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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Zwölfte Tagung des Kooperationsrates zwischen der Europäischen Union und der Republik Usbekistan

Fri, 22/05/2015 - 00:38

Die zwölfte Tagung des Kooperationsrates zwischen der Europäischen Union (EU) und der Republik Usbekistan fand am Montag, den 18. Mai 2015 statt. Der Kooperationsrat bekräftigte die Verpflichtung beider Seiten zur Vertiefung ihrer bilateralen Beziehungen in einer Reihe von Bereichen und zog eine Bilanz der Fortschritte, die seit der elften Tagung des Kooperationsrates vom März 2014 erzielt wurden, einschließlich der Umsetzung der EU‑Strategie für Zentralasien. 

Er begrüßte die Vertiefung des politischen Dialogs zwischen der EU und der Republik Usbekistan in den letzten Jahren.  

Der Kooperationsrat bekräftigte sein Bekenntnis zu einer umfassenden Umsetzung der EU-Strategie für Zentralasien sowohl auf regionaler als auch auf nationaler Ebene, begrüßte Usbekistans Einbeziehung in regionale Initiativen der EU für Zentralasien und erörterte mögliche Ausrichtungen hinsichtlich der laufenden Überprüfung der EU-Strategie für Zentralasien. Die EU äußerte ihre Erwartung, dass Usbekistan sich aktiv am Sicherheitsdialog EU-Zentralasien auf hoher Ebene sowie an den regionalen Kooperationsprogrammen der EU zu Drogen (CADAP) und zum Grenzmanagement (BOMCA) beteiligt.  

Der Kooperationsrat erörterte wichtige Fragen, die für beide Seiten von Interesse sind, insbesondere politische Reformen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, Handels- und Wirtschaftsbeziehungen, Zusammenarbeit im Energiebereich, Bildung, die regionale Zusammenarbeit in Zentralasien und internationale Fragen.  

Die EU begrüßte die Bereitschaft Usbekistans, in zunehmend offener Weise im Rahmen des Menschenrechtsdialogs mit der EU über Menschenrechtsfragen zu sprechen. Beide Seiten untersuchten die Lage hinsichtlich der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Usbekistan, vor allem in den für die EU wichtigsten Problembereichen. Die EU begrüßte die Annahme eines nationalen Aktionsplans zur Gewährleistung der Umsetzung der von Usbekistan im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung 2013 angenommenen Empfehlungen. Ferner forderte sie Usbekistan nachdrücklich auf, seine Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen zu intensivieren. So soll gewährleistet werden, dass der Plan in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern ordnungsgemäß umgesetzt und angemessen überwacht wird. Die EU brachte ihre Bereitschaft zum Ausdruck, Usbekistan bei dieser internationalen Zusammenarbeit zu unterstützen.  

Die EU begrüßte die wachsende Dynamik in der Zusammenarbeit zwischen Usbekistan und der IAO, insbesondere bezüglich der Kinderarbeit, und nahm die positiven Erkenntnisse der IAO hinsichtlich der Baumwollernte 2014 zur Kenntnis, die die Schlussfolgerungen der hochrangigen Beobachtermission der IAO zur Kinderarbeit während der Baumwollernte 2013 und den anschließenden Bericht des Sachverständigenausschusses der IAO aus dem Jahr 2014 bestätigten. Die EU begrüßte die Annahme eines nationalen Programms für würdige Beschäftigung ("Decent Work Country Programme") zwischen Usbekistan und der IAO, das neben Kinderarbeit auch weitergehende Arbeitsfragen umfasst. Die EU forderte Usbekistan auf, noch stärker mit der IAO bei der Umsetzung der Übereinkommen der IAO zusammenzuarbeiten und alle mit diesen Übereinkommen verbundenen offenen Arbeitsfragen, insbesondere im Zusammenhang mit Zwangsarbeit, anzugehen. Die EU begrüßte die fortlaufenden konstruktiven Diskussionen dazu zwischen Usbekistan und der IAO.  

Der Kooperationsrat betonte das große Potenzial der Wirtschafts- und Handelskomponente der Beziehungen zwischen der EU und Usbekistan und erörterte, wie sich das Geschäfts- und Investitionsklima verbessern ließe. Die EU bekräftigte ihre Unterstützung für das Vorhaben Usbekistans, der WTO beizutreten, und ihre Bereitschaft, dabei Hilfestellung zu leisten. Der Kooperationsrat begrüßte die bereits erzielten Fortschritte bei der Schaffung eines Geschäfts- und Investitionsrates mit dem Ziel, bilateralen Handel und Investitionen zwischen der EU und Usbekistan zu fördern, sowie die Bereitschaft beider Seiten, dieses neue Gremium so kurzfristig wie möglich einzurichten.    

 Der Kooperationsrat nahm die Annäherung der Sichtweisen der EU und Usbekistans im Hinblick auf die wichtigsten Prioritäten der laufenden bilateralen Entwicklungszusammenarbeit der EU mit Usbekistan, deren Schwerpunkt auf dem Bereich der ländlichen Entwicklung liegt, zur Kenntnis.  

Der Kooperationsrat betonte das beiderseitige Interesse der EU und Usbekistans an einer verstärkten Zusammenarbeit im Energiebereich und unterstrich, wie wichtig die wirksame Umsetzung der bilateralen Vereinbarung über Energie ist.  

Auf dem Gebiet der Bildung unterstrich die EU die Bedeutung der EU-Programme im Bereich der Hochschulbildung sowie der technischen und beruflichen Bildung, mit denen die sozioökonomische Entwicklung gefördert werden könnte, und forderte Usbekistan auf, aktiv von diesen Programmen zu profitieren. In diesem Zusammenhang wurde Usbekistan eingeladen, an der ersten Konferenz der Bildungsminister der EU und Zentralasiens am 25./26. Juni 2015 in Riga teilzunehmen.  

Der Kooperationsrat erörterte die regionale Zusammenarbeit in Zentralasien und internationale Fragen, darunter Afghanistan. Er unterstrich die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit in Zentralasien als wirksames Instrument der Konfliktprävention und der sozioökonomischen Entwicklung in der Region. In diesem Zusammenhang unterstrich der Kooperationsrat ferner, wie wichtig es für die zentralasiatischen Partner ist, eine nachhaltige Einigung in Bezug auf die Fragen der Wasserwirtschaft, Wasserversorgungssicherheit und Wasserkraft in der Region anzustreben, bei der im Einklang mit den einschlägigen internationalen Wasser-Übereinkommen und den im Juli 2013 angenommenen Leitgrundsätzen der EU-Wasserdiplomatie den Interessen aller Länder Rechnung getragen und die Einheit der Region erhalten würde.  

Der Kooperationsrat wies auf die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Usbekistan hin, um die Stabilität der Region zu fördern und externen Herausforderungen zu begegnen.  

Den Vorsitz des Kooperationsrates führte S.E. Abdulaziz KAMILOV, Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Usbekistan. Die EU-Delegation wurde von S.E. Edgars Rinkevics, Minister für auswärtige Angelegenheiten Lettlands, im Namen der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) der EU angeführt.  

 

 

Categories: Europäische Union

Assoziationsrat EU-Türkei

Fri, 22/05/2015 - 00:38

Der Assoziationsrat EU‑Türkei hat am Montag, den 18. Mai 2015, seine 53. Tagung abgehalten.

Den Vorsitz führte der türkische Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu. Begleitet wurde er von Volkan Bozkir, Minister für EU-Angelegenheiten und Chefunterhändler. Der lettische Außenminister Edgars Rinkēvičs leitete die EU‑Delegation im Namen der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini. Die Europäische Kommission wurde durch Johannes Hahn vertreten (zuständig für die Europäische Nachbarschaftspolitik und die Erweiterungsverhandlungen). 

Die Tagung bot die willkommene Gelegenheit, über die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei zu beraten und eine Vielzahl von Themen zu erörtern. Die EU bekräftigte die Bedeutung, die sie ihren Beziehungen zur Türkei als Bewerberland und wichtiger Partner der EU beimisst. 

Die EU würdigte die erheblichen Anstrengungen der Türkei im Zusammenhang mit der Aufnahme von ungefähr zwei Millionen Flüchtlingen, die vor der Gewalt in Syrien und Irak geflohen sind. Sie betonte in diesem Zusammenhang, dass angesichts der gravierenden Entwicklungen in der Region, insbesondere in Syrien und Irak, eine Ausweitung des Dialogs über außenpolitische Fragen und der Zusammenarbeit in diesen Fragen noch unverzichtbarer geworden ist. 

Die EU schlug vor, eine engere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der ISIL/Da'esh und der sie finanzierenden Netze aufzubauen und den Zustrom ausländischer Kämpfer einzudämmen. 

Der aktive Dialog über Terrorismusbekämpfung zwischen der EU und der Türkei wie auch der Austausch bewährter Verfahren zur Prävention der Radikalisierung und der Anwerbung für den Terrorismus wurde begrüßt. Darüber hinaus bekräftigte die EU ihre Absicht, die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung auszubauen und betonte, dass die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus vertieft werden muss.

Wie bereits auf der Tagung des Europäischen Rates vom 23. April geäußert, bestätigte die EU in Bezug auf die zentrale Frage der irregulären Migration, dass sie zur Verhinderung irregulärer Migrationsströme noch enger mit der Türkei zusammenarbeiten will. Sie brachte ferner ihre Besorgnis über die beträchtliche Zunahme der illegalen Grenzüberschreitungen an den Seegrenzen zwischen der Türkei und den angrenzenden EU-Mitgliedstaaten zum Ausdruck. Die EU würdigte die bessere Zusammenarbeit an den Landgrenzen zu Griechenland und Bulgarien und begrüßte, dass die türkischen Behörden und die Behörden Griechenlands und Italiens mittlerweile einen Dialog über das Vorgehen gegen die irreguläre Migration auf dem Seeweg führen. Die EU ersuchte die Türkei, diesen Dialog zu einer umfassenden Zusammenarbeit weiterzuentwickeln, um die illegalen Migrationsströme im Ägäischen Meer und im Mittelmeer zu unterbinden und die Schleuserkriminalität und den Menschenhandel zu bekämpfen. Sie äußerte abermals die Erwartung, dass die Türkei das Rückübernahmeabkommen uneingeschränkt und wirksam umsetzt. 

