Die Arbeit an einer Workation beginnt nicht am Flughafen, sondern im Lohnbüro. Wer eine Workation planen will, hat eine Kette von Formalitäten vor sich, die Reiseblogs gern überspringen: Sozialversicherung, steuerliche Fragen, Versicherungsschutz, Datenschutz. Jeder Punkt ist beherrschbar, wenn die Reihenfolge stimmt. Die folgenden sieben Phasen sind genau diese Reihenfolge, und jede endet mit einem klaren Zwischenergebnis.
Workation, Urlaub oder mobiles Arbeiten im Ausland? Was das Arbeitsrecht sagtDer Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern work und vacation zusammen, also Arbeit und Urlaub. Wer während der Workation im Ausland sitzt, arbeitet ganz normal weiter, nur nicht am Schreibtisch in Deutschland. Rechtlich ist das kein Urlaub. Urlaub bedeutet Freistellung von der Arbeitspflicht, bei einer Workation besteht sie fort.
Deshalb greifen die Regeln für Homeoffice und mobiles Arbeiten, nicht die rechtlichen Aspekte einer Reise. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleiben in derselben Pflicht wie im Büro: Arbeitszeiten, Arbeitsschutz und Datensicherheit gelten unverändert. Wichtig für Homeoffice im Ausland: Das Arbeitsverhältnis unterliegt weiterhin deutschem Arbeitsrecht, das Sozialversicherungsrecht des Aufenthaltslandes kann trotzdem hineinwirken.
Voraussetzungen: Für welche Berufe sich eine Workation eignetDie erste Voraussetzung ist die Tätigkeit selbst: Nicht jede lässt sich an einen anderen Ort verlegen. Infrage kommen Berufe, die ortsunabhängig funktionieren: Softwareentwicklung, Marketing, Beratung, Redaktion. Wer Maschinen bedient oder Kunden empfängt, hat diese Möglichkeit nicht. Verbreitet ist die Mischform: zwei Wochen konzentriert arbeiten, danach Urlaub.
Dazu kommen die technische Ausstattung und eine Kommunikation, die über Distanz trägt. Die Vorteile einer Workation liegen für die meisten an zwei Stellen: bessere Work-Life-Balance und flexible Arbeitsmodelle statt Remote Work nach Schema F. Für Arbeitgebende sind flexible Modelle ein Argument im Employer Branding, für Mitarbeitende ein Stück Freiheit.
Phase 1: Zielland und Zeitfenster festlegenDas Zielland entscheidet über den gesamten Aufwand. Innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz gelten einfache Regeln, außerhalb kommen Visum, Aufenthaltstitel und Steuerpflichten dazu. Ebenso wichtig ist das Zeitfenster: Zeitverschiebung über zwei Stunden zerlegt den Terminkalender, lokale Feiertage legen mancherorts eine Woche still.
Vor der Buchung sollten Sie drei Dinge beachten:
Beim ersten Arbeiten im Ausland spricht viel für einen Testlauf im Inland. Dort spielen weder A1-Bescheinigung noch Doppelbesteuerung eine Rolle, geplant wird genauso.
Zwischenergebnis: Zielland, Zeitfenster und eine Testwoche stehen fest. Wer diese Testwoche in Köln verbringt, sucht vorab tolle Kölner Cafes samt Adresse heraus und baut den Arbeitstag um zwei feste Plätze herum, statt jeden Morgen neu zu suchen.
Phase 2: Die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber schriftlich fixierenArbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Workation. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers passiert nichts, mündliche Zusagen helfen im Streitfall nicht. Üblich ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, befristet auf den konkreten Aufenthalt. Dass solche Dokumente heute elektronisch geschlossen werden, ersetzt keinen inhaltlichen Punkt.
Regelungspunkt Was hineingehört Ort und Dauer Land, Adresse, Start- und Enddatum Arbeitszeiten Kernzeiten in deutscher Zeit, Umgang mit Zeitverschiebung Erreichbarkeit Kanäle, Reaktionszeiten, Vertretung Kosten Anreise, Unterkunft, Internet, Coworking Technik und Datenschutz Geräte, VPN-Pflicht, Umgang mit PapierunterlagenIn der Praxis tragen Mitarbeiter Anreise und Unterkunft selbst, das Unternehmen stellt die Technik und übernimmt manchmal Coworking-Gebühren. Wichtig ist eine klare Regel zur Erreichbarkeit, weil daran die meiste Kommunikation hängt. Halten Sie auch fest, was gilt, falls das Internet ausfällt: Arbeitsausfall, Urlaubstag oder Backup-Plan?
