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Diplomacy & Defense Think Tank News

Russische Militärparade am 9. Mai: Eine neue Phase des Krieges?

SWP - ven, 06/05/2022 - 14:09
Am 9. Mai feiert Russland jedes Jahr den Sieg der Sowjetunion über Nazi-Deutschland. In diesem Jahr gibt es allerdings einen Wermutstropfen für Wladimir Putin, denn der Staatschef hätte an diesem Tag natürlich gerne den Sieg über die Ukraine verkündet. Stattdessen wird er wahrscheinlich einen Teilsieg propagieren und seine Landsleute auf den weiteren Verlauf der »Spezialoperation« einschwören.

phoenix persönlich mit Claudia Major

SWP - ven, 06/05/2022 - 13:26
In der Sendung analysiert Dr. Claudia Major die strategischen Ziele Wladimir Putins, die Unterstützung für die Ukraine und die Gefahr eines Atomkrieges

IPI & Dallaire Institute Host Workshop on Gender, Childhood, and Community Engagement

European Peace Institute / News - jeu, 05/05/2022 - 23:18
Event Videos 

From May 3-5, IPI’s Women, Peace and Security Program co-hosted a three-day workshop with the Dallaire Institute for Children, Peace and Security. The workshop, titled “Gender, Childhood, and Community Engagement in Peacekeeping,” took place at the Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre (KAIPTC) in Accra, Ghana.

Community engagement is essential for UN peacekeeping missions; however, practical engagement in peacekeeping missions must include understanding the gendered and aged dimensions of peacekeeping practices. Effective community engagement requires paying particular attention to how gender and age affect the power structures inherent in peacekeeping settings. Thus, gender and age sit as cross-cutting themes that enhance engagement and therefore better peacekeeping practices.

The “Gender, Childhood, and Community Engagement in Peacekeeping,” workshop brought together both researchers and practitioners involved in the vital work of community engagement in UN peacekeeping. Participants presented their current work and discussed theoretical, methodological, and practical perspectives. Activities included both the presentation of current work, as well as roundtable discussions between researchers and practitioners to address both policy and practical implications. From the panels and discussions, recommendations arose for both researchers and practitioners to implement into their current work.

Key findings from the workshop will be summarized in a report co-published by IPI and the Dallaire Institute and will be available on IPI’s website.

Watch the opening ceremony and public panels in French:

For further information regarding speakers, please click here.

Warum Deutschland einen Sonderbevollmächtigten für Migration braucht

SWP - mer, 04/05/2022 - 10:49

Der Ukrainekrieg beansprucht derzeit weitgehend die außen- und sicherheitspolitischen Kapazitäten der Bundesregierung. In der Flucht- und Migrationspolitik stehen die Aufnahme, Verteilung und Versorgung der Geflüchteten im Vordergrund. Die künftig zu bewältigenden Herausforderungen Deutschlands gehen aber weit über die aktuelle Flucht und Vertreibung aus der Ukraine hinaus. Um für diese Aufgaben besser gerüstet zu sein, hatten die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, einen Sonderbevollmächtigten für die Gestaltung von Migrationsabkommen einzusetzen. Dieser Beschluss wurde bisher noch nicht umgesetzt. Die Koalitionsparteien konnten sich bislang nicht auf den konkreten Auftrag einigen. Auch ist nicht klar, in welchem Ministerium der Posten angesiedelt sein soll und wer dafür geeignet ist.

Eine Migrationsaußenpolitik und -diplomatie ist nötig

Flucht und Migration sind Querschnittsthemen, die über den Wirkungsbereich der Innenpolitik hinausweisen. Eine wirksame und nachhaltige Flucht- und Migrationspolitik erfordert im Inneren eine ressortübergreifende Kooperation sowie die Einbeziehung von Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft. Im Äußeren bedarf sie einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern sowie eines kontinuierlichen Engagements in internationalen Prozessen und Gremien. Die Einsicht, dass Regierungen die komplexen flucht- und migrationspolitischen Herausforderungen nicht mehr im Alleingang bewältigen können, ist inzwischen international weit verbreitet. Die Bedeutung von außen- und entwicklungspolitischen Aspekten in der Flucht- und Migrationspolitik nimmt zu. Das erfordert gerade in Deutschland, das in hohem Maße auf geregelte Zuwanderung angewiesen ist und seine humanitären Verpflichtungen zum Flüchtlingsschutz erfüllen will, eine aktive und institutionell gut verankerte Migrationsaußenpolitik. Der Sonderbevollmächtigte könnte hier einen wichtigen Beitrag leisten, wenn sich die Koalitionsparteien auf eine sinnvolle institutionelle Anbindung und einen hinreichend großen Arbeitsstab einigen. Die politische und fachliche Unterstützung durch alle Ressorts müsste sichergestellt sein.