Was die Beziehungen der EU zur Türkei betrifft, so begrüßte die EU das erneute Bekenntnis der türkischen Regierung zum EU‑Beitritt. Die EU betonte, dass aktive und glaubwürdige Beitrittsverhandlungen, bei denen die Zusagen der EU und die festgelegten Auflagen eingehalten werden, neben den übrigen Aspekten der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei ermöglichen werden, dass die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei ihr ganzes Potenzial entfalten.

In dieser Hinsicht brachte die EU ihren klaren Standpunkt zum Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen zum Ausdruck. Dessen uneingeschränkte und nichtdiskriminierende Umsetzung gegenüber allen EU‑Mitgliedstaaten ist eine Verpflichtung und muss als solche erfüllt werden. Die Umsetzung könnte den Verhandlungsprozess erheblich beflügeln. 

Wie im Verhandlungsrahmen hervorgehoben, erwartete die EU, dass die Türkei die auf eine gerechte, umfassende und dauerhafte Lösung des Zypern-Problems im Rahmen der VN abzielenden Verhandlungen aktiv unterstützt; hierbei sind die einschlägigen Resolutionen des VN‑Sicherheitsrates und die Grundsätze, auf denen die Union basiert, zu beachten. Das Engagement der Türkei und ihre konkreten Beiträge zu einer derartigen umfassenden Lösung sind hierbei weiterhin von entscheidender Bedeutung. Die EU hält es in Anbetracht der gegenwärtigen Umstände für wichtiger denn je, dass für ein positives Klima gesorgt wird, damit die Verhandlungen im Hinblick auf eine umfassende Lösung des Zypern-Problems wieder aufgenommen werden können. Die Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Lösung dieses Problems am 15. Mai 2015 wurde von der EU begrüßt. Wie der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom März 2014 erklärt hat, ist er bereit, seinen Beitrag zur Unterstützung der Verhandlungen zu leisten.

Im Hinblick auf die innenpolitische Lage in der Türkei hat die EU ihre entschlossene politische Unterstützung für die erneuten Bemühungen zur Herbeiführung einer friedlichen Lösung des Kurdenproblems bekundet und alle Parteien zu weiteren Anstrengungen aufgefordert, um den Prozess voranzutreiben. 

Mit Blick auf die laufenden Reformen hat die EU die fortgesetzte Umsetzung der in den vorangegangenen Jahren verabschiedeten Reformen begrüßt, insbesondere der im Demokratisierungspaket vom September 2013 angekündigten Maßnahmen.  Die EU äußerte sich jedoch besorgt über die unzulässigen Eingriffe der Exekutive in die Justiz, die häufigen Änderungen wichtiger Rechtsvorschriften ohne gebührende Konsultation der jeweiligen Akteure und die Einschränkungen des Zugangs zu Informationen. Die Reformen sollten für angemessene Kontrollen sorgen und zugleich Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Angehörigen von Minderheiten, gewährleisten. Sie sollten, auch in Bezug auf eine neue Verfassung, im Einklang mit den europäischen Standards ausgearbeitet werden, damit die Kriterien von Kopenhagen in vollem Umfang erfüllt werden.

In Bezug auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit verwies die EU auf die starken wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen der Türkei und der EU sowie auf die Notwendigkeit, einen Wirtschaftsdialog auf hoher Ebene einzurichten. Fortschritte im Kapitel 17 (Wirtschafts- und Währungspolitik) würden zu gegebener Zeit diesen Dialog weiter fördern und die Angleichung an den Besitzstand begünstigen.

Abschließend prüfte der Assoziationsrat den Stand der Beziehungen im Rahmen des Assoziierungsabkommens und der Zollunion. In diesem Zusammenhang bekräftigte die EU ihr Bekenntnis zu einem konstruktiven Dialog mit der Türkei mit dem Ziel, das mit der Zollunion verbundene Potenzial möglichst vollständig zu entfalten und die noch offenen Fragen zu lösen.

Categories: Europäische Union

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen: Rat erhöht Vorschussbetrag auf 1 Mrd. €

Wed, 20/05/2015 - 11:01

Der Rat hat am 19. Mai den Vorschussbetrag für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für 2015 auf fast 1 Mrd. € erhöht. Statt ungefähr 67 Mio. € werden die Mitgliedstaaten in diesem Jahr rund 1 Mrd. € an Vorauszahlungen erhalten. Die vom Rat angenommene Verordnung wird die größte Hürde für die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen dadurch beseitigen, dass die finanzielle Belastung für die Haushalte der Mitgliedstaaten verringert und es ihnen ermöglicht wird, rasch Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auf den Weg zu bringen. Die Annahme der Verordnung erfolgte im Anschluss an die am 21. April im Rat erzielte Einigung und die vom Europäischen Parlament am 29. April erteilte Zustimmung.  

Eine kritische finanzielle Masse gewährleisten 

Die Aufstockung der Vorauszahlungen soll dadurch erreicht werden, dass die Vorschussrate aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf 30 % angehoben wird. Derzeit beläuft sich der Vorschuss bei der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf 1 % (1,5 % bei Mitgliedstaaten, die finanzielle Unterstützung erhalten). Die Erfahrung hat gezeigt, dass es im Rahmen der derzeitigen Regelung nicht möglich ist, die kritische finanzielle Masse zu erreichen, so dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf den Weg bringen könnten. Weil den Mitgliedstaaten selbst die Mittel fehlen, sind sie nicht in der Lage, Begünstigten ausreichende Vorschusszahlungen zu leisten. Dies erweist sich als großes Hindernis für den Start von Projekten, mit denen jungen Europäern geholfen werden soll, einen Arbeits- oder Praktikumsplatz zu finden. In den Mitgliedstaaten mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit sind die Haushaltszwänge am größten. Die neue Verordnung schafft hier Abhilfe, damit junge Menschen zum Zuge kommen, wie es der Europäische Rat gefordert hat.  

Der mehrjährige Finanzrahmen der EU muss durch die Aufstockung der Vorauszahlungen nicht geändert werden, und ein Berichtigungshaushaltsplan ist auch nicht erforderlich. Vielmehr werden vorhandene Mittel so genutzt, dass bei der Unterstützung der Begünstigten größtmögliche Wirkung erzielt wird.  

Hintergrund 

Die Kommission leistet den Mitgliedstaaten automatisch nach der Annahme jedes operationellen Programms Vorauszahlungen. Weitere Zahlungen, die sogenannten Zwischenzahlungen, dienen lediglich zur Erstattung der von den Mitgliedstaaten bereits getätigten Ausgaben. Die EU-Länder müssen daher in der Regel für einen Großteil der Projekte Vorschüsse aus ihrem jeweiligen nationalen Haushalt leisten.

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde im Februar 2013 vom Europäischen Rat ins Leben gerufen. Ziel ist es, zusätzliche Mittel in Höhe von 6,4 Mrd. € für den Zeitraum 2014‑2020 bereitzustellen, um die Jugendbeschäftigung in den Regionen zu fördern, die am stärksten von Jugendarbeitslosigkeit betroffen sind. Fördergebiete sind 

  • Regionen, in denen die Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren im Jahr 2012 über 25 % lag, sowie
  • Regionen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit 2012 mehr als 20 % betrug, sofern sie zu den Mitgliedstaaten gehören, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im selben Jahr über 30 % lag.  

Eigens für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurden Haushaltsmittel in Höhe von 3,2 Mrd. € bereitgestellt. Dazu ist keine Kofinanzierung auf nationaler Ebene erforderlich. Zusätzliche 3,2 Mrd. € sind Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, die den Mitgliedstaaten im Programmzeitraum 2014-2020 zugewiesen werden.  

Derzeit sind rund 7 Millionen junge Europäer in der Situation, dass sie weder in Arbeit sind noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren.  

Nächste Schritte 

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

 

Categories: Europäische Union

Rat richtet EU-Marineoperation zur Zerschlagung der Schleusernetze im Mittelmeer ein

Wed, 20/05/2015 - 11:01

Der Rat hat sich heute (18. Mai) darauf geeinigt, eine EU-Militäroperation (EUNAVFOR MED) einzurichten, um das Geschäftsmodell der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetze im Mittelmeer zu zerschlagen.  Dieser Beschluss, der eine Komponente der umfassenden Reaktion der EU auf die Herausforderung durch die Migration ist, wird es ermöglichen, die operative Planung der Marineoperation offiziell aufzunehmen. 

Die EUNAVFOR MED wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen und im Einklang mit den Anforderungen des Völkerrechts durchgeführt.  Die Planung der Operation und die erste Phase der Beobachtung und Prüfung von Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzen im südlichen zentralen Mittelmeer werden schnellstmöglich durchgeführt. In der zweiten und dritten Phase der Operation würden die an Bord befindlichen Gegenstände der Schleuser in Einklang mit dem Völkerrecht und in Partnerschaft mit den libyschen Behörden durchsucht, beschlagnahmt und zerstört.  

Das operative Hauptquartier der EUNAVFOR MED wird in Rom eingerichtet; zum Befehlshaber der Operation wurde Konteradmiral Enrico Credendino aus Italien ernannt. Die gemeinsamen Kosten der Operation belaufen sich auf schätzungsweise 11,82 Mio. € für eine Anlaufphase von zwei Monaten und ein anfängliches Mandat von zwölf Monaten. 

Die GSVP-Operation der EU ist Teil einer Reihe umfassender Maßnahmen, mit darauf reagiert werden soll, dass es unmittelbar erforderlich ist, Menschenleben zu retten, Krisensituationen zu bewältigen und die eigentlichen Ursachen der illegalen Migration zu bekämpfen, wie der Europäische Rat am 23. April 2015 gefordert hat. 

Die Einleitung der EU-Marineoperation wird auf der Tagesordnung für die Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) im Juni stehen.  

 

 

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zu Burundi

Wed, 20/05/2015 - 11:01

1.      Die Europäische Union (EU) verurteilt den versuchten Staatsstreich in Burundi sowie jegliche Gewalttat und jegliche Handlung der Abkehr von der Verfassungsordnung – ungeachtet der Verursacher – und verweist auf die nachdrückliche Aufforderung der Afrikanischen Union an alle Beteiligten in Burundi, ihre Streitigkeiten friedlich zu lösen. 

