You are here

Europäischer Rat (Nachrichten)

Subscribe to Europäischer Rat (Nachrichten) feed
Updated: 1 week 17 hours ago

Gemeinsame Pressemitteilung im Anschluss an die Tagung des Assoziationsrates der Europäischen Union und der Ukraine

Wed, 16/12/2015 - 16:40

Der Assoziationsrat EU-Ukraine hat am Montag, den 7. Dezember 2015 in Brüssel seine zweite Tagung abgehalten.

Der Assoziationsrat zog dabei eine Bilanz der Entwicklungen in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine seit der ersten Tagung des Assoziationsrates vom Dezember 2014 und begrüßte die seitdem erreichten beträchtlichen Fortschritte. Beide Seiten hoben die Bedeutung, die sie der Partnerschaft beimessen, hervor und bekräftigten ihr anhaltendes Engagement für eine Vertiefung der politischen Assoziierung und der wirtschaftlichen Integration der Ukraine mit der EU auf Grundlage der Achtung der gemeinsamen Werte und ihrer wirksamen Förderung.

Der Assoziationsrat begrüßte die Ratifizierung des Assoziierungsabkommens durch eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten und erklärte, dass er seinem vollständigen Inkrafttreten erwartungsvoll entgegensieht.


Die Ukraine und die EU werden ab 1. Januar 2016 den Teil des Assoziierungsabkommens über die vertiefte und umfassende Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Area – DCFTA) vorläufig anwenden. Die Ukraine und die EU einigten sich darauf, dass die uneingeschränkte Einhaltung der im Zusammenhang mit der DCFTA gegebenen Zusagen sichergestellt werden muss – unter anderem durch eine weitere Verstärkung der Vorbereitungsbemühungen seitens der Ukraine. Der Assoziationsrat zog ferner eine Bilanz der trilateralen Gespräche über die Umsetzung der DCFTA. Die EU und die Ukraine bekräftigten ihre Bereitschaft, Gespräche auf Minister- und Expertenebene unter Anwendung der durch die DCFTA ermöglichten Flexibilität weiterzuführen. Beide betonten, dass bei sämtlichen Lösungsansätzen die entsprechenden WTO-Bestimmungen und ‑Verpflichtungen eingehalten werden müssen.

Die EU begrüßte die erheblichen Fortschritte, die bei der Umsetzung der Reformen in diesem Jahr erreicht wurden, insbesondere die Arbeitsaufnahme der Nationalen Behörde für Korruptionsbekämpfung und der neuen nationalen Polizei, den Abschluss des Auswahlverfahrens für den Staatsanwalt zur Korruptionsbekämpfung, die Annahme der Verfassungsänderungen zur Dezentralisierung in erster Lesung durch die Werchowna Rada und die Annahme des Gesetzes über den Erdgasmarkt, das den ukrainischen Gassektor in Einklang mit dem Dritten Energiepaket bringen soll.

Die EU begrüßte das starke politische Engagement der ukrainischen Behörden, den Reformprozess trotz der Herausforderungen, denen sich das Land – insbesondere durch den Konflikt im Osten der Ukraine – ausgesetzt sieht, vorwärts zu bringen. 

Der Assoziationsrat erkannte die Bedeutung einer umgehenden und gründlichen Anwendung und Durchsetzung der neuen politischen Maßnahmen und neuen Rechtsrahmen sowie kurzfristig einer weiteren Beschleunigung der politischen und wirtschaftlichen Reformen in den folgenden Bereichen an:

  • Verfassung;
  • Korruptionsbekämpfung;
  • Justizsystem;
  • öffentliche Verwaltung;
  • Wahlgesetzgebung;
  • Dezentralisierung;
  • ziviler Sicherheitssektor;
  • Energie;
  • Verwaltung der öffentlichen Finanzen;
  • Wirtschaftsklima.

 Der Assoziationsrat stellte fest, dass die Reformen in erster Linie im Interesse des ukrainischen Volkes durchgeführt werden müssen.

Die EU bekräftigte ihr entschiedenes Eintreten für eine politische und friedliche Lösung des Konflikts im Osten der Ukraine auf der Grundlage der Achtung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine, unter anderem durch die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen durch alle Beteiligten. In diesem Zusammenhang billigte der Assoziationsrat alle diplomatischen Bemühungen im Rahmen des Normandie-Formats und der trilateralen Kontaktgruppe und wies darauf hin, dass die Dauer der von der EU ergriffenen wirtschaftlichen restriktiven Maßnahmen gegen die Russische Föderation an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen gekoppelt ist. Darüber hinaus brachte der Assoziationsrat seine Besorgnis über die zunehmende Anzahl und Schwere der Verletzungen des Waffenstillstands zum Ausdruck und betonte, dass im Zusammenhang mit dem Konflikt im Osten der Ukraine alle Geiseln und widerrechtlich inhaftierten Personen – einschließlich Nadija Sawtschenko – entsprechend den Minsker Vereinbarungen freigelassen werden sollten.

Der Assoziationsrat hob hervor, dass die durch den Konflikt entstandene humanitäre Situation weiterhin angegangen werden muss und ermutigte die Ukraine, die Lieferung humanitärer Hilfe in die vom Konflikt betroffenen Gebiete zu ermöglichen sowie die Rechte und längerfristigen Bedürfnisse der Binnenvertriebenen umfassend anzugehen. Die EU äußerte die Bereitschaft, ihre Unterstützung bei den Minenräumarbeiten in der östlichen Ukraine zu verstärken.

Der Assoziationsrat äußerte seine Besorgnis über die Verschlechterung der Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim, unter anderem für die Gemeinschaft der Krim-Tataren, und forderte einen uneingeschränkten, freien und ungehinderten Zugang zur Autonomen Republik Krim und zur Stadt Sewastopol für internationale Menschenrechtsakteure. Die EU wiederholte ihre Forderung nach einer sofortigen Freilassung von Oleh Senzow und Olexander Koltschenko sowie deren sichere Rückkehr in die Ukraine. Die EU wies darauf hin, dass sie die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht anerkennt und weiterhin verurteilt.

Die Ukraine und die EU zogen eine Zwischenbilanz der Fortschritte, die im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten erreicht wurden, und stimmte zu, dass weitere fortwährende Bemühungen notwendig sind. Die EU begrüßte die insgesamt gute Durchführung der Lokalwahlen vom 25. Oktober 2015, die Fortschritte bezüglich der Achtung demokratischer Prinzipien zeigten. 

Der Assoziationsrat begrüßte die Fortschritte, die die Ukraine bisher im Hinblick auf eine Visaliberalisierung erreicht hat. Beide Seiten erwarteten mit Interesse den nächsten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung, der noch in diesem Monat veröffentlicht wird. 

Der Assoziationsrat begrüßte die ersten Anzeichen einer wirtschaftlichen Stabilisierung in der Ukraine und rief zu einer kontinuierlichen Umsetzung einer soliden Wirtschafts- und Finanzpolitik auf.

Der Assoziationsrat würdigte die bedeutende finanzielle Unterstützung von über 7 Mrd. €, die seit 2014 durch die EU und die europäischen Finanzierungsinstitutionen bereitgestellt wurde. Er hob hervor, dass diese finanzielle Unterstützung der Ukraine hilft, ihre Wirtschaft zu stabilisieren, sie entsprechend internationalen Standards zu reformieren und schrittweise die Existenzgrundlagen ihrer Bürger zu verbessern. 

Der Assoziationsrat begrüßte die Annahme am 2. Dezember 2015 eines neuen EU-Programms zur Unterstützung der Dezentralisierung im Wert von 97 Mio. € (90 Mio. € aus dem EU-Haushalt, 6 Mio. € aus Deutschland und 1 Mio. € aus Polen) sowie die komplementäre Unterstützung unter dem Stabilitäts- und Friedensinstrument zur Wiederherstellung eines funktionierenden Staatswesens und zur Friedenskonsolidierung im östlichen Teil der Ukraine im Wert von 10 Mio. €.  

Der Assoziationsrat begrüßte darüber hinaus die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Europäischen Verteidigungsagentur und dem Verteidigungsministerium der Ukraine durch die Hohe Vertreterin Federica Mogherini in ihrer Eigenschaft als Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur und dem Verteidigungsminister der Ukraine Stepan Poltorak am heutigen Tage.  

Beide Seiten erklärten, dass sie der praktischen Umsetzung des erweiterten Mandats für die Beratende Mission der EU für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors (EUAM Ukraine) erwartungsvoll entgegensehen; damit wird darauf abgezielt, besser auf die Bedürfnisse der Ukraine bei ihren Bemühungen für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors des Landes unter Berücksichtigung der derzeitigen Sicherheitsbedrohungen einzugehen. Der Assoziationsrat nahm auch die jüngste Verlängerung der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in Moldau und der Ukraine (EUBAM) um zwei Jahre zur Kenntnis, sowie die Unterzeichnung des Übereinkommens, mit dem das Mandat der Mission bezüglich der grenz- und zollbezogenen Aspekte der Assoziierungsabkommen und die Umsetzung der DCFTA gestärkt wird.

Als zusätzlichen Beweis für die Vertiefung der Beziehungen begrüßte der Assoziationsrat den Beitritt der Ukraine zum Programm "Kreatives Europa" und die Fortschritte hin zu einem Beitritt der Ukraine zu dem EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) sowie das gemeinsame Ziel, Verhandlungen über die Erbringung von satellitengestützten Ergänzungsdiensten in der Ukraine auf der Grundlage des europäischen Satellitennavigationsprogramms EGNOS zu eröffnen. Beide Seiten beurteilten die Fortschritte in Richtung einer Assoziierung der Ukraine zum Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung 2014-2018, das das EU-Programm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" ergänzt, positiv, so dass eine effektive Assoziierung ab 1. Januar 2016 möglich sein wird.

Der Assoziationsrat begrüßte die in diesem Jahr eingeleiteten Reformen im Energiesektor – insbesondere im Gassektor – und hob die Notwendigkeit hervor, den rechtlichen Rahmen für die Energieregulierung und den Strommarkt zu vollenden. Beide Seiten erklärten ihre Bereitschaft, weiterhin bei der Energieeffizienz, bei der Modernisierung und dem Betrieb des ukrainischen Gastransportsystems sowie bei der Speicherung und bei der Sicherstellung der Gasversorgung zwischen der Ukraine und der EU zusammenzuarbeiten. Die Ukraine und die EU erklärten, dass sie der Aufnahme der Verhandlungen über eine Vereinbarung für eine strategische Energiepartnerschaft erwartungsvoll entgegensehen.