Die Relevanz der partnerschaftlichen Zusammenarbeit

An konkreten Aufgaben würde es dem Bevollmächtigten nicht mangeln: Insbesondere nimmt die internationale Konkurrenz um Fachkräfte zu. Die Herkunftsländer fordern zunehmend selbstbewusst faire Arbeits- und Lebensbedingungen für ihre Staatsangehörigen ein. Auch wachsen die weltweiten Fluchtbewegungen weiter an, weil in vielen Staaten die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragilität wächst und durch die Folgen des Klimawandels verstärkt wird. Zudem steigt die Gefahr zwischenstaatlicher Konflikte. Zu den migrationspolitischen Aufgaben gehört außerdem, die internationale Mobilität im Zuge und nach der Corona-Pandemie sicherzustellen. Eine besonders schwierige Aufgabe ist der Umgang mit den Versuchen autoritärer Herrscher, Migrationsbewegungen zu instrumentalisieren, um – wie im Fall Belarus – Zugeständnisse in anderen Bereichen zu erzwingen.

Diese Aufgaben erfordern internationale Vereinbarungen – und die Verhandlungen darüber dürften künftig noch komplexer werden. Wie wichtig sie sind, zeigen die Erfahrungen mit den seit 2008 von der EU verfolgten Mobilitäts- und Migrationspartnerschaften. Diese wurden als zentrale Vorhaben der EU-Migrationspolitik angekündigt, erzielten aber kaum greifbare Resultate, da sie vor allem irreguläre Wanderung reduzieren sollten und geregelte Migration und Mobilität nicht ausreichend förderten. Entwicklungspolitische Aspekte kamen regelmäßig zu kurz: Die Partnerschaften waren zu einseitig auf die Interessen der Zielländer ausgerichtet und boten den Herkunftsländern keine ausreichenden Anreize zur migrationspolitischen Kooperation – eben weil vor allem Angebote für legale Migrationsmöglichkeiten fehlten. Insgesamt blieben die Partnerschaften weit hinter den politischen Erwartungen und ihrem Potential zurück. Ein Sonderbevollmächtigter der Bundesregierung, der unter anderem darauf achtet, dass die von Deutschland geschlossenen Migrationsabkommen partnerschaftlich gestaltet werden und für die Partnerländer hinreichend attraktiv sind, könnte solchen Misserfolgen vorbeugen.

Schweizer Vorbild

Als positives Beispiel kann die Schweiz dienen. Ebenfalls seit 2008 verbinden hier Migrationspartnerschaften legale Migration, Visumerteilung und Kapazitätsaufbau für Asyl- und Migrationssysteme mit der Prävention von irregulärer Migration sowie Vereinbarungen zur Unterstützung von Rückkehr und Reintegration. Diese Partnerschaften sollen auf Gegenseitigkeit beruhen, flexibel sein und Vertrauen schaffen. Um das Zusammenspiel der zahlreichen Akteure zu sichern, wird durch einen Gesamtregierungsansatz die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bundesstellen gestärkt. Dieser umfassende Ansatz zur Migration, der eine entwicklungsorientierte Migrationspolitik, die Gewährung von Schutz und Rückkehrförderung umfasst, ist auch auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatsekretären sichergestellt. In den Anfangsjahren wurde es entscheidend durch die Bestellung eines Sonderbotschafters für Migration geprägt.

In ähnlicher Art und Weise könnte der von der Bundesregierung beschlossene Sonderbevollmächtigte der deutschen Migrationsaußenpolitik wichtige Impulse geben und zu einer partnerschaftlichen und wirksamen Migrationspolitik beitragen: Eine Person, die internationales Verhandlungsgeschick, thematische Expertise und die Bereitschaft mitbringt, für die von der Bundesregierung mitgetragenen Ziele des Globalen Migrationspaktes und einen umfassenden Politikansatz einzustehen.

