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Europäische Union

Entwurf eines Berichts - Abschluss des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien...

ENTWURF EINER EMPFEHLUNG zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten – des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Helmut Scholz

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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9/2017 : 31. Januar 2017 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-573/14

Lounani
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Ein Asylantrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung beteiligt war

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Video einer Ausschusssitzung - Montag, 30. Januar 2017 - 15:09 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Dauer des Videos : 148'
Sie können dieses Video manuell herunterladen im WMV (1.6Gb)-Format

Haftungsausschluss : Die Verdolmetschung der Debatten soll die Kommunikation erleichtern, sie stellt jedoch keine authentische Aufzeichnung der Debatten dar. Authentisch sind nur die Originalfassungen der Reden bzw. ihre überprüften schriftlichen Übersetzungen.
Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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The Brief from Brussels: Brexit-Debatte im Londoner Unterhaus beginnt

EuroNews (DE) - lun, 30/01/2017 - 18:55
Der Gesetzesvorschlag der britischen Regierung zum Brexit soll in den kommenden beiden Wochen durchs Parlament gepeitscht werden.
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Kritik am US-Einreiseverbot

EuroNews (DE) - lun, 30/01/2017 - 16:35
Die Kritik an dem von US-Präsident Donald Trump verfügten Einreiseverbot für Flüchtlinge und Bürger mehrerer mehrheitlich muslimischer Staaten wird immer lauter.
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Änderungsanträge - Verfassungsmäßige, rechtliche und institutionelle Auswirkungen einer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik: Möglichkeiten aufgrund des Vertrags von Lissabon - PE 597.424v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten,...

ÄNDERUNGSANTRÄGE - Verfassungsmäßige, rechtliche und institutionelle Auswirkungen einer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik: Möglichkeiten aufgrund des Vertrags von Lissabon
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Ausschuss für konstitutionelle Fragen

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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Änderungsanträge 230 - 458 - Verfassungsmäßige, rechtliche und institutionelle Auswirkungen einer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik: Möglichkeiten aufgrund des Vertrags von Lissabon - PE 597.476v01-00 - Ausschuss für auswärtige...

ÄNDERUNGSANTRÄGE 230 - 458 - Entwurf eines Berichts Verfassungsmäßige, rechtliche und institutionelle Auswirkungen einer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik: Möglichkeiten aufgrund des Vertrags von Lissabon
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Ausschuss für konstitutionelle Fragen

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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Artikel - Europäischer Jugendkarlspreis: Bewerbungsfrist bis zum 20. Februar verlängert

Europäisches Parlament (Nachrichten) - lun, 30/01/2017 - 15:00
Allgemeines : Sie sind zwischen 16 und 30 Jahre alt und betreiben ein Projekt mit europäischer Dimension? Dann bewerben Sie sich für den zehnten "Europäischen Karlspreis für die Jugend". In Aussicht steht neben der Medienberichterstattung auch ein Preisgeld, mit dem Sie Ihr Projekt weiter vorantreiben können. Die Bewerbung ist nun bis zum 20. Februar 2017 möglich. Der Jugendkarlspreis wird jedes Jahr gemeinsam vom Europäischen Parlament und der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen verliehen.

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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Aktualisierter Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Europäischer Rat (Nachrichten) - lun, 30/01/2017 - 14:41

Montag, 30. Januar 2017
14.00 Uhr Treffen mit dem bulgarischen Präsidenten Rumen Radev

Dienstag, 31. Januar 2017
Tallinn

11.15 Uhr Bilaterales Treffen mit der estnischen Präsidentin Kersti Kaljulaid
12.00 Uhr Arbeitsessen mit dem estnischen Ministerpräsidenten Jüri Ratas, dem lettischen Ministerpräsidenten Māris Kučinskis und dem litauischen Ministerpräsidenten Saulius Skvernelis
14.10 Uhr Pressekonferenz
14.45 Uhr Bilaterales Treffen mit Ministerpräsident Jüri Ratas
Paris
Treffen mit Präsident François Hollande

