Der Rat hat am 21. April 2016 den endgültigen Text einer Richtlinie zur Stärkung der Rechte von Kindern in Strafverfahren angenommen. Die Richtlinie sieht eine Reihe von Verfahrensgarantien für Kinder (d.h. Personen unter 18 Jahren) vor, die der Begehung einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden. Die in der Richtlinie vorgesehenen Garantien gehen über diejenigen, die bereits für verdächtige und beschuldigte Erwachsene gelten, hinaus.
Eine Kernbestimmung der Richtlinie betrifft die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass verdächtige oder beschuldigte Kinder von einem Rechtsbeistand unterstützt werden, indem ihnen erforderlichenfalls Prozesskostenhilfe gewährt wird, es sei denn, die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand ist unter Berücksichtigung der Umstände des Falles nicht verhältnismäßig. Weitere wichtige Bestimmungen der Richtlinie betreffen die Belehrung über die Rechte sowie das Recht auf eine individuelle Begutachtung, eine medizinische Untersuchung und die audiovisuelle Aufzeichnung der Befragung. Ferner sind spezielle Garantien für Kinder während des Freiheitsentzugs, insbesondere während einer Inhaftierung, vorgesehen.
Diese endgültige Annahme der Richtlinie erfolgt, nachdem die beiden Gesetzgeber im Dezember 2015 eine politische Einigung erzielt haben und das Europäische Parlament sie sodann am 9. März 2016 gebilligt hat. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU verfügen die Mitgliedstaaten über drei Jahre, um die Bestimmungen der Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen. Dänemark, das Vereinigte Königreich und Irland beteiligen sich nicht an dieser Richtlinie und werden dadurch nicht gebunden sein.
Maßgeblich für die Arbeiten, die seit 2009 in der Europäischen Union stattgefunden haben, um die Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren zu stärken, ist der Fahrplan, den der Rat am 30. November 2009 verabschiedet hat. Es handelt sich um einen Stufenplan für die Einführung eines umfassenden Katalogs von Verfahrensrechten für Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren.
Vier Richtlinien sind bereits auf Grundlage des Fahrplans verabschiedet worden: die Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzung in Strafverfahren, die Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren, die Richtlinie 2013/48/EU über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand und die Richtlinie (EU) 2016/343 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren.
Der Rat hat am 4. März 2016 den Beschluss (GASP) 2016/318 des Rates[1] erlassen.
Mit diesem Ratsbeschluss werden die restriktiven Maßnahmen bis zum 6. März 2017 in Bezug auf 16 Personen verlängert und wird die im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP enthaltene Liste von Personen geändert.
Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 5.3.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 60, S. 76) veröffentlicht.
* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Rat hat am 10. März 2016 den Beschluss (GASP) 2016/359 des Rates[1] erlassen.
Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 15. September 2016 verlängert und wird die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.
Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 12.3.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 67, S. 37) veröffentlicht.
* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Rat hat am 18. März 2016 den Beschluss (GASP) 2016/411 des Rates[1] zur Änderung des Beschlusses 2011/172/GASP erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 22. März 2017 verlängert.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 19.3.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 74, S. 40) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Rat hat am 25. Februar 2016 den Beschluss (GASP) 2016/280[1] zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP erlassen.
Mit diesem Beschluss werden 170 Personen und drei Organisationen, die in dem Beschluss 2012/642/GASP genannt sind, von der Liste gestrichen. Gleichwohl werden die geltenden Maßnahmen um ein Jahr verlängert; hierzu zählen ein Waffenembargo gegen Belarus sowie das Einfrieren der Vermögenswerte von vier Personen und ein Reiseverbot für diese Personen, die in Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP aufgeführt sind.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 27.2.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 52, S. 30) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Am 19. April 2016 hat der niederländische Vorsitz eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Öffnung der Märkte für den inländischen Schienenpersonenverkehr in den Mitgliedstaaten und die Stärkung der Unabhängigkeit der Schieneninfrastrukturbetreiber erzielt; damit soll ein effektiver und diskriminierungsfreier Zugang zur Infrastruktur gewährleistet werden. Die Einigung hat vorläufigen Charakter und muss vom Rat noch bestätigt werden.