Unmöglicher Frieden? Optionen für die ukrainisch-russischen Verhandlungen

SWP - lun, 02/05/2022 - 16:05

Seit den Gesprächen im März in der Türkei sind die Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland ins Stocken geraten. Dies liegt am Taktikwechsel Russlands von Anfang April, mit dem es seine Ziele einer »De-Militarisierung« und »Entnazifizierung« der Ukraine auf anderem Wege zu erreichen versucht. Das Kalkül der russischen Militärführung, die gescheiterte Vierfronten-Strategie zu Gunsten eines konzentrierten Vorgehens in der Ostukraine aufzugeben, ist aber bisher nicht aufgegangen. Das sich andeutende militärische Patt bei hohen Kosten für beide Seiten könnte ernsthafte Friedensverhandlungen wahrscheinlicher machen. Welches sind die wichtigsten Fragen der Verhandlungen? Wie weit sind die Gespräche hier jeweils schon gediehen? Welches Szenario ist nach heutigem Stand das wahrscheinlichste?

Externe Souveränität einer zukünftigen Ukraine

Die in der ukrainischen Verfassung festgehaltene Absicht Nato-Mitglied zu werden, war einer der vorgebrachten Hauptgründe für Russlands Invasion. Hier hat der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bereits Beweglichkeit bewiesen. Für eine zukünftige außenpolitische Neutralität verlangt die Ukraine aber starke Sicherheitsgarantien vergleichbar mit der Nato-Beistandsverpflichtung. Diese will ihr bisher keiner der ins Spiel gebrachten Staaten wie etwa die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, die Türkei und Deutschland geben. Eine mögliche Lösung wäre, dass Garantiestaaten der Ukraine für einen zukünftigen Angriff Russlands Unterstützung wie im aktuellen Fall zusichern, also mit harten wirtschaftlichen Sanktionen, Energieembargos und Waffenlieferungen. Nur bei glaubwürdigen Garantien ist zu erwarten, dass sich Selenskyj auf die von Russland geforderten Truppenreduzierungen einlässt. Eine weitere Möglichkeit ist eine Neutralität der Ukraine unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Verletzung der territorialen Integrität durch Russland würde dem Land dann die umgehende Aufgabe aller mit dem neutralen Status eingegangen Verpflichtungen gestatten. Erschwert wird dieser Weg durch die Ankündigung Selenskyjs, über die Neutralisierung des Landes ein Referendum abzuhalten. Derzeit ist der Zuspruch der ukrainischen Bevölkerung für einen Nato-Beitritt rückläufig. Allerdings wäre mit einer knappen Entscheidung zu rechnen.

Interne Souveränität einer zukünftigen Ukraine

Die russische Führung wertet das in der Ukraine nach 2014 begonnene, erfolgreiche Reformprojekt als Bedrohung des eigenen autoritären Modells. Die Festschreibung eines Sonderstatus für die sogenannten Donezker und Luhansker Volksrepubliken in den Minsker Vereinbarungen von 2015 sollte das innerukrainische Reformprojekt unterminieren. Auch jetzt ist es unwahrscheinlich, dass sich der russische Präsident Wladimir Putin mit einer »freien Restukraine« arrangiert, die sich aus seiner Sicht immer weiter zu einem »Anti-Russland« entwickeln kann. Daher will der Kreml Einfluss auf die ukrainische Verfassung nehmen und dort Regelungen zu Sprachen und Minderheiten verankern – oder sogar eine Föderalisierung. Eine weitere Möglichkeit für Russland, Einfluss auf die ukrainische Innenpolitik zu nehmen, wäre, in den jetzt eroberten Gebieten neue De-facto-Staaten zu gründen und diese dann analog zu 2015 mit einer Art »Minsk-3-Abkommen« dafür zu nutzen. Allerdings sind im eroberten ukrainischen Süden heute kaum kollaborationswillige Eliten zu finden und die dortige Bevölkerung aktiv pro-ukrainisch eingestellt.