Mittwoch, 1. Februar 2017
Rom

12.45 Uhr Treffen mit Präsident Sergio Mattarella
13.15 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Paolo Gentiloni

Donnerstag, 2. Februar 2017
Brüssel
11.00 Uhr Treffen mit dem libyschen Premierminister Fayez al-Sarraj, anschließend Presseerklärungen
Zugang zu Presseterminen nur mit Halbjahresausweis oder nach Registrierung per E-Mail (siehe Hinweis für die Medien)
Valletta
20.00 Uhr Abendessen mit Ministerpräsident Joseph Muscat, dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Antonio Tajani und dem Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker

Freitag, 3. Februar 2017
Valletta
Informelles Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU
09.40 Uhr Begrüßung der Staats- und Regierungschefs, gemeinsam mit dem maltesischen Premierminister Joseph Muscat und dem Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker
10.00 Uhr Erste Arbeitssitzung
12.45 Uhr Familienfoto
13.45 Uhr Informelles Mittagessen
16.00 Uhr Pressekonferenz
17.15 Uhr Zweite Arbeitssitzung

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Latest news - The next SEDE meeting - Subcommittee on Security and Defence

will take place on Monday 6 February 2017, 15:00-18:30 in Brussels.

Organisations or interest groups who wish to apply for access to the European Parliament will find the relevant information below.


Further information
watch the meeting live
Access rights for interest group representatives
Source : © European Union, 2017 - EP
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Artikel - Diese Woche im EP: EPW 2017, Arzneimittel, Energieunion, US-Einreiseverbot

Europäisches Parlament (Nachrichten) - lun, 30/01/2017 - 12:31
Allgemeines : Diese Woche findet die "Europäische Parlamentarische Woche" statt: Die EU-Abgeordneten empfangen ihre Kollegen aus den nationalen Parlamenten, um mit ihnen über die Themen Wirtschaft, Wachstum und Beschäftigung zu debattieren. Des Weiteren findet am Mittwoch (1.2.) und Donnerstag (2.2.) eine Plenartagung statt, in deren Rahmen sich die Abgeordneten unter anderem mit der Energieunion und dem US-Einreiseverbot befassen werden.

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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Artikel - Europäische Parlamentarische Woche 2017

Europäisches Parlament (Nachrichten) - lun, 30/01/2017 - 10:22
Allgemeines : Trotz Zeichen einer Konjunkturerholung herrscht in manchen Teilen Europas immer noch hohe Arbeitslosigkeit. Investitionen sind angestiegen und neue Jobs geschaffen worden, doch nicht alle Menschen können gleichermaßen vom Wachstum profitieren. Wie können Wachstum und Beschäftigung weiter angekurbelt und die Fairness erhöht werden? Darüber debattieren EU-Abgeordnete, Abgeordnete der nationalen Parlamente und andere politische Entscheidungsträger im Rahmen der Europäischen Parlamentarischen Woche.

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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Schlussfolgerungen des Rates zu den makroökonomischen und haushaltspolitischen Leitlinien für die Mitgliedstaaten (Jahreswachstumsbericht)

Europäischer Rat (Nachrichten) - ven, 27/01/2017 - 18:00

Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) –

I. DAS EUROPÄISCHE SEMESTER 2017

1. BEGRÜSST den Jahreswachstumsbericht 2017 der Kommission, in dem die allgemeinen politischen Prioritäten für Beschäftigung und Wachstum in der EU und ihren Mitgliedstaaten dargelegt werden und der den Beginn des Europäischen Semesters 2017 markiert;