Unter Hinweis auf die auf dem 17. Gipfeltreffen EU-Ukraine und auf dem jüngsten Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Riga eingegangene Verpflichtung, gemäß dem Assoziierungsabkommen das Übereinkommen zwischen der EU und der Ukraine über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Jahr 2015 abzuschließen, wiederholte die EU ihr Eintreten für eine rasche Unterzeichnung des Übereinkommens. 

Der Assoziationsrat begrüßte die am 18. November angenommene gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin und der Kommission zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und verpflichtete sich zu ihrer Umsetzung, wobei er die nichtkonfrontative Natur der ENP hervorhob. Dieses Thema wird 2016 Gegenstand weiterer Beratungen sein, während die Arbeit auf der Grundlage der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen fortgeführt wird. Differenzierung und stärkere Eigenverantwortung werden die wesentlichen Merkmale der überarbeiteten ENP sein.

Schließlich betonten die Ukraine und die EU die Bedeutung einer wirksamen strategischen Kommunikation und vereinbarten eine enge Zusammenarbeit zu diesem Zweck, unter anderem durch die neu eingesetzte Task Force der EU für strategische Kommunikation mit Schwerpunkt auf der Östlichen Nachbarschaft und darüber hinaus.

Die Tagung wurde vom ukrainischen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk geleitet. Für die Ukraine waren außerdem Vertreter des Außenministeriums, des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel, des Justizministeriums und des Verteidigungsministeriums anwesend. Die EU war durch die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, und den für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen zuständigen Kommissar, Johannes Hahn, vertreten.

Categories: Europäische Union

Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Einigung zwischen luxemburgischem Vorsitz und Parlament

Wed, 16/12/2015 - 16:00

Der luxemburgische Vorsitz hat am 15. Dezember 2015 mit Vertretern des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über gemeinsame Regeln für den Schutz der Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen von EU‑Unternehmen erzielt.


"Zur Zeit gibt es in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Systeme und Definitionen, was den Umgang mit und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen anbelangt. Dieses neue Instrument sorgt für Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen für alle europäischen Unternehmen. Zudem wird es für Unternehmen interessanter, Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu entwickeln."

Etienne Schneider, Vizepremierminister und Wirtschaftsminister Luxemburgs.


Die Einigung muss im Rat noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter bestätigt werden.

Der Vizepremierminister und Wirtschaftsminister Luxemburgs, Etienne Schneider, beglückwünschte die EU-Institutionen zu ihrer exzellenten Zusammenarbeit und zum erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen und erklärte: "Zur Zeit gibt es in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Systeme und Definitionen, was den Umgang mit und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen anbelangt. Dieses neue Instrument sorgt für Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen für alle europäischen Unternehmen. Zudem wird es für Unternehmen interessanter, Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu entwickeln." 

Die Richtlinie, in der gemeinsame Maßnahmen gegen den rechtswidrigen Erwerb und die rechtswidrige Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen festgelegt sind, soll sicherstellen, dass der Binnenmarkt reibungslos funktioniert. 

Sie soll hinsichtlich der rechtswidrigen Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen eine abschreckende Wirkung entfalten, ohne die Grundrechte und Grundfreiheiten oder Allgemeininteressen – wie öffentliche Sicherheit, Verbraucherschutz, Volksgesundheit, Umweltschutz und Mobilität der Arbeitnehmer – zu beschneiden. 

Schutz der Medienfreiheit

Die Richtlinie sieht einerseits Maßnahmen vor, die die Weitergabe von vertraulichen Informationen verhindern und Geschäftsgeheimnisse schützen sollen, stellt jedoch andererseits sicher, dass investigativer Journalismus weiter ohne neue Einschränkungen möglich ist und auch der Schutz der journalistischen Quellen nicht in Frage gestellt wird. 

Sie steht im Einklang mit der EU-Grundrechtecharta, die die Freiheit und Pluralität der Medien schützt. 

Mobilität der Arbeitnehmer 

Die Richtlinie schreibt nicht die Aufnahme von Einschränkungen in die Arbeitsverträge von Arbeitnehmern vor; hier wird weiterhin nationales Recht gelten. Somit können Arbeitnehmer ihre im Zuge ihrer üblichen Tätigkeiten auf ehrliche Weise erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen uneingeschränkt nutzen. 

Auch die Autonomie der Sozialpartner und ihr Recht, Kollektivvereinbarungen einzugehen, werden durch die Einführung der neuen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.  

Whistleblower 

Für sogenannte "Whistleblower", d.h. Personen, die in gutem Glauben im allgemeinen öffentlichen Interesse Geschäftsgeheimnisse preisgeben, ist ein ausreichender Schutz vorgesehen. Es ist Sache der zuständigen nationalen Justizbehörden, darüber zu entscheiden, ob die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses zur Aufdeckung eines ordnungswidrigen Verhaltens, einer strafbaren Handlung oder einer illegalen Tätigkeit notwendig war. 

Entschädigung des Inhabers des Geschäftsgeheimnisses  

Nach der neuen Regelung müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe vorsehen, die einen zivilrechtlichen Schutz vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen gewährleisten. 

Diese müssen angemessen, wirksam und abschreckend sein. Sie dürfen nicht unnötig kompliziert oder kostspielig oder mit unangemessenen Fristsetzungen oder ungerechtfertigten Verzögerungen verbunden sein. Ansprüche verjähren spätestens nach sechs Jahren. 

Die Inhaber von Geschäftsgeheimnissen können im Fall einer rechtswidrigen Aneignung von Dokumenten, Gegenständen, Materialien, Stoffen oder elektronischen Dateien, die das Geschäftsgeheimnis enthalten oder aus denen sich das Geschäftsgeheimnis ableiten lässt, Schadensersatz geltend machen. 

Erforderlichenfalls wird die Vertraulichkeit der Geschäftsgeheimnisse auch während des Gerichtsverfahrens und danach gewahrt.

Weiteres Vorgehen 

Nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird die Richtlinie dem Europäischen Parlament im nächsten Jahr zur Abstimmung vorgelegt. 

Nachdem sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und in Kraft getreten ist, verfügen die Mitgliedstaaten über eine Frist von höchstens zwei Jahren, um die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. 

Hintergrundinformationen 

Unternehmen investieren in den Erwerb, die Entwicklung und die Anwendung von Know-how und Informationen. Diese Investition in intellektuelles Kapital wirkt sich auf ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsleistung am Markt und somit auf ihre Erträge und ihre fortlaufende Innovationsbereitschaft aus. 

Dieses wertvolle Know-how und diese Geschäftsinformationen, die vertraulich bleiben sollen, werden als Geschäftsgeheimnis bezeichnet. 

Dabei geht es um ein breites Spektrum von Informationen, das über das technologische Wissen hinausgeht und auch Geschäftsdaten wie Informationen über Kunden und Lieferanten, Businesspläne oder Marktforschung und ‑strategien einschließt. 

Geschäftsgeheimnisse spielen eine wichtige Rolle für den Schutz des Wissensaustauschs zwischen Unternehmen, insbesondere KMU, und Forschungseinrichtungen innerhalb des Binnenmarkts im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskontext. 

Categories: Europäische Union

Erste Schlussfolgerungen des Rates zur 10. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation

Wed, 16/12/2015 - 11:15
  1. Im Einklang mit der neuen Handels- und Investitionspolitik der EU bekräftigt der Rat, dass die EU sich weiterhin uneingeschränkt für ein starkes und regelgestütztes multilaterales Handelssystem einsetzt und die weitere Stärkung des multilateralen Systems – einschließlich der Streitbeilegung als einer wesentlichen Säule – auf der Grundlage einer stabilen und wirksamen Welthandelsorganisation, das auf die derzeitigen und die künftigen Herausforderungen im Welthandel reagiert und das die Fähigkeiten der anderen WTO-Mitglieder, zu dem System beizutragen, besser widerspiegelt, befürwortet. Die EU wird sich dafür einsetzen, dass geprüft wird, wie die die Verhandlungen betreffende Komponente des multilateralen Handelssystems künftig besser funktionieren kann.
  2. Eine erfolgreiche WTO-Ministerkonferenz (MC10) in Nairobi mit konkreten, ausgewogenen und aussagekräftigen Ergebnisse sowie ein Einvernehmen darüber, dass die Verhandlungen über die noch offenen Fragen der Doha-Entwicklungsagenda (DDA) fortgesetzt und die Aufnahme neuer Punkte in die Tagesordnung der WTO-Verhandlungen geprüft werden müssen, sind wichtig, um Vertrauen und Zuversicht im multilateralen Handelssystem zu stärken. Die EU ruft daher alle WTO-Mitglieder auf, sich auf diejenigen Themen zu konzentrieren, bei denen ein Verhandlungserfolg in Nairobi realistisch erscheint.
  3. Nach den positiven Ergebnissen der 9. WTO-Ministerkonferenz im Jahr 2013 und der Ratifizierung des WTO-Übereinkommens über Handelserleichterungen durch die EU erwartet die EU nunmehr, dass die anderen WTO-Partner, die dies noch nicht getan haben, unverzüglich alle erforderlichen Verfahrensschritte umsetzen, damit die Unternehmen, insbesondere in den Entwicklungsländern, so bald wie möglich von den konkreten Vorteilen dieses Übereinkommens profitieren können.
  4. Der Rat macht darauf aufmerksam, dass die EU bei den Bemühungen federführend war, mit denen bei zentralen Themen der Doha-Entwicklungsagenda rechtzeitig vor der 10. Ministerkonferenz ein umfassendes Ergebnis vorbereitet werden sollte. Leider ist dies nicht gelungen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat die Bemühungen der EU um ein ausgewogenes und umfassendes Ergebnis bei allen Formen der Ausfuhrstützung in der Landwirtschaft (Ausfuhrsubventionen, Ausfuhrkredite, Agrarausfuhren durch staatliche Handelsunternehmen und Nahrungsmittelhilfe) als Reaktion auf die seit langem bestehenden Forderungen vieler Länder, insbesondere der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder, denen ein solches Ergebnis zugute kommen würde.
  5. Die EU setzt sich nach wie vor für ein positives Ergebnis in Bezug auf Entwicklung und Transparenz in der WTO ein. Der Rat macht auf die Fortschritte aufmerksam, die im Vorfeld der 10. Ministerkonferenz bei den Entwicklungsaspekten erzielt wurden, insbesondere auf den Beschluss des Rats für TRIPS vom 6. November 2015 über die Verlängerung der Übergangsfrist für bestimmte Verpflichtungen bezüglich Arzneimittel für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) bis mindestens zum 1. Januar 2033, den Vorschlag der EU bezüglich einer Ausnahmegenehmigung für eine Präferenzbehandlung von Dienstleistungen der LDC vom 18. November und eine mögliche Lösung bezüglich der Präferenzursprungsregeln für die LDC, die einen wichtigen Beitrag zum Entwicklungspaket für die Konferenz leisten würde.
  6. Die EU begrüßt ausdrücklich den Beitritt Liberias und Afghanistans zur WTO und erinnert daran, dass sie den Beitritt von LCD zur WTO im Einklang mit den einschlägigen WTO-Leitlinien unterstützt.
  7. Die EU sieht dem Abschluss der Verhandlungen über das überarbeitete Übereinkommen über den Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA) und den weiteren Fortschritten bezüglich der Liste der unter das Umweltgüterübereinkommen (EGA) fallenden Erzeugnisse erwartungsvoll entgegen, denn diese Übereinkommen dürften zu einem stärkeren Welthandel und zu mehr Wachstum und Beschäftigung innerhalb und auch außerhalb der EU beitragen und als Bausteine für künftige multilaterale Übereinkommen dienen.
  8. Der Rat unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen, die Konferenz zum Erfolg zu führen. Er wird die Fortschritte bewerten, die im Hinblick auf die Erzielung eines ausgewogenen Ergebnisses im Einklang mit den obengenannten Voraussetzungen erreicht werden. Der Rat sieht daher den Vorschlägen der Kommission für die Verhandlungsposition der EU zu den Textentwürfen, über die im Rahmen der WTO beraten wird, erwartungsvoll entgegen. Er erwartet zudem, dass die Kommission die im Rahmen der WTO ausgehandelten Texte dem Rat zur Billigung im Namen der EU vorlegt, bevor sie von den WTO-Gremien endgültig angenommen werden.
Categories: Europäische Union