Ungelöste Territorialfrage

Ein letztes großes Streitobjekt in den Verhandlungen ist die Territorialfrage. Russland hat zuletzt angedeutet, dass die Eroberung der gesamten Donezker und Luhansker Gebiete sowie die Besetzung des südlichen Landkorridors neues strategisches Ziel ist. Dies entspricht der Annahme, dass Putin bei Beendigung des Krieges symbolische und geopolitische Erfolge benötigt, die er innenpolitisch verkaufen kann. Ansonsten droht ihm die Destabilisierung seines Regimes. In dem genannten Szenario wäre dies die Einnahme Odessas, verbunden mit einer Abtrennung der Ukraine vom Seezugang. Die Ukraine wiederum beharrt auf die Rückgabe aller seit dem 24. Februar besetzten Territorien. Sie würde einer Abtrennung von Gebieten wohl nur zustimmen, wenn ihr der militärische Zusammenbruch droht. Lediglich bei der Krim und für den 2014/15 besetzten Donbass haben ukrainische Verhandler Ende März in Istanbul Flexibilität angedeutet. Die Option eines Gebietstausches – etwa russischer Eroberungen im Chersoner Gebiet gegen unbesetzte Teile des Donbass – erscheint damit nicht realistisch.

Aktuell scheinen beide Parteien die mit einer Weiterführung des Krieges verbundenen möglichen Gewinne noch höher zu gewichten als die zu erwartenden Kosten. Dies könnte sich aber im Fall des sich abzeichnenden militärischen Patts schnell ändern. Trotzdem wiegen die bei allen Verhandlungspunkten existierenden Gegensätze schwer. Ein wahrscheinlicher Ausgang ist daher Stand heute ein Abkommen, das einen vorübergehenden Waffenstillstand mit »Einfrierung« der militärischen Lage zur Folge hat. Analog zu »Minsk 2« könnten andere Punkte aufgenommen werden, hätten aber kaum Chancen auf langfristige Umsetzung. Vielmehr würden beide Parteien in einer jahrelang andauernden Atempause die Gelegenheit sehen, sich besser auf die nächste Eskalation vorzubereiten als der Gegner.

Deutschland sollte ernsthafte Bemühungen der Kriegsparteien zu einer Verständigung zu kommen unterstützen, wobei das deutsche Interesse an einer souveränen und freien Ukraine sowie an der regelgeleiteten internationalen Ordnung Grundbedingungen darstellen. Für eine beginnende Rücknahme der Sanktionen sollte der Abzug Russlands auf die Grenzen von vor dem 24. Februar Grundlage sein. Alles andere würde den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg legitimieren. Danach steht die Frage der zukünftigen ukrainischen Sicherheit im Vordergrund. Deutschland sollte sich als Garantiestaat anbieten und für den Fall einer Verletzung der ukrainischen Neutralität auch ein umfängliches Energieembargo ins Spiel bringen. Bei der Ausgestaltung eines Abkommens sollte Berlin auch darauf drängen, Fehler von »Minsk 2« zu vermeiden, darunter die unklare Abfolge der einzelnen Umsetzungsschritte und die internationale Sanktionierung von De-facto-Staaten in der Ukraine, die eine Wiederherstellung der Souveränität des Landes und dessen langfristige Stabilisierung verhinderten.

Ukraine: „Stillstandszenario“

SWP - lun, 02/05/2022 - 14:01
Ukraine-Krieg: Die militärische Lage im Osten und Süden

Drei Eckpfeiler für die feministische Entwicklungspolitik Deutschlands

Nach der Ankündigung Deutschlands, eine feministische Außenpolitik zu verfolgen, hat die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Svenja Schulze die Absicht verkündet eine feministische Entwicklungspolitik (FEP) zu betreiben. Ihr Ziel ist die Förderung der „gleichberechtigten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen - unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung“. Die Übersetzung dieser Ambition in eine transformative feministische Entwicklungspolitik sollte auf drei Säulen basieren: 1) ein umfassendes Verständnis von Gender und ein intersektionaler Ansatz, 2) ein klares politisches Ziel und 3) eine Aufstockung der finanziellen Mittel für geschlechtsspezifische Programme.

