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Europäische Union

140/2016 : 21. Dezember 2016 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-76/15

Vervloet u.a.
Niederlassungsfreiheit
Die Garantie, die Belgien den ARCO-Finanzgenossenschaften gewährt hat, verstößt gegen das Unionsrecht

Categories: Europäische Union

144/2016 : 21. Dezember 2016 - Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-154/15, C-307/15, C-308/15

Gutiérrez Naranjo
Rechtsangleichung
Die spanische Rechtsprechung, mit der die Wirkungen der Nichtigkeit von Mindestzinssatzklauseln in Hypothekendarlehensverträgen in Spanien zeitlich beschränkt werden, ist mit dem Unionsrecht unvereinbar

Categories: Europäische Union

143/2016 : 21. Dezember 2016 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-201/15

AGET Iraklis
Rechtsangleichung
Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht daran, unter bestimmten Umständen im Interesse des Schutzes der Arbeitnehmer und der Beschäftigung Massenentlassungen zu untersagen

Categories: Europäische Union

139/2016 : 21. Dezember 2016 - Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-20/15 P, C-21/15 P

Kommission / World Duty Free Group
Staatliche Beihilfen
Nach Ansicht des Gerichtshofs hat das Gericht der EU einen Rechtsfehler begangen, als es die Entscheidungen der Kommission, mit denen eine spanische Steuerregelung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wurde, für nichtig erklärt hat

Categories: Europäische Union

Artikel - Das EU-Parlament und Social Media: Wir halten Sie auf dem Laufenden

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 21/12/2016 - 10:00
Allgemeines : Von Facebook über Twitter bis LinkedIn und Snapchat, das EU-Parlament ist auf den meisten großen Social Media-Plattformen präsent, um Sie zeitnah mit Nachrichten und Hintergrundinformationen zu versorgen. Des Weiteren posten wir Videos, Fotos und Infografiken und nutzen die sozialen Medien als Diskussionsplattform zu aktuellen Themen. Konsultieren Sie unsere interaktive Grafik für weitere Informationen.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 20/12/2016 - 16:40

Samstag, 17. Dezember 2016
Wrocław (Polen)
17.15 Uhr Rede im Rahmen der abschließenden Festveranstaltung "Europäische Kulturhauptstadt Wrocław 2016"

Montag, 19. Dezember 2016
11.00 Uhr Telefongespräch mit dem ukrainischen Ministerpräsidenten Volodymyr Groysman

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Press release - Car emissions: first committee findings and draft recommendations - Committee of Inquiry into Emission Measurements in the Automotive Sector

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 19/12/2016 - 16:24
Evidence of law enforcement shortcomings in EU member states as regards car emissions is set out in the draft report by the Committee of Inquiry into Emission Measurement in the Automotive Sector (EMIS), published on Monday. The report and draft recommendations were prepared jointly by co-rapporteurs Jens Gieseke (EPP, DE) and Gerben-Jan Gerbrandy (ALDE, NL). EMIS will have a first public debate on the text on 12 January.
Committee of Inquiry into Emission Measurements in the Automotive Sector

Source : © European Union, 2016 - EP
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Press release - ACP-EU :"Zero immigration has never existed and never will"

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 19/12/2016 - 16:07
General : "The history of humanity is the history of migrations. Zero migration has never existed, and it never will”, said Louis Michel (ALDE, BE), EU Co-President of the ACP-EU Joint Parliamentary Assembly (JPA) at the opening of its 32nd session, in Nairobi (Kenya) on Monday. “We must manage migration flows in a human way, in line with our values. Fortress Europe is not working”, he added.

Source : © European Union, 2016 - EP
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Russland: EU verlängert Wirtschaftssanktionen um sechs Monate

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 19/12/2016 - 11:01

Der Rat hat am 19. Dezember 2016 die auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielenden Wirtschaftssanktionen bis zum 31. Juli 2017 verlängert.

Diese Maßnahmen wurden am 31. Juli 2014 angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, für einen anfänglichen Zeitraum von einem Jahr eingeführt. Die Sanktionen wurden im September 2014 verschärft. Sie zielen auf den Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie auf den Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ab.

