Vous êtes ici

Europäische Union

Amendments 1 - 258 - EU political relations with Latin America - PE 604.672v02-00 - Committee on Foreign Affairs

AMENDMENTS 1 - 258 - Draft report EU political relations with Latin America
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2017 - EP
Catégories: Europäische Union

Doppelbesteuerung: Rat vereinbart seinen Standpunkt zu Streitbeilegungsverfahren

Europäischer Rat (Nachrichten) - mer, 24/05/2017 - 11:01

Am 23. Mai 2017 hat der Rat sich auf eine neue Regelung für die Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU geeinigt.

Mit dem Vorschlag sollen die Verfahren verbessert werden, die für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten herangezogen werden, welche durch die Auslegung von Abkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung entstehen. Er stützt sich auf das Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (90/436/EWG).

"Diese Richtlinie ist ein wichtiger Bestandteil unseres Plans für die Stärkung der Rechtssicherheit im Steuerbereich und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in Europa", sagte der maltesische Finanzminister Edward Scicluna, der derzeit den Ratsvorsitz innehat.

Durch Fälle, in denen verschiedene Mitgliedstaaten auf dieselben Einkünfte oder Kapitalerträge zweimal Steuern erheben, können ernste Hindernisse für die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit entstehen. Durch sie kommt es zu einer übermäßigen steuerlichen Belastung und sie können zu wirtschaftlichen Verzerrungen führen und negative Auswirkungen auf grenzüberschreitende Investitionen haben.

Nach dem Richtlinienentwurf müssen die Streitbeilegungsverfahren zwingend und verbindlich sein und klare Fristen sowie eine Verpflichtung, Ergebnisse zu erzielen, vorsehen. Damit stellt er auf die Schaffung steuerlicher Rahmenbedingungen ab, bei denen die Befolgungskosten für die Unternehmen auf ein Minimum reduziert werden.

Der Text sieht ein vom Steuerpflichtigen einzuleitendes Verständigungsverfahren vor, bei dem die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren zu einer Einigung gelangen müssen. Scheitert das Verfahren, wird ein Schiedsverfahren für die Beilegung der Streitigkeit innerhalb bestimmter Fristen eingeleitet. Zu diesem Zweck wird ein beratendes Gremium eingesetzt, für das drei bis fünf unabhängige Schiedsrichter zusammen mit bis zu zwei Vertretern aus jedem Mitgliedstaaten benannt werden. Das Gremium ("Beratender Ausschuss") gibt eine Stellungnahme hinsichtlich der Beseitigung der Doppelbesteuerung in dem Streitfall ab, die für die beteiligten Mitgliedstaaten verbindlich ist, es sei denn, sie einigen sich auf eine andere Lösung.

Der Rat hat einen Kompromiss in Bezug auf folgende Themen gebilligt:

  • Anwendungsbereich der Richtlinie, d. h. die Arten von Streitigkeiten, die erfasst sein sollten; Der Rat verständigte sich auf einen breiten Anwendungsbereich, jedoch mit der Möglichkeit, auf Einzelfallbasis die Streitigkeiten auszuschließen, bei denen es nicht um Doppelbesteuerung geht.
  • "Unabhängige Personen": Kriterien zur Gewährleistung der Unabhängigkeit derjenigen, die für eine Gruppe von unabhängigen Schiedsrichtern benannt werden. Es wurde vereinbart, dass die Schiedsrichter nicht bei Steuerberatungsunternehmen angestellt sein oder Steuerberatung auf gewerblicher Basis erteilt haben dürfen. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Vorsitzende des Gremiums ein Richter sein;
  • Ständiger Ausschuss: Möglichkeit, eine Struktur mit dauerhaftem Charakter für die Behandlung von Streitbeilegungsfällen einzusetzen, falls die Mitgliedstaaten dies vereinbaren.
Die nächsten Schritte

Die Einigung wurde auf einer Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) erzielt. Der Rat wird die Richtlinie annehmen, sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat.

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 30. Juni 2019 Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Sie gilt für Beschwerden, die nach diesem Zeitpunkt zu Fragen im Zusammenhang mit dem Steuerjahr eingereicht werden, das am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt. Die Mitgliedstaaten können jedoch vereinbaren, dass die Richtlinie auf Beschwerden im Zusammenhang mit früheren Steuerjahren angewendet wird.