Erstens sollte die feministische Entwicklungspolitik ein umfassendes anstelle eines binären Verständnisses von Gender verankern. Während der Gender-Aktionsplan II 2016-2020 des BMZ fast ausschließlich Frauen und Mädchen adressiert, sollte die feministische Entwicklungspolitik die Vielzahl marginalisierter Gruppen anerkennen und Mädchen und Frauen, Jungen und Männer sowie nicht-binäre Menschen, die ungleichen Machtverhältnissen ausgesetzt sind, ins Zentrum rücken. Darüber hinaus sollte sie einen intersektionalen Ansatz verfolgen, der anerkennt, dass zusätzliche Faktoren wie Alter, Klasse, Kultur, Religion und sexuelle Orientierung die Ungleichheit verstärken können.

Zweitens sollte das BMZ klären, welchen feministischen Ansatz es verfolgt, und ein klares übergreifendes Ziel der feministischen Entwicklungspolitik festlegen. Es sollte erläutern, welches Problem mit feministischer Entwicklungspolitik gelöst werden soll. Feministische Ansätze teilen das Anliegen der Chancengleichheit für alle Menschen, unterscheiden sich aber in den Mitteln, mit denen Gleichheit erreicht werden soll und lassen sich in zwei Kategorien einteilen: den instrumentalistischen und den transformatorischen Ansatz. Während ersterer darauf abzielt, Menschen in die Lage zu versetzen innerhalb der bestehenden politischen und wirtschaftlichen Prozesse erfolgreich zu sein, erkennt letzterer die Machtverhältnisse an, die die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern aufrechterhalten, und zielt darauf ab, diese strukturellen Hindernisse zu beseitigen. Kanada zum Beispiel fördert die Gleichstellung der Geschlechter als Mittel zur Beseitigung der Armut, während Schweden die Gleichstellung der Geschlechter als Selbstzweck verfolgt. Bislang folgen Schulzes Ausführungen zur deutschen FEP dem schwedischen Modell, das die „drei R“ betont: die Förderung der vollen Verwirklichung der Rechte von Frauen und Mädchen, die Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen sowie die Bereitstellung von Ressourcen, um beides zu erreichen. Ob dies auch bedeutet, dass Deutschland einen transformativen Ansatz zur Gleichstellung der Geschlechter verfolgt, der eine Abkehr von derzeitiger Fokussierung auf Armutsbekämpfung hin zu einer Priorisierung der Geschlechtergerechtigkeit impliziert, ist unklar. So wies die Ministerin darauf hin, dass die Förderung die FEP den Abbau bestehender patriarchalischer Machtstrukturen erfordere, was einen transformativen Ansatz impliziert. Gleichzeitig argumentiert Schulze jedoch, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Schlüsselfaktor für die Überwindung von Hunger und Armut sei und sich die Teilnahme von Frauen an Friedensverhandlungen langfristig positiv auf deren Ausgang auswirke. Diese Fakten sind zwar empirisch belegt, die Aussagen der Ministerin lassen jedoch einen instrumentalistischen Ansatz vermuten, der Frauen als Sprungbrett zur Überwindung von Armut und Konflikten sieht.

Schließlich sollte Deutschland seine finanziellen Mittel für geschlechtsspezifische Programme erhöhen und Sektoren finanzieren, in denen die Gleichstellung der Geschlechter weniger etabliert ist. Im Jahr 2019 gab Deutschland 46 % seiner gesamten bilateralen Entwicklungshilfe (ODA) für Entwicklungsaktivitäten aus, die in irgendeiner Weise auf die Gleichstellung der Geschlechter ausgerichtet waren. Dies liegt weit hinter den Zuweisungen Kanadas (96 %) oder Schwedens (85 %). Darüber hinaus waren nur 4,7 % der gesamten bilateralen ODA Deutschlands für Initiativen bestimmt, die die Gleichstellung der Geschlechter als Hauptziel hatten. Deutschlands Bekenntnis zu einer feministischen Entwicklungspolitik sollte daher eine Programmplanung verfolgen, die einen stärkeren Schwerpunkt auf die Geschlechtergerechtigkeit legt, höhere Finanzierungszusagen für Aktivitäten vorsieht, die die Gleichstellung der Geschlechter als Hauptziel haben, und einen Zeitplan für spezifische Ergebnisse vorlegt.