2. STIMMT der von der Kommission vorgenommenen Analyse der wirtschaftlichen Lage und der politischen Herausforderungen in der EU WEITGEHEND ZU. Mit den struktur- und haushaltspolitischen Maßnahmen muss zur Konsolidierung der wirtschaftlichen Erholung beigetragen und die derzeitige Situation dazu genutzt werden, makroökonomische Ungleichgewichte anzugehen und ehrgeizige Reformen durchzuführen sowie eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik zu verfolgen. Ungeachtet der jüngsten Verbesserungen werden die weltweiten Konjunkturaussichten zunehmend ungewiss. Sowohl bei der Wirtschaftsleistung als auch bei der Umsetzung von Reformen ist das Bild in der EU nach wie vor uneinheitlich. Obwohl eine Zunahme der Beschäftigung erwartet wird, stehen zahlreiche Volkswirtschaften immer noch vor weitreichenden strukturellen Herausforderungen, auch auf dem Arbeitsmarkt. Die immer noch hohe private und öffentliche Verschuldung geht zwar zurück, trägt aber dazu bei, die Investitionstätigkeit zu dämpfen. Wie durch den Warnmechanismusbericht der Kommission bestätigt, werden Wachstum und Beschäftigung auch durch das Risiko einer Reihe makroökonomischer Ungleichgewichte beeinträchtigt;

3. IST vor diesem Hintergrund mit den von der Kommission dargelegten allgemeinen politischen Prioritäten, auf die sich die Anstrengungen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU im Jahr 2017 konzentrieren sollten, EINVERSTANDEN, d.h. die Investitionstätigkeit zu fördern, Strukturreformen fortzusetzen und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik zu verfolgen. Diese Prioritäten sollten auf integrierte Art und Weise umgesetzt werden, um die Herausforderungen sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten effektiv zu bewältigen, sodass ein integratives Wachstum und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung sichergestellt werden können; HEBT HERVOR, dass in diesem Jahreswachstumsbericht der zu wenig Nachdruck auf die Notwendigkeit einer Produktmarktreform gelegt wird. Reformen des Produktmarktes sollten vorrangig in Angriff genommen werden, da diese ungeachtet der wirtschaftlichen Bedingungen unmittelbarer zu einer Steigerung der Produktivität und der Produktionsleistung führen; TEILT DIE AUFFASSUNG, dass Reformen zur Erhöhung des Angebots an Arbeitskräften und zur Förderung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt – wie etwa eine stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen und die Integration benachteiligter Gruppen – als ein Mittel zur Steigerung des Wachstumspotenzials und des sozialen Fortschritts von Bedeutung sind; IST SICH DESSEN BEWUSST, dass ein umfassendes Konzept erforderlich ist, um Migranten und die in jüngster Zeit eingetroffenen Flüchtlinge zu integrieren und ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern;

4. STIMMT der Analyse der Kommission ZU, wonach die Erfolgsbilanz bei der Umsetzung der Reformen verbessert werden muss, und BETONT, wie wichtig es ist, dass die Leistungen und die Umsetzung der politischen Maßnahmen, einschließlich der länderspezifischen Empfehlungen, das ganze Jahr hindurch überwacht werden; FORDERT den Wirtschafts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Wirtschaftspolitik AUF, sich aktiv an dieser Arbeit zu beteiligen, die auf dem Beitrag der Kommission basiert; SIEHT einer eingehenden Erörterung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen, die im März 2017 auf Grundlage der ausführlichen Bewertung der Kommission im Rat stattfinden wird, MIT INTERESSE ENTGEGEN;

5. RUFT DAZU AUF, in den Hauptstädten einen weiteren effizienten und offenen Dialog zwischen Mitgliedstaaten und Kommission zu führen und nationale Akteure besser einzubinden;

II. HAUSHALTSPOLITISCHE UND MAKROÖKONOMISCHE LEITLINIEN

Wiederbelebung der Investitionstätigkeit

6. IST SICH DESSEN BEWUSST, dass sich die Investitionstätigkeit vor dem Hintergrund niedriger Zinssätze, sehr liquider Finanzmärkte und des Abbaus öffentlicher wie privater Verschuldung weiterhin auf niedrigem Niveau bewegt. Es ist dringend notwendig, die Investitionstätigkeit durch Verbesserung des gesamten Investitionsklimas anzukurbeln, um den wirtschaftlichen Aufschwung in der EU zu stärken und die Produktivität und das Wachstumspotenzial zu steigern; ERINNERT AN die Schlussfolgerungen des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom Dezember 2016 zur Beseitigung von im Rahmen der dritten Säule der Investitionsoffensive ermittelten Engpässen für Investitionen, in denen auch der enge Zusammenhang zwischen Investitionen und Strukturreformen hervorgehoben wird. Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert, nationale und grenzübergreifende Investitionshemmnisse zu beseitigen, um den Binnenmarkt zu stärken und das Investitionsklima in der EU insgesamt zu verbessern.