Catégories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu den eingehenden Überprüfungen und der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2016

Europäischer Rat (Nachrichten) - mer, 24/05/2017 - 10:02

Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) –

1. BEGRÜSST die rechtzeitige Veröffentlichung der Länderberichte der Kommission, in denen die Wirtschaftspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten analysiert wird, einschließlich der eingehenden Überprüfungen im Zusammenhang mit dem Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (Macroeconomic Imbalance Procedure – MIP) und der Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2016 sowie der begleitenden Mitteilung, die eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen enthält; BEGRÜSST die integrierte Analyse und BETONT, dass die im Rahmen der eingehenden Überprüfungen durchgeführten Analysen in den Länderberichten weiterhin deutlich ausgewiesen und transparent sein sollten;

2. WIRD diese Elemente sowie die nationalen Reformprogramme, die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme und die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vom 10. März 2017 bei der Annahme der länderspezifischen Empfehlungen 2017 BERÜCKSICHTIGEN;

I. EINGEHENDE ÜBERPRÜFUNGEN

3. IST DER ANSICHT, dass die eingehenden Überprüfungen der betroffenen einzelnen Mitgliedstaaten eine gründliche und ausgereifte Analyse der Situation des jeweiligen Landes darstellen und somit Grundlage für eine multilaterale Überwachung, eine stärkere Eigenverantwortung für Reformen auf nationaler Ebene und wirksame politische Maßnahmen sind; STELLT FEST, dass – mit Blick auf die spezifischen Herausforderungen, mit denen die einzelnen Volkswirtschaften konfrontiert sind – zweckdienliche Analyseinstrumente herangezogen und durch substanzielle qualitative Analysen ergänzt wurden;

4. TEILT DIE EINSCHÄTZUNG, wonach laut MIP in zwölf der überprüften Mitgliedstaaten (Bulgarien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Niederlande, Portugal, Slowenien und Schweden) makroökonomische Ungleichgewichte unterschiedlicher Art und Größenordnung zu verzeichnen sind und Finnland kein makroökonomisches Ungleichgewicht im Sinne des MIP mehr aufweist;

5. TEILT die Ansicht der Kommission, dass in 6 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern und Portugal) übermäßige Ungleichgewichte bestehen. NIMMT KENNTNIS von der Absicht der Kommission, für drei Länder mit übermäßigen Ungleichgewichten (Italien, Zypern und Portugal) ihre Bewertung vor dem Hintergrund der strukturellen Herausforderungen, die in der eingehenden Analyse deutlich werden, und unter Berücksichtigung der ehrgeizigen Ziele der betreffenden nationalen Reformprogramme im Mai zu überprüfen; IST BEREIT, sich mit allen weiteren Überprüfungen durch die Kommission eingehend zu befassen, um festzustellen, ob weitere Schritte erforderlich sind; BETONT, dass das gesamte Potenzial des MIP – gegebenenfalls unter Anwendung der korrektiven Komponente – umfassend ausgeschöpft werden sollte;

6. BETONT, dass alle Mitgliedstaaten weiterhin politische Maßnahmen ergreifen und sich nachdrücklich um Strukturreformen bemühen müssen, gerade wenn sie mit makroökonomischen Ungleichgewichten konfrontiert sind, die das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion beeinträchtigen. Ungleichgewichte sollten dauerhaft abgebaut werden, sodass Risiken verringert werden, das Neuaustarieren der EU-Volkswirtschaften erleichtert wird und die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden, wobei der Schwerpunkt auf den zentralen Herausforderungen liegen sollte;