2.      Die EU ist zutiefst besorgt angesichts der Lage in Burundi, die sich kurz nach diesem versuchten Staatsstreich als sehr fragil darstellt und durch die Gefahr einer Verschärfung der Spaltungen innerhalb der Gesellschaft Burundis gekennzeichnet ist. 

Sie fordert alle Seiten, die Regierung, die Sicherheitskräfte sowie alle politischen Gruppierungen einschließlich ihrer Jugendorganisationen auf, von jeglicher Handlung abzusehen, die die Spannung in Burundi verschärfen könnte, dem höheren Interesse des Landes Rechnung zu tragen und Lösungen zu suchen, mit denen das Abkommen von Arusha, das als Fundament für Frieden und Demokratie dient, eingehalten wird. Die EU appelliert besonders an die Streitkräfte und die Sicherheitskräfte in Burundi, Zurückhaltung zu üben, sich weiter neutral zu verhalten und den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Sie ruft ferner dazu auf, dass bei den gerichtlichen Verfahren gegen die mutmaßlichen Urheber des Staatsstreichs die Verteidigungsrechte gewahrt und die Regeln des Rechtsstaats eingehalten werden. 

3.      Es ist heute von wesentlicher Bedeutung, dass die Behörden, die politischen Kräfte und die Zivilgesellschaft in einen integrativen und transparenten politischen Dialog eintreten.  Dieser Dialog muss zu einem politischen Prozess führen, bei dem die Verfassungsvorschriften und die verfassungsmäßigen Institutionen sowie die Grundprinzipien des im Jahr 2000 geschlossenen Abkommens von Arusha für Frieden und Aussöhnung in Burundi geachtet werden, damit der Fortgang des laufenden Wahlprozesses einvernehmlich sichergestellt werden kann. Die EU ruft dazu auf, bei dem integrativen politischen Dialog unbedingt erneut die Voraussetzungen zu überprüfen, die für einen glaubhaften, transparenten und gewaltfreien Wahlprozess erfüllt sein müssen. Die EU ruft dazu auf, die Grundfreiheiten zu achten und insbesondere die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Pressefreiheit sowie das Recht auf friedlichen Protest zu garantieren. 

4.      In dieser Hinsicht teilt und unterstützt sie die Einschätzung, zu der die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) auf ihrem Gipfeltreffen gelangt ist, nämlich dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Wahlen nicht gegeben sind und dass die Wahlen daher unbedingt verschoben werden sollten, soweit die Verfassung dies erlaubt.  Die EU erinnert daran, dass ihre Unterstützung für den Wahlprozess und die tatsächliche Anwesenheit ihrer Wahlbeobachtungsmission eng daran geknüpft sind, dass diese Voraussetzungen gegeben sind. Sowohl die Mehrheit als auch die Opposition müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und ein für die Durchführung von Wahlen geeignetes Umfeld schaffen. In diesem Zusammenhang betont die EU, wie wichtig der zwischen der Regierung und allen politischen Akteuren im März 2013 vereinbarte Fahrplan zur Vorbereitung demokratischer und freier Wahlen in Burundi ist. 

5.      Die EU unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen der Vereinten Nationen und insbesondere des Sondergesandten des Generalsekretärs für die Region der Großen Seen, Saïd Djinnit, sowie die Aktion der Afrikanischen Union (AU) unter Leitung des ehemaligen togoischen Premierministers Edem Kodjo und die Initiativen der Ostafrikanischen Gemeinschaft, die darauf ausgerichtet sind, den Dialog zwischen den Parteien zu erleichtern und die Rückkehr zur Stabilität zu gewährleisten. Sie wird die Beratungen auf dem nächsten EAC-Gipfeltreffen mit Interesse verfolgen. 

Die EU ist bereit, einen Beitrag zu diesen Bemühungen zu leisten und fordert alle Beteiligten in Burundi auf, sich aufrichtig, auf geeigneter Ebene und im Geiste der Kompromissbereitschaft und der Versöhnung an diesem Dialog zu beteiligen. Sie begrüßt ganz besonders, dass die AU beschlossen hat, so rasch wie möglich Menschenrechtsbeobachter nach Burundi zu entsenden, damit diese über Verstöße berichten und auf örtlicher Ebene Konfliktlösungsmaßnahmen ergreifen. 

6.      Sorge bereiten der EU zudem die Massenvertreibungen infolge der politischen Spannungen sowie die Verschlechterung der humanitären Lage, von der vor allem schutzbedürftige Gruppen, insbesondere Frauen und Kinder, betroffen sind. Dies ist aus ihrer Sicht ein großes Risiko für die ohnehin schon geschwächte Region. Sie bekräftigt, dass sie die Anstrengungen der humanitären Helfer in der Region sowie die benachbarten Länder, die sich bemühen, die vor der Unsicherheit und Gewalt fliehenden Menschen bei sich aufzunehmen, unterstützt.  

7.      Die EU erinnert daran, dass ihre Partnerschaft mit Burundi auf dem Cotonou-Abkommen beruht. Beide Seiten müssen sich an dieses Abkommen halten und dafür sorgen, dass die daraus erwachsenden Verpflichtungen, insbesondere was die Achtung der Menschenrechte anbelangt, erfüllt werden. Dank der Bestimmungen des Abkommens konnte seit mehreren Monaten ein verstärkter politischer Dialog mit den burundischen Behörden geführt werden. Abhängig von den weiteren Entwicklungen ist die EU bereit, die Annahme etwaiger Maßnahmen, auch im Bereich der Zusammenarbeit, in Betracht zu ziehen. Sie ist fest entschlossen, gegebenenfalls mit Unterstützung des VN-Sicherheitsrates alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um den burundischen Akteuren, die durch ihr Verhalten zur Fortsetzung der Gewalt beitragen und die Suche nach einer politischen Lösung behindern, das Handwerk zu legen. Sie betont, dass es für die Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, keine Straflosigkeit geben darf, sondern dass sie vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden müssen.  

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen der 43. Tagung des EWR-Rates vom 18. Mai 2015 in Brüssel

Wed, 20/05/2015 - 11:01

1.           Die 43. Tagung des EWR-Rates fand am 18. Mai 2015 in Brüssel unter dem Vorsitz der Parlamentarischen Staatssekretärin Lettlands für EU-Angelegenheiten Zanda Kalniņa-Lukaševica statt, die den Vorsitz des Rates der Europäischen Union vertrat. An der Tagung nahmen Gunnar Bragi Sveinsson, Minister für auswärtige Angelegenheiten Islands, Vidar Helgesen, Minister für EWR- und EU-Angelegenheiten im Amt des norwegischen Premierministers, und Aurelia Frick, Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Liechtensteins, sowie Mitglieder des Rates der Europäischen Union und Vertreter der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes teil. 

2.           Der EWR-Rat nahm zur Kenntnis, dass die Minister im Rahmen des politischen Dialogs Gespräche über die Themen 1) Ukraine und Russland, 2) Östliche Partnerschaft und 3) Syrien, Irak, Libyen und ISIL-Da'esh – einschließlich Bekämpfung der Radikalisierung und der extremistischen Gewalt in Europa – führen werden. Es wurde eine Orientierungsaussprache über die digitale Agenda geführt.

3.           Der EWR-Rat begrüßte, dass der Rat der EU in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2014 über einen homogenen erweiterten Binnenmarkt und die Beziehungen der EU zu den nicht der EU angehörenden westeuropäischen Staaten die wichtige Rolle gewürdigt hat, die das EWR-Abkommen in den vergangenen 20 Jahren für den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen und die Binnenmarktintegration zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten gespielt hat. Der EWR-Rat hob hervor, dass sich das Abkommen als stabil erwiesen hat und fähig ist, sich an die Änderungen der EU-Verträge und die EU-Erweiterungen anzupassen. Der EWR-Rat erkannte an, dass das reibungslose Funktionieren und die Weiterentwicklung dieses erweiterten Binnenmarktes maßgebliche Faktoren für die Wiederankurbelung des Wachstums in Europa sein können.

4.           Der EWR-Rat betonte, dass Verantwortungsbewusstsein und Solidarität zwischen den europäischen Ländern erforderlich sind, um die durch die Wirtschaftskrise verursachten sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. Der EWR-Rat brachte insbesondere seine Besorgnis über die weiterhin hohe Jugendarbeitslosigkeit in einigen EWR-Mitgliedstaaten zum Ausdruck. 

5.           Unter Hinweis darauf, dass eine bessere Kenntnis des EWR-Abkommens im gesamten EWR im Interesse aller Vertragsparteien wäre, rief der EWR-Rat diese Parteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Informationen über das EWR-Abkommen allen Betroffenen rasch und einfach zugänglich gemacht werden.

6.           Der EWR-Rat stellte fest, dass der freie Kapitalverkehr eine der Grundfreiheiten des Binnenmarktes und fester Bestandteil des EWR-Besitzstands ist, und erkannte an, dass auf der Grundlage des Artikels 43 des EWR-Abkommens nur befristete Beschränkungen eingeführt werden können.

7.           In Kenntnis des Sachstandsberichts des Gemeinsamen EWR-Ausschusses würdigte der EWR-Rat dessen Bemühungen um ein fortdauerndes erfolgreiches und reibungsloses Funktionieren des EWR-Abkommens.

8.           Der EWR-Rat unterstrich die Notwendigkeit, die für eine Übernahme der Verordnungen der EU über die Europäischen Aufsichtsbehörden im Bereich der Finanzdienstleistungen in das EWR-Abkommen erforderlichen Arbeiten im Hinblick auf eine wirksame und einheitliche Beaufsichtigung im gesamten EWR rasch zum Abschluss zu bringen, wie in den Schlussfolgerungen gefordert wird, die von den Finanz- und Wirtschaftsministern der EU- und der EFTA-Staaten auf ihrer informellen Tagung vom 14. Oktober 2014 gebilligt wurden. Der EWR-Rat hob ferner hervor, wie wichtig eine rasche Übernahme und Anwendung der noch ausstehenden Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen ist, um im gesamten EWR gleiche Bedingungen in diesem wichtigen Wirtschaftszweig sicherzustellen.