Einladungsschreiben von Präsident Donald Tusk an die Mitglieder des Europäischen Rates

Wed, 16/12/2015 - 11:00

Im September haben wir eine umfassende Strategie zur Bewältigung der Migrationskrise ausgearbeitet, aber bei ihrer Umsetzung gibt es immer noch Verzögerungen. Wir müssen an allen Fronten, einschließlich beim Schutz der EU‑Außengrenzen, beschleunigt handeln. Unser Ziel ist klar: Wir müssen die Kontrolle über unsere Außengrenzen zurückgewinnen, um die Migrationsströme zu bewältigen und Schengen zu erhalten. Daher hatten wir dieses Thema ganz oben auf die Tagesordnung unserer Oktobertagung gesetzt und die Kommission ersucht, Vorschläge zur Verstärkung des Mandats von Frontex und zur Verbesserung des Managements der EU-Außengrenzen vorzulegen. Unsere Tagung bietet erstmals die Gelegenheit, auf das entsprechende Paket der Kommission zu reagieren.

Neben der Debatte über die künftigen Lösungen müssen wir die aktuelle Krise mit den vorhandenen Instrumenten meistern. Frontex muss in der Lage sein, Überprüfungen einschließlich Sicherheitsprüfungen über alle einschlägigen Datenbanken vorzunehmen, unabhängig davon, ob sie zum SIS oder zu Europol gehören. Als Antwort auf das Ersuchen der griechischen Regierung um Unterstützung in Form eines Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke werden die Mitgliedstaaten und die Institutionen der EU alles in ihrer Macht Stehende unternehmen müssen, um Griechenland bei dieser großen Herausforderung zu unterstützen. Die Außengrenzen der EU waren bisher nicht sicher genug: Im östlichen Mittelmeerraum wurden lediglich 20 % der Flüchtlinge und Migranten beim Erreichen der Küste aufgehalten.

Mit dem Schutz unserer Außengrenzen wird nicht bezweckt, diejenigen abzuschrecken, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen. Europa ist eine Gemeinschaft der Freiheit und wird Menschen in Gefahr stets Zuflucht bieten.

Die Debatte über die Migration wird im Anschluss an unseren traditionellen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments stattfinden.

Während des Abendessens werden wir das Thema des Vereinigten Königreichs erörtern; dabei wollen wir abschätzen, ob wir den Weg für eine Einigung im Februar ebnen können. Wie ich in meinem Schreiben ausgeführt habe, haben wir wesentliche Fortschritte bei den Verhandlungen erzielt; dennoch sind wir in mehreren Punkten noch weit von einer Einigung entfernt. Am Donnerstag müssen wir uns auf die umstrittensten von ihnen konzentrieren. Es steht so viel auf dem Spiel, dass wir nicht umhin kommen, eine ernsthafte Debatte ohne Tabus zu führen.

Wir werden den zweiten Tagungsteil am Freitagmorgen mit einer eingehenden Erörterung der Folgemaßnahmen zu dem Bericht der fünf Präsidenten über die Wirtschafts- und Währungsunion beginnen. Es ist keine Zeit für Selbstzufriedenheit, wenn es um die Reform des Euro-Währungsgebiets geht. Wir müssen die Bankenunion weiter stärken und die wirtschaftspolitische Steuerung verbessern. Diesen Beratungen wird der Präsident der EZB beiwohnen.

Ferner werden wir Schlussfolgerungen zum Binnenmarkt, zur Energiepolitik und zum Klimawandel annehmen. Anschließend werden wir uns mit der Bekämpfung des Terrorismus befassen. Im Vordergrund muss dabei der bessere Informationsaustausch stehen, damit unsere Behörden die verfügbaren Informationen umfassend zur Bekämpfung der terroristischen Bedrohung nutzen können. Abschließend werden wir Schlussfolgerungen zu Syrien annehmen.

Schließlich möchte ich Ihnen bei dieser Gelegenheit mitteilen, dass ich den Vorsitz ersucht habe, den Vorschlag für eine Verlängerung der Sanktionen gegen Russland um weitere sechs Monate auf die Tagesordnung des AStV für kommenden Freitag zu setzen. Dies wird eine direkte Folge der Schlussfolgerung des Europäischen Rates vom März sein, wonach die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen gegen die Russische Föderation eindeutig an die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk geknüpft sein sollte.

Categories: Europäische Union

EU ernennt neuen Sonderbeauftragten für die Sahelzone

Tue, 08/12/2015 - 15:55

Der Rat hat Angel Losada Fernandez zum EU-Sonderbeauftragten für die Sahelzone ernannt.


Der Rat hat Angel Losada Fernandez für den Zeitraum bis zum 28. Februar 2017 zum EU-Sonderbeauftragten für die Sahelzone ernannt.

Losada ersetzt Michel Dominique Reveyrand-De Menthon, der das Amt seit dem 18. März 2013 innehatte.

Die Sonderbeauftragen der EU fördern die Politik und die Interessen der EU in unruhigen Regionen und Ländern und unterstützen die Arbeit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini. Losada übernimmt die Leitung des EU-Beitrags zu den regionalen und internationalen Bemühungen um eine dauerhafte Gewährleistung von Frieden, Sicherheit und Entwicklung in der Region. Er wird zudem das gesamte Vorgehen der Union in der regionalen Krise auf Grundlage der EU-Strategie für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone koordinieren.

Losada ist ein spanischer Spitzendiplomat mit mehr als 30 Jahren Erfahrung. Er war zuvor unter anderem spanischer Botschafter in Nigeria und Kuwait.

Categories: Europäische Union

Schreiben von Präsident Donald Tusk an den Europäischen Rat zum britischen Referendum über den Verbleib in bzw. den Austritt aus der Europäischen Union

Tue, 08/12/2015 - 12:05

Hiermit möchte ich Sie über den aktuellen Stand in Bezug auf das britische Referendum über den Verbleib in bzw. den Austritt aus der EU informieren, bevor wir diese Frage auf der Dezembertagung des Europäischen Rates erörtern.

Im November hat Premierminister Cameron vier Bereiche genannt, in denen er Reformen anstrebt, um den Bedenken der britischen Bevölkerung gegen eine Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union Rechnung zu tragen. Auf dieser Grundlage haben wir in enger Zusammenarbeit mit der Kommission auf Sherpa-Ebene ausführliche bilaterale Konsultationen mit allen Mitgliedstaaten geführt. Wir haben auch mit Vertretern des Europäischen Parlaments gesprochen.

Dies ist eindeutig eine umfangreiche und weitreichende Agenda. Bei den Konsultationen hat sich gezeigt, dass die Punkte, die der britische Premierminister genannt hat, schwierig sind. Gleichzeitig aber sind alle Seiten fest entschlossen, Lösungen zu finden, die dem britischen Anliegen entsprechen und der Europäischen Union insgesamt zugute kommen.

Wir haben uns die von Premierminister Cameron genannten vier "Körbe" angeschaut. Lassen Sie mich kurz darlegen, wo wir meiner Einschätzung nach diesbezüglich stehen.

1. Was die Beziehungen zwischen den Euro- und den Nicht-Euro-Staaten anbelangt, könnten wir nach einer Einigung suchen, etwa in Gestalt eines Bündels von Grundsätzen, die sicherstellen, dass sich das Euro-Währungsgebiet weiterentwickeln kann und effizient ist, ohne dass Mitgliedstaaten diskriminiert werden, die dem Euro-Währungsgebiet noch nicht angehören oder in einigen Fällen nie angehören werden. Wir prüfen auch, ob ein Mechanismus eingeführt werden kann, der diese Grundsätze untermauert, indem er den nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten die Gelegenheit bietet, Bedenken zu äußern und gehört zu werden, wenn sie den Eindruck haben, dass die Grundsätze nicht befolgt werden, wobei sich daraus kein Vetorecht entwickeln darf.

2. Was die Wettbewerbsfähigkeit anbelangt, so gibt es einen sehr starken Willen, die Verwirklichung dieses Ziels voranzubringen und das Potenzial des Binnenmarktes in jeder Hinsicht voll auszuschöpfen. Alle sind sich darin einig, dass weiter an einer besseren Rechtsetzung gearbeitet und die Belastung der Unternehmen verringert, gleichzeitig aber an den hohen Standards festgehalten werden muss. Auch der Beitrag des Handels zum Wachstum ist in dieser Hinsicht sehr wichtig, insbesondere die Handelsabkommen mit den wachstumsstarken Regionen der Welt.