7. WÜRDIGT die Fortschritte, die zahlreiche Mitgliedstaaten bei der Korrektur ihrer externen und internen Ungleichgewichte erzielt haben, was zur Wiederherstellung des Gleichgewichts im Euro-Währungsgebiet und in der EU beigetragen hat; BETONT, dass die Herausforderungen und Risiken trotz Verbesserungen weitgehend unverändert fortbestehen und dass bei den politischen Maßnahmen weitere Fortschritte erzielt werden müssen, um die Ungleichgewichte, insbesondere hohe Schuldenstände, vor dem Hintergrund eines rückläufigen Produktionspotenzials und Produktivitätszuwachses und von nach wie vor historisch hohen Arbeitslosenquoten abzubauen. Gleichzeitig bestehen in einigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit einem verhältnismäßig geringen Bedarf an Verschuldungsabbau nach wie vor hohe Leistungsbilanzüberschüsse, die unter Umständen auf hohe Ungleichgewichte zwischen Ersparnissen und Investitionen hindeuten könnten und somit Fortschritte bei den politischen Maßnahmen erforderlich machen; STELLT FEST, dass die Umwandlung von Defiziten in Überschüsse in vielen Ländern des Euro-Währungsgebiets in Verbindung mit anhaltend hohen Überschüssen in anderen Ländern zu einer asymmetrischen Anpassung mit einem erheblichen und weiter steigenden Überschuss im Euro-Währungsgebiet insgesamt geführt hat, dessen Folgen weiter im Auge behalten werden müssen;

II. UMSETZUNG DER LÄNDERSPEZIFISCHEN EMPFEHLUNGEN

8. STELLT FEST, dass bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2016 Fortschritte erzielt worden sind, NIMMT jedoch auch ZUR KENNTNIS, dass die Durchführung von Reformen in den einzelnen Politikbereichen und Ländern nicht einheitlich erfolgt ist und dass nur in wenigen Fällen wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlungen verzeichnet werden konnten;

9. BEGRÜSST die neue mehrjährige Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch die Kommission und die Tatsache, dass bei der überwiegenden Mehrheit der Empfehlungen gute Fortschritte erzielt wurden, STELLT allerdings auch FEST, dass dies je nach Politikbereich und Land sowie im zeitlichen Verlauf in unterschiedlicher Weise erfolgt ist; ERINNERT DARAN, dass gemäß der mehrjährigen Bewertung durch die Kommission eine Reihe von länderspezifischen Empfehlungen langfristige strukturelle Probleme betreffen, deren Lösung Zeit braucht, und greifbare Ergebnisse möglicherweise erst nach und nach zu erkennen sein werden;

10. BETONT, dass die Umsetzung der Reformen in dem derzeit relativ günstigen makroökonomischen Umfeld fortgesetzt und intensiviert werden muss, um die im Folgenden dargelegten politischen Probleme zu lösen, Reformmüdigkeit vorzubeugen und die wirtschaftspolitischen Herausforderungen zu überwinden;

11. BEGRÜSST, dass in zahlreichen Mitgliedstaaten eine rückläufige Entwicklung der gesamtstaatlichen Defizite und Schuldenquoten zu erwarten ist, BETONT aber auch, dass die langfristige haushaltspolitische Nachhaltigkeit sowie die finanzielle Tragfähigkeit der Rentensysteme nach wie vor Herausforderungen darstellen;

12. BETONT, dass weiteren Strukturreformen auf den Produkt- und Dienstleistungsmärkten Priorität eingeräumt werden sollte, um die wirtschaftliche Erholung zu stärken, schädliche Ungleichgewichte zu korrigieren, die Investitionsbedingungen zu verbessern und den Binnenmarkt zu stärken. Bei der Schaffung eines unternehmens- und beschäftigungsfreundlichen Regelungsumfelds, dem Abbau von Bürokratie, der Steigerung der Verwaltungseffizienz wie auch der Verbesserung der Regulierungsqualität sowie der Beseitigung ungerechtfertigter Beschränkungen im Dienstleistungssektor, die insbesondere durch eine deutliche Erleichterung der grenzübergreifenden Tätigkeit für Dienstleistungserbringer zu erreichen wäre, könnten weitere Fortschritte erzielt werden;

13. BEGRÜSST, dass der Schwerpunkt auf inklusives Wachstum gelegt wird, und BETONT, dass die Förderung von Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum, mehr Investitionen und Reformen zur Steigerung der Produktivität und des Arbeitskräfteangebots insgesamt wesentliche Elemente zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen sind. Solide öffentliche Finanzen und die Durchführung ehrgeiziger Reformen sind Voraussetzung für nachhaltiges und integratives Wachstum;

