteuren und bestehenden Ressourcen, Strukturen und Fähigkeiten.
Die Regelung ist auf das Subsidiaritätsprinzip gestützt und wahrt uneingeschränkt die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in einer Krisensituation. Sie ersetzt keine der bestehenden sektoriellen Regelungen.
Dienstag, 3. November 2015
15:00 Treffen mit Seiner Majestät König Willem-Alexander der Niederlande (Fototermin)
Mittwoch, 4. November 2015
Stockholm
13:00 Treffen mit dem schwedischen Ministerpräsidenten Stefan Löfven
14:20 Gemeinsame Pressekonferenz
Sonntag, 8. November 2015
Berlin
19:00 Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und anschließendes Arbeitsessen
Der Rat hat das gegen 170 Personen verhängte Einfrieren von Geldern und Reiseverbot sowie das gegen drei Organisationen in Belarus verhängte Einfrieren von Geldern für vier Monate ausgesetzt. Dieser Beschluss wurde als Reaktion auf die Freilassung aller belarussischen politischen Gefangenen am 22. August und vor dem Hintergrund der Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus gefasst.
Die Freilassung aller politischen Gefangenen war ein von der Europäischen Union seit langem ersehnter Schritt. Mit der Aussetzung der meisten restriktiven Maßnahmen hat die EU auf diese Fortschritte reagiert und zu weiteren positiven Entwicklungen ermutigt, die zu einer Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus führen. Die EU wird die Lage der Demokratie und der Menschenrechte in Belarus auch weiterhin genau beobachten.
Die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen gegen Personen und Organisationen sollte am 31. Oktober ablaufen. Der Rat hat diese Maßnahmen um vier Monate, d.h. bis zum 29. Februar 2016, verlängert und sie dabei zugleich für 170 Personen und für drei Organisationen ausgesetzt. Vier Personen, die am ungeklärten Verschwinden von Personen in Belarus beteiligt sein sollen, unterliegen nach wie vor den restriktiven Maßnahmen. Auch das Waffenembargo gilt weiterhin.
Der Rat hat ferner die Liste der Personen und Organisationen aktualisiert, um der jüngsten Rechtsprechung Rechnung zu tragen.
Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen. Die Rechtsakte, einschließlich der genauen Angaben zu den betroffenen Personen und Organisationen, werden im Amtsblatt der EU vom 30. Oktober veröffentlicht und treten am 31. Oktober in Kraft.
Am 29. Oktober 2015 beginnt die dreiwöchige Vermittlungsfirst, in der sich der Rat und das Europäische Parlament über den EU-Haushalt für 2016 einigen müssen. Das Parlament hat nämlich am 28. Oktober 2015 Abänderungen angenommen, mit denen der Rat nicht einverstanden ist.
Der Rat ist insbesondere besorgt darüber, dass das Parlament die EU-Ausgaben weit über die im mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020 vereinbarten Obergrenzen hinaus anheben möchte. Er ist der Auffassung, dass der EU-Haushalt 2016 nicht unter Missachtung der in der Vergangenheit vereinbarten Ausgabengrenzen und der gegenwärtigen finanziellen Zwänge der Mitgliedstaaten beschlossen werden kann. Auch sollte aus seiner Sicht ein gewisser finanzieller Spielraum für den Fall eines unvorhergesehen Ereignisses oder Mittelbedarfs eingeplant werden. Daher ersucht er das Parlament, zwischen wünschenswerten und unbedingt notwendigen Maßnahmen zu unterscheiden.
"Bei den Haushaltsbeschlüssen geht es uns wie allen Menschen: Wenn die Mittel begrenzt sind, muss man auswählen. Der Rat ist bereit, mit dem Europäischen Parlament konstruktiv zusammenzuarbeiten, damit die richtigen Entscheidungen für Europa, seine Bürger und seine Wirtschaft getroffen werden", erklärte der luxemburgische Finanzminister und derzeitige Ratspräsident, Pierre Gramegna.
Eine Frage des VertrauensDer Rat hält es zudem für äußerst wichtig, dass alle EU-Institutionen Personal abbauen, damit bis 2017 die vereinbarte Reduzierung um 5 % gegenüber 2013 erreicht werden kann. "Es ist unabdingbar, dass alle Institutionen entsprechend dem Geist und Wortlaut ihrer Zusagen vom Dezember 2013 handeln. Wenn die EU-Institutionen das Vertrauen der europäischen Bürger nicht verlieren wollen, müssen sie sich an ihre eigenen Regeln halten", so Gramegna.
Entschlossenes Vorgehen in der FlüchtlingskriseDer Rat ist sich mit dem Parlament einig, dass Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise von größter Bedeutung sind, und er ist bereit, hierfür außerordentliche Mittel zur Verfügung zu stellen. So hat er gemeinsam mit dem Parlament als Reaktion auf die Migrationskrise schon jetzt die Mittel für Verpflichtungen um insgesamt 490,3 Mio. € und die Mittel für Zahlungen um insgesamt 133,6 Mio. € aus dem EU-Haushalt 2015 aufgestockt. Auch hat er die von der Kommission in ihrem Haushaltsplanentwurf für 2016 vorgeschlagenen Mittel für migrationsbezogene Maßnahmen ohne Änderungen gebilligt. Er ist zudem bereit, auf der Grundlage des Berichtigungsschreibens Nr. 2 der Kommission über eine zusätzliche Unterstützung aus dem EU-Haushalt 2016 zu sprechen.
HintergrundinformationenDie Kommission hat in ihrem Haushaltsplanentwurf für 2016 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 153,83 Mrd. € und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 143,54 Mrd. € vorgeschlagen. Im Vergleich zu dem durch die Berichtigungshaushalte Nr. 1-7 geänderten Haushalt 2015 entspricht dies einer Abnahme von 5,2 % bei den Verpflichtungen und einer Zunahme von 1,6 % bei den Zahlungen.
In dem am 4. September einstimmig angenommenen Standpunkt des Rates sind Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 153,27 Mrd. € (-5,5 %) und Mittel für Zahlungen in Höhe von 142,12 Mrd. € (+0,6%) vorgesehen.
Das Europäische Parlament beantragt eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen auf insgesamt 157,43 Mrd. € (-3,0 %) und der Mittel für Zahlungen auf insgesamt 146,46 Mrd. € (+3,7%). Diese Beträge übersteigen die Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens um 1,5 bzw. 1.3 Mrd. €.
Was den Personalbestand anbelangt, so werden nach der Methode, die von der Kommission auf alle Institutionen angewandt wird, die Planstellen zwischen 2013 und 2016 beim Rat um 4,5 % und bei der Kommission um 4 % verringert. Beim Parlament würde jedoch im gleichen Zeitraum das Personal um 0,4 % aufgestockt. In ihrer interinstitutionellen Vereinbarung vom Dezember 2013 über die Haushaltsdisziplin haben sich die drei Institutionen verpflichtet, ihr Personal zwischen 2013 und 2017 um 5 % abzubauen.
Das Vermittlungsverfahren erstreckt sich auch auf das Berichtigungsschreiben Nr. 2 für 2016, wonach die Unterstützung für die Mitgliedstaaten mit dem größten Bedarf, für die Umsiedlung von Flüchtlingen und für den Migrations- und den Grenzenfonds im Haushaltsplan 2016 um 1,55 Mrd. € an Mitteln für Verpflichtungen und um 1,42 Mrd. € an Mitteln für Zahlungen aufgestockt werden soll. Weder der Rat noch das Parlament haben derzeit zu dem Berichtigungsschreiben Stellung genommen.