7. Die Kreditbedingungen verbessern sich zwar derzeit, aber die Unternehmen sind nach wie vor je nach Standort mit unterschiedlichen Finanzierungsbedingungen konfrontiert. Viele Mitgliedstaaten stehen vor der Herausforderung eines Privatschuldenüberhangs und notleidender Kredite, durch die das Funktionieren der Finanzintermediation beeinträchtigt und Investitionsentscheidungen zurückgehalten werden; TEILT die Analyse der Kommission, dass gut funktionierende Insolvenzregelungen für Investitionsentscheidungen von zentraler Bedeutung sind;

8. TEILT die Auffassung, dass die Wirksamkeit von Insolvenzregelungen weiter verbessert werden muss, um dazu beizutragen, dass der hohe Stand notleidender Kredite verringert wird, und STIMMT der Entwicklung und Umsetzung einer wirksamen Strategie sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten wie auch auf Unionsebene ZU, welche die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Risiken für die Funktionsfähigkeit des Bankensektors in einigen Mitgliedstaaten, auch was den hohen Stand notleidender Kredite, ineffiziente Geschäftsmodelle und Überkapazitäten anbelangt, ergänzen soll; BETONT, dass solche Maßnahmen mit dem bestehenden Rechtsrahmen, insbesondere der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken, in Einklang stehen sollten;

9. WEIST ERNEUT DARAUF HIN, dass besser entwickelte und stärker integrierte Kapitalmärkte Investitionen in Unternehmen und Infrastrukturprojekte mobilisieren, langfristige ausländische Investitionen anziehen und zu Wachstum und Beschäftigung beitragen könnten; UNTERSTÜTZT zu diesem Zweck Fortschritte bei der Schaffung einer echten Kapitalmarktunion und bei der Beseitigung von Hindernissen für grenzüberschreitende Investitionen sowie die Diversifizierung der Finanzierungsquellen, womit insbesondere die Finanzierung von Infrastruktur und KMU unterstützt und – gegebenenfalls zusammen mit steuerlichen Maßnahmen – eine ausgewogenere Finanzierungsstruktur zwischen Eigen- und Fremdkapital von EU-Unternehmen und eine weitere grenzübergreifende private Risikoteilung angestrebt werden;

Fortsetzung der Strukturreformen zur Modernisierung unserer Volkswirtschaften

10. TEILT WEITGEHEND die Auffassung der Kommission, wonach die Mitgliedstaaten verstärkt in die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen investieren müssen, um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und eine wirksame Ausbildung und Weiterqualifizierung zu gewährleisten; BETONT, wie wichtig Reformen des Produktmarktes und die Öffnung der Märkte für die Steigerung des Wachstumspotenzials, der Produktivität und der Effizienzgewinne sind. Dies kann auch den Erfolg von Arbeitsmarktreformen begünstigen. Darüber hinaus können Produktmarktreformen die Widerstandsfähigkeit gegen Erschütterungen verbessern, zur Wiederherstellung des Gleichgewichts beitragen, die negativen Nebeneffekte des Schuldenabbaus und der Globalisierung mildern und gleichzeitig ihre positiven Auswirkungen verstärken sowie zur Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte beitragen; BETONT, dass der EU-Binnenmarkt nach wie vor der stärkste Wachstumsmotor ist und dass die Vollendung des Binnenmarktes für Waren und Dienstleistungen und die weitere Arbeit am digitalen Binnenmarkt, der Kapitalmarktunion und der Energieunion Vorrang erhalten sollten;