Am 19. März 2015 hat der Europäische Rat vereinbart, die Geltungsdauer der Sanktionen an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu knüpfen, für die eine Frist bis zum 31. Dezember 2015 vorgesehen war.

Da diese Vereinbarungen am 31. Dezember 2015 noch nicht vollständig umgesetzt waren, hat der Rat die Sanktionen bis zum 31. Juli 2016 und am 1. Juli 2016 bis zum 31. Januar 2017 verlängert. Die Spitzenpolitiker der EU haben die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15. Dezember überprüft und daraufhin den Weg für die Verlängerung der Sanktionen um weitere sechs Monate bis zum 31. Juli 2017 geebnet. Der Rat hat diesen Beschluss am 19. Dezember 2016 im schriftlichen Verfahren formalisiert und – wie dies bei allen Beschlüssen zur Verlängerung restriktiver Maßnahmen der Fall ist – einstimmig angenommen.


Mit den durch den Beschluss verlängerten Wirtschaftssanktionen wird insbesondere

  • für fünf große mehrheitlich staatseigene russische Finanzinstitute und die mehrheitlich in ihrem Eigentum befindlichen Tochterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU sowie für drei große russische Energieunternehmen und drei Rüstungsunternehmen der Zugang zu den Primär- und Sekundärkapitalmärkten der EU beschränkt;
  • ein Aus- und Einfuhrverbot für Waffen verhängt;
  • ein Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke oder an militärische Endnutzer in Russland verhängt;
  • der Zugang Russlands zu bestimmten sensiblen Technologien und Dienstleistungen, die für die Erdölförderung und ‑exploration genutzt werden können, eingeschränkt.

Zusätzlich zu diesen Wirtschaftssanktionen hat die EU als Reaktion auf die Ukraine-Krise außerdem mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem

  • individuelle restriktive Maßnahmen in Form eines Visumverbots und des Einfrierens von Vermögenswerten, die gezielt gegen 152 Personen und 37 Organisationen bis zum 15. März 2017 verhängt wurden;
  • restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind und derzeit bis zum 23. Juni 2017 gelten.
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Quecksilberbelastung: Rat bestätigt Einigung mit dem Parlament für mehr Schutz

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 16/12/2016 - 19:00

Am 16. Dezember billigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über den Entwurf einer Verordnung über Quecksilber. Mit den neuen Vorschriften soll der Schutz vor Belastungen mit diesem hochtoxischen Stoffverbessert werden.

In einer Trilog-Sitzung, die am 6. Dezember 2016 stattfand, haben sich der Vorsitz des Rates und das Europäische Parlament auf den Wortlaut geeinigt.

Quecksilber stellt weltweit eine erhebliche Gefahr für die menschliche Gesundheit dar, nicht zuletzt durch Rückstände seiner Verbindung Methylquecksilber in Fischen und Meeresfrüchten. Ist Quecksilber einmal in die Luft oder das Wasser gelangt, kann es sich über große Entfernungen verbreiten. Deshalb muss Quecksilberverschmutzung auf internationaler Ebene bekämpft werden.


Das Übereinkommen von Minamata

Mit den nun vereinbarten Änderungen wird sichergestellt, dass die EU-Rechtsvorschriften den im Übereinkommen von Minamata festgelegten internationalen Vorschriften entsprechen. Damit wird eine zügige Ratifizierungdurch die EU ermöglicht und der Weg für das Inkrafttreten freigemacht.


Quecksilberverschmutzung gibt es überall auf der Welt – selbst in unberührten, weit von den Verursachern entfernten Gebieten. Daran zeigt sich, wie gefährlich und weitläufig die Verschmutzung ist. Heute haben wir gezeigt, dass wir uns weiterhin dafür einsetzen, Quecksilberverschmutzungen einzudämmen. Unsere Einigung wird eine zügige Ratifizierung des Minamata-Übereinkommens durch die EU ermöglichen.

