Am 18. März 2016 haben die EU-Staaten mit der Türkei ein Abkommen über die Rückführung von Personen geschlossen, die irregulär nach Griechenland eingewandert sind – in der Hoffnung, die Zahl der irregulären Einreisen in die EU zu reduzieren. Viele feiern das Abkommen als Durchbruch, nachdem die Mitgliedstaaten monatelang unfähig waren, eine gemeinsame Antwort auf die gestiegenen Flüchtlingszahlen zu finden. Tatsächlich ist das Abkommen Ausdruck einer Schwerpunktverlagerung in der EU-Flüchtlingspolitik, bei der nun die Themen Grenzsicherung, Lager und Kontingente im Mittelpunkt stehen. Es zeichnet sich eine grundlegende Umorientierung von der bislang vorherrschenden individuellen Asylantragstellung zu einem System der freiwilligen Übernahme von Flüchtlingsgruppen (Resettlement) ab. Dies birgt Risiken für den globalen Flüchtlingsschutz. Gleichzeitig ergeben sich aber auch neue Formen der Zusammenarbeit, die das EU-Asylsystem stärken können.
Beinahe zwei Jahrzehnte nach Ausrufung des Ziels einer »drogenfreien Welt« blüht der globale illegale Drogenhandel. Dabei sind Routen und Märkte einem steten Wandel unterworfen, der Länder und Regionen vor immer neue Herausforderungen stellt. Gerade westafrikanische Staaten sind längst nicht mehr nur als Gebiete für den Transit von Kokain oder Heroin betroffen. Trotzdem haben sie bei den Vorbereitungen zur UN-Sondergeneralversammlung zum Weltdrogenproblem (UNGASS) Ende April 2016 kaum eine Rolle gespielt. Der Prozess hat aber neuen Schwung in die drogenpolitische Debatte der Region gebracht. Das bietet Ansatzpunkte für neue Partnerschaften, insbesondere mit Europa. Denn verschiedene westafrikanische Staaten und Organisationen haben sich der vergleichsweise progressiven drogenpolitischen Position der EU angenähert. Für einen wirklichen Wandel bedarf es aber nicht nur einer Abkehr nationaler Regierungen von den repressiven Ansätzen, die in Westafrika nach wie vor dominieren, sondern auch eines Umdenkens bei europäischen Programmen im Sicherheitsbereich.
Eine Lösung im Syrien-Konflikt wird nicht nur dadurch erschwert, dass Präsident Bashar al-Asad nicht bereit ist, seinen Platz zu räumen und damit den Weg für einen Kompromiss freizumachen. Ins Gewicht fällt auch, dass auf Seiten der Aufständischen seit 2012 Islamisten unterschiedlicher Ausrichtung dominieren, die auf einen militärischen Sieg setzen. Die internationale Gemeinschaft ist sich einig, dass der »Islamische Staat im Irak und Syrien« (ISIS) kein Verhandlungspartner sein kann, ebenso wenig die al-Qaida nahestehende Nusra-Front. Bleibt die Frage nach den Ahrar ash-Sham, neben ISIS die größte aufständische Gruppierung. Gegen ihre Beteiligung an Verhandlungen spricht ihre militant-salafistische Orientierung, die sie zum engsten Mitstreiter der Nusra-Front macht. Zwar versuchen die Ahrar seit 2015, sich den USA und ihren Verbündeten als Partner zu präsentieren. Sie lassen jedoch nicht erkennen, dass sie ihre Allianz mit den Jihadisten aufgeben wollen.
Angesichts der Instabilität im Nahen Osten betonten Israels Premierminister Benjamin Netanjahu und Kanzlerin Angela Merkel bei den gemeinsamen Regierungskonsultationen im Februar 2016, dass es nicht die Zeit für große Fortschritte im israelisch-palästinensischen Friedensprozess sei. Doch fördert das Festhalten an der Zweistaatenregelung als bloßes Mantra, bei dem konkrete Umsetzungsschritte unterbleiben, die Verfestigung der Einstaatenrealität unter israelischer Dominanz. Dies macht eine Konfliktregelung letztlich unmöglich. In den Bevölkerungen nimmt die Zustimmung zu einer Zweistaatenregelung ab. Als Alternativen haben Einstaaten- oder Konföderationsmodelle derzeit zwar noch geringere Realisierungschancen. Deutsche und europäische Politik sollte dennoch kreative und konstruktive Aspekte solcher Modelle ausloten, die es erlauben, nationalen Identitäten sowie individuellen und kollektiven Rechten kooperativ Geltung zu verschaffen. Priorität muss allerdings sein, bei den Konfliktparteien durch eine Veränderung der Kosten-Nutzen-Kalküle den politischen Willen zu generieren, überhaupt eine Konfliktregelung herbeizuführen.