14. TEILT DIE AUFFASSUNG, dass die Investitionsbedingungen dringend weiter verbessert werden müssen, um Anreize für mehr private Investitionen in die Realwirtschaft zu schaffen und hochwertige öffentliche Investitionen und Infrastrukturen zu gewährleisten. Bei der Inangriffnahme von Problemen in Bezug auf branchenspezifische Regelungen und andere Investitionshemmnisse sowie bei der Reform der öffentlichen Verwaltung, der Justizsysteme, des Insolvenzrechts und der Rahmenbedingungen für Unternehmen, einschließlich des Zugangs zu Finanzmitteln, werden nur langsam Erfolge erzielt. Trotz einiger Fortschritte bestehen in vielen Mitgliedstaaten weiterhin in einigen wichtigen Wirtschaftszweigen Investitionshemmnisse.

15. RÄUMT EIN, dass Europa mit einem Produktivitätsproblem konfrontiert ist, das sich in einem hinter den Wachstumsraten anderer fortgeschrittener Volkswirtschaften zurückbleibenden gedämpften Produktivitätswachstum niederschlägt; BETONT in diesem Zusammenhang, wie wichtig Strukturreformen sind, um Innovation und Digitalisierung zu fördern und die Verbreitung neuer Technologien zu erleichtern, um ein Geschäftsumfeld zu schaffen, in dem die produktivsten Unternehmen florieren können, und um eine Fehlallokation von Ressourcen und die Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu verringern. Diese Problematik wird unter anderem durch die Bevölkerungsalterung weiter verschärft. Der Anteil von Personen im erwerbsfähigen Alter an der Gesamtbevölkerung wird voraussichtlich in ganz Europa – in einigen Volkswirtschaften in erheblichem Maße – sinken;

16. BEGRÜSST die Fortschritte bei den Arbeitsmarktreformen, stellt aber fest, dass immer noch bedeutende Herausforderungen und Lücken bei der Umsetzung bestehen. Spielraum besteht nach wie vor bei der Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen und der Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit, und auch bei der Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen könnten weitere Fortschritte erzielt werden. In einigen Mitgliedstaaten sind zusätzliche Anstrengungen zum Abbau der Jugend- und der Langzeitarbeitslosigkeit erforderlich. Besondere Aufmerksamkeit muss der erfolgreichen Integration speziell von Migranten und Flüchtlingen gelten.

Catégories: Europäische Union

Änderungsanträge 27 - 152 - Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung, der technischen Unterstützung und der Durchfuhr betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung) - PE 604.629v01-00 - Ausschuss für...

ÄNDERUNGSANTRÄGE 27 - 152 - Entwurf einer Stellungnahme Eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung, der technischen Unterstützung und der Durchfuhr betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung)
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
Catégories: Europäische Union

"Das Ziel der Dschihadisten ist die Spaltung der westlichen Gesellschaft"

EuroNews (DE) - mar, 23/05/2017 - 17:18
Mit dem gezielten Anschlag auf Jugendliche und Teenager wollen die dschihadistischen Terroristen in Manchester eine neue Form der Schockwirkung erreichen.
Catégories: Europäische Union

Le Maire: vereinigt werden wir gegen Terroristen gewinnen

EuroNews (DE) - mar, 23/05/2017 - 14:12
Auch in Brüssel hat der Terroranschlag von Manchester Bestürzung und Trauer ausgelöst.
Catégories: Europäische Union

Artikel - "Erasmus evening" aus Polen gewinnt den Europäischen Jugendkarlspreis 2017

Europäisches Parlament (Nachrichten) - mar, 23/05/2017 - 14:00
Allgemeines : "Erasmus evening", ein polnisches Radioprojekt zum Studienaustauschprogramm Erasmus, hat dieses Jahr den ersten Preis beim Wettbewerb um den Europäischen Jugendkarlspreis 2017 am 23. Mai in Aachen gewonnen. Der zweite Preis wurde "Re-discover Europe" für Aktionstage gegen Euroskeptizismus in Dänemark verliehen. Der dritte Preis ging an "Are we Europe", eine Online-Multimediaplattform aus den Niederlanden.