9.           Der EWR-Rat würdigte den Beitrag der EU-Programme zum Aufbau eines wettbewerbsfähigeren, innovativeren und sozialeren Europas und begrüßte die Teilnahme der EWR-EFTA-Staaten an EWR-relevanten Programmen, zu denen sie finanziell beitragen. 

10.        Der EWR-Rat räumte ein, dass es weiterhin erforderlich ist, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im EWR zu mindern, und würdigte den Umstand, dass der EWR- und der norwegische Finanzierungsmechanismus 2009-2014 sowie ihre Vorgänger einen positiven Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im gesamten EWR geleistet haben. Er stellte fest, dass mehr als ein Jahr nach dem Beginn der Verhandlungen über die Verlängerung des EWR- und des norwegischen Finanzierungsmechanismus um einen weiteren Zeitraum die Verhandlungen noch immer andauern und die erzielten Fortschritte gemischt sind. In Anbetracht der Verzögerung rief der EWR-Rat zu verstärkten Anstrengungen im Hinblick auf einen raschen Abschluss dieser Verhandlungen auf. 

11.        Der EWR-Rat nahm außerdem die parallel zu den Verhandlungen über den Finanzierungsmechanismus laufenden Verhandlungen über bilaterale Fragen zwischen den einzelnen EWR-EFTA-Staaten und der EU zur Kenntnis und rief auch hier zu einem raschen Abschluss auf. 

12.        Der EWR-Rat begrüßte die fortdauernden Bemühungen zur Verringerung der Zahl der EU-Rechtsakte, die für den EWR von Bedeutung sind und noch in das EWR-Abkommen aufgenommen werden müssen, und zur Beschleunigung des entsprechenden Prozesses. Der EWR-Rat würdigte alle in den vergangenen Jahren unternommenen Schritte, stellte aber fest, dass die Zahl der noch aufzunehmenden Rechtsakte nach wie vor zu hoch ist. Er rief dazu auf, kontinuierlich daran zu arbeiten, dass der gegenwärtige Rückstand auf Dauer erheblich verringert wird, damit Rechtssicherheit und Homogenität im EWR gewährleistet werden. Er rief alle Parteien nachdrücklich dazu auf, konstruktiv nach Lösungen für schwierige noch offene Fragen zu suchen.

13.        Der EWR-Rat stellte fest, dass bei einer Reihe offener Fragen noch Fortschritte erforderlich sind, und war zuversichtlich, dass insbesondere bei der dritten Postrichtlinie, dem TELECOM-Paket von 2009 (einschließlich der Verordnung zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)), der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme, der Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Verordnung über Kinderarzneimittel und den EU-Rechtsakten im Bereich der ökologischen/biologischen Produktion so bald wie möglich ein Abschluss erzielt wird. 

14.        Der EWR-Rat wies erneut darauf hin, dass es nach wie vor Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses gibt, bei denen die im EWR-Abkommen festgelegte Frist von sechs Monaten für die Erfüllung der verfassungsmäßigen Anforderungen überschritten wurde. Er ermutigte die EWR-EFTA-Staaten, sich noch stärker darum zu bemühen, die noch ausstehenden Fälle so rasch wie möglich zu klären und derartige Verzögerungen in Zukunft zu vermeiden. 

15.        Im Hinblick auf das dritte Energiebinnenmarktpaket betonte der EWR-Rat, dass die Aufnahme dieses Legislativpakets in das EWR-Abkommen beschleunigt werden muss, um einen voll funktionsfähigen Energiebinnenmarkt zu schaffen, und hielt beide Seiten insbesondere dazu an, sich um wechselseitig annehmbare Lösungen für eine angemessene EWR-EFTA-Beteiligung an der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zu bemühen. 

16.        Große Bedeutung maß der EWR-Rat der weiteren engen Zusammenarbeit zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten in der Umwelt-, Energie- und Klimaschutzpolitik bei, insbesondere im Hinblick auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und den Vorschlag für eine Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie. Der EWR-Rat hob insbesondere hervor, wie wichtig es ist, dass die EU, ihre Mitgliedstaaten und die EWR-EFTA-Staaten eng zusammenarbeiten, damit auf der COP-21-Konferenz im Dezember 2015 in Paris ein ehrgeiziges und universelles Klimaschutzabkommen erzielt und die Erderwärmung auf weniger als 2°C begrenzt wird. Die enge Zusammenarbeit sollte insbesondere auch in den Bereichen Sicherheit der Energieversorgung, Emissionshandel, Förderung einer wettbewerbsfähigen, klimaresistenten, sicheren und nachhaltigen Energiegewinnung mit geringem CO2-Ausstoß, Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen, CO2-Abscheidung, ‑Verwendung und ‑Speicherung, Meeresumwelt sowie in anderen Umweltfragen, die Bereiche wie Abfall, Chemikalien, Bewirtschaftung der Wasserressourcen und Verschmutzung durch Industrieanlagen betreffen, fortgesetzt werden.

17.        Der EWR-Rat bestätigte, wie wichtig die Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sind. Er begrüßte den Informationsaustausch zwischen der Europäischen Kommission und den EWR-EFTA-Staaten, der vom Gemeinsamen EWR-Ausschuss im Dezember 2014 auf den Weg gebracht wurde. Unter Berücksichtigung unter anderem des Protokolls 12 zum EWR-Abkommen rief der EWR-Rat zu einer Fortsetzung dieses Informationsaustauschs auf.

18.        Der EWR-Rat erkannte an, dass die Vertragsparteien sich nach Artikel 19 des EWR-Abkommens verpflichtet haben, ihre Bemühungen um eine schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels zwischen ihnen fortzusetzen. Der EWR-Rat begrüßte die Aufnahme von Verhandlungen über die weitere Liberalisierung des Agrarhandels und den Schutz geografischer Angaben zwischen der EU und Island im Jahr 2012. Des Weiteren begrüßte der EWR-Rat die Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und Norwegen über den Schutz geografischer Angaben im November 2013 und über die weitere Liberalisierung des Agrarhandels im Rahmen von Artikel 19 im Februar 2015. Der EWR-Rat stellte fest, dass die EU ihre Enttäuschung darüber bekundet hat, dass die erhöhten norwegischen Zollsätze auf bestimmte Agrarerzeugnisse und die Neueinstufung von Hortensien nicht zurückgenommen worden sind, und dass die EU Norwegen erneut aufgefordert hat, diese Maßnahmen rückgängig zu machen. 

19.        Der EWR-Rat begrüßte den Dialog zwischen Island und der EU über die Überprüfung der Handelsregelung für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 6 des Protokolls 3 zum EWR-Abkommen, womit der Handel mit verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen weiter gefördert werden soll, und sah dem baldigen Abschluss des Dialogs erwartungsvoll entgegen. Der EWR-Rat ermutigte die Vertragsparteien, den Dialog über die Überprüfung der Handelsregelung für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 6 des Protokolls 3 zum EWR-Abkommen fortzusetzen, um den Handel in diesem Bereich weiter zu fördern.

20.        Der EWR-Rat hob hervor, dass auch weiterhin Beamte aus den EWR-EFTA-Staaten zu politischen Dialogen, die auf der Ebene der einschlägigen Arbeitsgruppen des Rates geführt werden, eingeladen werden sollten. 

21.        Der EWR-Rat betonte, dass es wichtig ist, Minister der EWR-EFTA-Staaten zu informellen EU-Ministertagungen und -Ministerkonferenzen einzuladen, die für die Mitwirkung dieser Staaten am Binnenmarkt von Bedeutung sind, und begrüßte den Umstand, dass der derzeitige lettische und der künftige luxemburgische Vorsitz diese Praxis fortsetzen bzw. fortsetzen wollen.

22.        Der EWR-Rat begrüßte es, dass die EWR-EFTA-Staaten einen positiven Beitrag zum Beschlussfassungsprozess in Bezug auf EU-Rechtsvorschriften und -Programme mit Bedeutung für den EWR leisten, indem sie sich an den zuständigen Ausschüssen, Expertengruppen und Agenturen beteiligen und Stellungnahmen unterbreiten.

23.        Der EWR-Rat nahm die vom Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschuss auf seiner Tagung vom 17. Dezember 2014 in Straßburg angenommenen Entschließungen zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zum Jahresbericht des Gemeinsamen EWR-Ausschusses über das Funktionieren des EWR-Abkommens im Jahr 2013 sowie die Entschließungen des Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschusses vom 31. März 2015 über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft und ihre möglichen Auswirkungen auf die EWR-EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen und über die Industriepolitik in Europa zur Kenntnis.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Wed, 20/05/2015 - 11:01

Mittwoch, 13. Mai 2015
Aachen, Deutschland
Teilnahme an der Veranstaltung zur Verleihung des Karlspreises an den Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz

Donnerstag, 14. Mai 2015
Aachen, Deutschland
Teilnahme an der Veranstaltung zur Verleihung des Karlspreises an den Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz
10.20 Uhr Bilaterales Treffen mit dem Präsidenten der Ukraine Petro Poroschenko

Freitag, 15. Mai 2015
Gdansk, Polen
17.00 Uhr Teilnahme an der Konferenz "Europa: ein Blick in die Zukunft" ("Europe with a view to the future")

Donnerstag, 21. Mai 2015
Riga
Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft
20.00 Uhr Informelles Abendessen

Freitag, 22. Mai 2015
Riga
Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft
9.00 Uhr Offizielle Begrüßung
9.45 Uhr Familienfoto
10.00 Uhr Plenarsitzung
13.45 Uhr Pressekonferenz

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Besserer Schutz für Arbeitnehmerrechte von Seeleuten: Rat bestätigt Einigung mit dem EP

Wed, 20/05/2015 - 11:01

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat einer Kompromissfassung der neuen Richtlinie zur Verbesserung des Schutzes der Arbeitnehmerrechte von Seeleuten zugestimmt. Der AStV hat die vom Vorsitz beim Trilog am 6. Mai 2015 erzielte Einigung mit dem Europäischen Parlament gebilligt.


Mehr Schutz

Mit diesem neuen Rechtsakt erhalten Seeleute dieselben Rechte im Hinblick auf Unterrichtung und Anhörung wie Arbeitnehmer an Land, wobei den Besonderheiten des Seeverkehrssektors Rechnung getragen wird. Er basiert auf einem gemeinsamen Standpunkt der Sozialpartner im maritimen Sektor.  