Die Verhandlungsführer haben Einigung über alle drei Vorschläge der Marktsäule des 4. Eisenbahnpakets erzielt, nämlich eine überarbeitete Verordnung zur Regelung öffentlicher Dienstleistungsaufträge, eine überarbeitete Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und eine Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen.
Mit den neuen Regeln sollen die Qualität und die Effizienz der Schienenverkehrsdienste in Europa verbessert werden. Diese Regeln sollten Investitionen und Innovation sowie einen fairen Wettbewerb auf dem Eisenbahnmarkt begünstigen. Zusammen mit der technischen Säule des 4. Eisenbahnpakets stellen sie einen wichtigen Schritt im Hinblick auf die Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums dar.
Die niederländische Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Umwelt Sharon Dijksma erklärte dazu Folgendes: „Dank der Zusammenarbeit und Flexibilität aller beteiligten Parteien haben wir eine ehrgeizige vorläufige Einigung erzielt. Mit dieser Einigung werden nach ihrer Bestätigung durch die Mitgliedstaaten die Qualität und die Effizienz der Schienenverkehrsdienste in Europa verbessert“.
Der Vorsitz wird das Ergebnis der Verhandlungen den Mitgliedstaaten auf der Tagung des Ausschusses der Ständigen Vertreter am 27. April zur Billigung vorlegen.
Wir erneuern heute das gemeinsame Engagement der Europäischen Union (EU) und Tunesiens, ihre privilegierte Partnerschaft zu vertiefen, die den besonderen Charakter des tunesischen Übergangs widerspiegelt und Ausdruck des gemeinsamen Bestrebens ist, unsere Beziehungen in allen Bereichen auszubauen.
Dank der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik können wir unseren Ansprüchen besser gerecht werden und einen Rahmen schaffen, der einer Vertiefung der privilegierten Partnerschaft zwischen der EU und Tunesien zuträglich ist. Dieser neue Rahmen ermöglicht es beiden Seiten, den gemeinsamen Willen und das gemeinsame Ziel zu bekräftigen, auf allen Ebenen eine breit angelegte, globale und vertiefte Zusammenarbeit einzugehen.
Seit der Revolution von 2011 steht die EU an vorderster Front, wenn es darum geht, den Übergang in Tunesien zu unterstützen. Sie bekräftigt ihre Entschlossenheit, die Regierung und die Zivilgesellschaft in ihren Bemühungen zu unterstützen, die demokratischen Errungenschaften und den Rechtsstaat insbesondere durch Umsetzung der neuen Verfassung zu konsolidieren und die wirtschaftlichen, sozialen und sicherheitspolitischen Herausforderungen in Angriff zu nehmen. Tunesien setzt seinen Weg der Demokratisierung und der für seinen Erfolg unabdingbaren sozialen und wirtschaftlichen Reformen mutig und unbeirrbar fort.
Der Terrorismus, der Tunesien und Europa 2015 und 2016 schwer getroffen hat, erfordert ein ganzheitliches, besser abgestimmtes Vorgehen, bei dem die eigentlichen Ursachen dieses Phänomens bekämpft, aber unsere Werte – Demokratie und Achtung der Menschenrechte – nicht aufgegeben werden. Diese Bedrohung spaltet uns nicht, vielmehr schweißt sie uns zusammen. Im Verlauf des Jahres 2015 haben die EU und Tunesien ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit auf diesem Gebiet sowohl bilateral als auch mit ihren internationalen Partnern erheblich verstärkt. Wir begrüßen, dass das wichtige Programm der EU zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors inzwischen angelaufen ist, und sind entschlossen, es effizient und rasch umzusetzen, um eine globale tunesische Strategie für die Bekämpfung des Terrorismus und der Radikalisierung zu fördern.
In Anbetracht seiner sozialen und wirtschaftlichen Lage braucht Tunesien dringend neue Initiativen sowie eine erhebliche Unterstützung von Seiten seiner Partner. Auf Grundlage der Reformen und der ehrgeizigen Projekte, die die tunesische Regierung nach Abstimmung mit den wirtschaftlichen und sozialen Akteuren vorgeschlagen hat, wird die EU sämtliche Instrumente mobilisieren, die dazu angetan sind, die sozialen und wirtschaftlichen Reformen voranzubringen und damit der tunesischen Bevölkerung und insbesondere jungen Tunesiern Chancen auf einen Arbeitsplatz, sozialen Fortschritt und Investitionen zu eröffnen und die regionalen Ungleichheiten zu verringern.