Schulzes Ankündigung eine feministische Entwicklungspolitik zu betreiben, ist der richtige Schritt in Richtung Gleichstellung. Diese drei Säulen sind notwendig, um ein kohärentes Konzept mit Zielen und Ressourcen zu deren Erreichung zu entwickeln. Entscheidend ist, dass auch die deutsche feministische Außenpolitik diese Empfehlungen beherzigt, weil ein koordinierter Ansatz für eine effektive Förderung feministischer Ziele unerlässlich ist.

Drei Eckpfeiler für die feministische Entwicklungspolitik Deutschlands

Nach der Ankündigung Deutschlands, eine feministische Außenpolitik zu verfolgen, hat die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Svenja Schulze die Absicht verkündet eine feministische Entwicklungspolitik (FEP) zu betreiben. Ihr Ziel ist die Förderung der „gleichberechtigten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen - unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung“. Die Übersetzung dieser Ambition in eine transformative feministische Entwicklungspolitik sollte auf drei Säulen basieren: 1) ein umfassendes Verständnis von Gender und ein intersektionaler Ansatz, 2) ein klares politisches Ziel und 3) eine Aufstockung der finanziellen Mittel für geschlechtsspezifische Programme.

Erstens sollte die feministische Entwicklungspolitik ein umfassendes anstelle eines binären Verständnisses von Gender verankern. Während der Gender-Aktionsplan II 2016-2020 des BMZ fast ausschließlich Frauen und Mädchen adressiert, sollte die feministische Entwicklungspolitik die Vielzahl marginalisierter Gruppen anerkennen und Mädchen und Frauen, Jungen und Männer sowie nicht-binäre Menschen, die ungleichen Machtverhältnissen ausgesetzt sind, ins Zentrum rücken. Darüber hinaus sollte sie einen intersektionalen Ansatz verfolgen, der anerkennt, dass zusätzliche Faktoren wie Alter, Klasse, Kultur, Religion und sexuelle Orientierung die Ungleichheit verstärken können.

Zweitens sollte das BMZ klären, welchen feministischen Ansatz es verfolgt, und ein klares übergreifendes Ziel der feministischen Entwicklungspolitik festlegen. Es sollte erläutern, welches Problem mit feministischer Entwicklungspolitik gelöst werden soll. Feministische Ansätze teilen das Anliegen der Chancengleichheit für alle Menschen, unterscheiden sich aber in den Mitteln, mit denen Gleichheit erreicht werden soll und lassen sich in zwei Kategorien einteilen: den instrumentalistischen und den transformatorischen Ansatz. Während ersterer darauf abzielt, Menschen in die Lage zu versetzen innerhalb der bestehenden politischen und wirtschaftlichen Prozesse erfolgreich zu sein, erkennt letzterer die Machtverhältnisse an, die die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern aufrechterhalten, und zielt darauf ab, diese strukturellen Hindernisse zu beseitigen. Kanada zum Beispiel fördert die Gleichstellung der Geschlechter als Mittel zur Beseitigung der Armut, während Schweden die Gleichstellung der Geschlechter als Selbstzweck verfolgt. Bislang folgen Schulzes Ausführungen zur deutschen FEP dem schwedischen Modell, das die „drei R“ betont: die Förderung der vollen Verwirklichung der Rechte von Frauen und Mädchen, die Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen sowie die Bereitstellung von Ressourcen, um beides zu erreichen. Ob dies auch bedeutet, dass Deutschland einen transformativen Ansatz zur Gleichstellung der Geschlechter verfolgt, der eine Abkehr von derzeitiger Fokussierung auf Armutsbekämpfung hin zu einer Priorisierung der Geschlechtergerechtigkeit impliziert, ist unklar. So wies die Ministerin darauf hin, dass die Förderung die FEP den Abbau bestehender patriarchalischer Machtstrukturen erfordere, was einen transformativen Ansatz impliziert. Gleichzeitig argumentiert Schulze jedoch, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Schlüsselfaktor für die Überwindung von Hunger und Armut sei und sich die Teilnahme von Frauen an Friedensverhandlungen langfristig positiv auf deren Ausgang auswirke. Diese Fakten sind zwar empirisch belegt, die Aussagen der Ministerin lassen jedoch einen instrumentalistischen Ansatz vermuten, der Frauen als Sprungbrett zur Überwindung von Armut und Konflikten sieht.