11. BETONT, dass die Sozialschutzsysteme finanziell tragfähig sein müssen. In den meisten Mitgliedstaaten wurden die Rentensysteme reformiert, um ihre Tragfähigkeit, Effizienz und Angemessenheit zu verbessern, jedoch sind zur Konsolidierung dieser Reformanstrengungen noch weitere Maßnahmen erforderlich; TEILT die Analyse der Kommission, dass die Wirksamkeit dieser Reformen durch flankierende Maßnahmen, die die Ruhestandseinkommen durch Fortsetzung des Erwerbslebens erhöhen, und durch die Förderung anderer ergänzender Formen von Ruhestandseinkommen, unterstützt wird;

Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

12. BEGRÜSST die Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung, IST SICH jedoch DESSEN BEWUSST, dass das Gesamtbild die großen Unterschiede verbirgt, die zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, und dass es nach wie vor Probleme im Bereich der öffentlichen Finanzen gibt; ERINNERT DARAN, dass zur Erreichung eines angemessenen gemeinsamen haushaltspolitischen Kurses und für das ordnungsgemäße Funktionieren der Währungsunion eine starke, auf gemeinsame Regeln gestützte Koordinierung der nationalen Haushaltspolitiken der Euro-Mitgliedstaaten von grundlegender Bedeutung für das Euro-Währungsgebiet ist; NIMMT KENNTNIS VON der Mitteilung und Analyse der Kommission zum haushaltspolitischen Kurs, in der zu einem positiven fiskalischen Kurs für das gesamte Euro-Währungsgebiet aufgerufen wird; WEIST DARAUF HIN, dass die Euro-Gruppe im Juli auf der Grundlage der Analyse der Kommission zu dem Schluss gelangt war, dass der für 2017 erwartete weitgehend neutrale haushaltspolitische Kurs ein angemessenes Gleichgewicht wahrt; IST SICH DES UMSTANDS BEWUSST, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt wichtig ist, ein angemessenes Gleichgewicht anzustreben zwischen der Notwendigkeit, die finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten, und der Notwendigkeit, Investitionen zu fördern, um die wirtschaftliche Erholung zu stärken und dadurch zu einem angemessenen gemeinsamen haushaltspolitischen Kurs und zu einem ausgewogeneren Policy-Mix beizutragen;

13. IST SICH DARIN EINIG, dass es nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist, dass die Mitgliedstaaten weiterhin Strukturreformen durchführen, um das Potenzialwachstum zu steigern, und dass die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten das Wachstum stützen und gleichzeitig eine langfristige Schuldentragfähigkeit sicherstellen sollte, auch indem der Schwerpunkt verstärkt auf die Qualität und die Zusammensetzung der Haushalte zugunsten von Investitionen und anderer Arten von Ausgaben und Einnahmen, die das Wachstumspotenzial der Wirtschaft steigern, gelegt wird; BEKRÄFTIGT, dass die Haushaltspolitiken unter uneingeschränkter Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts verfolgt werden sollten; TEILT die Auffassung der Kommission, dass in einer Reihe von Ländern, in denen die öffentliche Verschuldung hoch ist, nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen bestehen, was diese Länder für negative Schocks anfällig machen kann, und UNTERSTREICHT daher, dass die Defizite und Schuldenstände langfristig unter Kontrolle gebracht werden müssen, um die Widerstandskraft in diesen Mitgliedstaaten mit hoher öffentlicher Verschuldung durch umsichtige Haushaltspolitik zu stärken, unter anderem indem die Schuldenregel eingehalten wird; STIMMT ZU, dass einige Mitgliedstaaten ihr jeweiliges mittelfristiges Ziel übertroffen haben und ihre günstige Haushaltslage dazu nutzen könnten, ihre Binnennachfrage und ihr Wachstumspotenzial je nach den landesspezifischen Gegebenheiten und unter gleichzeitiger Wahrung des mittelfristigen Ziels, der nationalen Haushaltsvorrechte und der nationalen Anforderungen weiter zu stärken;

14. WEIST ERNEUT DARAUF HIN, dass der SWP ermöglicht, dass die automatischen Stabilisatoren entlang des vereinbarten Pfades der strukturellen Anpassung wirken können, und erhebliche Flexibilität zur Anpassung der Haushaltpolitik an die Entwicklungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten vorsieht, ohne das übergeordnete Ziel der Förderung solider und tragfähiger öffentlicher Finanzen zu gefährden; BETONT, wie wichtig es ist, dass Anträge der Mitgliedstaaten, die im Rahmen des SWP vorgesehene Flexibilität in Anspruch zu nehmen, unter anderem für außerplanmäßige Ausgaben aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse, die sich der Kontrolle des betreffenden Landes entziehen, von der Kommission in kohärenter Weise berücksichtigt werden.

