Der Rat hat am 27. Februar 2017 Schlussfolgerungen zu den Prioritäten der EU in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen im Jahr 2017 verabschiedet.
Darin bekräftigt er, dass sich die EU nachdrücklich für das Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen einsetzt. Die EU wird sich auch künftig aktiv an den Arbeiten des VN-Menschenrechtsrates und des Dritten Ausschusses der Generalversammlung beteiligen, um die Allgemeingültigkeit, die Unteilbarkeit sowie die wechselseitige Abhängigkeit und Verknüpfung der Menschenrechte zu verteidigen und zu fördern. Sie wird die Aufmerksamkeit dieser Gremien weiterhin auf die weltweiten Menschenrechtsverstöße und ‑verletzungen sowie die Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht und der Bekämpfung der Straflosigkeit lenken. Darüber hinaus wird sie sich bemühen, auf positive Erfahrungen mit Maßnahmen zur Verhinderung oder Behebung von Menschenrechtsverstößen und ‑verletzungen hinzuweisen.
Der Rat verabschiedet einmal im Jahr Schlussfolgerungen, in denen er die Handlungsschwerpunkte der EU in den VN-Menschenrechtsgremien für die kommenden Monate festlegt.
In Brüssel hat heute die fünfte Tagung der Beitrittskonferenz mit Serbien auf Ministerebene stattgefunden, auf der es um die Eröffnung der Verhandlungen über Kapitel 20 (Unternehmens- und Industriepolitik) und die Eröffnung und vorläufige Schließung des Kapitels 26 (Bildung und Kultur) ging.
Die Delegation der Europäischen Union wurde von Herrn Louis Grech, Stellvertretender Premierminister und Minister für europäische Angelegenheiten und die Umsetzung des Wahlprogramms der Republik Malta, im Namen des maltesischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union geleitet. Für die Europäische Kommission nahm Herr Johannes Hahn, Kommissionsmitglied für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, an der Tagung teil. Leiterin der serbischen Delegation war die für europäische Integration zuständige Ministerin ohne Geschäftsbereich Jadranka Joksimović.
Nach der heutigen Konferenz wird Serbien 8 Kapitel von den insgesamt 35 Verhandlungskapiteln eröffnet haben, von denen 2 Kapitel bereits vorläufig abgeschlossen sind. Weitere Beitrittskonferenzen werden nach Bedarf geplant, um den Prozess voranzubringen. Die Beitrittsverhandlungen wurden im Januar 2014 aufgenommen.
Betroffene KapitelDie Union hat den aktuellen Stand der Vorbereitung Serbiens bei den auf der Tagesordnung stehenden Kapiteln eingehend geprüft.
Kapitel 20 – Unternehmens- und IndustriepolitikMit der Maßgabe, dass Serbien bei der Angleichung an den Besitzstand im Rahmen des Kapitels 20 (Unternehmens- und Industriepolitik) und bei dessen Durchführung weitere Fortschritte erzielen muss, stellte die EU fest, dass dieses Kapitel nur dann vorläufig geschlossen werden kann, wenn eine bestimmte Bedingung erfüllt ist, nämlich:
Was die Verhandlungen über Kapitel 26 (Bildung und Kultur) angeht, so ist die EU in Anbetracht des generell guten Stands der Vorbereitung Serbiens in diesem Bereich und des geringen Umfangs sowie der besonderen Art der bei diesem Kapitel aus dem Besitzstand erwachsenden Verpflichtungen der Ansicht, dass Bedingungen (Benchmarks) für die vorläufige Schließung dieses Kapitels ausnahmsweise nicht erforderlich sind. Sie stellte daher fest, dass vorerst keine weiteren Verhandlungen über dieses Kapitel erforderlich sind.
Für beide Kapitel auf der Tagesordnung gilt, dass die Fortschritte bei der Übernahme und Anwendung des Besitzstands während der gesamten Verhandlungen weiter verfolgt werden. Die EU wies darauf hin, dass sie die Entwicklung bei allen in ihrem Gemeinsamen Standpunkt genannten speziellen Aspekten mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen wird. Erforderlichenfalls wird sie zu gegebener Zeit auf diese Kapitel zurückkommen.