Mittwoch, 5. Juli 2017
Paris
10.30 Uhr Nationale Gedenkfeier für Simone Veil
Donnerstag, 6. Juli 2017
Gipfel EU-Japan
10.55 Uhr Ankunft und Begrüßung von Premierminister Shinzō Abe
11.00 Uhr Plenartagung
12.10 Uhr Gemeinsame Pressekonferenz
12.50 Uhr Arbeitsessen
Freitag, 7. Juli 2017
G20-Gipfel in Hamburg
9.15 Uhr Gemeinsames Pressebriefing mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker
10.00 Uhr Offizielle Begrüßung durch Bundeskanzlerin Angela Merkel
10.30 Uhr Klausurtagung
13.00 Uhr Arbeitsessen
15.30 Uhr Arbeitssitzung
20.30 Uhr Abendessen auf Einladung von Bundeskanzlerin Angela Merkel
Samstag, 8. Juli 2017
G20-Gipfel in Hamburg
9.30 Uhr Treffen mit dem vietnamesischen Premierminister Nguyen Xuan Phuc
10.00 Uhr Treffen mit dem Premierminister Singapurs Lee Hsien Loong
10.30 Uhr Arbeitssitzung
12.30 Uhr Treffen mit dem australischen Premierminister Malcolm Turnbull
13.05 Uhr Einzelgespräch mit dem Präsidenten der Republik Korea Moon Jae-in
13.15 Uhr Arbeitsessen
15.15 Uhr Abschlusssitzung
will take place on Wednesday 12 July, 9:30-13:00 and 15:00-18:30 in Brussels.
The meeting slot on Thursday 13 July 2017, 9.00-12:30 is cancelled.
Organisations or interest groups who wish to apply for access to the European Parliament will find the relevant information below.
Der Rat hat am 29. Mai 2017 den Beschluss (GASP) 2017/917 des Rates[1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2018 verlängert.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Beschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung zur Kenntnis und begrüßt sie.
[1] Am 30.5.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 139, S. 62) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
In einer Sitzung einer Ratsgruppe in Malta verständigten sich die Leiter der Veterinärdienste aus den 28 EU-Mitgliedstaaten am 23. Juni 2017 auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Notfallvorsorge in Bezug auf übertragbare Tierseuchen in der EU.
Die gemeinsame Vorgehensweise zur Notfallvorsorge enthält eine Reihe von Elementen, die darauf abzielen, gemeinsame Maßnahmen in Bereichen wie Frühwarnsysteme und Risikobewertung mit dem Ziel zu verstärken, die Fähigkeit in der EU zur Vorhersage, Verhütung und Bekämpfung grenzüberschreitender Tierseuchen zu verbessern.
Notfallvorsorge in Bezug auf Pflanzen- und Tiergesundheit ist eine der Prioritäten des maltesischen Ratsvorsitzes der EU.
In den letzten Jahren hatten Ausbrüche hochansteckender grenzüberschreitender Tierseuchen wie Afrikanische Schweinepest, Hautknotenkrankheit, Blauzungenkrankheit und Vogelgrippe erhebliche Auswirkungen auf die Nutztierhaltung in Europa sowie auf die Verbringung von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus den betroffenen Gebieten und auf den Handel damit. Der Ausbruch und die Ausbreitung dieser verheerenden Seuchen haben auch gezeigt, wie wichtig eine gute Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Nachbarländern ist, um die damit einhergehenden Schäden zu begrenzen.
Aufbauend auf diesem Bewusstsein und den Erfahrungen der Mitgliedstaaten arbeitete der maltesische Ratsvorsitz mit den Leitern der Veterinärdienste ein Programm aus, dem Erhebungen und strukturierte Beratungen zugrunde liegen und das Wege aufzeigt, wie die Notfallvorsorge der EU weiter verbessert werden kann.
Bei dem gemeinsamen Vorgehen werden die prioritären Bereiche aufgezeigt, die verbessert werden könnten, damit Krisen in Zukunft erfolgreicher verhindert und bewältigt werden können. Diese Bereiche sind (in absteigender Rangfolge)
1. Frühwarnsysteme
2. Risikobewertung
3. Bewusstsein bei den Beteiligten
4. Notfallpläne und Handbücher
5. Fortbildungen
6. Vernetzung zwischen den Mitgliedstaaten
7. Antigen-/Impfstoffbanken
8. Modelle für die Ausbreitung von Tierkrankheiten
9. Selbstbewertungs- und Simulationsübungen
10. öffentlich-private Partnerschaften
11. gegenseitige Hilfe zwischen den Mitgliedstaaten
Am 28. Juni 2017 haben die EU-Botschafter die zwischen dem Vorsitz und dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über befristete autonome Handelsmaßnahmen für die Ukraine bestätigt.
"Mit diesen Maßnahmen bekunden wir unseren Willen, der Ukraine konkrete politische und wirtschaftliche Unterstützung zu leisten. Angesichts der derzeit schwierigen Lage der Ukraine hoffen wir, dass diese Verordnung rasch durchgeführt werden kann."
Christian Cardona, maltesischer Minister für Wirtschaft, Investitionen und KleinunternehmenNach dem Vorschlag sollen ukrainische Exporteure angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage und der Bemühungen der Ukraine um Wirtschaftsreformen besseren Zugang zum EU-Markt erhalten.
Die bereits im Rahmen des 2014 unterzeichneten Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine eingeführten Handelsbestimmungen werden dadurch ergänzt. Diese Bestimmungen werden seit dem 1. Januar 2016 vorläufig angewandt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen gelten für einen Zeitraum von drei Jahren und umfassen
1. zusätzliche jährliche Einfuhrkontingente zum Nullzollsatz für die folgenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse ("Nullzollkontingente"):
2. die vollständige Beseitigung der Einfuhrzölle auf verschiedene Industrieerzeugnisse wie Düngemittel, Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Schuhe; Kupfer; Aluminium sowie Fernseh- und Tonaufnahmegeräte.
Es wird Schutzmaßnahmen geben. Für die Ukraine wird die Pflicht gelten, die gleichen Grundsätze wie nach dem Assoziierungsabkommen einzuhalten. Dazu gehört, dass die demokratischen Grundsätze, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sowie das Rechtsstaatsprinzip geachtet und fortlaufend nachhaltige Anstrengungen im Hinblick auf die Bekämpfung der Korruption und rechtswidriger Tätigkeiten unternommen werden.
Verfahren und nächste SchritteDer INTA-Ausschuss hat die Einigung im Namen des Parlaments am 20. Juni gebilligt. Das Parlament und der Rat werden den Text nun Ende Juli förmlich annehmen. Die Verordnung dürfte Ende September veröffentlicht werden und in Kraft treten.
Ein Gipfeltreffen EU-Ukraine ist für den 12./13. Juli 2017 in Kiew geplant.