Samstag, 17. Dezember 2016
Wrocław (Polen)
17.15 Uhr Rede im Rahmen der abschließenden Festveranstaltung "Europäische Kulturhauptstadt Wrocław 2016"
Montag, 19. Dezember 2016
11.00 Uhr Telefongespräch mit dem ukrainischen Ministerpräsidenten Volodymyr Groysman
Der Rat hat am 19. Dezember 2016 die auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielenden Wirtschaftssanktionen bis zum 31. Juli 2017 verlängert.
Diese Maßnahmen wurden am 31. Juli 2014 angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, für einen anfänglichen Zeitraum von einem Jahr eingeführt. Die Sanktionen wurden im September 2014 verschärft. Sie zielen auf den Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie auf den Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ab.
Am 19. März 2015 hat der Europäische Rat vereinbart, die Geltungsdauer der Sanktionen an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu knüpfen, für die eine Frist bis zum 31. Dezember 2015 vorgesehen war.
Da diese Vereinbarungen am 31. Dezember 2015 noch nicht vollständig umgesetzt waren, hat der Rat die Sanktionen bis zum 31. Juli 2016 und am 1. Juli 2016 bis zum 31. Januar 2017 verlängert. Die Spitzenpolitiker der EU haben die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15. Dezember überprüft und daraufhin den Weg für die Verlängerung der Sanktionen um weitere sechs Monate bis zum 31. Juli 2017 geebnet. Der Rat hat diesen Beschluss am 19. Dezember 2016 im schriftlichen Verfahren formalisiert und – wie dies bei allen Beschlüssen zur Verlängerung restriktiver Maßnahmen der Fall ist – einstimmig angenommen.
Mit den durch den Beschluss verlängerten Wirtschaftssanktionen wird insbesondere
Zusätzlich zu diesen Wirtschaftssanktionen hat die EU als Reaktion auf die Ukraine-Krise außerdem mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem
Am 16. Dezember billigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über den Entwurf einer Verordnung über Quecksilber. Mit den neuen Vorschriften soll der Schutz vor Belastungen mit diesem hochtoxischen Stoffverbessert werden.
In einer Trilog-Sitzung, die am 6. Dezember 2016 stattfand, haben sich der Vorsitz des Rates und das Europäische Parlament auf den Wortlaut geeinigt.
Quecksilber stellt weltweit eine erhebliche Gefahr für die menschliche Gesundheit dar, nicht zuletzt durch Rückstände seiner Verbindung Methylquecksilber in Fischen und Meeresfrüchten. Ist Quecksilber einmal in die Luft oder das Wasser gelangt, kann es sich über große Entfernungen verbreiten. Deshalb muss Quecksilberverschmutzung auf internationaler Ebene bekämpft werden.
Mit den nun vereinbarten Änderungen wird sichergestellt, dass die EU-Rechtsvorschriften den im Übereinkommen von Minamata festgelegten internationalen Vorschriften entsprechen. Damit wird eine zügige Ratifizierungdurch die EU ermöglicht und der Weg für das Inkrafttreten freigemacht.
Quecksilberverschmutzung gibt es überall auf der Welt – selbst in unberührten, weit von den Verursachern entfernten Gebieten. Daran zeigt sich, wie gefährlich und weitläufig die Verschmutzung ist. Heute haben wir gezeigt, dass wir uns weiterhin dafür einsetzen, Quecksilberverschmutzungen einzudämmen. Unsere Einigung wird eine zügige Ratifizierung des Minamata-Übereinkommens durch die EU ermöglichen.
László Sólymos, slowakischer Umweltminister und Präsident des RatesAm 14. Dezember 2016 hat der slowakische Vorsitz eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament über die koordinierte Nutzung eines zentralen Frequenzbands erzielt, wodurch höhere Geschwindigkeiten und ein besserer Zugang zum mobilen Internet in ganz Europa ermöglicht werden. Gleichzeitig trägt die Einigung der Notwendigkeit eines Frequenzspektrums für Funk und Fernsehen Rechnung. Das Ergebnis der Beratungen wird den Mitgliedstaaten Anfang 2017 zur Billigung unterbreitet.
Arpád Érsek, slowakischer Minister für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung, sagte: "Das Frequenzspektrum ist eine wertvolle Ressource, die umsichtig und strategisch genutzt werden muss. Die Freigabe des 700-MHz-Frequenzbands für drahtlose Breitbanddienste ist eine Win-win-Lösung für die digitale Wirtschaft, den audiovisuellen Sektor und alle Verbraucher. Sie schafft langfristige Regulierungssicherheit und ist für die Einführung von 5G von entscheidender Bedeutung. Auf diese Weise wird die Netzanbindung flächendeckend verbessert."
