Heute vor fünfzehn Jahren hat die Grenzkommission für Eritrea und Äthiopien ihre Entscheidung über die Festlegung des Grenzverlaufs zwischen dem Staat Eritrea und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien bekannt gegeben. Die Grenzkommission war im Rahmen des am 12. Dezember 2000 in Algier, Algerien, von den Staats- und Regierungschefs der beiden Länder, dem eritreischen Präsidenten Isaias Afwerki und dem verstorbenen äthiopischen Premierminister Meles Zenawi, unterzeichneten Friedensabkommens von Algier eingesetzt worden. Die EU hat zusammen mit Algerien, den Vereinigten Staaten von Amerika, den Vereinten Nationen und der Organisation für Afrikanische Einheit als Zeugin unterzeichnet.
Die EU ist nach wie vor zutiefst besorgt darüber, dass der derzeitige Stillstand die regionale Stabilität weiterhin gefährdet und sich potenziell negativ auf den Frieden und die Sicherheit in der Welt sowie den internationalen Handel auswirkt und die regionale Zusammenarbeit und Entwicklung behindert.
Die EU ist davon überzeugt, dass die Parteien von der vollständigen Umsetzung der Bestimmungen der Entscheidung der Grenzkommission für Eritrea und Äthiopien nur profitieren können. Diesbezüglich ruft die EU dazu auf, alle konkreten Schritte zu unternehmen, die dazu führen könnten, dass der Grenzverlauf im Einklang mit der Entscheidung der Grenzkommission endlich genau festgelegt wird, und eine Phase des Aufbaus konstruktiver und friedlicher Beziehungen einzuleiten.
Im Rahmen ihres entschlossenen Engagements am Horn von Afrika ist die EU bereit, den Prozess und alle Maßnahmen zu unterstützen, mit denen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich in der Zukunft für beide Seiten vorteilhafte Beziehungen zwischen Eritrea und Äthiopien entwickeln.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie die Ukraine und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.
*Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.