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
Catégories: Europäische Union

Brexit-Verhandlungen: Brüssel ist so weit

EuroNews (DE) - lun, 22/05/2017 - 17:24
The Brief from Brussels
Catégories: Europäische Union

EU-Ministerrat mandatiert Brexit-Unterhändler

EuroNews (DE) - lun, 22/05/2017 - 15:46
Der Ministerrat der Europäischen Union minus Großbritannien hat dem Brexit-Unterhändler der Kommission, Michel Barnier, am Montag in Brüssel das Verhandlungsmandat…
Catégories: Europäische Union

Portugal ist kein Defizitsünder mehr

EuroNews (DE) - lun, 22/05/2017 - 14:49
Es ist ein in Meilenstein für Portugal: nach acht Jahren erhöhter Beobachtung und hartem Sparkurs endlich die Einstellung des Brüsseler Defizitverfahrens.
Catégories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Europäischer Rat (Nachrichten) - lun, 22/05/2017 - 10:00

Dienstag, 23. Mai 2017
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, und NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg

Mittwoch, 24. Mai 2017
12.00 Uhr Schweigeminute zum Gedenken an die Opfer des Terroranschlags in Manchester
Aachen (Deutschland)
19.30 Rede beim Abendessen zu Ehren des Karlspreisträgers 2017, Timothy Garton Ash

Donnerstag, 25. Mai 2017
Treffen der führenden Vertreter der EU und der USA (Europa-Gebäude)
10.00 Uhr Begrüßung des Präsidenten der Vereinigten Staaten, Donald Trump
10.05 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, Donald Trump, und dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker
10.20 Uhr erweiterte Sitzung mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani, und der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini

13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Türkei, Recep Tayyip Erdoğan, und dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker

Freitag, 26. und Samstag, 27. Mai 2017
Taormina (Italien)
10.15 Uhr gemeinsames Pressebriefing mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker

G7-Gipfel


Sonntag, 28. Mai 2017
Bratislava
12.30 Uhr Redebeitrag auf der Globsec-Konferenz 2017

Catégories: Europäische Union

"Die EU ist nach wie vor entschlossen, Sicherheit und Verteidigung zu stärken": Rat verabschiedet Schlussfolgerungen

Europäischer Rat (Nachrichten) - ven, 19/05/2017 - 16:00

Der Rat hat am 18. Mai Schlussfolgerungen zu Sicherheit und Verteidigung im Kontext der Globalen Strategie der EU verabschiedet. Darin nimmt er die Fortschritte bei der Verstärkung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit und Verteidigung zur Kenntnis und macht Vorgaben für das weitere Vorgehen. Sie erstrecken sich unter anderem auf Folgendes:

- Verbesserung der GSVP-Krisenbewältigungsstrukturen, insbesondere die laufenden Arbeiten zur Einrichtung eines militärischen Planungs- und Durchführungsstabs (MPCC) innerhalb des Militärstabs der EU (Teil des EAD), der – wie am 6. März 2017 vereinbart – den Oberbefehl über die militärischen GSVP-Missionen ohne Exekutivbefugnisse (derzeit EUTM Somalia, EUTM RCA, EUTM Mali) übernehmen soll;

- Verstärkung der GSVP-Zusammenarbeit mit den Partnerländern mit dem Ziel, einen stärker strategisch ausgerichteten Ansatz für die Partnerschaften im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu entwickeln, um die Zusammenarbeit zu intensivieren, wobei der Schwerpunkt auf den Partnerländern liegen soll, die die Werte der EU – einschließlich der Achtung des Völkerrechts – teilen und in der Lage und bereit sind, zu GSVP-Missionen und ‑Operationen beizutragen;

- Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (CBSD), damit sämtliche Anforderungen abgedeckt werden, um die Partnerländer unterstützen zu können, selbst Krisenprävention und Krisenbewältigung zu betreiben;

- Entwicklung der zivilen Fähigkeiten und Verbesserung der Reaktionsfähigkeit im Bereich der zivilen Krisenbewältigung, wobei auch die Schaffung einer Kernkapazität für Reaktionsfähigkeit in Betracht gezogen wird;