Die Richtlinie soll nicht nur für gleiche Wettbewerbsbedingungen, sondern auch für bessere Arbeitsplätze im maritimen Sektor sorgen. Damit soll erreicht werden, dass wieder mehr junge Europäer bestimmte maritime Berufe ergreifen und ausgebildete Fachkräfte dem Sektor erhalten bleiben.  

Zudem geht es um eine Korrektur der derzeitigen Rechtslage, die dazu führt, dass dieselbe Arbeitnehmerkategorie von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich behandelt wird. Die Behandlung hängt zur Zeit davon ab, ob die Mitgliedstaaten von den zulässigen Ausnahmen und Abweichungen Gebrauch machen. Die meisten Mitgliedstaaten haben von den Ausnahmeregelungen keinen oder nur selten Gebrauch gemacht.  

Gesetzgebungsverfahren: Die nächsten Schritte

Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) wird den Text in seiner Sitzung am 28. Mai 2015 voraussichtlich bestätigen. Nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen könnte das EP im Juli 2015 im Plenum über den Text abstimmen; im September könnte er dann vom Rat und vom EP unterzeichnet werden. 

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EUCAP Sahel Niger: Beitrag zur Verhinderung der irregulären Migration

Wed, 20/05/2015 - 11:01

Der Rat ist übereingekommen, die zivile Mission EUCAP Sahel Niger als Teil der Maßnahmen der Europäischen Union zur Verhinderung der irregulären Migration zu stärken.

Die EU wird die nigrischen Behörden bei der Verhinderung der irregulären Einwanderung und der Bekämpfung damit verbundener Kriminalität unterstützen. Dazu gehören Beratung zu einer entsprechenden Strategie und Ausbildung für die nigrischen Sicherheitskräfte. EUCAP Sahel Niger wird auch über einen Außenposten in Agadez verfügen, ein wichtiges Schleuserdrehkreuz auf der Route nach Libyen.

Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission Federica Mogherini erklärte dazu Folgendes: "Die EU zeigt heute erneut, dass sie ihre Verantwortung in Partnerschaft mit zentralen Ländern und auf umfassende Weise wahrnimmt. Zwei Wochen nach der Aufforderung des Europäischen Rates, unsere Unterstützung für Partnerländer zur Verhinderung irregulärer Migrationsströme auszubauen, haben wir vereinbart, unsere Präsenz in Niger zu verstärken: 90 % aller Migranten aus Westafrika reisen durch Niger. Nur wenn wir mit den Herkunfts- und Transitländern, mit der Afrikanischen Union und den VN zusammenarbeiten, wird es uns gelingen, die Ursachen der katastrophalen Lage anzugehen und dabei kriminelle Organisationen zu bekämpfen und Migranten zu helfen, diesen Organisationen zu entgehen."  

Niger hat für die Migrationsströme nach Europa eine kritische geografische Lage: 90 % aller Migranten aus Westafrika reisen auf ihrem Weg nach Libyen durch Niger. Die Hälfte der Migranten, die 2014 irregulär nach Italien gelangt sind, sind nach Angaben der EU-Grenzschutzagentur Frontex über Libyen gereist.  

Im Rahmen der Mission EUCAP Sahel Niger werden bereits Beratung und Schulung zur Unterstützung der nigrischen Behörden bei der Stärkung ihrer Fähigkeiten zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität bereitgestellt. Mit der Mission sollen die Interoperabilität der nigrischen Sicherheitskräfte gefördert, die Strafverfolgungskapazitäten ausgebaut, die Koordinierung bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität erleichtert und die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Sicherheitskräfte verbessert werden. EUCAP Sahel Niger gehört zur Regionalstrategie der EU für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone.  

Gegenwärtig sind im Rahmen der Mission, die ihr Hauptquartier in Niamey hat, etwa 50 internationale Experten aus 12 EU-Mitgliedstaaten tätig. Filip de Ceuninck aus Belgien ist seit Mai 2014 Leiter der Mission.  

Der Beschluss ist vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee des Rates gefasst worden.

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Neuartige Lebensmittel: weitere Verhandlungen auf EU-Ebene

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Am 12. Mai 2015 fand eine weitere Runde konstruktiver Gespräche über neue EU-Vorschriften für neuartige Lebensmittel zwischen dem lettischen Vorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments und der Kommission statt. Trotz einer gewissen Annäherung in einigen Fragen sind weitere Beratungen erforderlich, um zu einer Einigung zu gelangen. Der Vorsitz wird den Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates am 13. Mai unterrichten, damit das weitere Vorgehen erörtert werden kann. Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Dazu gehören beispielsweise Lebensmittel, auf die ein neues Produktionsverfahren angewandt wird.  

Mehrwert 

Ziel der zur Diskussion stehenden Vorschriften ist es, das Verfahren zur Zulassung neuartiger Lebensmittel schneller und günstiger zu gestalten und gleichzeitig den Gesundheitsschutz auf einem hohen Niveau zu halten. Mit den vorgeschlagenen neuen Vorschriften soll auch der Zugang zum EU-Markt für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern erleichtert werden, für die eine sichere Verwendung als Lebensmittel nachgewiesen wird.  

Noch offene Fragen 

Zu den größten Schwierigkeiten im Rahmen der Verhandlungen gehören die Bezugnahme auf das Klonen und die Frage, mit welcher Art von Sekundärrechtsakten neuartige Lebensmittel zugelassen werden sollen.  

Hintergrund

Zu den neuartigen Lebensmitteln, die nach den geltenden Vorschriften in der EU zugelassen wurden, gehören beispielsweise "Rapsöl mit hohem Anteil an unverseifbaren Bestandteilen", "Roggenbrot mit Phytosterin-/Phytostanolzusatz", "milchartige Erzeugnisse und joghurtartige Erzeugnisse mit Phytosterinesterzusatz", "koagulierte Kartoffelproteine und ihre Hydrolysate" und "Phospholipide aus Flüssigeigelb".

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Erklärung der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, im Namen der Europäischen Union anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie am 17. Mai 2015

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Am heutigen Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie unterstützt die EU alle lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI) in der Welt im Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität. Alle Menschen sind in ihrer Würde gleich und alle haben Anspruch auf die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Rechte.

In den vergangenen Jahren sind in einigen Teilen der Welt bei der Gleichberechtigung von LGBTI erhebliche Fortschritte erzielt worden. Vielerorts jedoch haben LGBTI nach wie vor wegen ihrer sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität unter Diskriminierung und Gewalt zu leiden. In mehreren Ländern gelten einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Erwachsenen immer noch als Straftaten, die mit Haftstrafen oder sogar mit der Todesstrafe geahndet werden.

Im Einklang mit den Leitlinien der EU bezüglich der Rechte der LGBTI werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Menschenrechte aller Personen unabhängig von ihrer sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität geachtet werden. Die EU wird im Wege von Dialogen mit Drittländern, mit ihrer Arbeit in multilateralen Foren, in öffentlichen Erklärungen und durch ihre Unterstützung der Zivilgesellschaft weiterhin für Maßnahmen zur Bekämpfung der gegen LGBTI gerichteten Diskriminierung und Gewalt eintreten und ihre Rechte weiterhin tatkräftig fördern.

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Schlussfolgerungen des Rates zu den eingehenden Überprüfungen

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Der Rat (Wirtschaft und Finanzen)  