Zwischenergebnis: Eine unterschriebene Zusatzvereinbarung liegt vor.
Phase 3: A1-Bescheinigung digital beantragenDie A1-Bescheinigung weist nach, dass Mitarbeiter während der Workation weiterhin in Deutschland sozialversichert sind. Sie ist ab dem ersten Tag im Ausland notwendig und wird von den Behörden im Zielland verlangt. Seit dem 1. Januar 2025 ist der Antrag ausschließlich elektronisch möglich, über die Entgeltabrechnung des Arbeitgebers oder das SV-Meldeportal.
In der Sozialversicherung wird eine Workation wie eine Entsendung behandelt, obwohl die Initiative von der beschäftigten Person ausgeht. Das ist keine Auslegungssache, sondern steht so in den Hinweisen des GKV-Spitzenverbands zur grenzüberschreitenden Telearbeit. Die dort beschriebene Rahmenvereinbarung, die seit dem 1. Juli 2023 Telearbeit im Wohnstaat zwischen 25 und knapp unter 50 Prozent erlaubt, zielt auf Grenzgänger, nicht auf Urlaubsorte. Für die Workation greift die Entsendung nach Artikel 12 der Verordnung 883/2004. Selbstständige beantragen ebenfalls elektronisch.
Zwischenergebnis: Die A1-Bescheinigung ist beantragt und liegt vor der Abreise vor.
Phase 4: Steuerliche Fragen klären, bevor sie teuer werdenHier trennt sich sauber geplantes Arbeiten im Ausland von improvisiertem. Wer länger als einen Monat bleibt, sollte die steuerlichen Aspekte vorher prüfen lassen. Die bekannte 183-Tage-Regel besagt vereinfacht: Wer weniger als 183 Tage im Steuerjahr im anderen Land arbeitet und vom deutschen Arbeitgeber bezahlt wird, bleibt in Deutschland steuerpflichtig. Maßgeblich ist das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen, dessen Zählweise sich von Land zu Land unterscheidet. In der Schweiz wird es deutlich früher eng.
Das größere Risiko trägt das Unternehmen: Wer im Ausland Verträge abschließt, kann dort eine Betriebsstätte begründen, dann wird ein Teil des Gewinns dort besteuert. Deshalb koppeln viele Firmen ihre Regeln an zwei Bedingungen: keine Vertriebstätigkeit während der Workation und eine Obergrenze von 20 bis 30 Arbeitstagen pro Jahr. Außerhalb der EU kommen häufig noch Meldepflichten dazu. Die aktuellen Abkommen listet das Bundesfinanzministerium jährlich auf.
Zwischenergebnis: Dauer und Tätigkeitsprofil sind mit der Personalabteilung abgestimmt.
Sieben Phasen, sieben Zwischenergebnisse: So entsteht der Zeitplan für die Workation. Phase 5: Krankenversicherung und weiteren Schutz prüfenGesetzlich Versicherte haben mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) Zugang zur medizinischen Versorgung in der EU, im EWR und in der Schweiz. Der Haken liegt in den Bedingungen: Es gelten die Regeln des jeweiligen Landes, private Kliniken sind ausgenommen, und ein Rücktransport nach Deutschland ist nicht abgedeckt. Was die Europäische Krankenversicherungskarte im Ausland abdeckt, steht dort im Detail.
Bei längeren Aufenthalten lohnt eine ergänzende Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport. Drei weitere Aspekte sollten Sie beachten:
Zwischenergebnis: Krankenversicherung, Zusatzschutz und Geräteversicherung sind geklärt.
Phase 6: Bandbreite testen und sicher arbeitenEine Workation scheitert selten am Recht und oft an der Technik. Wichtig ist nicht die Download-Rate, mit der Unterkünfte werben, sondern der Upload: Für stabile Videokonferenzen sollten mindestens 5 bis 10 Mbit/s zur Verfügung stehen. Testen Sie die Leitung am Anreisetag, nicht am Morgen des ersten Meetings.