3. Der dritte Korb betrifft die Souveränität. Es besteht weitgehendes Einvernehmen darüber, dass das Konzept einer "immer engeren Union der Völker Europas" verschiedene Integrationspfade für verschiedene Länder zulässt. Wer die Integration vertiefen möchte, kann dies tun; er achtet aber den Wunsch derer, die keine weitere Vertiefung mehr wollen. Außerdem herrscht weitgehend Übereinstimmung hinsichtlich der Bedeutung der Rolle der nationalen Parlamente in der Union, und es wird großer Nachdruck auf das Subsidiaritätsprinzip gelegt.

4. Am heikelsten ist der vierte Korb betreffend Sozialleistungen und Freizügigkeit; über ihn müssen wir auf unserer Tagung im Dezember eine substanzielle politische Aussprache führen. Wir sehen zwar gute Aussichten dafür, dass wir uns auf Wege für die Missbrauchsbekämpfung und möglicherweise auf einige Reformen für den Export von Leistungen für Kinder einigen werden, aber es gibt gegenwärtig keinen Konsens über die Forderung, dass Menschen, die aus der EU nach Großbritannien kommen, dort vier Jahre lang leben und Beiträge zahlen müssen, bevor sie Vergünstigungen für Erwerbstätige oder Sozialwohnungen erhalten können. Das ist sicherlich eine Frage, zu der uns der britische Premierminister mehr sagen muss und über die wir eine offene Aussprache miteinander führen müssen, bevor wir weiter vorangehen.

Alles in allem haben wir nach meiner Einschätzung bisher gute Fortschritte erzielt. Wir brauchen noch etwas mehr Zeit, um einen präzisen Text zu all diesen Fragen abzufassen und die genaue Rechtsform der endgültigen Vereinbarung zu bestimmen. Außerdem müssen wir die beträchtlichen politischen Differenzen ausräumen, die wir nach wie vor in der Frage der Sozialleistungen und der Freizügigkeit haben. Auf der Dezembertagung des Europäischen Rates sollten alle politischen Dilemmas im Zusammenhang mit diesem Prozess erörtert werden. Wir sollten auf der Grundlage einer substanziellen politischen Aussprache imstande sein, einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten, der im Februar endgültig angenommen werden soll.

Abschließend möchte ich einige politische Bemerkungen vorbringen. Alle Beteiligten müssen ihren Teil der Verantwortung tragen. Ich werde als aufrichtiger Vermittler fungieren, aber alle Mitgliedstaaten und die Institutionen müssen Kompromissbereitschaft an den Tag legen, damit dieser Prozess ein Erfolg wird. Unser Ziel ist es, Lösungen zu finden, die den Erwartungen des britischen Premierministers entsprechen und zugleich die Fundamente festigen, auf denen sich die EU gründet. Unsicherheit über die Zukunft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union ist ein Faktor der Destabilisierung. Wir müssen daher einen Weg finden, um so schnell wie möglich eine Antwort auf die britischen Bedenken zu geben.

In Zeiten, in denen Geopolitik in Europa wieder aktuell ist, müssen wir geeint und stark sein. Dies liegt in unserem gemeinsamen Interesse und im Interesse eines jeden einzelnen Mitgliedstaats der EU. Das Vereinigte Königreich hat eine konstruktive und wichtige Rolle bei der Entwicklung der Europäischen Union gespielt, und ich bin sicher, dass es das auch in Zukunft tun wird.

Categories: Europäische Union

Neue Vorschriften für Europol: Rat bestätigt Einigung mit dem EP

Mon, 07/12/2015 - 15:30
Am 4. Dezember 2015 hat der Rat die mit dem Europäischen Parlament vereinbarte Kompromissfassung zum Entwurf einer Verordnung über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) gebilligt; somit kann die Verordnung in den nächsten Monaten durch die beiden Gesetzgeber förmlich angenommen werden. 

Etienne Schneider, stellvertretender luxemburgischer Premierminister, Minister für Innere Sicherheit und Präsident des Rates, erklärte Folgendes: "Die Fertigstellung der Europol-Verordnung hatte für unseren Vorsitz hohe Priorität. Dabei wollten wir Europol vor allem eine solide Rechtsgrundlage und damit die Möglichkeit geben, ihr Potenzial im Dienst der Mitgliedstaaten voll auszuschöpfen, und das unter uneingeschränkter Achtung der Zuständigkeiten aller Beteiligten. Dies ist heute geschehen. Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis, das einen wichtigen Schritt zum Ausbau der polizeilichen Zusammenarbeit in Europa darstellt."

Die neue Verordnung zielt in erster Linie darauf ab, den geltenden Europol-Beschluss des Rates (Beschluss 2009/371/JI) an die Anforderungen des Vertrags von Lissabon anzupassen, indem der rechtliche Rahmen für Europol in der Verordnung festgelegt wird und ein Mechanismus für die Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente eingeführt wird. Darüber hinaus werden die Vorschriften über die externen Beziehungen von Europol an die neuen Vertragsbestimmungen angepasst.

Mit der neuen Verordnung soll zudem eine solide Datenschutzregelung für Europol sichergestellt werden, durch die insbesondere gewährleistet wird, dass der Datenschutzbeauftragte von Europol völlig unabhängig ist, wirksam arbeiten kann und genügend Eingriffsbefugnisse besitzt. 

Schließlich wird Europol eine flexible und moderne Datenverwaltungsregelung erhalten und die Steuerung von Europol wird an die allgemeinen Leitlinien für Agenturen angepasst. 

So soll Europol in die Lage versetzt werden, die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Terrorismus und anderen Formen schwerer Kriminalität effizienter zu unterstützen.
Weiteres Vorgehen

Der Verordnungsentwurf wird nun die übliche Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen durchlaufen, bevor der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung förmlich festlegt.

Anschließend wird er dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung in zweiter Lesung vorgelegt.

Categories: Europäische Union

Rat nimmt Schlussfolgerungen zur Staatenlosigkeit an

Mon, 07/12/2015 - 14:51

Der Rat und die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben Schlussfolgerungen zur Staatenlosigkeit angenommen.

Jean Asselborn, luxemburgischer Minister für Immigration und Asyl und Präsident des Rates, sagte dazu: "Wir haben uns heute vorgenommen, gemeinsam für staatenlose Menschen einzutreten: diejenigen, die keine Rechte haben, die an keinem politischen System teilnehmen können und die keinerlei Zugang zu Sozialleistungen haben. Das UNHCR hat eine Kampagne zur Beseitigung der Staatenlosigkeit eingeleitet, und wir werden in vollem Umfang unseren Beitrag dazu leisten. Wir müssen unsere Bemühungen in einer EU, die zu ihren Werten steht und den Schwächsten Schutz bietet, bündeln."


Schlussfolgerungen des Rates und der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Staatenlosigkeit

Unter Hinweis darauf, dass das Recht auf eine Staatsangehörigkeit ein in Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkanntes Grundrecht und eines der Grundprinzipien des Europäisches Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit von 1997 ist, 

unter Hinweis darauf, dass das Recht auf den Erwerb einer Staatsangehörigkeit in mehreren internationalen Menschenrechtsinstrumenten wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und dem Kinderrechtsübereinkommen bestätigt wird,

in Anbetracht der Tatsache, dass Staatenlose ihr Recht auf eine Staatsangehörigkeit nicht wahrnehmen können, und der Bedeutung des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 und des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961,

eingedenk der Zusage der EU vom September 2012, dass alle EU-Mitgliedstaaten dem Übereinkommen von 1954 beitreten und den Beitritt zum Übereinkommen von 1961 in Erwägung ziehen werden,

unter Hinweis darauf, dass nach Artikel 67 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Staatenlose bei der Entwicklung und Durchführung einer gemeinsamen Politik in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Kontrollen an den Außengrenzen den Drittstaatsangehörigen gleichgestellt werden,

unter Hinweis darauf, dass im Gesamtansatz für Migration und Mobilität von 2005 auf Staatenlose als besonders schutzbedürftige Gruppe Bezug genommen und erklärt wird, dass die EU Nicht-EU-Länder ermutigen sollte, sich mit der Problematik der Staatenlosen auseinanderzusetzen und etwas gegen die Staatenlosigkeit zu unternehmen,

eingedenk des Strategischen Rahmens der EU für Menschenrechte und Demokratie von 2012 und ihres in der Folge angenommenen Aktionsplans, in dem die Ausarbeitung eines gemeinsamen Rahmens vorgeschlagen wird, um Fragen im Zusammenhang mit der Staatenlosigkeit gegenüber Drittstaaten zur Sprache zu bringen,

eingedenk des Aktionsplans der Europäischen Union für Menschenrechte und Demokratie (2015-2019), dem zufolge die EU sich weiter mit der Frage der Staatenlosigkeit im Rahmen der Beziehungen zu den als prioritär eingestuften Ländern befassen und gezielte Anstrengungen unternehmen wird, um zu verhindern, dass infolge von Konflikten, Vertreibung und dem Zerfall von Staaten staatenlose Bevölkerungsgruppen entstehen,

unter Hinweis darauf, dass der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2014-2020 zur Finanzierung von Maßnahmen für Staatenlose, insbesondere für ihre Integration in die Aufnahmegemeinschaften, herangezogen werden kann;

unter Hinweis darauf, dass es nach Schätzungen des UNHCR weltweit mindestens 10 Millionen Staatenlose gibt,

unter Hinweis darauf, dass Staatenlose häufig von der Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben in ihrem Aufnahmeland oder in ihrem Geburtsland ausgeschlossen sind:

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

sind sich bewusst, dass der Erwerb der Staatsangehörigkeit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und es gemäß dem Völkerrecht Sache der Mitgliedstaaten ist, unter gebührender Beachtung des Unionsrechts die Bedingungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit festzulegen;

begrüßen gleichwohl die zehnjährige Kampagne des UNHCR zur Beseitigung der Staatenlosigkeit bis 2024;

erkennen an, wie wichtig es ist, Staatenlose zu ermitteln und besser zu schützen, damit sie die wichtigsten Grundrechte wahrnehmen können und die Gefahr der Diskriminierung oder Ungleichbehandlung verringert wird;

nehmen Kenntnis von den derzeitigen Verfahren zur Bestimmung der Staatenlosigkeit in einigen Mitgliedstaaten sowie von den nationalen Regelungen zum Schutz von Staatenlosen;

erkennen an, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten untereinander bewährte Vorgehensweisen in Bezug auf die Erhebung zuverlässiger Daten über Staatenlose sowie die Verfahren zur Bestimmung der Staatenlosigkeit austauschen;

ersuchen die Kommission, einen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten über bewährte Vorgehensweisen einzuleiten, wobei das Europäische Migrationsnetzwerk als Plattform genutzt werden sollte;

ersuchen die nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten, sich aktiv an dieser Plattform zu beteiligen und alle sachdienlichen Informationen bereitzustellen, damit sie sich im Hinblick auf das Ziel, die Anzahl der Staatenlosen zu verringern, Staatenlose besser zu schützen und die Diskriminierungsgefahr zu verringern, als nützliches Instrument erweist.