In verschiedenen EU-Staaten fordern Sezessionsbewegungen die staatliche Unabhängigkeit für ihre Regionen. Durch solche separatistischen Bestrebungen gerät auch das Projekt der europäischen Integration unter Druck. In der vorliegenden Studie wird ein Instrument vorgestellt, mit dessen Hilfe der Separatismus überwunden werden könnte, nämlich das Modell des Bundesstaates bzw. der Föderation. Als Zugang zu dieser Thematik dient eine Analyse von Föderalismusplänen, die internationale Vermittler vorgelegt haben, um Sezessionskonflikte im EU-Nachbarschaftsraum zu überwinden. Aus der vergleichenden Perspektive lassen sich wertvolle Erkenntnisse gewinnen.
Hat eine Region bereits ihre Unabhängigkeit erklärt, ist es schwer, eine Konfliktlösung zu finden. Denn zu diesem Zeitpunkt muss die internationale Staatengemeinschaft bereits über eine mögliche Anerkennung entscheiden. Dadurch steigt die Gefahr, dass externe Akteure ihre Eigeninteressen geltend machen. Entsprechend wichtig sind innerstaatliche Schlichtungsmechanismen. Über Föderationspläne könnte ein solches Instrumentarium verankert werden. Allerdings lehrt die Erfahrung, dass es entscheidend ist, welches Föderationsmodell ausgewählt wird.
Im Falle von Großbritannien und Spanien haben politische und gesellschaftliche Akteure ohne externe Hilfe den Föderationsgedanken aufgegriffen, um die schwebenden Sezessionskonflikte mit Schottland und Katalonien zu lösen. Voraussetzung dafür waren funktionierende demokratische Strukturen, zu denen Parteienkonkurrenz, faire Wahlen, Volksbefragungen und Dialog-Angebote gehören. Die inneren Reformdebatten der beiden Länder könnten Thema eines europäischen Diskurses werden. Ziel wäre dabei, die Debatte über Kernanliegen der europäischen Integration wie Demokratie und Frieden neu zu beleben.
Nicht erst seit den Majdan-Protesten entwickeln sich die Zivilgesellschaften in Russland und der Ukraine auf unterschiedliche Weise. Zwar führt die Zivilgesellschaft in beiden Ländern eine eher prekäre Existenz. In der Ukraine ist ihr Einfluss auf die politische und gesellschaftliche Entwicklung allerdings gestiegen, unter anderem durch eine bessere interne Vernetzung. In Russland hingegen steht die Autonomie vieler Organisationen zunehmend in Frage, weil die Finanzierungsmöglichkeiten verändert werden.
Es finden aber nicht nur Wandlungen innerhalb der jeweiligen Zivilgesellschaft statt, sondern auch in deren Verhältnis zu Staat, Wirtschaft und Gesamtgesellschaft. In Russland unterscheidet der Staat zunehmend zwischen »politischen« und »sozial orientierten« Organisationen. Erstere werden oft unterdrückt, Letztere erfahren dagegen finanzielle Förderung, auch weil sie für soziale Dienstleistungen eingespannt werden sollen. In der Ukraine wiederum bewirkt die gegenwärtige Schwäche des Staates, dass zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure bestimmte staatliche Aufgaben übernehmen. Der Blick der Gesamtgesellschaft auf die Zivilgesellschaft ist in Russland stark von Unwissenheit und Skepsis geprägt, während die ukrainische Bevölkerung die Rolle der Zivilgesellschaft zunehmend positiv bewertet.
Deutschland verfolgt bereits das Ziel, die postsowjetischen Zivilgesellschaften sowie zwischengesellschaftliche Kontakte zu fördern. Dieser Ansatz ließe sich effektiver gestalten, wenn er spezifischer auf die jeweiligen Länderkontexte Russlands und der Ukraine zugeschnitten würde. Zweckmäßig ist nach bisherigen Erfahrungen eine geographisch wie thematisch breite Förderung, die Nachhaltigkeitsaspekte angemessen berücksichtigt.