Ins Gepäck gehören ein zweiter Bildschirm oder ein Laptopständer, Reiseadapter für die Steckdosen im Zielland und ein Backup über den Mobilfunk. Eine eSIM für Europa ist dafür die unkomplizierteste Lösung, weil sie sich ohne Ladenbesuch aktivieren lässt. Für Unternehmensdaten ist der VPN-Zugang Pflicht, offene WLANs in Cafés sind kein sicherer Ort für Kundendaten.
Zwischenergebnis: Bandbreite getestet, Ausstattung gepackt, Backup eingerichtet.
Phase 7: Den Alltag im Zielland organisierenDie ersten 48 Stunden entscheiden über den Rest. Wer morgens erst einen Arbeitsplatz sucht, verliert die Zeit, die den Reiz ausmacht. Bewährt haben sich feste Arbeitszeiten und zwei Adressen: ein ruhiger Ort für konzentriertes Arbeiten, meist die Unterkunft oder ein Coworking Space, und ein zweiter für Routineaufgaben und Telefonate.
Ein Coworking-Tagesticket kostet in Europa meist 15 bis 30 Euro und bringt neben Bandbreite auch Ergonomie mit. Die Trennung von Arbeit und Freizeit fällt in der neuen Umgebung schwerer, ohne feste Feierabendzeit kippt die Erholung.
Zwischenergebnis: Beide Arbeitsorte, die Tagesstruktur und eine feste Feierabendzeit stehen. Erst damit wird aus dem Ortswechsel eine erfolgreiche Workation.
Was sich 2026 an den EU-Außengrenzen ändertInnerhalb der EU ändert sich beim Reisen nichts. An den Schengen-Außengrenzen läuft dagegen seit Oktober 2025 das Entry/Exit-System der EU-Kommission, seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel durch eine digitale Erfassung. Betroffen sind Drittstaatsangehörige, also Kollegen mit Nicht-EU-Pass. Die Reiseerlaubnis ETIAS kommt frühestens Ende 2026 dazu. Für eine erfolgreiche Workation außerhalb der EU heißt das: früher planen, Einreiseregeln einzeln prüfen.
Zwei feste Adressen statt täglicher Suche: der praktische Kern von Phase 7. Häufige Fragen zur Workation Wie lange darf eine Workation dauern?Eine gesetzliche Obergrenze für die Dauer einer Workation gibt es nicht, eine praktische schon: Die meisten Unternehmen erlauben zwei bis vier Wochen am Stück und deckeln die Summe bei 20 bis 30 Tagen im Jahr.
Muss der Arbeitgeber einer Workation zustimmen?Ja. Ohne Zustimmung riskieren Arbeitnehmer eine Abmahnung. Eine klare schriftliche Vereinbarung schützt beide Seiten.
Was besagt die 183-Tage-Regel genau?Sie regelt in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen, ab wann das Aufenthaltsland Lohnsteuer erheben darf. Darunter liegt das Besteuerungsrecht meist bei Deutschland.
Ist eine Workation in Deutschland auch eine Workation?Ja, und sie hat einen Vorteil: Technik, Tagesstruktur und Erreichbarkeit lassen sich im Inland ohne A1-Bescheinigung erproben.
Redaktion neurope.eu, Stand September 2026.
Der Beitrag Workation planen: In 7 Schritten ins EU-Ausland erschien zuerst auf Neurope.eu - News aus Europa.
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Mardi 06 Octobre 2026 (11H)
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A TOI DE JOUER #a
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Les Guépards U-23 ont remporté le match retour du premier tour des éliminatoires de la CAN Egypte 2027, ce lundi 5 octobre 2026, au stade de Kégué à Lomé au Togo. Ils se sont imposés face à la Tunisie par un score étriqué de un but à zéro.
Les Guépards U-23 écartés de la suite des éliminatoires de la CAN U-23 Egypte 2027. Ceci, malgré leur victoire en match retour ce lundi 5 octobre au stade de Kégué face à la Tunisie. La sélection nationale n'a pas réussi à combler son retard du match aller.