Categories: Europäische Union

EU-Richtlinie über Fluggastdatensätze (PNR): Rat bestätigt Einigung mit dem EP

Mon, 07/12/2015 - 14:51

Am 4. Dezember 2015 hat der Rat die zuvor mit dem Europäischen Parlament ausgehandelte Kompromissfassung der vorgeschlagenen Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR) zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität gebilligt.

"Der heute erzielte Kompromiss wird die EU in die Lage versetzen, ein wirksames PNR-System einzurichten, bei dem die Grundrechte und Grundfreiheiten uneingeschränkt gewahrt werden", erklärte Etienne Schneider, luxemburgischer Vizepremierminister, Minister für innere Sicherheit und Präsident des Rates.

Mit der Richtlinie soll die Übermittlung von PNR-Daten zu internationalen Flügen von Fluggesellschaften an die Mitgliedstaaten sowie die Verarbeitung dieser Daten durch die zuständigen Behörden geregelt werden. Nach der Richtlinie dürfen PNR-Daten ausschließlich zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verarbeitet werden. 

Nach der neuen Richtlinie werden die Fluggesellschaften verpflichtet sein, den Behörden der Mitgliedstaaten bei Flügen in die EU oder aus der EU PNR-Daten zu übermitteln. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, aber nicht verpflichtet sein, PNR-Daten für ausgewählte innereuropäische Flüge zu erfassen.  Jeder Mitgliedstaat wird verpflichtet sein, eine sogenannte "PNR-Zentralstelle" einzurichten, die die PNR-Daten von den Fluggesellschaften erhalten wird. 

Mit den neuen Vorschriften wird eine EU-Norm für die Verwendung dieser Daten eingeführt; sie enthalten Bestimmungen über

  • die Zwecke, für die PNR-Daten im Zusammenhang mit der Strafverfolgung verarbeitet werden können (Überprüfung von Fluggästen vor der Ankunft nach vorher festgelegten Risikokriterien oder zur Identifizierung bestimmter Personen; Verwendung bei bestimmten Ermittlungen/Strafverfolgungsmaßnahmen; Beiträge zur Entwicklung von Risikobewertungskriterien);
  • den Austausch dieser Daten zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten;
  • die Speicherung (die Daten werden zunächst sechs Monate lang gespeichert; danach werden sie unkenntlich gemacht und weitere viereinhalb Jahre gespeichert, in denen der Zugriff auf die vollständigen Daten strengen Regeln unterliegt);
  • gemeinsame Protokolle und Datenformate für die Übermittlung von PNR-Daten von den Fluggesellschaften an die PNR-Zentralstellen;
  • strikte Garantien für den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten. Das umfasst auch die Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden und die obligatorische Benennung eines Datenschutzbeauftragten für jede PNR-Zentralstelle.

Hintergrundinformationen

PNR-Daten werden bereits heute in den Buchungssystemen der Fluggesellschaften gespeichert. Sie betreffen die Angaben, die Fluggäste den Fluggesellschaften bei der Buchung eines Fluges und beim Check-In eines Fluges zur Verfügung stellen. Die PNR-Daten umfassen den Namen, das Reisedatum, die Reiseroute, Flugscheininformationen, Kontaktangaben, Angaben zum Reisebüro, bei dem der Flug gebucht wurde, die Zahlungsart, die Sitznummer und Angaben zum Gepäck.

Die Verwendung dieser Daten durch die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen ist nichts Neues: In mehreren Mitgliedstaaten werden bereits die PNR-Daten für Strafverfolgungszwecke genutzt, und zwar auf der Grundlage von entweder spezifischen Rechtsvorschriften oder allgemeinen rechtlichen Befugnissen. Die Erhebung und Nutzung von PNR-Daten waren bisher schon von wesentlicher Bedeutung bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, wie z.B. Drogen-, Menschen- oder Kinderhandel. Dennoch gibt es bislang keine gemeinsame Regelung für die gesamte EU.

Das Vereinigte Königreich und Irland haben ihre Beteiligung an dieser Richtlinie erklärt. Dänemark wird sich nicht beteiligen.

Die nächsten Schritte

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich in Kürze über die Richtlinie abstimmen.

Die Richtlinie wird dann – nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen – dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt.

Nach der Annahme haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. 

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 07/12/2015 - 11:25

Montag, 7. Dezember 2015
19:00 Treffen mit dem EZB-Präsidenten Mario Draghi
20:00 Treffen der interinstitutionellen Akteure

Dienstag, 8. Dezember 2015
11:00 Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter

Mittwoch, 9. Dezember 2015
09:30 Treffen mit der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament  (EP)
10:30 Treffen mit der ALDE-Fraktion im Europäischen Parlament  (EP)
16:00 Treffen mit der EKR-Fraktion im Europäischen Parlament  (EP)

Freitag, 11. Dezember 2015
12:30 Treffen mit dem dänischen Ministerpräsidenten Lars Løkke Rasmussen (Fototermin)

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin Federica Mogherini im Namen der EU zur Überarbeitung der Verfassung in Ruanda

Fri, 04/12/2015 - 15:10

Die Reform einer Verfassung ist ein transformativer, alle gesellschaftlichen Interessen betreffender Prozess, durch den Normen und Regeln angepasst werden, um Institutionen zu stärken und in die Lage zu versetzen, gegenwärtigen Herausforderungen zu begegnen.  Ein Land kann berechtigterweise erwarten, dass seine Regierungsform einer Überprüfung unterzogen wird.

Die Annahme von Bestimmungen, die nur für eine einzelne Person gelten, beeinträchtigt jedoch die Glaubwürdigkeit der Verfassungsreform, da sie den Grundsatz demokratischen Wandels nach Artikel 23 der Afrikanischen Charta für Demokratie, Wahlen und Staatsführung untergräbt. Die unlängst vom Parlament gebilligten Änderungen der Verfassung Ruandas würden – sollten sie durch ein Referendum bestätigt werden – diese Situation entstehen lassen.  

Die EU unterstützt mit Nachdruck den Grundsatz des demokratischen Wandels auf der Grundlage transparenter, integrativer und demokratisch rechenschaftspflichtiger Prozesse nach Maßgabe der Afrikanischen Charta.  In Ländern, in denen die Amtszeitbegrenzung konsequent eingehalten und ein Wandel ermöglicht wurde, hat dies die Gesellschaft gestärkt und die Institutionen glaubwürdiger gemacht.  Dafür gibt es auf dem Kontinent zahlreiche Beispiele.  

In dieser Hinsicht wird sich die EU weiterhin dafür einsetzen, Frieden und Wohlstand in der Region der Großen Seen zu unterstützen, und sieht der Fortsetzung des Dialogs mit der Regierung Ruandas erwartungsvoll entgegen.

Categories: Europäische Union

Gerichtshof der EU: Rat verabschiedet Reform des Gerichts

Thu, 03/12/2015 - 18:10

Der Rat hat am 3. Dezember 2015 eine Verordnung zur Reform des Gerichts angenommen. Ziel der Reform ist es, das Gericht in die Lage zu versetzen, die zunehmende Arbeitsbelastung zu bewältigen und zu gewährleisten, dass Rechtsbehelfe in der EU stets innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.

"Die Reform des Gerichts stärkt eine Institution, die der europäischen Integration bedeutende Impulse gegeben hat", erklärte Félix Braz, luxemburgischer Justizminister und Präsident des Rates.

Das Gericht ist eines von drei Gerichten des Gerichtshofs der Europäischen Union; die beiden anderen sind der Gerichtshof selbst und das Gericht für den öffentlichen Dienst. Das Gericht ist das erstinstanzliche Gericht für die meisten Entscheidungen, die von der Kommission und anderen EU-Organen und ‑Einrichtungen in allen Bereichen, für die die Europäische Union zuständig ist, getroffen werden.


Stärkung des Gerichts

Die Reform sieht eine schrittweise Anhebung der Zahl der Richter beim Gericht und die Zusammenlegung des Gerichts für den öffentlichen Dienst mit dem Gericht vor. Mit dem Inkrafttreten der Reform – voraussichtlich Ende Dezember 2015 – wird die Zahl der Richter um 12 steigen. Im September 2016 werden die sieben Richterplanstellen des Gerichts für den öffentlichen Dienst auf das Gericht übertragen, wozu dann im September 2019 noch neun weitere Richter hinzukommen. Insgesamt werden damit 21 zusätzliche Richterstellen geschaffen.

Diese Anhebung der Zahl der Richter wird es dem Gericht ermöglichen, Urteile innerhalb einer angemessenen Frist zu fällen, wie in Artikel 47 der Charta der Grundrechte verlangt wird. Ferner kann das Gericht dann mehr Fälle in Kammern von fünf Richtern oder als Große Kammer entscheiden, was eine eingehendere Beratung in wichtigen Fällen ermöglicht.

Die künftige teilweise Neubesetzung der Richterstellen wird so organisiert, dass Mitgliedstaaten Kandidaten für zwei Stellen vorschlagen. Ziel ist es sicherzustellen, dass sich das Gericht zu möglichst gleichen Teilen aus Frauen und Männern zusammensetzt. 2021 wird der Gerichtshof über die Funktionsweise des Gerichts Bericht erstatten und gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge zur Änderung seiner Satzung vorlegen.