  1. BEGRÜSST die Veröffentlichung der einzelnen integrierten Länderberichte der Kommission, in denen die Wirtschaftspolitik jedes Mitgliedstaats und des Euro-Währungsgebiets analysiert werden, einschließlich der eingehenden Überprüfungen im Zusammenhang mit dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten (MIP) sowie der begleitenden Mitteilung zur Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen;
  2. IST DER AUFFASSUNG, dass sich diese Art der Straffung des Europäischen Semesters als sinnvoller erster Schritt hin zu einer gründlicheren Überprüfung und Erörterung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten erwiesen hat, wodurch eine größere Transparenz und ein besseres Feedback zur Analyse der Kommission ermöglicht werden. Für die Zukunft sind zur Verbesserung des Verfahrens eine stärkere Eigenverantwortung sowie eine multilaterale Überwachung erforderlich;
  3. IST DER AUFFASSUNG, dass die eingehenden Überprüfungen angemessen strukturiert sind und eine detaillierte Analyse der Ungleichgewichte in den einzelnen überprüften Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten und qualitativer Informationen bieten. Zudem werden im Hinblick auf die spezifischen Herausforderungen, mit denen die einzelnen Volkswirtschaften konfrontiert sind, einschlägige Analysewerkzeuge eingesetzt; I - EINGEHENDE ÜBERPRÜFUNGEN
  4. TEILT DIE AUFFASSUNG, dass 16 der überprüften Länder, die im Warnmechanismusbericht 2015 aufgeführt sind (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Ungarn, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowenien, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich), makroökonomische Ungleichgewichte unterschiedlicher Art und Größenordnung aufweisen; VERTRITT DIE ANSICHT, dass transparentere Kriterien für die Kategorisierung der makroökonomischen Ungleichgewichte sowie eine größere Stabilität und bessere Vorhersehbarkeit des Verfahrens selbst wünschenswert wären; STIMMT ZU, dass die Ungleichgewichte in Slowenien seit letztem Jahr nicht mehr als übermäßig eingestuft werden sollten, wenngleich eine hohe Unternehmensverschuldung und eine andauernde Anfälligkeit des Finanzsektors weiterhin ein spezifisches Monitoring rechtfertigen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass entscheidende politische Maßnahmen zur Umstrukturierung des Bankensystems ergriffen worden sind. Darüber hinaus haben eine verbesserte Exportleistung und günstigere Wachstumsbedingungen die Risiken im Vergleich zum Vorjahr verringert, was insbesondere für die mit der Tragfähigkeit der Zahlungsbilanz zusammenhängenden Risiken gilt;
  5. TEILT die Ansicht der Kommission, dass in 5 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Italien und Portugal) übermäßige Ungleichgewichte bestehen, sowie die Absicht der Kommission, im Mai die politischen Maßnahmen Frankreichs und Kroatiens unter Berücksichtigung der Ziele des nationalen Reformprogramms und der bis dahin erfolgten sonstigen Zusagen zu erörtern und zu entscheiden, ob im Rahmen der korrektiven Komponente des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht weitere Schritte erforderlich sind;
  6. BETONT, dass alle Mitgliedstaaten politische Maßnahmen ergreifen und sich nachdrücklich um Strukturreformen bemühen müssen, insbesondere wenn sie mit makroökonomischen Ungleichgewichten konfrontiert sind und diese vor allem das reibungslose Funktionieren der WWU beeinträchtigen. Ungleichgewichte sollten dauerhaft abgebaut werden, so dass Risiken verringert werden, das Neuaustarieren der EU-Volkswirtschaften erleichtert wird und die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden, und ERSUCHT die Kommission, gezielte und kohärente Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Beseitigung der makroökonomischen Ungleichgewichte im Rahmen des Europäischen Semesters zu richten;
  7. BEGRÜSST die Pläne der Kommission in Bezug auf ein spezielles Monitoring der Empfehlungen des Rates an die Mitgliedstaaten mit übermäßigen Ungleichgewichten (Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Italien und Portugal). Ein spezielles Monitoring wird auch für eine Reihe von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet gelten, deren Ungleichgewichte entschlossene politische Maßnahmen erfordern (Irland, Spanien und Slowenien), und FORDERT die Kommission auf, den konkreten Zeitplan und Inhalt eines solchen Monitorings darzulegen. Im Einklang mit der üblichen Praxis wird das Monitoring für Irland, Spanien und Portugal auf einer nach Abschluss des Programms erfolgenden Überwachung beruhen, damit Doppelarbeit vermieden wird;
  8. STELLT FEST, dass eine Reihe makroökonomischer Ungleichgewichte in Angriff genommen wurde; BETONT jedoch, das nach wie vor in einigen Mitgliedstaaten beträchtliche Risiken bestehen. Insbesondere machen hohe Auslandsverbindlichkeiten die Schuldnerländer anfällig, und eine Verbesserung der Leistungsbilanz reicht nicht immer aus, um den Bestand an Auslandsschulden zu senken. Die Verluste an Preiswettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Vorkrisenniveau wurden in einigen Schuldnerländern zwar teilweise wettgemacht, dennoch bleibt die Stärkung des Exportwachstums durch weitere Strukturreformen eine Priorität, um einen dauerhaften und wachstumsfördernden Abbau von Ungleichgewichten zu erreichen. Zugleich bestehen in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor hohe Leistungsbilanzüberschüsse, die bis zu einem gewissen Maße durch die schwache Inlandsnachfrage bedingt sind, die wiederum teilweise auf die geringen Investitionen des privaten und des öffentlichen Sektors zurückgeführt werden kann; BETONT darüber hinaus, dass eine hohe private und staatliche Verschuldung in einigen Ländern weiterhin eine große Herausforderung darstellt, auch mit Blick auf die niedrige Inflation und die moderaten Wachstumsraten. Strukturreformen sind erforderlich, um das Wachstumspotenzial zu steigern und die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, insbesondere bei Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen. II - UMSETZUNG LÄNDERSPEZIFISCHER EMPFEHLUNGEN
  9. BEGRÜSST die Fortschritte in Bezug auf die länderspezifischen Empfehlungen und die Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet 2014-2015 insgesamt; NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Durchführung der Reformen über die Politikbereiche hinweg und länderübergreifend nicht einheitlich erfolgte, und IST SICH DARIN EINIG, dass sie beschleunigt werden muss, um die jeweiligen politischen Herausforderungen der einzelnen Mitgliedstaaten anzugehen und eine schnelle und dauerhafte wirtschaftliche Erholung zu gewährleisten;
  10. STELLT FEST, dass weitere Strukturreformen auf den Dienstleistungs-, Waren- und Arbeitsmärkten und verantwortungsvolle Finanzpolitiken in allen Mitgliedstaaten erforderlich sind, um die wirtschaftliche Erholung zu stützen und zu verstetigen, schädliche Ungleichgewichte zu korrigieren, tragfähige öffentliche Finanzen zu erzielen, das Investitionsumfeld zu verbessern und den Binnenmarkt zu stärken, damit das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten freigesetzt wird;
  11. GEHT DAVON AUS, dass die Kommission die länderspezifischen Empfehlungen 2015-16 Mitte Mai veröffentlicht, damit vor deren Annahme im Rat (Wirtschaft und Finanzen) eingehende multilaterale Beratungen geführt werden können; ERSUCHT die Kommission, die Beratungen über die Länderberichte sowie die nationalen Reformprogramme bei der Ausarbeitung der länderspezifischen Empfehlungen 2015 zu berücksichtigen;
  12. BETONT, dass sich die länderspezifischen Empfehlungen auf Bereiche von makroökonomischer Bedeutung mit dringendem Handlungsbedarf konzentrieren sollten, damit diese Belange in den nationalen politischen Debatten der Mitgliedstaaten stärker ins Blickfeld gerückt werden. Zugleich sollen weiterhin gemeinsame Herausforderungen für das Euro-Währungsgebiet und die EU insgesamt aufgezeigt und überwacht werden; HÄLT es für wichtig, für die länderspezifischen Empfehlungen weiterhin von einer soliden und transparenten analytischen Grundlage auszugehen und durch eine langfristige und länderübergreifende Kohärenz für Gleichbehandlung zu sorgen. 
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Schlussfolgerungen des Rates zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen vor dem Hintergrund der Bevölkerungsalterung

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen:  

  1. Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat in erheblichem Maße die öffentlichen Finanzen belastet und zu wachsenden Defiziten und Schulden geführt. Daher ist es derzeit besonders wichtig, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Der Rat BETONT, dass eine angemessene wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung vonnöten ist und weitere Strukturreformen durchgeführt werden müssen, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern.
  2. Vor diesem Hintergrund BILLIGT der Rat den Bericht über die Bevölkerungsalterung 2015 mit Wirtschafts- und Haushaltsprojektionen für die 28 EU-Mitgliedstaaten und Norwegen (2013-2060), den der Ausschuss für Wirtschaftspolitik (Arbeitsgruppe "Auswirkungen der Bevölkerungsalterung") und die Kommission (GD ECFIN) auf der Grundlage gemeinsam festgelegter methodischer Vorgehensweisen und Annahmen erstellt haben. Wie bereits die früheren Berichte über die Bevölkerungsalterung enthält auch der Bericht für 2015 Prognosen zu den Staatsausgaben für Renten, Gesundheitsversorgung, Langzeitpflege, Bildung und Leistungen bei Arbeitslosigkeit.
  3. Der Rat HEBT die wesentlichen Ergebnisse des Berichts über die Bevölkerungsalterung 2015 HERVOR:  
    – Für den gesamten Zeitraum 2013-2060 wird – wie bereits im Bericht über die Bevölkerungsalterung von 2012 – ein durchschnittliches jährliches BIP-Wachstum in der EU von 1,4 % prognostiziert. Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede beim Wachstumspotenzial der einzelnen Mitgliedstaaten.
    – Die altersbedingten öffentlichen Ausgaben insgesamt werden in der EU gemäß den Prognosen zwischen 2013 und 2060 um 1,4 Prozentpunkte des BIP steigen und im Jahr 2060 einen Anteil von 27 % erreichen, mit großen Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern. Ohne Berücksichtigung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit, d.h. für die altersbedingten Ausgaben im engeren Sinne, wird zwischen 2013 und 2060 ein Anstieg in der EU um 1,8 Prozentpunkte des BIP prognostiziert, mit einem Anteil von 26,3 % im Jahr 2060.
    – Unter Zugrundelegung möglicher makroökonomischer Annahmen, die von ungünstigeren Szenarien, wie dem TFP-Risikoszenario, ausgehen, könnten die altersbedingten öffentlichen Ausgaben im engeren Sinne zwischen 2013 und 2060 um 2,1 Prozentpunkte des BIP steigen. Aufgrund der jüngsten Reformen und einer in EUROPOP2013 prognostizierten positiveren demografischen Entwicklung in der EU insgesamt wird jetzt ein wesentlich geringerer Anstieg der altersbedingten Ausgaben insgesamt im Zeitraum 2013-2060 als 2012 veranschlagt (3,3 Prozentpunkte des BIP).
    – Nach einem voraussichtlichen Anstieg bis 2040, der auch darauf zurückzuführen ist, dass die Baby-Boom-Generation das Rentenalter erreicht, sollen die öffentlichen Rentenausgaben bis 2060 wieder bis fast auf das Niveau von 2013 zurückgehen (11,3 % des BIP in der EU). Die Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten sind dabei sehr groß – je nach Altersstruktur und Tempo der Bevölkerungsalterung, spezifischen Merkmalen der nationalen Rentensysteme und insbesondere den Fortschritten der einzelnen Länder bei den Strukturreformen. In den meisten Ländern haben die jüngsten Reformen der Rentensysteme erkennbare positive Wirkung gezeigt und den Anstieg der Staatsausgaben gebremst. Die Rentenreformen haben ferner zu einem Anstieg des effektiven Renteneintrittsalters und somit des Arbeitseinsatzes beigetragen. In einigen Mitgliedstaaten reichen die Reformen jedoch noch nicht aus, um den Anstieg der öffentlichen Rentenausgaben einzudämmen.
    – Bei den öffentlichen Ausgaben für Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege in der EU wird dem Referenzszenario der Arbeitsgruppe "Auswirkungen der Bevölkerungsalterung" zufolge für den Zeitraum 2013-2060 ein Anstieg um 2 Prozentpunkte des BIP – mit erheblichen Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern – erwartet, mit einem Anteil von 10,6 % des BIP im Jahr 2060; Grund dafür ist im Wesentlichen die demografische Entwicklung. Werden zudem – wie im Risikoszenario der Arbeitsgruppe geschehen – mögliche Entwicklungen bei den nicht demografisch bedingten Kostenfaktoren bei den Ausgaben für Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege berücksichtigt, so könnten die Aufwendungen für Gesundheit und Pflege in der Zeit von 2013 bis 2060 sogar um 4 Prozentpunkte des BIP steigen.
  4. Vor dem Hintergrund der aktualisierten Prognosen zu den altersbedingten Ausgaben und angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage begrüßt der Rat zwar die jüngsten Reformen in vielen Mitgliedstaaten, BEKRÄFTIGT aber, dass in der EU angemessene politische Maßnahmen in allen altersbezogenen Bereichen fortgesetzt werden müssen, insbesondere Reformen der Renten-, Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme, wobei die jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Länder zu berücksichtigen sind; ferner sind Maßnahmen zu vermeiden, die zu einer Umkehrung der bereits eingeleiteten tragfähigkeitsfördernden Reformen führen würden. Hierzu zählt die rasche Umsetzung der im Rahmen des Europäischen Semesters ergangenen länderspezifischen Empfehlungen und der dreigleisigen Strategie zur Bewältigung der Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die Volkswirtschaften und die Haushalte, die vorsieht, dass die Staatsverschuldung abgebaut wird, die Beschäftigungsquoten und die Produktivität erhöht sowie Renten-, Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme reformiert werden.
  5. Der Rat WEIST insbesondere DARAUF HIN, dass die Mitgliedstaaten – wenngleich in unterschiedlichem Ausmaß – noch weitere Maßnahmen ergreifen müssen, um das effektive Renteneintrittsalter anzuheben, unter anderem indem ein frühes Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt vermieden wird und das gesetzliche Renteneintrittsalter oder die Rentenleistungen an die Lebenserwartung angepasst werden. Darüber hinaus FORDERT der Rat die Mitgliedstaaten unter Hinweis auf seine Schlussfolgerungen vom 7. Dezember 2010 AUF, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, in den nächsten Jahrzehnten eine flächendeckende Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege sicherzustellen und eine zunehmende Nachfrage aufgrund der Bevölkerungsalterung sowie zunehmende Patientenerwartungen aufgrund der technologischen Entwicklung zu befriedigen, und der Notwendigkeit einer Reduzierung der hohen Staatsverschuldung zu finden. Dabei ist es notwendig, dass die Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme auf ihre Leistungsfähigkeit hin überprüft und umfassende und notwendige Reformen durchgeführt werden, um einen effizienteren Einsatz der öffentlichen Mittel sowie eine Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege von hoher Qualität sicherzustellen.
  6. Der Rat ERSUCHT die Kommission, diesen Erkenntnissen hinsichtlich der mit der Bevölkerungsalterung verbundenen Probleme und sonstigen einschlägigen Informationen, einschließlich aktualisierter Schätzungen des kurzfristigeren potenziellen BIP-Wachstums[1], in ihrer Analyse und der Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters Rechnung zu tragen und ihre Auswirkungen in allen relevanten Bereichen der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU zu berücksichtigen.
  7. Der Rat ERSUCHT die Kommission, bei ihrer regelmäßigen eingehenden Gesamtbewertung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen bis Ende 2015 den vorliegenden umfassenden und vergleichbaren aktualisierten Prognosen Rechnung zu tragen. Der Ausschuss für Wirtschaftspolitik sollte dem Rat auf der Grundlage des Bewertungsberichts wiederum Bericht erstatten.
  8. Der Rat FORDERT den Ausschuss für Wirtschaftspolitik AUF, auf der Grundlage einer von Eurostat vorzulegenden neuen Bevölkerungsprognose in enger Zusammenarbeit mit den nationalen statistischen Ämtern bis zum Herbst 2018 seine Analyse der wirtschaftlichen und budgetären Auswirkungen der Bevölkerungsalterung zu aktualisieren. Ferner FORDERT der Rat Eurostat AUF, systematisch jährliche Aktualisierungen seiner Bevölkerungsprognose, insbesondere hinsichtlich der Migrationsströme, vorzulegen, die für kurz- bis mittelfristige Prognosezeiträume verwendet werden können.

