In der Flüchtlingskrise drängt Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann auf eine gerechte Verteilung von Zuwandern: Sollten sich die östlichen Mitgliedsstaaten weiterhin dagegen sperren, sollen sie schon im kommenden Jahr weniger EU-Gelder bekommen.
Nach jahrelangem Ringen hat sich die EU auf eine Reform des Datenschutzrechtes geeinigt: Sie soll Verbrauchern mehr Rechte bringen, den Flickenteppich beim Datenschutz in Europa beseitigen und Internet-Konzernen bei Verstößen drastische Strafen aufbürden.
Unmittelbar vor Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der Ukraine und der EU, kündigt Russlands Präsident Wladimir Putin den Freihandel mit der Ukraine auf. Damit wolle er die wirtschaftliche Sicherheit seines Landes bewahren.
Etliche Lampen verbrauchen deutlich mehr Strom und liefern zugleich weniger Licht als angegeben: Möglich machen das lückenhafte EU-Vorschriften. Der EU-Kommission ist die Schummelei, die Europas Verbraucher Milliarden kostet, seit Jahren bekannt.
Die Flüchtlingskrise weckt bei der Bevölkerung Panik. In Österreich sind Politik und Wissenschaft mittlerweile bemüht, Aufklärungsarbeit zu leisten: Die Alpenrepublik brauche mehr Mut zum Risiko.
Am 15. Dezember 2015 beschloss der Rat die Aufhebung des Geheimschutzes der Richtlinien, die er der Kommission zur Aushandlung eines umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens mit Kanada erteilt hatte.
Die Verhandlungsrichtlinien von 2009 und die Änderung von 2011, mit der Gespräche über Investorenschutz ermöglicht wurden, wurden am selben Tag öffentlich gemacht.
Der Entwurf des Abkommens wurde auf dem Gipfeltreffen EU-Kanada im September 2014 fertiggestellt. Die rechtliche Überprüfung und die Übersetzung sind im Gange, damit das Abkommen unterzeichnet, ratifiziert und geschlossen werden kann.
Mit dem Abkommen werden mehr als 99 % der Einfuhrzölle beseitigt, und zwar sowohl in Kanada als auch in der EU. So entstehen in beträchtlichem Umfang neue Marktchancen für Dienstleistungen und Investitionen. Das Abkommen enthält unter anderem Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen, zum Investorenschutz, zu Rechten des geistigen Eigentums, gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen, geografischen Angaben und nachhaltiger Entwicklung, zur Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und gegenseitigen Anerkennung, zu Handelserleichterungen, zur Zusammenarbeit bei Rohstoffen, zur Streitbeilegung und zu technischen Handelshemmnissen.
Der Beschluss wurde ohne Aussprache auf einer außerordentlichen Tagung des Rates am Rande der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi gefasst. Dies geschah im gegenseitigen Einvernehmen.
Die Europäische Union wird die Vorgehensweise für den Erlass ihrer Rechtsvorschriften zum Nutzen von Bürgern und Unternehmen verbessern. Dies ist der Hauptzweck einer Vereinbarung über bessere Rechtsetzung zwischen dem Rat, dem Parlament und der Kommission, die der Rat am 15. Dezember 2015 gebilligt hat.
Die Interinstitutionelle Vereinbarung wird sicherstellen, dass die Rechtsvorschriften der Union auf die Bereiche fokussiert werden, in denen sie den größten Mehrwert für die europäischen Bürger haben, und dass Rechtsvorschriften einfach und klar sind. Überregulierung soll vermieden werden und der Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen, insbesondere KMU, soll sinken. In der Vereinbarung ist vorgesehen, dass die Organe enger zusammenarbeiten, insbesondere bei der Planung von Gesetzgebungsinitiativen. Des Weiteren wird die Abschätzung der Folgen neuer Initiativen verstärkt und es wird für mehr Transparenz und eine umfassendere Konsultation der Öffentlichkeit im Gesetzgebungsverfahren gesorgt.
"Mit der Vereinbarung über bessere Rechtsetzung wird deutlich, dass sich die EU-Organe gemeinsam dafür einsetzen, den Bürgern und Unternehmen das Leben zu erleichtern. Rechtsvorschriften müssen leicht verständlich und umsetzbar sein; genau dies soll mit der Vereinbarung erreicht werden", so Nicolas Schmit, Minister für Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und Solidarwirtschaft.
In der Vereinbarung ist vorgesehen, dass die Kommission den Rat und das Parlament konsultiert, bevor sie ihr Jahresarbeitsprogramm annimmt, und dass sie deren Standpunkte berücksichtigt. Ausgehend vom Jahresarbeitsprogramm der Kommission werden die drei Organe gemeinsame gesetzgeberische Prioritäten für das folgende Jahr festlegen. Um die langfristige Planung zu erleichtern, werden sich alle drei Organe nach Ernennung einer neuen Kommission über ihre wichtigsten Politikziele für die neue Amtszeit austauschen.
Folgenabschätzungen und Konsultation der ÖffentlichkeitBevor die Kommission einen Vorschlag annimmt, wird sie öffentliche Konsultationen durchführen und dabei insbesondere die unmittelbare Beteiligung von KMU fördern. Als Teil der Verfahren zur Verbesserung der Qualität der EU-Rechtsvorschriften werden Folgenabschätzungen bei neuen Initiativen stärkeres Gewicht erhalten. Dabei wird den Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften auf die Wettbewerbsfähigkeit stärker Rechnung getragen, insbesondere was KMU anbelangt. Auch wird ermittelt, was es kostet, wenn nicht auf EU-Ebene gehandelt wird. Der Rat und das Parlament haben vereinbart, Folgenabschätzungen zu wesentlichen Änderungen an Kommissionsvorschlägen durchzuführen, wenn sie dies im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren für zweckmäßig und erforderlich halten.
Vereinfachung der EU-RechtsvorschriftenRat, Parlament und Kommission haben ferner vereinbart, sich mehr um eine Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften zu bemühen. Die Kommission wird jedes Jahr eine Bewertung vorlegen, aus der hervorgeht, inwieweit dies erreicht wurde. Soweit zweckmäßig wird sie das Potenzial zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und das Einsparpotenzial der einzelnen Rechtsetzungsvorschläge vor dem breiteren Hintergrund der Kosten und des Nutzens von EU-Rechtsvorschriften angeben.
Transparenz und KoordinierungUm die Effizienz ihrer Gesetzgebungstätigkeit zu erhöhen, sind Rat und Parlament entschlossen, enger zusammenzuarbeiten. Sie haben vereinbart, für Transparenz zu sorgen und die Unterrichtung der Öffentlichkeit während des gesamten Gesetzgebungszyklus zu verbessern.
Expertenwissen für delegierte RechtsakteIn der Vereinbarung ist auch vorgesehen, dass die Kommission mehr Anhörungen von Experten durchführt, bevor sie delegierte Rechtsakte erlässt. Dies umfasst eine systematische Konsultation von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten.
Weiteres VorgehenNach der Überarbeitung der Vereinbarung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen muss diese noch von den drei Organen gemäß ihren internen Verfahren förmlich angenommen werden. Anschließend wird die Vereinbarung von den Präsidenten der drei Organe unterzeichnet und tritt am selben Tag in Kraft.
Der Rat hat Schlussfolgerungen zu folgenden Themen angenommen:
In den Schlussfolgerungen bekräftigt der Rat, dass er den Erweiterungsprozess und die europäische Perspektive der westlichen Balkanstaaten unterstützt.