Schnellere Zunahme der anhängigen Rechtssachen

Die Reform ist eine Reaktion auf den beschleunigten Anstieg der Zahl der beim Gericht anhängigen Rechtssachen. Nach den jüngsten Daten ist die Zahl neuer Fälle, mit denen das Gericht jährlich befasst wird, von weniger als 600 vor dem Jahr 2010 auf 912 im Jahr 2014 gestiegen, so dass Ende November 2015 ein bisher einmaliger Spitzenwert von 1270 anhängigen Rechtssachen erreicht wurde. Dieser Anstieg der Zahl der beim Gericht anhängigen Rechtssachen wird sich voraussichtlich mit dem gleichen hohen Tempo fortsetzen, da jüngste Entwicklungen in den Zuständigkeitsbereichen der EU, beispielsweise im Bankensektor, zu Rechtsstreitigkeiten führen könnten. Das Gericht wird auch etwa 200 anhängige Rechtssachen in Personalangelegenheiten übernehmen.

Zunahme der Verfahrensdauer

Die stetig steigende Zahl anhängiger Rechtssachen führt dazu, dass das Gericht seine Urteile nicht innerhalb einer angemessenen Frist erlassen kann. In den meisten wirtschaftlich sensiblen Fällen dauert es durchschnittlich vier bis fünf Jahre, bis ein Urteil ergeht; dies ist deutlich länger als die allgemein als angemessen angesehene durchschnittliche Verfahrensdauer. In Artikel 47 der Grundrechtecharta ist das Recht auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist niedergelegt. 

Kosten der Reform

Dank der Anstrengungen des Gerichtshofs würden sich die Kosten der Aufstockung um 21 Richter und der Zusammenlegung des Gerichts für den öffentlichen Dienst mit dem Gericht auf jährlich 13,5 Mio. € belaufen. Dies ist deutlich weniger als der Betrag von 26,8 Mio. €, der in mehreren Schadenersatzklagen wegen Urteilsverzögerung gefordert wird; ferner kann dadurch der erste Rechtszug der EU seine Aufgaben innerhalb der Fristen und nach den Qualitätsstandards erfüllen, die die europäischen Bürger und Unternehmen mit Recht von einer auf Rechtsstaatlichkeit gegründeten Union erwarten dürfen. 

Nächste Schritte

Die Verordnung wird Ende Dezember im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.

Das Verfahren zur Ernennung der ersten zwölf zusätzlichen Richter ist im Gange. Die von den betreffenden Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Schweden, Spanien, Ungarn, Polen, Zypern, Litauen, Griechenland, Lettland, Luxemburg, Slowakei und Malta) vorgeschlagenen Kandidaten werden von dem in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU vorgesehenen Ausschuss geprüft und befragt. Aufgabe des Ausschusses ist es, eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber für die Ausübung des Amts eines Richters beim Gericht abzugeben, bevor die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Ernennungen entscheiden.

Categories: Europäische Union

Kapitalmarktunion: Rat legt Verhandlungsposition zu Verbriefungen fest

Thu, 03/12/2015 - 16:50

"Ziel dieser Vorschläge ist die Neubelebung des Verbriefungsmarkts durch die Förderung einfacher, transparenter und standardisierter Verbriefungen."

Pierre Gramegna, Finanzminister Luxemburgs und Präsident des Rates 


Am 2. Dezember 2015 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Verhandlungsposition zu Vorschlägen gebilligt, deren Ziel die Förderung der Entwicklung eines Verbriefungsmarkts in Europa ist. 

Die vom luxemburgischen Vorsitz vermittelte Einigung wurde schon neun Wochen nach Vorlage des Kommissionsvorschlags erzielt. Der künftige Vorsitz kann daher gleich zu Beginn des Jahres 2016 Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. 

"Ziel dieser Vorschläge ist die Neubelebung des Verbriefungsmarkts durch die Förderung einfacher, transparenter und standardisierter Verbriefungen. Damit soll zur Finanzierung der Wirtschaft und folglich zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum beigetragen werden," so Pierre Gramegna, Finanzminister Luxemburgs und Präsident des Rates. 

Erster Baustein 

Ein Rechtsrahmen für Verbriefungen stellt den ersten großen Baustein des von der EU 2015 aufgelegten Plans dar, nach dem bis Ende 2019 eine voll funktionsfähige Kapitalmarktunion geschaffen werden soll. Die Entwicklung eines Verbriefungsmarkts wird neue Investitionsmöglichkeiten schaffen und eine zusätzliche Finanzierungsquelle insbesondere für KMU und Start-ups darstellen. 

Verbriefung ist der Vorgang, bei dem ein Kreditgeber – normalerweise eine Bank – ein Paket von Darlehen oder Vermögenswerten, wie z. B. Hypotheken, Leasingverträge für Kraftfahrzeuge, Vebraucherkredite oder Kreditkartenkonten, durch die Umwandlung in Verbriefungen refinanziert. Die umgeschichteten Darlehenspakete werden in verschiedene Risikokategorien unterteilt, die auf das Risiko-/ Ertragsinteresse der Anleger zugeschnitten sind. 

Ein EU-Rahmen für Verbriefungen würde die Integration der EU-Finanzmärkte fördern und die Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen erleichtern. 

Reformen nach der Krise 

Als Reaktion auf die US-amerikanische Subprime-Krise von 2007-2008 ergriffen staatliche Behörden Maßnahmen, um Verbriefungen sicherer und einfacher zu machen und dafür zu sorgen, dass Anreize für das Risikomanagement geschaffen wurden. Infolge dieser Reformen sind nun alle Verbriefungen in der EU streng geregelt. Allerdings war im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, in denen sich die Märkte erholt haben, die Situation auf den europäischen Verbriefungsmärkten verhalten – trotz der Tatsache, dass die Verbriefungsmärkte der EU die Krise relativ gut überstanden haben. 

Einfache, transparente und standardisierte Produkte 

Die Vorschläge bauen auf den zur Risikoabwehr ergriffenen Maßnahmen auf und dürften dazu beitragen, einfache, transparente und standardisierte (simple, transparent and standardised – STS) Produkte abzugrenzen. Das Konzept "einfach, transparent und standardisiert" bezieht sich nicht auf die zugrunde liegende Qualität der betreffenden Vermögenswerte, sondern auf den Prozess, durch den die Verbriefung strukturiert wird. 

Zwei Verordnungen 

Die im AStV erzielte Einigung bezieht sich auf zwei Verordnungsentwürfe:

  • die erste Verordnung dient der Festlegung von Vorschriften über Verbriefungen und zur Bestimmung von Kriterien zur Definition von STS-Verbriefungen;
  • die zweite dient der Änderung der Verordnung 575/2013 über Eigenkapitalanforderungen für Banken.

In der ersten Verordnung werden die Vorschriften zusammengefasst, die für alle Verbriefungen – einschließlich STS-Verbriefungen – gelten; diese sind derzeit über verschiedene Gesetzgebungsakte verteilt. So werden Kohärenz und Konvergenz über Sektoren (wie z. B. Bankwesen, Vermögensverwaltung und Versicherung) hinweg gewährleistet, und bestehende Vorschriften werden gestrafft und vereinfacht. Außerdem wird eine allgemeine und sektorübergreifende Regelung zur Definition von STS-Verbriefungen geschaffen. 

In der zweiten Verordnung, die der Änderung der Verordnung 575/2013 dient, werden die Eigenmittelanforderungen für Positionen in Verbriefungen festgelegt. Mit dieser Verordnung wird für eine risikogerechtere Behandlung von STS-Verbriefungen gesorgt.

Zur Annahme der Verordnungen im Rat ist – nach Einigung mit dem Europäischen Parlament – eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Die Einigung im AStV wird am 8. Dezember 2015 vom Rat bestätigt.

Categories: Europäische Union

Neues Netz der europäischen Arbeitsvermittlungen (EURES): Rat gibt grünes Licht

Wed, 02/12/2015 - 16:51

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat am 2. Dezember 2015 die mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über die Wiedereinrichtung und Neuordnung des bestehenden EURES-Netzes gebilligt.

Das EURES-Netz wurde ausgebaut und modernisiert. Sein Portal ist nunmehr ein aktuelles Mobilitätsinstrument, bei dem die neuesten IT-Technologien zum Einsatz kommen und das für jedermann zugänglich ist.


"Diese neue Verordnung über die Wiedereinrichtung von EURES zeigt, welch große Bedeutung wir alle der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die zu den Grundrechten der Unionsbürger zählt, beimessen. EURES bietet neue Beschäftigungsmöglichkeiten und trägt somit zur Verringerung der Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union bei", erklärte der luxemburgische Minister für Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und Solidarwirtschaft, Nicolas Schmitt.

Ziel von EURES

EURES soll die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU fördern und damit die Integration des EU-Arbeitsmarktes vorantreiben. Alle EU-Bürger können das gesamte Dienstleistungsangebot in Anspruch nehmen. Dabei wurde besonders darauf geachtet, dass die Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung zugänglich sind.

Das verbesserte EURES-Netz hilft Arbeitnehmern, Mobilitätshindernisse zu überwinden, erleichtert den Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten in der gesamten EU und fördert die Schaffung von Arbeitsplätzen. Es trägt zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei, denn es hilft, Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besser aufeinander abzustimmen.

Erweiterter EURES-Teilnehmerkreis

Um allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern optimale Dienstleistungen zu bieten, wurde der Kreis der EURES-Mitglieder und -Partner erweitert. So können sich private Arbeitsvermittlungen dem Netz anschließen, und ihre Stellenanzeigen werden mit denen der öffentlichen Arbeitsverwaltungen im Online-Portal veröffentlicht. Einrichtungen mit Gewinnstreben müssen alle Dienstleistungen anbieten, d.h. Stellenanzeigen und Lebensläufe für das Portal sowie Unterstützungsleistungen für Arbeitssuchende und Arbeitgeber, es sei denn, sie können gegenüber den nationalen Behörden nachweisen, dass sie nicht in der Lage sind, alle drei Dienstleistungen zu erbringen. Einrichtungen ohne Erwerbszweck können zwischen den drei Optionen wählen. Öffentliche Arbeitsvermittlungen werden ebenfalls sämtliche Dienstleistungen anbieten und überdies dafür Sorge tragen, dass die Informationen für Nutzer ohne IT-Kenntnisse auch offline zugänglich sind.