 

[1]           Der Ausschuss für Wirtschaftspolitik hat am 1. April 2015 ein überarbeitetes Konzept für die Prognostizierung des Bevölkerungswachstums zum Zweck der Schätzung des potenziellen BIP für Irland, Lettland und Litauen gebilligt. 

 

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Schlussfolgerungen des Rates zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Sun, 17/05/2015 - 13:44

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –  

1.             UNTER HINWEIS AUF die früheren Vereinfachungsinitiativen des Rates, den Beitrag des "Gesundheitschecks" der Gemeinsamen Agrarpolitik 2008 zur Vereinfachung und die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Oktober 2014 zur Zuverlässigkeit der Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen der Agrarausgaben (Dok. 13616/14) sowie vom 15. Dezember 2014 zur Fehlerquote für Ausgaben im Agrarbereich (Dok. 16798/14);

2.             ERFREUT DARÜBER, dass die Kommission einer gründlichen Vereinfachung Priorität einräumt und dass sie die Vereinfachung bestimmter Rechtsakte der Kommission bereits vorgeschlagen hat oder bald vorschlagen wird;

3.             UNTER HINWEIS AUF die von der Kommission eingegangene Verpflichtung, die Vorschriften zur Ökologisierung nach dem ersten Jahr ihrer Umsetzung zu überprüfen, sowie AUF Nummer 67 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Februar 2013 (Dok. EUCO 37/13);

4.             UNTER HERVORHEBUNG DER TATSACHE, dass die Vereinfachung der GAP ein gemeinsames Ziel der europäischen Organe, der nationalen Verwaltungen, der beteiligten Kreise, der Landwirte und anderer Begünstigter darstellt; und IN ANBETRACHT DES UMSTANDES, dass sie alle Verantwortung für das Erreichen dieses Ziels tragen;

5.             MIT DER AUFFORDERUNG, die Kommission möge die Beratungen über Entwürfe von Rechtsakten der Kommission, die die Vereinfachung betreffen, im Vorfeld ihrer Annahme fortführen und vertiefen, da zur Vermeidung von Verwaltungslasten ein ex-Ante-Ansatz am wirksamsten ist;

6.             UNTER BETONUNG DES ZIELS, dass bei der Umsetzung der GAP den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verstärkt Rechnung getragen werden sollte und dass insbesondere darauf geachtet werden sollte,

  • die Verständlichkeit der Rechtsvorschriften der EU und ihre Umsetzung vor Ort zu erleichtern und dadurch die Transparenz und die Rechtssicherheit zu erhöhen;
  • besonderen nationalen und regionalen Situationen gebührend Rechnung zu tragen;
  • die Verwaltungslasten und die damit verbundenen Kosten für Landwirte, andere Begünstigte, Erzeugerorganisationen und nationale Verwaltungen zu verringern;

7.             BETONT, dass bei der Vereinfachung der GAP die folgenden Grundsätze beachtet werden sollten:

  • Wahrung der politischen Ziele und der Hauptbestandteile der reformierten GAP sowie Gewährleistung rechtlicher Stabilität für Landwirte, so dass die Vereinfachung nicht zu einer Deregulierung oder einem eingeschränkten Zugang zur Förderung im Rahmen der GAP führen würde;
  • keine Gefährdung der wirtschaftlichen Haushaltsführung in Bezug auf EU-Mittel;
  • Schwerpunktsetzung auf Bereiche, die jenen, die die GAP umsetzen, sowie den Begünstigten hinsichtlich einer Verringerung der Verwaltungslasten, z.B. in Bezug auf Informations-, Kontroll- und Berichtspflichten, den größten Nutzen bringen würde;
  • Verbesserung der Klarheit der Rechtsvorschriften und ihrer Kohärenz, insbesondere zwischen der ersten und der zweiten Säule, wo dies angebracht ist, sowie zwischen den Basisrechtsakten, den Rechtsakten der Kommission und den Leitlinien der Kommission;

 

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Montag, 11. Mai 2015
13.15 Uhr Arbeitsessen mit den Präsidenten Jean-Claude Juncker, Martin Schulz, Mario Draghi und Jeroen Dijsselbloem

Dienstag, 12. Mai 2015
15.00 Uhr Treffen mit dem georgischen Präsidenten Giorgi Margvelashvili (Fototermin - Presseerklärungen ±15.30 Uhr)
16.30 Uhr Treffen mit dem Generaldirektor der Internationalen Organisation für Migration William Lacy Swing

Mittwoch, 13. und Donnerstag, 14. Mai 2015
Aachen, Deutschland
Teilnahme an der Veranstaltung zur Verleihung des Karlspreises an den Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz

Freitag, 15. Mai 2015
Gdansk, Polen
17.00 Uhr Teilnahme an der Konferenz "Europa: ein Blick in die Zukunft" ("Europe with a view to the future")

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Gemeinsame Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates zum Europatag am 9. Mai 2015

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Heute feiern wir das geeinte Europa, das aus den Trümmern des Zweiten Weltkriegs hervorgegangen ist.

Vor 65 Jahren hat Robert Schuman in seiner Erklärung festgestellt, dass dauerhafte Sicherheit und fortwährender Wohlstand in unseren Gesellschaften nur gedeihen können, wenn es gelingt, den Kreislauf von Gewalt und Vergeltung zu durchbrechen. Nur in einem geeinten Europa könne der Frieden erhalten werden. Dies war der Anfang des europäischen Integrationsprozesses, doch mussten zahlreiche europäische Nationen sich erst noch ihre Freiheit gegen totalitäre und autoritäre Regime erkämpfen.

Wir werden die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs nie vergessen, die durch die Geringschätzung von Menschen und Nationen ausgelöst wurde. Vor 70 Jahren haben sich unsere Völker auf den Schlachtfeldern gegenübergestanden - Geschehnisse, die immer noch in unserer Erinnerung haften. Heute sind wir engste Partner, Verbündete und Freunde.

Es ist unsere Verantwortung, uns für Frieden, Freiheit, Demokratie, Solidarität und Wohlstand in Europa und darüber hinaus einzusetzen. In Vielfalt geeint werden wir das begonnene Werk in der Europäischen Union fortsetzen und unsere Verschiedenheit als unsere Stärke betrachten.