László Sólymos, slowakischer Umweltminister und Präsident des Rates
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Mobiles Internet für alle: Vorsitz und EP einigen sich auf 700 MHz

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 16/12/2016 - 17:40

Am 14. Dezember 2016 hat der slowakische Vorsitz eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament über die koordinierte Nutzung eines zentralen Frequenzbands erzielt, wodurch höhere Geschwindigkeiten und ein besserer Zugang zum mobilen Internet in ganz Europa ermöglicht werden. Gleichzeitig trägt die Einigung der Notwendigkeit eines Frequenzspektrums für Funk und Fernsehen Rechnung. Das Ergebnis der Beratungen wird den Mitgliedstaaten Anfang 2017 zur Billigung unterbreitet.

Arpád Érsek, slowakischer Minister für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung, sagte: "Das Frequenzspektrum ist eine wertvolle Ressource, die umsichtig und strategisch genutzt werden muss. Die Freigabe des 700-MHz-Frequenzbands für drahtlose Breitbanddienste ist eine Win-win-Lösung für die digitale Wirtschaft, den audiovisuellen Sektor und alle Verbraucher. Sie schafft langfristige Regulierungssicherheit und ist für die Einführung von 5G von entscheidender Bedeutung. Auf diese Weise wird die Netzanbindung flächendeckend verbessert."

Die Vereinbarung sieht vor, dass die EU-Länder bis zum 30. Juni 2020 das 700-MHz-Band (694-790 MHz) für drahtlose Breitbanddienste umwidmen müssen. Gelingt ihnen das nicht, kann die Frist in begründeten Fällen um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Das 700-MHz-Band bietet hohe Geschwindigkeiten und eine hervorragende Reichweite. Die koordinierte Nutzung des Bands für Mobilzwecke fördert die Verbreitung des 4G-Standards und trägt dazu bei, dass allen Europäern – auch in ländlichen Gebieten – Breitbandnetze von hoher Qualität zur Verfügung stehen. Die bessere Vernetzung wird es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, zu kommunizieren und Internetinhalte und ‑dienste im täglichen Leben zu nutzen, wo auch immer sie sich befinden. Ferner werden die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert, die Nachfrage nach mehr Dienstleistungen gesteigert und die Wirtschaftsentwicklung unterstützt.

Zudem wird die gezielte Zuweisung der Frequenz den Ausbau von 5G, sobald er verfügbar ist (etwa 2020), erleichtern. 5G wird für eine deutlich erweiterte Drahtlosnetzkapazität und flächendeckende Netzanbindung sorgen, was den wirksamen Einsatz innovativer Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung aus der Ferne, verbundene Fahrzeuge und intelligente Infrastrukturen ermöglicht. Die Schaffung der Voraussetzungen für diese neuen Technologien ist für die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung.

Rundfunkdienste, wie z. B. digitales Fernsehen und drahtlose Mikrofone, werden im Frequenzband unter 700 MHz (470-694 MHz) entsprechend den nationalen Bedürfnissen noch bis mindestens 2030 Priorität haben. Dies gibt dem audiovisuellen Sektor langfristige Planungssicherheit, sodass er weiterhin Dienstleistungen anbieten und die erforderlichen Investitionen sicherstellen kann.

Das Frequenzband 470-790 MHz wird derzeit vor allem für digitales Fernsehen und drahtlose Mikrofone genutzt, beispielsweise bei Theateraufführungen, Konzerten und Sportveranstaltungen.

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Tsipras wirbt in Berlin um Unterstützung für seine Politik

EuroNews (DE) - Fri, 16/12/2016 - 17:29
Der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras hat bei einem Besuch in Berlin dafür geworben, seinen Reformkurs zu unterstützen.
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Schweiz entscheidet sich für eine gesteuerte Zuwanderung

EuroNews (DE) - Fri, 16/12/2016 - 17:07
Fast drei Jahre nach der Volksabstimmung gegen die sogenannte Masseneinwanderung hat sich die Schweiz für eine gemäßigte Umsetzung der Initiative entschieden.
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Kapitalmarktunion: Rat vereinbart Risikokapitalvorschriften

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 16/12/2016 - 17:00

Der Rat hat seine Verhandlungsposition zu Änderungen der Vorschriften der EU zur Steigerung der Investitionen in Risikokapital und Sozialunternehmen vereinbart.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat am 16. Dezember 2016 im Namen des Rates den kommenden Vorsitz ersucht, Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, sobald das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.