An dem Netz beteiligen sich auch Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und andere wichtige Akteure auf dem Arbeitsmarkt. Die Vertreter der Sozialpartner sind auf EU-Ebene, aber auch auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene eingebunden.

Veröffentlichung von Stellenangeboten, Stellengesuchen und Lebensläufen

Im EURES-Portal werden alle öffentlich zugänglichen Stellenangebote, Stellengesuche und Lebensläufe zusammengebracht; dies erhöht die Transparenz der verfügbaren Informationen. Erfasst werden auch Angebote für Praktika und Lehrstellen, sofern sie auf einem Arbeitsverhältnis beruhen.
Im Interesse der Qualität und des Jugendschutzes können die Mitgliedstaaten sonstige Praktika und Lehrstellen ausschließen.

Grenzüberschreitende Dimension

Das EURES-Netz spielt auch insofern eine wichtige Rolle, als es spezifische Informationen und Dienstleistungen für Arbeitgeber und Grenzgänger in den europäischen Grenzregionen bereithält. Mit Hilfe besonderer Unterstützungsstrukturen werden Dienstleistungen für Grenzgänger angeboten, um die Mobilität in diesen Grenzregionen zu fördern.

Categories: Europäische Union

Bankenunion: Einheitlicher Abwicklungsfonds planmäßig zum 1. Januar 2016

Tue, 01/12/2015 - 13:30

Der einheitliche europäische Bankenabwicklungsmechanismus wird wie vorgesehen am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Damit steht die zweite Säule der europäischen Bankenunion.

Seit dem 30. November 2015 hat eine ausreichende Zahl von Mitgliedstaaten ein zwischenstaatliches Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf einen einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge ratifiziert.

Damit wird der SRF voll funktionsfähig.


Der einheitliche Abwicklungsmechanismus

Ziel des einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) ist die ordnungsgemäße Abwicklung von insolvenzbedrohten Finanzinstituten ohne Belastung der Steuerzahler. Dazu gehören sowohl das systematische Bail-in (wonach die Anteilseigner und Gläubiger eines Instituts unmittelbar finanziell herangezogen werden) gemäß der EU-Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken als auch der etwaige Rückgriff auf den SRF.

Das zwischenstaatliche Übereinkommen

Das zwischenstaatliche Übereinkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die Ratifizierungsurkunden von an der Bankenunion teilnehmenden Unterzeichnern hinterlegt worden sind, auf die mindestens 90 % der Gesamtheit der gewogenen Stimmen aller Teilnehmer entfallen.

Das zwischenstaatliche Übereinkommen war im Mai 2014 von Vertretern aller Mitgliedstaaten mit Ausnahme Schwedens und des Vereinigten Königreichs unterzeichnet worden. Die Unterzeichner gaben eine Erklärung ab, wonach sie sich bemühen würden, den Ratifizierungsprozess so rechtzeitig abzuschließen, dass der Abwicklungsmechanismus spätestens am 1. Januar 2016 in vollem Umfang einsatzbereit sein würde.

Dieses Übereinkommen ergänzt eine Verordnung über die Errichtung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus, der aus dem Fonds sowie einem zentralen Entscheidungsgremium besteht. Der einheitliche Abwicklungsfonds wird vollständig durch Beiträge der Banken finanziert werden.

Der Rat hatte im Dezember 2013 beschlossen, ein zwischenstaatliches Übereinkommen zu schließen, mit dem Regeln für die Übertragung von Beiträgen auf den Fonds und für die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge festgelegt werden sollten, um ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu erreichen.

Für Länder, die das zwischenstaatliche Übereinkommen unterzeichnet haben, die aber noch nicht Teil der Bankenunion sind (d. h. Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören), gelten die Rechte und Pflichten des Übereinkommens erst dann, wenn sie am einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und am einheitlichen Abwicklungsmechanismus teilnehmen.

Der SSM, der die erste Säule der Bankenunion darstellt, hat seine Arbeit am 4. November 2014 aufgenommen.

Der Fonds

Gemäß dem zwischenstaatlichen Übereinkommen wird der Fonds über acht Jahre aufgebaut, um am Ende dieser Phase eine Zielausstattung von mindestens 1 % der gedeckten Einlagen aller in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten zugelassenen Kreditinstitute zu erreichen. Die Mittelausstattung wird dann schätzungsweise etwa 55 Mrd. EUR betragen.

Die auf nationaler Ebene erhobenen Beiträge der Banken werden auf den SRF übertragen werden, der zu Beginn aus den einzelnen Vertragsparteien zugeordneten Teilfonds ("Kammern") bestehen wird. Diese werden im Laufe des achtjährigen Übergangszeitraums allmählich verschmolzen. Die Vergemeinschaftung der eingezahlten Mittel beginnt im ersten Jahr mit einer größeren Tranche von 40 % ("Frontloading"); im zweiten Jahr kommen weitere 20 % und in den folgenden sechs Jahren gleichbleibende Tranchen hinzu, bis der Fonds vollständig Gegenstand der gemeinsamen Nutzung ist.

Categories: Europäische Union

EU unterzeichnet Abkommen mit Kolumbien über Befreiung von der Visumpflicht

Tue, 01/12/2015 - 10:45

Am 2. Dezember 2015 haben die EU und Kolumbien im Rahmen einer Feierstunde in Brüssel ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte unterzeichnet. Im Namen der EU wurde das Abkommen von Jean Asselborn, dem luxemburgischen Minister für Immigration und Asyl und Präsidenten des Rates, und von Dimitris Avramopoulos, dem für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständigen Kommissionsmitglied, unterzeichnet. Auf kolumbianischer Seite unterzeichnete Außenministerin Maria Angela Holguín das Abkommen. 

Bei der Unterzeichnung waren der kolumbianische Präsident Juan Manuel Santos und Federica Mogherini, die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, anwesend. 

Nach der neuen Regelung können EU-Bürger visumfrei in das Hoheitsgebiet Kolumbiens und Bürger Kolumbiens visumfrei in die EU reisen, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt. 

Jean Asselborn, der luxemburgische Minister für Immigration und Asyl und Präsident des Rates, erklärte, er freue sich, dieses Abkommen im Namen der EU unterzeichnen zu können. "Durch dieses Abkommen werden die Bürger Kolumbiens und der EU enger zusammengebracht sowie die direkten persönlichen Kontakte verbessert werden. Darüber hinaus wird es den Tourismus fördern und sich positiv auf die geschäftlichen Beziehungen zwischen der EU und Kolumbien auswirken." 

Für die Inanspruchnahme dieser Regelung müssen die Bürger der EU und Kolumbiens einen gültigen normalen Pass oder Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpass besitzen. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für alle Personengruppen und für sämtliche Reisezwecke (beispielsweise für Ferienaufenthalte, kulturelle Besuche, wissenschaftliche Tätigkeiten, Familienbesuche, Geschäftsreisen usw.), jedoch nicht für Personen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit einreisen. 

Der Wortlaut des Beschlusses über den Abschluss des Abkommens und der Wortlaut des Abkommens selbst werden nunmehr dem Europäischen Parlament zugeleitet, das seine Zustimmung erteilen muss, bevor das Abkommen endgültig geschlossen werden kann. Es wird jedoch ab dem 3. Dezember 2015 vorläufig gelten.

Gemäß den den EU-Verträgen beigefügten Protokollen werden Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieses Abkommens verpflichtet sein. Die Visaregelung für Reisen in diese beiden Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin deren innerstaatlichen Rechtsvorschriften.

Categories: Europäische Union

Doorstep-Bemerkungen von Präsident Tusk vor dem Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU mit der Türkei, 29. November 2015

Mon, 30/11/2015 - 15:40

Ich habe diesen Gipfel in erster Linie einberufen, damit wir beschließen, was die EU und die Türkei gemeinsam zur Bewältigung der Migrationskrise tun müssen. Unser Hauptziel ist es, den Zustrom von Migranten nach Europa einzudämmen. Nach vielen Wochen harter Arbeit und intensiven Gesprächen haben wir eine Einigung erreicht, der hoffentlich alle betroffenen Parteien heute zustimmen. 

Bei diesem Gipfel geht es jedoch auch um eine größere Dimension, nämlich um eine Neubelebung unserer Beziehungen zur Türkei und des Beitrittsprozesses. Die Türkei ist ein wichtiger Partner bei der Terrorismusbekämpfung. Wir brauchen auch eine bessere Zusammenarbeit, was die Lage in Syrien, und natürlich auch was die Zypernfrage anbelangt. In den letzten Tagen hat sich auch gezeigt, wie wichtig unsere geopolitische und strategische Zusammenarbeit ist.  

Doch wir dürfen nicht naiv sein. Mit der Türkei allein lässt sich die Migrationskrise nicht lösen. Das Wichtigste ist, dass wir unserer Verantwortung und Pflicht, unsere Außengrenzen zu schützen, nachkommen. Dies können wir nicht an einen Drittstaat delegieren. Ich wiederhole: Ohne eine Überwachung unserer Außengrenzen wird Schengen keinen Bestand haben.

Categories: Europäische Union

Ansprache von Präsident Donald Tusk zur Eröffnung der Tagung der EU-Staats- und Regierungschefs mit der Türkei, 29. November 2015

Mon, 30/11/2015 - 15:00

Guten Tag. Vielen Dank, dass Sie sich heute hier eingefunden haben. Ein herzliches Willkommen Ihnen allen und nochmals unserem Gast, Ministerpräsident Davutoglu. Bevor ich zur Sache komme, möchte ich noch erwähnen, dass heute zwei neue Kollegen bei uns sind – die polnische Ministerpräsidentin Beata Szydło und der portugiesische Premierminister António Costa. Serdecznie witamy! Seja muito bem-vindo!  

Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist ein wichtiger Moment für die EU und – da bin ich mir sicher – auch für die Türkei. Wenn die ehrgeizige Vereinbarung, die wir heute verabschieden wollen, erst einmal vollständig umgesetzt ist, wird der 29. November 2015 als Datum von großer Tragweite in den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei gelten. 

Die Bewältigung der Migrationskrise ist der Hauptgrund für unser heutiges Treffen. Rund 1,5 Millionen Menschen sind 2015 illegal in die EU eingereist. Die meisten davon über die Türkei. Einige suchen Schutz vor Krieg und Verfolgung. Andere ein besseres Leben. Und einige wenige wollen unsere Werte untergraben. 

