In Jemen ist am Sonntag, den 10. April 2016 ein landesweiter Waffenstillstand, der von den wichtigsten Parteien des gegenwärtigen Konflikts vereinbart wurde, in Kraft getreten.
Alle Parteien sollten nun die Fortschritte, die durch das Erreichen einer merklichen Reduzierung der Gewalt und der militärischen Aktivität erzielt wurden, ebenso nutzen wie die Ankündigung der von Saudi-Arabien angeführten Koalition, dass größere Kampfhandlungen in Jemen eingestellt werden, um einen dauerhaften Waffenstillstand und die Parameter für eine nachhaltige politische Lösung, welche die Einheit, Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Jemens garantiert, zu vereinbaren. Alle Seiten einbeziehende innerjemenitische politische Verhandlungen sind der einzige Weg, um den gegenwärtigen Konflikt zu beenden und gegen die Fragmentierung des Staats und das menschliche Leid angemessen und wirksam vorzugehen sowie auf die zunehmende Bedrohung durch terroristische Gruppierungen zu reagieren.
Die EU dankt den kuwaitischen Behörden für ihr großzügiges Angebot, ab 18. April in Kuwait City Gastgeber der von den VN vermittelten Gespräche zu sein, und bekräftigt ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Anstrengungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und seines Sonderbeauftragten für Jemen, gemäß der Initiative des Golf-Kooperationsrates, den Ergebnissen der Konferenz für den nationalen Dialog und den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates, insbesondere der Resolution 2216, einen Durchbruch in den alle Seiten einbeziehenden politischen Verhandlungen zu erreichen.
Die EU ersucht alle Parteien dringend, sich ohne Vorbedingungen, in gutem Glauben und in konstruktiver Weise an den Verhandlungen zu beteiligen und praktische vertrauensbildende Maßnahmen umzusetzen, insbesondere durch uneingeschränkte Einhaltung der Bedingungen des gegenwärtigen Waffenstillstands und durch Gewährleistung eines sicheren, raschen und ungehinderten Zugangs für humanitäre Hilfe im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht. Die Einstellung der Feindseligkeiten ist unbedingt erforderlich, damit lebensrettende Hilfe für Millionen Menschen in schwer zugänglichen Gebieten in Jemen bereitgestellt werden kann.
Die EU ist bereit, weiterhin ihren Teil zu den Anstrengungen in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklung, Aussöhnung und Reformen zum Nutzen aller Jemeniten zu leisten, und unterstreicht dabei die Notwendigkeit eines abgestimmten und koordinierten Ansatzes der internationalen Gemeinschaft und der Regierung von Jemen beim Wiederaufbau des Landes.
Der Rat hat am 21. April 2016 eine Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität gebilligt.
Mit der Richtlinie soll die Übermittlung von PNR-Daten zu internationalen Flügen von Fluggesellschaften an die Mitgliedstaaten sowie die Verarbeitung dieser Daten durch die zuständigen Behörden geregelt werden. Demnach dürfen PNR-Daten ausschließlich zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verarbeitet werden.
Nach der neuen Richtlinie werden die Fluggesellschaften verpflichtet sein, den Behörden der Mitgliedstaaten bei Flügen in die EU oder aus der EU PNR-Daten zu übermitteln. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, aber nicht verpflichtet sein, PNR-Daten für ausgewählte Flüge innerhalb der EU zu erfassen. In Anbetracht der derzeitigen Sicherheitslage in Europa haben alle Mitgliedstaaten erklärt, dass sie bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie in vollem Umfang von dieser in Artikel 2 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen werden, die Richtlinie auch auf ausgewählte EU-Flüge anzuwenden.
Jeder Mitgliedstaat wird zudem verpflichtet sein, eine sogenannte PNR-Zentralstelle einzurichten, die die PNR-Daten von den Fluggesellschaften erhalten wird.
Mit den neuen Vorschriften wird eine EU-Norm für die Verwendung dieser Daten eingeführt; sie enthalten Bestimmungen über
PNR-Daten werden bereits heute in den Buchungssystemen der Fluggesellschaften gespeichert. Sie betreffen die Angaben, die Fluggäste den Fluggesellschaften bei der Buchung eines Fluges und beim Check-In eines Fluges zur Verfügung stellen. Die PNR-Daten umfassen den Namen, das Reisedatum, die Reiseroute, Flugscheininformationen, Kontaktangaben, Angaben zum Reisebüro, bei dem der Flug gebucht wurde, die Zahlungsart, die Sitznummer und Angaben zum Gepäck.
Die Verwendung dieser Daten durch die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen ist nichts Neues: In mehreren Mitgliedstaaten werden bereits die PNR-Daten für Strafverfolgungszwecke genutzt, und zwar auf der Grundlage von entweder spezifischen Rechtsvorschriften oder allgemeinen rechtlichen Befugnissen. Die Erhebung und Nutzung von PNR-Daten waren bisher schon von wesentlicher Bedeutung bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, wie z.B. Drogen-, Menschen- oder Kinderhandel. Dennoch gibt es bislang keine gemeinsame Regelung für die gesamte EU.
Das Vereinigte Königreich und Irland haben ihre Beteiligung an dieser Richtlinie erklärt. Dänemark wird sich nicht beteiligen.
Weiteres VorgehenDie Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
Donnerstag, 21. April 2016
11.00 Treffen mit dem Präsidenten Indonesiens Joko Widodo (Fototermin)
Freitag, 22. April 2016
11.00 Treffen mit dem Präsidenten Mosambiks Filipe Nyusi (Fototermin)
Samstag, 23. April 2016
Besuch in der Türkei
Im Anschluss an die am 18. März erzielte politische Einigung zwischen der EU und der Türkei reist der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk am Samstag, den 23. April nach Gaziantep (Türkei). An der Reise nehmen auch die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Erste Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans teil.