Schließlich sollte Deutschland seine finanziellen Mittel für geschlechtsspezifische Programme erhöhen und Sektoren finanzieren, in denen die Gleichstellung der Geschlechter weniger etabliert ist. Im Jahr 2019 gab Deutschland 46 % seiner gesamten bilateralen Entwicklungshilfe (ODA) für Entwicklungsaktivitäten aus, die in irgendeiner Weise auf die Gleichstellung der Geschlechter ausgerichtet waren. Dies liegt weit hinter den Zuweisungen Kanadas (96 %) oder Schwedens (85 %). Darüber hinaus waren nur 4,7 % der gesamten bilateralen ODA Deutschlands für Initiativen bestimmt, die die Gleichstellung der Geschlechter als Hauptziel hatten. Deutschlands Bekenntnis zu einer feministischen Entwicklungspolitik sollte daher eine Programmplanung verfolgen, die einen stärkeren Schwerpunkt auf die Geschlechtergerechtigkeit legt, höhere Finanzierungszusagen für Aktivitäten vorsieht, die die Gleichstellung der Geschlechter als Hauptziel haben, und einen Zeitplan für spezifische Ergebnisse vorlegt.

Schulzes Ankündigung eine feministische Entwicklungspolitik zu betreiben, ist der richtige Schritt in Richtung Gleichstellung. Diese drei Säulen sind notwendig, um ein kohärentes Konzept mit Zielen und Ressourcen zu deren Erreichung zu entwickeln. Entscheidend ist, dass auch die deutsche feministische Außenpolitik diese Empfehlungen beherzigt, weil ein koordinierter Ansatz für eine effektive Förderung feministischer Ziele unerlässlich ist.

Drei Eckpfeiler für die feministische Entwicklungspolitik Deutschlands

Nach der Ankündigung Deutschlands, eine feministische Außenpolitik zu verfolgen, hat die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Svenja Schulze die Absicht verkündet eine feministische Entwicklungspolitik (FEP) zu betreiben. Ihr Ziel ist die Förderung der „gleichberechtigten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen - unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung“. Die Übersetzung dieser Ambition in eine transformative feministische Entwicklungspolitik sollte auf drei Säulen basieren: 1) ein umfassendes Verständnis von Gender und ein intersektionaler Ansatz, 2) ein klares politisches Ziel und 3) eine Aufstockung der finanziellen Mittel für geschlechtsspezifische Programme.

Erstens sollte die feministische Entwicklungspolitik ein umfassendes anstelle eines binären Verständnisses von Gender verankern. Während der Gender-Aktionsplan II 2016-2020 des BMZ fast ausschließlich Frauen und Mädchen adressiert, sollte die feministische Entwicklungspolitik die Vielzahl marginalisierter Gruppen anerkennen und Mädchen und Frauen, Jungen und Männer sowie nicht-binäre Menschen, die ungleichen Machtverhältnissen ausgesetzt sind, ins Zentrum rücken. Darüber hinaus sollte sie einen intersektionalen Ansatz verfolgen, der anerkennt, dass zusätzliche Faktoren wie Alter, Klasse, Kultur, Religion und sexuelle Orientierung die Ungleichheit verstärken können.