Donald Tusk,  Jean-Claude Juncker, Dalia Grybauskaitė, François Hollande, Nicos Anastasiades, Klaus Iohannis,  Angela Merkel, Werner Faymann, David Cameron, Viktor Orban, Mark Rutte, Enda Kenny, Pedro Passos Coelho, Helle Thorning-Schmidt, Mariano Rajoy, Zoran Milanović, Robert Fico, Joseph Muscat, Xavier Bettel, Bohuslav Sobotka, Laimdota Straujuma, Matteo Renzi, Taavi Röivas, Alexander Stubb, Ewa Kopacz, Miro Cerar, Stefan Löfven, Charles Michel, Boyko Borisov, Alexis Tsipras

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Gemeinsame Erklärung des lettischen EU-Ratsvorsitzes und der Europäischen Kommission zur Ministertagung der Östlichen Partnerschaft über Handelsfragen

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Am 7. Mai hat der lettische EU-Ratsvorsitz in enger Zusammenarbeit mit der Kommission die erste Ministertagung der Östlichen Partnerschaft über Handelsfragen veranstaltet. Den Vorsitz der Tagung führte der lettische Außenminister, Edgars Rinkēvičs, gemeinsam mit der EU-Kommissarin für Handel, Cecilia Malmström.

Die EU-Handelsminister trafen am Nachmittag des 7. Mai mit ihren Kollegen aus Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine zusammen. Dabei erörterten sie die Erfolge der Östlichen Partnerschaft im Handelsbereich sowie die Möglichkeiten und Herausforderungen für die weitere Entwicklung einer erfolgreichen Handelsdimension im Rahmen der Östlichen Partnerschaft.

Im Hinblick auf den kommenden Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Riga und die laufende Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik führten die Handelsminister einen Gedankenaustausch über die derzeitigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und den östlichen Partnern. Die Minister berieten ferner über die Möglichkeiten für eine weitergehende Zusammenarbeit. Dabei trugen sie den verschiedenen Interessen der östlichen Partner in Bezug auf ihre Handelsbeziehungen zur EU Rechnung.

Der Vorsitz und die Kommission hoben hervor, wie wichtig es ist, dass der Handel Teil der Östlichen Partnerschaftspolitik ist, und betonten, dass auf eine inklusive und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung hingearbeitet werden muss. Die Teilnehmer erkannten an, wie wichtig der Handel und mehr Marktchancen für die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen sind.

Sie begrüßten, dass mit der Umsetzung der Assoziierungsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine begonnen wurde, und riefen nachdrücklich dazu auf, den Reformprozess fortzuführen. Sie nahmen die Zunahme des Handels zwischen der EU und Georgien bzw. der Republik Moldau seit der Anwendung der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen positiv zur Kenntnis und sehen der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens mit der Ukraine ab dem 1. Januar 2016 erwartungsvoll entgegen.

Der Vorsitz und die Kommission brachten ihre Achtung der individuellen Entscheidungen der östlichen Partner zum Ausdruck und bestätigten ihre Bereitschaft, mit jedem einzelnen Partner über engere und gleichzeitig differenzierte Handelsbeziehungen zu verhandeln. 

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9. Mai 2015 – Tag der offenen Tür im Rat

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union veranstalten am 9. Mai von 10:00 bis 17:00 Uhr einen Tag der offenen Tür im Justus-Lipsius-Gebäude (Brüssel, Rue de la Loi/Wetstraat 175), dem Hauptsitz der beiden Institutionen.

Führungen durch das Gebäude

Mitarbeiter des Rates zeigen den Besuchern die Sitzungssäle, in denen die europäischen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs und die Ratstagungen der Minister stattfinden. Den ganzen Tag über finden Führungen in französischer, niederländischer, deutscher und englischer Sprache statt.

"Europa im Wandel der Generationen" – eine persönliche Begegnung

Aus Anlass des 65. Jahrestags der Schuman-Erklärung vom 9. Mai 1950 organisiert der Rat eine generationenübergreifende Veranstaltung, bei der sich junge Europäer mit ehemaligen Weggefährten und mit Nachfahren der Gründungsväter der EU austauschen können – eine einmalige Gelegenheit für die jüngere Generation, mehr darüber zu erfahren, wie diese berühmten Persönlichkeiten die Union gestaltet haben und was in den Anfangstagen des Aufbaus eines vereinten Europas hinter den Kulissen geschah.

Gäste und Redner sind unter anderem: Maria Romana De Gasperi (Tochter des ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Alcide De Gasperi), Antoinette Spaak (Tochter des ehemaligen belgischen Premierministers Paul-Henri Spaak), Paul Collowald (Journalist, der mit Robert Schuman und Jean Monnet zusammenarbeitete), Jean-Marie Pelt (ehemaliger Privatsekretär von Robert Schuman), Jacques-René Rabier (Kabinettschef von Jean Monnet), Clemens Coudenhove-Kalergi (Großneffe des Gründers der Paneuropa-Bewegung Richard Niklaus Coudenhove-Kalergi), Gabriel Fragnière (Schweizer Philosoph und Professor, Freund von Hendrik Brugmans), Victoria Martín de la Torre (Autorin des Buchs "Europe, a leap into the unknown").

Die Veranstaltung beginnt um 14:00 Uhr im Justus-Lipsius-Gebäude und kann auf unserer Website live verfolgt werden:


Videodateien in Sendequalität werden nach der Veranstaltung zur Verfügung stehen.

Informationsstände und Aktivitäten

An zahlreichen Ständen werden Informationen und Dokumentationsmaterial für jeden Leser sowie verschiedene Aktivitäten angeboten: 

  • Informationsstände der Referate Entwicklung und Umweltschutz des Generalsekretariats des Rates, zusammen mit den beiden EU-Missionen in Mali, zum Schwerpunktthema Entwicklung;
  • Stände der Europäischen Zentralbank (EZB), der Europäischen Investitionsbank (EIB), des lettischen Vorsitzes und des künftigen luxemburgischen Ratsvorsitzes usw.;
  • den ganzen Tag über werden lettische Volkstänze vorgeführt;
  • es gibt eine Kinderecke sowie ein Europa-Quiz, bei dem die Besucher ihr Wissen über Europa aktiv testen und erweitern können.

Der Tag der offenen Tür ist auch in den sozialen Medien präsent. Die Besucher können unter dem Hashtag #EUOpenDoors in verschiedenen sozialen Netzwerken kommunizieren und ihre Eindrücke oder Instagram-Fotos des Tages austauschen.

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Zahlungsdienste: Rat und Parlament vereinbaren neue Vorschriften

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Der lettische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 5. Mai 2015 eine vorläufige Einigung über den Entwurf einer Richtlinie erzielt, mit der der EU-weite Markt für elektronische Zahlungen weiterentwickelt werden soll. Die Einigung wurde in einer informellen Trilogsitzung in Brüssel erzielt. 

"Mit der neuen Richtlinie wird ein präziser Rechtsrahmen für mehrere Arten neuer Marktteilnehmer geschaffen, die bereits seit einigen Jahren im Bereich der Internet-Zahlungen aktiv sind, beispielsweise Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister", so der lettische Finanzminister und Präsident des Rates Jānis Reirs. "Die Richtlinie wird auch neue Dienstleistungsarten wie die Emission von Zahlungsinstrumenten durch dritte Zahlungsdienstleister gestatten. Dadurch werden neue Wettbewerbsanreize geschaffen und Innovationen auf dem Zahlungsverkehrsmarkt gefördert. Ich bin überzeugt, dass die zusätzlichen Sicherheits- und Aufsichtsvorschriften auch die Sicherheit von Online-Zahlungen und den Verbraucherschutz in der EU erhöhen werden." 

Die Einigung muss noch vom Rat bestätigt werden, sobald der Wortlaut der Richtlinie auf fachlicher Ebene endgültig überarbeitet worden ist. Die Richtlinie wird dann dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt. 

Die geltende Richtlinie über Zahlungsdienste (Richtlinie 2007/64/EG), die Rechtsgrundlage für die Schaffung eines EU-weiten Zahlungsverkehrsbinnenmarkts war, wird in die neue Richtlinie eingearbeitet und kann daher aufgehoben werden. 

In der so überarbeiteten Richtlinie werden geltende Vorschriften an neue und innovative Zahlungsdienste, einschließlich Internet- und mobile Zahlungen, angepasst. Es werden umfassende Vorschriften mit dem Ziel festgelegt, ein sichereres Umfeld für Zahlungen zu schaffen, insbesondere für Zahlungen über einen Fernzugang. Mit der Richtlinie wird außerdem ein stärker harmonisierter und wirksamerer Rahmen für die Aufsicht durch die zuständigen nationalen Behörden festgelegt. 

Seit dem Erlass der ursprünglichen Richtlinie über Zahlungsdienste im Jahr 2007 sind innovative Methoden für Zahlungsauslösedienste im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs entstanden. Bei diesen Diensten wird eine Softwarebrücke zwischen der Website des Händlers und der Plattform für das Online-Banking des Zahlers eingerichtet, um auf Überweisungen gestützte Zahlungen über das Internet auszulösen. Diese Dienste, die nun von der neuen Richtlinie erfasst werden, ermöglichen es dem Zahlungsauslösedienstleister (der zu keinem Zeitpunkt über das Geld des Nutzers verfügt), dem Zahlungsempfänger die Gewissheit zu geben, dass die notwendigen Mittel für einen bestimmten Zahlungsvorgang auf dem Konto verfügbar sind und die Zahlung ausgelöst wurde. 

Darüber hinaus werden die Tätigkeiten von Kontoinformationsdiensten reguliert. Mit diesen Diensten werden dem Zahlungsdienstnutzer beispielsweise aggregierte Online-Informationen zu einem oder mehreren Zahlungskonten bei einem oder mehreren Zahlungsdienstleistern geboten. Damit erhält der Zahlungsdienstnutzer einen Gesamtüberblick über seine finanzielle Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt. 

Zugleich werden mit dem Richtlinienentwurf die Sicherheitsmaßnahmen für Internet-Zahlungen und für die Nutzung der Dienste der obengenannten neuen Marktteilnehmer gestärkt. Mit der neuen Richtlinie wird eine starke Kundenauthentifizierung für die Identifizierung des Kunden für jede einzelne Transaktion gewährleistet. Der neue und verstärkte Aufsichtsrahmen wird die Sicherheit und den Verbraucherschutz auf diesem Gebiet noch weiter erhöhen.

Nach der Annahme der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um sie in ihre einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen.

 

 

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