Die Vereinbarung sieht vor, dass die EU-Länder bis zum 30. Juni 2020 das 700-MHz-Band (694-790 MHz) für drahtlose Breitbanddienste umwidmen müssen. Gelingt ihnen das nicht, kann die Frist in begründeten Fällen um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Das 700-MHz-Band bietet hohe Geschwindigkeiten und eine hervorragende Reichweite. Die koordinierte Nutzung des Bands für Mobilzwecke fördert die Verbreitung des 4G-Standards und trägt dazu bei, dass allen Europäern – auch in ländlichen Gebieten – Breitbandnetze von hoher Qualität zur Verfügung stehen. Die bessere Vernetzung wird es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, zu kommunizieren und Internetinhalte und ‑dienste im täglichen Leben zu nutzen, wo auch immer sie sich befinden. Ferner werden die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert, die Nachfrage nach mehr Dienstleistungen gesteigert und die Wirtschaftsentwicklung unterstützt.
Zudem wird die gezielte Zuweisung der Frequenz den Ausbau von 5G, sobald er verfügbar ist (etwa 2020), erleichtern. 5G wird für eine deutlich erweiterte Drahtlosnetzkapazität und flächendeckende Netzanbindung sorgen, was den wirksamen Einsatz innovativer Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung aus der Ferne, verbundene Fahrzeuge und intelligente Infrastrukturen ermöglicht. Die Schaffung der Voraussetzungen für diese neuen Technologien ist für die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung.
Rundfunkdienste, wie z. B. digitales Fernsehen und drahtlose Mikrofone, werden im Frequenzband unter 700 MHz (470-694 MHz) entsprechend den nationalen Bedürfnissen noch bis mindestens 2030 Priorität haben. Dies gibt dem audiovisuellen Sektor langfristige Planungssicherheit, sodass er weiterhin Dienstleistungen anbieten und die erforderlichen Investitionen sicherstellen kann.
Das Frequenzband 470-790 MHz wird derzeit vor allem für digitales Fernsehen und drahtlose Mikrofone genutzt, beispielsweise bei Theateraufführungen, Konzerten und Sportveranstaltungen.
Der Rat hat seine Verhandlungsposition zu Änderungen der Vorschriften der EU zur Steigerung der Investitionen in Risikokapital und Sozialunternehmen vereinbart.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat am 16. Dezember 2016 im Namen des Rates den kommenden Vorsitz ersucht, Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, sobald das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.
Die vorgeschlagene Verordnung ist Teil des Plans der EU zur Entwicklung einer voll funktionsfähigen Kapitalmarktunion und soll der Diversifizierung der Finanzierungsquellen für Unternehmen und langfristige Vorhaben in Europa dienen. Sie steht auch mit der Investitionsoffensive der EU für Europa in Zusammenhang.
"Wir müssen neue Möglichkeiten der Finanzierung europäischer Start-up-Unternehmen, innovativer KMU und Sozialunternehmen entwickeln. Der Zugang zu Risikokapital und zu Kapital für soziales Unternehmertum ist der Schlüssel für dieses Wirtschaftssegment."
Peter Kažimír, slowakischer Finanzminister und RatspräsidentDer Vorschlag stellt darauf ab, die Europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) und die Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) für Fondsverwalter aller Größen zugänglich zu machen. Mit dem Verordnungsvorschlag sollen die Verordnungen 345/2013 und 346/2013 geändert und dadurch das Spektrum der Unternehmen, in die die EuVECA bzw. die EuSEF investieren können, erweitert werden. Ferner soll dadurch der grenzüberschreitende Vertrieb solcher Fonds billiger und einfacher werden.
Die EuVECA- und die EuSEF-Fondsstrukturen wurden 2013 geschaffen, um folgenden Marktteilnehmern neue Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung zu bieten:
In den Verordnungen 345/2013 und 346/2013 sind Anforderungen an Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen niedergelegt, die beim Vertrieb ihrer Fonds die Bezeichnungen "EuVECA" bzw. "EuSEF" verwenden wollen.
FinanzierungslückeDie Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln ist ein wichtiger Faktor für das Wachstum und die Entwicklung von KMU, aber Banken sind nicht immer in der Lage, deren Finanzierungsbedarf zu decken. Die Lücke bei der Finanzierung wurde wiederholt als Hindernis für Wirtschaftswachstum genannt.
Die EU verliert im Bereich des Risikokapitalmarkts im Vergleich zu den Vereinigten Staaten weiter an Boden. Laut Kommission hätten zwischen 2009 und 2014 90 Mrd. € für die Finanzierung von Unternehmen zur Verfügung gestanden, wären die Risikokapitalmärkte der EU genauso entwickelt gewesen wie die der USA.
ÄnderungenMit den vom Rat vereinbarten wichtigsten Änderungen der Verordnungen 345/2013 und 346/2013 wird
Für die Annahme der Verordnung im Rat – nach einer Einigung mit dem Parlament – ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
Überprüfungen der Verordnungen 345/2013 und 346/2013 wären normalerweise 2017 erforderlich gewesen, doch die Kommission hat beschlossen, diese Überprüfungen vorzuziehen. Sie hat einige Faktoren ermittelt, die sich negativ auf die Entwicklung der EuVECA- und der EuSEF-Fonds auswirken, und ist in ihrem Vorschlag auf diese Faktoren eingegangen.