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Schlussfolgerungen des Rates zum Warnmechanismusbericht 2017

Europäischer Rat (Nachrichten) - ven, 27/01/2017 - 17:40

Der Rat (Wirtschaft und Finanzen)

1. BEGRÜSST den sechsten Warnmechanismusbericht der Kommission, der den Auftakt der jährlichen Runde des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 bildet;

2. TEILT WEITGEHEND die von der Kommission vorgenommene horizontale Analyse der Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte in der EU und im Euro-Währungsgebiet; BEGRÜSST die weiteren Fortschritte, die von den Mitgliedstaaten bei der Korrektur ihrer Ungleichgewichte erzielt wurden, was zur Wiederherstellung des Gleichgewichts in der EU und im Euro-Währungsgebiet beiträgt; STELLT FEST, dass der anhaltende, aber immer noch mäßige Aufschwung und die niedrige Inflation sich nach wie vor negativ auf den Abbau von Ungleichgewichten und auf die gesamtwirtschaftlichen Risiken auswirken; BETONT, dass die Herausforderungen und Risiken trotz Verbesserungen weitgehend unverändert fortbestehen und bei den politischen Maßnahmen weitere Fortschritte erzielt werden müssen, um die Ungleichgewichte, insbesondere die hohe Verschuldung, vor dem Hintergrund eines rückläufigen Produktionspotenzials und Produktivitätszuwachses und von nach wie vor historisch hohen Arbeitslosenquoten abzubauen. Gleichzeitig bestehen in einigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit einem verhältnismäßig geringen Bedarf an Verschuldungsabbau nach wie vor hohe Leistungsbilanzüberschüsse, die unter Umständen auf hohe Ungleichgewichte zwischen Ersparnissen und Investitionen hindeuten könnten und somit Fortschritte bei den politischen Maßnahmen erforderlich machen; STELLT FEST, dass die Umwandlung von Defiziten in Überschüsse in vielen Ländern des Euro-Währungsgebiets in Verbindung mit anhaltend hohen Überschüssen in anderen Ländern zu einer asymmetrischen Anpassung mit einem erheblichen und weiter steigenden Überschuss im Euro-Währungsgebiet insgesamt geführt hat, dessen Folgen weiter im Auge behalten werden müssen; TEILT insgesamt DIE AUFFASSUNG, wonach zusätzliche entschiedene Reformanstrengungen zur Förderung von Investitionen und zur Erschließung des Wachstumspotenzials erforderlich sind;

3. NIMMT KENNTNIS von der grundlegenden wirtschaftlichen Überprüfung, die die Kommission in dem Warnmechanismusbericht vorstellt; IST SICH DES UMSTANDS BEWUSST, dass die jüngsten Entwicklungen in den 13 Mitgliedstaaten, in denen im vergangenen Jahr Ungleichgewichte festgestellt wurden, durch eingehende Überprüfungen weiter analysiert werden müssen, um zu bewerten, ob die Ungleichgewichte abnehmen, fortbestehen oder zunehmen, wobei der Durchführung einschlägiger Maßnahmen zum Abbau der Ungleichgewichte – einschließlich der zuvor im Rahmen des Europäischen Semesters empfohlenen Maßnahmen – Rechnung zu tragen ist; STELLT FEST, dass in einigen Mitgliedstaaten weiterhin Schwachstellen bestehen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt keiner eingehenden Überprüfung unterzogen werden müssen, und die Entwicklungen zu überwachen sind;