Die vorgeschlagene Verordnung ist Teil des Plans der EU zur Entwicklung einer voll funktionsfähigen Kapitalmarktunion und soll der Diversifizierung der Finanzierungsquellen für Unternehmen und langfristige Vorhaben in Europa dienen. Sie steht auch mit der Investitionsoffensive der EU für Europa in Zusammenhang.

"Wir müssen neue Möglichkeiten der Finanzierung europäischer Start-up-Unternehmen, innovativer KMU und Sozialunternehmen entwickeln. Der Zugang zu Risikokapital und zu Kapital für soziales Unternehmertum ist der Schlüssel für dieses Wirtschaftssegment."

Peter Kažimír, slowakischer Finanzminister und Ratspräsident
Zwei Arten von Fonds

Der Vorschlag stellt darauf ab, die Europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) und die Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) für Fondsverwalter aller Größen zugänglich zu machen. Mit dem Verordnungsvorschlag sollen die Verordnungen 345/2013 und 346/2013 geändert und dadurch das Spektrum der Unternehmen, in die die EuVECA bzw. die EuSEF investieren können, erweitert werden. Ferner soll dadurch der grenzüberschreitende Vertrieb solcher Fonds billiger und einfacher werden.

Die EuVECA- und die EuSEF-Fondsstrukturen wurden 2013 geschaffen, um folgenden Marktteilnehmern neue Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung zu bieten:

  • jungen und innovativen Unternehmen bzw.
  • Unternehmen, die eine positive Wirkung für die Gesellschaft erzielen wollen.

In den Verordnungen 345/2013 und 346/2013 sind Anforderungen an Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen niedergelegt, die beim Vertrieb ihrer Fonds die Bezeichnungen "EuVECA" bzw. "EuSEF" verwenden wollen.

Finanzierungslücke

Die Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln ist ein wichtiger Faktor für das Wachstum und die Entwicklung von KMU, aber Banken sind nicht immer in der Lage, deren Finanzierungsbedarf zu decken. Die Lücke bei der Finanzierung wurde wiederholt als Hindernis für Wirtschaftswachstum genannt.

Die EU verliert im Bereich des Risikokapitalmarkts im Vergleich zu den Vereinigten Staaten weiter an Boden. Laut Kommission hätten zwischen 2009 und 2014 90 Mrd. € für die Finanzierung von Unternehmen zur Verfügung gestanden, wären die Risikokapitalmärkte der EU genauso entwickelt gewesen wie die der USA.

Änderungen

Mit den vom Rat vereinbarten wichtigsten Änderungen der Verordnungen 345/2013 und 346/2013 wird

  • es großen Fondsverwaltern, d.h. denjenigen mit Portfolios von über 500 Mio. €, ermöglicht, EuVECA- bzw. EuSEF-Fonds zu vertreiben und zu verwalten;
  • das Spektrum von Unternehmen, in die die EuVECA-Fonds investieren können, erweitert und dies schließt nun nicht börsennotierte Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten (kleine MidCap-Unternehmen) und an einem KMU-Wachstumsmarkt notierte KMU ein.
Verfahren

Für die Annahme der Verordnung im Rat – nach einer Einigung mit dem Parlament – ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Überprüfungen der Verordnungen 345/2013 und 346/2013 wären normalerweise 2017 erforderlich gewesen, doch die Kommission hat beschlossen, diese Überprüfungen vorzuziehen. Sie hat einige Faktoren ermittelt, die sich negativ auf die Entwicklung der EuVECA- und der EuSEF-Fonds auswirken, und ist in ihrem Vorschlag auf diese Faktoren eingegangen.

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