Zweitens sollte das BMZ klären, welchen feministischen Ansatz es verfolgt, und ein klares übergreifendes Ziel der feministischen Entwicklungspolitik festlegen. Es sollte erläutern, welches Problem mit feministischer Entwicklungspolitik gelöst werden soll. Feministische Ansätze teilen das Anliegen der Chancengleichheit für alle Menschen, unterscheiden sich aber in den Mitteln, mit denen Gleichheit erreicht werden soll und lassen sich in zwei Kategorien einteilen: den instrumentalistischen und den transformatorischen Ansatz. Während ersterer darauf abzielt, Menschen in die Lage zu versetzen innerhalb der bestehenden politischen und wirtschaftlichen Prozesse erfolgreich zu sein, erkennt letzterer die Machtverhältnisse an, die die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern aufrechterhalten, und zielt darauf ab, diese strukturellen Hindernisse zu beseitigen. Kanada zum Beispiel fördert die Gleichstellung der Geschlechter als Mittel zur Beseitigung der Armut, während Schweden die Gleichstellung der Geschlechter als Selbstzweck verfolgt. Bislang folgen Schulzes Ausführungen zur deutschen FEP dem schwedischen Modell, das die „drei R“ betont: die Förderung der vollen Verwirklichung der Rechte von Frauen und Mädchen, die Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen sowie die Bereitstellung von Ressourcen, um beides zu erreichen. Ob dies auch bedeutet, dass Deutschland einen transformativen Ansatz zur Gleichstellung der Geschlechter verfolgt, der eine Abkehr von derzeitiger Fokussierung auf Armutsbekämpfung hin zu einer Priorisierung der Geschlechtergerechtigkeit impliziert, ist unklar. So wies die Ministerin darauf hin, dass die Förderung die FEP den Abbau bestehender patriarchalischer Machtstrukturen erfordere, was einen transformativen Ansatz impliziert. Gleichzeitig argumentiert Schulze jedoch, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Schlüsselfaktor für die Überwindung von Hunger und Armut sei und sich die Teilnahme von Frauen an Friedensverhandlungen langfristig positiv auf deren Ausgang auswirke. Diese Fakten sind zwar empirisch belegt, die Aussagen der Ministerin lassen jedoch einen instrumentalistischen Ansatz vermuten, der Frauen als Sprungbrett zur Überwindung von Armut und Konflikten sieht.

Schließlich sollte Deutschland seine finanziellen Mittel für geschlechtsspezifische Programme erhöhen und Sektoren finanzieren, in denen die Gleichstellung der Geschlechter weniger etabliert ist. Im Jahr 2019 gab Deutschland 46 % seiner gesamten bilateralen Entwicklungshilfe (ODA) für Entwicklungsaktivitäten aus, die in irgendeiner Weise auf die Gleichstellung der Geschlechter ausgerichtet waren. Dies liegt weit hinter den Zuweisungen Kanadas (96 %) oder Schwedens (85 %). Darüber hinaus waren nur 4,7 % der gesamten bilateralen ODA Deutschlands für Initiativen bestimmt, die die Gleichstellung der Geschlechter als Hauptziel hatten. Deutschlands Bekenntnis zu einer feministischen Entwicklungspolitik sollte daher eine Programmplanung verfolgen, die einen stärkeren Schwerpunkt auf die Geschlechtergerechtigkeit legt, höhere Finanzierungszusagen für Aktivitäten vorsieht, die die Gleichstellung der Geschlechter als Hauptziel haben, und einen Zeitplan für spezifische Ergebnisse vorlegt.

Schulzes Ankündigung eine feministische Entwicklungspolitik zu betreiben, ist der richtige Schritt in Richtung Gleichstellung. Diese drei Säulen sind notwendig, um ein kohärentes Konzept mit Zielen und Ressourcen zu deren Erreichung zu entwickeln. Entscheidend ist, dass auch die deutsche feministische Außenpolitik diese Empfehlungen beherzigt, weil ein koordinierter Ansatz für eine effektive Förderung feministischer Ziele unerlässlich ist.

Fondation, Européen, sans complexes

Fondation Robert Schuman / Actualités - lun, 02/05/2022 - 02:00
Dans son livre, Jean-Dominique Giuliani s'adresse sans complexes à ses concitoyens qui doivent refuser les mensonges sur l'Union européenne tout en contribuant sans relâche à l'améliorer. Cet ouvrage, publié aux éditions Marie B, est disponible en format papier sur le site de la Fondation et dans les librairies. Commandez-le

Fondation, Séminaire sur l'économie de la donnée

Fondation Robert Schuman / Actualités - lun, 02/05/2022 - 02:00
La Fondation, en partenariat avec Alphalex Consult et IDFRights, organise le 1er juin un séminaire sur l'économie de la donnée. L'événement, qui se tiendra à Bruxelles et sera diffusé en ligne, sera ouvert par le commissaire européen au marché intérieur Thierry Breton, et les débats seront présidés par l'ancien journaliste et député européen Jean-Marie Cavada.

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