4. BEGRÜSST die Absicht der Kommission, im Februar die eingehenden Überprüfungen zu veröffentlichen, die in die Länderberichte einfließen, in welche außerdem die zusätzlichen Analysen der Kommission zu anderen für das Europäische Semester relevanten strukturellen Fragen Eingang finden; UNTERSTREICHT die Notwendigkeit, den Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen zu legen, wie hohe private und ausländische Verschuldung, schwache Wettbewerbsfähigkeit und geringes Wachstumspotenzial, Risiken im Zusammenhang mit steigenden Wohnimmobilienpreisen, derzeitige Leistungsbilanzüberschüsse und Defizite sowie Anpassungsfragen, die in der hohen Arbeitslosigkeit ihren Niederschlag finden, wobei eine klare Unterscheidung zwischen den für die Mitgliedstaaten bestehenden Herausforderungen in Bezug auf Quellen und Ausmaß der Risiken zu treffen ist, um die Prioritäten klar zu benennen und ein rasches Handeln sicherzustellen; BETONT, dass das gesamte Potenzial des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht – gegebenenfalls unter Anwendung der korrektiven Komponente – ausgeschöpft werden sollte;

5. BEGRÜSST die Veröffentlichung eines Kompendiums zum Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht durch die Kommission, in dem ein Überblick darüber gegeben wird, wie der Rahmen dieses Verfahrens funktioniert und wie seine Anwendung sich im Laufe der Zeit gewandelt hat; UNTERSTREICHT, dass Transparenz und Berechenbarkeit des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht, insbesondere die Beibehaltung der derzeitigen Kategorien von Ungleichgewichten, von zentraler Bedeutung sind, um die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für das Verfahren sicherzustellen, die wiederum für dessen Wirksamkeit ausschlaggebend ist; HEBT HERVOR, dass die technische Arbeit fortgeführt werden muss, um die Aussagekraft des Scoreboards zu überprüfen und die Analyseinstrumente und -rahmen zur Beurteilung der Entwicklungen und Triebkräfte, die für die Entstehung und den Abbau von Ungleichgewichten und damit zusammenhängenden Spillover-Effekten verantwortlich sind, auszubauen und zu verbessern, sodass die zugrunde liegenden Analysen und die Ergebnisse weiter verfeinert werden können;

6. VERTRITT DIE AUFFASSUNG, dass das spezifische Monitoring des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht dazu beiträgt, dass die Maßnahmen zur Bewältigung der makroökonomischen Ungleichgewichte wirksam umgesetzt werden; NIMMT die Ausweitung des spezifischen Monitoring auf alle von der Überwachung im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht betroffenen Mitgliedstaaten ZUR KENNTNIS und BEGRÜSST die Straffung des Verfahrens; UNTERSTREICHT die Bedeutung der Aufrechterhaltung stabiler und transparenter Verfahren im Hinblick auf die Umsetzung des spezifischen Monitoring;

7. STIMMT generell der Beurteilung durch die Kommission in den Berichten über das spezifische Monitoring betreffend die von den Mitgliedstaaten mit Ungleichgewichten im Kontext des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht getroffenen Maßnahmen und die fortbestehenden Politikdefizite ZU; STELLT FEST, dass die große Mehrheit der Berichte über das spezifische Monitoring in den Ausschüssen des Rates bereits erörtert worden ist und die verbleibenden Berichte für Spanien, Portugal und Irland Anfang 2017 im Zusammenhang mit den Berichten über die Überwachung dieser Länder nach Abschluss des Programms erörtert werden sollen;

8. FORDERT die Kommission AUF, die aus dem spezifischen Monitoring gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf die Durchführung des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht kohärent und wirksam aufzubereiten, und FORDERT die Mitgliedstaaten AUF, die im Rahmen des spezifischen Monitoring festgestellten Politikdefizite ehrgeizig und konkret anzugehen, um schädliche Ungleichgewichte zu korrigieren.

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Amendments 1 - 293 - Report on the 2016 Commission Report on Kosovo - PE 597.480v01-00 - Committee on Foreign Affairs

AMENDMENTS 1 - 293 - Draft report Report on the 2016 Commission Report on Kosovo
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2017 - EP
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