Der Rat hat am 28. Juni 2016 Schlussfolgerungen zur Bewertung des FLEGT-Aktionsplans (Forest Law Enforcement, Governance and Trade - Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) sowie der EU-Holzverordnung (EUTR) angenommen.
In den Schlussfolgerungen wird der positive Beitrag hervorgehoben, den diese Instrumente zur Reduzierung der Einfuhren von illegalem Holz in die EU und zur Schärfung des Bewusstseins der Öffentlichkeit und der Marktteilnehmerfür das Problem des illegalen Holzeinschlags geleistet haben.
Zudem werden die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert, noch mehr gegen dieses Phänomen zu unternehmen, um weltweit eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu erreichen.
Der Rat hat am 28. Juni 2016 Schlussfolgerungen zum Thema "Lebensmittelverluste und Lebensmittelverschwendung" angenommen.
Jedes Jahr geht fast ein Drittel aller Lebensmittel verloren oder wird verschwendet. In seinen Schlussfolgerungen schlägt der Rat eine Reihe von Initiativen vor, mit denen die Verschwendung und Verluste künftig verringert werden sollen. So werden die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert, die Überwachung und Datenerhebung zu verbessern, um das Problem besser zu verstehen, sich auf die Vermeidung von Lebensmittelverlusten und ‑verschwendung zu konzentrieren, die Nutzung von Biomasse in künftigen Rechtsvorschriften der EU stärker zur Geltung zu bringen und das Spenden unverkaufter Lebensmittel an Wohltätigkeitsorganisationen zu erleichtern.
Mit den Schlussfolgerungen des Rates werden die laufenden Initiativen der EU unterstützt; zugleich wird die Kommission aufgefordert, sich weiter mit dem Problem zu befassen.
Auf der Grundlage eines Kompromisstextes des Vorsitzes einigte sich der Rat auf eine allgemeine Ausrichtung zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Außenflotten.
Mit der Einigung des Rates wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Verpflichtung zu nachhaltigen und transparenten Fischereitätigkeiten außerhalb der Unionsgewässer und der Notwendigkeit robuster Verwaltungsverfahren, insbesondere betreffend Genehmigungen, hergestellt.
"Der Text des Rates erhöht die Transparenz der externen Fischereitätigkeiten, erschwert die Umgehung der Vorschriften der GFP und begrenzt gleichzeitig den Verwaltungsaufwand,“
so Martijn van Dam, niederländischer Landwirtschaftsminister und Präsident des Rates.Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Außenflotten sieht eine Überarbeitung der Genehmigungsregelung vor, nach der Fischereifahrzeuge der Union außerhalb der Unionsgewässer und Fischereifahrzeuge von Drittländern in den Unionsgewässern fischen dürfen.
Das Hauptziel ist es, dafür zu sorgen, dass die Grundprinzipien der Gemeinsamen Fischereipolitik, wie Nachhaltigkeit oder die Bekämpfung der illegalen Fischerei, von den Fischereifahrzeugen der EU geachtet werden, und zwar unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU-Gewässer Fischfang betreiben. Zu diesem Zweck enthält die vorgeschlagene Verordnung klare und präzise Vorschriften für die Zulassung und Überwachung aller EU-Schiffe, die außerhalb der EU-Gewässer fischen, unabhängig davon, wo der Fischfang stattfindet.
Einfachere und umfassendere VorschriftenDie allgemeine Ausrichtung des Rates bestätigt die ehrgeizige Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf Aspekte wie Direktlizenzen für Drittländer, das Chartern und das Umflaggen. Außerdem wird darin der Ansatz der Kommission in Bezug auf die Einführung einer gemeinsamen Datenbank zur weiteren Verbesserung der Transparenz der externen Fangtätigkeit und zur Vereinfachung der Überwachung unterstützt.
Gestraffte GenehmigungsverfahrenUm außerhalb der Unionsgewässer fischen zu dürfen, muss ein Fischereifahrzeug der EU vorher eine Genehmigung des betreffenden Drittlands oder der betreffenden internationalen Fischereiorganisation eingeholt oder ein Abkommen mit diesem Drittland oder dieser Fischereiorganisation geschlossen haben. Darüber hinaus benötigt jedes Fischereifahrzeug der EU nunmehr auch eine Genehmigung seines Flaggenmitgliedstaats.
Die allgemeine Ausrichtung des Rates sieht Änderungen der verschiedenen Genehmigungsverfahren vor, um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, die Rechtssicherheit zu erhöhen, die Gleichbehandlung zwischen internen und externen Flotten sicherzustellen und die Zeit für die Antwort an die Antragsteller zu verkürzen.
Vereinfachte BerichterstattungspflichtenDie Berichterstattungspflichten werden vom Rat im Hinblick auf die Ergänzung der bestehenden Kanäle und Praktiken im Rahmen von Fischereiabkommen überprüft.
Die vorgeschlagene Verordnung über Außenflotten ergänzt die Verordnungen über Kontrollen und über die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU), die zentrale Säulen für die Umsetzung der GFP sind.
Die Kommission hatte ihren Vorschlag, der im Januar 2016 auf Gruppenebene im Rat erstmals geprüft wurde, im Dezember 2015 übermittelt.
Wir, die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission, bedauern das Ergebnis des Referendums im Vereinigten Königreich zutiefst, respektieren jedoch den Willen der Mehrheit der britischen Bevölkerung. Bis das Vereinigte Königreich die EU verlässt, bleiben die EU-Rechtsvorschriften für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich gültig, und zwar sowohl was die Rechte als auch was die Pflichten anbelangt.
Der Rat hat am 27. Juni 2016 eine Richtlinie angenommen, mit der die Rechtssicherheit für Umsätze mit Gutscheinen durch Harmonisierung der nationalen Mehrwertsteuervorschriften in diesem Bereich erhöht werden soll.
Die Richtlinie stellt auf eine Verringerung des Risikos von Diskrepanzen in den nationalen Steuervorschriften ab, die zu einer Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder anderen unerwünschten Folgen führen können. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein Gutschein in einem Mitgliedstaat ausgestellt und in einem anderen Mitgliedstaat verwendet wird, und insbesondere dann, wenn Gutscheine gehandelt werden.
Gutscheine werden zunehmend verwendet und es gibt sie in vielen Formen. Dazu gehören beispielsweise Prepaid-Telekommunikations-Karten, Geschenkgutscheine und Rabattgutscheine für den Kauf von Gegenständen oder Dienstleistungen.
In der Richtlinie, die einen engeren Anwendungsbereich hat als der Vorschlag der Kommission von 2012, werden Einzweck-Gutscheine und Mehrzweck-Gutscheine definiert und Vorschriften für die Bestimmung des Steuerwerts von Umsätzen in beiden Fällen festgelegt.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Die Bestimmungen gelten nur für nach diesem Zeitpunkt ausgestellte Gutscheine.
Die Richtlinie wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Landwirtschaft und Fischerei" angenommen.