Après une première période disputée mais pauvre en occasions franches, les jeunes béninois sont revenus des vestiaires avec davantage d'intentions offensives. Plus entreprenants, ils ont progressivement mis la défense tunisienne sous pression.
Les efforts béninois ont finalement été récompensés à la 72e minute. Servi dans de bonnes conditions, Kévin Alavo a trouvé le chemin des filets d'une superbe frappe décochée à environ 25 mètres du but. Un but qui a relancé les espoirs béninois dans cette rencontre.
Portés par leur public au stade de Kégué, les Guépards ont ensuite tenté de faire le break. Mais malgré leurs efforts en fin de match, ils ne sont pas parvenus à inscrire le deuxième but qui leur aurait permis de revenir à hauteur de la Tunisie sur l'ensemble des deux rencontres.
Avec une défaite 2-0 à l'aller et une victoire 1-0 au retour, le Bénin s'incline finalement 2-1 sur l'ensemble de la double confrontation.
Une victoire certes, mais insuffisante pour relancer les Guépards dans la suite des éliminatoires de la prochaine CAN U-23.
F. A. A.
NSIA Banque Bénin dispose désormais d'une nouvelle équipe dirigeante. Edmond K. Adjikpè a pris ses fonctions de directeur général le 1er octobre 2026, tandis que Nina Armelle V. Guendehou a été reconduite au poste de directrice générale adjointe. Cette nouvelle configuration repose sur la complémentarité de leurs parcours et expertises.
Deux profils complémentaires assurent désormais les fonctions de directeur général et de directrice générale adjointe de la filiale Bénin du groupe NSIA. Il s'agit de Edmond K. Adjikpè, et de Nina Armelle V.
Guendehou, entrés en fonction le 1er octobre 2026.
Fort de 22 années d'expérience dans les secteurs bancaire et financier ainsi que dans la finance du développement, Edmond K. Adjikpè prend les commandes de la filiale béninoise du groupe NSIA. Son parcours couvre notamment le financement, le développement des activités, la structuration de partenariats et la conduite d'opérations complexes.
À ses côtés, Nina Armelle V. Guendehou poursuit sa mission de N⁰ 2 au sein de la direction générale. Elle dispose de 23 années d'expérience, principalement dans la gestion des risques, l'audit, le contrôle interne et la gouvernance bancaire. Sa reconduction vise notamment à assurer la continuité dans le suivi prudentiel et opérationnel de l'établissement.
Une direction fondée sur la complémentarité
Cette organisation associe ainsi une expertise tournée vers le développement des activités à une expérience approfondie dans la maîtrise des risques. Elle intervient dans un contexte où les établissements bancaires de la sous-région sont appelés à accroître leur contribution au financement de l'économie, tout en renforçant leurs dispositifs de contrôle et de conformité.
Pour NSIA Banque Bénin, les principaux enjeux portent notamment sur le développement des financements, le renforcement de la proximité avec les clients et partenaires ainsi que l'amélioration de la performance opérationnelle. Ces objectifs devront être poursuivis dans un environnement marqué par l'évolution des exigences réglementaires, la digitalisation des services financiers et la transformation des besoins des entreprises et des particuliers.
Le groupe NSIA met également en avant, à travers ces nominations, la valorisation des compétences locales et de l'expertise africaine. Les deux dirigeants disposent d'une connaissance du marché béninois et d'expériences acquises au sein d'institutions financières à dimension panafricaine.
Avec cette nouvelle équipe dirigeante, NSIA Banque Bénin entend poursuivre sa dynamique de développement et renforcer sa contribution au financement de l'économie nationale. La nouvelle direction devra désormais traduire cette complémentarité en résultats, tant sur le développement des activités que sur la qualité des actifs, des services et de la gouvernance de la banque.
F. A. A.
DIGITAL 00H : Avez-vous tenté votre chance ?
Le tirage DIGITAL 00H N°240 a livré son verdict !
Mardi 06 Octobre 2026
Avez-vous joué ?
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RÉSULTAT : 49 • 43• 27 • 75 • 87
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Rendez-vous à 08H pour le prochain tirage.
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Jouez avec modération et responsabilité. Le jeu doit rester un plaisir.
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