Aber es geht nicht darum, dass die EU ihre Sicherheits- und Migrationspolitik in die Türkei auslagern will. Auch nicht darum, der Türkei noch mehr Lasten aufzubürden; dieses Land zeigt sich bereits solidarisch mit über zwei Millionen Flüchtlingen und hat selbst schon Mühe, mit dieser Situation fertig zu werden. Vielmehr geht es darum, diese Herausforderungen gemeinsam zu meistern.  

Wir, die Europäische Union, werden unsere Hilfe für die Flüchtlinge in der Türkei und der gesamten Region aufstocken, die irreguläre Migration eindämmen, auf die Rückkehr von Migranten hinwirken, die Visaliberalisierung noch stärker unterstützen und mit vereinten Kräften die kriminellen Schleusernetze zerschlagen. Darüber hinaus verpflichten wir uns, unseren Teil zur Intensivierung unserer bilateralen Beziehungen beizutragen.  

Im Gegenzug erwarten wir, dass die Zahl der Menschen, die illegal in die EU einreisen, sofort erheblich zurückgeht. Und wir erwarten, dass uns die Türkei unter der neuen Regierung hilft, das gemeinsame Ziel einer beiderseitigen Annäherung zu erreichen, indem sie Reformen durchführt, in Bezug auf die Menschenrechte und die Medienfreiheit den höchsten Standards genügt und die vereinbarten Fahrpläne und Benchmarks einhält.  

Letztlich geht es bei diesem Treffen nicht nur um die Bewältigung der Migrationskrise. Aus Krisen erwachsen Chancen. Heute haben wir die Chance, unser Verhältnis – entsprechend unseren gemeinsamen Interessen – auf eine neue, höhere Stufe zu stellen. Die Chance, unsere bilateralen Beziehungen neu zu beleben, zum Wohle der Türkei und der Europäischen Union. Wir werden vereinbaren, dass wir uns regelmäßig treffen, um unsere Dialoge auf allen Ebenen zu intensivieren. Wir wollen ehrgeiziger sein, was den Beitrittsprozess anbelangt, und wir wollen gemeinsam auf die Aufhebung der Visumpflicht im Reiseverkehr hinarbeiten und gleichzeitig in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Handel, Energie und Wirtschaftsbeziehungen noch stärker zusammenarbeiten. 

Und schließlich ist Migration nicht das einzige Thema, mit dem wir uns befassen müssen. Die jüngsten Entwicklungen haben deutlich gemacht, dass ein koordiniertes Vorgehen in Syrien weiterhin Vorrang hat. Die tragischen Anschläge in Paris zeigen, dass unser Kampf gegen den Terrorismus in eine neue Phase eintreten muss. Dies ist eine gemeinsame Aufgabe für die EU und die Türkei.  Ohne eine rasche und dauerhafte Lösung für die Krise in Syrien werden die Menschen weiter vor dem Krieg fliehen. An dieser Stelle möchte ich unterstreichen, dass wir den Wiener Prozess uneingeschränkt unterstützen müssen. 

Herr Ministerpräsident, ich heiße Sie nochmals willkommen. Es liegt viel Arbeit vor uns.  

Categories: Europäische Union

Presseerklärung von Präsident Donald Tusk nach der Tagung der EU-Staats- und Regierungschefs mit der Türkei

Mon, 30/11/2015 - 11:45

Guten Abend, 

wir haben soeben ein fruchtbares Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und der Türkei abgeschlossen. 

Dieses Treffen diente dazu, unsere Beziehungen auf der Grundlage eines klaren Aktionsplans neu zu beleben. Wir haben über viele wichtige Bereiche, wie Terrorismusbekämpfung, Energie und Handel, sowie über geostrategische Fragen von gemeinsamem Interesse gesprochen. 

Aber natürlich ist die Migration der Hauptgrund, weswegen wir heute hier zusammengekommen sind. Lassen Sie mich hier eines deutlich sagen: Wir erwarten nicht, dass jemand für uns unsere Grenzen bewacht. Das können und sollten nur die Europäer tun. Aber wir erwarten einen großen Schritt in Richtung Änderung der Spielregeln, wenn es darum geht, den Migrationsstrom, der über die Türkei in die EU gelangt, einzudämmen. Unsere Vereinbarung enthält einen klaren Plan für die rasche Wiederherstellung der Ordnung an unserer gemeinsamen Grenze. Zudem werden wir unsere Hilfe für die syrischen Flüchtlinge in der Türkei in Form einer neuen, mit 3 Mrd. € ausgestatteten Flüchtlingsfazilität aufstocken. 

Die Türkei bleibt ein wichtiger strategischer Partner für Europa, aber auch ein EU-Beitrittskandidat. Wir sind uns einig, dass der Beitrittsprozess wieder in Schwung kommen muss. Wir begrüßen die angekündigte Regierungskonferenz zur Eröffnung des Kapitels 17 zur Wirtschafts- und Währungspolitik; gleichzeitig sollen Vorarbeiten für die Eröffnung weiterer Kapitel stattfinden. Ich möchte betonen, dass wir nicht im Begriff sind, die EU-Erweiterungspolitik umzuschreiben. Der Verhandlungsrahmen und die einschlägigen Schlussfolgerungen gelten nach wie vor, was den leistungsorientierten Ansatz und die Achtung der europäischen Werte, auch der Menschenrechte, mit einschließt. 

Nun schauen wir alle erwartungsvoll auf 2016, das ein entscheidendes Jahr für die Umsetzung der heute erzielten Vereinbarung zwischen der EU und der Türkei sein wird. Vielen Dank.

 

Categories: Europäische Union

Tagung des Rates "Wettbewerbsfähigkeit" zur europäischen Stahlindustrie – Schlussfolgerungen des Vorsitzes

Wed, 11/11/2015 - 11:50

Der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" verschaffte sich einen Überblick über die derzeitigen ernsten Probleme der europäischen Stahlindustrie. 

Der Stahlsektor in der EU leidet unter großen globalen Überkapazitäten in der Produktion, die zu sinkenden Preisen und zunehmend handelsverzerrenden Praktiken konkurrierender Regionen führen. Die hohen Energiekosten bewirken eine Aushöhlung der Gewinnspannen, was wiederum zur Schließung von Stahlwerken mit dem Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen führt. 

Der Rat war sich einig über die Ernsthaftigkeit der Lage und darüber, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen, die dazu beitragen werden, die langfristige Existenzfähigkeit eines modernen europäischen Stahlsektors sicherzustellen. 

Diese Maßnahmen sollten ferner Teil eines umfassenden Ansatzes sein, der auf die Schaffung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für die Industrie der EU als Ganzes abzielt, unter anderem durch ein berechenbares und kohärentes Regelungsumfeld sowie durch innovationsfördernde Maßnahmen, da viele der Probleme des Stahlsektors sich auch in anderen energieintensiven Industriebranchen stellen. 

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Beratungen des Rates schlägt der Vorsitz vor, die folgenden konkreten Maßnahmen vorrangig anzugehen: 

  • Intensivierung oder Einleitung von Gesprächen unter Einbeziehung aller bedeutenden Stahlerzeuger im Rahmen des Stahl-Ausschusses der OECD und durch die bilateralen Stahldialoge der Kommission mit Drittländern wie China, Russland, Belarus, Türkei und Indien
  • umfassende und fristgerechte Nutzung sämtlicher handelspolitischer Instrumente der EU, um weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und gegen restriktive Maßnahmen in Drittländern – insbesondere im Stahlsektor – vorzugehen
  • Verfolgung eines konstruktiven Ansatzes in Bezug auf die Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente, um diese zu straffen und ihre Anwendung zu beschleunigen, ihnen mehr Transparenz, Berechenbarkeit und Wirksamkeit zu verleihen sowie eine bessere Durchsetzung zu ermöglichen
  • weitere Verbesserung des Zugangs der europäischen Stahlindustrie zu Drittmärkten, einschließlich der öffentlichen Auftragsvergabe, durch bilaterale und multilaterale Verhandlung und Umsetzung
  • umfassende Nutzung der Investitionsoffensive für Europa zur Aufrüstung und Modernisierung des Stahlsektors durch die Inanspruchnahme der europäischen Plattform für Investitionsberatung und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen
  • optimale Nutzung der gemäß den überarbeiteten EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen gebotenen Möglichkeiten zur Unterstützung energieintensiver Industrien in Bezug auf die Kosten in Verbindung mit Forschung, Entwicklung und Innovation, Ausbildung, Umweltschutz, Beschäftigung und EHS
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Sektoren, in denen die größte Gefahr der Verlagerung von CO2‑Emissionen besteht, einschließlich der Stahlindustrie, durch folgende Elemente als Teil der Reform des europäischen Emissionshandelssystems (EU‑EHS):
    – ein stärker zielgerichteter Mechanismus zur kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten, beispielsweise durch einen mehrstufigen Ansatz;
    – Elemente zur möglichst umfassenden Einschränkung des Bedarfs nach einem sektorübergreifenden Korrekturfaktor zum Ende von Phase IV des EHS, bei gleichzeitiger Schaffung geeigneter Innovationsanreize für die Industrie und mehr Möglichkeiten der Anhebung der Produktionsniveaus, gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014
  • Unterstützung der raschen Vollendung der europäischen Energieunion zur Gewährleistung des Zugangs zu sicherer, erschwinglicher und klimafreundlicher Energie
  • umfassende Nutzung der Möglichkeiten im Rahmen der bevorstehenden Mitteilung über die Kreislaufwirtschaft
  • optimale Nutzung der verfügbaren Instrumente und Finanzierungsmittel der EU, wie des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und des Europäischen Sozialfonds, zur Weiterqualifizierung von Arbeitnehmern und zur Erleichterung ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bei Massenentlassungen in allen Industriesektoren, einschließlich des Stahlsektors

Als Folgemaßnahme zu dieser außerordentlichen Tagung des Rates "Wettbewerbsfähigkeit" wurde vereinbart, eine besondere hochrangige Konferenz der Interessenträger einzuberufen, unter Einbeziehung der Sozialpartner, um die derzeitige Lage zu überprüfen und politische Maßnahmen zu erwägen; dies sollte im Kontext der laufenden Arbeiten der hochrangigen Gruppe für energieintensive Industrien erfolgen.

Im Zuge dieser Konferenz sollte die Umsetzung des europäischen Aktionsplans für die Stahlindustrie von 2013 bewertet werden.

Categories: Europäische Union

Pages