Wir unterstreichen diesbezüglich, dass es im Hinblick auf die sozioökonomische Entwicklung des Landes darauf ankommt, die tunesische Wirtschaft schrittweise in den EU-Binnenmarkt zu integrieren. Parallel zu den Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen wird die EU technische und finanzielle Hilfe leisten. Dieses Abkommen sollte zu einer echten Verstärkung der Beziehungen zwischen Tunesien und der EU zum Vorteil beider Seiten beitragen. Es sollte dafür sorgen, dass die gesamte tunesische Bevölkerung mehr wirtschaftliche Chancen erhält und sich die Ungleichheiten verringern; gleichzeitig sollte es zusätzliche Erleichterungen für die Mobilität von Tunesiern in der EU bringen.
Der Austausch zwischen unseren Gesellschaften und unseren Völkern steht weiterhin im Mittelpunkt unserer Beziehungen; er ist das Hauptinstrument für eine echte Annäherung. Tunesien und die EU verpflichten sich, im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft im Bereich der Migration noch enger zusammenzuarbeiten und eine verstärkte Mobilität, insbesondere junger Menschen, zu fördern, und zwar vor allem in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation im Rahmen von Programmen wie Erasmus+ und Horizont 2020.
Die EU und Tunesien sind davon überzeugt, dass die Zivilgesellschaft bei der Demokratisierung und der Definition eines Politik-, Wirtschafts- und Sozialmodells, das den Erwartungen der Bürger entspricht, einen erheblichen Beitrag leisten kann, und werden daher ihren Dreiparteiendialog (EU, Regierung, Zivilgesellschaft) intensivieren und auf sämtliche großen, die bilateralen Beziehungen betreffenden Dossiers ausweiten, bei denen uneingeschränkte Transparenz herrschen und über die in Tunesien und in Europa eine echte öffentliche Debatte geführt werden muss.
Damit Tunesien in der entscheidenden Phase, in der es sich gerade befindet, den anstehenden Herausforderungen gewachsen ist, muss die internationale Gemeinschaft ihre Unterstützung für das Land, auch ihre finanzielle Hilfe, aufstocken. Die EU wird noch mehr Anstrengungen unternehmen, um sämtliche Möglichkeiten für eine zusätzliche Unterstützung zu eruieren, und nach neuen Mitteln und Wegen suchen, um die Höhe und die Wirksamkeit ihrer Hilfe zu steigern. In dieser Hinsicht werden die EU und ihre Mitgliedstaaten sondieren, ob besondere Ausnahmeverfahren eingeführt werden können, mit denen sich rasch eine sichtbare Wirkung erzielen lässt, um die Finanzhilfe für Tunesien zu steigern und zu optimieren.
Tunesien hegt große Erwartungen und möchte, dass die europäische Unterstützung mit Hilfe innovativer Mechanismen erheblich aufgestockt wird, und wird seinerseits Maßnahmen ergreifen, um eine bessere Absorption der internationalen Hilfe und eine engere Abstimmung zwischen den internationalen Geldgebern zu gewährleisten.
Auf der Tagung des Assoziationsrates bot sich die Gelegenheit, auf hoher politischer Ebene regionale Fragen von gemeinsamem Interesse, insbesondere die Lage in Libyen, zu erörtern. Diesbezüglich begrüßen die EU und Tunesien die positiven Entwicklungen in den letzten Wochen in Libyen und bekräftigen, dass sie bereit sind, die Regierung der nationalen Einheit zu unterstützen, damit sie die Herausforderungen, vor die der Terrorismus das Land stellt, bewältigen und die Grundversorgung seiner Bevölkerung sicherstellen kann.
Wir sind übereingekommen, dass wir so oft wieder zusammentreten werden, wie dies notwendig ist, um die wichtigsten Dossiers voranzubringen.