- Verstärkung der militärischen Krisenreaktion, einschließlich der EU-Gefechtsverbände, wobei es darum geht, ihre Modularität pragmatisch weiterzuentwickeln und gegebenenfalls die Finanzierungsregelungen anzupassen;

- Vertiefung der europäischen Verteidigungszusammenarbeit, wobei der Rat Bilanz gezogen und Leitlinien vorgegeben hat in Bezug auf

  • eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO), die allen Mitgliedstaaten, die bereit und in der Lage sind, auf dem Gebiet der Sicherheit und Verteidigung enger zusammenzuarbeiten, offenstehen und die wiederum neue gemeinsame Anstrengungen, eine neue Zusammenarbeit und neue Projekte anstoßen würde;
  • die Möglichkeit einer Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung (CARD), ein Verfahren, das auf EU-Ebene einen besseren Überblick über die Verteidigungsausgaben und die Investitionen und Forschungsanstrengungen der Mitgliedstaaten im Verteidigungsbereich bieten soll. Dies würde den Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung von Fähigkeiten für bestehende und künftige strategische Trends und Herausforderungen helfen und eine verstärkte Verteidigungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten aktiv fördern;
  • den Europäischen Aktionsplan im Verteidigungsbereich der Europäischen Kommission, der neue Finanzierungsinstrumente für die Fähigkeitenentwicklung und Verteidigungszusammenarbeit zur Förderung der europäischen Verteidigungsindustrie und der technologischen Innovation vorsieht.

Hintergrund

Am 14. November 2016 hat der Rat Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich Sicherheit und Verteidigung verabschiedet. Darin werden Vorgaben gemacht, d. h. die von der EU und ihren Mitgliedstaaten im Bereich Sicherheit und Verteidigung angestrebten wichtigsten Ziele festgelegt. Der Rat hat drei strategische Prioritäten festgelegt: Reaktion auf externe Konflikte und Krisen, Aufbau der Kapazitäten der Partner und Schutz der Europäischen Union sowie ihrer Bürgerinnen und Bürger. In seinen Schlussfolgerungen vom 6. März 2017 hat er festgestellt, dass Fortschritte erzielt worden sind, und weitere Vorgaben gemacht.

In ihrer Funktion als Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur hat die Hohe Vertreterin den Mitgliedstaaten den Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung vorgestellt. Dieser Plan ist Teil der Umsetzung der Globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, die die Hohe Vertreterin dem Europäischen Rat am 28. Juni vorgestellt hat. Der Rat hat am 17. Oktober 2016 Schlussfolgerungen zur Globalen Strategie angenommen.

Die Umsetzung der Globalen Strategie der EU erfordert zudem weitere Arbeiten zum Aufbau von Resilienz und die Entwicklung eines integrierten Ansatzes zur Bewältigung von Konflikten und Krisen, eine engere Verknüpfung von Innen- und Außenpolitik, die Aktualisierung bestehender bzw. die Ausarbeitung neuer regionaler und thematischer Strategien und verstärkte Bemühungen im Bereich der Public Diplomacy.

Catégories: Europäische Union

Entwurf eines Berichts - Waffenexporte und die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP - PE 604.505v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ENTWURF EINES BERICHTS über Waffenexporte und die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Bodil Valero

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
Catégories: Europäische Union

EU-Parlamentarier rufen Rumänien auf, Definition von Ehe nicht zu ändern

Euractiv.de - ven, 19/05/2017 - 13:08
MEPs aller politischen Parteien haben das rumänische Parlament dazu aufgerufen, kein Referendum über eine Verfassungsänderung abzuhalten, die gleichgeschlechtliche Ehen unmöglich machen würde.
Catégories: Europäische Union

„Nord Stream ist ein egoistisches Projekt gegen Polens Interessen“

Euractiv.de - ven, 19/05/2017 - 12:50
Polens Außenminister Witold Waszczykowski fordert Rücksichtnahme von Deutschland.
Catégories: Europäische Union

Le Pen tritt bei französischen Parlamentswahlen an

Euractiv.de - ven, 19/05/2017 - 12:42
Le Pen macht weiter und tritt bei den bei Parlamentswahl in Frankreich an.
Catégories: Europäische Union

Pages