Heute ist der Rat zu einer allgemeinen Ausrichtung zu dem Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) gelangt. Ziel des Vorschlags ist es, den mit der Digitalisierung einhergehenden beispiellosen Veränderungen im Bereich der Technologie und des Marktes Rechnung zu tragen, um die Wettbewerbsfähigkeit der audiovisuellen Industrie in Europa zu steigern und zugleich grundlegende Werte wie den Schutz Minderjähriger, den Pluralismus der Medien, die kulturelle Vielfalt und den Verbraucherschutz zu wahren.
Mit dem Vorschlag der Kommission werden die Regeln für Fernsehübertragungs- und Abrufdienste weiter angeglichen und der Anwendungsbereich der Richtlinie wird auf Videoplattformen ausgedehnt. Sie müssen künftig die Vorschriften zum Schutz Minderjähriger und zum Schutz aller Bürger gegen Hassreden und Gewalt erfüllen.
Mit dem Vorschlag werden die Regeln für das "Herkunftslandprinzip" vereinfacht (nach dem Diensteanbieter nur den Vorschriften unterliegen, die in dem Land gelten, in dem sie ihren Hauptsitz haben). Ferner ist vorgesehen, dass Abrufdienste stärker zur Förderung europäischer Werke verpflichtet werden.
Nach intensiven Beratungen während des slowakischen und des maltesischen Vorsitzes hat sich der Rat heute auf einen vom maltesischen Vorsitz vorgeschlagenen Kompromisstext geeinigt, wobei folgende Elemente zugrunde lagen:
Die Vorschriften für Anbieter audiovisueller kommerzieller Kommunikation sollen flexibler werden. Ferner sind Bestimmungen zur Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden, zur Transparenz der Eigentumsverhältnisse bei Medienunternehmen und zur Notwendigkeit der Entwicklung der Medienkompetenz vorgesehen.
Minister Bonnici erklärte: "Wir sind sehr stolz darauf, dass wir eine Einigung über die audiovisuellen Mediendienste erzielt haben. Es handelt sich um eine komplexe Richtlinie, die sehr sensible Fragen wie den Binnenmarkt, die Grundrechte und -freiheiten, die kulturelle Vielfalt und den Schutz Minderjähriger berührt.
Aber der Markt und die Technologie entwickeln sich rasch weiter. Wir müssen gewährleisten, dass die einschlägigen Vorschriften mit diesen Veränderungen Schritt halten. Die heutige Einigung im Rat ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes, der für den künftigen Wohlstand Europas von entscheidender Bedeutung ist.
Die nächsten SchritteDie Einigung im Rat ebnet den Weg für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Hinblick auf eine baldige Annahme der Richtlinie.
HintergrundinformationenIm Mai 2016 hatte die Kommission den Vorschlag als Teil ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vorgelegt.
Der Vorschlag wurde unter zwei Vorsitzen im Rat geprüft; im November 2016 legte der slowakische Vorsitz einen Sachstandsbericht vor.
Am 25. April 2017 hat der Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) des Europäischen Parlaments seinen Bericht angenommen und am 17. Mai hat das Plenum des EP dem genannten Ausschuss ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat erteilt.